Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 104. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Beratung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich unserem Kollegen Johann-Georg Jaeger ganz herzlich zu seinem heutigen runden Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch!
(Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Gratulationen – Johann-Georg Jaeger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielen Dank.)
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/4614 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Ulrike Berger, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
1. In welcher Form sind schulpflichtige Kinder von Geflüchteten bei der Schulentwicklungsplanung der Landkreise und kreisfreien Städte zu berücksichtigen?
Das heißt, auch wenn noch kein gesicherter Aufenthaltsstatus besteht, werden diese Kinder mit einberechnet in die Prognose?
Das hängt von der Einschätzung des Trägers der Schulentwicklungsplanung ab, ob und in welchem Umfang er Schülerinnen und Schüler prognostisch mit einbezieht.
2. Wie viele Stellen im Schulbereich werden in den Jahren 2016 und 2017 jeweils aus den sogenannten BAföG-Millionen des Bundes finanziert?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, die Frage 3 zu stellen.
3. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Frage der Notwendigkeit einer Sollvorschrift im Vergabegesetz des Bundes, die sich auf die Regelungen der EU-Richtlinie 1370/2010 bezieht, Lohn- und Sozialdumping sowie Massenentlassungen vorbeugen und die Übernahme des Personals im Falle von Betreiberwechseln, insbesondere im Schienenpersonennahverkehr, möglichst sicherstellen soll?
Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Der Entwurf der Bundesregierung, den Sie ansprechen, zu Paragraf 131 Absatz 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb sieht vor, dass öffentliche Auftragnehmer gemäß Artikel 4 Absatz 5 der von Ihnen eben genannten EG-Verordnung bei einem Wechsel des Betreibers der Personenverkehrsleistungen eine Übernahme der beim bisherigen Betreiber Beschäftigten zu gleichen Bedingungen verlangen – und dann kommt das entscheidende Wort: können. So sieht es die Verordnung vor. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt genau diese Vorgaben der Richtlinie wortgetreu klarstellend wieder. Diesem Vorschlag der Bundesregierung ist das Land bisher in den Befassungen der Bundesratsgremien nach meinem Kenntnisstand gefolgt.
Wir haben aber – um den von Ihnen formulierten Sorgen, da ist ja so eine gewisse Rhetorik mit in der Frage, Lohn- und Sozialdumping sowie Massenentlassungen entgegenzutreten, um also dieser Sorge mal deutlich entgegenzuhalten –, wir haben in unserem Landesvergabegesetz längst Regelungen getroffen, die Sozialdumping entgegenwirken. Wir haben bei Vergaben von Schienenpersonennahverkehrsleistungen sowie bei wettbewerblichen ÖPNV-Bestellungen, das sind die Busverkehre der Kreise, nicht nur 8,50 Euro Mindestlohn im Vergabegesetz für diese Bereiche vorgesehen, sondern wir haben für diese Felder, für den öffentlichen Personennahverkehr und den Schienenpersonennahverkehr, ausdrücklich die zusätzliche Möglichkeit geschaffen, dass in einer Rechtsverordnung repräsentative Tarifverträge definiert werden können, die als Untergrenze für die Sozial- und Arbeitsbedingungen klare Standards setzen. Diese Standards wiederum leiten sich aus konkret im Land bereits in Anwendung befindlichen Tarifverträgen der entsprechenden Unternehmen her. Von Sozial- und Lohndumping, wie Sie es befürchten, sind wir daher bei wettbewerblichen Vergaben weit entfernt.
Die Verpflichtung oder auch nur die von Ihnen angesprochene – jetzt mal unjuristisch – in der Regel Sollbestimmung für eine komplette Personalübernahme macht unsere ohnehin wettbewerbsarmen Vergaben im Schienenpersonennahverkehr im Zweifel noch wettbewerbsfreier. Wir haben schon jetzt einen Mangel an Mitkonkur
renten zum größten Anbieter in diesem Bereich. Und wenn wir uns angesichts drohender Einschnitte bei den Regionalisierungsmitteln irgendetwas mit Sicherheit nicht leisten können, dann ist es das Zusammenbrechen des letzten noch bestehenden Wettbewerbes.
Noch mal deutlich formuliert und Bezug nehmend auf das eben Gesagte: Wettbewerb mit klaren Standards aufgrund definierter, im Land angewandter Tarifverträge. Und wenn ich mir da die Vergaben der letzten zwei bis drei Jahre anschaue, hätten wir zum Teil mit der von Ihnen offenbar favorisierten Sollbestimmung für Personalübernahme, so verstehe ich Ihre Frage, zum Teil auch schräge Ergebnisse erzielt. Als die Deutsche Bahn, die DB Regio, eine zuvor von einem privaten Wettbewerber betriebene Strecke in diesem Land zurückübernommen hat, hat das nach meiner Kenntnis Personalüberhänge bei der Deutschen Bahn aufgefangen. Die offenbar von Ihnen favorisierte Sollregelung hätte also in dem Falle vermutlich dem Personal der Bahn eher Ungemach mitgebracht. Die Wirkungen sind daher also deutlich differenzierter, als es die Fragestellung zunächst vermuten lässt.
Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 4 und 5 zu stellen.
4. Ist die Landesregierung über die Pläne der Republik Polen, zur Querung der Swine von Wollin nach Usedom einen Verkehrstunnel zu bauen, informiert beziehungsweise eingebunden und, wenn ja, wie ist der Stand der Dinge?
Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Eine förmliche Einbindung ist bisher nicht erfolgt, allerdings hat der Swinemünder Stadtpräsident im Juni 2015 auf ein ausdrückliches Ersuchen unserer Staatssekretärin erste Projektinformationen hierzu gesandt. Danach plant die Stadt Swinemünde einen Straßentunnel unter der Swine als feste Direktverbindung zwischen den auf der Insel Usedom und Wollin gelegenen Stadtteilen. Der Swine-Tunnel ist in dem von der polnischen Regierung mit der Woiwodschaft Westpommern im November 2014 abgeschlossenen Gebietsvertrag enthalten, der die wichtigsten Verkehrsprojekte im Zeitraum 2014 bis 2023 enthält. Die Finanzierung soll dem Vernehmen nach überwiegend aus EU-Mitteln erfolgen.
Darüber hinausgehende Informationen, zum Beispiel zu Realisierungszeiträumen, liegen der Landesregierung nicht vor. Was der Stadtpräsident in Andeutungen bemüht hat, waren ein paar Verkehrsbelegungszahlen, die aus polnischer Sicht eher zu minimalsten Auswirkungen auf Usedom führen, wir glauben aber, und da schließt ja Ihre Frage gleich an, dass da detaillierte Untersuchungen unsererseits noch mal sinnvoll sind.
5. Welche Auswirkungen sind aus Sicht der Landesregierung für die Verkehrsentwicklung auf Usedom zu erwarten und wie soll darauf von deutscher Seite reagiert werden?
Um die Auswirkungen der vermutlich künftig bestehenden festen Swine-Querung auf das Straßennetz – unser Straßennetz wohlgemerkt – abschätzen zu können, wird eine entsprechende Verkehrsuntersuchung durch die Straßenbauverwaltung des Landes in Auftrag gegeben. Erst wenn deren Ergebnisse – voraussichtlich wird das im Frühjahr 2016 sein – vorliegen, wird sich auch bewerten lassen, ob und gegebenenfalls welche Folgerungen dafür in unserem Straßen- und Radwegenetz zu ziehen sind und welche Maßnahmen wir dann noch darauf basierend ergreifen müssen.
Eine Zusatzfrage: Sind Sie mit den Behörden vor Ort im Gespräch, weil die mir doch noch weitaus uninformiert erscheinen?
Ich habe einen Besuch gehabt, ich glaube, in Zirkow, und habe, dort war der Amtsvorsteher, ist es, glaube ich, in dem Falle, mit dabei...
Zirchow. Der Amtsvorsteher war nach meiner Meinung dabei und Einwohner. In dem Kontext haben wir darüber gesprochen. Inwieweit die involviert sind, vermag ich nicht zu sagen. Wir sind ja auch nicht in der Situation, dass wir sagen, wir haben schon verifizierbare Datenlagen. Von daher würde ich ungern denen schreiben, wir vermuten Folgendes, weil wir versuchen, genau mit dieser Untersuchung ein Faktum zu schaffen.
Und in Zirchow habe ich im Übrigen auch zugesagt, dass wir, wenn wir die Daten kennen, die vor Ort natürlich vorstellen, wenn die Gutachter uns die präsentiert haben. Dann wird auch vor Ort transportiert, was dort die Gutachter ermittelt haben.
Wer im Gespräch ist, und deswegen habe ich eben die Nachfrage gestellt: Die Kollegen des Straßenbauamtes bemühen sich zurzeit, in Stettin und Swinemünde Gespräche zu führen, um unsere Untersuchung vorzubereiten, weil wir ein Stück weit deren konkrete Planungen und so weiter brauchen, um überhaupt hier einem Gutachter einen realistischen Auftrag benennen zu können.
Ich darf nun den Abgeordneten Herrn Johann-Georg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Fragen 6 und 7 zu stellen.