Harry Glawe
Sitzungen
6/2
6/3
6/4
6/7
6/8
6/13
6/14
6/15
6/16
6/17
6/18
6/20
6/22
6/23
6/26
6/28
6/29
6/30
6/32
6/33
6/35
6/37
6/40
6/42
6/43
6/45
6/46
6/47
6/48
6/49
6/50
6/51
6/54
6/55
6/60
6/61
6/63
6/65
6/66
6/71
6/72
6/74
6/75
6/76
6/80
6/81
6/85
6/89
6/91
6/92
6/93
6/94
6/95
6/97
6/98
6/100
6/102
6/103
6/106
6/108
6/109
6/110
6/114
6/115
6/118
6/119
6/122
6/123
6/125
6/126
Letzte Beiträge
Sehr geehrte Frau Präsidentin Bretschneider! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ende des Jahres 2019 wird der Solidarpakt II zugunsten der ostdeutschen Länder auslaufen. Eine Neuordnung sowohl der Bund-Länder-Finanzbeziehungen als auch der regionalen Strukturen und Förderpolitik stehen auf der wirtschafts- und finanzpolitischen Agenda. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, das Instrument der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, kurz GRW, für Forschung, Entwicklung und Innovation stärker zu öffnen. Die Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation gewinnt an Bedeutung, weil ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum zunehmend von Produkt- und Verfahrensinnovationen, also zum Beispiel „Industrie 4.0“ getrieben wird und sich hier Förderbedarf und Fördermöglichkeiten zeigen.
Mein Haus hat gegenüber dem Bund bereits mehrere Vorschläge für verschiedene Fördermöglichkeiten der GRW, insbesondere im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation, unterbreitet. Beispielsweise haben wir einen Vorschlag zur Schaffung eines Fördertatbestandes „Forschungsinfrastruktur“ in die Diskussion eingebracht. Dieser Vorschlag wird aktuell erweitert um den Vorschlag zur Förderung von Forschungseinrichtungen. Mecklenburg-Vorpommern hat im Bereich Innovationen in besonderer Weise Handlungsbedarf. Es ist ersichtlich, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Bund-Länder-Forschungseinrichtungen überwiegend sowohl von den wissenschaftlich-technologischen Ausrichtungen als auch von der Grundlagenforschung her nur wenig Bezug zu den Bedürfnissen der regionalen Wirtschaft entwickelt haben.
Die Auswahl der Forschungsinhalte, Standorte als auch Zielrichtungen ist nach 1990 eben nicht mit Blick auf die Notwendigkeit in der regionalen Wirtschaft getroffen worden. Die Erfahrung zeigt, dass auch die drei Hochschulen in Wismar, Stralsund und Neubrandenburg aufgrund des fehlenden Mittelbaus nur bedingt Partner der regionalen Wirtschaft sein können. Auch können ein LeibnizInstitut für Atmosphärenphysik sowie Katalyse, ein MaxPlanck-Institut für Demografie oder Plasmaphysik nicht den Kern der Bedürfnisse der Wirtschaft im Land treffen.
Diese Lücke gilt es zu schließen. Ich denke hier insbesondere an den Ausbau der Fraunhofer-Institute im Land, die ihre Schwerpunkte in der anwendungsorientierten Forschung sehen, oder auch daran, dass die starke Bedeutung der Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften in der universitären Forschung nicht eine ausreichende Entsprechung im außeruniversitären Forschungsbereich hat.
Aus dieser Erkenntnis heraus sind wir im Land also aktiv geworden. Im Ergebnis wurden geänderte Rahmenbedingungen zu den Fördermöglichkeiten der GRW bereits im Mai 2016 im Unterausschuss für die GRW beschlossen. Die GRW kann sich nun an Forschungs- und Entwicklungsprojekten bis zu 1 Million und an der Markteinführung innovativer Produkte bis zu 200.000 Euro pro Förderfall beteiligen. Darüber hinaus sind die Felder „Schulung“ und „Angewandte Forschung und Entwicklung“ nunmehr auf Antrag meines Hauses auch für Großunternehmen geöffnet worden. Das Förderprogramm des Bundes INNO-KOM-Ost unterstützt außerschulische wissenschaftsnahe Forschungseinrichtungen, welche keine institutionelle Förderung vom Bund oder von den Ländern erhalten.
Bisher galt das Programm nur für die neuen Bundesländer. Wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen feststellen, dass wir zu wenige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen besitzen und dass die wenigen Einrichtungen dieses Programm auch nur in geringem Umfang nutzen. Unser Ziel muss es sein, die Konditionen des Programmes zu verbessern und die Nutzung des Programmes dann auch zu bestimmen. Dazu wird das Wirtschaftsministerium Gespräche mit dem zuständigen Bildungsministerium führen. Auf der Bundesebene gibt es die Diskussion, dieses Programm auf alle strukturschwachen Regionen in Deutschland auszudehnen. Hier kommt es darauf an, dass die Interessen der neuen Bundesländer bei diesem Thema nicht vernachlässigt werden. Darauf werden wir ausdrücklich bei den Verhandlungen Wert legen. Das Wirtschaftsministerium hat bereits mit der Deutschen Industrieforschungsgemeinschaft – also der Zuse-Gemeinschaft – Kontakt aufgenommen, um einen abgestimmten Prozess mit dem Bund zu führen. Die Zuse-Gemeinschaft als Vereinigung der wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen aus ganz Deutschland ist nach unserer Auffassung ein kompetenter und wichtiger Partner. Das Thema „wirtschaftsnahe Forschung in Mecklenburg-Vorpommern“ muss weiter vorangebracht werden.
Meine Damen und Herren, das Zukunftsthema „Indus- trie 4.0“, die Digitalisierung der Wirtschaft, ist schwerpunktmäßig auf Großunternehmen in der Fertigungstechnik zugeschnitten. Die gewerbliche innovative Wirtschaft partizipiert bisher nicht ausreichend von der Digitalisierung der Wirtschaft. Da die Digitalisierung der Wirtschaft jedoch einen erheblichen Beitrag zur Erhöhung von Innovation, Forschung und Entwicklung und damit zur Schaffung und Erhaltung werthaltiger Arbeitsplätze leistet, ist eine Teilhabe der klein- und mittelständischen Wirtschaft an dieser Entwicklung unbedingt anzustreben und zu ermöglichen. Zahlreiche Studien zeigen, dass das Wissen über die Chancen und die neuen Geschäftsmöglichkeiten in der digitalen Wirtschaft und das Arbeiten insbesondere im Mittelstand bisher noch zu wenig verbreitet ist beziehungsweise kaum in Anspruch genommen wird. Kleine und mittlere Unternehmen müssen in die Lage versetzt werden, das zu bewerkstelligen.
Auch die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Studie „Erschließen der Potenziale der Anwendung von ,Industrie 4.0‘ im Mittelstand“ bestätigt, dass bisherige Forschungen und Projekte zur Digitalisierung der Wirtschaft und zu „Industrie 4.0“ zu stark auf die Entwicklung einzelner Technologien bezogen sind. Zudem mangelt es noch an der Zusammenführung, Aufbereitung und Vermittlung der Ergebnisse in einer Form, die für Mittelstand und Handwerk geeignet ist. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Einrichtung von „Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren zur Information und Demonstration“, um mittelständische Unternehmen und Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung und Vernetzung sowie Anwendung von „Industrie 4.0“ bundesweit zu unterstützen.
Das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern ist gegenwärtig mit wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern im Gespräch und lotet Unterstützungsmöglichkeiten aus. Ziel ist es, Kompetenzzentren des Bundes in unserem Land zu etablieren. Darüber hinaus unterstützt mein Haus einen weiteren Ausbau des Fraunhofer-Anwendungszentrums in Rostock zu einem eigenständigen Fraunhofer-Institut für Großstrukturen in der Produktionstechnik. Das ist in besonderer Weise für die kommenden neuen Herausforderungen und Chancen im Schiffbau von großer Bedeutung. Ich habe daher bereits die Förderung der vierten Erweiterung des Fraunhofer-Anwendungszentrums und damit eine Förderung von bis zu 14 Millionen Euro in Aussicht gestellt.
Meine Damen und Herren, Forschung, Entwicklung und Innovation sind der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg und damit für nachhaltige, attraktive Arbeitsplätze. Die sich hier auftuenden Chancen gilt es zu nutzen. Ich werde alle zur Verfügung stehenden Mittel nutzen, um die Entwicklung in diesem Bereich weiter intensiv zu unterstützen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Ja, guten Morgen, Frau Lück! Ich kann Ihnen mitteilen, dass die Richtlinie „Neubau für den sozialen Wohnungsbau“ nach Zustimmung des Landesrechnungshofes in Kraft tritt und veröffentlicht wird. Es können aber ab nächster Woche, da das Einvernehmen des Finanzministeriums mittlerweile vorliegt, Anträge gestellt werden. Die Richtlinie wird als Entwurf auf der Homepage des LFI veröffentlicht.
Da gibt es verschiedene Maßnahmen.
Einmal ist hier die Frage der Einkommensgrenze entscheidend. Die wurde jetzt um 30 Prozent angehoben, daher können dann viele einen Antrag stellen, und damit wird automatisch die Durchmischung garantiert.
Zweitens. Die Kommunen haben dabei in besonderer Weise eine Verantwortung, da sie ja Planungsbeteiligte sind und am Ende einen Wohnbezugsschein ausgeben.
Drittens. Auch durch die Verknüpfung zwischen sozialem Wohnungsbau und freiem Wohnungsbau kann eine soziale Durchmischung erreicht werden.
Bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit der 27. Sitzung am 28. September 2012, also seit mittlerweile fast vier Jahren, beschäftigt sich der Parlamentarische Untersuchungsausschuss mit der Aufarbeitung der Insolvenz der P+S Werften. Der vom Ausschussvorsitzenden nun vorgelegte, annähernd 700 Seiten umfassende Sachstandsbericht von der Qualität eines Abschlussberichtes enthält eine ausführliche Bewertung der Vorgänge und letztlich auch Aussagen zum Scheitern der Sanierung der P+S Werften. Ich gehe kurz auf diesen Bericht und auch auf Sondervoten der Opposition ein.
Die regierungstragenden Fraktionen kommen in dem Bericht zu dem Ergebnis, dass der Landesregierung im Zusammenhang mit der Insolvenz der P+S Werften letztlich kein Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Auf Basis der Zeugenaussagen wird das Krisenmanagement der Hegemann-Gruppe bis Ende des Jahres 2009 als unzureichend und als maßgeblicher Grund dafür gewertet, dass die finanzierenden Banken das Vertrauen in Herrn Hegemann verloren hatten. Deshalb machten sie ein nochmaliges Arrangement von einer Treuhandlösung mit der Entmachtung des Altgesellschafters abhängig.
Die Landesregierung hat ihre Finanzierungsentscheidung auf der Basis der Einschätzung renommierter Gutachter und Experten getroffen und sorgfältig abgewogen. Auch der Insolvenzverwalter der P+S Werften hat als Zeuge bestätigt, dass in kaum einem anderen Sanierungsfall so viel externe Expertise herangezogen wurde.
Zu dem damals vereinbarten auskömmlichen, aber engen Finanzierungsrahmen, der nur wenige Abweichungen zuließ, gibt es keine Alternative, da andere Banken als die NORD/LB und die KfW IPEX-Bank damals nicht mehr zur Verfügung standen. Das Gleiche gilt für die
hohen Finanzierungskosten. Eine Sanierung ohne die Einbindung der sanierungserfahrenen Banken und ihrer Branchenkenntnisse wäre ein unverantwortliches Abenteuer gewesen. Daher gab es auch zu den Konditionen keine Alternative außer der der Insolvenz mit dem drohenden Verlust einer Kernindustrie des Landes, sprich die maritime Wirtschaft mit ihren Werften und den Zulieferern.
Das Sanierungsgutachten der KPMG ist von den Banken trotz seiner notwendigen Ergänzung als tragfähige Grundlage für eine positive Sanierungsentscheidung angenommen worden. Der Finanzierungsbedarf der beiden Scandlines-Fähren ist am Ende des vereinbarten 326-MillionenEuro-Bauzeitfinanzierungsrahmens eingeordnet worden. Die späteren Probleme mit der Fertigstellung dieser Fähren gehen im Übrigen nicht auf diesen Rahmen zurück. Ausschlaggebend waren die Liquiditätsengpässe, die sich im Zuge der ausbleibenden Anzahlungen von Bestellern ergeben haben, sowie gravierende technische Probleme und unzulängliche Baufortschritte beim Bau der Schiffe.
Die Sondervoten der Opposition kommen zu einer anderen Bewertung. So wirft die Linksfraktion der Landesregierung ein Versagen des Controllings vor, moniert jedoch andererseits, dass die Rettungsbeihilfen in Höhe von 152 Millionen Euro in Tranchen ausgezahlt und der Werftengruppe nicht sofort in voller Höhe zur Verfügung gestellt wurden. Gerade die Auszahlung der Tranchen war jedoch Voraussetzung für ein effektives Controlling der Rettungsbeihilfe. Sie hat dazu geführt, dass mehr als die Hälfte dieser Mittel noch vor Eintritt der Insolvenz gerettet werden konnte und dem Insolvenzverwalter später – unter anderem für die Fertigstellung der DFDSSchiffe – im Insolvenzverfahren zur Verfügung gestellt werden konnte.
Wenn die Linksfraktion in diesem Zusammenhang der Landesregierung vorwirft, sie habe die Insolvenz durch geplantes Handeln herbeigeführt und stringent verfolgt, so ist dies vor dem Hintergrund der geschilderten Sanierungsbemühungen völlig haltlos und mit Nachdruck zurückzuweisen. Die Auszahlung der Rettungsbeihilfe musste im August 2012 eingestellt werden, weil das vom neuen Geschäftsführer Rüdiger Fuchs vorgelegte Fortführungskonzept nicht mehr ohne zeitliche Verlängerung beziehungsweise Erhöhung der Rettungsbeihilfe realisiert werden konnte. Beides jedoch war nach EU-Recht ausgeschlossen. Auch die von der Linksfraktion in ihrem Sondervotum favorisierten Landesbeteiligungen wären ab dem Frühsommer 2012 mit Eintritt der Werftengruppe in den Status eines Unternehmens in Schwierigkeiten bereits aus beihilferechtlichen Gründen nicht mehr möglich gewesen.
Meine Damen und Herren, aus der Insolvenz der P+S Werften lassen sich selbstverständlich Lehren ziehen, und diese müssen auch gezogen werden.
Dazu enthält der Bericht der Regierungsfraktionen Empfehlungen, denen sich die Linksfraktion angeschlos- sen hat, aber auch das Sondervotum der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Einen wichtigen Aspekt stellt der künftige Umgang mit den Gutachtern und Gutachten dar. In den damaligen
Bürgschaftsverfahren haben zu den wichtigen Entscheidungen Gutachten vorgelegen, deren Auftraggeber – von der PwC abgesehen – jedoch nicht das Land, sondern die Banken oder die Werften selbst waren. Um hier Abhängigkeiten zu vermeiden und eigene Bewertungsmöglichkeiten zu verbessern, werden in meinem Hause – also im Wirtschaftsministerium – seit 2013 Aufträge an Schiffbausachverständige direkt vergeben und die Einsätze der Sachverständigen vor Ort durch Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums koordiniert und begleitet. Die Ergebnisse werden durch einen eigens dafür eingestellten Schiffbauingenieur bewertet und aufgearbeitet. Auch Schiffbauverträge werden juristisch durch spezialisierte Rechtsanwälte im Auftrag meines Hauses darauf geprüft, ob und wie weit sie belastende Regelungen zum Nachteil der Werften beinhalten.
Darüber hinaus hat die Landesregierung durch das Werftenfinanzierungsgesetz einen gesetzlichen Rahmen für das Bürgschaftsengagement des Landes im Schiffbau vorgegeben, der den künftigen Entscheidungen der Regierung klare Vorgaben und Grenzen setzt.
Meine Damen und Herren, die Werftenstandorte der ehemaligen P+S Werften haben heute finanz- und wettbewerbsstarke Eigentümer gefunden, …
Herr Pastörs, gefunden!
… die ihren Mitarbeitern attraktive und zukunftssichere Arbeitsplätze anbieten können. Mit der Übernahme der Werften in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund durch die Genting-Gruppe befindet sich unsere Schiffbauindustrie wieder im Aufwind. Ein internationaler Konzern wie Genting würde nicht 350 Millionen Euro in Strukturen investieren, die nicht wettbewerbsfähig sind.
Ähnlich sind das Bekenntnis der Meyer/Neptun-Werft zum Standort Rostock-Warnemünde und das der Lürssen-Gruppe zum Standort Wolgast. Diese sind positiv aufgestellt und die Arbeit läuft dort.
Die Vorgehensweise der Landesregierung ist daher richtig gewesen. Sie hat letztlich zum Erhalt von Arbeitsplätzen in einer zumindest mittelfristig wieder aussichtsreichen Schiffbaubranche geführt. In diesem Zusammenhang spricht man in der Branche von einer kalten oder einer warmen Werft. Es ist deutlich einfacher, für eine warme Werft einen Investor zu finden als für eine kalte, wie zum Beispiel in besonderer Weise das an der Peene-Werft noch mal positiv hervorzuheben ist.
Im Übrigen werden heute an den Standorten in Wismar, in Warnemünde und in Stralsund Belegschaftsversammlungen stattfinden, die darauf ausgerichtet sind, die Zukunft für MV Yards mit einem Sitz in Wismar und die Beschäftigung von 1.700 Werftarbeitern und zukünftig von etwa 3.000 auf den Weg zu bringen. Ich will darauf hinweisen, dass mittlerweile Aufträge von 3,5 Milliarden Euro gezeichnet sind. Von daher glauben wir, dass wir im Bereich der Werften den maritimen Standort mit seinen Zulieferern zukunftssicher machen können.
Dazu bitte ich Sie alle um Mitarbeit. Reden Sie positiv über die Entwicklung, schauen Sie nach vorne
und lassen Sie sich nicht immer davon beeindrucken, was möglicherweise durch Ihre Fragen und Hinterfragen noch kommen könnte.
Ich sage Ihnen voraus, der maritime Standort der Werften
in Mecklenburg-Vorpommern hat eine Zukunft. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! In einem vom Wasser geprägten Land wie Mecklenburg-Vorpommern ist es ein wichtiges Anliegen, den Wassertourismus und die Binnenschifffahrt in Mecklenburg-Vorpommern weiter zu stärken. Ich will im Gegensatz zu Herrn Holter darauf verweisen, dass die Landesregierung Anfang der 90erJahre entschieden hat, den Tourismus in MecklenburgVorpommern als eine der wichtigen Maßnahmen von der Umsteuerung der Planwirtschaft in die soziale Marktwirtschaft auszubauen und zu entwickeln. Und ich denke, es ist eine Erfolgsgeschichte geworden. Das kann man nach gut 26 Jahren mit Fug und Recht sagen.
Warum sage ich das? Mittlerweile sind es 175.000 Beschäftigte, die in diesem Bereich indirekt oder direkt beschäftigt sind, und damit ist es ein Wirtschaftsfaktor schlechthin. Die Investitionssummen hat mein Kollege Seidel schon genannt.
Ja, weil Herr Holter gesagt hat, die Landesregierung macht nichts, sie tut nichts, sie hat hier fünf Jahre Stillstand zu verantworten.
Ich finde, das ist schon eine tolle Leistung, wie man als Fraktionsvorsitzender der LINKEN so eine Feststellung tätigen kann,
wo alle wissen, der Arbeitsmarkt brummt, die Beschäftigungslage ist deutlich besser geworden, die Arbeitslosenzahlen sind runtergegangen, die Wirtschaft läuft, das Wirtschaftswachstum liegt bei 1,9 Prozent, und Sie stellen sich hier hin und sagen, die Landesregierung macht Stillstand. Das ist unmöglich und eigentlich unerhört.
Das kann man, wenn man als seriöser Politiker auftritt, nicht mal im Scherz sagen, Herr Holter.
Ihre Regierungsbilanz war viel, viel schlechter, das wissen Sie ganz genau. Damit können Sie sich gar nicht
sehen lassen. Sie haben uns 180.000 Arbeitslose übergeben. Das ist Ihre Bilanz.
Wirtschaftswachstum war bei Ihnen Fehlanzeige.
Ja, das hat er vorher noch in der Planwirtschaft in Moskau gemacht. Das kann ja noch sein.
Meine Damen und Herren, dieser im Antrag formulierten These wird sicherlich niemand widersprechen. 1.945 Ki- lometer Küste, mehr als 2.000 Binnenseen und rund 26.000 Kilometer Fließgewässer sind beredtes Beispiel, dass Mecklenburg-Vorpommern eben ein Tourismusland und ein Wassertourismusland ist. Auch die Binnenschifffahrt ist eng mit anderen Urlaubsformen im Land verbunden. Wasser spielt bei uns im Tourismus eine entscheidende Rolle und die Naturressourcen und natürlichen Voraussetzungen bieten dem Land Alleinstellungsmerkmale innerhalb Deutschlands und Europas. Das Land nimmt aufgrund seiner zentralen Lage im europäischen Wasserstraßennetz eine besondere Stellung und Funktion ein. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit 350 Wasserwanderrastplätze – Herr Holter, 350! –, Marinas und Sportboothäfen.
Das ist „nichts tun“? Das ist „nichts tun“ durch die Landesregierung?
14.000 Liegeplätze sind an der Küste und 7.725 Liegeplätze an Binnenseen, auch in Neustrelitz, Herr Koplin. Wenn Sie mal hinfahren …
Ja, ich habe sie sogar gefördert.
Der Wassertourismus ist einer der Hauptmärkte der touristischen Entwicklung im Land.
Dafür war Herr Koplin mir dankbar, und hier wird sich hingestellt und gesagt, die Landesregierung und der Wirtschaftsminister machen nichts. Das ist unerhört.
Das ist unerhört.
Der Wassertourismus ist einer der Hauptmärkte der touristischen Entwicklung im Land. Er ist eine Wachs
tumsbranche mit überdurchschnittlich gestiegenen Bruttoumsätzen. In den letzten zehn Jahren haben sich die Bruttoumsätze in diesem Bereich von 157 Millionen auf fast 500 Millionen Euro verdreifacht. Das ist nichts, Herr Holter? 1.400 Anbieter sind mit rund 7.000 Beschäftigten in diesem Bereich tätig. Der Anteil derjenigen aus dem Wassertourismus in der Tourismuswirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns beträgt damit circa zehn Prozent.
Für die Entwicklung von ländlichen Räumen ist der Wassertourismus ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Laut Landeswassertourismuskonzept „Seen- und Flusslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahre 2014 belaufen sich die wirtschaftlichen Effekte durch den Umsatz etwa auf 199 Millionen Euro. Das sind Einkommenseffekte von 98 Millionen pro Jahr und sichert 3.000 Vollzeitarbeitskräfte. In gewässerreichen Regionen können Umsätze aus den Bereichen Bootstourismus, Motorsportboot, Segeln, Kanu, Hausboot und Charterboot, Surfen, Wasserski, Tauchen, Angeln und so weiter in besonderer Weise auch Bereiche der Schifffahrt, wie Fahrgastschifffahrt, Traditionsschifffahrt sowie Flusskreuzfahrtschifffahrt, dauerhaft mit diesem Erfolg verbinden. Und es sind natürlich Investitionen, die dazu beigetragen haben, dieses hervorragende Niveau zu erzielen, und zwar Investitionen durch Privatwirtschaft, aber eben auch durch die Förderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.
Wenn Sie durch das Land reisen, sehen Sie am Wasser neben einer einzigartigen Naturausstattung Seebrücken, Schiffsanleger, Wasserwanderrastplätze, Anlegestellen, Strandpromenaden, Badestellen, Rettungstürme und barrierefreie Strandabgänge und -zugänge. Herr Holter, das ist alles nichts nach Ihrer Darstellung.
Zur Förderung: Insgesamt hat die Regierung in Mecklenburg-Vorpommern von 1990 bis Ende Juni 2016 343 wassertouristische Infrastrukturmaßnahmen gefördert mit einem Gesamtvolumen von 527 Millionen Euro. Herr Holter, das ist nach Ihrer Darstellung nichts. In die Sportboothäfen und Marinas wurden 252 Millionen investiert, davon 90,6 Millionen Förderung. Das ist aus Ihrer Sicht, aus Sicht der LINKEN, nichts. Ich möchte die Bedeutung damit unterstreichen, dass allein das Wirtschaftsministerium fast eine halbe Milliarde Euro in diesen Bereich des maritimen Tourismus gesteckt und damit die private Wirtschaft angekurbelt hat. Das ist aus Ihrer Sicht, aus der Sicht der LINKEN, nichts. Von daher kann ich Ihnen also Realitätsferne unterstreichen und unterschreiben.
Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir durchaus auf Bundesebene die Dinge mit behandelt und die Förderungen besprochen haben. Die Privatwirtschaft ist dankbar dafür, dass wir diese Infrastrukturmaßnahmen vorangetrieben haben. Aber jetzt gibt es Herausforderungen, die bei der wassertouristischen Nutzung und beim Entzug von Wassertourismusrevieren Ausnahmen erlangen können. Denen wollen wir natürlich entgegenwirken, und zwar ressortübergreifend. Das ist genauso wichtig für den Verkehrsminister unseres Landes.
Wir wollen den Wassertourismus und die Binnenschifffahrt natürlich auch gegenüber dem Bund einfordern. Denn das, was jetzt auf dem Tisch liegt, kann das Land Mecklenburg-Vorpommern so nicht mittragen. Ich fordere Sie alle auf, Ihren Einfluss auch auf den parlamentarischen Ebenen mit einzubringen, um die Auswirkungen
niedrig zu halten und um in besonderer Weise die Investitionen, die wir in den letzten Jahren und Jahrzehnten vorgenommen haben, nicht aufs Spiel zu setzen.
Durch die Kategorisierung der Wasserstraßen und das Einstufen der Bundesstraßen als „sonstige Wasserstraßen“ möchte sich der Bund mehr und mehr aus der Verantwortung für den Erhalt und die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen stehlen. Mit dem Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ möchten das Bundesverkehrs- und das Bundesumweltministerium viele Fließgewässer renaturieren und damit die ökologische Qualität und den Hochwasserschutz stärken. Das könnte unter Umständen einer Verabredung von 2013, dass der Bund als Eigentümer der sogenannten sonstigen Wasserstraßen deren maßgebliche Verkehrs- und Nutzungsfunktionen aufrechterhalten muss, widersprechen.
Das Land setzt sich für die Erhaltung der wichtigen vernetzten Wasser- und Verkehrsarme gegenüber dem Bund eindrücklich ein. Dabei sind vom Bund die Schleusen in ihrer Substanz zu erhalten. Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur gab auf Anfrage aus dem parlamentarischen Raum kürzlich die Auskunft, dass in Norddeutschland 47 von 50 Bauwerken als sanierungsbedürftig eingestuft werden. Zwar wurde zwischenzeitlich immer wieder modernisiert, an vielem nagt aber der Zahn der Zeit. Wir haben nur noch ein Fenster von etwa zehn Jahren. Von daher müssen wir darauf drängen, dass im Bundeshaushalt eben nicht nur der Titel Hauptwasserstraßen eingebracht wird, sondern dass auch separate Haushaltsmittel für die touristischen Wasserstraßen bereitgestellt werden.
Die Länder werden bei der Erarbeitung des Bundesprogramms „Blaues Band“ natürlich mit einbezogen. Aber nicht nur die Verkehrs- und Umweltbereiche, sondern auch der Tourismus und der Wassersportbereich müssen auf ministerieller Ebene und Verbandsebene einbezogen werden, damit auch diese Belange aufgenommen werden können. Darauf werden wir drängen. Die Nutzungsinteressen verschiedener Ressortbereiche sind genauso wichtig wie die Schutzinteressen des Bundes, meine Damen und Herren. Und damit, denke ich, habe ich die Gefechtslage eindeutig beschrieben. Es geht aus unserer Sicht natürlich darum, ressortübergreifende Aspekte des Tourismus, des Wassersports, der Schifffahrt, der Verkehrswegeplanung und die Sicherung der Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz, die Wasserstraßenunterhaltung, das Kulturerbe, den Denkmalschutz und den Umwelt- und Naturschutz miteinander abzustimmen. Von daher ist der Vorwurf, den Sie uns hier machen, Herr Holter, nicht richtig.
Meine Damen und Herren, gemeinsam haben wir Folgendes vor: Wir müssen in besonderer Weise darauf drängen, dass der Bund die Zusammenarbeit mit den Ländern pflegt und dass wir gehört werden, um die Interessen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, aber auch anderer Länder, wie Brandenburg, SchleswigHolstein et cetera, mit einzubinden. Dazu brauchen wir eine Abstimmung der Länder, um mit einer Stimme gegenüber dem Bund aufzutreten. Von daher, denke ich, liegt noch viel Arbeit vor uns, aber wir sind willens, die Dinge anzugehen, und dafür steht diese Landesregierung. DIE LINKE steht eher für Stillstand, meine Damen und Herren. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Initiative „Baukultur“ wurde im Juni 2003 gestartet, um einen breiten Dialog zu baukulturellen Fragen bei Bürgern, Bauherren, Politikern, Vereinen und Verbänden im Land zu entfachen, und hat zu bemerkenswerten Ergebnissen geführt. Der von der Fraktion DIE LINKE eingebrachte Antrag erweckt den Eindruck, dass die Landesregierung die Initiative aus den Augen verloren haben soll. Das kann ich nur zurückweisen, Frau Lück.
Und Sie haben ja in Rostock erlebt, dass man mit den Fragen, die das Land, aber auch die Vereine und Verbände, die die Politiker bewegen, von allen Seiten gelobt worden ist. Ich habe keine Kritik gehört. Selbst Sie haben Herrn Brenncke auch noch gelobt. Sie waren ja dabei.
Ja, also von daher, denke ich, sollten wir mit einem sachlichen Dialog einsteigen und nicht immer so tun, als wenn wir die ganze Welt jetzt neu erfinden müssen. Und die 21 Thesen...
Herr Kollege Holter oder Fraktionsvorsitzender Holter, Sie wissen doch auch, im Jahr 2003 waren Sie dabei, als die Dinge auf den Weg gebracht worden sind.
Sehen Sie, Sie sind sozusagen...
Ihre Kollegin war die Geburtshelferin und Sie waren der Vater oder so.
Ja, gut, also darüber sind wir uns ja auch völlig einig. Das ist unstrittig. Und Thesen sind bei Promotionen oder bei Doktorarbeiten sozusagen Grundlage einer Debatte. Da ziehen natürlich viele Fragen und Antworten, wer da diskutiert, und man muss einen breiten Dialog über Jahre führen.
Das Ziel der Initiative ist es ja einerseits, das öffentliche Bewusstsein für die qualitätsvolle Architektur und den
planerischen Umgang mit dem nützlichen und dem historischen Erbe im Land zu fördern. Ich denke, das ist unstrittig. Dazu zählen eine einzigartige Natur, typische Stadt- und Ortsstrukturen, eine unverwechselbare Backsteingotik, die Bäderarchitektur, die Gesamtheit wertvoller historischer Schlösser, Guts- und Herrenhäuser und auch Ingenieurbauwerke. Andererseits setzt sich die Initiative vor dem Hintergrund rückläufiger Bevölkerungszahlen kritisch mit den neuen Stadtentwicklungsstrategien auseinander und formuliert Thesen.
Sie haben zu Recht 21 Thesen formuliert und auf den Weg gebracht. Diese Maßnahmen werden auch heute immer noch diskutiert und mit Leben erfüllt. Die Schwerpunkte sind dabei die Vorbildwirkung des öffentlichen Bauherrn, also des Landes, der Kommunen, der Gemeinden, der Oberzentren, aber auch Architektur- und Ingenieurwettbewerbe spielen natürlich eine entscheidende Rolle. Die Frage der Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Weiterbildung, Forschung sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit spielen eine Rolle.
Schauen wir auf das Erreichte, so kann man durchaus eine sehr positive Erfolgsbilanz ziehen. Dokumentiert sind die baukulturellen Aktivitäten und deren Ergebnisse eindrucksvoll. Wir haben das ja in zwei Baukulturberichten im Jahr 2010 und 2013 den Abgeordneten vorgelegt. Hier sind natürlich auch Feststellungen getroffen worden.
Meine Damen und Herren, Baukultur ist kein Selbstzweck. Qualität in Städtebau und Architektur gewinnen zunehmend als weicher Standortfaktor für wirtschaftliche Ansiedlungen, die Wohnortwahl und als Urlaubsziel natürlich weiter an Bedeutung. Unter Berücksichtigung von demografischen Veränderungen und einer erweiterten touristischen Entwicklung ist eine hohe Baukultur ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für Mecklenburg-Vorpommern.
Und ein hohes Maß an Baukultur ist ein bedeutender Identitätsfaktor der Menschen für ihre Heimat. Gut gestaltete Gebäude, Wohnquartiere, Städte und Dörfer sind Garanten für Wohnzufriedenheit und letztlich auch für bürgerliches Engagement, meine Damen und Herren. Landkreise, Städte, ländliche Gemeinden und besonders das Land Mecklenburg-Vorpommern als Bauherren öffentlicher Einrichtungen leisten Vorbildliches und geben Beispielhaftes für baukulturell gut gelungene Bauten und Gestaltung.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Verantwortung für die Qualität der gebauten Umwelt. Ein öffentlicher Bauherr setzt sozusagen auch Maßstäbe beim Bauen im Land und hier ist insbesondere der BBL zu nennen.
Meine Damen und Herren, mit zahlreichen Fördermaßnahmen wurden Baumaßnahmen von Landkreisen, Städten und ländlichen Gemeinden unterstützt. Historische Stadtkerne wurden vor dem Verfall bewahrt, Frau Lück. Und da hat der Kollege Eifler recht, wenn Sie mit offenen Augen betrachten, wie es 1989 aussah, als die Demonstrationen stattfanden: „Wir sind das Volk“, und sozusagen eine neue Gesellschaft gefordert wurde, dann müssen Sie schon zugeben, dass die Innenstädte dem Verfall preisgegeben waren. Und 25 Jahre danach kann man sich die Stadtkerne ansehen – im Land MecklenburgVorpommern beispielhaft.
Also von daher, glaube ich, brauchen wir uns darüber gar nicht zu streiten, dass das eine historische Leistung war, die alle Architekten sowie Politik, aber auch Gemeinden, Städte und Oberzentren in Grundzentren erbracht haben, denn diese historische Bausubstanz soll für die Nachwelt bewahrt bleiben.
Von daher sind diese Anstrengungen – gerade auch durch die Städtebauförderung, an der ja Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel beteiligt sind – nicht hoch genug zu werten. Auch Stadtgrundrisse, Stadtsilhouetten mit mittelalterlichen Straßenräumen und wertvolle Altbausubstanzen sind natürlich im Laufe der Zeit in den Innenstädten gut aufgebaut worden, gut saniert worden. Ich denke, sie entsprechen auch der Denkmalpflege, denn wir brauchen Lebensqualität. Das ist eine wichtige Adresse, gerade wertvolle und werthaltige Immobilien auch über die Denkmalpflege zu schützen und weiter zu erhalten.
Ob Denkmalschutz, ländlicher Raum, Siedlungsentwicklung, Beseitigung städtebaulicher Missstände, Architekten- und Ingenieurwettbewerbe und so weiter, die Thesen der Initiative „Baukultur“ spiegeln sich überall wider. In diesem Jahr wird zum zehnten Mal der Landesbaupreis verliehen. Der Landesbaupreis wird alle zwei Jahre vom für das Bauen zuständigen Ministerium des Landes, also meinem Ministerium, der Architekten- und Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommerns ausgelobt. Die eingereichten Arbeiten zeigen die Vielfalt der Herangehensweise, den heutigen großen Herausforderungen zu begegnen, und zeugen vom hohen Können der Planer und Baubetriebe, die sich als Dichter der Architektur beziehungsweise der Ingenieurkunst in all den Jahren bewährt haben. Mit dem Landesbaupreis werden Projekte ausgezeichnet, die in ästhetischer, funktioneller und wirtschaftlicher Hinsicht hohen Qualitätsansprüchen genügen.
Und, meine Damen und Herren, wir haben auch Neuerungen eingeführt, denn Bürger können über den Landesbaupreis Finalisten benennen. Daran will ich noch mal erinnern, dass also die Bürger die Möglichkeit haben, sich einzubringen, auch bei der Auswahl der Preisträger.
Meine Damen und Herren, ich denke, Baukultur bleibt eine ständige Aufgabe und wird es für die nächsten Jahre auch sein. Baukulturelles Leben in MecklenburgVorpommern ist wichtig, auch für die NPD, meine Herren.
Jawoll. Das ist wenigstens eine militärische Antwort, ja.
Von daher bauen wir auch auf Sie, dass Sie die Dinge dann bewahren.
Meine Damen und Herren, das Bauen im Land verändert nicht nur Qualitäten,
es steht in besonderer Weise auch beim Planen und beim Bauen mit im Vordergrund. Dies sind natürlich zu
nehmend steuernde Größen: Wie wird gebaut? Wie bauen wir? Das sind Fragen, die auch nachhaltig sein müssen und Energieeffizienz beachten. Sie entwickeln dann auch die Frage, welche Potenziale in den nächsten Jahren im Land weiter gehoben werden müssen, und Planungsprozesse müssen natürlich transparent sein.
Von daher glaube ich, dass wir am Ende die Herausbildung einer eigenständigen Lebensidentität hier im Land weiter voranbringen. Die Nutzung des Tages der Architektur, die Städtebauförderung, der Tag des offenen Denkmals und Planerwerkstätten, Werkstättengespräche et cetera sind wichtige Bestandteile, die im Land gepflegt und auch weiter gelebt werden.
Die Landesregierung hat also viele Dinge angeschoben. Zu der Frage, wie es später mit den Thesen weitergehen sollte, will ich meinem Kollegen Eifler recht geben, das kann man nicht übers Knie brechen, das sollte auch Aufgabe der Kollegen der 7. Wahlperiode dieses Hohen Hauses werden. Von daher, denke ich, müssen das, nachdem der Bürger entschieden hat, wer regieren soll und wer nicht, die neuen handelnden Personen im September und im Oktober in den jeweiligen Koalitionsverhandlungen besprechen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ablehnung des Antrages. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Heute geht es um das Lieblingskind der Opposition, das Mietrecht.
Oder sollte ich besser sagen, um die Lieblingskinder?
Ich habe mal nachgezählt: Seit Beginn der Legislaturperiode 2011 hat die Opposition allein zu den Themen „Mietpreisbremse“ und „Kappungsgrenze nach Modernisierung“ insgesamt sechs Anträge
und ein halbes Dutzend Kleine Anfragen gestellt.
Es ist natürlich unstrittig,
es ist das Recht der Opposition, aber wenn Sie sich so viel Arbeit machen, dann sollten Sie auch gut zuhören.
Und, Frau Lück, zu Ihren Fragen, wie das mit der Mietpreisbremse so ist: Uns liegt seit vorigem Jahr im Juli ein Antrag aus Greifswald vor und seit Januar ein Antrag aus Rostock. Das ist die Wahrheit. Und wie sollten wir so schnell empirische Daten erheben, die Sie hier einfordern? Das geht nicht. Ja, mehr ist nicht, und mehr Anträge liegen auch nicht vor. Es liegen weitere Anträge nicht vor im Land.
Das ist Ihnen, glaube ich, auch bekannt.
Im sozialen Wohnungsbau stehen insgesamt nach meiner Rechnung fast 27 Millionen zur Verfügung. Ich weiß nicht, woher Sie die 24 haben, aber das ist egal. Wenn Sie, …
Egal ist es nicht, die Summe ist ja nicht unerheblich.
… wenn Sie mal in Rostock dafür sorgen würden, dass Grundstücke bereitgestellt werden, dann würden wir sofort den sozialen Wohnungsbau fördern. Aber in Rostock gibt es keine Bewegung bei diesem Thema. Da haben Sie die Aufgabe, in der Wohnungsgesellschaft dafür zu sorgen, dass man die Dinge mal bespricht und dann vielleicht auch in der Bürgerschaft mit den LINKEN spricht, um etwas auf den Weg zu bringen.
Immer die Landesregierung zu kritisieren, wo wir gar nicht zuständig sind, dort, wo sozusagen die Grundlagen – Baurecht – nicht da sind, kommen Sie her und sagen, das wird alles nicht gemacht. Wir machen schon unsere Hausaufgaben, da können Sie sich ganz sicher sein.
Wichtig ist, Frau Lück, dass Sie dann mitarbeiten. Dazu würde ich Sie auch ausdrücklich auffordern. Immer nur zu kritisieren, das hilft ja auf Dauer nicht weiter. Außerdem sollten Sie auch aus der Vergangenheit lernen. Schon im März 2014 hatten Sie beantragt, die Mietpreisbremse flächendeckend, also bundesweit einzuführen. Da, muss ich Ihnen sagen, hatten Sie gerade mal so einen Referentenentwurf in der Hand, mehr nicht, und fingen dann an, die Dinge flächendeckend einzufordern. Generell und unbefristet war damals Ihre Forderung.
Ich denke, wir sind ein föderaler Staat, wir haben das Grundgesetz zu beachten, und so schnell schießen die Preußen auch nicht, meine Damen und Herren.
Ja, gut, das sind sie ja schon oft, aber nicht immer. Die Preußen waren in der Regel schneller.
Und wissen Sie noch, was ich Ihnen damals geantwortet habe – nachzulesen übrigens im Landtagsprotokoll –: „Wenn … ein abgestimmter Entwurf an die Länder versandt worden ist, werden wir ihn selbstverständlich prüfen, wie wir das mit allen Gesetzentwürfen machen.“
Daher sehe ich heute keine Veranlassung, im Ungefähren und nebulös weiter mit Ihnen darüber zu diskutieren. Wenn alles noch im Schwimmen ist, dann sind Sie immer groß mit Ihren Forderungen.
Was möchte ich heute noch sagen? Zum Punkt 2 Ihres Antrages: Solange die Novelle noch nicht einmal auf Bundesebene richtig abgestimmt worden ist, solange kann und werde ich mich dazu nicht weiter äußern. Seien Sie aber sicher, dass wir uns nicht nur mit den Interessen von Mietern und Vermietern befassen, sondern auch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen auf unser Land. Wir werden uns sehr genau anschauen, wie die Dinge wirken, denn es kann keiner wollen, dass Investitionen in unseren Wohnungsbestand aufgrund einer Verschlechterung der Amortisierungszeiten von Modernisierungen zurückgehen. Denn nur, wenn Vermieter eine Rendite über die Miete erzielen,
können auch weiterhin Investitionen in den Wohnungsbau erfolgen, und nur dann können wir das ausreichende Niveau für die Wohnraumversorgung und deren Qualität halten.
Wie es aussieht, wenn die Miete nicht ausreicht, um die Instandhaltung, geschweige denn die Modernisierung von Wohnungen zu finanzieren, das kennen wir alle aus DDR-Zeiten, Sie haben es vorhin selbst angesprochen: graue Fassaden, unbewohnbare Altstädte. Das ist damals die Erbschaft gewesen, die mittlerweile ja getilgt ist. Ich würde ausdrücklich sagen, die 25 Jahre waren eine Erfolgsgeschichte in der Städtebauförderung.
Daran haben Bund, Land und Kommunen ihren Anteil.
Zu Punkt 1 Ihres Antrages, die Mietpreisbremse betreffend, kann ich mich ebenfalls kurzfassen, denn es ist schon alles mehrfach gesagt worden. Die Position der Landesregierung ist hier klar, wie auch in den Antworten auf die genannten Kleinen Anfragen und Entschließungsanträgen nachzulesen ist. Die Einführung einer Mietpreisbremse stellt einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Grundrechtsposition der Wohnungseigentümer nach Artikel 14 des Grundgesetzes dar. Da heißt es: „Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.“ Vorher sind empirische Untersuchungen notwendig – das steht da nicht drin, aber das sind die Grundvoraussetzungen.
Ja, da gibt es noch mehr, aber das waren, glaube ich, die wichtigen Elemente.
Ein Eingriff ist nur auf gesetzlicher Grundlage möglich. Die Festlegung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, wie es im BGB steht, im Paragrafen 556d Absatz 1, erfordert eine sorgfältige Überprüfung empirischer Daten. Dann haben Sie es jetzt das dritte Mal gehört.
Sie möchten, dass wir diese erforderlichen kommunalen Daten abfordern. Das haben wir natürlich schon längst gemacht. Wir sind mit beiden Städten, Greifswald und Rostock, seit der Antragstellung – das war im Juli 2015 für Greifswald und im Januar 2016 für Rostock – in intensiven Gesprächen und prüfen sorgfältig, ob die Einführung einer Mietpreisbremse notwendig ist. Im Übrigen arbeiten wir im Dialog mit den betroffenen Kommunen an Förderrichtlinien für den Neubau von sozialen Wohnungen. Der Landtag hat uns im Haushalt mit 12,5 Millionen für dieses Jahr und 14,5 Millionen für 2017 ausgestattet, damit angespannte Wohnungsmärkte gar nicht erst entstehen können, und diese werden wir auch begleiten.
Auch schreiben Sie, dass Mecklenburg-Vorpommern eines der wenigen Bundesländer ist, in denen die Mietpreisbremse nicht gilt. Das stimmt grundsätzlich. Bisher haben elf Länder die Mietpreisbremse in Form einer Kappungsgrenze von 15 Prozent für Mieterhöhungen nach dem Mietspiegel eingeführt und beziehungsweise oder Mietpreisbremsen von 10 Prozent bei Neuvermietungen. Allerdings – darauf müssen wir achten – handelt es sich um zwei verschiedene Instrumente, die unterschiedlich in Deutschland angewandt werden. Das ist auch notwendig, denn natürlich gibt es regional höchst unterschiedliche Märkte in Deutschland, in MecklenburgVorpommern und in Vorpommern.
Meine ostdeutschen Länderkolleginnen und -kollegen wissen genau, warum sie zögerlich mit der Frage der Mietpreisbremse sind. Einzig und allein Brandenburg hat vor allem im Berliner Speckgürtel beide Instrumente in größerem Maße eingeführt,
Thüringen in den Städten Jena und Erfurt, wie Sie es richtigerweise vorgetragen haben, und Sachsen hat es in Dresden eingeführt. In Sachsen-Anhalt gibt es sie noch nicht.
Ich fasse zusammen: Abgesehen von Berlin und dem Speckgürtel in Brandenburg gilt eine Form der Mietpreisbremse in Ostdeutschland nur in Jena, Erfurt, Dresden – mehr nicht.
Das liegt natürlich an der besonderen Situation der neuen Länder, wo unsere Schwerpunktthemen eher „demografischer Wandel“ und „Leerstand“ heißen. Sie wissen, dass auch Mecklenburg-Vorpommern in vielen Regionen Leerstände von weit über drei Prozent zu verzeichnen hat.
Meine Damen und Herren, auch die Wohnungswirtschaft und deren Verbände – Mieterbund, Haus & Grund, Bauverband und andere in der Allianz – haben dies so bestätigt. Da wäre vielleicht für Sie auch wichtig, Frau Lück, dass Sie diese Institutionen ernst nehmen und mal mit denen intensiv sprechen.
Meine Damen und Herren, ich denke, es ist alles gesagt. Ich kann nur den Regierungsfraktionen empfehlen, Ihren Antrag heute abzulehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Suhr, es ist schon eine sehr interessante Interpretation, die Sie hier vortragen. Sie haben es ja selbst zugegeben, dass einerseits die Ausnahmen, einmal die Frage der Struktur und die Frage der Arbeitsplätze, wichtig sind, andererseits geht es um Wellness, Tagungsorte et cetera. Es geht aus unserer Sicht natürlich in besonderer Weise um saisonverlängernde Maßnahmen. Früher hatten wir eine Saison, die war fünf Monate, maximal sechs Monate lang, heute kann man von neun oder zehn Mona
ten sprechen. Das ist ein Erfolg der Förderpolitik der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns, speziell des Wirtschaftsministeriums, und das über Jahre.
Wir haben über 400 Hotels im Land, das ist völlig richtig. Jetzt aber den Präzedenzfall aufzumachen an der Frage „Keine Förderung für aktuell beantragte Hotel-Großprojekte“, das können wir nicht einhalten, schon weil wir in Neubrandenburg fördern werden. Und davon lasse ich mich auch nicht abbringen.
Denn der Markt ist in Neubrandenburg so gestaltet, dass man dort ein Tagungshotel errichten muss, zumal das Radisson zurzeit ja geschlossen ist.
Ich will noch auf eins hinweisen: In den letzten Jahren sind Bettenkapazitäten eher abgebaut anstatt aufgebaut worden. Also, Herr Suhr, da sind Sie nicht ganz auf dem aktuellen Stand.
Ja, ich weiß es. Es wird ja nicht zu Ende gelesen bei den GRÜNEN. Da werden nur die Umwelt und die Natur herangezogen, aber nicht die Frage, was für das Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern insgesamt wichtig und richtig ist
und wie wir unsere Spitzenposition in Deutschland und in Europa weiter ausbauen und festigen können. Das wird dann sozusagen mit einem Radwegekonzept kurz mal begleitet und abgelenkt. Also ich finde, das ist nicht zu Ende gedacht von den GRÜNEN.
Wir als Landesregierung und als Große Koalition lassen uns von unserem richtig erkannten Weg nicht abbringen, denn wir sind die beliebteste Urlaubsdestination für Familien und Kinder in Deutschland. Der touristische Erfolg der letzten Jahre ist von Ihnen ja kurz beschrieben worden. Es wäre mir eigentlich wichtig, dass Sie den auch mal richtig rauschend feiern. 29,5 Millionen Übernachtungen, fast 7,5 Millionen Gäste in Mecklenburg-Vorpom- mern bei einer Einwohnerzahl von 1,6 Millionen – das ist schon hervorragend.
Und was sagen die Gäste in besonderer Weise? Sie können sich hier gut erholen, sie haben viele Angebote: von Musik über Wellness und Bademöglichkeiten bis hin zu kulturellen Angeboten. Das ist die Vielfalt, auf die wir setzen. Wir haben auch das eine oder andere Großprojekt. Ich will nur mal an das Darwineum erinnern oder an das Polarium. All diese Projekte tragen sich und sind wirtschaftlich auf einem guten Weg. Wenn das so weitergeht, dann würden Sie das Meereskundemuseum in Stralsund wahrscheinlich auch noch zerreden wollen.
Ich unterstelle Ihnen auch mal was. Sie unterstellen uns ja, dass wir in der Frage der Entwicklung des Landes zu kurzsichtig denken. Großprojekte kommen für Sie nicht infrage. Ich sage Ihnen, diese Großprojekte haben zu
mindest eine Gesamtinvestition von 120 Millionen Euro, das heißt, dass das Vertrauen der Unternehmen und das Vertrauen der Projektentwickler auch weiter in der Vermarktung steckt und dass man glaubt, in dieser Richtung noch das eine oder andere bewegen zu können.
Sie haben Wismar angeführt, das ist bei mir gar nicht auf der Liste. Sie meinen wahrscheinlich die Weiße Wiek. Da gibt es Bettenkapazitäten von über 1.000, aber das steht schon alles, das ist ja schon vorhanden. Also ich weiß nicht, ob Sie da nicht ein bisschen auf dem Holzweg sind. Die Frage, die wir beantwortet haben und wozu das Förderinstitut Ihnen etwas aufgeschrieben hat, ist: Ahlbeck, Neubrandenburg, Prora und Waren.
Ich sage es Ihnen hier noch mal, wir gucken uns wirklich jeden Einzelfall genau an und entscheiden dann, nicht über die Köpfe der Menschen hinweg, sondern mit den Regionen, mit den zuständigen Gemeinden und auch mit dem zuständigen Landkreis, um die Dinge, wenn wir sie dann bescheiden, weitestgehend natürlich mit der großen Mehrheit und Unterstützung umzusetzen, wenn wir damit rechnen können. Das ist auch die erklärte Politik meines Hauses. Und ich will mich ausdrücklich bei allen Mitarbeitern, die dafür jeden Tag kämpfen, ob das die GRW ist, bedanken. Die Dinge werden diskutiert, die werden im Einzelnen angeschaut und da lassen wir uns von den GRÜNEN auf keinen Fall überholen.
Meine Damen und Herren, die Grundlagen der Förderung fußen natürlich auf ökologischen, aber auch ökonomischen Aspekten, das ist völlig klar.
Denn nur so kann man erfolgreiche Wirtschaftspolitik betreiben. Und ich sage Ihnen noch eins: In Mecklenburg-Vorpommern leben 175.000 Menschen direkt oder indirekt vom Tourismus. Das sollten mittlerweile auch die GRÜNEN zumindest anerkennen, auch wenn Sie vielleicht damit nicht leben können.
Die Bettenauslastung ist in den letzten Jahren gestiegen und das spricht eigentlich dafür, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Das eine oder andere an Förderung, wenn es denn nötig ist, wird in das Gesamtkonzept gesteckt. Das muss nicht das Bett sein, da gibt es ganz andere Möglichkeiten. Sie haben es ja selbst erwähnt, dass man eben sagt, Wellness, Tagungsmöglichkeiten et cetera sind Dinge, die zu betrachten sind. Das Bett steht nicht unbedingt im Vordergrund, aber das Bett steht dann im Vordergrund, wenn man zum Beispiel Qualität verbessern will, und dann kann man auch eine Ausnahmegenehmigung machen. Aber grundsätzlich heißt es, das ist eine Einzelfallentscheidung. Dazu stehe ich auch und das würde ich, solange ich im Amt bin oder vielleicht auch länger, jederzeit weiter so machen. Und den GRÜNEN – weil sie ja immer Regierungsbeteiligung anstreben und davon reden, dass ihr Programm 30 Prozent wert sein soll –, ihnen könnte ich das Wirtschaftsministerium auf keinen Fall anvertrauen.
Meine Damen und Herren, wir werden den Einzelfall mit Augenmaß entscheiden. Dafür sind die richtigen Weichenstellungen insgesamt weiter vorhanden, wir haben
auch die finanziellen Möglichkeiten. Die Unternehmen und vor allen Dingen der Arbeitsmarkt geben uns bei der Entwicklung der letzten Jahre ausdrücklich recht. Denn wir brauchen weiter Wachstum. Wir müssen vor allen Dingen die Auslastung verbessern. Saisonverlängerung ist ein entscheidendes Thema, an dem immer wieder gearbeitet werden muss. Die Fragen der Qualitätssicherung sind entscheidend für uns: Wir müssen die Qualität im Land weiter erhöhen, um insgesamt die touristischen Angebote deutschlandweit und europaweit vermarkten zu können. Sie haben es ja jetzt selbst gesehen, dass mittlerweile deutlich mehr ausländische Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern im Januar und Februar gekommen sind – immerhin eine Steigerung von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Von daher sagen wir, wir brauchen eine passgenaue Förderung, die zukunftsorientiert ist und die der Tourismuswirtschaft im Land nicht schadet. Dazu können wir durchaus auch die Ratschläge der GRÜNEN diskutieren, aber so, wie Sie sich mit diesem Thema hier aufstellen, kommen Sie bei den Menschen nicht an und kommen Sie beim Wirtschaftsminister nicht an. Ich denke, auch bei den Koalitionsfraktionen werden Sie keinen Zuspruch erhalten. Ich kann mir vorstellen, dass auch die LINKEN das so sehen. Ich weiß es nicht, ich werde ja noch hören, was da kommt. Ansonsten behalte ich mir vor, das eine oder andere Thema aufzugreifen.
Wenn Sie noch mal mit Lohme kommen – das ist ja eine Geschichte, die noch nicht entschieden ist –, da bedienen Sie ähnlich wie bei der Windenergie, wenn jedes zweite Plakat aussagt, wir wollen das nicht in Lohme, da bedienen Sie sozusagen den Bauch, aber diese Dinge werden rational, praktisch und unter Mitnahme der Bevölkerung entschieden und nicht einfach vom grünen Tisch. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Noch mal zu Ihren Eingangsbemerkungen: Ich will vorwegschicken, es gibt 142 Radfahrdestinationen in Deutschland. Mecklenburg-Vorpommern liegt weiterhin unter den Top Ten in Deutschland und es ist allgemein üblich, dass gerade beim Radtourismus mal der eine und mal der andere vorne ist.
Das ist, glaube ich, unstrittig und das heißt andererseits natürlich, wir müssen unsere Anstrengungen verbessern,
um weiter die Spitzenposition als Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen. Die Erfolge der letzten Jahre sind uns ja nicht in den Schoß gefallen. Dafür wurde hart und eben auch sehr intensiv durch alle gearbeitet, durch die Wirtschaft, durch die Bauunternehmen, natürlich auch durch die Rahmenbedingungen, die die Politik setzt. Wir haben kluge Investitionen auf den Weg gebracht und wir haben natürlich eine jetzt doch mittlerweile gut ausgebaute Infrastruktur.
Bei der Frage von Radwegen muss man immer unterscheiden zwischen touristischen Radwegen, Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen. Daraus ergeben sich die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und natürlich auch die unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Das, denke ich, haben ja die Landesregierung und der Kollege Pegel mit dem Lückenschluss vor. Da stehen etwa 15 Millionen Euro in den Jahren 2014 und 2015 zur Verfügung.
Die Dinge müssen weiter vernetzt werden und man kann nicht alles auf einmal schaffen. Das, glaube ich, sieht auch jeder ein. Denn die Aufgaben, die Infrastruktur weiterzuentwickeln, dafür zu sorgen, dass auch Kinder, die im ländlichen Raum wohnen, auf dem Weg zur Schule einen Radweg haben, und andererseits touristische Aspekte zu betrachten, das haben wir ja insgesamt weiterhin als Zielstellung. Von daher ist es auch wichtig, dass man sich immer wieder neue Ziele stellen muss, um die Dinge umzusetzen.
Andererseits wissen Sie alle, wenn man erst mal einen Radweg plant, ob es nun der Ostseeküstenradweg ist, ich will nur Greifswald–Stralsund oder Stralsund–Greifswald ansprechen, Herr Jaeger, dann wäre ich Ihnen dankbar, wenn sich die GRÜNEN da auch mal intensiver bewegen würden, wir würden nicht Monate und Jahre verlieren, um so einen Radweg hinzukriegen.
Also das ist auch so eine Frage, wo …
Ja, die GRÜNEN sind ja nicht die Einzigen, die da Bedenken oder Anregungen et cetera haben. Es gibt viele Vereine, Verbände, die da mitreden. Ich will nur sagen, das sind auch Dinge, die man insgesamt, denke ich, im Auge behalten muss, denn wir wollen als Urlaubsland, als Badeurlaubsland gelten, wir wollen Ferien gestalten. Wir wollen Land und Kultur, wasserbezogene und naturtouristische Angebote natürlich weiter ausbauen.
Bei den Radwegen ist es eben wichtig, dass wir Radfahrer ins Land holen. Radwanderungen sind sehr gefragt in Mecklenburg-Vorpommern. Auch Mountainbikes sind mittlerweile groß im Kommen und Sportveranstaltungen gehören dazu wie der Ironman meinetwegen auf Rügen oder rund um die Müritz et cetera. Das sind Dinge, die in den letzten Jahren in besonderer Weise entwickelt wurden. Und bei den Radfahrern ist es ja so, 85 Prozent aller, die mal in einer Region waren, kommen in der Regel auch wieder.
Meine Damen und Herren, insgesamt muss man natürlich sagen, dass der Aufbau der radtouristischen Angebote in Mecklenburg-Vorpommern eigentlich eine positive Geschichte hat, aber man muss feststellen, andere Destinationen treten natürlich auch kräftig in die Pedale. Von daher muss man eben immer wieder sehen, dass wir auf Augenhöhe mit Bayern und mit dem Münsterland kommen. Das ist bei der letzten Betrachtung durch ADFCUmfragen …
Da haben Sie recht.
… der siebte Platz geworden. Nichtsdestotrotz kann man sagen, bei 142 Destinationen ist das immer noch im Ranking sehr, sehr positiv. Wir haben alleine 9 Radfernwege und 21 Rundrouten, die intensiv beworben werden, und da ist natürlich wichtig, dass wir die Angebote von Mecklenburg-Vorpommern in ganz Deutschland bekannt machen.
Ich will nur noch mal sagen, die Mecklenburger Seenrundfahrten sind legendär und sind sehr anspruchsvolle Radsportveranstaltungen. Internationale Gäste sorgen dafür, dass auch der Berlin-Kopenhagen-Radweg oder der Elberadweg überdurchschnittlich frequentiert wer- den – das hatten Sie auch gesagt –, und das heißt, dass gerade auch diese Touren immer wieder sehr gerne unternommen werden.
Die Dinge, die wir in die Hand nehmen müssen, betreffen auch die Fragen des Ostseeküstenradweges, und mich ärgert, dass das zwischen Stralsund, Tessin und Richtung Greifswald und so weiter bis Usedom so klemmt, dass wir da nicht richtig vorankommen. Ich will noch mal alle aufrufen, im Interesse der Urlauber und der Touristen, aber auch im Interesse der Einheimischen dafür zu sorgen, dass da endlich massive Fortschritte erreicht werden. Dazu gehören auch die Landkreise, dazu gehören die Gemeinden, dazu gehören die Vereine und Verbände und alle, die mit Naturschutz et cetera befasst sind. Ich würde mir manchmal auch wünschen, dass Professor Succow, sozusagen der Umweltpapst des Landes, da ab und zu kreativer wird. Und, Herr Jaeger, vielleicht können Sie mich dabei ein bisschen unterstützen.
Meine Damen und Herren, die Erhaltung von Radwegen ist natürlich eine entscheidende Frage. Wir fördern sie, aber der Unterhalt ist ja immer auch Sache des jeweiligen Straßenbau- oder Radwegelastträgers, ob das die Gemeinde ist, das Land oder auch der Kreis. Gerade diese Dinge werden in den nächsten Jahren auf uns zukommen.
Ich hatte es schon gesagt, Lückenschlussprogramm 2014 bis 2016, 15 Millionen Euro stellt der Kollege Pegel bereit. Sie haben schließlich dieser Tage im Landtag dafür gesorgt, dass dieses Geld fließen kann. Bei den Kommunalstraßen sind es 14 Millionen. Da wird eine Förderung von 75 Prozent ausgereicht. Auch hier ist das Land aktiv. Aber man muss eben sagen, wir haben immer begrenzte Mittel. Wenn Sie beim nächsten Mal mehr Geld haben, dann stellen Sie das doch für Radwege für die Kreise und für das Land bereit und – wenn ich als Tourismusminister sprechen darf – auch für das Wirtschaftsministerium ein bisschen mehr, dann können wir mehr machen.
Aber es ist nun mal so, die Mittel sind endlich und die Decke ist meistens in diesen Fragen immer noch zu kurz. Wir brauchen neue Radwege, völlig klar. Wir brauchen auch einen langen Atem. Wir brauchen Kompromissbereitschaft und ein tolles Verhandlungsgeschick. Wenn ich allein an den Radweg in Plau denke, wie lange das gegangen ist
und wie es immer noch geht am Plauer See, die Hälfte ist jetzt fast durch,
aber durch den Wald gibt es immer noch …
Durch den See auch, da können wir eine Brücke bauen.
Aber um den See – durch den See nehme ich zurück –
und im Wald ist sozusagen so eine kleine Schneise, worum sich alle streiten: Wie breit darf es da sein? Kann das mal in der einen Frage etwas enger werden, als die Norm es sagt? Und darüber redet, redet und redet man
seit zehn Jahren. Das ist also, denke ich, ein legendäres Beispiel, wie man auch Stillstand organisieren kann und sich heute mit dem Antrag damit befasst, dass man sagt, also wir bringen es jetzt auf den Punkt. Wir erwarten den Bericht und im Juni wollen wir die Antwort haben. So schnell wird es nicht gehen.
Deswegen will ich nur sagen, wir brauchen etwas mehr Zeit. Sie haben es ja am Ende auch angedeutet, dass wir das in der nächste Legislaturperiode noch mal angreifen müssen. Aber bis Juni, glaube ich, werden wir die Dinge, die vorbereitet sind, machen können, auch Förderbescheide ausreichen, aber dass wir jetzt alles heilen und auf den Weg bringen können, ist mit den finanziellen Mitteln, die wir haben, nicht machbar.
Man muss auch über die Frage mal nachdenken, ob die Forderungen von wassergebundenen Decken immer so hilfreich sind – teure Angelegenheit. Andererseits, Umweltfragen sind da auch zu klären, also auch die Frage, Bitumen ist kostengünstig, aber in guter Qualität durchaus wieder mehr in den Vordergrund zu stellen, jedenfalls aus unserer Sicht. Die Autobahnqualität muss nicht bei jedem Radweg erreicht werden.
Bei der Frage der Beschilderung ist es eigentlich wichtig, dass die Regionen zusammenarbeiten, dass das Land und die Landkreise versuchen, einheitliche Beschilderungen auch für größere Flächen zu erreichen, sodass sich nicht immer an der Kreisgrenze alles ändert. Also auch die Dinge, denke ich, müssen wir dann noch mal besprechen. Eine verständliche Beschilderung und ein eher einheitlicher Auftritt wären aus unserer Sicht durchaus diskussionswürdig.
Ja, meine Damen und Herren, das ist es im Großen und Ganzen gewesen. Ich bin natürlich weiterhin für die Diskussionen zum Thema Radverkehr sehr offen, mein Kolle
ge Herr Pegel natürlich auch, und ich habe es heute übernommen, für ihn hier zu reden. Ich bitte das zu entschuldigen, aber ich denke, ich habe ihn gut vertreten. – Danke.
Sehr geehrter Abgeordneter! Die Jugendbegegnungsstätte Plöwen wurde bis Ende März 2016 durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Über die Höhe und das Ausmaß wird zurzeit durch Sachverständige ermittelt. Von daher kann ich Ihnen noch keine weiteren Auskünfte dazu geben.
Da fragen Sie doch die Zeitung!
Bitte.
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Staatsanwaltschaft Rostock führt ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung durch. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Sofern das der Fall sein sollte, gehen wir davon aus, dass die Öffentlichkeit über das Ergebnis unterrichtet wird, und damit auch die NPD.
Bitte.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller, für die Frage. Ich gebe Ihnen dazu folgende Auskunft:
Erstens, in der Hansestadt Rostock ist eine Gemeinschaftsunterkunft in Langenort mit 320 Plätzen vorgesehen. Sie soll voraussichtlich bis Juli 2016 hergerichtet werden. Die Gemeinschaftsunterkunft Satower Straße wird voraussichtlich um weitere 68 Plätze erweitert und soll im Juni 2016 vorbereitet sein. Der Betreiber soll der Verein Ökohaus bleiben, der es jetzt schon ist.
Für den Landkreis Rostock wird die Gemeinschaftsun- terkunft Glasewitzer Chaussee in Güstrow mit 206 Plätzen voraussichtlich im Juli 2016 hergerichtet. Derzeit ist noch nicht entschieden, wer die Unterkunft betreiben wird. Die Gemeinschaftsunterkunft Hamburger Straße in Güstrow mit einer Kapazität von 76 Plätzen wird voraussichtlich im Mai dieses Jahres hergerichtet. Die Betreibung wird das DRK übernehmen. Die Gemeinschaftsunterkunft in Jördenstorf wird voraussichtlich bis Juni 2016 um insgesamt weitere 222 Plätze erweitert. Homecare wird dort Betreiber sein. Die Gemeinschaftsunterkunft in Teterow mit 220 Plätzen wird voraussichtlich im dritten Quartal hergerichtet. Über einen Betreiber ist noch nicht entschieden.
Für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden die Gemeinschaftsunterkunft in Altentreptow mit 245 Plätzen und die Gemeinschaftsunterkunft in der John-SchehrStraße in Neubrandenburg voraussichtlich im dritten Quartal 2016 hergerichtet. Über die Betreibung ist noch nicht entschieden.
Für den Landkreis Vorpommern-Greifswald wird die Gemeinschaftsunterkunft Brandteichstraße in Greifswald mit 470 Plätzen voraussichtlich im Mai dieses Jahres hergerichtet. Derzeit ist noch nicht entschieden, wer die Unterkunft betreiben wird.
Für den Landkreis Vorpommern-Rügen wird die Gemeinschaftsunterkunft Straße der Jugend in Sassnitz voraussichtlich eine Kapazität von 120 Plätzen haben und soll bis Dezember 2016 hergerichtet werden. Über die Betreibung ist noch nicht entschieden.
Ja. Mehr hat mir der Innenminister nicht aufgegeben.
Bitte.
Ist doch alles in Ordnung. Ich weiß gar nicht …
Ja, das ist ein klares Wort.
Das ist doch gut.
Guten Morgen, Herr Kollege!
Also die Genehmigungsbehörde ist unterrichtet worden, dass das Oberverwaltungsgericht eine Revision zulassen wird. Da gab es eine telefonische Auskunft. Eine schriftliche Urteilsbegründung liegt uns noch nicht vor und von daher können wir nicht abschließend sagen, ob eine Revision angestrebt wird oder nicht. Auf alle Fälle wird das StALU die Dinge be- arbeiten.
So weit sind wir noch nicht, Herr Abgeordneter. Jetzt werden wir erst mal den Fall prüfen, wie sich die Aktenlage darstellt und das Urteil aussieht. Über Spekulationen kann ich mich heute nicht äußern. Das kann ich Ihnen nicht sagen, Herr Jaeger.
Die Landesregierung begrüßt, dass Mitglieder des Bundesrates die Möglichkeit haben, Verhandlungsdokumente zu TTIP im Leseraum des Bundeswirtschaftsministeriums einzusehen. Dafür hat sich auch der Bundeswirtschaftsminister erfolgreich eingesetzt. Die Landesregierung geht davon aus, dass bei einem erfolgreichen Abschluss von TTIP die Zustimmung auch des Bundesrates für ein Inkrafttreten erforderlich sein wird.
Die formale Möglichkeit besteht seit dem 29.02. Im Bundesrat ist dafür der Rahmen geschaffen worden und der Leseraum kann durch die Mitglieder des Bundesrates genutzt werden. Die Mitglieder der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns haben die Möglichkeit des Lesens zurzeit, zum jetzigen Zeitpunkt, noch nicht genutzt.
Selbstverständlich, gerade sensible Bereiche wie Daseinsvorsorge, öffentliches Beschaffungswesen, Kultur und Medien interessieren.
Morgen!