Heike Polzin

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Saalfeld, Ihre Einbringung, die führt schon wieder dazu, dass ich im Prinzip mein Konzept zur Seite legen kann,
denn ich muss an der Stelle einfach auch mal sagen, es ist immer schwierig, wenn jemand eigentlich sein Urteil fertig hat
und dann sagt, verwirre mich jetzt aber nicht mit Tatsachen.
Ja, ich will das trotzdem versuchen, weil Ihre erste These, auf die Sie Ihr wackliges Haus setzen, schon per se falsch ist.
Wenn Sie in der Kleinen …
Ich habe Ihnen auch schweigend zugehört, auch wenn es mir schwergefallen ist. Ich erwarte von Ihnen jetzt auch mal ein bisschen Zuhören, falls es Ihnen gelingt. Insofern nehmen Sie das jetzt mal entgegen und ertragen Sie, was ich Ihnen zu sagen habe!
Die erste Behauptung ist schon erst mal, wir haben über Tausend Praktikanten im Land und die Ärmsten werden überhaupt nicht bezahlt. Wer sich mal mit der Kleinen Anfrage auseinandergesetzt hat, der weiß, dass die weit überwiegende Zahl hierbei Schülerpraktika oder Kurzpraktika im Übergang von einem abgeschlossenen Beruf in eine neue Stelle waren, das heißt, wir tun hier im Grunde jungen Menschen insofern einen Gefallen, weil die sich orientieren können, nämlich berufsmäßig, weil sie neue Kenntnisse erwerben und Fertigkeiten. Es ist auch gut für die Expertise, wenn sie sagen können, sie haben hier ein Praktikum gehabt. Auch in unserem Haus gibt es sehr viele Praktikanten und da ist schon wieder der nächste Irrtum, dem Sie dabei unterliegen. Es ist eben überhaupt nicht bürokratisch in diesem Umgang, denn solche Wünsche kommen so, dass sich da jemand am Telefon meldet und sagt, ich würde gerne mal für 14 Tage für ein Schülerpraktikum kommen.
Glauben Sie, wir beschäftigen damit den Personalrat, wir machen ein Auswahlverfahren und wir machen auch noch eine Bestenauslese?
Natürlich nicht! Natürlich machen wir das nicht!
Ich kann von Ihnen erwarten, dass Sie mir jetzt einfach mal zuhören, ja?!
Ich rede zum Antrag! Merken Sie überhaupt noch was?
Aber ein großer Teil dieser Tausend – und das war Ihr Argument – sind Schülerpraktika. Ihre erste These ist schon mal völlig in den Wind, weil Sie sich mit dieser Zahl ziemlich rausgehängt haben.
Wir gehen jetzt mal zum nächsten Punkt. Ich will zu dem Thema mal erklären, warum wir in der Regel Praktika nicht bezahlen.
Weil die Landeshaushaltsordnung sagt...
Genauso ist es. Vielen Dank für die Erinnerung, da muss ich es nicht wiederholen.
Die Landeshaushaltsordnung, und dazu stehen wir auch, sagt nämlich völlig zu Recht, dass eine Leistung erbracht werden muss, die dem Land nützt. Und gar nicht notwendig, darüber diskutiere ich nicht, das steht da zwar so drin, ist aber interpretierbar, aber der Praktikant muss eine Leistung erbringen, die dem Land in irgendeiner Weise weiterhilft. Aber bei unseren Praktika ist es genau umgekehrt. Wir müssen unsere Leute, und das sind hoch motivierte Leute, gewinnen, dass die diese Praktika begleiten, dass die ihnen etwas zeigen, dass sie ihnen Kenntnisse vermitteln. Die werden nicht wochenlang an eine Arbeit gesetzt und erarbeiten ein Projekt. Dafür gibt es auch Geld. Und es ist auch so, dass junge Menschen in dieser Phase bezahlt werden können, wenn die nämlich an einem konkreten Projekt arbeiten, wenn sie eine abrechenbare Leistung erbringen. Dafür haben wir mehrere technische Möglichkeiten, das sind in der Regel 427er-Mittel. Sie wissen ja, dass es im Haushalt denkbar ist. Wir können Werksverträge abschließen mit diesen Leuten, die eine Leistung erbringen.
Ich sehe es auch völlig kritisch, das ist wahrscheinlich die einzige Schnittmenge bei diesem Thema, ich finde es unsäglich, wenn junge Leute, gerade mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, in manchen Wirtschaftsbetrieben genutzt werden, um den Laden am Laufen zu halten, und dafür nicht mal die Fahrtkosten sehen. Ich habe im Bekanntenkreis Leute, die haben sich da jahrelang ausnutzen lassen, und ich finde so etwas auch äußerst schäbig. Dafür gibt es ja rechtliche Grundlagen und deshalb würde ich ganz gerne noch mal deutlich sagen, diese Fälle, die zur Bezeichnung „Generation Praktika“ geführt haben, die gibt es in der Landesverwaltung nicht.
Und ich möchte gerne mal, ich möchte gerne mal einen einzigen Fall, einen einzigen Praktikanten genannt haben, der sich ausgenutzt fühlte, weil er bei uns ein Praktikum beantragt hat und dann mit viel Kenntnis und Expertise in seinen nächsten Beruf gegangen ist. Dann wissen wir nämlich, ob wir wirklich ein Problem haben. Das muss man an dieser Stelle äußerst differenziert sehen, und darum ist Praktikum nicht gleich Praktikum.
Ich habe vorhin mit den Schülerpraktika angefangen. Das ist die überwiegende Zahl von den über Tausend. Auch wenn dieser Antrag noch nicht mal fordert, dass wir da genauer hinschauen, haben wir hier aber genau das Thema am Wickel. Also es wird nicht mal gefordert, dass wir die in Zukunft vergüten, das ist schon wunderbar,
denn ich sage Ihnen, die nächste Konsequenz ist ja, dass auch keine Leute mehr zu gewinnen sind, die diese als Mentoren begleiten. Wer ist denn eigentlich der Nutznießer eines solchen Praktikums? Ist es die Landesverwaltung in diesem Fall? Mittelbar immer, denn wir wollen ja, dass wir Nachwuchs gewinnen und interessieren, aber das ist absolut kein Grund, weshalb wir auch Geld bezahlen können.
Herr Saalfeld hat auf die TdL abgehoben, dass es eine Möglichkeit gibt, freiwillige Praktika – und ich denke mal, nur über die reden wir hier vorwiegend – zu bezahlen. Spannenderweise macht von dieser Regelung fast keiner Gebrauch. Ich könnte mal eine Ergänzung bringen: Hamburg gönnt es sich, seinen Praktikanten ein Erfrischungsgeld zu geben, weil sie im Grunde eine Riesenangst haben, das Ganze mit regulären Beschäftigungsverhältnissen zu vermischen. Das öffnet nämlich auch Tür und Tor für Missbrauch. Und noch mal den ganzen Grundsatz, den ich auch fast als Hauptargument nennen würde: Wenn wir anfangen, diese freiwilligen Praktika in der Landesverwaltung, die ausschließlich der Fort- und Weiterbildung der jungen Leute dienen, in die Mischung mit regulären Arbeitsverhältnissen zu bringen, dann müssen wir auch ganz anders damit umgehen. Dann können wir nicht mehr auf Zuruf und Bitte eines jungen Menschen sagen, komm 14 Tage her, wir zeigen dir mal dieses oder jenes, sondern es muss eine offizielle Bewerbung geben und das Ganze muss durch den Personalrat. Dann können wir nicht mehr frei Hand sagen, das geht in Ordnung. Es ist doch klar, dabei muss ich die Mitbestimmungsrechte einhalten. Da muss ich aufpassen, dass ich nicht irgendwen bevorteile. Das funktioniert im Grunde nur, wenn daraus kein finanzieller Nutzen erwächst.
Ich kann Ihnen versichern, wenn junge Leute, die mit speziellen Fähigkeiten eben keine konkrete Stelle kriegen, aber damit ein Projekt erarbeiten und ein Ergebnis für das Land, dann ist das auch heute schon zu bezahlen. Das war aber nicht die Fragestellung in der Kleinen Anfrage. Darum würde ich einfach noch mal zusammenfassend sagen: Wir müssen sauber unterscheiden zwischen Praktikanten und den Praktikanten in der Wirtschaft, die Sie dabei im Auge hatten. Das sind zwei völlig verschiedene Schuhe. Ich bin gerne bereit, über das Thema zu sprechen, wer Leistung erbringt, der soll das in
irgendeiner Weise auch honoriert kriegen, aber dazu muss erst mal geklärt werden, welche Leistung wird von wem erbracht.
Das scheint hierbei absolut der Streitpunkt zu sein, denn wir sagen, diese freiwilligen Praktika sind zum Nutzen der jungen Leute, und die Landesverwaltung erbringt die Leistung, sie mit einem Mentoring, mit engagierten Leuten zu führen und ihnen etwas beizubringen.
Wir haben in unserem Haus oft Praktikanten, die sich freiwillig bei uns melden, und ich habe sie bis jetzt alle sehr erfreut erlebt, dass sie so viel gezeigt bekamen, so viele interessante Sachen kennengelernt haben. Ich habe noch nicht einen erlebt, der dafür auch noch Geld haben wollte, denn eigentlich kostet er unsere Arbeitszeit.
So würde ich die Diskussion von mir aus nie führen wollen, aber so, wie Sie es auf den Punkt bringen, musste ich das mal entgegnen.
Ich gebe all denjenigen recht, die sagen, man darf junge Leute, die arbeiten, nicht ohne Vergütung lassen, aber ein Praktikum, wie wir es im Sinne von freiwilligen Praktika sehen, ist eine ganz andere Geschichte.
Natürlich kann man eine Landeshaushaltsordnung ändern, bloß, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie müssen sich das gut überlegen, was Sie dann an dem einen Punkt erreichen. Ich sage Ihnen, da bin ich mir ziemlich sicher und das hat nichts mit Bockigkeit zu tun, wenn wir bei diesen Praktika in Zukunft das große Rad drehen müssen, dann wird es kaum noch eine Behörde geben, die das nebenbei auch noch macht. Das ist nämlich Idealismus, dass das getan wird. Aber mit so viel Aufwand und Bürokratie, die wir gleichzeitig bräuchten, ich glaube, das ist kein guter Dienst, den wir den jungen Leuten damit erweisen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erneut bringe ich heute einen Nachtragshaushalt in den Landtag ein. Insgesamt ist es der fünfzehnte in der Geschichte dieses Landes und der zweite innerhalb von nur zwei Jahren. Normalerweise bedeuten Nachträge nichts Gutes, denn in der Regel sind sie notwendig, weil die Steuern groß eingebrochen sind oder wenn unerwartete Ereignisse zu Mehrausgaben führen. Dass die Mehrausgaben mir das Lächeln doch nicht aus dem Gesicht wischen, dürfte allerdings nicht allzu oft vorkommen.
Insofern ist das heute gleich in mehrfacher Hinsicht ein historischer Tag. Mit dem Nachtragshaushalt wollen wir den Startschuss zu einem der größten Infrastrukturprojekte in der Geschichte unseres Landes geben. Öffentliche Investitionen von insgesamt bis zu 1,3 Milliarden Euro in den Breitbandausbau wären beispiellos. Und auch die erwarteten Landesausgaben für die Kofinanzierung von rund 265 Millionen suchen ihresgleichen. Als die Koalitionäre sich vor einigen Jahren darauf verständigten, dass wir jedes Förderprogramm als Land kofinanzieren wollen, hat wohl kaum jemand mit diesen finanziellen Dimensionen gerechnet. Und falls es doch jemanden gegeben haben sollte, hätte er es wohl auch nicht für möglich gehalten, dass wir uns so etwas jemals leisten können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, ich kann Ihnen heute im Brustton der Überzeugung sagen,
wir können uns das leisten, natürlich nicht allein aus dem laufenden Haushalt, sondern vor allem aufgrund der Rücklagen, die wir uns in den vergangenen Jahren erarbeitet haben. Wir sind in der Vergangenheit oft gescholten worden, angeblich seien die Rücklagen zu hoch, das Geld wäre hier oder dort besser angelegt. Selbst in den vergangenen Wochen gab es wieder Ratschläge, wofür die Rücklage auch noch verwendet werden könnte. Hätten wir auch nur einem Bruchteil dieser Forderungen nachgegeben, dann würde ich heute hier nicht stehen und einen Nachtragshaushalt mit zusätzlichen Investitionen einbringen, sondern einen mit Kürzungen in vielen Bereichen.
So ist dieser Nachtragshaushalt ein weiterer Beleg dafür, dass sich konsequente Finanzpolitik zum Schluss auszahlt, und das im Übrigen besonders für die Kommunen, denen wir ihren Eigenanteil zunächst vorfinanzieren, ebenfalls aus den Rücklagen des Landes. Kleine Ergänzung: Die Bezeichnung „Eigenanteil der Kommunen“ ist vielleicht etwas irreführend, denn auch der Teil, den das Land aufbringt, ist eine Unterstützung der Kommunen. Dieses pragmatische Vorgehen dürfte uns – zusammen mit dem beherzten Agieren der Landkreise, Gemeinden und des Breitbandkompetenzzentrums – den entscheidenden Tick schneller gemacht haben, sodass wir schon im ersten Durchlauf 24 Förderbescheide aus dem Bundesprogramm erhielten. Mein Kompliment geht daher an den Energieminister Christian Pegel, der mit beeindruckender Geschwindigkeit, mit Weitblick und jeder Menge Idealismus alle entscheidenden Hebel in Gang gesetzt hat.
Wie hoch die Summe, die wir für den Breitbandausbau benötigen, am Ende tatsächlich ist, hängt entscheidend von der Anzahl der Anträge ab, die angenommen werden. Wir werden daher hoffentlich auch alle gemeinsam die Daumen drücken, dass wir im zweiten Durchlauf des Förderprogramms wieder möglichst viele der 67 Anträge durchbekommen. Wir wissen auch, dass es jetzt schwerer wird, alle Anträge unterzubringen. Unser Ziel bleibt aber, mit der finanziellen Unterstützung des Bundes in unserem Land flächendeckend Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde zu erreichen – notfalls auch mit Anträgen für den dritten, vierten oder fünften Durchlauf.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, längst ist die Nutzung des Internets eine Selbstverständlichkeit, für die Verfügbarkeit gilt das allerdings noch nicht. Wir wollen das ändern. Dabei steht ein Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern vor ganz besonderen Herausforderungen. Gerade der ländliche Raum ist für die Telekommunikationsunternehmen, um es mal vorsichtig zu formulieren, nicht von übergeordnetem Interesse. Den hohen Erschließungskosten stehen meist nur geringe Einnahmemöglichkeiten gegenüber. Diese Wirtschaftlichkeitslücke soll nun mit öffentlicher Förderung geschlossen werden.
Als Land machen wir das nicht, weil wir die Gewinne der Telekommunikationsbranche steigern wollen, sondern weil wir der festen Überzeugung sind, dass diese Mittel gut angelegt sind. Dabei geht es nicht allein darum, Filme und Serien im Internet zu sehen, mit Familienmitgliedern in der ganzen Welt zu skypen oder ruckelfrei online zu spielen, vor allem für Unternehmen spielt das Internet eine immer größere Rolle. Nahezu in jeder Branche wird schnelles Internet benötigt, in kleinen ebenso wie in mittelständischen und großen Unternehmen. Die Welt ist vernetzt, die Wirtschaft sowieso. Ohne schnelle und zuverlässige Anbindung an die Datenautobahn bliebe den Unternehmen bei uns im Land nur der Standstreifen. Der Breitbandausbau ist daher nicht nur für Tiefbaufirmen ein Konjunkturprogramm.
Daher ist die Bundesförderung für uns ein Glücksfall. Mit Landesmitteln von 265 Millionen Euro könnten wir mit weiteren 655 Millionen Euro des Bundes rechnen. Das heißt, wir müssen für 1 Euro, den wir im Land investieren, tatsächlich nur noch 30 Cent aus dem Landeshaushalt aufwenden – tatsächlich ein Glücksfall. Als Finanzministerin musste ich mich daher nicht lange bitten lassen.
Schwieriger wird es bei solchen Summen für die Kommunen. Der Bund schreibt zwingend einen kommunalen Eigenanteil von zehn Prozent vor. Mit 150 Millionen Euro ist das zwar der kleinste Anteil der drei Ebenen, allerdings ist das für die meisten Gemeinden trotz der enormen Hebelwirkung, die erzielt werden kann, ein riesiger Kraftakt. Insofern freue ich mich, dass wir im Finanzministerium gemeinsam mit dem für die Kommunen zuständigen Innenministerium eine, wie ich meine, sehr gute Lösung gefunden haben, die es den Kommunen ermöglicht, diesen Kraftakt zu meistern. Wir wollen, dass die Kommunen zur Finanzierung auf das Sondervermögen „Kommunaler Aufbaufonds“ zurückgreifen können. Dafür kommt die FAG-Änderung in Betracht. Dieser Fonds ist eingerichtet worden, um die Kommunen bei Investitionen in ihre Infrastruktur zu unterstützen. Die Kommunen selbst haben diesen Fonds befüllt, indem jährlich 7 Millionen Euro aus dem Kommunalen Finanzausgleich als
Vorwegabzug in den Fonds flossen. Mittlerweile ist dieses Sondervermögen auf ungefähr 200 Millionen Euro angewachsen. Allerdings sind diese Mittel durch Kreditvergaben langfristig gebunden und können aktuell nicht direkt zur Finanzierung des Eigenanteils genutzt werden.
Um trotzdem eine möglichst unbürokratische Umsetzung der Breitbandförderung zu erreichen und schnell mit dem Ausbau beginnen zu können, schlagen wir dem Landtag vor, dass das Land den kommunalen Eigenanteil zunächst vorfinanziert. Sollten alle Förderanträge angenommen werden, könnte der Eigenanteil der Kommunen bis zu 150 Millionen betragen. Diese Summe müsste zunächst ebenfalls aus der Ausgleichsrücklage des Landes entnommen werden. Ab dem Jahre 2018 könnte dann die Rückzahlung aus dem Sondervermögen erfolgen. Das ist, wie ich meine, eine sehr faire Lösung,
die das Land den Kommunen hier anbietet. Ich halte das auch für gerechtfertigt.
Gleichwohl hat der Landesrechnungshof im Rahmen des Anhörungsverfahrens an diesem Punkt Kritik geäußert und infrage gestellt, ob angesichts eines Überschusses in der Kassenstatistik der Kommunen von über 100 Millionen Euro eine solche Vorfinanzierung überhaupt notwendig wäre. Als Land stehen wir trotz dieser nicht ganz unberechtigten Anmerkung bereit, die von uns vorgeschlagene Lösung umzusetzen, zumal die Finanzkraft in den einzelnen Gemeinden doch sehr ungleichmäßig verteilt ist. Wir wollen die Gemeinden nicht im Regen stehen lassen und allen die Möglichkeit bieten, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen. Haushaltsrechtlich ist das vertretbar und finanziell ist es verantwortbar.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das letzte Wort liegt nun bei Ihnen. Ich will mich aber vorab schon ganz ausdrücklich bei Ihnen bedanken. Schon morgen wollen Finanz-, Innen- und Energieausschuss zusammenkommen, um ihre Beschlussempfehlung zu erarbeiten, sodass wir noch in dieser Woche den Nachtragshaushalt in Zweiter Lesung beschließen können. Das zeigt einmal mehr, dass wir beim Breitbandausbau eng zusammenstehen. Landkreise und Kommunen, die beteiligten Ministerien und nicht zuletzt Sie als Landtag, wir ziehen hier alle an einem Strang und, nur damit keine Missverständnisse aufkommen, bei diesem Thema sogar in die gleiche Richtung. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Falls mich jemand nicht verstanden hat bis hierher: Ich spreche heute zum Thema Wirtschaftsförderung zu Ihnen, denn nichts anderes bezweckt der Ihnen vorliegende Antrag der Landesregierung.
Wie Sie wissen, ist das Land Haupteigentümer der Flächen im Industriepark Schwerin, die Vermarktung wiederum erfolgt nicht zuletzt durch die Landeshauptstadt. In den vergangenen Jahren gab es eine gute Zusammenarbeit zwischen Land und Kommune, die unter anderem zur Ansiedlung von Unternehmen wie
Nestlé, der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH, United Caps oder jüngst der ZIM Flugsitz GmbH führte.
Allerdings braucht es nicht viel Fantasie, um sich auszumalen, welchen enormen Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf diese Doppelzuständigkeit nach sich zieht. Die Landeshauptstadt hat daher in der Vergangenheit bereits häufiger den Wunsch geäußert, die Flächen zu erwerben, um die Verkaufsverhandlungen nicht unnötig zu verzögern. Allerdings überrascht es wenig, dass die notwendigen Geldanlagen durch die Stadt Schwerin nicht aufgebracht werden konnten.
Wir haben nun einen Weg gefunden, der für alle Seiten tragbar ist. Das bedeutet, wir verkaufen die landeseigenen Flächen – das sind circa 259 Hektar – für einen vorläufigen Kaufpreis von 1 Euro. Ich betone noch mal: vorläufiger Kaufpreis, denn im Falle des Weiterverkaufs wird die Landeshauptstadt einen Teil des Kaufpreises wieder an das Land abführen, und zwar mindestens in Höhe von 5,56 Euro je Quadratmeter, dem aktuellen Verkehrswert inklusive der Herrichtungskosten. Ein Verkehrswertgutachten wird künftig immer dann zu erstellen sein, wenn die letzte Wertermittlung mehr als zwei Jahre zurückliegt. Die Kosten dafür wird die Landeshauptstadt tragen. Zudem werden auch die Kosten für die Vertragsdurchführung, etwa für Notarkosten und Grunderwerbssteuer sowie die Kosten für die Munitionsberäumung, Artenschutz, Kompensation und Erschließung allein von der Stadt Schwerin geleistet.
Und bevor jetzt jemand ruft: „Wie gemein!“, kann ich Ihnen vielleicht auch noch erläutern, dass der große Vorteil des vorgeschlagenen Verfahrens eben darin besteht, dass die Stadt die Möglichkeit der Förderung dieser Aufwendungen hat, während das Land diese nicht hat. Das Landesförderinstitut hat eine entsprechende Zusage für die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturmaßnahmen bereits erteilt. Wir haben es also mit einer Win-win-Situation für alle Beteiligten zu tun.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun mögen sich manche unter Ihnen fragen, warum wir diesen Antrag überhaupt hier einbringen, schließlich ist der Verkauf von Landesflächen in der Regel Angelegenheit der Exekutive, zumal die Wertgrenze, ab der eine Zustimmung des Landtages erforderlich ist, bei einem beabsichtigten Verkauf von 1 Euro bei Weitem nicht erreicht ist. Aber, ich sagte es bereits, es ist eben nur der vorläufige Verkaufspreis. Setzen wir den Mindestverkaufspreis von 5,56 Euro pro Quadratmeter an, kommen wir auf einen Erlös von 14,4 Millionen Euro. Das ist im Übrigen auch der Wert, an dem sich die Grunderwerbssteuer bemisst. Und bei dieser Summe ist die Zustimmung des Landtages erforderlich, die Sie uns hoffentlich heute erteilen werden.
Erlauben Sie mir noch ein Wort zum konkreten Vertrag: Im Ergebnis der letzten Finanzausschusssitzung lag der Vertrag am Dienstag allen Mitgliedern des Finanzausschusses zur Einsichtnahme aus. Die zuständigen Mitarbeiter standen zudem für Fragen bereit. Damit sind wir als Exekutive in Vorleistung gegangen, da das Kontrollrecht der Abgeordneten erst nach Vertragsabschluss
greifen würde. Nach diesem Termin gehe ich davon aus, dass auch die letzten noch offenen Fragen umfassend beantwortet wurden.
Die Vereinbarung mit der Stadt Schwerin hätte übrigens zunächst Bestand für die kommenden 30 Jahre. Sollten in dieser Zeit nicht alle Grundstücke vermarktet werden, setzen sich Stadt und Land erneut zusammen, um eine Regelung für die Restflächen zu finden. Ich hoffe natürlich sehr, dass die Ansiedlungsbemühungen der Stadt so erfolgreich sind, dass diese Gespräche nicht notwendig werden. Als Land wollen wir mit dem Verkauf der Landesflächen einen kleinen Teil zu diesem möglichen Erfolg beitragen. Dafür bitte ich um Ihre Unterstützung und bedanke mich gleichzeitig für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich zunächst dafür, dass es zu dieser verbundenen Aussprache kommt, denn es gibt ja eine Reihe Schnittmengen zwischen den beiden Anträgen und wir können die Zeit dann effizient nutzen.
Ich möchte mich zunächst ganz kurz auf die sich außerhalb der Schnittmenge befindenden Punkte der Linksfraktion zusammenfassend äußern. Wir haben zum Thema „Besteuerung von Vermögen“ hier schon verschiedene Debatten geführt. Ich glaube, wir kennen die gegenseitigen Positionen, die sich zumindest in der Sache zwischen der Linksfraktion und der Finanzministerin nicht wesentlich unterscheiden. Aber was den Realisierungsgrad von bestimmten Dingen anbelangt, teile ich meine Kraft tatsächlich für die Dinge ein, die ich ändern kann. Da gibt es nämlich ganz viel, um das man sich kümmern muss, und alles andere wird man im Auge behalten.
Was ist zum Beispiel ganz aktuell bei Vermögen? Dass es uns gelingt, die Erbschaftssteuer verfassungsgemäß zu machen, und das im Länderkanon.
Es ist schwierig. Ich will nicht ausufern, aber das ist natürlich schon ein Fund, bei dem mir teilweise die Haare zu Berge zu stehen, und dennoch braucht man in der Demokratie Mehrheiten. Diese Binsenweisheit müsste ich Ihnen eigentlich nicht wiederholen.
Einen zweiten Punkt, den ich zum Antrag der LINKEN sagen möchte: Die Situation, die für Deutschland analy
siert wird, teile ich in Größenordnungen. Ich möchte Ihnen aber vielleicht ein bisschen mit auf den Weg geben, dass man vieles auf Mecklenburg-Vorpommern nicht eins zu eins übertragen kann. Wenn ich nämlich gerade auf der einen Seite sehe, dass sich die Mindesteinkommen erhöht haben – 100 Millionen im Jahr mehr Einkommenssteuer sind da ein ganz deutliches Signal –, Mindestlohn und Entwicklung am unteren Ende können wir alle nur gemeinsam gut finden, aber die gibt es auch nachweislich.
Und es gibt eine zweite Zahl: Sogenannte Einkommensmillionäre, die wir in den Finanzämtern separat führen, gab es vor etlichen Jahren 28 in Mecklenburg-Vorpom- mern. Das sind Größenordnungen, da sind meine Kollegen aus den südlichen Ländern dabei, sich vor Lachen auf die Schenkel zu schlagen, aber es ist nun mal Fakt, dass die großen Vermögen nicht bei uns sind. Diese Zahl der Einkommensmillionäre hat sich zum letzten Jahr schrittweise halbiert. Also am oberen Ende ist dann auch nichts gewachsen. Deshalb sind wir dennoch absolut mit auf dem Weg, denn egal, ob wir die Steuern bei uns erheben oder in der Bundesrepublik insgesamt, letztendlich ist es erstens wichtig für Steuergerechtigkeit und zweitens sind die Einnahmen über den Länderfinanzausgleich durchaus für uns wieder nützlich.
Ich denke, über das in beiden Anträgen formulierte Ziel, Steuerehrlichkeit weiter zu stärken, sind wir uns sehr einig. Auch das ist keineswegs neu, allerdings haben die Panama Papers diese Debatte natürlich neu entfacht, auch wenn nach meinem Gefühl die von den Journalisten aufgearbeiteten Daten in Mecklenburg-Vorpommern nicht die große Welle geschlagen haben, das ist wie in der letzten Zeit mit den Steuer-CDs und den Selbstanzeigen so gewesen. Dennoch soll es ja einige getroffen haben und ich habe natürlich ein großes Interesse daran, dass diese Daten in unseren Behörden landen, damit wir damit umgehen können, denn aufgrund von Zeitungsartikeln kann man noch nicht handeln. Da sind wir aber im Gespräch.
Ich denke, das Problem von systematischer Steuervermeidung, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung ist etwas, was jeden Bürger anrühren sollte, und das tut es ja auch, wie wir wissen, denn letztlich ist er davon betroffen. Ich habe allerdings auch das Gefühl, dass wir bei der Steuerehrlichkeit schon einen Wandel zu spüren bekommen. Steuerhinterziehung wird längst nicht mehr als Kavaliersdelikt betrachtet. Diesen Wandel haben wir auch der Vielzahl prominenter Fälle zu verdanken, die schon vor geraumer Zeit die öffentliche Debatte befeuert haben. Zu diesem Bewusstseinswandel haben auch die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder beigetragen, indem sie die Regelung zur strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige verschärft und dem unsäglichen Steuerabkommen mit der Schweiz nicht zugestimmt haben.
Und auch jetzt haben die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder umgehend reagiert. Auf unserer letzten Konferenz am 7. April haben wir einstimmig über alle Parteien hinweg mehr Transparenz bei Steueroasen und Briefkastenfirmen gefordert. Uns geht es unter anderem darum, dass das BEPS-Projekt weiter vorangetrieben wird. Gerade multinationale Unternehmen sparen Steuern allein durch das geschickte Verlagern und Kleinrechnen von Gewinnen. Mit dem BEPS-Projekt, an dessen Erarbeitung sich über 60 Staaten beteiligten, wird
das Problem der Steuervermeidung international angegangen. Und das ist auch der einzig Erfolg versprechende Weg in unserer vernetzten Welt. Unternehmensgewinne müssen dort besteuert werden, wo sie erzielt werden. Dafür brauchen wir natürlich mehr Transparenz und einen verbesserten Informationsaustausch. Daher kann das BEPS-Projekt auch nur der Anfang sein.
Ein weiterer wichtiger Partner, der zurzeit in Teilen eher als Gegner agiert, müssen die Kreditinstitute sein. Wir brauchen endlich klare Regelungen im Kreditwesengesetz, um gegen die Institute vorgehen zu können, die systematische Beihilfe zur Steuerhinterziehung leisten. Die Länder, also auch der Bundesrat, haben bereits vor mehr als zwei Jahren einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Sanktionsmöglichkeiten deutlich verschärft wurden, bis hin zum Lizenzentzug. Das mag drastisch erscheinen, aber wenn Banken sich von Steuerhinterziehern wissentlich benutzen lassen, bedarf es einer rechtlichen Handhabe, nicht nur Verantwortliche zu entbinden, sondern auch Institute vom Markt nehmen zu können. Mich haben die Enthüllungen der Panama Papers vor allem deshalb überrascht, weil sie aufzeigen, wie Banken aus reinem Profitstreben Geschäfte unterstützen, die häufig allein der Steuervermeidung dienen. Das ist geradezu bigott, wenn man sich vor Augen führt, dass Institute in der Bankenkrise mit jenen Steuergeldern gestützt wurden. Leider ist die Gesetzesinitiative der Länder bislang nicht vom Bundestag aufgegriffen worden. Ich bin mir sicher, dass diese Debatte nun wieder Fahrt aufnehmen wird.
Im Kreise der Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ländern haben wir zudem die Steuerabteilungsleiter aufgefordert zu prüfen, inwiefern die Gesetzgebung geändert werden könnte, um Praktiken, wie sie hier durch die Panama Papers bekannt geworden sind, künftig zu unterbinden und zu sanktionieren. Dabei geht es unter anderem um die Erweiterung von Mitwirkungspflichten der Steuerzahler, eine effektivere Betriebsprüfung, vor allem hinsichtlich etwaiger Beziehungen von Steuerpflichtigen zu Briefkastenfirmen, und die Einführung der Anzeigepflicht von Banken, die Briefkastenfirmen vermitteln. Bis Juni wollen wir hier erste Ergebnisse sehen und ich bin gern bereit, über den Fortgang den zuständigen Fachausschuss oder auch das Parlament zu unterrichten.
Um den aktuellsten Stand darzustellen, verweise ich auf eine heutige Beschlussvorlage im Bundesrat, in der zunächst die Länder Niedersachsen, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen einen Textvorschlag über all die Punkte, die ich eben genannt habe, gerade in Richtung Transparenz zusammengefügt haben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern wird natürlich zustimmen. Ich habe noch keine aktuelle Botschaft, ob wir auch beitreten. Auf alle Fälle gehe ich davon aus, dass es in der Finanzministerkonferenz heute eine breite Bundesratsmehrheit geben wird zu den angesprochenen Punkten, auch von Ihnen angesprochenen Punkten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren aus den beiden antragstellenden Fraktionen, ich werte also diese Antragslage quasi als Unterstützung der Politik, die wir an dieser Stelle machen. Und ich glaube, ich habe zumindest deutlich machen können, dass wir die Zeit nicht verschlafen und im Grunde das von Ihnen Geforderte heute schon in Berlin quasi als Beschlussvorlage da haben. Insofern halte ich Ihre beiden Anträge für heute für bearbeitet,
aber uns allen muss klar sein, dass wir auf dem Weg natürlich mühsam, aber kontinuierlich und konsequent weitermachen müssen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich stand schon in der Poleposition, um diesen flotten Block, den wir hier gerade schaffen, nicht zu unterbrechen.
Ihnen liegt der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung unseres Sparkassengesetzes vor. Die letzte umfassende Änderung liegt bereits mehr als zehn Jahre zurück, daher ist eine Überarbeitung notwendig geworden. Hintergrund sind in erster Linie drei Ziele:
Erstens müssen wir unser Sparkassengesetz anpassen, da mittlerweile einige Rechtsänderungen auf EU- und Bundesebene erfolgt sind, die sich bislang dort noch nicht wiederfinden. Dies betrifft vor allem die neue Regelung durch Basel III zur Stärkung des Eigenkapitals der Kreditinstitute.
Zweitens hat sich in der Praxis unserer Aufsichtstätigkeit in den vergangenen Jahren Änderungsbedarf ergeben, den wir mit der Novellierung im Gesetz berücksichtigen wollen.
Drittens und zu guter Letzt gibt es noch redaktionelle Korrekturen, vor allem unter Berücksichtigung von gendergerechter Sprache, die bislang im Gesetzestext noch keinen Niederschlag fanden.
Lassen Sie mich auf die ersten beiden Punkte etwas ausführlicher eingehen.
Jetzt ist Ihr Bild wieder in Ordnung, ja?!
… haben Sie gestutzt.
Wie Sie sicherlich wissen, hat die EU als Konsequenz aus der Finanzmarktkrise zahlreiche Verschärfungen im Bankensektor vorgenommen. Neben strengeren Vorschriften für das Eigenkapital ging es dabei vor allem um höhere Offenlegungsstandards und um die Stärkung der Bankaufsicht. Das Sparkassengesetz Mecklenburg-Vor- pommern wollen wir mit dem Entwurf an diesen übergeordneten Rechtsrahmen anpassen. So sind aufsichtsrechtlich relevante Begriffe und Vorgaben wie etwa der neue EU-geprägte „Eigenmittel“-Begriff oder auch die von den Verwaltungsratsmitgliedern verlangte erforderliche Sachkunde neu aufgenommen worden.
Im Sparkassengesetz verwendete Bezugsgrößen stellen künftig auf die mittlerweile maßgeblichen Größen im Bankenaufsichtsrecht ab. Darüber hinaus wollen wir die Ausschüttungsregelung vereinfachen, indem wir die bis- lang sieben Stufen auf nur noch drei reduziert und als einzige Bezugsgröße das EU-definierte harte Kernkapital aufgenommen haben. Das bedeutet, dass Ausschüttungen künftig überhaupt erst erfolgen würden, wenn der Überschuss mindestens 10 Prozent des harten Kernkapitals beträgt. Nach der alten Regelung war dies bereits ab 6 Prozent möglich. Der Höchstbetrag der Ausschüttung von maximal 55 Prozent soll zukünftig erst ab einer Quote von 15 Prozent möglich sein. Nach der alten Regelung hätten schon ab einer Quote von 12 Prozent bis zu 50 Pro- zent ausgeschüttet werden können. Ich betone „können“, denn das ist eine Kannregelung, die natürlich von den Aufsichtsratsgremien selbst, vom Verwaltungsrat, entschieden werden kann.
Mit der Neuregelung erhalten wir die Flexibilität und setzen auf die Verantwortung des Verwaltungsrats. Gleichzeitig erhalten wir durch die Ausschüttungsgrenzen den doch restriktiven Charakter der Regelung und schützen damit auch die einzelne Sparkasse. Ich bin sicher, dass dieser Punkt in den Ausschussberatungen intensiv diskutiert wird, weil es hier natürlich auch Interessenkonflikte vor Ort gibt. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Sparkassen mit der vorgeschlagenen Neuregelung auch weiterhin stabil aufgestellt und mit ausreichend Kapital ausgestattet sein werden. Damit können sie ihren öffentlichen Auftrag erfüllen, auch und gerade in Geschäftsjahren mit sehr anspruchsvollen, um nicht zu sagen schwierigen Marktbedingungen wie aktuell im Niedrigzinsumfeld.
Weitere Änderungen betreffen die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat, wie etwa das Wahlverfahren für die Vertreter und Vertreterinnen der Beschäftigten im Verwaltungsrat. Auf die bislang sehr komplexe, eigenständige Wahlordnung werden wir künftig verzichten. Bei den vom kommunalen Träger bestellten Verwaltungsratsmitgliedern bleibt auch weiterhin das kommunale Wahlverfahren maßgeblich. Für jede Gruppe innerhalb des Verwaltungsrats wird es nur noch ein stellvertretendes Mitglied geben, das aber zu allen Sitzungen eingeladen wird. Eine kontinuierliche Arbeit im Verwaltungsrat wird sichergestellt. Zudem erfolgen mit dem Gesetzentwurf Klarstellungen zur Wählbarkeit bei Zweckverbandssparkassen. Auch die Hinderungsgründe für eine Mitgliedschaft im Verwaltungsrat wurden überarbeitet.
Der Gesetzentwurf berücksichtigt dabei Rechtsentwicklungen im Zivilrecht, insbesondere im Insolvenzrecht, verfassungsrechtliche Grundsätze bei strafrechtlichen Zusammenhängen oder auch praktische Erwägungen zur Sicherstellung der Interessenvertretung der Beschäftigten, zum Beispiel bei einem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis mit der Sparkasse. Zudem sollen mit Blick auf die Bestelldauer und die Laufzeit der Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder die Entwicklung im Rentenrecht nachvollzogen und die Altersgrenzen angepasst werden. Künftig sollen Anstellungsverträge bis zum 67. Lebensjahr möglich sein. Eine vorzeitige Beendigung kann mit Vollendung des 65. Lebensjahres vereinbart werden.
Die bereits erwähnten Änderungen bei den Hinderungsgründen für eine Mitgliedschaft betreffen in Teilen auch
die Vorstände der Sparkassen. In der Verbandsanhörung hatten wir den Landkreistag, den Städte- und Gemeindetag, den Landesrechnungshof sowie den Ostdeutschen Sparkassenverband befragt und erhielten, zumindest weitgehend, Zustimmung zu unserem Entwurf. Ich hoffe nun auch in den Ausschüssen auf konstruktive Beratungen und bitte um eine entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfs. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen unsicher: Ich habe mir ausführlich von der Ausschusssitzung berichten lassen, wo es um unseren Haushaltsabschluss 2015 ging, wo sehr ausführlich über die Rücklagenentwicklung gesprochen wurde, wo dann auch auf Nachbohren – völlig legitim – einzelner Abgeordneter immer wieder geduldig, gebetsmühlenartig die Dinge erklärt wurden, und ich stelle heute fest,
es war nicht nur kostenlos, es war auch umsonst.
Also, fange ich jetzt noch mal wieder an? Ich denke schon, zumindest, weil ich ja das Parlament insgesamt doch ernst nehmen möchte. Hier begehrt die Fraktion der Bündnisgrünen einen Nachtrag von 160,5 Millionen Euro, die wir im Überschuss...
Ach, wissen Sie, jetzt wäre es irgendwie mal fair – Sie wissen ja immer so gut, wie man sich zu verhalten hat –,
wenn Sie mich mal reden ließen! Ich habe mir da oben ganz große Mühe gegeben, mich daran zu halten.
Aber längst nicht in der Lautstärke. Also ich glaube nicht, dass ich Sie irritieren konnte.
Das ist ja das Problem, er kann immer austeilen wie ein Holzfäller
und entgegennehmen wie Lillifee, ne?
Das merken wir ja dann immer.
Das muss mal so Hand in Hand gehen, das wäre dann schon ganz schön.
Ich bin im Moment ganz weg von meinem Manuskript, weil ich mal reagieren möchte.
Ich versuche einfach noch mal, auf das Begehren der Fraktion der Bündnisgrünen einzugehen. 160,5 Millionen aus unserem Überschuss sollen jetzt also schnurstracks in ein Investitionsprogramm gegeben werden. Da sage ich mir beim ersten Lesen: Aber hallo, was haben wir eigentlich im Doppelhaushalt gemacht
mit 1,1 Milliarden, die in den Haushalten sehr gut nachzuvollziehen sind?!
Das sind 15 Prozent unseres Gesamthaushaltes, die investiv angelegt sind. Es ist richtig, das sind EU-, Landes- und Bundesprogramme kombiniert, aber unsere Investitionsquote ist eine, die ganz viele Bundesländer gerne hätten. Da kann man lange suchen, bis man noch so ein Bundesland findet. Die sind in der Regel unter 10 Prozent. Schleswig-Holstein ist jedenfalls, das habe ich im O-Ton vom Ministerpräsidenten gehört, doch ein bisschen neidisch, dass wir hier im Osten die haben.
Ist ja auch völlig,
ist ja auch völlig legitim, denn die Solidarpaktmittel sollen vorrangig investiv eingesetzt werden.
Ich sage also gar nicht, dass wir hier etwas ganz Besonderes leisten, aber wir müssen uns auch nicht nachsagen lassen, dass wir unterproportional investieren, weil es einfach durch Fakten belegt ist, dass diese Aussage falsch ist. All die Themen, die hier angesprochen wurden, sind natürlich auch im Haushalt investiv bedacht. Wir haben durch die Koalitionsfraktionen sogar noch zu den Themen Städtebauförderung, Kita, Schulen in dem Zusammenhang etwas aufgelegt. Wir haben zum Thema Breitband eine Vorsorge getroffen, das waren noch einmal 70 Millionen obendrauf. Dann kann man ja wohl nicht sagen, wir hätten alle diese wichtigen Themen jetzt erst in den Blick genommen, weil Herr Saalfeld uns darauf aufmerksam gemacht hat. Das weise ich erst mal von uns.
Wir sind uns also darüber einig, dass wir keinen Nachtragshaushalt brauchten, wenn es darum geht, mit diesem Überschuss umzugehen. Da ist ja in der Landeshaushaltsordnung Paragraf 25 Absatz 2 vorgegeben: „Ein Überschuss ist insbesondere zur Verminderung des Kreditbedarfs oder zur Tilgung von Schulden zu verwenden oder einer … Ausgleichsrücklage zuzuführen.“
Also, ich glaube, wir verhalten uns im Moment nach Recht und Gesetz.
Ich denke, wer hier schon ein bisschen länger im Parlament ist und weiß, was sich im Laufe von zwei Jahren in einem Doppelhaushalt an Ereignissen und Eigendynamiken entwickelt – ich sage nur mal, Werftenpleite, 260 Millionen,
da war ganz schön viel weg von der Rücklage –, das ist...
Ja, wir haben ein 50-Millionen-Schulpaket aufgelegt, Jahr für Jahr. Das musste alles irgendwo herkommen, und insofern teile ich Ihre Susi-Sorglos-Sicht der Welt nicht, dass so viel Vorsicht nicht angebracht ist. Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob das, was wir jetzt haben, reicht, denn wenn wir uns die Konjunktur anschauen, ist es in der Tat so, so einen langen Aufschwung haben wir schon lange nicht mehr gehabt, im Übrigen in MecklenburgVorpommern noch stärker als in anderen Ländern, sonst gäbe es diese Rückzahlung an den Länderfinanzausgleich ja nicht. Das bedeutet, dass wir Mehreinnahmen haben. Diese 500 Millionen Euro Steuermehreinnahmen sind in der Tat eine große Freude. Wer von Ihnen würde aber seinen Kopf dafür verwetten, dass das in zwei Jahren, denn bis dahin zielt ja unser Doppelhaushalt, immer noch so ist?
Man könnte sich natürlich wieder vor das Mikro stellen, das heute behaupten und morgen nicht mehr fassbar sein, aber so leicht können wir es uns nicht machen. Wir müssen das schon verantworten, was in den nächsten Jahren hier mit dem Haushalt passiert. Das machen wir seit vielen Jahren und oftmals – so undankbar ist ja leider das Thema Finanzen – hat sich erst nach langen Jahren, nach vier, nach sechs, nach acht Jahren herausgestellt, dass man damals die richtige Entscheidung getroffen hatte. Darauf muss ich auch wieder bauen, wenn ich jemanden wie Herrn Saalfeld jetzt nicht überzeugen kann. Das habe ich im Übrigen auch nicht mehr in meinem eigenen Portfolio, ihn überzeugen zu wollen.
Die Zeiten sind eigentlich auch darüber hingegangen, man lernt ja dazu,
ich jedenfalls.
Insofern kann ich jetzt vielleicht auch mal etwas zu den Sachverhalten sagen. Was wird noch passieren? Was vermute ich? Ich stelle mich hier wirklich hin und sage Ihnen ganz offen, ich schließe nicht aus, dass wir in diesem Jahr noch mal einen Nachtragshaushalt machen müssen.
Nach der Wahl ist das ja sowieso fast gute Sitte. Wenn sich da etwas Neues ergibt, ist es richtig, dass neu zusammengesetzte Parlamente noch mal drübergucken,
aber selbst, wenn unerwartete Ereignisse kommen, steuern wir gerne nach.
Ich sage nur mal ein Wort, da hat ja gerade der Fraktionsvorsitzende der CDU beim Haushaltsergebnis 2015 schon mal drei Themen genannt, die uns im Laufe des nächsten Doppelhaushaltes ereilen: zwei Gutachten, einmal Polizei, einmal Thema KFA, und das dritte ist das Thema Breitband. Wir sind uns immer einig gewesen, so steht es im Koalitionsvertrag, alle möglichen Förderungen aus der EU, aus dem Bund wollen wir kofinanzieren. Das bedeutet, wenn man mehr kriegt, als man dachte, dann hat man auch eine höhere Kofinanzierung, und insofern wird es sicherlich gar nicht mehr lange dauern, wenn es sich im Bund so entwickelt, dass wir nachsteuern müssen.
Dann werden wir uns selbstverständlich nach Recht und Gesetz verhalten und, wenn es notwendig ist, einen Nachtragshaushalt einreichen. Wenn wir allerdings die Chance haben, weil die Summen vertretbar sind, kriegt man manches auch über VEs und den Finanzausschuss hin. Also ich denke, wir werden das Parlament rechtzeitig darüber informieren, in welcher Weise wir mit neuen Herausforderungen umgehen.
Aber eins sage ich an dieser Stelle noch mal: Ich finde, der Antrag, den die GRÜNEN hier vorgelegt haben, versucht uns nachzuweisen, dass wir auf die Themen, die
Sie gerade so anreißen, vorher keinen Blick hatten. Ich sehe das nicht so, ich glaube, ich habe auch eben begründet, warum das so ist. Insofern wäre meine freundliche Werbung für die Koalitionsfraktionen, mit diesem Antrag so zu verfahren, wie es ihm gebührt. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, gab es im Frühjahr des vergangenen Jahres eine Tariferhöhung bei den Angestellten. Die Ländergemeinschaft einigte sich auf einen Abschluss, der den Angestellten im öffentlichen Dienst des Landes eine Erhöhung ihres Gehaltes um 2,1 Prozent seit März des vergangenen Jahres und 2,3 Prozent ab März dieses Jahres beschert. Wir standen also vor der Frage, wie wir diesen Abschluss bei den Angestellten auf die verbeamtet Beschäftigten übertragen.
Jetzt mag sich der eine oder andere von Ihnen vielleicht fragen, warum das so lange gedauert hat, bis wir unseren Gesetzentwurf einbringen. Immerhin liegt der Tarifabschluss fast zehn Monate zurück und in der Vergangenheit dürften wir das schneller in Erinnerung haben. Und diese Erinnerung trügt auch nicht. Diese Entschleunigung lag nicht nur daran, dass ich zunächst das Gespräch mit den Gewerkschaftsvertretern gesucht habe und wir ein normales Beteiligungsverfahren durchlaufen haben, sondern vor allem daran, dass wir uns diese Zeit auch lassen konnten, denn tatsächlich sind die Bezüge der Beamtinnen und Beamten bereits im Januar des vergangenen Jahres und damit zwei Monate früher als bei den Angestellten um 2 Prozent erhöht worden.
Lassen Sie mich das etwas näher ausführen. Gerade dieser Punkt scheint entweder sehr schnell vergessen, nicht verstanden oder gar verdrängt worden zu sein. Mit der letzten Besoldungsanpassung hatten wir nicht nur für die Laufzeit des Tarifvertrages die Regelung zur Erhöhung der Bezüge beschlossen, sondern auch noch für ein weiteres Jahr. Das war ausdrücklich ein Vorgriff und auch ein sehr kontrovers diskutierter, wenn ich mich gut erinnere, auf die dann anstehende neue Tarifrunde der Angestellten. Und dafür gab und gibt es für den Landeshaushalt und die Beschäftigten gute Gründe. Zum einen garantierte dieser Vorgriff Planungssicherheit. Wir verabschieden ja bekannterweise unseren Haushalt immer für zwei Jahre, die aber leider nicht deckungsgleich mit der zweijährigen Laufzeit des Tarifvertrages sind. In der Praxis bedeutete das in der Vergangenheit, dass entweder Nachtragshaushalte oder die Zustimmung des Plenums zu Vorgriffzahlungen erforderlich waren. Das ist aber nicht nur haushalterisch nicht gerade elegant, auch die Beschäftigten mussten längere Zeit auf die Regelung zur Besoldungsanpassung warten.
Damit die Besoldungserhöhung möglichst schnell auch im Portemonnaie ankam – und daran erinnern sich sicherlich noch viele unter Ihnen –, hatten wir hier parlamentarische Eilverfahren auf den Weg gebracht, sodass zumindest bis Weihnachten das Plus auch ankam. Von den neuen Verfahren profitieren folglich der Landeshaushalt durch Planungssicherheit, aber auch die beamtet Beschäftigten durch eine frühzeitige Erhöhung ihrer Bezüge und nicht zuletzt Sie als Abgeordnete, die keinen Gesetzgebungssprint hinlegen müssen. Dass alle Beteiligten so langsam ihren Frieden mit dieser Lösung machen konnten, lag vor allem an der Revisionsklausel. Mit dieser Klausel konnten wir den Vorgriff auf den Tarifabschluss absichern. Wäre der Tarifabschluss deutlich höher als die beschlossenen 2 Prozent gewesen, hätten wir nachsteuern können, umgekehrt natürlich auch.
Und dass wir mit unserer Einschätzung eine ziemliche Punktlandung hingelegt haben, das können Sie jetzt sehen. Im März vergangenen Jahres hatten sich die Bezüge der Angestellten um 2,1 Prozent erhöht. Ich wiederhole und festige:
Die Beamten haben bereits zwei Monate zuvor 2 Prozent erhalten. Über das gesamte Jahr 2015 gesehen war das Plus der Beamtinnen und Beamten also schon auf den ersten Blick höher als das ihrer angestellten Kolleginnen und Kollegen im Land. Auf den zweiten Blick, das sei hier nur am Rande erwähnt, war es sogar deutlich höher. Man darf nämlich nicht vergessen, dass die Angestellten seit vergangenem Jahr höhere Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge leisten müssen, sodass vielen Tarifbeschäftigten netto weniger bleibt, als die Bruttolohnerhöhung vermuten lässt. Ähnliche Abzüge haben die Beamtinnen und Beamten in der Größenordnung hingegen nicht zu befürchten.
Es muss also niemand ein unvertretbares Auseinanderdriften zwischen Vergütung und Besoldung befürchten, wenn wir in unserem Gesetzentwurf eine zweiprozentige Besoldungserhöhung vorschlagen, mindestens aber 65 Euro zum 1. September, also ein halbes Jahr später als bei den Angestellten vorzunehmen. Effektiv erreichen wir, wenn wir den Nettolohn betrachten, eine wirkungsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtinnen und Beamten bei uns im Land.
Das ist keineswegs die subjektive Bewertung einer Finanzministerin, denn ich bin sehr froh, dass im vergangenen Jahr höchst richterlich geklärt wurde, welche Faktoren für eine verfassungsgemäße Alimentierung zu beachten sind. Mecklenburg-Vorpommern hält die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Kriterien sowohl bei der Richter- als auch bei der A-Besoldung ein und ist von einer verfassungsrelevanten Indexverletzung weit entfernt. Selbstverständlich haben wir in der Ihnen vorliegenden Gesetzesbegründung die dazu erforderlichen Berechnungen ausführlich erläutert. Trotzdem ist in den Stellungnahmen, die dem Gesetzentwurf vorausgingen, teilweise Kritik geäußert worden.
Natürlich habe ich Verständnis für dieses Gebaren der Gewerkschaften, objektiv ist die Kritik allerdings kaum nachvollziehbar, zumal in unserem Bundesland. Der öffentliche Dienst und insbesondere die beamtet Beschäftigten gehören zu den Lohnführern bei uns im Land und auch im Ländervergleich befinden wir uns deutlich über dem Durchschnitt, und das über nahezu alle Besoldungsgruppen hinweg. Der vorliegende Gesetzentwurf würdigt folglich auf der einen Seite die Arbeit, die tagtäglich in den Schulen, bei der Polizei und in der Verwaltung geleistet wird. Er hat gleichzeitig aber auch den Landeshaushalt im Blick.
Es ist kaum einen Monat her, dass wir diesen Landeshaushalt und damit die höchsten Personalausgaben in der Geschichte unseres Bundeslandes beschlossen haben. Erstmalig steigen diese Ausgaben auf über 2 Milliarden Euro. Das ist mehr als jeder vierte Euro des gesamten Etats. Bei gleichem Personalbestand bedeutet allein die vorliegende Besoldungsanpassung Mehraus
gaben von über 25 Millionen im kommenden und über 31 Millionen Euro ab dem Jahr 2018. Ich hoffe sehr, Sie teilen daher meine Auffassung, dass wir hier einen ausgewogenen Kompromiss gefunden haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein Punkt ist nach wie vor strittig – unser Vorgriff auf den kommenden Tarifabschluss für das Jahr 2017. Wir wollen dieses Verfahren beibehalten. Ich hatte die Vorteile eingangs aufgeführt. Das bedeutet im konkreten Fall, dass wir ab 1. Juni 2017 die Bezüge um 1,75 Prozent erhöhen möchten. Ich betone noch mal, dass dies weder Teil der jetzigen Übertragung des aktuellen Tarifabschlusses ist noch dass wir in der kommenden Tarifrunde und der dann zu erörternden Übertragung auf die Besoldung damit vorgreifen wollen. Nach dem Tarifabschluss werden wir mit den Gewerkschaften über eine angemessene Übertragung sprechen, bei der dann der Umfang der Erhöhung aus 2017 und über ein eventuelles Nachsteuern im Folgejahr 2018 in die eine oder andere Richtung beraten wird. Deshalb steht das Jahr 2017 unter dem Vorbehalt der Revisionsklausel.
Der Vorgriff erleichtert Ihnen die ausführliche parlamentarische Beratung, dem Landeshaushalt verschafft er Planungssicherheit, und vor allem garantiert er den Beamtinnen und Beamten die frühzeitige, zeitnahe Erhöhung ihrer Bezüge. Auch vor diesem Hintergrund bitte ich das Parlament um eine möglichst breite Unterstützung des Regierungsentwurfs. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat die Errichtung einer Europäischen Bankenunion von Anfang an kritisch, aber konstruktiv begleitet. Niemand hier hat in Abrede gestellt, dass eine europäische Bankenaufsicht grundsätzlich sinnvoll ist. Das war eine Lehre aus der Bankenkrise. Wir haben gleichzeitig aber immer auch deutlich gemacht, dass diese Aufsicht sich auf systemrelevante Banken zu beschränken habe, denn es wäre schlicht ungerecht, wenn die Kreditinstitute, die stabil durch die Krise gekommen sind, weil sie auf riskante Geschäfte verzichtet haben, dieselben Auflagen erfüllen müssten wie diejenigen, die diese Krise überhaupt erst verursacht haben. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken waren hingegen sichere Häfen in dieser Zeit. Wenn es überhaupt Institute gab, die gestärkt aus der Finanzkrise hervorgegangen sind, dann dürften das die Sparkassen gewesen sein. Sie haben das Vertrauen ihrer Kunden nicht enttäuscht und damit enorm an Ansehen gewonnen.
Ich bin daher sehr froh, dass die EU-Kommission mit viel Kraft überzeugt werden konnte und schließlich ein Aufsichtssystem einführte, bei dem unsere Sparkassen und Genossenschaftsbanken nicht der direkten Kontrolle der Europäischen Zentralbank unterstellt wurden, sondern unter nationaler Aufsicht bleiben. Das war die einzig richtige Lösung und die hat sich in Deutschland bereits seit Jahrzehnten bewährt.
Und auch die Einlagensicherung ist in Deutschland sehr weitreichend. Wie Sie wissen, sollte auch in diesem Bereich eine EU-weite Harmonisierung erfolgen, sprich gleiche Regeln für alle Mitglieder des EU-Wirtschafts- raumes. Konkret geht es darum, dass die Sparguthaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank garantiert gesichert sind. Allerdings ist diese Regelung längst nicht in allen Mitgliedsstaaten umgesetzt worden. Herr Liskow wies bereits darauf hin.
Und nun, noch bevor alle EU-Länder diese Regelung in nationales Recht umgesetzt und einen entsprechenden Topf zur finanziellen Absicherung haben, will die EUKommission schon wieder einen Schritt weiter gehen. In einem Ende November vorgelegten Verordnungsvorschlag sind die Schritte benannt, die dazu führen sollen, dass bis 2024 ein europäisches Einlagensicherungssystem geschaffen wird, das auf einer Vollversicherung basiert. Das Ziel der Europäischen Union, mit dieser Maßnahme zusätzliches Vertrauen zu schaffen, dürfte nicht nur bei deutschen Sparern eher ins Gegenteil umschlagen, denn bei einem solchen System würden die Folgen politischer Entscheidungen in anderen Ländern auf alle Sparer im Euroraum abgewälzt. Sie müssten haften für spanische, italienische und griechische Banken.
Und in einem solchen System müssten sich dann auch die Sparkassen und Genossenschaftsbanken beteiligen, jene Institute also, die im Zuge der europäischen Finanz- und Bankenkrise enorm an Vertrauen gewonnen haben. Das ist umso bedenklicher, weil die Sparkassen selbst im Falle eines Ausfalls mit keinerlei Hilfe der EU rechnen könnten, da es seit Jahren ein eigenes wirksames Institutssicherungssystem gibt. Sie müssten dann in zwei Systeme einzahlen, gleichwohl sie nur von einem in der Not auch Hilfe erwarten könnten. Und dass die zusätzliche finanzielle Belastung die bestehende Institutssicherung gefährdet, da möglicherweise nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stehen, ist ein weiteres Problem solch einer einheitlichen Lösung.
Ich bin daher der Meinung, dass dieser Schritt eindeutig zu weit geht, und mit dieser Position bin ich im Kreise meiner Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern glücklicherweise nicht allein. Erst vor zwei Wochen haben wir daher im Finanzausschuss des Bundesrates einen Beschluss gefasst, in dem wir unsere Kritik zusammengetragen haben und den Bundestag auffordern, auf eine sachgerechte Lösung bei der EU-Kommission hinzuwirken. Die EU-Kommission wäre also gut beraten, auf die konsequente Umsetzung der Einlagensicherung in den Nationalstaaten zu drängen. Dieses Verfahren sollte eigentlich schon Anfang Juli abgeschlossen sein, aber immer noch fehlen entsprechende nationale Regelungen in zahlreichen Ländern.
In einer solchen Situation einen nächsten weitgehenden Eingriff in die Bankenstruktur der Mitgliedsstaaten, insbesondere in das historisch gewachsene dreistufige System in der Bundesrepublik, unternehmen zu wollen, ist nicht gut durchdacht, und ich versichere Ihnen, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln eine Umsetzung verhindern werden.
Sie sehen also, nicht nur der Bundestag ist mit Mehrheit in diesem Sinne unterwegs, auch im Bundesrat gehen wir davon aus, dass wir weitestgehend einig sind, und das über Parteigrenzen hinweg, denn jeder, der für ein Land verantwortlich ist und für seine Sparkassen, wird diese Situation so einschätzen. Wir sind also, denke ich, da gut, harmonisch und fast im Gleichschritt unterwegs. Bis jetzt haben wir mehrere Attacken, die es nach und nach gab, schon verhindern können, und ich bin auch hier zuversichtlich, dass man wieder einen vernünftigen Weg findet.
In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit, nicht ohne Ihnen zu wünschen, dass Sie das Jahresende mal fernab von irgendwelchen Finanzdebatten erleben können,
denn Harmonie, menschliche Zuwendung und Frieden kann man völlig unabhängig von Geld – und sollte man sogar mal wieder – in den Blick nehmen.
Man hat manchmal sowieso das Gefühl, dass dabei viel zu wenig auf Menschlichkeit geachtet wird. Das wäre mein Wunsch für Sie, für mich selbst auch. Jetzt verabschiede ich mich wirklich für heute.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ihnen liegt der Entwurf der Landesregierung für ein Landestransparenzgesetz vor, mit dem wir die Gehälter der Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer in Landesbetrieben im weitesten Sinne offenlegen wollen. „Im weitesten Sinne“ heißt, hier geht es nicht nur um die klassischen Unternehmen mit Landesbeteiligung, sondern auch um Sparkassen, die einen öffentlichen Auftrag erfüllen, und um Unternehmen, die institutionelle Förderung erhalten, also zu mehr als 25 Prozent ihrer Geschäftstätigkeit auf öffentliche Gelder angewiesen sind. Mit dieser Regelung schaffen wir – der Titel des Gesetzes sagt es – Transparenz bei den Vorstandsgehältern aller Einrichtungen, die im öffentlichen Auftrag oder mit öffentlichem Geld arbeiten.
Mit diesem Landesgesetz gehen wir zudem noch über das hinaus, was zurzeit für kommunale Unternehmen gilt. Es soll künftig auf Landesebene nicht ausreichen, die Gesamtbezüge anzugeben, wir wollen absolute Klarheit und Nachvollziehbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger. Das bedeutet, dass die Bezüge unter Namensnennung personengenau angegeben werden und auch mögliche Sondervergütungen, wie Leistungszulagen oder Pensionsansprüche, ausgewiesen werden. Es wäre sicherlich nicht verkehrt, wenn diese weitergehende Regelung auch beispielgebend für andere Ebenen wäre. Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land haben ein Recht auf diese Daten, denn schließlich arbeiten diese Unternehmen mit Steuergeldern.
Ein Sonderfall sind hierbei die Sparkassen. Auch bei ihnen handelt es sich um öffentliche Unternehmen, wenngleich diese nicht unmittelbar mit Steuergeld arbeiten, korrekt muss ich sagen, nicht mehr mit Steuergeld arbeiten. Sie sind aber einerseits mit öffentlichen Geldern gegründet worden und nehmen nach wie vor einen öffentlichen Auftrag wahr. Sparkassen sind eben keine Privatbanken. Sie nehmen eine besondere Stellung im Bankensystem der Bundesrepublik ein. Das Regional
prinzip garantiert eine flächendeckende Erreichbarkeit. Mit ihren Stiftungen fördern die Sparkassen Kunst, Kultur und Sport. Damit sind sie wichtige Faktoren der Regionalentwicklung. Diese Sonderstellung wird nicht zuletzt auch regelmäßig hier im Landtag deutlich, wenn wir uns ganz besonders stark für die Belange der Sparkassen einsetzen. Auch in dieser Sitzungswoche, genauer gesagt morgen, werden wir uns noch mit Sparkassen beschäftigen. Das machen wir eben auch voller Überzeugung, weil sie einen öffentlichen Auftrag erfüllen. Und zu erfahren, wie der Auftrag erfüllt wird, ist ein Recht, das der Öffentlichkeit zusteht.
Als Aufsicht über die Sparkassen hat das Finanzministerium in einem gewissen Umfang Einfluss auf die Vorstandsbezüge. Allerdings sind dabei mit Zustimmung der Sparkassenaufsicht durch den Sparkassenverband nur Bandbreiten für mögliche Gehaltseinstufungen festgelegt worden. Eine Pflicht zur Offenlegung gab es bislang nicht. Und auch mit unserem Gesetzentwurf wird sich daran vermutlich zunächst nichts ändern, denn bestehende Vorstandsverträge der Sparkassen sind von unseren Regelungen nicht betroffen. Diese können nur freiwillig geändert werden. Im Gesetzentwurf haben wir aber eine sogenannte Hinwirkungspflicht des kommunalen Trägers, also letztlich der entsandten Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse, festgeschrieben. Das bedeutet, dass, sobald neue Verträge geschlossen werden, unsere Offenlegungsvorgaben vollständig greifen. Bei den öffentlich-rechtlichen Unternehmen hingegen wird es, wenn der Entwurf die Zustimmung des Parlamentes erhält, schon ab dem Geschäftsjahr 2017 ein Maximum an Transparenz bei den Chefgehältern geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um positive Begleitung unseres Gesetzentwurfes. Mecklenburg-Vorpommern kann damit eines der ersten Bundesländer sein, das eine solche Regelung in sein Landesrecht aufnimmt. Wir wären zumindest damit das erste ostdeutsche Bundesland, das durch ein Gesetz Transparenz hinsichtlich der Vergütung der Geschäftsleitung der öffentlichen Unternehmen schafft, wenngleich auch andere ostdeutsche Länder diese Regelungen bereits diskutieren. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tja, was bleibt der Finanzministerin noch nach dieser reichen Debatte, die sich sehr gründlich mit Details und großen Linien des Haushaltes auseinandergesetzt hat? Ich kann mir ein paar Emotionen gestatten, nachdem der große Teil der Arbeit fertig ist. Ich wurde vorhin auf dem Flur gefragt, wie es mir im Moment geht. Wie gesagt, das vorherrschende Gefühl ist Erleichterung, denn wir haben einen halbjährigen Marathon gemeinsam mit dem Parlament hinter uns. Davor gab es schon einen halbjährigen internen, bevor das Kabinett sich zu einer Grundlage verständigen konnte.
Ich glaube, nur wer einmal damit detailliert zu tun hatte, kann respektieren, was da an Arbeit drinsteckt. Insofern, Herr Koplin, ich möchte Ihnen das Kompliment uneingeschränkt zurückgeben. Ich denke, was da an Details beraten wurde und zu organisieren war, das haben Sie als Ausschussvorsitzender und natürlich auch Ihre Mannschaft in hervorragender Weise gemanagt. Ich fand das sehr professionell, vor allem auch die Abstimmungsmodi zu organisieren, weil man bei über 200 Anträgen schon
ganz gerne mal die Übersicht verlieren kann. Das in der Hand zu behalten, war tatsächlich eine reife Leistung. Meine ausdrückliche Anerkennung dafür. Das hat uns gut geholfen.
Auch denen, die neben den Abgeordneten sehr viel damit zu tun hatten, vor allem die in den Finanzausschüssen, ausdrücklich an die Referenten für Finanzen,
die die Fäden zusammenzubinden hatten, und das war, soweit ich das gut erkenne, tatsächlich eine nervenaufreibende Angelegenheit, extra ganz persönlich meinen Respekt für diese Leistung. Ich denke, das Gefühl der Erleichterung macht sich auch bei Ihnen breit vor Weihnachten.
Ein drittes Dankeschön geht ganz ausdrücklich an meine Haushaltsabteilung, denn was da hinter den Kulissen geackert wurde, bei jeder Änderung, bei jeder Vorbereitung, das Ganze technisch auf den Weg zu bringen, das finden wir jetzt als 7-Kilo-Haushalt. Man muss schon ins Kleingedruckte gucken, um zu merken, was da eigentlich an bescheidener und zuverlässiger Arbeit drinsteckt. Deshalb nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich auch meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausdrücklich danke.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies war alles in allem – ich bin bei Emotionen – ein schwieriger Haushalt, denn schon von Anfang an mussten wir Reserve- und Sicherheitspositionen aufgeben, um in den Leitplanken zu bleiben. Sie können davon ausgehen, dass das für uns niemals nur eine Entscheidung geben musste, denn das ist schon mal klar: Wir können nur so viel ausgeben, wie wir einnehmen. Aber wie wir das in diesem Doppelhaushalt schaffen, das war besonders sportlich, trotz steigender Steuereinnahmen, die wir uns auch weiter erhoffen. In Klammern: Keiner denkt darüber nach, wenn das mal nicht mehr so ist, und der letzte Steuereinbruch liegt noch gar nicht so lange hinter uns. Da sollten wir uns also nicht in Sicherheit wiegen. Ganz schnell kann es mal so gehen, dass wir plötzlich 500 Millionen weniger im Haushalt haben, und dann wird es bitter, das kann ich Ihnen prophezeien. Ich habe das mal selbst mit streichen müssen, als das passiert ist.
Wir mussten tatsächlich unsere Reserveposition für die Steuerschätzung aufgeben. Wir hatten sonst immer ein Polster von rund 100 Millionen Abschlag drin. Deshalb sind Haushaltsüberschüsse am Ende nur die Tatsache, dass die Steuerprognose richtig war und unsere Reserveposition nicht nötig war. Insofern sind das keine Haushaltsüberschüsse, mit denen man sonst was einfangen oder sonst was Neues überlegen kann.
In diesem Doppelhaushalt hatten wir die Chance nicht mehr. Das ist für uns schwierig, weil uns jetzt jede Steu
ersenkung oder jeder Steuereinbruch sofort in die Leitplanken haut. Wir müssen dann sofort in die Rücklage. Das ist aber auch für die Kommunen ganz schwierig, denn mit dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz sind die Einnahmen kommunizierende Röhren, und ich weiß nicht, wie viele Rücklagen die einzelnen Kommunen haben, um das auszugleichen.
Genau deshalb haben wir diese Vorsorgeposition auch immer mit Blick auf die Kommunen gehabt. Wir haben etliche Anstrengungen unternommen, der kommunalen Ebene so eine Rücklage zu basteln. Wir haben gewisse Sicherheitsvorkehrungen getroffen, aber dazu braucht man zwei Partner.
Da ich meine Grundsatzrede völlig weglassen kann, es ist zu allen Themen alles gesagt worden zu meiner großen Freude, deshalb ein ausdrückliches, unerwartetes Lob an Herrn Saalfeld. Er hat hier, denke ich, sehr dezidiert mit dem Beitrag der NPD aufgeräumt. Dafür hätte ich mir sonst noch mehr Zeit nehmen müssen, aber das ist in umfassender Weise geschehen. Das teile ich voll und ganz.
Natürlich,
natürlich trifft das, Herr Saalfeld, nicht auf alle Aussagen von Ihnen zu,
das wäre auch verwunderlich. Dass wir grundsätzlich zu bestimmten Themen andere Auffassungen haben, liegt nicht nur in der Natur der Sache, sondern auch in der Natur der Naturen, die wir sind, und insofern versuchen wir damit jetzt umzugehen, indem ich einen großen Teil als naturgemäß sehe. Aber eins kann ich Ihnen nicht durchgehen lassen, Herr Saalfeld, denn da bin ich vorhin fast vom Glauben abgefallen, so eine Botschaft zu hören. Das hat jetzt wieder was mit den Kommunen zu tun und mit der Ausstattung der Kommunen. Sie hatten vorhin in der Aktuellen Stunde gefordert, der Länderfinanzausgleich sollte sich nicht nach Einwohnern richten, sondern nach Fläche. Das fand ich derartig zum Quietschen, dass ich das jetzt noch mal benennen muss.
Es gibt überhaupt keine Berechnung zu Finanzzuweisungen, weder der Bund an die Länder, noch die Länder untereinander, noch das Land an die Kommunen, die sich auf Fläche ausrichtet, denn es wird nicht der Quadratmeter gefördert, sondern der Mensch.
Das finde ich auch richtig so, denn es ist einfach ein bisschen neben der Kappe, wenn wir sagen, weil wir viel mehr Fläche haben, brauchen wir danach gefördert die Einkommen. Wenn man das mal umrechnen würde – wir haben ungefähr zwei Drittel der Fläche von Nordrhein
Westfalen –, würden wir mit unseren Einkommen sehr viel höher ausfallen. Wenn man nicht nach links und rechts guckt, kann man es sogar schick finden. Aber es ist einfach nicht sachgerecht,
das muss man ganz deutlich sagen. Es gibt immerhin eine Einwohnerwertung, die in gewisser Weise auf große Flächen hinweist, die berücksichtigt, dass hier andere Notwendigkeiten sind. Insofern reicht das eigentlich völlig aus.
Das führt immer zu einer Diskussion, die, glaube ich, mit den Kommunen auf den Punkt gebracht werden muss. Ich will es mal so sagen: Es ist ein wahrer Spruch, dass Enttäuschung immer die Differenz zwischen Erwartungshaltung und Realität ist. Es steht immer die Frage: War die Realität falsch oder lieber die Erwartungshaltung?
Sagen wir mal, in der Deklination, wie ich das im Moment erlebe mit der kommunalen Ebene, wir führen da einen sehr vernünftigen Dialog, gerade im Bereich der Flüchtlinge, und wir schaffen es auch, denke ich, uns da sehr sachgerecht der Wirklichkeit zu nähern, weil, ja, ich sage es ganz deutlich, wir sind noch bei keinem Thema so auf Sicht gefahren wie jetzt. Aber das ist auch völlig klar: Wer von uns kann sagen, was in einem halben Jahr an Flüchtlingen kommt, wie wir sie unterbringen können?
Da ist vor allem die spannende Frage: Wie viele bleiben hier? Das ist doch das Allerwichtigste.
Wir haben überhaupt keine Bankrotterklärung, im Gegenteil, wir haben bewiesen, wie schlagkräftig wir im Moment mit diesem Thema umgehen können. Ich rede nicht nur von Finanzen.
Ach, Herr Andrejewski, bei dem Thema sollten Sie einfach schweigen. Das ist vielleicht das Einfachste bei der Angelegenheit.
Wenn ich mir überlege, wie schnell wir dazu gekommen sind, die Notunterkünfte wieder zu schließen – das ist so ein Symptom, ob man einen Prozess beherrscht oder nicht, und der wirkt sich natürlich auch auf die Kosten aus –, zeigt das, dass eine Prognose in dieser Ecke nicht möglich ist.
Wir haben uns gemeinsam mit dem Parlament ein Instrumentarium geschaffen, das nachsteuern kann, und zwar regelmäßig – mit den Lehrerstellen, wenn in den Schulen welche gebraucht werden, mit dem Thema Si
cherheit, wenn da neue Herausforderungen kommen. Wir können schnellstens handeln, wenn es was nachzusteuern gilt. Den Prozess bringen wir mit den Kommunen gut auf den Weg. Aber wenn Kommunen eine Erwartungshaltung haben, da bin ich jetzt wieder dabei, dass wir nicht nur unsere Einnahmen nach der Verteilungsquote gerecht verteilen, und so ist es dann auch: Wenn wir mehr Steuereinnahmen kriegen, kriegen die Kommunen wieder mehr zugewiesen im üblichen Verhältnis. Aber wer der Meinung ist, dass Haushaltsüberschüsse auch noch nach diesem Gleichmäßigkeitsgrundsatz zu verteilen sind, der hat eins überhaupt nicht auf dem Schirm, und das ärgert mich langsam: Ein Überschuss kommt nicht nur durch sehr hohe Einnahmen zustande, sondern auch durch Ausgabendisziplin.
Vielleicht müssen wir auch mal überlegen, was an der Ecke bei jedem noch zu tun ist.
Ich kann einfach nur anregen, dass der Bericht des Landesrechnungshofes nicht in Bausch und Bogen, wie ich das manchmal so erlebe, verdrängt und ignoriert wird, sondern dass man sich der Sache teilweise nähert, niemals als Pauschalbewertung. Das gilt umgekehrt auch für die finanzielle Lage, denn wir haben hier durchaus Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern, die als abundante Kommunen gehalten sind, sich aufgrund ihrer guten Einnahmen solidarisch am System zu beteiligen.
Die spielen dann natürlich aber auch Bayern und wollen nicht unbedingt was abgeben, was man vielleicht menschlich verstehen kann, aber das Solidarsystem ist nun mal so, wie es ist.
Das trifft uns ganz genauso. Ich prognostiziere Ihnen schon mal, dass unsere Steuerentwicklung super ist, und zwar die in Mecklenburg-Vorpommern, die eigenen Steuereinnahmen. Das führt allerdings dazu, dass wir aus dem Länderfinanzausgleich weniger kriegen. Netto ist das gar kein großer Unterschied mehr zu vorher, nur dass das jetzt Selbstverdientes für unser Land ist.
Für unser Selbstbewusstsein als Land ist das super.
Die finden Sie in der Novembersteuerschätzung. Aber es gestaltet sich unterschiedlich.
Hier im Land wachsen die gegenüber anderen Bundesländern richtig gut.
Ja, das ist es, und zwar ein hart erkämpfter an dieser Stelle.
Wir haben allen Grund, optimistisch zu sein. Wir haben keinen Grund, sorglos zu sein, und wir sollen auch weiter sehr umsichtig mit dem umgehen, was uns anvertraut ist. Da gibt es noch eine Menge Herausforderungen zu meistern. Ich will mich nicht wiederholen mit den Dingen, die in umfassender Weise schon von Ihnen benannt sind. Ich bedanke mich beim Parlament für die umfassende Arbeit und gehe davon aus, dass wir mit diesem Doppelhaushalt gut aufgestellt sind für die nächsten beiden Jahre. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin im Moment ein bisschen irritiert,
wie ich auf die Einbringung dieses Antrages reagieren soll, denn wir haben hier so viele Themen auf einmal angerissen.
Ich habe wenigstens im letzten Drittel mitgekriegt, was das eigentliche Anliegen war. Zum Glück haben wir den Antrag ja schon vorher mal gelesen, dadurch war ich ein bisschen vorbereitet.
Ich denke, die klimapolitischen Ziele wurden in dem Tagesordnungspunkt vor diesem durchaus sehr gut artikuliert. Ich habe eine sehr interessante Aussprache dazu gehört, auch klare Positionierungen. Zumindest unter den Demokraten hatte ich das Gefühl, dass wir ganz klare Vorstellungen haben, wie wir den Ausstieg aus den fossilen Energien – an erster Stelle aus der Atomenergie – in Deutschland mitgehen und begleiten werden.
Insofern müssen wir hier nicht beim Urschleim anfangen. Wir begrüßen diese Linie, und wir werden hier im Land auch alles dafür tun, um das in den Griff zu bekommen. Aber um es ganz klar zu sagen: Wir brauchen die fossilen Energien schon noch ein paar Jahre für eine Grundlastfähigkeit. Deshalb finde ich es bemerkenswert, dass wir uns schon heute, ohne dass wir überhaupt das ande
re Ufer erreicht haben, die Brückenpfeiler weghauen sollen. Das erschließt sich mir nicht.
Nun bin ich ja als Finanzministerin nicht ausweislich für dieses Thema hier in der Bütt. Ich wollte nur sagen, dass ich natürlich auch eine Position dazu habe.
Worum geht es dem Antragsteller eigentlich?
Da ist ja eine tolle Überschrift, die mit dem Thema, um das es geht, eigentlich nur marginal zu tun hat.
Ja, genau. Und darum ist uns jetzt eigentlich auch klar, es geht um 30 Millionen Euro, die Bestandteil unseres Versorgungsfonds sind,
den wir 2008 angelegt haben, um die Versorgung unserer Beamten, jedenfalls für die, die ab 2008 in den Landesdienst gekommen sind, ausschließlich aus diesem Fonds zu bezahlen. Das ist nämlich sehr schonend für den Landeshaushalt. Das war genau das Ziel, dass wir das kapitalfinanziert auf die Reihe bekommen.
Wir haben in dem Zusammenhang natürlich mit einigen Prämissen grundlegende Ansprüche an unsere Anlagen, die da wachsen, weil sie im Wesentlichen monatlich dadurch gespeist werden, dass 20 Prozent der Bezüge dort eingezahlt werden. Das ist der große Wachstumsfaktor, weshalb wir bei 165 Millionen Euro sind. Wir versuchen natürlich auch, durch kluges Anlagemanagement über Zinsen etwas dazuzubekommen. Deshalb gab es die Prämisse, mit den jetzigen Parametern muss wenigstens ein Zinsgewinn von durchschnittlich 4,5 Prozent herausspringen. Wir haben sogar bis gestern, sagen wir es mal so, 6 Prozent gehabt durch die Mischung der Anlagen.
Der kleinste Prozentsatz dieser Anlagen – das sind im Wesentlichen sichere Wertpapiere und Anleihen bis zu 20 Prozent – darf dabei
in Aktien gesteckt werden.
Ich sage es ganz deutlich: Ich sehe nicht, dass die öffentliche Hand an der Börse zockt, um eine möglichst hohe Rendite rauszuholen, damit wir hier einen exorbitanten Zuwachs kriegen. Für uns geht Sicherheit vor Rendite, immer wieder, und das ist auch ein Grund, weshalb wir so konservativ mit dem Thema Aktien umgehen.
Uns würde es nicht in den Sinn kommen, einen einzelnen Broker bei uns einzustellen, der täglich die Börsenkurse beobachtet und dann auf einzelne Aktien setzt.
Da kann man sich ganz wunderbar auch mal in die Nesseln setzen. Ich sag nur, wie schnell bei VW irgendwas in den Keller purzelt, das hätte vor drei Wochen auch noch keiner ahnen können.