Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 20. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski zur Schriftführerin.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/850 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/850 –

Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2, nein, nur die Frage 1 zu stellen. Entschuldigung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Ich stelle die folgende Frage:

1. Kommt es aus Sicht der Landesregierung nach der Genehmigung der Regionalen Raumordnungsprogramme und der damit einhergehenden großen Anzahl von Antragstellungen für zum Beispiel Windkraftprojekte bei den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt durch eine zu geringe personelle Ausstattung oder wegen eines aktuell hohen Krankenstandes zu einem Antragsstau und wie gedenkt die Landesregierung, kurzfristig die personelle Ausstattung zu verbessern, wenn dies erforderlich sein sollte?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger, die Zahl der zu bearbeitenden Neugenehmigungsverfahren ist seit einem Jahr nahezu konstant. Schwerpunkte sind hierbei, wie Sie schon sagten, Windenergieanlagen, aber auch Biogas- und Tierhaltungsanlagen. Für die Bearbeitung sind insgesamt die vier Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt zuständig. Die Anträge werden in den vier Ämtern durch sehr spezialisierte, hoch motivierte Mitarbeiter bearbeitet.

Das Entscheidende ist, dass die Anträge komplett sein müssen, bevor man an die Frist geht. Das will ich hier noch mal ausdrücklich feststellen. Der Krankenstand ist durchschnittlich hoch und da die Aufgaben jetzt in Landeshoheit bleiben, denke ich, ist auch Kontinuität sichergestellt.

Die Fragen, die Sie weiter gestellt haben, sind, ob gemäß der rechtlichen Rahmenbedingungen insgesamt auch die Prüfungen für Windanlagen und andere Dinge weiter betrieben werden können. Die entscheidende Frage, die Sie gestellt haben zu den personellen Verstärkungen, will ich dahin gehend beantworten, dass wir in Neubrandenburg und in Schwerin jeweils personelle Verstärkung vornehmen werden. Innerhalb des Amtes wird eine neue

Juristin eingestellt und es werden zusätzliche Kräfte im Amt Schwerin eingesetzt.

Ich danke für die Beantwortung.

Ich bitte jetzt die Abgeordnete Frau Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 2 zu stellen.

Herr Minister!

2. Wie steht die Landesregierung dazu, dass bei mit Landesmitteln geförderten Straßensanierungen in Rostock-Warnemünde mehrere durch Landesgesetze geschützte Lindenalleen beseitigt werden sollen?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, im Rahmen der Städtebauförderung obliegt es der Gemeinde, also der Hansestadt Rostock, alle Zuwendungsempfänge, die Durchführung, die Abwicklung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen als Selbstverwaltungsaufgabe wahrzunehmen. Insofern liegt die Verantwortung für die Planung bis hin zur Gestaltung und somit auch für die gegebenenfalls beabsichtigte Beseitigung von Lindenalleen in der Hansestadt bei der Hansestadt selbst. Das Wirtschaftsministerium nimmt nicht direkt Einfluss auf diese Frage.

Gut, danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Frage 3 zu stellen.

Herr Minister!

3. In welchem Umfang plant die Landesregierung, die Stadt Lübtheen nach der Schließung des dortigen Bundeswehrstandorts zu unterstützen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es gibt seit einem Jahr die Interministerielle Arbeitsgrup- pe Konversion im Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus, die sich in besonderer Weise nach Schlie- ßung von Bundeswehrstandorten schon im Vorfeld mit Konzepten, mit personeller Unterstützung und auch mit Ideen an der Frage beteiligt. Alle Kommunen werden eingebunden. Es gibt weitere intensive Gespräche mit allen Kommunen und auch mit der Kommune Lübtheen.

Zusatzfrage: Welche konkreten Vorschläge, auch unter Berücksichtigung der Sondersituation in Lübtheen in Bezug auf Altlasten, Munitionsreste, die im erheblichen Umfang dort noch lagern, zu diesem Thema konkret?

Konkret wird es dann, wenn die Konzepte vorliegen, wenn wir uns eine Meinung gebildet haben und mit der Gemeinde die Vorstellungen beiderseitig abgestimmt haben, dann kann ich Ihnen dazu eine klare Antwort geben.

Zusatzfrage: Ich hatte dieselbe Frage vor zwei Jahren Ihrem Vorgänger schon mal gestellt und er hat mir dieselbe Antwort gegeben.

Herr Abgeordneter, Sie haben hier nicht zu erläutern, was Sie wann wie gemacht haben. Sie haben lediglich eine Frage zu formulieren. Ich bitte Sie, das zu beachten.

Wann ist endlich konkret der Stadt Lübtheen eine Mitteilung zu machen aus Ihrer Sicht, dass diese Gemeinde planen kann?

Die Gemeinde ist in die Planungsprozesse mit eingebunden. Sie muss auch Verantwortung übernehmen, genauso wie das Ministerium. Die Interministerielle Arbeitsgruppe nimmt Vorschläge an und gibt auch Ratschläge. Am Ende geht es um das Konzept, und dann um die Frage, wie können wir Lübtheen helfen. Wir wollen das als Wirtschaftsministerium sehr gerne tun.

Danke schön.

Es gibt eine weitere Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Köster.

Ja, Herr Minister, hat diese Arbeitsgruppe auch schon konkrete Vorstellungen, was aus dem Truppenübungsplatz werden soll beziehungsweise wie der künftig genutzt werden soll?

Herr Köster, wenn Sie mir zugehört hätten, dann würden Sie jetzt verstanden haben, dass erst ein Konzept vorgelegt werden muss,

(Udo Pastörs, NPD: Sie sind konzeptlos.)

dann muss darüber gesprochen werden und dann beginnt die Abwägung des Prozesses.

Vielen Dank, Herr Minister Glawe.

(Stefan Köster, NPD: Also noch keine Vorstellung. Planlos wie immer.)

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Sehr geehrter Herr Minister!

4. Wie steht die Regierungskoalition zum Schenkelbrand?

Die Landesregierung ist im Bundesratsverfahren, und Sie haben sicherlich auch zur Kenntnis genommen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern der Abschaffung des Schenkelbrands zustimmen wird.

Danke schön.

Stellen Sie bitte die nächste Frage oder haben Sie noch eine Zusatzfrage?

Sind Sie geschockt?

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD)

5. Wie steht die Regierungskoalition zur Kastration von Ferkeln ohne Betäubung?

Also Frau Gerkan, wir beide sind ja in einem Landwirtschaftsbetrieb gewesen und ich glaube, dass wir uns haben davon überzeugen können, dass wir auf dem Weg sind, intensiv nach Alternativen zu suchen. Für mich ist eins klar, die Kastration von Ferkeln oder auch das Schwänzekürzen kann so in der Zukunft nicht weitergehen. Wir haben da eine Reihe von Forschungsprojekten laufen, sowohl im Land als auch innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, und ich gehe davon aus, dass das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland insgesamt für Deutschland, Europa umzusetzen ist, dass Tieren keine Schäden oder Leiden zugefügt werden dürfen.

Wir sind auch hier in der Diskussion mit dem Bund, nämlich das Tierschutzgesetz und die einschlägigen Verordnungen zu verändern zum Wohle der Tiere, und dazu gilt es, Maßnahmen umzusetzen. Ich gehe davon aus, dass der Bund in Kürze dazu eine deutschlandweite und hoffentlich auch EU-mehrheitsfähige Grundlage schaffen wird, sodass dann auch dieses Thema vernünftig gelöst wird.

Eine Nachfrage: Wann wird das voraussichtlich für MecklenburgVorpommern greifen?

Ja, es gibt da Vorstellungen, wenn ich das so sagen darf, nach dem Tierschutzgesetz – und das muss ich dann doch noch mal andeuten hier –, das Tierschutzgesetz erlaubt tatsächlich den Tierhaltern in Deutschland das Kastrieren bis zum siebten Lebenstag ohne Betäubung. Und das lehne ich aus den vorgenannten Erwägungen ab. Hier müssen wir weiterkommen. Das Gleiche gilt für das Schwänzekürzen. Und ich glaube, dass auch in der Landwirtschaft selber die Einsicht gewachsen ist, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher dieses nicht akzeptieren. Deswegen ist auch klar, dass für mich die Anwendung von schmerzlindernden Mitteln ein Thema ist und auf der anderen Seite die Haltungsformen zu verändern sind, das heißt zum Beispiel, die Ebermast. Hier sind wir auf einem vernünftigen Weg. Auch das haben wir beide uns ja ansehen können, auch was das Schwänzekürzen anbetrifft. Das sind zum Teil eben ausdrücklich Haltungsbedingungen, die verändert werden müssen, um Tiere das Lebensmuster ausüben lassen zu können, zum Beispiel Spielmaterial. Das haben wir beide uns, denke ich, auch nachvollziehbar angesehen.

Und deswegen ist vorgesehen – es hat ja keinen Sinn, Alleingänge zu machen, weil es ja immer auch von Wirtschaftsfaktoren abhängt –, wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung dazu. Da bitte ich wirklich um Verständnis. Und wir werden die Mehrheiten, die neuen Mehrheiten im Bundesrat auch nutzen, um hier unsere Vorstellung durchzusetzen, um damit das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland anzupassen und damit das betäubungslose Kastrieren in Deutschland und möglichst in Europa abzuschaffen. Ich hoffe, dass uns das gelingt.