Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 95. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/4030 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport und hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.
1. Wie weit sind nach Kenntnis der Landesregierung die Bemühungen der Republik Polen vorangeschritten, im grenznahen Raum zu Deutschland ein Atomkraftwerk zu errichten?
Herr Abgeordneter, die Antwort knüpft an die Fragestunde zur 72. Plenarsitzung des Landtages vom 3. Juli 2014 mit dem damals mitgeteilten Sachstand an. Die deutsche Übersetzung des Kernenergieprogramms und der zusammenfassenden Erklärung zum Umweltbericht hat die Republik Polen der Bundesrepublik Deutschland im November 2014 übermittelt. Das Bundesumweltministerium hat die Übersetzung im elektronischen Bundesanzeiger, per Pressemitteilung sowie durch Auslegung in den Bibliotheken des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit in Bonn und Berlin bekannt gemacht. Zugleich haben die beteiligten Bundesländer, das sind Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern, die Unterlagen veröffentlicht. Die elektronische Einsichtnahme auf den Webseiten der Ministerien war seit dem 16. Dezember 2014 möglich. Eine Einsichtnahme in Papierexemplare konnte im Minis- terium für Inneres und Sport vom 5. bis 16. Januar durchgeführt werden.
In der Zusammenfassung der Ergebnisse zu der strategischen Umweltprüfung geht die polnische Regierung ausführlich auf die Einwendungen ein, die während des Verfahrens erhoben wurden. Darüber hinaus werden die Änderungen und Präzisierungen des polnischen Kernenergieprogramms dargestellt, die als Ergebnis der strategischen Umweltprüfung vorgenommen worden sind. Nach Ansicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erfüllt das Papier die Voraussetzungen nach der Espoo-Konvention, der Richtlinie zur strategischen Umweltprüfung sowie nach der deutsch-polnischen Vereinbarung, soweit sie ana-
Das Bundesumweltministerium stellt mit Stand vom Dezember 2014 die weitere Planung der Republik Polen wie folgt dar:
Festlegung des Standortes und Abschluss des Vertrages über die Lieferung der ausgewählten Technologie für das erste Kernkraftwerk,
Anfertigung des technischen Projektes und Einholung der gesetzlich vorgeschriebenen Bescheide und Gutachten,
gung und Bau des ersten Blocks des ersten Kernkraftwerkes, Baubeginn weiterer Blöcke Kernkraftwerke und Inbetriebnahme des ersten Blockes,
31.12.2030: Fortführung und Baubeginn weiterer Blöcke/Kernkraftwerke, Baufertigstellung des ersten Kernkraftwerkes, Baufertigstellung des zweiten Kernkraftwerkes ist für das Jahr 2035 vorgesehen.
Das ist mir derzeit nicht bekannt. Aber da man noch bei der Sichtung ist und die Standorte noch nicht endgültig festgelegt sind, können dazu auch noch keine Anträge gestellt werden. Ich schließe das aber nicht aus, dass man sich bemüht.
2. Wie wird in Mecklenburg-Vorpommern für den Fall verfahren, dass ein Schädiger einem verletzten Polizeibeamten eine gerichtlich festgestellte Schmerzensgeldforderung nicht zahlen kann, weil der Schädiger beispielsweise über keine ausreichenden finanziellen Mittel verfügt?
Herr Abgeordneter, für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten im Land regelt die Verwaltungsvorschrift „Rechtsschutz für Mitarbeiter der Landespolizei“ die Möglichkeit, im Dienst verletzte Beamte bei der Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche zu unterstützen. Diese Vorschrift konkretisiert dabei die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sowohl bei der gerichtlichen Erlangung von titulierten Schmerzensgeldansprüchen als auch bei der Durchsetzung dieser unterstützt der Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten im Rahmen des Rechtsschutzerlasses.
Das Risiko der Uneinbringlichkeit von Schmerzensgeldansprüchen gegenüber dem Schädiger trägt dabei letztendlich jedoch jeder Beamte. Von Gewalt betroffene Polizeibeamtinnen und -beamte sind in MecklenburgVorpommern aber recht umfassend durch den Dienst
herrn, insbesondere über die Unfallfürsorge, die Erstattung von Sachschäden und die Fortzahlung von Bezügen abgesichert.
3. Inwieweit und im Rahmen welchen Zeitfensters beabsichtigt die Landesregierung, sich dem Vorgehen der Bundesländer Bayern und SchleswigHolstein anzuschließen?
Herr Abgeordneter, auf der 190. Sitzung der Innenministerkonferenz im Mai 2010 nahm die Konferenz einen Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Gewalt gegen Polizeibeamte, Feuerwehrleute und Rettungskräfte“ zur Kenntnis und beauftragte den AK II, also den Arbeitskreis, mit der Prüfung, ob Anpassungsbedarf im Aus- und Fortbildungsbereich zum Schutz der Beamten sowie der Führungs- und Einsatzmittel besteht. Dieser Arbeitsauftrag wurde in den letzten Jahren mit großem Aufwand in einer länderoffenen Arbeitsgruppe umgesetzt. Dabei hat sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Abarbeitung dieses Themas stets intensiv beteiligt.
Die avisierte Absicht der Länder Bayern und SchleswigHolstein, für ihre Beamtinnen und Beamten künftig titulierte Schmerzensgeldforderungen zu übernehmen und selbst als Gläubiger aufzutreten, ist möglicherweise ein Ergebnis der in den Arbeitsgruppen erzielten Betrachtungen. In Mecklenburg-Vorpommern wird diesbezüglich noch ein weiterer Prüfungsbedarf gesehen. Für eine derartige Änderung des Rechtsschutzerlasses der Landespolizei gibt es derzeit, momentan jedenfalls, keine konkreten Pläne. Und zum Schluss muss man auch abwägen, wir haben – ich habe das in der vorhergehenden Frage kurz erwähnt – in Mecklenburg-Vor- pommern die Heilfürsorge, die von den Beamtinnen und Beamten sehr positiv betrachtet wird, die gibt es in anderen Bundesländern halt nicht, beispielsweise in Schleswig-Holstein, und deswegen ist es zum Schluss auch ein Abwägungsprozess, für welchen Weg man sich in Gänze entscheidet. Aber es ist noch nicht abschließend festgelegt.
Herr Caffier, ich habe eine Zusatzfrage. Das bedeutet konkret – Frage –, ist das richtig so, dass die Beamten hier, die also Schmerzensgeldforderungen einklagen können, Recht bekommen, leer ausgehen, ist der Status jetzt …
Herr Abgeordneter, ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass es klare Regeln gibt gemäß unserer Geschäftsordnung Paragraf 65, dass die Fragestellung nicht unterteilt sein darf. Bitte stellen Sie eine klare Frage, die sich auf die Antwort bezieht.
4. Wie ist der aktuelle Stand der Erarbeitung einer Leitlinie zur Vorbereitung einer zukünftigen Gemeindestrukturreform in Mecklenburg-Vorpom- mern?
Die Landesregierung beabsichtigt, das Leitbild „Gemeinde der Zukunft“ im Rahmen eines Gesetzes zu erlassen. Das Verfahren richtet sich demzufolge nach der GGO der Landesregierung. Gegenwärtig befindet sich der Entwurf in der Phase der frühzeitigen Ressort- und Verbandskonsultation, also noch vor der förmlichen Ressortanhörung. Aber er wird entsprechend der rechtlichen Abläufe dann auch das Parlament erreichen.
Zusatzfrage: Ist es richtig, dass es bereits Verhandlungen gibt in Bezug auf Zusammenlegung Stadtverwaltung Lübtheen mit Hagenow?
Das ist mir persönlich nicht bekannt, aber ich schließe nicht aus, dass es so was gibt. Also mit mir gibt es keine, wenn Sie die Frage direkt an mich richten.
Ich darf nun den Abgeordneten Herrn David Petereit, Fraktion der NPD, bitten, die Fragen 5 und 6 zu stellen.