Protokoll der Sitzung vom 10.03.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 115. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/5235 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/5235 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten. Für die Landesregierung beantwortet die Fragen 1 und 2 der Minister für Wirtschaft, Bau und Tourismus Herr Glawe. Ich bitte den Abgeordneten Dr. André Brie, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Danke, Frau Präsidentin!

1. Wie beurteilt die Landesregierung, dass Bundesratsmitglieder, auch aus Mecklenburg-Vor- pommern, die Möglichkeit bekommen, im Leseraum des Bundeswirtschaftsministeriums Einsicht in die Dokumente zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu nehmen?

Die Landesregierung begrüßt, dass Mitglieder des Bundesrates die Möglichkeit haben, Verhandlungsdokumente zu TTIP im Leseraum des Bundeswirtschaftsministeriums einzusehen. Dafür hat sich auch der Bundeswirtschaftsminister erfolgreich eingesetzt. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei einem erfolgreichen Abschluss von TTIP die Zustimmung auch des Bundesrates für ein Inkrafttreten erforderlich sein wird.

2. Wie viele Mitglieder des Bundesrates aus Mecklenburg-Vorpommern haben bereits die Möglichkeit genutzt, im Leseraum des Bundeswirtschaftsministeriums Einsicht in die Dokumente zum Transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP zu nehmen?

Die formale Möglichkeit besteht seit dem 29.02. Im Bundesrat ist dafür der Rahmen geschaffen worden und der Leseraum kann durch die Mitglieder des Bundesrates genutzt werden. Die Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns haben die Möglichkeit des Lesens zurzeit, zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht genutzt.

Wird die Landesregierung diese Möglichkeit in Zukunft nutzen?

Selbstverständlich, gerade sensible Bereiche wie Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen, Kultur und Medien interessieren.

Danke.

Eine weitere Frage des Abgeordneten Herrn Pastörs.

Guten Morgen, Herr Glawe!

Morgen!

Herr Glawe, welchen Nutzen sehen Sie in der Möglichkeit, Einsicht in die Dokumente zu nehmen, wenn die Einsicht anschließend nicht in der Öffentlichkeit diskutiert werden darf?

Wir gehen davon aus, dass die vorhandenen Texte monatelang öffentlich diskutiert werden sollen und können, bevor die Parlamente eine Entscheidung darüber treffen.

Zusatzfrage: Was ist der Hintergrund dafür, dass es verboten ist, über diese Texte jetzt in der Öffentlichkeit zu diskutieren nach Einsichtnahme?

Es gibt immer noch strategischtaktische Überlegungen. Vollumfängliche Dokumente sind noch nicht alle veröffentlicht, es wird noch weiter verhandelt, und das ist auf der ganzen Welt so.

Weil das so ist, ist …?

Dann ist es so. Genau.

(Heiterkeit bei Wolf-Dieter Ringguth, CDU)

Ich mache noch mal darauf aufmerksam, dass die Antworten hier nicht zu kommentieren sind.

Ich sehe keine Fragen mehr.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Beantwortung der Frage 3 entfällt, da der Fragesteller seine Frage zwischenzeitlich zurückgezogen hat.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Dazu bitte ich den Abgeordneten Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 4 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage lautet:

4. Welche Überlegungen hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs hat die Landesregierung vor der Einsetzung zusätzlicher Züge zwischen Hamburg und Schwerin ab April 2016 angestellt?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Ziel der Landesregierung war es – so ja auch hier im Hause bereits diskutiert –, in der Hauptverkehrszeit am Morgen und am Nachmittag außerhalb des bestehenden Taktfahrplans zusätzliche schnelle Verbindungen von und nach Hamburg zu schaffen, die fahrzeittechnisch von der Fahrzeitdauer an den Jahresfahrplan 2015 heranreichen. Hintergrund sind die deutlich verlängerten Fahrzeiten aufgrund der Änderungen im Fernverkehr sowie der Baumaßnahmen in Hamburgs Innenstadt, die sich jeweils nachteilig auf die Fahrzeiten unserer Nahverkehrszüge auswirken. Auch das haben wir zweimal in diesem Hohen Hause erörtert.

Wir hatten hierzu zwei Beratungen in Ihrer Mitte und beide Male hatte ich angekündigt, dass wir in den Rushhourzeiten nach Entlastungsmöglichkeiten suchen. Dabei war Maßgabe, möglichst schnelle Verbindungszeiten herauszufiltern. Und genau das haben wir mit den von Ihnen jetzt angesprochenen Verbindungen getan. Damit soll also vor allem für die Berufspendler im westlichen Mecklenburg, die an den Bahnhöfen in Richtung Hamburg ab Hagenow-Land keine Ausweichalternative auf den Fernverkehr haben, eine schnelle Übergangslösung während der Baumaßnahmen in Hamburg Berliner Tor geschaffen werden.

Leider konnten durch die DB Netz AG keine durchgehenden konfliktfreien Trassen bis beziehungsweise von Hamburg Hauptbahnhof bereitgestellt werden. Daraufhin hat sich die Landesregierung für die Bestellung der jetzigen Lösung als Kombination zusätzlicher Nahverkehrszüge bis Büchen und dort dann mit Anschluss an bestehende Fernverkehrsverbindungen ab dem 21. März dieses Jahres entschieden. Die bestellte zusätzliche Verbindung am Morgen liegt zwischen den am stärksten genutzten morgendlichen Verbindungen Richtung Hamburg Hauptbahnhof und ist damit geeignet, diese Verbindung zu entlasten. Die Verbindungen am Nachmittag sind vor allem für die Nutzer des 15.00-Uhr-Regionalexpresses ab Hamburg Hauptbahnhof und des Regionalexpresses, der in Hamburg Hauptbahnhof ab 16.11 Uhr fährt, attraktiv, deren Reisezeiten sich zwischen Hamburg Hauptbahnhof und Schwerin im Vergleich zum Jahresfahrplan 2015 um bis zu 27 Minuten verlängert hatten. Die beiden genannten Züge sind im Spätverkehr sehr stark nachgefragt, die zusätzlichen Züge sollen auch hier Verbindungen entlasten.

Die Landesregierung wird selbstverständlich Fahrgastzählungen durchführen, um damit zu überprüfen, inwieweit die drei Zusatzfahrten angenommen werden, kurz zusammengefasst also aus der Vergangenheitsbetrachtung he- raus die Rushhourzeiten, auf die von uns orientiert wurde.

Eine Nachfrage: Ist die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass in der „Schweriner Volkszeitung“ angekündigt wurde, durch die Umstiege mögliche Preissteigerungen abzufangen, weitergekommen in Bezug auf die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn?

Nein, zumal ich darauf hinweise, dass wir uns bereits früh bemüht haben. Das habe ich im Übrigen auch in der letzten Rede hier im Hause gesagt, dass damit geringfügige Kostensteigerungen verbunden sind. Die sind unter 20 Euro pro Monat, wenn Sie keine Einzelfahrscheine lösen. Die SVZ hat ja mit Einzelfahrscheinen gerechnet. Das macht der typische Pendler nicht, sondern da reden wir über Monatsfahrkarten, und die können sie mit unter 20 Euro Mehrbelastung pro Monat derzeit in diesem Bereich gewährleisten. Wenn das andere gelingt, wäre es umso schöner, aber da sind wir noch nicht so weit, dass ich ein Ergebnis hätte.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und bitte den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 5 und 6 zu stellen.

Morgen, Frau Ministerin!

5. Wie beurteilt die Landesregierung die Anfang des Jahres von der IG Metall erhobene Forderung nach Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns auch für sogenannte Clickworker, die von Firmen über Share Economy Plattformen bereitgestellte Aufträge abarbeiten, bei denen Arbeitsverträge durch AGB ersetzt und die unternehmerischen Risiken sowie die Verantwortung für den Arbeitsschutz und die soziale Sicherung vollständig auf die Beschäftigten übertragen werden, auch im Hinblick auf die Befürchtungen, dass hier neben Leiharbeit und Werkverträgen eine neue Form von prekärer, ungeregelter Arbeit droht?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Nach Paragraf 1 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber mindestens in Höhe des Mindestlohns. Das bezahlte Crowdworking stellt keine eigene rechtliche Arbeitsform dar. Es ist im Einzelfall zu klären, um welche rechtliche Form der Beschäftigung oder Beauftragung es sich handelt. Dies ist anhand der allgemeinen arbeitsrechtlichen Kriterien – das kennen Sie, zum Beispiel Weisungsrecht des Auftraggebers, Eingliederung in den Betrieb – zu beurteilen. Je nach Ausgestaltung kann ein Arbeitsverhältnis vorliegen, mit der Folge, dass für die Betroffenen die arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften gelten, zum Beispiel Urlaubsrecht, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitszeitrecht und so weiter, und mit der Folge, dass der Mindestlohn gilt. Denkbar ist auch, dass eine selbstständige Tätigkeit vorliegt, Sie sagten es bereits, Werkvertrag oder freier Dienstvertrag.

Ein zentrales Ergebnis einer allerdings nicht repräsen- tativen Kurzstudie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung mit dem Titel „Befragung zum sozioökonomischen Hintergrund und zu den Motiven von Crowdworkern“ im Auftrag des BMAS ist, dass ein Großteil der befragten Crowdworker neben ihrer Tätigkeit in einer abhängigen Beschäftigung tätig sind, sich in der beruflichen Ausbildung befinden oder studieren. Hier scheint Clickworking ein Zuverdienstmodell zu sein. Dazu passt, dass unter den Umfrageteilnehmern, die sich generell durch ein hohes Bildungsniveau auszeichneten, nur ein geringer Beschäftigungsumfang im Crowdworking

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

und ein dementsprechend geringes Einkommen durch die Bearbeitung von Microtasks festgestellt wurde. Die Umfrage gibt jedoch auch Hinweise darauf, warum sich angesichts bescheidener Einkommensmöglichkeiten

Clickworker für die angebotenen Aufgaben finden. Als zentrale Motive für die Teilnahme gaben die Umfrageteilnehmer die gebotene räumliche, zeitliche und inhaltliche Flexibilität der Tätigkeit an.

Aus meiner Sicht muss die Entwicklung durch weitere Untersuchungen der Bundesregierung über den tatsächlichen Umfang und die durchaus verschiedenen Erscheinungsformen von Crowdsourcing begleitet werden,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Crowdsourcing!)

um abschätzen zu können, inwieweit Handlungsbedarf besteht. Ich teile allerdings Ihre Sorge, die Sie ja auch formuliert haben, dass hier auf keinen Fall prekäre oder ungeregelte Arbeit stattfinden darf.

Die nächste Frage:

6. Welche Kenntnis hat die Landesregierung bezüglich des Vorliegens der für das dritte Quartal 2015 angekündigten Veröffentlichung der Forschungsstudie im Auftrag der Bundesregierung, die sich unter anderem mit der Verbreitung von Crowdworking in Deutschland und den damit verbundenen Herausforderungen befassen sollte?

Herr Abgeordneter, die vorhin schon erwähnte Forschungsstudie liegt uns vor und kann auch auf der Webseite des BMAS abgerufen werden. Ich würde Ihnen gerne den Link zur Verfügung stellen.