Lorenz Caffier

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Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Vollzugshindernisse aufgrund nicht bestehender Reisefähigkeiten werden in den Ausländerbehörden dieses Landes, also in den zuständigen Behörden des Landes nicht gesondert erfasst oder statistisch aufbereitet.
Eine mir vorliegende Zahl bezieht sich auf Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stichtag 31.05.2016. Die neuere Zahl liegt mir noch nicht vor. Danach waren 1.951 aufhältige Ausländer in Mecklenburg-Vorpommern im Besitz einer Duldung nach Paragraf 60a Absatz 2 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes aus sonstigen Gründen. Unter „Sonstige Gründe“ fallen ärztliche Atteste, fällt aber auch der Verlust von Passdokumenten, er wird aber nicht besonders erfasst. Also all dieses wird unter „Sonstige“ eingeordnet. Deswegen sind es nicht ausschließlich der Verlust von Pässen und auch nicht ausschließlich die Krankschreibung. Aber diese beiden Richtwerte sind eine große Zahl, aus denen diese Zahl entsteht.
Ich halte es für sinnvoll, es geht ja hier weniger um die Krankschreibung, sondern es geht immer um die Frage der Reisefähigkeit, dass das im Zweifelsfall durch die Amtsärzte attestiert wird beziehungsweise noch mal festgestellt werden kann. Dazu gibt es Gespräche mit den Landkreisen, dass es in der Form in Zukunft auch stattfinden soll.
Das kann ich nicht bestätigen, dazu kann ich keine Aussagen machen, Herr Abgeordneter.
Herr Abgeordneter, ich kann die Aussagen zur Bundespolizei nicht tätigen. Ich kann Ihnen nur sagen, von den 37 Revieren, die wir im Land haben, führen alle komplette Tag- sowie Nachtschichten durch. Ob das für alle Reviere der Bundespolizei gilt, war in der Zeit nicht möglich zu erfragen.
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Das Amtsgericht Ludwigslust hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin am 30. Juni 2016 gegen zwei 18 beziehungsweise 16 Jahre alte Beschuldigte Haftbefehl wegen des Vorwurfs der versuchten gemeinschaftlichen schweren räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung erlassen. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass die Beschuldigten am 28. Juni 2016 in einer Asylbewerberunterkunft in Wittenburg von dem dort wohnenden Geschädigten die Herausgabe von 1.000 Euro gefordert haben und ihn hierbei mit einem Messer bedrohten. Da der Geschädigte das Geld nicht hatte, sollen die Beschuldigten von ihm als Druckmittel die Herausgabe eines Mobiltelefons verlangt haben, das der Geschädigte erst zurückbekommen sollte, wenn er das Geld besorgt und den Beschuldigten übergeben hätte.
Nachdem der Geschädigte auch die Herausgabe seines Handys verweigert habe, sollen die Beschuldigten auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben und sich dann unter Mitnahme des Telefons vom Tatort entfernt haben. Die Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen liegen in den Händen der Staatsanwaltschaft, sodass ich keine weiteren Auskünfte zum derzeitigen Stand geben kann.
Die Polizeiarbeit vor Ort sah in dem Fall so aus, dass die dementsprechenden Ermittlungen auch aufgenommen worden sind.
Nein, dazu liegen mir derzeit keine Angaben vor.
Sie sind noch mal dran.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten!
Lieber Kollege Ritter, es tut mir nun einmal leid, ich weiß, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zur Videoüberwachung haben, dass Sie ein gestörtes Verhältnis zur Frage der Funkzellenabfrage haben und dass Sie nicht zur Kenntnis nehmen wollen, dass sich der Besitz von Handys zwischen 2011 und 2016 verzwanzigfacht hat,
sodass eine Verzehnfachung an für sich eine geringe Zahl ist. All das sind Tatsachen, die Sie auch zur Kenntnis nehmen müssen. Und ich bleibe dabei, wir haben einen Auftrag, die Bürger dieses Landes zu schützen.
Dafür werden wir auch die notwendigen Mittel einsetzen.
Und wir werden dies auch in Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten tun.
Im Übrigen haben meine Mitarbeiter die Hinweise des Datenschutzbeauftragten zur Funkzellenabfrage in keiner Weise als eine Kritik betrachtet, sondern als einen Hinweis, worauf wir zu achten haben. Wir sind regelmäßig im Gespräch zu der Frage. Das werden wir auch in Zukunft tun. Wir werden es gemeinsam lösen und eine Verordnung auf den Weg bringen, die dementsprechend die notwendige Datenschutzsicherheit gibt.
Aber jetzt zum eigentlichen Thema. Zunächst danke ich für diese Aussprache, weil es in der Tat ein wichtiges Thema ist, was auf die Tagesordnung gesetzt worden ist,
und weil es uns in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen wird.
Doch! Das haben Sie doch! Sie haben zur Sicherheitsfrage dieses Landes ein gestörtes Verhältnis.
Doch, das haben Sie, lieber Herr Kollege Ritter.
Die meisten terroristischen Überfälle in der Welt wären nicht aufgeklärt worden,
wenn wir in den jeweiligen Ländern nicht die entsprechende Videoüberwachung gehabt hätten. Auch das gehört zur Wahrheit.
Das müssen Sie aber mal zur Kenntnis nehmen.
Aber Sie haben ja nachher noch Redezeit.
Also, meine Damen und Herren, die EU hat Ende April das Datenschutzpaket verabschiedet. Das Datenschutzpaket besteht zum einen aus der Datenschutz-Grundverordnung und zum anderen aus der Richtlinie mit Bezug zur Strafverfolgung. Sowohl Verordnung als auch Richtlinie sind nach zweijähriger Übergangsfrist ab Mai 2018 anzuwenden. Wichtig ist dabei, dass die Datenschutzverordnung die bisherige Datenschutzrichtlinie ablösen wird. Durch den Wechsel von einer Richtlinie zu einer Verordnung gelten die europäischen Regeln – darauf hat Kollege Ritter schon zu Recht hingewiesen – zukünftig direkt und müssen nicht mehr umgesetzt werden. Dies führt dazu, dass das komplette, allgemeine und bereichsspezifische Datenschutzrecht des Bundes und der Länder daraufhin überprüft werden muss, ob es dem europäischen Recht der Datenschutz-Grundverordnung entspricht.
Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet das zum Beispiel, dass wir die Landesverfassung sowie zahlreiche Gesetze, Verordnungen, Staatsverträge, Verwaltungsvorschriften, Förderrichtlinien und andere Regelungen überprüfen müssen. Man glaubt ja kaum, was alles in den jeweiligen Verordnungen und Verfahren vom Datenschutzrecht betroffen ist. Es ist also, und das ist unstrittig, eine Menge zu tun und die Zeit drängt. Zwei Jahre Übergangsfrist sind aus meiner Sicht eine relative geringe Zeit für einen solchen umfangreichen Aufgabenberg.
Meine Damen und Herren, die Datenschutz-Grundverordnung regelt das Europäische Datenschutzrecht nicht abschließend. Sie enthält auf der einen Seite an nationale Gesetzgeber gerichtete Regelungsaufträge. Hier muss der jeweilige nationale Gesetzgeber etwas regeln. Auf der anderen Seite schafft die Verordnung aber auch Regelungsoptionen. Hier kann der nationale Gesetzgeber innerhalb eines beschriebenen Rahmens eigene, konkretisierende, ergänzende oder eben auch modifizierende Regelungen treffen.
In den kommenden zwei Jahren müssen wir demnach Folgendes anpacken: Entgegenstehendes nationales Recht muss aufgehoben werden, gleichlautendes nationales Recht muss aufgehoben werden, sofern nicht Öffnungsklauseln ein Beibehalten allgemeiner oder bereichsspezifischer Datenschutzregelungen erlauben und diese auch beibehalten werden sollen. Es muss ergänzendes Recht an den Stellen, an denen die DatenschutzGrundverordnung dies erlaubt und an denen sie es auch zwingend fordert, erlassen werden. Beispiele für einen Regelungsauftrag sind die nähere Ausgestaltung der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden, die Vertretung Deutschlands im Europäischen Datenschutzausschuss in Brüssel und die Ausgestaltung des sogenannten Kohärenzmechanismus, also des Abstimmungsverfahrens zwischen mehreren betroffenen Datenschutzaufsichten.
Der Zusammenschluss der Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes sieht sich hier naturgemäß als maßgebliche Stelle, die dieses bestimmen möchte. Eine Einigkeit konnte in diesem Kreis bisher noch nicht herge
stellt werden. Regelungsoptionen gibt es etwa zu Rechtmäßigkeitsfragen, zum Minderjährigenschutz, zu den Datenschutzbeauftragen oder bei der Verarbeitung personenbezogener Daten für Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen.
Bei der Umsetzung der Datenschutzrichtlinie im Bereich der Strafverfolgung spielt die Polizei eine besondere Rolle. Es muss geregelt werden, wann die Polizei im Rahmen der Richtlinie handelt und wann für sie die Datenschutz-Grundverordnung gilt. Es wird sicher nicht einfach, hier eine vernünftige und vor allen Dingen, wie ich es mir wünsche, eine praktikable und rechtssichere Abgrenzung in allen Fällen hinzubekommen. Aber wir müssen dies definitiv schaffen. Nicht, dass eine effektive Verbrechensbekämpfung schon wieder droht, an Datenschutzverordnungen zu scheitern, oder eine effektive Bekämpfung solchen Regelungen zum Opfer fällt.
Meine Damen und Herren, die Datenschutzreferate des Bundes und der Länder tragen dazu bei, möglichst zu einem gemeinsamen Verständnis der Datenschutz-Grundverordnung zu kommen. Es wäre jedenfalls eine große Hilfe, wenn die Länder es untereinander schaffen, da auch eine einheitliche Regelung zu treffen. Schon jetzt ist aber absehbar, dass in vielen Bereichen Vorschriften aufgehoben werden können, weil es aufgrund der Regelung der Datenschutz-Grundverordnung keine Ergänzungsmöglichkeiten oder eben auch keinen Ergänzungsbedarf gibt. Außerdem wurde eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe gebildet, die die Auswirkungen des Datenschutzpaketes auf die Polizeigesetze des Bundes und der Länder untersucht und den Änderungsbedarf ermittelt. Dabei wird auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegenüber dem Bundeskriminalamt hinzugezogen.
Ziel ist es, möglichst im Oktober einen Gesetzentwurf zur Anpassung des Deutschen Datenschutzrechtes an die Vorgabe der Datenschutz-Grundverordnung zu beschließen und noch in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages, also bis Herbst nächsten Jahres, zu verabschieden. Dieser erste Gesetzentwurf wird nur die zwingend erforderlichen Änderungen aufnehmen und letztendlich das Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Klar ist natürlich, auch in Mecklenburg-Vorpommern müssen wir an Gesetze, Verordnungen und andere Regelungen ran.
Das Innenministerium hat bereits in einem an die anderen Häuser gegangenen Brief aufgefordert, in eigener Zuständigkeit den Anpassungsbedarf in ihrem jeweiligen Bereich zu ermitteln. Die notwendigen Gesetzesänderungen müssen dann vom Land Mecklenburg-Vorpommern vorgenommen werden. Selbst eine Änderung der Landesverfassung scheint notwendig zu sein. Also wird sich der eine oder andere im September gewählte Abgeordnete noch tief in die Materie einarbeiten müssen. Die Vertreter der Fraktionen im Datenschutzbeirat sind bereits vorgewarnt ob des großen Umfanges an Arbeit, der auf die neu gewählten Vertreter zukommt.
Zusammenfassend kann man sagen, das Datenschutzpaket der EU verursacht in den Ministerien in Bund und Ländern sehr, sehr viel Arbeit. Es wird eine Menge Power erfordern, um es in dem Zeitfenster umzusetzen. Auch Personal wird dazu notwendig sein. Aber gerade weil alles so aufwendig ist, sind wir an dem Thema schon länger dran. Ich wünsche mir nur, dass die Datenschutzverordnung, die Zusammenführung, nicht dazu führt, dass einzelne Bereiche komplizierter werden, als sie es
heutzutage in vielen Fällen schon sind. Denn an und für sich sollte es das Bemühen aller sein, dass wir Vereinfachungen herbeiführen, um das Datenschutzrecht so umsetzen zu können, dass es handelbar ist und nicht durch Verordnungen und neue Verordnungen verkompliziert wird. Das ist meine Befürchtung im Rahmen dieses gesamten Gesetzgebungsverfahrens.
Wenn ich einer Beratung mehrerer Juristen zu diesem Bereich zugehört habe, dann hält sich jedenfalls meine Vorstellung sehr in Grenzen, dass das Thema ein einfaches Thema für uns alle wird. Trotzdem müssen wir geltendes Recht umsetzen. Dazu wünsche ich uns allen viel Erfolg. Vielen Dank noch mal für die Möglichkeit der Ausführung hier. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Uns geht es so gut wie nie zuvor.
Die Wirtschaft brummt, die Arbeitslosigkeit sinkt, die sozialen Sicherungssysteme funktionieren weitestgehend.
Das Deutschland des Jahres 2016 bedeutet für die allermeisten Arbeit, Wohlstand,
Freiheit, Zufriedenheit.
Und trotzdem herrscht eine große Verunsicherung in der Bevölkerung.
Dabei geht es nicht um vermeintliche Gerechtigkeitslücken, das falsche Schulsystem oder zu wenig Ökolandbau, wie der eine oder andere gern suggerieren mag, nein, es geht vielmehr darum, dass sich jeder Einzelne sicher und geborgen in der Heimat fühlt, und dieses Gefühl zumindest hat in der letzten Zeit doch arg gelitten,
und zwar in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vor- pommern. Innere Sicherheit, internationaler Terrorismus, Flüchtlingskrise, Brexit,
Euro-Krise, Globalisierung – es sind ganz konkrete Themen, aber auch diffuse Probleme, die die Menschen beschäftigen. Gern geht Politik dahin gehend darauf ein und man hat ja schon davon gehört, diesen Sorgen mit guten Statistiken zu begegnen.
Machen wir das doch einmal: Seit einem Jahrzehnt sinkt die Kriminalität in Mecklenburg-Vorpommern kontinuierlich. Die Aufklärungsquote ist auf einem guten Niveau abermals gestiegen, Kollege Dachner sprach es an. Einen islamistischen Terroranschlag auf Deutschland hat es in Deutschland noch nicht gegeben und wird es hoffentlich auch nicht geben. Aus der Flüchtlingswelle ist ein Asylrinnsal geworden.
Statt Tausender Menschen suchen derzeit täglich nur ein Dutzend Schutz bei uns.
Arbeitslosigkeit sinkt immer weiter, die Beschäftigung steigt, die Renten werden kräftig erhöht, die Steuereinnahmen sprudeln, die Finanzer freut es. Tatsächlich geht es einem Großteil ganz gut. Aber wer mit Verweis auf solche Zahlen die Diskussion beenden möchte, beweist
nur seine eigene Kurzsichtigkeit. Wenn die Menschen auf die Straße gehen und ihren Unmut äußern, dann tun sie das oftmals nicht, weil es ihnen jetzt nicht gut geht, sondern weil sie befürchten, dass es ihnen schon bald nicht mehr gut gehen wird. Das ist der Unterschied. Das Gegenwartsglück vertreibt die Zukunftsangst nicht, meine Damen und Herren.
Wenn wir den Menschen also das Gefühl der Geborgenheit und der Sicherheit geben wollen, müssen wir gleichermaßen die aktuellen und die kommenden Herausforderungen im Blick haben.
Meine Damen und Herren Abgeordnete, nicht alle Probleme lassen sich auf Landesebene lösen. Die Zukunft der Europäischen Union beschäftigt die Menschen. Wer steigt als nächstes nach Großbritannien aus?
Welches Land folgt dem? Welche Auswirkungen hat das alles auf uns? Das alles sind wichtige Fragen, aber es sind in allererster Linie Sachen, die in der Bundesregierung gelöst werden müssen. Und die Große Koalition in Berlin unternimmt alles, um hier Lösungen zu finden. Wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen uns auf die Bereiche konzentrieren, in denen wir für die Bürger unseres Landes tatsächlich etwas zu entscheiden haben und entscheiden können, und wenn es darum geht, das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken, meinen wir natürlich in erster Linie die innere Sicherheit.
Wie ich ja bereits erwähnt habe, sind die aktuellen Zahlen rein statistisch gesehen durchaus gut. Die Entwicklung war in den vergangenen Jahren stets positiv. Wir alle konnten hier vor diesem Hintergrund einen Personalabbau bei der Polizei verantworten. Rot-Rot hat ihn im Jahr 2004 beschlossen,
mit dem Personalkonzept 2010 einigte sich dann die Koalition aus SPD und CDU auf eine Fortsetzung. Das gehört zur Ehrlichkeit dazu.
Als Innenminister sage ich, ein Fachminister ist nie darüber begeistert, wenn er einen Stellenabbau zu verantworten hat, aber ich habe ihn auch mitgetragen und wir haben ihn dementsprechend umgesetzt. Mit der Polizeistrukturreform haben wir versucht, auf die aktuellen Entwicklungen einzugehen und die Leistungsfähigkeit der Polizei weiter zu sichern: mehr Präsenz auf der Straße, weniger Verwaltungsarbeit in den Dienststellen.
Ehrlicherweise muss man aber auch dazusagen, dass wir zu damaligen Zeiten, egal ob 2004 oder 2010, in vergleichsweise ruhigen Zeiten gelebt haben. Als im September der Flüchtlingsandrang geradezu explodierte, kamen die staatlichen Stellen schnell an den Rand der Handlungsfähigkeit. Auch die Polizei musste Sonderschichten fahren. Besonders belastend waren die unzähligen Demonstrationen für und gegen die Flüchtlingspolitik. All diese Versammlungen mussten aufwendig von den Polizisten begleitet und gesichert werden. Alle, die eine Demonstration anmelden, haben einen Anspruch darauf.
Ein großes Thema bei den Menschen sind darüber hinaus derzeit die Wohnungseinbrüche. Auch hier können wir in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zu anderen Bundesländern mit einer durchaus positiven Statistik aufwarten. In Mecklenburg-Vorpommern stehen wir in der Tat vergleichsweise gut da, aber erzählen Sie das doch bitte mal den Betroffenen! Für das Sicherheitsgefühl der Menschen sind Wohnungseinbrüche fatal. Es ist für jedes Opfer schrecklich, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher zu fühlen. Den finanziellen Schaden, den kann man beheben, aber die psychische Belastung bleibt oft ein Leben lang und die Angst geht natürlich dann in der Nachbarschaft um. Wie wollen wir dieses Problem lösen? Mit mehr Computertechnik? Mit weniger Personal? Mit Vorhersagen, wo der nächste Einbruch kommt? Ich glaube nicht, dass wir dieses grundsätzlich mit den Fragen so lösen können,
aber das sind Fragen, mit denen wir uns gleichermaßen gemeinsam auseinandersetzen müssen.
Außerdem beschäftigt die Menschen die zunehmende Terrorgefahr. Gott sei Dank ist Deutschland bisher glimpflich davongekommen. Islamisten haben es versucht, waren aber nicht erfolgreich oder konnten rechtzeitig gestoppt werden. Was aber passiert, wenn es zu Anschlägen kommt, sehen wir in Frankreich, in Belgien und in der Türkei. Die Reaktionen der betroffenen Regierungen sind häufig hektisch. Die Menschen sind verstört und verängstigt, auch in Deutschland. Die Terroristen haben es auf unsere Art zu leben abgesehen. Wollen wir so lange warten, bis uns dieses Schicksal ebenfalls ereilt, und uns dann gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben, um uns mit Gegenmaßnahmen zu überbieten, oder wollen wir vorausschauend und präventiv handeln?
Extrem große Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Menschen hatten auch die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht. Mich beschleicht das Gefühl, dass viele Entscheidungsträger in der deutschen Politik diese Vorfälle schon wieder verdrängt haben. Denjenigen rate ich, reden Sie mit jungen Frauen! Die sind nach wie vor massiv verunsichert und eingeschüchtert. Politische Ansichten oder Bildungshorizont spielen dabei überhaupt keine Rolle.
Die Angst vor sexuellen Übergriffen in der Öffentlichkeit ist in deren Köpfen und diese Angst bekommen Sie auch nicht mit Statistiken oder irgendeiner anderen Diskussion aus den Köpfen. Das dürfen und das wollen wir auch nicht ignorieren. Wollen wir die jungen Frauen mit ihren Sorgen alleinlassen?
Ich denke, es gibt genügend Herausforderungen, denen wir uns alle stellen müssen. Ob das mit einem schrumpfenden Personalkörper bei der Landespolizei gelingen kann, wird derzeit, wie schon so oft erwähnt, von externen Experten begutachtet, nicht nur rein finanzfiskalisch, sondern auch fachlich und mit Recht von Externen, damit wir die Diskussion nicht haben, wir würden uns das selbst zurechtschreiben. Ich bin gespannt, was am Ende dabei herauskommt.
Natürlich kennen wir das gleichermaßen nicht, auch dazu kann ich Ihnen eine klare Erklärung geben, lieber Kollege Ritter. Ich glaube, unterm Strich werden wir nicht weniger, sondern möglicherweise mehr brauchen, aber das wird ein Ergebnis sein, dem kann ich nicht vorgreifen. Es gibt noch keine Angaben dazu.
Die Koalition, und auch das wurde erwähnt, hat bereits auf die jüngsten Ergebnisse reagiert und zumindest erst mal 100 zusätzliche Stellen zur Verfügung gestellt, inklusive der 47 Stellen für die Verlängerung. Das war eine gute, eine notwendige Entscheidung, auf die die Koalition kurzfristig reagiert hat, für die ich auch der Finanzministerin und den regierungstragenden Fraktionen dankbar bin. Aber es war eben nur ein erster Schritt. Wie es nun weitergeht, wird dann im Ergebnis des Gutachtens – und wie auch immer eine neue Regierung aussieht – eine Regierung entscheiden müssen.
Für mich ist nur festzustellen, für mich ist nur wichtig, Kollege Ritter, für mich ist nur wichtig festzustellen, dass diese Landesregierung den bisherigen Kurs ehrlich und objektiv evaluiert und damit der neuen, wie auch immer sie aussieht, die Gelegenheit gibt, auf der Grundlage fundierter Untersuchungen Entscheidungen treffen zu können. Doch unabhängig davon, zu welchem Ergebnis die Gutachter am Ende kommen werden, muss uns bewusst sein, es wird keine rein rechnerische, sondern vor allem eine politische Entscheidung sein.
Hohe Aufklärungsquoten und ein gutes Abschneiden bei bundesweiten Vergleichen sind das eine, aber eine hohe Präsenz auf der Straße, die effektive Sicherung öffentlicher Plätze und kurze Reaktionszeiten auf dem Lande sind für das Sicherheitsgefühl der Menschen in diesem Land mindestens genauso wichtig. Ich habe jedenfalls keinen Zweifel daran, dass die Bürger auch bereit sind, für mehr Sicherheit mehr Geld auszugeben. Das sollte uns Mahnung und Auftrag zugleich sein.
Meine Damen und Herren, das Gefühl der Geborgenheit und Sicherheit ist jedoch nicht nur von der Anzahl der Polizisten abhängig. Es gehört noch viel mehr dazu, um sich in unserer Heimat sicher zu fühlen, und für mich ist das zweifelsohne eine gute wirtschaftliche Perspektive. Wer Angst hat, seinen Job zu verlieren, denkt oft an nichts anderes mehr. Negative Gefühle begleiten den Betroffenen den ganzen Tag. Die globalisierte Welt erscheint wie eine große Bedrohung. Hier muss die Politik ansetzen und die Antwort darf nicht immer sein, Europa ist toll, Exporte sind toll, Globalisierung ist toll, nehmt das doch einfach mal zur Kenntnis! Wenn man sich in Europa bemüht, die Lautstärke der Staubsauger zu regeln und nicht die Sicherung von Außengrenzen, dann müssen wir uns nicht wundern, dass vor Ort die Wahrnehmung der Bürger so ist, wie sie ist.
Nein, wir müssen die Ängste der Bürger aufgreifen und ihnen zeigen, dass ihre Arbeit hier vor Ort sicher ist. Wir müssen zeigen, dass die Politik alles unternimmt, damit unsere Unternehmen im internationalen Wettbewerb bestehen können. Bessere Infrastruktur, intelligente Wirt
schaftsförderung, transparente und unbürokratische Spielregeln, auch da ist noch viel Luft nach oben. Aber auch hier reicht es nicht, wenn am Ende nur die objektiven Zahlen stimmen. Die Menschen müssen tatsächlich das Gefühl haben, dass die Anstrengung der Politik ihr eigenes, ihr persönliches Leben verbessert. Es wird eine große Herausforderung, die gute landesweite Entwicklung für den Einzelnen erlebbar zu machen.
Wir müssen alles versuchen, um dieses Ziel zu erreichen. Wir müssen durchaus fragen, ob wir auch in den strukturschwachen Gebieten dieses Landes, die nicht nur in Vorpommern liegen, oft genug präsent sind und mit den Bürgerinnen und Bürgern das Gespräch suchen. Für ein gutes Heimatgefühl ist auch eine vernünftige Zuwanderungspolitik von entscheidender Bedeutung. Hier muss man leider feststellen, der bis vor Kurzem in Deutschland unkontrollierte Flüchtlingsansturm hat vielen Menschen Angst gemacht.
Dabei geht es nur bei den wenigsten um rassistische Motive. Vielmehr treiben die Menschen die neue Konkurrenz am Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt, die Belastung für die öffentlichen Haushalte und ähnliche Dinge um.
Das sind schlichte Verteilungswettkämpfe. Das kann man gut oder schlecht finden, es ist, wie es ist. Die Menschen beschäftigt das und die Politik ist gut beraten, darauf zu reagieren.
Das heißt ausdrücklich nicht, den Rechtspopulisten oder gar den Rechtsextremen zu folgen, aber es wäre ja schon ein großer Fortschritt, wenn sich der eine oder andere von seiner naiven Vorstellung der durchweg nur positiven Zuwanderung verabschieden würde. Aber solange es Vertreter bei den LINKEN und GRÜNEN gibt, die leidenschaftlich für eine grenzenlose Einwanderung streiten, so lange werde ich Ihnen auch eine verantwortungslose und heimatvergessende Politik vor- werfen.
Geben Sie sich keiner Illusion hin, Ihre Haltung ist ein Schlag ins Gesicht vieler Menschen,
die sich um ihre Zukunft und ihr Auskommen sorgen.
Deswegen ist, glaube ich, auch dadurch eine große Verunsicherung da. Ich bin der festen Überzeugung, wir müssen unkontrollierte Zuwanderung unterbinden und klare Regeln für die Neuankömmlinge aufstellen.
Wer Anspruch auf Asyl hat, soll Asyl erhalten und auch alles dafür tun, um eine vernünftige Integration durchzuführen.
Wer keinen Anspruch auf Asyl hat oder als Ausländer hier straffällig wird, muss auch mit den Konsequenzen leben. Das sind Selbstverständlichkeiten, für die man eine wahnsinnig große Mehrheit in der Bevölkerung findet.
Nur GRÜNE und LINKE träumen immer noch von einer anderen Welt. Meine Empfehlung ist daher ganz klar, meine Damen und Herren: Aufwachen!
Reden Sie mit den Menschen in den Gemeinden und Städten! Reden Sie mit den Menschen über deren Sorgen, Ängste und Nöte!
Fangen Sie an zu verstehen, was die Leute wirklich umtreibt!
Nicht jede Sorge ist berechtigt und manche Angst ist sicherlich übertrieben, aber nichts davon verschwindet, wenn wir die Menschen ignorieren, sie nicht ernst nehmen oder wenn wir sie gar beschimpfen. Es geht eben nicht nur um objektive Kriterien, sondern um das subjektive Empfinden unserer Mitbürger. Darum müssen wir uns kümmern mit mehr Präsenz auf der Straße, mit weniger Flüchtlingen für unsere Gesellschaft in der Zuwanderung, was die Steuerung betrifft, und mit einer nachhaltigen Sicherung der Arbeitsplätze und des Wohlstandes. Wenn uns dies gelingt, dann wird es auch die Verunsicherung in dem Umfang nicht geben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Präsidenten Sylvia Bretschneider: Vielen Dank, Herr Minister.
Das Wort hat jetzt der Fraktionsvorsitzende der NPDFraktion Herr Pastörs.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Lieber Kollege Ritter, mein Bedauern für Ihre Erschütterung hält sich sehr in Grenzen,
weil es in der Tat eine große Übereinstimmung in der Frage der Asylpolitik, in der Umsetzung und der Ausführung zwischen dem Ministerpräsidenten, dem Innenminister und den sie tragenden Fraktionen gibt. Nicht umsonst haben wir im bundesweiten Vergleich im Umgang mit Asylbewerbern, in der Abarbeitung, in der Unterbringung, in der Passerteilung, in den Genehmigungsverfahren und auch in den Rückführungen ausgesprochen positive Ergebnisse. Das ist auch das Ergebnis einer konsequenten Politik.
Es ist ja noch gar nicht so lange her, da schwangen insbesondere die GRÜNEN und die LINKEN die große Moralkeule, wenn es um die Flüchtlingspolitik ging. Verantwortliche, die anmahnten, dass man sich an geltendes Recht halten sollte, wurden beschimpft oder beleidigt. Als vor knapp zwei Jahren Serbien, Mazedonien und BosnienHerzegowina als sichere Herkunftsstaaten eingestuft wurden, verstieg sich beispielsweise der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein zu der Aussage, Zitat, „die Tinte, mit der“ dieser „Kompromiss geschrieben wurde, kommt … aus dem Gefrierschrank“. Wie arrogant muss man sein, um sich so abfällig über seine Ministerpräsidentenkollegen zu äußern!
Als dann im September des vergangenen Jahres der Flüchtlingsandrang geradezu explodierte, verschwanden diese Parolen ziemlich schnell. Wer Flüchtlinge in Turnhallen unterbrachte, war jetzt doch nicht mehr so böse, Verschärfungen im Asylgesetz plötzlich zwingend geboten und Albanien, Montenegro und das Kosovo als sichere Herkunftsländer fand jetzt auch der schleswigholsteinische Ministerpräsident nicht mehr so schlimm. Die Flüchtlingskrise hat die Politik zusammenrücken lassen. Endlich wurden längst notwendige Maßnahmen ergriffen. Aufnahme, Registrierung, Rückführung, Integration – in allen Bereichen haben wir bundesweit einen großen Schritt nach vorne machen können. Wir haben auch in Bereichen Tätigkeiten durchführen können, die vor zwei Jahren noch unvorstellbar gewesen sind, weil die Datenschutzbeauftragten es beispielsweise nicht genehmigt haben, dass es einen einheitlichen Ausweis gab, auf den alle Zugriff hatten, alle Behörden, auch die Polizei, die Sozialämter, die Versorgungsämter.
All dies sind große Fortschritte.
Das Integrationsgesetz ist nun ein weiterer Meilenstein in dieser verantwortungsbewussten Asylpolitik. Ich freue mich über diesen grundsätzlichen Richtungswechsel sehr.
Das sind wir unseren Mitarbeitern schuldig, das sind wir auch den Flüchtlingen schuldig, vor allem aber sind wir das den Bürgern in unserem Land schuldig,
die verunsichert sind und die sich Sorgen machen über die weitere Entwicklung im Land.
Deswegen ist die neue Flüchtlingspolitik gut und richtig, sie findet meine, sie findet unsere volle Unterstützung, meine Damen und Herren Abgeordneten. Die erfolgreiche Politik in den zurückliegenden Wochen, die zu einer erheblichen Minderung des Flüchtlingszuzugs geführt hat, ist doch auch ein Ergebnis konsequenter Politik.
Wir befinden uns seit Monaten auf einem Niveau, neben dem die ursprünglich mal angestrebte bayerische Obergrenze fast wie ein Zuwanderungsprogramm wirken würde. Die Erstaufnahmeeinrichtungen,
die Erstaufnahmeeinrichtungen sind mittlerweile ziemlich leer. Die Lage hat sich für Bund, Länder und Kommunen deutlich entspannt. Das Problem bei der Sache ist, damit ist offensichtlich für viele Entscheidungsträger auch der Entscheidungsdruck weggefallen. Plötzlich geht es nicht mehr um eine verantwortungsbewusste und in sich konsistente Flüchtlingspolitik, sondern es geht um die alten, um die naiven Träumereien von einer besseren Welt,
wie wir sie aus der Zeit vor der Flüchtlingskrise kennen. Die Diskussion um die Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer ist dafür ein besonders gutes Beispiel: 0,7 Prozent ist die Anerkennungsquote für Asylbewerber aus Algerien, aus Marokko und Tunesien.
Diese Zahl spricht doch Bände! Es mag in den drei Staaten nicht alles perfekt sein, das ist richtig, aber es ist doch absurd zu behaupten,
es ist doch absurd zu behaupten, dass dort Menschen systematisch verfolgt, bedroht, gefoltert werden oder sonst einer willkürlichen Gewalt ausgesetzt sind. Jedes Jahr, Kollege Ritter, jedes Jahr verbringen Zehntausende Deutsche, darunter viele Familien, ihren Urlaub in diesen drei Mittelmeerstaaten. Wie sollen wir den Menschen im Land erklären, dass wir problemlos dorthin reisen können, um Urlaub zu machen, aber niemanden dorthin abschieben sollen?
Das versteht doch kein Mensch in diesem Land, meine Damen und Herren!
Außerdem möchte ich hier in aller Deutlichkeit festhalten,
außerdem möchte ich hier in aller Deutlichkeit feststellen, auch wenn die Maghreb-Staaten als...
Lieber Kollege Ritter, auch wenn die Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden, erhalten Schutzbedürftige aus diesen Ländern selbstverständlich trotzdem Asyl bei uns, dass wissen Sie doch genauso. Stellen Sie doch nicht Behauptungen auf, die einfach nicht stimmen! Wer beispielsweise nachweisen kann, dass er wegen seiner sexuellen Orientierung verfolgt wird,
wird natürlich nicht zurückgeschickt, sicherer Herkunftsstaat hin oder her. Auch das gehört zur Wahrheit, lieber Kollege Ritter.
Ich finde es unverantwortlich,
dass gerade GRÜNE und LINKE immer wieder suggerieren, dass diese Menschen ihren Schutzanspruch verlieren würden. Das ist vollkommener Unsinn!
Fakt ist, die Einstufung als sichere Herkunftsländer erleichtert die Bearbeitung der vielen sowieso aussichtslosen Asylanträge. Das spart Zeit, spart Steuergeld und es reduziert die Anreize, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu fliehen. Zugleich können wir dann die vielen straffällig gewordenen Marokkaner, Algerier und Tunesier leichter abschieben. Wir alle wissen, dass wir mit dieser Flüchtlingsgruppe große Probleme haben, auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu. Wir können natürlich wie LINKE und GRÜNE die Augen davor verschließen. Ich bin hingegen der Auffassung, dass wir uns diesen Problemen stellen müssen, auch im Asylrecht.
Ich lasse hier auch nicht das Argument gelten, dass die Zahl der Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten in den letzten Monaten stark gesunken ist. Das zeigt doch nur, dass die Debatte in Deutschland jetzt offensichtlich schon wirkt. Welches Signal würden wir über das Mittelmeer senden, wenn wir die Einstufung als sichere Herkunftsländer jetzt doch noch zurückziehen? Es muss doch als eine Einladung zu verstehen sein, dass man zu uns kommen soll. Machen Sie sich keine Illusionen, die Schleuser werden die Botschaft überall schnell verbreiten und wieder kräftig abkassieren. Ich jedenfalls will das nicht, meine Damen und Herren!
Darüber hinaus halte ich das Argument der gesunkenen Zahlen ganz grundsätzlich für falsch. Wollen wir etwa lieber warten, bis die Zahlen wieder steigen? Was soll das für eine Politik sein? Wollen wir jetzt auch erst Dämme bauen, wenn die Flut schon da ist? Wollen wir Soldaten erst ausbilden, wenn der Krieg begonnen hat? Wollen wir auf die demografische Entwicklung immer erst dann reagieren, wenn es schon Argumente sind? Das ist doch absurd und das ist auch verantwortungslos.
Das ist genau das, was ich denjenigen in den grün mitregierten Bundesländern vorwerfe. Nur wenn der Druck zu groß wird, bewegen sie sich, ansonsten fallen sie in alte, in überkommene Verhaltensmuster zurück. Diese Politik ist nicht nur beliebig, sie ist vor allem auch gefährlich. Sie nimmt in Kauf, die Akzeptanz der gesamten Flüchtlingspolitik für ein paar ideologische Wunschträumereien zu opfern. Da geht es nicht mehr um die Sache, sondern es geht nur noch um innerparteiliche Ränkespielchen und um Profilierungssucht. Damit muss Schluss sein! Ich fordere daher alle Ländervertreter im Bundesrat auf, übernehmen Sie Verantwortung, so, wie das Mecklenburg-Vorpommern tut, seien Sie vernünftig, stimmen Sie dafür, dass Tunesien, Algerien und Marokko als sichere Herkunftsländer eingestuft werden! – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Nein, das ist nicht richtig. Damit wäre die Frage zwar grundsätzlich beantwortet, aber so einfach will ich es mir nicht machen.
Förderanträge von Sportvereinen werden grundsätzlich an den Landessportbund gestellt und dort auch verwaltungsmäßig vollständig bearbeitet. Lediglich in den Förderbereichen Förderung internationaler Sportkontakte, Förderung von Projekten im Sport und bei der Förderung des Sportstättenbaus kann das Innenministerium direkt fördern. Hierfür gibt es ein abgestimmtes Verfahren, das funktioniert folgendermaßen: Die Sportvereine stellen zunächst Informationsanträge an das Innenministerium. Meistens erfolgt das im gemeinsamen Gespräch im Haus. Dort werden dann die zu fördernden Projekte ausgewählt und schließlich zur Bearbeitung an das Landesförderinstitut übergeben.
Erst zu diesem Zeitpunkt werden die potenziellen Antragsteller aufgefordert, ihre formellen Anträge an das Landesförderinstitut zu stellen. Dafür gibt es keine Frist. Insofern kann der Fall, dass Förderanträge vor der Projektauswahl und Förderfreigabe des Ministeriums für Inneres und Sport bereits beim Landesförderinstitut anhängig sind, in der Regel, ich betone das ausdrücklich, in der Regel nicht eintreten. In der Verwaltungspraxis kommt es jedoch hin und wieder vor, dass einzelne Sportvereine ihre formellen Anträge bereits unaufgefordert beim Landesförderinstitut einreichen. In diesen Fällen können dann tatsächlich die Anträge noch nicht bearbeitet werden, solange die Abstimmungsverfahren und die Projektauswahl im Innenministerium in Abstimmung mit dem Landessportbund nicht erfolgt sind.
Frau Kollegin Berger, die Bearbeitungszeit ist unterschiedlich und vor allen Dingen abhängig von der Qualität, aber in allererster Linie von der Vollständigkeit der beim Landesförderinstitut eingereichten Arbeitsunterlagen. Sofern die Anträge auf Zuwendung alle zu beurteilenden Notwendigkeiten für die Angemessenheit der Zuwendung erforderlichen Angaben enthalten, ist eine zügige Bearbeitung durch das Landesförderinstitut sichergestellt.
Die Förderfreigabe gegenüber dem Landesförderinstitut erfolgt ohne Zeitverzug im unmittelbaren Zusammenhang mit der Projektauswahl des Innenministeriums, das heißt zum Beispiel, bei internationalen Sportkontakten oder bei Projekten im Sport können die Geneh- migungsverfahren innerhalb von 14 Tagen erfolgen. Reden wir über Bauverfahren, geht es durchaus über mehrere Monate, häufig, weil die Unterlagen nicht vollständig sind, weil es Nachfragen gibt oder möglicherweise die Gesamtfinanzierung noch umgeändert werden muss, weil das Projekt umstrukturiert wird. Deswegen kann man keine durchschnittliche Frist festlegen, weil es eben ein Unterschied ist, ob wir eine Sporteinrichtung, also ein Gebäude errichten oder ob wir ein Sportfest oder andere Dinge fördern. Das ist einfach von der Materie her sehr unterschiedlich und auch von der Zuständigkeit her. Viele Dinge, die direkt über den Landessportbund laufen, gehen häufig einfacher. Über das Landesförderinstitut ist das immer ein etwas umfangreicherer Weg.
Auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Die Anforderungen des Landesrechnungshofs an die Vergabe solcher Mittel steigen ständig, sodass sowohl die Vereine als auch wir zusätzlich noch einen, sage ich mal, höheren Bearbeitungsaufwand haben, als das möglicherweise früher der Fall war. Es wird sich von allen Seiten bemüht, das möglichst kurzfristig zu machen, aber, wie gesagt, die Anforderungen sind unterschiedlich.
Wie viele Anträge offen sind, kann ich Ihnen nicht sagen. Wir haben jetzt die Liste abgestimmt und das Verfahren, das ich erwähnt habe, geht damit sozusagen in die Umsetzung. Es sind auch alle Mittel, die zur Verfügung stehen, ausgeschöpft worden und werden ausgegeben. Offen im Sinne von Antragstellungen sind keine, aber es werden nicht alle Anträge positiv bewertet werden können, weil die Mittel nicht dementsprechend ausreichen.
Es bedeutet auf jeden Fall, dass jeder über seinen Antrag informiert wird. Das ist korrekt.
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die durch die Landespolizei in landeseigenen und bundesweiten Dateien gespeicherten Daten dienen der Strafverfolgung sowie der Gefahrenabwehr in Mecklenburg-Vorpommern, in der Bundesrepublik Deutschland oder möglicherweise auch im Ausland. Aus diesen Gründen sind diese Datensätze in den unterschiedlichen Systemen erfasst.
Dafür gibt es das IFG und die entsprechenden möglichen Antragstellungen, die ja auch von den Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden.
Würden Sie die Frage noch mal wiederholen, bitte?
Weil wir geltendes Recht umsetzen, Herr Abgeordneter.
Herr Kollege Abgeordneter Müller! Die Polizei hat umfänglich über den Sachbereich Öffentlichkeitsarbeit des Polizeipräsidiums Neubrandenburg und die PI Anklam den Medien gegenüber, hier der Lokalredaktion des „Nordkuriers Pasewalker Zeitung“ über mehrere polizeirelevante Sachverhalte unter Beteiligung von Asylbewerbern informiert. Dabei geht es offensichtlich auch um die Vorfälle, die Sie meinen. Der Informationspflicht wurde durch die Landespolizei in vollem Umfang nachgekommen.
Es ist nicht zwingend notwendig, eine öffentliche Pressemitteilung zu machen, wenn es das Gespräch zwischen der Lokalredaktion und der Polizeibehörde genau zu diesen Sachverhalten gegeben hat,
in dem Fall eine mündliche Besprechung mit den jeweiligen Redaktionen. Das gehört zur Öffentlichkeitsarbeit dazu und insofern ist es auch ordnungsgemäß erfolgt.
Herr Kollege Abgeordneter! Pressemitteilungen werden in den Sachbereichen der Öffentlichkeitsarbeit der Polizeipräsidien beziehungsweise Polizeiinspektionen gefertigt. Außerhalb der regulären Bürozeiten obliegt diese Aufgabe dem Polizeiführer vom Dienst der jeweiligen Einsatzleitstelle im Land. Nach Beendigung eines Polizeieinsatzes erfolgt nicht immer zwingend eine Pressemitteilung. So wird beispielsweise zum Schutz beteiligter Minderjähriger oder bei Sachverhalten im Bereich der Gefahrenabwehr ohne entsprechende Öffentlichkeitswirksamkeit davon abgesehen.
Die maßgeblichen rechtlichen Vorschriften, die Sie hier ansprachen, sind das Landespressegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern und das Rundfunkgesetz für das Land sowie die Richtlinie für die publizistische Arbeit nach den Empfehlungen des Deutschen Presserates der Bundesrepublik Deutschland.
Morgen!
Herr Abgeordneter Petereit! Da die Frage einen Sachverhalt unterstellt, der so nicht der Fall ist, weil wir keine Ausweitung vornehmen, könnte ich theoretisch sagen, die Frage ist damit beantwortet: Es wird keine Ausweitung vorgenommen. Das ist auch richtig, dass keine Ausweitung vorgenommen wird. Die Funkzellenabfrage erfolgt nun mal grundsätzlich auf der Grundlage der Strafprozessordnung, auch in Mecklenburg-Vorpommern, also eines Bundesgesetzes. Sie dient der Verfolgung von Straftaten von erheblicher Bedeutung unter Beachtung enger Voraussetzungen. Die Polizei wird nur auf Anordnung eines Gerichtes oder bei Gefahr im Verzug auf Anordnung der Staatsanwaltschaft tätig. Die Polizei kann also nicht von sich aus solche Maßnahmen veranlassen.
Mit einer Richtlinie des Landeskriminalamtes können demzufolge weder Eingriffsbefugnisse noch Maßnahmen ausgeweitet werden. Deswegen ist auch die Fragestellung falsch. Mit der in Bearbeitung befindlichen Richtlinie soll vielmehr den Beamten der Landespolizei eine Handlungsanweisung zur rechtssicheren und landesweit einheitlichen Anwendung der bundesgesetzlichen Regelungen der Funkzellenabfrage gegeben werden. Im Übrigen, auch das ist wichtig und Inhalt Ihrer Frage, ist der Richtlinienentwurf auf Anregung und in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft erstellt worden und ist insofern keine Ausweitung, sondern soll die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland festlegen.
Die Richtlinie ist ein Arbeitsmaterial der Polizei und wird den entsprechenden Dienststellen zur Verfügung gestellt.
Das hängt davon ab, wann die Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und dem Generalstaatsanwalt erfolgt. Auch die Nachfragen, die es gibt, müssen dementsprechend mit abgearbeitet, eingearbeitet werden, und dann wird sie auch in Kraft gesetzt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! „Saft- und kraftlos“,
meinte Gregor Gysi
und hat explizit, könnte man fast meinen, die Landtagsfraktion der LINKEN in Mecklenburg-Vorpommern gemeint.
Zu allem Überfluss laufen euch auch noch die Wähler in Scharen weg.
Mangels Alternativen versucht man es daher mit Angriffen auf den politischen Gegner. So weit, so verständlich und auch
Aufgabe einer Opposition, aber dass Kollege Holter sich ausgerechnet den Zukunftsvertrag dafür ausgesucht hat,
das finden wir schon reichlich komisch.
Ich mag mir gar nicht vorstellen, wie er in seiner verzweifelten Suche nach Themen zu Hause
den Koa-Vertrag von CDU und SPD nach möglichen nicht umgesetzten Vorhaben durchforstet hat.
Da kann man schon fast Mitleid bekommen.
Um es klar zu sagen, Herr Ritter, ja, es gibt keinen offiziellen Zukunftsvertrag
zwischen dem Land und den Kommunen. Aber genauso klar sage ich ebenfalls:
Nein, es handelt sich nicht um Regierungsversagen.
Das ist eine geradezu absurde Behauptung. Wer in den letzten fünf Jahren hier ab und zu im Landtag gesessen hat, und das haben ja viele,
weiß es auch besser.
Um das zu verdeutlichen, machen wir doch auch mal das,
was der Kollege Holter gerade getan hat: Wir blicken in den Koalitionsvertrag.
Dort steht, im Zukunftsvertrag sollen „wesentliche Fragen im Verhältnis zwischen dem Land und seinen Kommunen geregelt werden. Dazu gehört die … Ausgestaltung des Konsolidierungsfonds“ genauso wie die des „Kofinanzierungsfonds“. Es geht also um mehr Geld, es geht um die Konsolidierung kommunaler Haushalte
und es geht um eine bessere Zusammenarbeit – alles kurz, knapp und verständlich, in einfacher Sprache, habe ich gestern gelernt.
Und jetzt sehen wir uns einmal an, was diese Landesregierung, was diese sie tragenden Fraktionen in den letzten fünf Jahren geleistet haben. 2013 haben wir den Kommunen eine Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Mittel werden in drei Tranchen …
Sie müssen nicht alle gleich Schnappatmung kriegen. Sie können alle noch reden.
Die Mittel werden in drei Tranchen zwischen 2014 und 2016 an die Landkreise, kreisfreien Städte und an die kreisangehörigen Städte sowie Gemeinden ausgezahlt. Die Gelder sind für nachhaltige Investitionen vorrangig im Bereich der Daseinsvorsorge und für Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen.
Sie sollen den Kommunen aber auch bei der Schuldentilgung helfen.
Eine weitere Hilfe in Höhe von 160 Millionen Euro ist zwischen 2014 und 2017 an die Kommunen ausgezahlt worden.
Diese zusätzlichen Mittel unterstützen die Kommunen bei der Haushaltskonsolidierung und beim Abbau der Verschuldung. Hinzu kommt der schon von Ihnen erwähnte Haushaltskonsolidierungsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro.
Er unterstützt Kommunen mit überdurchschnittlich großen strukturellen Haushaltsproblemen. Die Mittel werden nach dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ eingesetzt.
Voraussetzung ist deshalb, die Empfänger unternehmen selbst Anstrengungen
zur Haushaltskonsolidierung und erbringen auch eigene Einsparungen.
Eine erste Konsolidierungsvereinbarung hat das Ministerium für Inneres und Sport im Juli 2015 mit der Landeshauptstadt Schwerin unterzeichnet.
Sehr bedeutend und wichtig und auch eine richtige Entscheidung war das Kofinanzierungsprogramm. Es hatte bekanntermaßen ein Volumen von 50 Millionen Euro und wurde mittlerweile vollständig ausgeschöpft und auch abgeschlossen. Es war von allen Ministerien und vom Land ein absoluter Erfolg. Viele struktur- und finanzschwache Kommunen im ländlichen Raum können den Eigenanteil bei verschiedenen Investitionsprogrammen des Landes, des Bundes und der EU eben nicht aufbringen.
Mit dem Kofi haben wir das geändert. Seit 2012 konnten mit ihm 350 Vorhaben
mit einem Investitionsvolumen von rund 229 Millio- nen Euro angeschoben werden. Ohne den Kofi hätte so manche Kita, Sportstätte, Schule oder Straße nicht gebaut oder erneuert werden können. Unterm Strich erhielten die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich hinweg 410 Millionen Euro zusätzlich für Konsolidierung und für Investitionen.
Um irgendwelchen Missverständnissen vorzubeugen, das sind reine Mittel aus dem Landeshaushalt, meine Damen und Herren. Das war ein großer Kraftakt der Landesregierung zugunsten der Kommunen. Jeder Versuch, jeder Versuch, das klein- oder schlechtzureden, ist nun wirklich lächerlich, meine Damen und Herren. SPD und CDU haben hier an einem Strang gezogen und ich danke in dem Fall jetzt besonders der Finanzministerin für die vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Ausarbeitung aller dieser Programme, die den Kommunen zugutekommen.
Meine Damen und Herren, neben dem schnöden Mammon war und ist uns aber auch etwas anderes sehr wichtig: eine gute und vor allen Dingen eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Kommunen und den kommunalen Landesverbänden, was uns die Landesverbände im Übrigen bestätigen, liebe Abgeordnete. Mit dem regelmäßigen Kommunalgipfel haben wir nun schon seit geraumer Zeit eine ganz neue Dimension der Zusammen
arbeit erreicht. Wir treffen uns regelmäßig in großer Runde und besprechen alle wichtigen Themen.
Die Leitungen sind kurz, Probleme werden offen angesprochen. Wir sind nicht immer einer Meinung, geben uns aber gegenseitig Raum für eine intensive Diskussion und für schlüssige Argumente.
Daneben stehen wir auch im FAG-Beirat im engen Kontakt zu den kommunalen Landesverbänden, insbesondere bezüglich der anstehenden FAG-Reform – alles gleichermaßen in den Ressorts von Bildung über Landwirtschaft, Soziales. Im gleichen Atemzug sind wir auch mit den kommunalen Landesverbänden zu den jeweiligen Themen im Austausch.
Diese auf verschiedenen Ebenen geführte umfassende Form des Dialogs hat sich sehr gut bewährt. Insbesondere – und das stellt ja niemand infrage –, insbesondere bei der Frage der Flüchtlingskrise, die von Anfang an nie in einem Zukunftsvertrag Platz gehabt hätte, weil zu dem Zeitpunkt, als das Thema mal aufgeworfen wurde,
war das ja überhaupt nicht Bestandteil. Wir haben im Gegenteil,
wir haben mit der Flexibilität …
Ja, wieso hat das damit nichts zu tun? Jetzt passt es Ihnen wieder nicht.
Wir haben mit der Flexibilität, Herr Ritter …
Herr Ritter, Sie dürfen nachher gerne noch reden.
Ich weiß gar nicht, was Sie sich so aufregen.
Na ja!
Herr Ritter …
Danke.
Herr Ritter, um es klarzustellen, es ist nicht nur die Verantwortung der Landesregierung. Das war bisher in der Frage immer unsere gemeinsame Verantwortung, was diese Frage betrifft – damit Sie nicht nur einseitig die Betrachtung zu dem Thema aufmachen.
Ja, diese auf verschiedenen Ebenen geführte umfassende Form des Dialogs hat sich bewährt, eben auch und gerade in der Flüchtlingskrise. Wir werden den Kommunalgipfel daher in jedem Fall fortführen. Da herrscht bei den Koalitionsfraktionen, in der Landesregierung und den kommunalen Landesverbänden Einigkeit, und das, finde ich, ist auch gut so.
Kommen wir nun zurück zum Zukunftsvertrag. Ich sagte eingangs, es geht bei dem Zukunftsvertrag um mehr Geld, es geht um Konsolidierung, es geht um eine intensivere Zusammenarbeit. Fassen wir zusammen: Es gab in dieser Legislatur 410 Millionen Euro zusätzlich für die Kommunen. Ein Großteil dieser Mittel wurde für Konsolidierung eingesetzt und die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist besser denn je. Mit anderen Worten, wir haben den Zukunftsvertrag umgesetzt, wenn nicht sogar übererfüllt. Man muss schon ein ziemlich frustrierter und fantasiebegabter Oppositionsabgeordneter sein, um daraus ein Regierungsversagen abzuleiten.
Manchmal dauert es eben länger, einen Vertrag auszusetzen und zu verabschieden, als man vorher denkt. In der Zwischenzeit haben wir einfach Schritt für Schritt die Inhalte umgesetzt, die in einem solchen Vertrag vorgesehen waren, sodass es heute eines formellen Zukunftsvertrages gar nicht mehr bedarf. Aus diesem Grund sind die Kommunen, die kommunalen Landesverbände und die Landesregierung übereingekommen, auf diesen dann letztendlich wenig sinnvollen Zukunftsvertrag auch verzichten zu können. Der Zukunftsvertrag ist nicht gescheitert oder vergessen, er hat sich, lieber Herr Holter, einfach erübrigt.
Sie sind doch immer diejenigen, die sagen, wir brauchen nichts auf Papier zu schreiben, was schon erledigt ist. Jetzt nehmen Sie doch mal zur Kenntnis, die Fragen, die eine Rolle gespielt haben,
sind durch die Landesregierung in Zusammenarbeit mit den kommunalen Landesverbänden abgearbeitet worden.
Uns sind konkrete Maßnahmen, uns als Regierungsfraktion sind konkrete Maßnahmen wichtiger als Absichtserklärungen. Ich weiß, bei Ihnen ist das häufig andersherum, aber bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sich die Landesregierung Ihre Handlungs- und Herangehensweise nicht zu eigen machen wird. Wir haben viel erreicht für die Kommunen und mit den Kommunen.
Das kann sich wirklich sehen lassen.
Darauf können auch alle, die sich einbringen, durchaus stolz sein. Diese Erfolge werden Sie auch nicht mit Ihrem andauernden amateurhaften Geschimpfe auf die Entwicklung schmälern können.
Ich bedanke mich bei all denen, die in den zurückliegenden Jahren dafür Sorge getragen haben, dass die Kommunen im Land sich bei allen Herausforderungen, die wir haben, durchaus positiv entwickelt haben. Ich bin ja Teilnehmer dieser Kommunalgipfel und kann immer sagen, das Klima, das Verhältnis ist gut und auch die jeweiligen Probleme, die angesprochen werden, werden gemeinsam gelöst im Interesse der Menschen in diesem Land.
Deswegen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Ritter, Sie haben eine Frage gestellt, Sie sollen eine Antwort kriegen: Warum haben wir im Bundesrat nicht zugestimmt? Weil wir nicht wie Ihr links regiertes Thüringen das Geld den Kommunen vorenthalten haben.
Die haben es alle vorenthalten.
Wir haben zu 100 Prozent den Kommunen
die Kosten aus der Flüchtlingshilfe erstattet.
Und deswegen müssen wir bei so etwas nicht zustimmen. Das sollen die Länder erst mal selber erreichen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete!
Herr Koplin, Sie werfen den Regierungsfraktionen immer vor, dass wir Anträge machen, die vollkommen überflüssig sind oder wo man nur Selbstdarstellung oder Selbstverständlichkeiten macht.
Ich habe auch selten von Ihrer Fraktion einen so inhaltslosen Antrag kennengelernt wie diesen, mal abgesehen
davon, dass Überschrift und Inhalt irgendwie nicht zusammenpassen. Sie müssen nachher noch mal definieren, wie Sie in Deutsch das Thema „einfache Sprache“ definieren. Also auch das ist eine Frage, die man in dem Zusammenhang klären muss.