Torsten Koplin
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit den Drucksachen des Landtages 6/5848 und 6/5849 liegen Ihnen auf den Tischen die Beschlussempfehlungen und die Berichte des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2016/2017 sowie zum Haushaltsbegleitgesetz zum Nachtragshaushalt eben dieser Jahre vor.
Hintergrund dieser beiden Gesetzentwürfe ist bekanntlich das Bundesprogramm zur Förderung des Breitbandausbaus, an dem Mecklenburg-Vorpommern, genauer gesagt unsere Kommunen, schon im ersten Call mit 24 positiv beschiedenen Anträgen sehr erfolgreich teilgenommen hatte. Im zweiten Call wurden weitere mehr als 60 Anträge beim Bund eingereicht. Dieses erfolgreiche Arbeiten unserer Kommunen ist auf der einen Seite sehr beeindruckend und zu begrüßen, bringt aber auf der anderen Seite auch die Herausforderung mit sich, wie wir den Landesanteil und den kommunalen Eigenanteil finanzieren.
Mit den vorliegenden Gesetzentwürfen sollen nunmehr die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen dafür geschaffen werden, dass wir die Landeskofinanzierungsmittel sowie die Vorfinanzierung des kommunalen Eigenanteils
aus der Rücklage leisten können. Darüber hinaus wird im Wege der Änderung des Finanzausgleichgesetzes unseres Landes normiert, dass die Refinanzierung der durch das Land vorfinanzierten Beträge aus dem kommunalen Aufbaufonds erfolgt.
In der Sitzung am Dienstag dieser Woche hat der Landtag diese Gesetzentwürfe zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innen- sowie den Energieausschuss überwiesen. Bereits im Vorfeld hatten sich die Abgeordneten aller drei Ausschüsse interfraktionell darauf verständigt, noch in der laufenden Landtagssitzungswoche eine gemeinsame Beratung durchzuführen, sodass wir schon heute die Zweite Lesung durchführen können. Ich danke an dieser Stelle allen am Verfahren Beteiligten für diese konstruktive Zusammenarbeit.
Der Finanzausschuss hat die kommunalen Spitzenverbände beteiligt und um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag haben das vom Landtag und seinen Fachausschüssen gewählte verkürzte Beratungsverfahren sowie die vorliegenden Gesetzentwürfe ausdrücklich begrüßt. Der Städte- und Gemeindetag hat zudem gefordert, dass in Kommunen, bei denen der Breitbandausbau nicht mit kommunalen Mitteln kofinanziert werden müsse, besondere Bedarfe durch eine vorrangige Förderung im Finanzausgleichsgesetz oder außerhalb des Finanzausgleichsgesetzes gefördert werden sollten. Der Landkreistag hat eine Vorwegnahme aus den Schlüsselzuweisungen der Gemeinden begehrt, um die Kosten des bei den Landkreisen im Rahmen des Verfahrens zum Breitbandausbau entstandenen Verwaltungsmehraufwandes auszugleichen.
Der Landesrechnungshof hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben, in der er den geplanten Breitbandausbau sowie eine möglichst umfangreiche Partizipation am Bundesförderprogramm ausdrücklich begrüßt hat. Allerdings hat der Rechnungshof erhebliche haushaltsrechtliche Bedenken gegen das in den Gesetzentwürfen verankerte Verfahren erhoben. Der wesentliche Kritikpunkt des Rechnungshofs dabei war, dass die Ermächtigung des Finanzministeriums für den Zugriff auf die Rücklage in der Höhe nicht im Gesetzentwurf begrenzt sei. Insofern stehe theoretisch die gesamte Rücklage zur Verfügung.
Im Ergebnis der Beratungen haben die beiden mitberatenden Fachausschüsse die unveränderte Annahme der Gesetzentwürfe empfohlen. In seinen Beschlussempfehlungen empfiehlt Ihnen nunmehr der Finanzausschuss, ebenfalls die vorliegenden Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen. Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016/2017 die Verabschiedung einer Entschließung, die auf einen gemeinsamen Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zurückgeht. Mit der Entschließung werden verschiedene Punkte aus der Stellungnahme des Landesrechnungshofs aufgegriffen und unter anderem eine Berichtspflicht für die Landesregierung begründet, wonach sie den Finanzausschuss regelmäßig über den Mittelabfluss aus dem Landeshaushalt sowie über den aktuellen Sachstand der Förderung unterrichten soll.
Einen weiteren Entschließungsantrag sowie einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
womit insbesondere eine Förderung von Anträgen, die im Rahmen des Bundesprogramms nicht erfolgreich gewesen sind, erreicht werden sollte, hat der Finanzausschuss jeweils mehrheitlich abgelehnt. Aber heute stehen diese Anträge ja noch mal zur Diskussion. Die Beschlussempfehlungen wurden insgesamt mehrheitlich angenommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich angesichts dieser Zweiten Lesung und des Abschlusses der Legislaturperiode noch etwas zur Arbeit des Finanzausschusses sagen. Der Umgang und das Prozedere der Verfahrensweise des Finanzausschusses mit dem Nachtragshaushalt sind aus meiner Sicht symptomatisch. Wir haben allein mit Blick auf den interfraktionellen Antrag von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und den LINKEN unter Beweis gestellt, dass wir wechselseitig kritisch miteinander umgehen, jedoch kollegial und immer konstruktiv. Ich halte das für ungeheuer wichtig. In der Sache scharf streiten, aber Respekt vor dem Umgang miteinander – das ist ein Erfolgsrezept für die inhaltliche Arbeit, letztendlich auch im Ausschuss.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit im Finanzausschuss hätte keineswegs so erfolgreich sein können, wenn wir nicht so ein grandios arbeitendes Finanzausschusssekretariat gehabt hätten, das emsig, präzise und sehr umsichtig ist und mich persönlich vor manchem Stockfehler bewahrt hat. Herzlichen Dank an das Ausschusssekretariat mit Herrn Albrecht, Frau Denzer und Frau Preuschoft.
Die Zusammenarbeit im Ausschuss, in diesem Falle zwischen dem Finanzministerium als Exekutive und uns im Finanzausschuss als Teil der Legislative, war seitens des Finanzministeriums und insbesondere von Ihnen, Frau Ministerin und Herr Bäumer, sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die uns gegenüber gesessen haben und uns in den Beratungen begleitet haben, von Vertrauen und Offenheit geprägt. Ich schätze das sehr und ich halte es für ungeheuerlich wichtig. Das hat die politische Kultur beeinflusst und befruchtet und es hat letztendlich auch der Landespolitik ein Stückchen weit genutzt. Vielen Dank dafür. Vielen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Ich bitte nunmehr um Zustimmung zu den Ihnen vorliegenden Dokumenten. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will gleich unsere Bewertung und unser Votum vorwegnehmen: Der Antrag findet unsere Zustimmung, der Antrag ist vernünftig und er ist gut begründet. Frau Landtagspräsidentin hat eben noch mal untersetzend dargelegt, welche Fragen beantwortet werden sollen, was damit zusammenhängt und welche Vorstellungen es seitens der Antragstellerin gibt.
Nun ist es jedoch so, dass ein Antrag nicht für sich allein steht, singulär, sondern auch im Kontext des politischen Geschehens betrachtet werden muss. Wenn man dann de facto einen Schritt zurücktreten und den Antrag anschauen kann, dann, sage ich mal, geschehen offensichtlich noch Zeichen und Wunder, auch was die Kulturpolitik in diesem Hohen Hause angeht. Denn jahrelang haben Sie, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, Kulturinitiativen, die aus den Reihen der Fraktionen kamen, weitestgehend der Opposition überlassen. Bestenfalls haben Sie sich in Auseinandersetzungen mit uns darauf kapriziert, was eigentlich alles nicht geht, was wir nicht bedacht haben, und sozusagen Kultur nach Kassenlage beurteilt und die Finanzfrage aufgeworfen.
Es ist darauf Bezug genommen worden, dass dieser grundlegende Antrag 2007 – er ist zeitlich noch mal präzisiert worden, Oktober 2007 – hier behandelt wurde. Ich möchte darauf verweisen, dass seinerzeit die Fraktion DIE LINKE, damals noch als PDS-Linkspartei vorgetreten ist und für diesen Sachverhalt geworben hat. Es gab eine Reihe Skeptiker, die es zu überzeugen galt, aber es gab letztendlich ein einmütiges Votum. Seither, denke ich mal – das ist auch aus den Worten von Frau Bretschneider deutlich geworden –, ziehen alle an einem Strang und in eine Richtung. Das ist gut so und so sollte es bleiben.
Ich finde es auch gut, dass mit diesem Antrag verbunden wird, dass Sie den Weg der Landeshauptstadt Schwerin zum Titel „Weltkulturerbe“ mithilfe eines Erlebnisraumes verkürzen wollen und dabei besonders die kulturelle Bildung im Blick haben. Das halten wir für absolut richtig und wichtig. Dass Sie den Ehrenamtlern für ihr Engagement danken und Schulen, Kitas und Vereine einbeziehen wollen, ist vollumfänglich zu unterstützen. Und dass Sie allen Beteiligten danken, durch deren Einsatz die Sympathie vieler Schweriner Bürgerinnen und Bürger gewonnen wurde, um das Residenzensemble auf die UNESCO-Liste zu bekommen, ist ehrenwert. Das sind alles Punkte, die wir unterstützen – deswegen mein eingangs hier vorgetragenes Votum unserer Fraktion.
Dennoch gibt es ein paar Sachen, die uns schon enttäuschen, weil es hier gestern wirklich eine heftige Debatte darüber gab, einen gemeinsamen Antrag zu Fragen „Jugend im Landtag“ vorzubringen, und darüber, was die Hinderungsgründe waren. Da müssen wir dann auch noch mal kritisch nachlesen, warum es dazu kam. Aber an dieser Stelle, sehr geehrte Damen und Herren von SPD und CDU, wäre es eigentlich angezeigt gewesen, auf uns zuzukommen und zu sagen, wir haben diese Idee, wir haben auch die Substanz, diesen Antrag entsprechend zu formulieren, und es geht doch um den gemeinsamen Willen. Das hat uns schon enttäuscht, das will ich sagen.
Dieser Antrag – ich will aber auch in dem Zusammenhang sagen, dass man ihn nicht nur für sich und für den Erlebnisraum Schloss und das Weltkulturerbe sehen darf – darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass wir auf dem Gebiet der Kultur, insbesondere der Museumspädagogik, viele Baustellen im Land haben. Es kommt darauf an, die Museen auch hier insgesamt weiterzuentwickeln. Der Bildungsausschuss, ja, Frau Berger, sehr geehrte
Damen und Herren des Bildungsausschusses, hat sich gerade in Rostock kundig gemacht und sich darüber verständigt, was ansteht. Museumspädagogik ist ein ganz großes Thema, genauso wie die Fachkräftesicherung in den Museen. Auch das will ich in diesem Zusammenhang erwähnen, weil wir, wenn wir diesen Sachverhalt aufrufen und wenn wir über dieses Thema reden, nicht allein über Schwerin reden, sondern insgesamt über die kulturelle Infrastruktur in unserem Land.
Und weil es um Schloss und Schlossgarten geht und somit im gewissen Sinne letztendlich über die Stadtgrenzen Schwerins hinausschauend eben um Schlösser und Gärten, Parks und Gutsanlagen insgesamt, denke ich, Herr Bildungsminister, auch an den staatlichen Gartenkonservator. Ich habe die große Hoffnung, dass nach dieser langen Odyssee und diesen ganzen Verzögerungen, die es auf diesem Gebiet gegeben hat, die nicht allein beim Bildungsministerium zu verorten sind, sondern selbstverständlich auch bei der Hochschule, dass diese unklare Situation spätestens im Herbst ein Ende haben wird und wir wieder einen staatlichen Gartenkonservator im Land haben, der diese Fragen fachkundig betreut.
Wenn wir über dieses Thema reden, ist es uns LINKEN auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir mit Sorge auf einige Museumsstandorte im Land schauen. Wir haben gerade im Bildungsausschuss erfahren, dass es drei renommierte Museen in diesem Land gibt, deren Existenz akut gefährdet ist. Bei den Mönchguter Museen kann der Förderverein die damit verbundenen Ressourcen, die notwendig sind, nicht stemmen. Das Handwerkermuseum in Gingst ist bedroht und, das ist besonders brisant, das im Blaubuch – das ist das renommierte Verzeichnis national bedeutsamer Museen – enthaltene Schliemann-Museum in Ankershagen ist ebenfalls in seiner Existenz bedroht. Darauf möchten wir hinweisen. Das sind Themen, die mit diesem Antrag auch etwas zu tun haben.
Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist – wie gesagt, wir unterstützen diesen Antrag –, dass wir in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen möchten, dass der nicht ohne finanzielle Folgen ist, auch nicht ohne finanzielle Folgen für die Stadt Schwerin. Nun kann man sagen, die Stadt Schwerin bekommt über den Hauptstadtvertrag Mittel zugewiesen und kann diese auch einsetzen, aber wie wir wissen, ist ein Großteil der Mittel, die Schwerin für den Landeshauptstadtvertrag bekommt, schon für den Erhalt des Mecklenburgischen Staatstheaters gebunden. Das ist uns ebenfalls wichtig. Aber um den Erlebnisraum Schloss letztendlich mit dem Schloss Schwerin mit Leben erfüllen zu können, braucht Schwerin an dieser Stelle auch finanzielle Unterstützung. Ein Verweis allein auf den Hauptstadtvertrag und die damit verbundenen Mittel reicht nicht aus. Das möchten wir hier anmerken.
So weit unsere Bemerkungen zu diesem Antrag, den wir, wie gesagt, unterstützen. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ende einer Legislaturperiode ist immer auch Anlass, Bilanz zu ziehen, zu betrachten, welche politischen Themen aufgerufen, behandelt und mit Beschlüssen versehen wurden. Selbstverständlich muss eine solche Bilanz auch das in den Blick nehmen, was nicht gelang, was offenblieb und was des zukünftigen Handelns bedarf.
Zu Letztgenanntem gehört aus unserer Sicht die Durchführung des Tages der Menschen mit Behinderungen. Der bisher erste und einzige Tag der Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Formats einer quasi parlamentarischen Tagung fand am 28. Oktober 2010 in diesem Saal statt. Er ging auf die Initiative des damaligen, leider bereits verstorbenen Vorsitzenden des Sozialausschusses, des FDP-Abgeordneten Ralf Grabow zurück und wurde durch ein 15-köpfiges ehrenamtliches Gremium bei begleitender Unterstützung durch die Landtagsverwaltung vorbereitet.
Der seinerzeit durchgeführte Tag der Menschen mit Behinderungen fand eine gute öffentliche Resonanz. Anwesende Abgeordnete, unter anderem die Abgeordneten Barbara Borchardt und Thomas Schwarz, würdigten zu Recht seitens der Fraktion DIE LINKE beziehungsweise der Fraktion der SPD das großartige Engagement der
66 Expertinnen und Experten in eigener Sache. Der für die CDU-Fraktion sprechende Abgeordnete Dr. Armin Jäger sagte mit Blick auf Dokumente der Tagung, ich zitiere: „Das ist Futter, das ist Arbeit für Landtagsabgeordnete. Wenn Sie etwas beschließen, dann haben wir Sie dazu eingeladen, und dann gebietet es die gegenseitige Achtung, dass wir uns damit befassen. Ich sage das für mich persönlich, aber ich glaube, das kann ich auch für meine ganze Fraktion sagen.“ Zitatende.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Tages der Menschen mit Behinderungen hatten drei zentrale Themenfelder bearbeitet und hierzu Leitanträge vorgelegt. Das sind die Themen inklusive Bildung, Barrierefreiheit und trägerübergreifendes Persönliches Budget gewesen. Auf allen drei Politikfeldern hat sich seither einiges getan.
Zur inklusiven Bildung liegen der Bericht der Landesregierung mit dem Titel „Strategie der Landesregierung zur Umsetzung der Inklusion im Bildungssystem in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2023“ und die Beschlussempfehlung sowie der Bericht des Ausschusses für Bildung, Wissenschaft und Kultur hierzu vor. Darin wird das Ziel bestimmt, erfolgreiche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden mehrere Aufgaben definiert:
1. Der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonder
pädagogischem Förderbedarf in den Bereichen „Lernen“, „Sprache“ und „Emotionale und soziale Entwicklung“ soll reduziert werden.
2. Die Zahl der Schülerinnen und Schüler ohne Ab
schluss mit Berufsreife soll gesenkt werden.
3. Maßnahmen zur Begabtenförderung sollen durchge
führt werden.
4. Das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und
Schülern mit und ohne Handicap soll überall, wo notwendig und möglich und wo es die Eltern wünschen, realisiert werden.
5. Inklusion in Bildung umfasst auch die gelingende
sprachliche und kulturelle Integration Geflüchteter.
Zu der von den Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE konzipierten Inklusionsstrategie gibt es ein beachtenswertes Positionspapier des Städte- und Gemeindetages. Es gibt Hinweise zu den für eine gelingende Inklusion im Bildungssystem erforderlichen räumlichen, sächlichen und personellen Ausstattungen sowie zur dauerhaften Finanzierung. Dies zu erwähnen, ist uns wichtig, denn es macht deutlich, dass das, was die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 1. Tages der Menschen mit Behinderungen beschäftigte, nach wie vor ein sehr wichtiges politisches Thema in unserem Land ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, es hat gefruchtet, dass der 1. Tag der Menschen mit Behinderungen seinerzeit das Thema Barrierefreiheit aufrief. Durch viele bauliche und technische Maßnahmen wurden seither Barrieren und Hindernisse beseitigt. Genannt seien diesbezüglich das sogenannte Aufzugsprogramm oder der altersgerechte Umbau von Wohnungen beziehungsweise des Wohnumfeldes. Impulse hierfür gingen, das kann man
mit Fug und Recht so sagen, auch vom 1. Tag der Menschen mit Behinderungen aus.
Auch hinsichtlich des in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Rechtsrahmens hat sich einiges bewegt. Im Frühjahr dieses Jahres wurden im Zusammenhang mit der Novellierung der Landesbauordnung Bestimmungen zur Barrierefreiheit weiterentwickelt. Nunmehr gilt, dass bei Häu- sern mit mehr als zwei Wohnungen ein Geschoss oder ein Aufgang barrierefrei sein muss. Auch entscheidet weiterhin die Baubehörde und nicht der Bauherr, ob das Herstellen von Barrierefreiheit zu aufwendig ist oder nicht.
Ginge es nach uns LINKEN, wäre der rechtliche Rahmen in Fragen der Barrierefreiheit noch deutlich erweitert worden. Wir wollten barrierefreie Wahllokale, wir wollten, dass bereits in der Planungsphase die Einhaltung von Vorschriften der Barrierefreiheit geprüft wird, und wir wollten, dass zukünftig Gemeinschaftsräume und Abstellräume überall barrierefrei zu sein haben.
Wenn es um Barrierefreiheit geht, ist jedoch auch festzustellen, dass es insbesondere im Gesundheitsbereich manch Beklagenswertes gibt. So sind lediglich 47 Prozent der ambulanten Arztpraxen barrierefrei zugänglich. Dieser Fakt bedeutet zweierlei: zum einen, dass mehr als die Hälfte der ambulanten Arztpraxen für Menschen mit Handicap nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind, und zum anderen, dass in diesem Umfang die Freiheit der Arztwahl nicht gewährleistet ist. Auf diese Weise werden Maßgaben des Artikels 25 der UN-Behindertenrechtskonvention – also ratifiziertes internationales Recht – nicht erfüllt, aber auch die Bestimmungen des Paragrafen 76 des SGB V – also nationales Recht – unterlaufen.
Deshalb stellten wir LINKEN seinerzeit im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen einen Antrag mit dem Ziel, 3 Millionen Euro pro Jahr für ein Zuschussprogramm zum Barriereabbau bei Arztpraxen, Apotheken bis hin zu Freizeittreffs aufzulegen. Auch dieses Ansinnen wurde seitens der Regierungskoalition leider reflexartig abgelehnt. Es bleibt festzustellen, dass es auch zum Thema Barrierefreiheit weitergehenden Diskussions- und Handlungsbedarf gibt.
Sehr geehrte Damen und Herren, um die Inanspruchnahme des trägerübergreifenden Persönlichen Budgets war es zum Zeitpunkt des 1. Tages der Menschen mit Behinderungen nicht gut bestellt. Heute, sechs Jahre später – so wird uns aus Expertenkreisen mitgeteilt –, sieht es nicht besser aus. Hierfür gibt es mehrere Ursachen: Die Zahl der Beratungsstellen zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget ist rückläufig. Gab es beispielsweise vormals spezielle Beratungsangebote in Neubrandenburg und Rostock, gibt es heute ein solches nur noch in Neubrandenburg. Die Trägerlandschaft wird als unübersichtlich eingeschätzt. Die Beratungsleistungen sind nicht allein im Zuge einer Antragstellung notwendig. Notwendig sind auch begleitende Beratungen nach einer etwaigen Bewilligung eines solchen Persönlichen Budgets.
Hoch problematisch ist aus unserer Sicht, dass das Persönliche Budget in vielen Fällen an die Einkommens- und Vermögenssituation geknüpft ist, sodass Betroffene nur Anspruch auf die damit verbundenen Leistungen haben, wenn sie Sozialfälle sind.
Das ist ein Zustand, der für uns inakzeptabel ist. All dies zeigt, dass auch zum Themenfeld trägerübergreifendes Persönliches Budget weiterhin Diskussions- und Handlungsbedarf vorhanden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf dem 1. Tag der Menschen mit Behinderungen haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer deutlich gemacht, dass für sie das sozialstaatliche Prinzip „Nichts über uns – ohne uns!“ Geltung haben muss. Aus den Reihen der Landespolitik wiederum ist signalisiert worden, dass es um Einbeziehung und Partizipation der Betroffenen geht, dass uns die Einmischung von Expertinnen und Experten in eigener Sache hochwillkommen und wichtig ist. Mit einer Bestätigung unseres Antrages, sehr geehrte Damen und Herren, senden wir das Signal, dass beides nach wie vor gilt. Insofern bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf erst mal feststellen, dass die Fraktion der NPD zu diesem Thema nicht gesprochen hat
und offensichtlich die Situation von Menschen mit Behinderung für sie kein Thema ist.
Ich will ganz gern noch mal für den Antrag werben und auch für die Gründe – das knüpft an das an, was Herr Heydorn gesagt hat –, warum das jetzt sozusagen am vorletzten Beratungstag in dieser Legislaturperiode auf dem Tisch liegt. Wir haben, wie Sie alle, Bilanz gezogen und gesagt, was ist uns gut gelungen, welche Themen haben wir aufgeworfen, was haben wir gemacht. Wir haben festgestellt, hierzu haben wir uns in der letzten Legislaturperiode nicht verhalten, wir haben uns dazu nicht ausgetauscht. Wir werden das also nicht mehr organisieren können. Wir können aber ein Signal an die Abgeordneten der nächsten Legislaturperiode senden, und darum ging es uns.
Jetzt bin ich doch schon reichlich verblüfft, welche Argumente herhalten müssen. Also, Herr Heydorn, es ging nicht um das, was Sie hier teilweise konstruiert haben, sondern es ging um die Strukturen, die wir aufgeworfen haben. Und wenn Sie über Inklusion sprechen – da sind wir uns ja völlig einig, dass es ein komplexes Thema ist, und dass das durch einen Tag der Menschen mit Behinderungen nicht gelöst werden kann, ist auch klar –,
hier ging es uns aber um etwas anderes, nämlich um den Rahmen für Beteiligung und Einflussnahme der Betroffenen in eigener Sache.
Nun haben Sie, Herr Schubert – Herr Schubert, Sie kriegen das immer wieder wunderbar hin, zu verblüffen, mit welchen Argumenten Sie da um die Ecke kommen –,
Sie haben uns ja aufgefordert, wir sollen mal sagen, wie die Vereine und Verbände das sehen. Die Anregung, sich des Themas anzunehmen, kam aus einem sehr kritischen Beitrag. Wir laden uns in unsere Veranstaltungen nicht nur diejenigen ein, die unsere Position bestätigen, sondern in hohem Maße die, die uns kritisch gegenüberstehen und uns auf die Füße treten. Einer von denjenigen war im vergangenen Herbst Peter Braun vom Allge
meinen Behindertenverband – Sie kennen ihn alle – und der war damals, Sie können sich gut erinnern, der Vorsitzende. Er hat gesagt: Wie ist es denn eigentlich? Der erste Tag hat stattgefunden. Es gab die Verabredung, wir wollen uns weiter mit dem Thema beschäftigten. Wir werden ernst genommen, das war die Botschaft, die wir damals empfangen haben, und Sie kümmern sich gar nicht weiter darum. Wir wollen uns gerne mit dem Thema weiter befassen, und zwar mit der Landespolitik gemeinsam.
Das war für uns Anlass, dann noch mal weitere Gespräche zu führen, mit weiteren Vertreterinnen und Vertretern von Selbsthilfegruppen, von Akteuren in diesem Bereich und Expertinnen und Experten. Die meisten – nicht alle, das wird man nie haben, dass alle sagen, ja, wunderbar, wo ist ein Ticket, wir ziehen das –, die meisten haben jedoch gesagt, das ist ratsam, wir wollen uns austauschen, weil es Themen gibt, die uns unter den Nägeln brennen. Drei habe ich vorhin genannt. Also Herr Heydorn hatte das ja kritisiert, dass ich über diese Hilfen rede. Nein, um die Hilfen ging es nicht, Herr Heydorn. Es ging darum, aufzuzeigen, dass damals drei Themenfelder problematisiert wurden: Barrierefreiheit, inklusive Bildung und trägerübergreifendes Persönliches Budget. Dann habe ich aufgezeigt, dass sich da in der Tat etwas getan hat durch Regierungshandeln, durch parlamentarisches Handeln, vor allen Dingen aber durch das Handeln der ehrenamtlich Engagierten in unserem Land, und dass es gilt, da anzuknüpfen und weitere Baustellen zu beräumen.
Und dann kommt noch etwas hinzu, was wirklich heiß diskutiert wird und wo es einen enormen Verständigungsbedarf gibt, das ist nämlich zum Entwurf des Bundesteilhabegesetzes. Das Bundesteilhabegesetz ist ja zunächst partizipativ entstanden, aber viele, die sich da engagiert haben, sind anschließend sehr enttäuscht gewesen über den Entwurf, der letztendlich veröffentlicht wurde. Also die Einschätzung, auch unsere Einschätzung ist: Bestehende Selbstbestimmungsrechte von Menschen mit Behinderungen werden mit dem – wenn das Bundesteilhabegesetz so kommt, wie es jetzt im Entwurf niedergeschrieben wird – eingeschränkt statt ausgebaut und das Bedürftigkeitsprinzip wird nicht abgeschafft, sondern in neuer Form fortgeführt.
Die Verwertbarkeit von Arbeitsleistung steht im Vordergrund, die Pflege steht vor Teilhabe und damit wird zwischen förder- und nicht förderfähigen Menschen mit Behinderungen unterschieden. Leistungen und Zugänge zu diesen werden für bestimmte Personenkreise eingeschränkt. Es gibt eine Sozialhilfezentrierung statt Personenzentrierung, für die wir ja, Herr Heydorn, Sie auch persönlich, immer wieder eintreten. Und die Personenzentrierung und Bedarfsdeckungen werden nicht …
Jetzt habe ich mich verhakelt, das ist aber nicht ganz so entscheidend.
Worauf ich hinaus will, ist,
dass der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes den Ansprüchen nicht genügt, die an ein solches Gesetz gestellt werden müssen. Darüber möchten die Betroffenen gerne
diskutieren, darüber möchten sie gerne mit der Politik diskutieren,
und deswegen unser Wunsch, unser Anspruch, zu sagen, lasst uns ein Signal senden, lasst uns das vorbereiten.
Sie, Herr Schubert – das habe ich mir wörtlich aufgeschrieben – sagen: „Wir wollen den Betroffenen nicht wieder etwas aufzwingen“. Ich habe jede Zeile der Dokumentation, 147 Seiten waren das, gelesen, die entstanden ist nach dem Tag der Menschen mit Behinderungen, eine wunderbare Dokumentation, von vorn bis hinten, weil da auch ganz viel eben im O-Ton drin ist, also die ganzen Mitschnitte –
und ich habe von niemandem gehört, Herr Schubert, dass er sich gezwungen sah. Die Kritik, die Sie heute hier vorgetragen haben, ist aus dem Protokoll nicht zu entnehmen,
Sie haben damals diese Position nicht vertreten. Letztendlich zeigt mir das, der Standpunkt bestimmt die Perspektive.
Sie reden heute offensichtlich anders, als Sie damals gesprochen haben. Das ist sehr bedauerlich.
Nein, nein, ich habe es ja gelesen. Ich habe ja gelesen, was Sie …
Was im Vorfeld gelaufen ist, natürlich, was im Vorfeld gelaufen ist, davon habe ich auch einiges mitgekriegt.
Wir haben heute hier – heute hier, heute früh – Irene Müller gewürdigt. Am kommenden Sonnabend gibt es die Abschiedsfeier für Irene Müller in Wendisch Waren. Irene Müller war diejenige, die bei uns in der Fraktion vehement gestritten hat für einen Tag der Menschen mit Behinderungen und vehement gestritten hat gegen den Tagungsort Schloss.
Wir haben hier aber nicht reingeschrieben, dass es im Schloss stattfinden muss. Das steht hier nicht.
Es geht um das Ereignis, es geht um den Austausch und es geht darum – und jetzt komme ich zum ganz wichtigen politischen Kern dieses Antrages –, dass es ein demo
kratiepolitischer Grund ist, warum wir den Antrag so gestellt haben. Demokratie ist nämlich mehr als Verfahren und Institutionen, wie wir wissen,
Demokratie lebt von der Einmischung der Expertinnen und Experten in ihre eigenen Angelegenheiten.
Wir haben besorgniserregende Entwicklungen in diesem Land, so empfinde ich das. Wenn wir uns mal angucken, Regierungshandeln basiert im zunehmenden Maße auf Vorprägung von Unternehmen, von Beratungsunternehmen, die meistens betriebswirtschaftlich unterwegs sind. Ich finde, das ist eine ungesunde Entwicklung, wenn sich mehr und mehr darauf verlassen wird, was Beratungsunternehmen, die volkswirtschaftliche Prozesse beurteilen müssten, betriebswirtschaftlich werten. Wir müssen viel mehr auf die Betroffenen in eigener Sache, also die Expertinnen und Experten in eigener Sache zugehen und mit ihnen beratschlagen, was weiter zu machen ist und wie wir die Gesellschaft weiterentwickeln. Das ist so entscheidend, das steckt hinter diesem Antrag, dass wir da ansetzen und sagen, mit – in diesem Fall – den Menschen mit Behinderungen gemeinsam, Landespolitikerinnen und Landespolitiker und die Betroffenen gemeinsam entwickeln, konzipieren, stellen Maßgaben auf beziehungsweise erteilen Handlungsempfehlungen und Handlungsaufträge. Dann haben wir auch ein anderes Milieu in dieser Gesellschaft, wenn Menschen sich sagen, ja, ich bin gefordert, ich kann mich einbringen, und wenn ich da was sage, dann wird das auch ernst genommen. Darum geht es und ich habe das Gefühl, dass Sie das verkennen.
Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe noch einmal für diesen Antrag. – Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Präsidentin, sehen Sie es mir nach, dass ich nicht so schnell den Bericht hier erstatte, wie Sie vorgelesen haben,
aber ich will in gebotener Kürze darlegen, womit wir uns beschäftigt haben.
Ihnen liegt, wie gesagt, auf Landtagsdrucksache 6/5597 die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum hier in Rede stehenden Gesetz vor. Darin enthalten ist
mein ausführlicher schriftlicher Bericht über die entsprechenden Beratungen im Ausschuss.
Der Finanzausschuss hat hierzu zunächst auf Antrag der Fraktion DIE LINKE eine schriftliche Anhörung durchgeführt. An dieser Stelle möchte ich mich im Namen des gesamten Finanzausschusses bei allen Sachverständigen für ihre Stellungnahmen und Hinweise recht herzlich bedanken.
Sehr geehrte Damen und Herren, sowohl im Rahmen der Anhörung als auch in der weiteren Beratung des Ausschusses wurden insbesondere die neue Ausschüttungsregelung sowie die Überarbeitung der Hinderungsgründe für die Ausübung eines Amtes im Verwaltungsrat oder im Vorstand einer Sparkasse intensiv diskutiert. Dabei hat ein Anzuhörender erklärt, keine Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf zu haben, zwei Anzuhörende haben die neue Obergrenze für eine Ausschüttung von bis zu 55 Prozent des Gewinns kritisiert. So wurde angeregt, bei der bisher geltenden Regelung von maximal 50 Prozent zu verbleiben.
Hierzu hat das Finanzministerium ausgeführt, dass es sich um eine Obergrenze von 55 Prozent handelt, bis zu der maximal ausgeschüttet werden könne, aber eben nicht müsse, vielmehr sei auch weiterhin eine Stärkung der Kapitalbasis möglich. Insofern könne man dem jeweiligen Verwaltungsrat vertrauen, dass er die aktuellen und auch die künftigen Entwicklungen im Bankensektor berücksichtigen werde.
Seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde in diesem Zusammenhang auf verschiedene Medienberichte verwiesen, wonach die Ausschüttungen der Sparkassen gerade im Norden Deutschlands sehr gering seien, und um eine Bewertung seitens der Landesregierung gebeten. Das Finanzministerium hat hierzu betont, dass die Ausschüttungspraxis der Sparkassen in Mecklenburg-Vorpom- mern nicht zu beanstanden sei. Insoweit müsse man auch berücksichtigen, dass die Sparkassen nicht zur Erwirtschaftung von Ausschüttungen für den Träger bestünden, sondern um die Bürgerinnen und Bürger mit Krediten und anderen Geldleistungen zu versorgen.
Seitens der Fraktion der CDU wurde betont, dass es wichtig sei, kapitalstarke Unternehmen zu haben, da dies Arbeitsplätze sichere. Zudem würden sich die Sparkassen vielfältig über Spenden und Sponsoring in die Gesellschaft einbringen.
In Bezug auf die bereits erwähnte Anpassung der Hinderungsgründe für eine Mandatsausübung haben die Anzuhörenden ausdrücklich begrüßt, dass der verfassungsrechtlich geschützte Grundsatz der Unschuldsvermutung nunmehr im Sparkassengesetz fest verankert ist und somit auch betont wird. Würde ein bloßer Anfangsverdacht, mithin eine bloße Vermutung bereits einen Hinderungsgrund für die Mandatsausübung im Verwaltungsrat der Sparkasse begründen, wäre dies zumindest eine erhebliche Persönlichkeitseinschränkung des jeweils Betroffenen oder der jeweilig Betroffenen, wenn nicht sogar ein zum Schadenersatz verpflichtender Umstand.
Im Ergebnis der Beratung haben die Fraktionen der SPD und CDU die Ihnen in der Beschlussempfehlung vorgelegten Änderungen beantragt. Diese wenigen Änderungen am Gesetzentwurf sind aus redaktionellen beziehungsweise aus Gründen der Rechtsförmlichkeit notwendig geworden. Den Änderungsantrag hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD mit den Stimmen der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE einvernehmlich angenommen.
Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss bei Enthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE gegen die Stimme der Fraktion der NPD mehrheitlich zugestimmt.
An dieser Stelle möchte ich Sie nunmehr noch um Ihr Votum zur vorliegenden Beschlussempfehlung bitten und bedanke mich recht herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Also wenn hier das Wort „Klassenkampf“ fällt, eine Form des Klassenkampfes haben wir mit Ihnen, die Demokratinnen und Demokraten mit Ihnen
als Rassistinnen und Rassisten, Sie hier nur männlich, aber wir wissen, was auf der Straße stattfindet, wie Sie sich geben. Das haben Sie hier eben auch deutlich gemacht.
Wir streiten in der Sache, Sie bauen Hierarchien auf, Menschen werden nach Wertigkeit eingestellt. Damit haben wir nichts zu tun,
da gibt es einen ganz klaren Trennstrich zwischen Ihnen und uns!
Frau Tegtmeier, ich möchte mich gern an Sie wenden. In so einer Form von Lethargie haben Sie gesagt: „Ach ja, wünschen kann man sich was.“ Es geht aber nicht um wünschen!
So kam es bei mir an.
Es geht nicht um wünschen, Frau Tegtmeier, es geht darum: Gelingt es uns, diesen Gesetzentwurf zu qualifizieren? Dafür streiten wir, dafür haben wir Angebote
gemacht mit einem umfänglichen Änderungsantrag, und wir haben dazu auch einen Entschließungsantrag.
Ich darf Bezug nehmen auf das, was mein Kollege Peter Ritter vorhin gesagt hat. Wir haben in dem Entschließungsantrag auch einen Passus mit aufgeführt: „Die Landesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Finanzministerium die Einführung und konsequente Durchsetzung der geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung (Gender Budgeting) in Mecklenburg-Vorpommern einzuleiten.“
Gender Budgeting ist, ich darf das mal definieren, haushaltspolitische Entscheidungen,
Maßnahmen, Programme, Gesetze und Haushaltspläne, Herr Pastörs, werden auf ihre Auswirkungen auf die Geschlechter hin überprüft und analysiert. Daraufhin wird die Ressourcenverwendung gleichstellungsorientiert umgestaltet,
inklusive Umstrukturierung im Einnahmen- und Ausgabenverfahren. Dies kann in einzelnen Titeln vollzogen werden bis hin zum gesamten öffentlichen Haushalt. Darum geht es uns, dafür haben wir in den Ausschüssen geworben,
dafür werben wir jetzt an dieser Stelle auch noch mal.
Unser Anliegen korrespondiert ja mit der Landesgleichstellungskonzeption, mit der Doppelstrategie, die es da gibt, Gleichstellung von Frauen und Männern, von Mädchen und Jungen zu erreichen und gleichzeitig eine gezielte Frauenförderung durchzuführen. Andere, sehr geehrte Damen und Herren, machen das schon. Es gibt hierzu auch einen europaweiten Fahrplan zur Gleichstellung. Es gibt eine Machbarkeitsstudie auf Bundesebene, bereits aus dem Jahr 2006, und es gibt sehr interessante Erfahrungen im Stadtstaat Berlin und in NordrheinWestfalen, auf die wir gerne verweisen können.
Und, weil das auch in den Ausschüssen, im Finanzausschuss wie im Sozialausschuss, eine Rolle gespielt hat: Wie kann das funktionieren? Also zum Beispiel, wenn es um Sportförderung aus dem Haushalt des Landes geht, kann ja die Vermutung aufkommen, die Sportförderung kommt den Jungen mehr zugute als den Mädchen.
Dieser Vermutung kann man wirklich nur auf den Grund gehen, wenn man das mal analysiert. Das Gleiche ist in Bezug auf die Beratungslandschaft zu sehen.
Also – ich komme zum Schluss – bei der Haushaltsaufstellung letztendlich haushaltstitelbezogen,
beginnend mit einem Modellprojekt, zu schauen, was man machen kann, um Geschlechtergerechtigkeit hinzubekommen, …
… auch die Fragen der finanziellen Förderung. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf der Drucksache des Landtages 6/5596 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses vor. Damit legt Ihnen der Finanzausschuss heute das Ergebnis seiner umfangreichen Beratungen und Prüfungen vor. Wir haben den Kommunalfinanzbericht und den Landesfinanzbericht des Landesrechnungshofs sowie den Antrag der Finanzministerin in insgesamt zehn Ausschusssitzungen mit dem Finanzministerium, dem Landesrechnungshof sowie mit den Vertreterinnen und Vertretern der einzelnen Fachressorts der Landesregierung beraten. Angesichts der sehr zeit- und arbeitsintensiven Beratungen möchte ich die Gelegenheit nutzen und mich im Namen des Finanzausschusses bei allen Beteiligten für die geleistete Arbeit recht herzlich bedanken.
Meine Damen und Herren, die Finanzministerin hat dem Landtag die Haushaltsrechnung und die Vermögensübersicht des Landes für das Haushaltsjahr 2014 vorgelegt. Der Landesrechnungshof hat die Rechnungslegung geprüft. Im Ergebnis der Prüfung hat er der Landesregierung insgesamt für das Haushaltsjahr 2014 eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung bescheinigt. Unabhängig hiervon hat der Landesrechnungshof in seinem Bericht aber auch aufgezeigt, wo es noch Handlungs- und Verbesserungsbedarf gab und teilweise noch gibt.
Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen heute im Umfang mehrerer Seiten, verschiedene Ersuchen an die Landesregierung zu richten. In einem Punkt soll beispielsweise die Landesregierung ersucht werden, sich auf allen Ebenen für Maßnahmen einzusetzen, die einem weiteren Anstieg der Sozialausgaben entgegenwirken. Hierzu soll der Landtag zudem seine Sorge über das hohe Niveau der Sozialausgaben in Mecklenburg-Vor- pommern im Vergleich zu anderen Ländern zum Ausdruck bringen.
Im Rahmen der Beratungen haben sich die Abgeordneten intensiv in teils kontroversen, aber letztlich auch immer konstruktiven Diskussionen mit den Berichten des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt.
Vielleicht, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie da noch Abstimmungsbedarf haben, wäre es ganz gut, wenn das am Rande erfolgt, …
… unbenommen, dass das wichtig sein mag.
Frau Präsidentin, danke schön für das Wort.
Im Rahmen der Beratungen haben sich die Abgeordneten intensiv – ich setze also noch mal an – in kontroversen, aber letztlich auch immer konstruktiven Diskussionen mit den Berichten des Landesrechnungshofs auseinandergesetzt. Im Ergebnis der Beratungen haben alle demokratischen Fraktionen Entschließungsanträge eingebracht. Die Fraktion der NPD hat, wie auch schon in den Vorjahren, keine eigenen Anträge erarbeitet. Die jeweiligen Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden alle mehrheitlich abgelehnt.
So wurde seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beispielsweise beantragt, die IT-Regelwerke des Landes zu überarbeiten, um die Strategie- und Steuerungsfunktion des Innenministeriums im IT-Bereich zu stärken. Ferner sollte die Landesregierung aufgefordert werden, die Deckungslücke zwischen Einnahme- und Ausgaberesten im Landeshaushalt weiterhin konsequent zu reduzieren.
Die Fraktion DIE LINKE hatte unter anderem beantragt, entsprechend der Empfehlung des Landesrechnungshofs eine zentrale Stelle zur federführenden Bearbeitung der Vergabeverfahren im Bildungsministerium einzurichten. Ferner sollte die Landesregierung zur Erarbeitung eines Landeswohlfahrtsgesetzes aufgefordert werden.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen nunmehr in Ziffer 1 seiner Beschlussempfehlung, verschiedene Entschließungen anzunehmen und die übrigen Textzahlen zur Kenntnis zu nehmen. Die Landesregierung wird insbesondere ersucht, im Rahmen der Rechtsaufsicht die Kommunen dazu anzuhalten, das Forderungsmanagement in den Kommunalbehörden zu optimieren und entsprechende Kennzahlen zur Steuerung zu definieren. Ferner soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich auch weiterhin für eine nachhaltige Neuordnung der Bund-LänderFinanzbeziehungen zum Wohle unseres Landes einzusetzen.
Auf eine weitere Entschließung möchte ich noch hinweisen, da sie doch eher ungewöhnlich ist: In diesem Fall hat das Innenministerium nämlich schon damit begonnen, eine Anregung des Landesrechnungshofs umzusetzen und eine landesweite Sportstättendatenbank zu erarbeiten. Nunmehr empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss aber festzustellen, dass diese Erarbeitung einer neuen Sportstättendatenbank insbesondere angesichts des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes nicht zielführend ist.
In den Ziffern 2 und 3 empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss, sowohl der Landesregierung als auch dem Landesrechnungshof Entlastung zu erteilen. Für die Entlastung der Landesregierung hat sich der Finanzausschuss mehrheitlich und für die Entlastung des Landesrechnungshofs einstimmig ausgesprochen. Der Beschlussempfehlung insgesamt hat der Finanzausschuss in seiner 123. Sitzung am 23. Juni mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und CDU, gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und NPD, bei Enthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zugestimmt.
Abschließend bleibt mir nur noch, Sie um die Abgabe eines Votums zur Beschlussempfehlung zu bitten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, vielen Dank für das Wort! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Drucksache 6/5388 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Besoldungs-, Beamtenversorgungs- und Amtsbezüge für das laufende Jahr und für das Jahr 2017 vor.
Der Landtag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 6/5031 dieser Legislaturperiode in seiner 111. Sitzung am 27. Januar dieses Jahres in Erster Lesung beraten und federführend an unseren Finanzausschuss überwiesen sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss.
Der Finanzausschuss hat hierzu eine schriftliche Anhörung durchgeführt und insbesondere die verschiedenen Gewerkschaften sowie die kommunalen Spitzenverbände angehört. Im Rahmen der Anhörung haben mehrere Sachverständige festgestellt, dass der vorliegende Gesetzentwurf sowohl hinsichtlich der Gesetzesbegründung
als auch in materieller Hinsicht den durch das Bundesverfassungsgericht für eine angemessene Alimentation aufgestellten Maßstäben entspricht.
Die nunmehr zum zweiten Mal in den Gesetzentwurf aufgenommene Vorwegregelung beziehungsweise der Vorgriff auf den nächsten Tarifabschluss für das Jahr 2017 wurde seitens der Anzuhörenden unterschiedlich bewertet. Ein Sachverständiger hat betont, dass ein solcher Vorgriff auf den künftigen Tarifabschluss in den weiten Gestaltungs- und Prognosespielraum des Besoldungsgesetzgebers falle und damit zulässig sei.
Die überwiegende Mehrheit der Anzuhörenden lehnte eine solche Vorwegregelung – wie auch schon beim letzten Besoldungsanpassungsgesetz – wiederum als unnötig ab. Begründet wurde dies unter anderem mit der Gefahr, dass die Tarifautonomie der Gewerkschaften untergraben wird. Ferner könnte dieser Vorgriff eine politische Präjudizierung der nächsten Tarifverhandlungen darstellen.
Insgesamt wurde der Gesetzentwurf von den Anzuhörenden differenziert bewertet. Ein Sachverständiger hat positiv hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf eine wirkungsgleiche, zeitlich versetzte Übernahme des Tarifabschlusses darstelle. Damit würden die Beamten des Landes und der Kommunen nicht nur von der allgemeinen Tarifentwicklung abgekoppelt, sondern es werde das im Ländervergleich gute Niveau der Besoldung und Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern beibehalten.
Andere Anzuhörende haben für die Zukunft eine zeit- und inhaltsgleiche Übernahme der Tarifabschlüsse gefordert. Begründet wurde dies damit, dass es für den öffentlichen Dienst immer schwieriger werde, geeignetes Personal, insbesondere für Führungspositionen, zu finden. Gerade in strukturschwachen Bundesländern sei bereits eine kurze zeitliche Abkopplung vom Tarifergebnis ein erheblicher Wettbewerbsnachteil bei der Gewinnung von neuem Personal.
In Auswertung der öffentlichen Anhörung hat die Fraktion DIE LINKE zwei Änderungen beantragt sowie einen Entschließungsantrag eingebracht. Die beantragten Änderungen zielen darauf ab, dass das Gesetz seine Wirkung nicht erst am 1. September dieses Jahres, sondern rückwirkend zum 1. Mai 2016 entfalten sollte. Damit sollte eine zeitgleiche Übernahme des Tarifergebnisses, wenn auch in diesem Falle rückwirkend, erreicht werden. Mit dem Entschließungsantrag sollte die Landesregierung aufgefordert werden, künftig die Besoldungsanpassungen wirkungsgleich und ohne eine zeitliche Verzögerung vorzunehmen. Sowohl der Änderungs- als auch der Entschließungsantrag wurden in Abwesenheit der Fraktion der NPD mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss nunmehr, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wurde in Abwesenheit der Fraktion der NPD einstimmig angenommen. Insofern bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Finanzausschusses. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ausschussvorsitzende Tegtmeier hat vorgetragen, zu welcher Entscheidung der
Sozialausschuss mehrheitlich gekommen ist, die Volksinitiative, also so einen Punkt abzulehnen und im Weiteren eine Entschließung anzunehmen, die wiederum aus zwei Punkten besteht, nämlich einmal festzustellen, wie die Sachlage ist, wie es zu der Entscheidung gekommen ist, und dann weitergehende Handlungsempfehlungen auszusprechen.
Die Fraktion DIE LINKE lehnt diese Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, so, wie von der Vorsitzenden vorgetragen – wie gesagt, das ist ja eine Mehrheitsposition von SPD und CDU gewesen –, mit Entschiedenheit ab.
Die Linksfraktion vertritt die Auffassung, dass dem Antrag der Volksinitiative auf Wiedereröffnung der Abteilungen Kinder- und Jugendmedizin sowie Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Krankenhaus Wolgast stattzugeben ist.
Der Antrag der Volksinitiative, sehr geehrte Damen und Herren, ist in der Sache gerechtfertigt, er ist substanziell begründet worden und er entspricht im Übrigen der Zielstellung des geltenden Landeskrankenhausplans Mecklenburg-Vorpommern nach einer, wie es dort heißt „Sicherstellung einer bedarfsgerechten und wohnortnahen medizinischen Versorgung der Bevölkerung“.
Abgesehen davon ist der Umgang mit dem Anliegen der Volksinitiative im Landtag mit Mängeln behaftet. Da muss ich Ihnen sagen, so etwas habe ich auch noch nicht erlebt in diesem Landtag. Der heute vorliegende Antrag, über den entschieden werden soll, liegt uns vor, obwohl wir keine Protokolle von der Anhörung und keine Protokolle von der Auswertung der Anhörung vorliegen haben. Die Mitglieder des Sozialausschusses und diejenigen, die in der Anhörung dabei sein konnten, wissen, was abgelaufen ist und konnten sich damit befassen. Ich frage mal alle anderen, ob sie wissen, was sie da beschließen wollen.
Ja, die Protokolle liegen nicht vor.
Das Nächste, was das Verfahren – ich rede jetzt erst mal über das Verfahren, dann komme ich nachher zur Sache – weiterhin betrifft, ist: Wir wollen heute, so ist der Antrag, die Volksinitiative abschließen, abschließend bewerten und parallel dazu laufen noch drei Petitionen im Petitionsausschuss.
Wenn wir abschließen, und der Petitionsausschuss will sich sozusagen voraussichtlich in der nächsten Woche eine Meinung bilden, dann wird diese Meinungsbildung zur Farce. Oder umgekehrt: Der Petitionsausschuss kommt zu einer Mehrheitsentscheidung, die das Gegenteil bewirkt von dem, was der Landtag wollte, dann wird der Landtag desavouiert. Da stellt sich die Frage: Welche Wirkung hat die Entscheidung des Petitionsausschusses?
Es steht die Frage, warum so verfahren wird. Sie wollten, das behaupte ich mal ganz einfach,
Sie wollten so schnell wie möglich das Thema abräumen und es nicht in der Julisitzung haben.
Das scheint mir hier der Fall zu sein.
Und dann gibt es …
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Barlen, dann komme ich jetzt zu einem Verfahrenspunkt, der äußerst bedenklich ist, auch das habe ich noch nicht erlebt.
DIE LINKE hat zwei Anzuhörende vorschlagen können, das war auch so vereinbart, das haben wir mit beschlossen. Einer davon konnte nur antreten. Der zweite, Dr. Foest aus dem Krankenhaus selbst, schreibt folgende E-Mail: „Sehr geehrte Frau Tegtmeier, sehr geehrter Herr Lang,“ – Ausschusssekretär – „von Seiten der Geschäftsführung des Kreiskrankenhauses Wolgast gGmbH ist mir unter Androhung persönlicher Konsequenzen untersagt worden, für die Beantwortung des Fragenkatalogs zur öffentlichen Anhörung zum Antrag der Volksinitiative … krankenhausinterne Informationen zu verwenden.“ Hört, hört! Das haben wir noch nicht gehabt, dass jemand, der als Experte eingeladen wird, faktisch genötigt wird, nicht auszusagen.
Nun gibt es – das muss der Richtigkeit halber dazugesagt werden – die Rechtslage, dass der von uns erbetene Sachverständige keine Außenvertretung für das Krankenhaus hat. Die hätte man ihm aber erteilen können, temporär zumindest hätte man sie ihm erteilen können,
wenn man wirklich ein Interesse an einer ausgewogenen Diskussion
in der Anhörung gehabt hätte.
Na, der öffentlich-rechtliche Träger, der Krankenhausträger. Der Geschäftsführer hätte das machen können, sie zu erteilen. Warum ist das wohl nicht gemacht worden?
Es liegt der Verdacht nahe, dass mit verschiedenartigen Zahlen, …
Ich trage jetzt vor! Sie haben ja noch Redezeit und können dann darauf reagieren!
… es liegt die Vermutung nahe, dass es unterschiedliche Zahlen gibt und dass man nicht wollte,
dass jemand die Zahlen eventuell noch anders interpretiert.
Na ja, anders kann man es doch gar nicht deuten, wenn ein Anzuhörender nicht vortragen darf. Das ist sehr seltsam. Wir halten das nicht nur für eigenartig, sondern es ist angeraten, das noch mal rechtlich zu prüfen. Das muss die Volksinitiative entscheiden, wie sie damit umgehen möchte.
Nun etwas zu den Gründen für die Ablehnung der Beschlussempfehlung in der Sache. Da haben wir drei Gründe, die wir hier heute vortragen möchten.
Erstens. Der Beschlussempfehlung ist die Fehlannahme unterlegt, dass Fallzahlverluste in den Abteilungen einen sinkenden Bedarf anzeigen. Es ist eine eindimensionale Betrachtung zu sagen, wenn wir weniger Fallzahlen im Haus haben,
dann gibt es am Krankenhaus und in der Region weniger Bedarf. Das ist doch nicht so. Was bedarfsgerecht ist, hat erfreulicherweise vor einigen Jahren der Sachverständigenrat Gesundheit definiert, der sagt, es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, die bei der Definition von Bedarfsgerechtigkeit herangezogen werden müssen,
zum Beispiel die demografische Entwicklung, die Morbiditätsentwicklung insgesamt, dann die Fallzahlen, aber auch regionale Besonderheiten, womit wir wieder bei der Betrachtung, es handelt sich um ein Tourismusgebiet, wären.
Festzustellen ist, dass hier eindimensional gedacht wird, und festzustellen ist, wenn man sich über Zahlen unterhalten möchte, dass in der Region um Wolgast die Zahl der Kinder bis sechs Jahren seit 2001 tendenziell steigt. Das ist unwidersprochen, das steht auch in den Unterlagen, die wir alle, Frau Tegtmeier, gelesen haben. Wenn gleichzeitig in der Kinderheilkunde die Fallzahlen zurückgehen, muss es dafür spezielle Gründe geben. Die sind ausdeutbar, aber interessanterweise in der Anhörung dann offenkundig geworden, nämlich dass einzelne Patientinnen und Patienten, Kinder an dem Krankenhaus Wolgast gezielt vorbeigeleitet wurden. Durch gezielte Entscheidungen sind die Fallzahlen verringert worden, um anschließend zu erklären, es gäbe keinen ausreichenden Bedarf. Ich halte das für eine Form der Manipulation, wenn man so rangeht.
Warum macht man das? Warum macht man das?
Ja, Dr. Wygold ist identifiziert worden in der Anhörung.
Wenn Sie das Protokoll gehabt hätten,
wenn Sie das Protokoll gehabt hätten, Herr Müller, hätten Sie das gewiss nachgelesen.
Warum macht man das also? Weil es hierfür Gründe gibt, Herr Müller.
Und welche Gründe sind dies? Wirtschaftliche,
wirtschaftliche Gründe sind das.
Es gibt eben Bereiche, die ökonomisch lukrativer sind als die geschlossenen Fachabteilungen.
Bedenkt man dies und schaut zugleich nach Greifswald mit einer dortigen überdimensionierten Grund- und Regelversorgung, liegt die Vermutung nahe, dass der Antrag auf Schließung der Fachabteilungen langfristig vorbereitet wurde.
Zweitens. Die Beschlussempfehlung sanktioniert erstmals in der Geschichte – das hat hier schon mal eine Rolle gespielt, weil dankenswerterweise dazu Anträge gestellt wurden und wir uns darüber schon austauschen konnten – der Krankenhausplanung ein Unterlaufen des Prinzips der wohnortnahen Versorgung. Aus guten Gründen gab es bislang immer die Übereinkunft, dass über die Landeskrankenhausplanung auch abgesichert wird, dass die Versorgung in den Radien zwischen 30 und 50 Kilometern zu sichern ist. Wir haben vorher zwischen Peenemünde und Wolgast 20 Kilometer gehabt, in etwa 33 Minuten Fahrtzeit, nunmehr mit Peenemünde–Greifswald 54 Kilometer mit einer Stunde und 10 Minuten.
Statt Heringsdorf–Wolgast mit 32 Kilometern und bislang 40 Minuten, nun Heringsdorf–Greifswald 70 Kilometer, eine Stunde und 16 Minuten. Längere Wege, etwa in der Geburtshilfe, können nach Expertenangaben – da will ich sagen, dass mich die Stellungnahme
von Mother Hood e. V. schon sehr beeindruckt hat, die haben das deutlich gemacht –, insbesondere wenn der Anfahrtsweg länger als eine Stunde wäre, zu nicht beherrschbaren Notfällen führen und bringen zusätzliche soziale Belastungen für die Schwangeren mit sich. In der Anhörung ist darüber gesprochen worden, dass Rettungshubschrauber in Notfällen die längeren Wege kompensieren könnten. Für Schwangere und die Babys scheidet diese Alternative aus, weil die Stöße der Helikopter ein zusätzliches Gesundheitsrisiko darstellen.
Abgesehen davon erhöhen Hubschraubereinsätze die Kosten der Behandlung im Vergleich zur regulären Krankenhausaufnahme. Der Einsatz eines Rettungshubschraubers kostet pro Minute 60 Euro.
Eine derartige Veränderung der Versorgungsorte und der Versorgungsmittel führt zu der paradoxen Situation, dass durch die Schließung der beiden Fachabteilungen in Wolgast dort das Betriebsergebnis möglicherweise besser wird, sich die Kosten volkswirtschaftlich jedoch erhöhen, also in toto die Versicherten wieder diejenigen sein werden, die die Mehrkosten zu zahlen haben.
Das lässt sich anhand der Fallzahlen erkennen. Das haben wir jetzt nicht bis hinters Komma ausgerechnet, das lässt sich aber aus der Logik der Argumentation er- schließen.
Wenn Sie das nicht nachvollziehen können, tut mir das für Sie persönlich sehr leid.
Dieser Gedanke führt also zu einer ökonomischen Analyse der getroffenen Entscheidungen, die Fachabteilungen zu schließen.
Drittens. Der Beschlussempfehlung ist die falsche Behauptung unterlegt, die Kinderheilkunde und die Geburtenstation wären ursächlich für die Defizite am Krankenhausstandort Wolgast verantwortlich. Das ist ausdrücklich nicht so. Wir haben dankenswerterweise ein sehr aussagekräftiges Gutachten an die Hand bekommen, vorgelegt von ver.di – ein Gutachten des Instituts für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung GmbH vom 8. Juni 2015.
Da sind aber auch Lösungsvorschläge drin, Herr Barlen, wie Sie wissen.
Die Ergebnisverschlechterung hat nach Aussage dieses Gutachtens drei Gründe. Das sind nicht die geschlossenen Abteilungen, sondern rückläufige Bewertungsrelationen. Es gab also systembedingt, im Gesundheitssystem bedingt, für gleiche Leistungen weniger Erlöse. Weiterhin ist festgestellt worden, dass die Sachkosten konstant sind, dass also eine gleichbleibende Kostenstruktur besteht. Das Dritte – und das ist das Spannende an der
Sache – ist, dass die Personalkostensteigerung wegen des Personalaufbaus der Grund war, warum es hauptsächlich zu den Defiziten gekommen ist, hier quantifiziert mit 1,1 Millionen Euro. Das ist nachvollziehbar, weil man sich entschlossen hat, die Geriatrie aufzubauen. Das ist alles in Ordnung. Das ist kein Argument gegen die Geriatrie, es ist nur die Feststellung, dass, wenn ich sie aufbaue und vor der Zeit dann auch den Personalaufbau vollziehe, es doch klar ist, dass das Betriebsergebnis ein anderes ist als vordem.
Sehr geehrte Damen und Herren, allein diese drei falschen Grundannahmen belegen, dass die Beschlussempfehlung auch gänzlich anders hätte ausfallen können, also zugunsten der Volksinitiative. Der Präsident der Ärztekammer, der vorhin schon mal Erwähnung fand,
kam in der Anhörung zu dem treffenden Schluss, …
Dr. Crusius.
… ich zitiere: „Eine Umstrukturierung im Haus“
„wäre besser als die Schließung von Abteilungen.“ Nun sind jedoch vollendete Tatsachen geschaffen worden und in der Beschlussempfehlung argumentieren SPD und CDU mit vorgeblich zwingender Logik. Das sind im Übrigen formale Argumente, weniger inhaltliche.
Die gehen so, Herr Schubert: Die Schließung ist vollzogen und die Bescheide sind bestandskräftig.
Wir haben es von der Ministerin vorhin gehört, es gibt keinen Grund, sie jetzt sozusagen zu revidieren. Argumentiert wird bei der Rechtsauffassung im Übrigen nicht, sondern es wird nur die Feststellung getroffen. Also die Schließung ist vollzogen.
Wenn man die Fachabteilungen wiedereröffnen will – das ist, glaube ich, Ihr Punkt 2.5 im zweiten Teil in dem Entschließungsantrag, den Sie uns vorgelegt haben –, wenn man die Fachabteilungen also wiedereröffnen will, muss der Krankenhausträger einen entsprechenden Antrag stellen. Das Sozialministerium hat dann zu prüfen, ob die beantragten Kapazitäten leistungsfähig und bedarfsgerecht sind. Es ist das Einvernehmen mit den Planungsbeteiligten anzustreben.
Übersetzt lautet das so: Die Würfel sind gefallen. Auch wenn wir wollten, wir könnten wegen der rechtlichen Hürden die Fachabteilungen nicht mehr aufmachen. Auch diese Argumentation ist aus unserer Sicht absichtsvoll irreführend, fast schon zynisch im Übrigen. Wir schaffen erst die Tatsachen und sagen, oh, auch wenn wir wollten, könnten wir jetzt gar nicht.
Nein, nein, nein.
Im Übrigen kann man das von einem rechtlichen Standpunkt aus anders sehen,