Protokoll der Sitzung vom 21.06.2012

Und deswegen ist vorgesehen – es hat ja keinen Sinn, Alleingänge zu machen, weil es ja immer auch von Wirtschaftsfaktoren abhängt –, wir brauchen eine bundeseinheitliche Regelung dazu. Da bitte ich wirklich um Verständnis. Und wir werden die Mehrheiten, die neuen Mehrheiten im Bundesrat auch nutzen, um hier unsere Vorstellung durchzusetzen, um damit das Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland anzupassen und damit das betäubungslose Kastrieren in Deutschland und möglichst in Europa abzuschaffen. Ich hoffe, dass uns das gelingt.

Wir gehen davon aus, das ist von der Bundesregierung jetzt so vorgesehen, dass zum 01.01.2017 dann das

betäubungslose Kastrieren von Ferkeln somit verboten werden soll. Für mich wäre es schön, wenn wir den Prozess noch ein Stückchen beschleunigen, aber wir brauchen es – und da bitte ich um Verständnis, es handelt sich hier auch um eine Nutztiermöglichkeit –, dass wir hier mit dem Berufsstand und mit der Wirtschaft eine Lösung finden, aber auch mit den Tierschützern und letzten Endes mit den Veterinären.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Beantwortung der Frage 6 entfällt, da die Antragstellerin die Frage zwischenzeitlich zurückgezogen hat.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales wird in Vertretung für den Minister die Frage beantworten und dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 7 zu stellen. Bitte schön.

Danke. Guten Morgen!

7. Sieht die Landesregierung in einem zunehmenden Verbau von Sichtachsen auf das Schweriner Schloss und einer Belegung dieser Natur-, Park- und Gewässerlandschaft durch touristische Infrastruktur (Schiffsanleger Kuhnle Tours, geplan- ter Schiffsanleger Schlossbucht „Pergola auf Schwimmender Wiese“) aus Sicht des Denkmalschutzes eine Beeinträchtigung und Gefährdung der Bewerbung um den Titel „UNESCO-Weltkulturerbe“?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete Gajek! In dieser Frage hat es mir der Kultusminister leicht gemacht. Ich darf sie mit Nein beantworten.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung und bitte den Abgeordneten Herrn Köster die Frage 8 zu stellen.

Herr Minister!

8. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage des Bundestagsabgeordneten Ahrendt, wonach die vom Minister für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Schlotmann sowie von der Opposition im Landtag erhobenen Vorwürfe einer Mittelkürzung für den Öffentlichen Personennahverkehr durch den Bund nicht zutreffen, sondern die Zuschüsse des Bundes sogar gestiegen seien?

Abgeordneter Köster, zweiteilige Antwort:

Erstens grundsätzlich: Wir beantworten keine Presseaussagen von MdBs, egal, wie unsinnig sie sind. Da hätten wir sehr viel zu tun mit.

Zweitens sachlich: ÖPNV und SPNV muss man auseinanderhalten, das sind zwei verschiedene Finanzierungsquellen. Die sogenannten Regionalisierungsmittel, mit denen das Land das SPNV-Angebot finanziert, steigen jährlich um 1,5 Prozent. Insofern steigen tatsächlich im Bereich des SPNV absolut die Zuschüsse des Bundes. Diese jährliche Erhöhung der Mittelzuweisung von 1,5 Prozent wird von mir auch nicht infrage gestellt, vielmehr wurde in dem zitierten Schreiben vom 13.03.2012 von mir erläutert, dass die reale Steigerung der Kosten des SPNV-Angebots bei 2 bis 2,5 Prozent liegt und somit die Regionalisierungsmittel nicht ausreichen, um das aktuelle Angebot zu finanzieren. Es gibt also einen Unterschied zwischen der tatsächlichen Steigerung der Zuschüsse und der deutlich höheren Steigerung der Kosten, die damit verbunden sind.

Danke schön.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe jetzt auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Torsten Koplin, Fraktion DIE LINKE, die Frage 9 zu stellen.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ich stelle folgende Frage:

9. Wie bewertet die Landesregierung die von der Bundesregierung im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes zum 1. Januar 2013 vorgesehene private Pflegevorsorge?

Guten Morgen, Herr Koplin! Der von dem Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine private Pflegeversicherung ist unsozial und unsolidarisch und wird deshalb nicht die Zustimmung der Landesregierung finden.

Danke schön.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 10 und 11 zu stellen.

Guten Morgen!

10. Welche Strategien verfolgt die Landesregie

rung, um die Jugend- und Schulsozialarbeit nach Auslaufen der aktuellen Förderphase des Europäischen Sozialfonds zum Ende des Jahres 2013 im bisherigen Umfang abzusichern, um Planungssicherheit für die Schulen, Träger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete Berger! Ziel ist es, dass der Bedarf an Jugend- und Schulsozialarbeit, so, wie wir ihn jetzt aus dem Europäischen Sozialfonds fördern, auch wieder gefördert wird mit der neuen Förderperiode von 2014 bis 2020. Wir erarbeiten derzeit das Operationelle Programm des Europäischen Sozialfonds und wollen dort eben auch wieder die Förderung entsprechend abbilden.

Eine Nachfrage: Wann, glauben Sie, ist dieser Prozess der Erarbeitung abgeschlossen?

Das hängt maßgeblich auch von der Europäischen Union ab. Bisher liegen keine genauen Zahlen vor, wie hoch das Volumen sein wird für die neue Förderperiode. Wir erarbeiten jetzt sozusagen schon mal die inhaltlichen Schwerpunkte. Fakt ist, dass die Förderung bis 31.12.2013 zugesichert ist mit Zuwendungsbescheiden und wir den Trägern immer wieder gesagt haben, dass wir letztendlich diesen Bereich auch wieder aufgreifen werden. Das ist auch mit dem Koalitionsvertrag beschlossen und ich gehe davon aus, dass im nächsten Jahr, in 2013 das Operationelle Programm dann konkret erarbeitet werden kann, wenn eben auch die Zahlenvolumina der Europäischen Union vorliegen.

Und daran anschließend dann meine zweite Frage:

11. Wann werden die Betroffenen, also Schulen,

Träger, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, informiert?

Die Betroffenen sind bereits informiert. Es gibt ja mehrere Anfragen aus der Trägerlandschaft: Wie geht es nach 2013 weiter? Die Anfragen gab es auch schon 2011 und ich hab immer wieder da, wo ich gefragt werde, so wie heute, zugesichert, dass wir die Jugend- und Schulsozialarbeit, so, wie wir sie jetzt aus dem Europäischen Sozialfonds fördern, mindestens weiter fördern wollen. Ich sehe eher noch an der einen oder anderen Stelle Mehrbedarfe.

Wir haben das ja dokumentiert, indem wir die Jugend- und Schulsozialarbeit in den Koalitionsvertrag als einen der wenigen Punkte aufgenommen haben, die derzeit aus europäischen Mitteln bezahlt werden. Eine, ich sag mal, hundertprozentige Zusicherung gibt es erst über einen Zuwendungsbescheid. Den kann ich natürlich erst rausgeben, wenn überhaupt die Finanzierungsgrundlage da ist.

Und noch mal: Das Operationelle Programm kann eben erst aufgestellt werden, wenn auch klar ist, wie viel die Europäische Union letztendlich den Ländern zur Verfügung stellt.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

Entschuldigung, Frau Präsidentin.

Oh, Entschuldigung, ich hab Sie nicht gesehen. Es gibt eine weitere Nachfrage des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Ja, Zusatzfrage: Inwieweit sind Ihnen Zahlen bekannt, dass Betreuer, Sozialarbeiter in der Schule aufgrund der ungeklärten Situation, also des Schwebezustands, sich schon bemüht haben, anderswo ihre Arbeitsplätze dann zu finden? Und gibt es Ihrerseits, wenn das so ist, schon Bestrebungen, diese Leute dann, wenn es fortgeführt wird, doch in der Schule halten zu können?

Ich hatte bereits schon in der Frage zuvor ausgeführt, dass wir überall da, wo wir in Gesprächen sind – ich hab selbst persönlich Runden gedreht mit Schulsozialarbeitern, die im Rahmen eines Praxistages begleitet –, immer wieder betonen, dass die Schul- und Jugendsozialarbeit weiter aus dem Europäischen Sozialfonds bezahlt werden kann. Weil wir im Gegensatz zu Ihnen auf diese Europäische Union setzen, gehen wir auch davon aus, dass wir das Geld bekommen, und wir wollen dann natürlich die Leute halten. Zusätzlich haben wir über das Bildungs- und Teilhabepaket schon die Schulsozialarbeit verstärkt.

Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ich habe...

Herr Abgeordneter, Sie haben hier weder zu kommentieren noch zu bewerten. Frau Ministerin hat eine Antwort gegeben und Sie haben Ihre Zusatzfrage stellen dürfen.

Ich rufe jetzt auf den Abgeordneten Herrn Köster, Fraktion der NPD, die Frage 12 zu stellen.

Frau Ministerin!

12. Aus welchen konkreten Gründen wird Mecklen

burg-Vorpommern – nach derzeitigem Stand – den im kommenden Jahr wirksam werdenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz nicht erfüllen können, weil zurzeit sowohl 22.000 KitaPlätze als auch das nötige Fachpersonal fehlen?

Mecklenburg-Vor

pommern wird den Rechtsanspruch erfüllen, weil keine 22.000 Plätze fehlen. Wir rechnen mit 19.500 Plätzen, die wir brauchen, um den Rechtsanspruch zu erfüllen. Wir haben im dem Alter des zweiten und dritten Lebensjahres nur 26.600 Kinder. Daraus zeigt sich schon, dass gar nicht 22.000 Plätze fehlen können, wenn wir jetzt schon einen Bedarf von 70 Prozent decken.