Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 43. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen ihnen auf Drucksache 6/1928 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/1928 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Jacqueline Bernhardt, Fraktion DIE LINKE, die Frage 15 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Ich habe die Frage:

15. Inwieweit ist der Landesregierung bekannt, dass

einzelne oder mehrere Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte die Einzelbetreuung aufgrund von Behinderungen von Kindern in Kindertageseinrichtungen nicht mehr finanzieren beziehungsweise beabsichtigen, diese Kosten nicht mehr finanzieren zu wollen?

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Abgeordnete Bernhardt! Die Mitglieder des Aktionsbündnisses Kita haben sich mit Schreiben vom 11. Februar 2013 an den Landkreis Rostock gewandt und darin die Ankündigung des Landkreises Rostock kritisiert, die 1:1-Betreuung in integrativen Kindertageseinrichtungen zukünftig nicht mehr zu finanzieren. Dieses Schreiben haben auch wir nachrichtlich erhalten im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Wie gesagt, da geht es nicht um die Debatte, dass die 1:1-Betreuung generell nicht mehr gemacht wird, sondern dass eben der Landkreis Rostock sagt, da, wo integrative Kitas sind, also wo wir sowieso einen besseren Personalschlüssel haben, eine zusätzliche Heilerzieherin, soll es keine zusätzliche 1:1-Betreuung geben, so der Vorwurf.

Die Gewährung von Integrationsleistungen für Kinder mit Behinderungen in integrativen Kindertageseinrichtungen und Regeleinrichtungen erfolgt über die Eingliederungshilfe nach SGB XII. In Mecklenburg-Vorpommern führen die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes die Aufgaben nach dem SGB XII als sogenannte kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit aus, das heißt, dass sie entscheiden im eigenen Namen und in eigener Verantwortung über die Gewährung von Leistungen. Die Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen und hängen vom Bedarf des Leistungsberechtigten ab.

Wir haben das Schreiben des Aktionsbündnisses Kita zum Anlass genommen, im Rahmen einer Dienstberatung mit Vertreterinnen und Vertretern der Sozialämter in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine kurze Abfrage zur Verfahrenspraxis bei der Gewährung von Integrationsleistungen in integrativen Kindertagesein- richtungen und in Regeleinrichtungen zu machen, und

dabei stellt sich heraus, dass die meisten Kommunen das Leistungsangebot des Landesrahmenvertrages für die integrativen Kindertageseinrichtungen zugrunde legen.

Es gibt also einen Landesrahmenvertrag zwischen Trägern und auch Kommunen und der sieht vor, dass wir in den integrativen Kitas eine Gruppengröße 1:15 haben und noch eine zusätzliche Heilerzieherin. Leistungen für eine 1:1-Betreuung werden in den integrativen Kindertageseinrichtungen in der Regel nicht gewährt, aber natürlich wird immer der Einzelbedarf geprüft.

In den Regeleinrichtungen werden Integrationsleistungen entsprechend des Bedarfes gewährt. Und dabei wird die Verfahrensweise in den integrativen Kindertageseinrichtungen zur Orientierung herangezogen. Also wir haben dieses Schreiben zum Anlass genommen, in der Dienstberatung noch mal das Thema zu thematisieren, stellen aber fest, dass es in den meisten Kommunen auch gut klappt.

Ich bedanke mich.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Johannes Saalfeld, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

1. Befinden sich unter den 50 Verdächtigen, gegen die die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg Anfang April 2013 Vorermittlungen wegen Beihilfe zum Mord eingeleitet hat, auch Personen aus MecklenburgVorpommern?

Guten Morgen, Herr Ab- geordneter! Drei der Vorermittlungspersonen betreffen in Mecklenburg-Vorpommern wohnhafte Personen. Die- se sind – das ist der Stand von vor zwei Wochen – noch am Leben. Alle drei waren Angehörige der Wachmannschaft des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau SSTotenkopf-Sturmbann Auschwitz. Weitergehende Auskünfte zu Einzelheiten zu den drei betreffenden Verfahren sind aufgrund des frühen Ermittlungsstandes nicht möglich.

Vielen Dank.

Gestatten Sie eine Zusatzfrage, Frau Präsidentin? (Zustimmung)

Frau Ministerin, können Sie uns mitteilen, wie alt denn diese drei verdächtigen Personen sind?

Das kann ich nicht unmittelbar mitteilen, aber meine Bemerkung, dass die Tatsache, dass sie noch am Leben sind, der letzte Stand vor zwei Wochen war, deutet darauf hin, dass sie ein hohes Alter haben.

Dass sie ein hohes Alter haben. – Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 2 zu stellen.

Herr Abgeordneter Foerster, möchten Sie Ihre Frage stellen?

(Torsten Renz, CDU: Das ist noch ein bisschen früh, ne?)

Danke für die freundliche Erinnerung.

Guten Morgen, Frau Ministerin! Meine Frage lautet:

2. Mittel in welcher Höhe würden MecklenburgVorpommern im Rahmen der EU-Strukturfonds- förderperiode 2014 bis 2020 zur Verfügung gestellt werden, wenn das EU-Parlament die Einigung der Staats- und Regierungschefs vom Februar 2013 bestätigen würde?

Auch guten Morgen, Herr Abgeordneter! Sie fragen schon im Konjunktiv, ich werde auch im Konjunktiv antworten, weil uns allen klar ist, dass wir noch keine Beschlusslage haben. Dennoch mussten wir natürlich, vor allem auch mit Hinblick auf die Aufstellung des Doppelhaushaltes uns hier auf ein Zahlenwerk verständigen.

Vor dem Hintergrund der Vorschläge des Europäischen Rates vom Februar 2013 geht die Landesregierung momentan davon aus, dass es ein Sicherheitsnetz in Höhe von 60 Prozent der jetzigen Mittel geben wird und die neuen Bundesländer einen weiteren Bonus erhalten. Sollten diese Annahmen zutreffen, werden dem Land Mecklenburg-Vorpommern in der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 EU-Fondsmittel in Höhe von insgesamt 2,16 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Das wären fast 600 Millionen Euro weniger als in der aktuell noch laufenden Förderperiode.

Ich würde ungefragt, wenn es Ihnen recht ist, auch gleich noch die Fonds im Einzelnen ein bisschen besehen, vor allem im Vergleich zu den jetzigen.

Das wären im Bereich EFRE 1,3 Milliarden Euro, zurzeit haben wir – Entschuldigung, es geht um EFRE und ESF zusammen, das sind 1,3 Milliarden Euro. Im Moment haben wir da insgesamt 1,68. Da sehen wir schon den Unterschied. Beim ELER rechnen wir mit 800 Millionen, wir hatten in der bisherigen Periode 975 Millionen zur Verfügung. Und beim Europäischen Meeres- und Fischereifonds rechnen wir mit 60 Millionen, das deckt sich mit der aktuell laufenden.

Ich hätte eine Nachfrage: Wann plant die Landesregierung, ihre einzelnen

Fondsanmeldungen für den ESF, den EFRE, den ELER und den Kohäsionsfonds nach aktuellem Stand einzureichen?

Ich habe vorhin schon angedeutet, dass wir für die Haushaltsplanaufstellung eine Datenlage benötigen. Dennoch ist in diesem Prozess der Anmeldung und auch Aufteilung der Fonds natürlich zwingend vonnöten, dass wir eine Beschlusslage auf europäischer Ebene haben. Und insofern müssen Sie

davon ausgehen, dass in den nächsten Wochen noch ein sehr aktiver Prozess zu diesen Themen stattfinden wird.

Gut, danke schön.

Ich rufe nun auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 3 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Minister Glawe!

Guten Morgen, Frau Vizepräsidentin!

3. Ist für die Deponie Ihlenberg eine Müllverbrennungsanlage geplant?

Für die Deponie Ihlenberg ist keine Müllverbrennungsanlage geplant.

Gut. Danke.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Egbert Liskow, CDU)

Ich bitte nun die Abgeordnete Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 4 zu stellen.

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister!

4. Sind Asbestmülltransporte in Größenordnungen von mehreren Tausend Tonnen aus anderen EU-Ländern, unter anderem Irland, nach Ihlenberg verbracht worden?

Kurz zusammengefasst kann ich sagen, dass von 1995 bis zum Jahre 2011 insgesamt 13.645 Tonnen asbesthaltige Abfälle aus anderen Mitgliedsstaaten auf der Deponie Ihlenberg abgelagert wurden, auch aus den Ländern, die Sie als Beispiel gebracht haben.

Vielen Dank.

Ich habe eine Nachfrage: Warum greift hier nicht das Prinzip der Inlandsentsorgung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union?