Protocol of the Session on January 28, 2016

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 112. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/5113(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 6/5113(neu) –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Die Frage lautet:

1. Welche inhaltlichen Forderungen, Kriterien und Wünsche hat die Landesregierung den zuständigen polnischen Behörden im Zusammenhang mit dem Beteiligungswunsch Mecklenburg-Vor- pommerns am grenzüberschreitenden UVP-Ver- fahren zu den Planungen für ein Atomkraftwerk in Polen übermittelt?

Ja, schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Wir haben die polnischen Behörden gebeten, bei der jetzt anstehenden Ausarbeitung der Umweltdokumentation auch die möglichen Auswirkungen terroristischer Handlungen einschließlich eines gezielten Absturzes eines Verkehrsflugzeuges zu betrachten sowie in der Auswertung der Unfälle von Tschernobyl und Fukushima die Ergebnisse des sogenannten Stresstestes zu berücksichtigen.

Des Weiteren haben wir die polnische Seite darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht durch die fehlende Entscheidung für eine konkrete Kraftwerkstechnologie die Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Schutzgüter in jedem Fall erschwert wird, weil es ja unterschiedliche Formen von Reaktoren gibt.

Im weiteren Verfahren ist es jetzt so, dass die polnische Seite die erforderlichen Dokumente zur Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt. Nach ihren Plänen, also nach den Plänen der polnischen Seite, werden uns die Dokumente im Jahr 2018 übermittelt. Auf der Grundlage dieser Unterlagen erfolgt dann dementsprechend auch die Öffentlichkeitsbeteiligung, die bei uns im Land natürlich selbstverständlich ist.

Es ist sicherlich kein Geheimnis, dass ich mir als Landesinnenminister wünschte, dass sich auch das Bundesumweltministerium, sprich die Bundesregierung, in Gänze bei dieser Problematik stärker einbringt. Letztendlich ist es aber so, das haben wir gerade gestern in dem Tagesordnungspunkt sehr ausführlich behandelt, dass es zum Schluss eine Entscheidung ist, die wir nur im Rahmen des Rechtsrahmens, den wir haben, begleiten können, im Rahmen der UVP-Anhörung. Aber letztendlich ist es

eine Entscheidung, die wird in Polen getroffen, und die haben wir unter dem Strich auch zu respektieren.

Ich habe eine Nachfrage: Herr Minister, inwieweit wäre es denn jetzt in diesem Verfahrensschritt erforderlich oder möglich gewesen, auch Kriterien zu benennen, die Einfluss genommen hätten auf den Inhalt oder die Erstellung der Unterlagen, die bis 2018 aufbereitet werden?

Es hätte keine Notwendigkeit und vor allen Dingen keine rechtliche Handhabe dafür gegeben, den polnischen Kollegen Kriterien vorzuschreiben. Die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Grundlage europäischen Rechts. An dem haben sich alle auszurichten. Insofern wäre es eine Methodik, die in keiner Form, in irgendeiner Form Einfluss auf die polnische Seite nehmen würde.

Vielen Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 2 zu stellen.

Herr Minister!

2. Auf welche Ursachen geht nach Ansicht der Landesregierung die hohe Anzahl von vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern zurück, die wegen ärztlich attestierter Reiseunfähigkeit nicht abgeschoben werden können?

Guten Morgen, Kollege Abgeordneter! Zunächst ist die Frage sicherlich nicht ganz korrekt gestellt. Asylbewerber sind nicht vollziehbar ausreisepflichtig, vielmehr ist ihnen der Aufenthalt im Bundesgebiet zur Durchführung des Asylverfahrens nach Paragraf 55 Absatz 1 Satz 1 des Asylgesetzes gestattet. Erst mit der ablehnenden Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge entsteht eine Ausreiseverpflichtung.

Im Übrigen kann die Landesregierung aus der Natur der Sache heraus keine Ursachen für ärztlich attestierte Reiseunfähigkeiten benennen. Es wird davon ausgegangen, dass ärztliche Atteste durch den behandelnden Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst, bezogen auf den jeweiligen Einzelfall und aufgrund einer bestehenden Erkrankung ausgestellt werden. Sofern entsprechende Atteste bei der Ausländerbehörde vorgelegt werden, wird regelmäßig ein Amtsarzt mit der weiteren Beurteilung der Reisefähigkeit beauftragt.

Es ist in der Tat eine rechtliche Diskussion, ob die ärztliche Attestierung über die ganze Frage eine Grundlage bildet oder ob die Ärzte nur zu attestieren haben, ob eine Reisefähigkeit besteht oder nicht. Dies ist ja auch Gegenstand des Asylbewerbergesetzes zwei, das derzeit in der Behandlung ist und von dem wir uns erhoffen, dass es eine Klarstellung bringt. Denn in der Tat ist es so, dass eine Großzahl von Asylbewerbern, von abgelehnten Asylbewerbern eben nicht rückgeführt werden kann, weil entweder ärztliche Gutachten vorliegen oder wegen fehlender Pässe, bekanntermaßen die Dinge, die ich hier schon einmal ausgeführt habe.

Eine Nachfrage: Gibt es nach Ansicht der Landesregierung in Mecklenburg

Vorpommern genug Amtsärzte, die imstande sind und auch die Zeit haben, die Atteste der behandelnden Ärzte zu überprüfen?

Herr Kollege, die Frage würde ich Ihnen so beantworten, dass mir seitens der Landkreise keine Beschwerden darüber vorliegen, dass sie keine Amtsärzte in ausreichendem Maße haben. Es ist allerdings auch in der Diskussion, wer in Zukunft grundsätzlich Reiseunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen darf oder nicht. Auch das ist eine Frage, die in Zukunft hoffentlich schnell entschieden wird.

Eine weitere Zusatzfrage: Sind der Landesregierung Fälle bekannt, dass die – im Saarland geschehen und vom dortigen Innenminister auch dargestellt – Ärzte unter Druck gesetzt werden, Reiseunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen?

Mir persönlich ist dazu kein Fall in Mecklenburg-Vorpommern bekannt.

Ich darf nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, bitten, die Frage 3 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über eine Auseinandersetzung/Massenschläge- rei im Bereich der Heincke-Schule in Hage- now am 18. Januar 2016?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Am 18. Januar 2016 kam es an der HeinckeSchule in Hagenow zu einer Körperverletzung zum Nachteil eines 13-jährigen Mädchens. Die Ermittlungen dauern noch an. Da es hier um Minderjährige geht und die Ermittlungen noch andauern, ist Ihnen bekannt oder haben Sie Verständnis dafür, dass ich keine weiteren Ausführungen dazu machen darf.

Eine Zusatzfrage: Ist Ihnen denn bekannt, Herr Minister, dass es auf dem Schulhof eine Auseinandersetzung von bis zu 40 Schülern gab, deren Ursprung nach Aussage von Schülern ein Übergriff eines ausländischen Schülers auf einen deutschen Schüler war?

(Wolf-Dieter Ringguth, CDU: Oh Gott, oh Gott!)

Es ist mir bekannt, dass es eine Auseinandersetzung gab. Wie ich Ihnen ja gerade ausgeführt habe, gibt es laufende Ermittlungsverfahren, was sowohl das Mädchen betrifft, das angegriffen worden ist, als auch, was den möglichen Tatverdächtigen betrifft. Und dass es Tatverdächtige nicht deutscher Herkunft und deutscher Herkunft gleichermaßen gibt, ist ja kein Geheimnis.

Eine weitere Zusatzfrage: Ist Ihnen bekannt, dass seit dem Sommer, im Grunde genommen seit dem September 2015, an dieser Schule gehäuft größere Schlägereien stattfinden und auch Lehrer von ausländischen Schülern sozusagen geschlagen werden?

Also ich kann Ihnen dies in der Form nicht bestätigen. Man erlebt ja immer wieder, dass

es Aussagen gibt, die sich nachher, je mehr man sich damit befasst, nicht bestätigen.

(Zuruf von Udo Pastörs, NPD)

Ich kann in Bezug auf Ihre Frage nur davon ausgehen, was bei mir in der polizeilichen Verschlagwortung, also in den Begriffsdefinitionen, mit aufläuft, wo Polizei zum Einsatz kommt. Das ist ja eine Frage, auf die nachher noch mal Kollege Petereit eingeht. In dieser Form sind mir weitere Auseinandersetzungen in Größenordnungen, wie Sie sie ausführen, nicht bekannt, aber ich bin auch nicht der Bildungsminister, sodass ich Ihnen dazu keine abschließende Auskunft geben kann. Ich kann Ihnen nur darüber Auskunft geben, was unsere Erkenntnislage aus polizeilicher Sicht oder aus zentraler Unterkunft betrifft.

Bevor ich die nächste Frage zulasse, ich habe jetzt die zweite Nachfrage zugelassen, weise aber noch mal darauf hin, dass in der Geschäftsordnung steht, dass sich die Nachfragen auf die Antwort der Landesregierung zu beziehen haben, und bitte darum, dass bei allen Fragen, die zukünftig durch Fragesteller hier aufgerufen werden, diese Regel dann auch wirklich eingehalten wird.

Jetzt rufe ich auf den Abgeordneten Tino Müller, Fraktion der NPD, und bitte ihn, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Herr Minister!

4. Über welchen Zeitraum bestand in Strasburg die spezielle polizeiliche Ermittlungsgruppe, die sich mit dem angeblichen Überfall auf zwei Asylanten beschäftigte, und aus wie vielen Personen setzte sich diese zusammen?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Die Ermittlungsgruppe bestand im Zeitraum vom 27. März, Entschuldigung, vom 27. Februar bis zum 5. März und setzte sich aus vier Vollzugsbeamten zusammen.

Meine zweite Frage:

5. Wann, wo und aus welchen Beweggründen wur- den 2015 in Mecklenburg-Vorpommern spezielle polizeiliche Sonderermittlungsgruppen, wie im Strasburger Fall, gebildet?

Herr Kollege Abgeordneter, zunächst gehe ich davon aus, dass Sie jetzt die Frage 5 meinen.

Dann sind wir uns einig.

Über die Anzahl und den Anlass von Ermittlungsgruppen werden in der Landespolizei keine Statistiken geführt. Wie in der Antwort auf die Frage 4 der Kleinen Anfrage 6/5051 bereits ausgeführt, werden spezielle Ermittlungsgruppen dann eingerichtet, wenn durch Art und Umfang und nach Einschätzung der jeweiligen Fachvorgesetzten diese zu der Auffassung kommen, wie im speziellen Fall in Strasburg, dass das erforderlich ist. Dort sind die Ermittler vor Ort zur Auffassung gekommen, wir machen in dem Zusammenhang eine besondere Ermittlungsgruppe.