Ulrike Berger
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Last Statements
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit unserem Antrag wollen wir drei Linien der Bildungspolitik miteinander verbinden und drei großen Herausforderungen begegnen: Das wäre zum einen die stark angestiegene Zahl von Kettenbefristungen an den Schulen, wir wollen den hohen Einstellungsbedarf an den Schulen ab dem Jahr 2020 durch vorgezogene Einstellungen abpuffern, und wir wollen schließlich so den Unterrichtsausfall an den Schulen reduzieren.
In unserem Antrag geht es um einen sehr pragmatischen Vorschlag. Wir wollen künftig notwendige Einstellungen von Lehrkräften vorziehen, um die Chancen zu verbessern, überhaupt ausreichend Lehrkräfte für unsere Schulen zu finden. Ab 2020 steigt der Bedarf für neue Lehrkräfte wegen einer großen Berentungswelle auf ungefähr 800 Lehrerinnen und Lehrer pro Jahr an. Es ist höchst unsicher, ob wir diese Lehrkräfte auch nur ansatzweise tatsächlich finden werden. Im vergangenen Jahr wurden dagegen nur 231 Lehrkräfte eingestellt.
Aus unserer Sicht wäre es absolut sinnvoll, wenn wir bereits jetzt beginnen würden, diese Stellen auszuschreiben. Würden wir jährlich nur 100 Lehrkräfte mehr einstellen als geplant, könnten wir die enormen Bedarfsspitzen zu Beginn des neuen Jahrzehnts spürbar abpuffern, denn wir dürfen nicht vergessen, die Renteneintrittswelle an den Schulen trifft in den nächsten Jahren nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, nicht nur uns allein, in ganz Ostdeutschland und auch in Berlin steigt der Bedarf ab dem Jahr 2020 enorm an. Es wird also ein bundesweites Hauen und Stechen um die Lehrkräfte geben und wir werden nicht das einzige Land sein, das da auf teure Lehrerwerbekampagnen setzt. Wir sollten bereits jetzt anfangen, dementsprechend zu handeln.
Selbstverständlich kostet es Geld, wenn man Lehrkräfte zwei, drei oder vier Jahre eher einstellt als ursprünglich geplant, aber die gute Nachricht ist, das Geld ist da, es ist im Etat des Bildungsministeriums schlichtweg übrig geblieben, und diese Überschüsse werden ziemlich genau für den Zeitraum fortbestehen, in dem mehr Geld für die vorzeitige Einstellung von Lehrkräften benötigt wird. Den Hauptgrund für diese Überschüsse hat der Bildungsminister ja in der Vergangenheit mehrfach eingeräumt: Weil die jungen Lehrkräfte, die wir in den letzten Jahren eingestellt haben, deutlich weniger verdienen als
im Haushalt angesetzt, wird der Etat nicht vollständig ausgeschöpft. Das führt dazu, dass dieses sogenannte 50-Millionen-Euro-Paket in Wahrheit im vorletzten Jahr ein 6-Millionen-Euro-Paket und im letzten Jahr ein 7-Millionen-Euro-Paket war. Wenn man das in Lehrerstellen umrechnet, kommt man auf zusätzlich 500 Stellen, die wir von diesem Überschuss finanzieren könnten.
Wir wissen, im Gesamtpaket waren die Einsparungen natürlich geringer, weil Fehlkalkulationen im Bereich der freien Schulen und der Altersteilzeit zu Mehrkosten führten. Diese Mehrkosten waren jedoch einmalig, die Spareffekte hingegen werden in den Folgejahren immer noch greifen. Insgesamt sind 2015 trotz der einmaligen Mehrkosten 26,5 Millionen Euro übrig geblieben. Das entspricht ungefähr 350 E13-Stellen. Wenn man jetzt bedenkt, dass Grundschullehrkräfte weniger verdienen, könnten wir 400 Lehrkräfte jedes Jahr vorzeitig einstellen. Und es ist ja nicht so, dass diese Lehrkräfte nichts zu tun hätten. Wir haben uns die Ausfallquoten der Schulen im ersten Halbjahr angesehen: Es gibt Grundschulen, die haben einen Unterrichtsausfall von 8 Prozent, an den Regionalschulen betrug die höchste Ausfallquote 12,2 Prozent.
Damit Sie eine Vorstellung haben, was diese Prozentzahlen überhaupt bedeuten, will ich Ihnen mal ein Beispiel geben. Der NDR hat im Mai berichtet, dass an einer Regionalen Schule in Pasewalk – die Unterrichtsausfallquote lag bei 2,4 Prozent, also deutlich unter dem Landesdurchschnitt – sogar auf dem Zeugnis in einigen Fächern Zensuren nicht gegeben werden konnten, weil so viel Unterricht ausgefallen ist, obwohl diese Schule mit dem Unterrichtsausfall unter der Landesquote lag. Da will ich mir überhaupt nicht vorstellen, welche Konsequenzen der Unterrichtsausfall an einer Schule hat, wenn die Ausfallquote bei 12,2 Prozent liegt. An den beruflichen Schulen hatten wir im letzten Jahr die höchste Unterrichtsausfallquote seit zehn Jahren.
Und darum noch einmal: Auch wenn der Minister uns immer wieder Polemik unterstellt,
natürlich sind nicht die erkrankten Lehrerinnen und Lehrer an den hohen Ausfallquoten schuld, sondern es ist die Unfähigkeit der Schulämter oder der Unwille des Ministeriums, hier nicht schnell zu reagieren. Das geht nicht immer, das wissen wir auch, aber es kann besser werden. Unser Antrag leistet dazu einen Beitrag.
Und darum sagen wir, allein deshalb können wir keinen Lehrer und keine Lehrerin zu viel an unseren Schulen haben. Schon jetzt beklagen sich die Schulen darüber, dass ihnen massiv Personalressourcen verloren gegangen sind, und das trotz steigender Schülerzahlen an den entsprechenden Schulen. Die vorzeitige Einstellung von Lehrkräften ist dabei natürlich kein Allheilmittel zur Deckung des Lehrkräftebedarfs – das gibt es nicht –, aber es wäre ein wichtiger Schritt, der den Schulen im Land auch unmittelbar weiterhelfen könnte.
In der Maisitzung hatten wir Ihnen bereits ein anderes Instrument vorgestellt, nämlich die Erhöhung der Lehramtskapazitäten, statt, wie es in den Zielvereinbarungen mit den Hochschulen geplant ist, die Lehramtskapazitä
ten zu senken. Für den Höchstbedarf im Jahr 2020 oder 2022 mag dieses Umsteuern zu spät kommen, aber wenn man sich die Lehrerbedarfsprognose anschaut, sieht man, dass wir auch im Jahr 2029 immer noch einen Bedarf von ungefähr 600 zusätzlichen Lehrkräften haben. Das heißt, das Instrument der Erhöhung der Ausbildungskapazitäten steht für uns immer noch an wichtiger Stelle.
Die Landesregierung hatte in der Maidebatte dann auch erklärt, man soll dieses Problem nicht dramatisieren, weil ja schließlich in den westlichen Bundesländern nach KMK-Prognosen deutlich mehr Lehrer ausgebildet werden, als dort gebraucht werden. Aber wenn Sie beispielsweise mal in Ihren Suchmaschinen das Wort „Lehrermangel“ eingeben, dann werden Sie feststellen, dass die Prognosen der Kultusministerkonferenz inzwischen zeitlich etwas überholt sind. Dann kommt man zu Schlagzeilen wie „Lehrermangel in Bayern“, „Die Lehrer schlagen Alarm“, „Lehrermangel in Sachsen“, „Freistaat kann offene Stellen nicht besetzen“, „Lehrermangel in Nordrhein-Westfalen“, „Unerwarteter Zuwuchs im Klassenzimmer“ oder „Neue Prognose verschärft Lehrermangel in Berlin“, „40.000 Schüler gibt es mehr an den Schulen als erwartet“, „Lehrermangel spitzt sich zu“, „Sachsen-Anhalt kann offene Stellen nicht besetzen“. Das ist besonders gravierend im Bereich der beruflichen Bildung, aber wenn wir uns den Bereich der Sonderpädagogik anschauen, ist auch dort in den westlichen Bundesländern der Bedarf deutlich höher, als es die Ausbildungskapazitäten gewährleisten können.
Wie gesagt, der große Einstellungsbedarf im Osten geht gerade erst los. Darum lassen Sie uns, statt zu improvisieren, die reguläre Unterrichtsversorgung sichern. Dazu gehört unserer Ansicht nach auch eine Abkehr von dem Prinzip, Lehrkräfte ein Jahr lang befristet zu beschäftigen, um sie dann gleich nach den Sommerferien wieder einzustellen. Zwischendurch schickt man die Lehrerinnen und Lehrer in die Arbeitslosigkeit, was zum einen sehr belastend für diese Menschen ist, zum anderen belastet es aber die öffentliche Hand an anderer Stelle, indem wir nämlich Arbeitslosengeld zahlen.
Es gibt Lehrkräfte, die dieses Spiel von Entlassung und Wiedereinstellung schon über lange Zeit und Jahr für Jahr mitmachen müssen, und was einmal eine Ausnahme war, entwickelt sich mehr und mehr zum Regelfall an den Schulen. Die Fallzahl hat sich in den letzten drei Jahren mehr als verdreifacht, nämlich von 77 auf 240 betroffene Lehrkräfte. Wir finden, ein öffentlicher Arbeitgeber sollte mit seinen Angestellten so nicht umgehen können. Die öffentliche Hand muss ein verlässlicher Arbeitgeber mit fairen Arbeitsbedingungen sein. Darum sagen wir ganz klar, spätestens nach einem Jahr muss die Entfristung erfolgen. Schließen Sie sich also unserem pragmatischem Vorschlag an und lassen Sie uns gemeinsam der Herausforderung „Unterrichtsausfall und Lehrkräftebedarf“ begegnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können schnell nach Hause wollen, aber wir beraten hier gerade ein wichtiges Thema,
ein wichtiges Thema für die Schulen in unserem Land,
und es sollte Ihnen, glaube ich, noch die eine oder andere Minute hier im Plenarsaal wert sein.
Ich kann also festhalten, der Minister ist mehr als am Handeln und folgt unserem Antrag schon längst.
DIE LINKE konstatiert, unser Antrag ist das Papier nicht wert, auf dem er steht.
Leichter Widerspruch, Frau Oldenburg: Vielleicht sollten Sie sich da zukünftig ein bisschen besser abstimmen.
Überhaupt finde ich interessant, Sie lassen an unseren Anträgen hier im Plenarsaal kein einziges gutes Haar, auf Podiumsdiskussionen tun Sie aber immer so, als würden Sie diese Position schon seit Langem vertreten. Ihre Antragsinitiativen in dieser Legislatur im Bildungsbereich – gerade in dem Bereich Lehrermangel/Lehrerbedarf und wie können wir dem begegnen – ließen die gesamte Legislatur über zu wünschen übrig.
Herr Minister, Sie sagten, dass es uns in unserem Antrag darum ginge, die Lehrkräfte sofort zu entfristen, die vielleicht vier, sechs oder acht Wochen vor Schuljahresbeginn eingestellt werden. Wenn Sie unseren Antrag richtig gelesen hätten
und meiner Rede richtig zugehört hätten, dann wäre Ihnen aufgefallen, dass es uns gerade um die befristeten Lehrkräfte geht, die ein komplettes Schuljahr hier im Schuldienst waren, die ausschließlich für die Zeit der Sommerferien nicht angestellt waren
und nach Beginn der Sommerferien wieder eingestellt wurden.
Da haben wir einen Anstieg von 77 auf immerhin 240 Lehrkräfte zu verzeichnen, für uns eher ein schlechtes Zeichen.
Wenn Sie sagen, Sie haben jetzt endlich ein Gutachten in Auftrag gegeben, das prüfen soll, wie man die Situation für diese Lehrkräfte verbessern kann, kann ich feststellen, Opposition wirkt.
Vor einem Jahr sind Sie noch nicht auf die Idee gekommen, so ein Gutachten in Auftrag zu geben. Auch wenn Sie jetzt im Juni endlich Ausschreibungen vorgenommen
haben, mit dem Bewerbungsschluss am 5. Juli klingt das für mich eher knapp bemessen und nicht sehr strategisch gesehen.
Wir konstatieren also: Konstruktiver Druck auf die Landesregierung kann zu etwas Bewegung führen.
Wir hoffen, dass sich diese Bewegung auch in der nächsten Legislatur fortsetzt. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch uns liegt dieser Welterbeantrag sehr am Herzen und darum werden wir dem Antrag zustimmen, auch wenn die Regierungsfraktionen die Hürden für eine Zustimmung ziemlich hoch gesetzt haben. Es hätte dem Anliegen sicherlich nicht geschadet, wenn Sie mit den Lobeshymnen und Selbstbeweihräucherungen auf die Landesregierung etwas sparsamer umgegangen wären, denn der eigentliche Inhalt des Antrages beginnt erst auf Seite 2.
Die Initiative für die Bewerbung um den Weltkulturerbetitel ging ja bekanntlich gar nicht von der damaligen Landesregierung oder vom Landtag aus, sondern von dem Verein Pro Schwerin e.V. Diese Bewerbung haben wir also dem ehrenamtlichen Engagement von Bürgerinnen und Bürgern in Schwerin zu verdanken.
Wenn schon so viel Lob verteilt wird, hätte sich das doch zumindest im Antragstext auch wiederfinden können.
Stattdessen klingt es nun eher so, als habe es erst den Beschluss des Landtages, der Landesregierung und von Stadt und Land gegeben und danach hätten sich Vereine auch dafür engagiert. Das stellt die tatsächliche Reihenfolge aber deutlich auf den Kopf.
Die Aufnahme des Residenzensembles in die Weltkulturerbeliste wäre deshalb für Schwerin und seine Bürgerinnen und Bürger ein großer Erfolg und würde die Bedeutung der Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern noch einmal steigern. Wir halten es darum für richtig, in eine erfolgreiche Bewerbung zu investieren, zumal die eingesetzten Mittel ja zu einem größeren Teil dem Erhalt und der Präsentation der Baudenkmäler und Kulturgüter zugutekommen sollen. Vor diesem Hintergrund können wir auch der Weltkulturerbeprofessur grundsätzlich zustimmen. Für höchst problematisch halten wir dabei jedoch die Marotte des Ministers, immer wieder Stellen aus dem Ärmel zu schütteln – gerade in letzter Zeit verstärkt –,
die per Pressemitteilung bekannt gegeben werden, jedoch vorher nicht hier im Parlament, zum Beispiel in den Haushaltsberatungen, besprochen werden. Die Opposition muss sich dann immer wieder auf den Weg machen, um zu schauen und über Kleine Anfragen zu ermitteln, wo die durch Alleingänge zur Verfügung gestellten Gelder überhaupt herkommen und wo an anderer Stelle dieses Geld eingespart wurde. Dieses Katz-und-Maus
Spiel sollte es bei einer vernünftigen und transparenten Haushaltsführung eigentlich nicht geben.
Der vorliegende Antrag hat im Prinzip nur einen einzigen konkreten Punkt, nämlich den Punkt III. Bei der Überarbeitung des Museumskonzeptes für das Schweriner Schloss sollen die Vorgaben für das UNESCO-Weltkulturerbe berücksichtigt werden. Bis auf die Forderungen nach einem niedrigschwelligen Angebot ist das allerdings nicht genauer ausgeführt und Konkreteres ist dem Antrag nicht zu entnehmen. Es gibt auch keine finanzielle Förderzusage und es gibt keine inhaltliche Auseinandersetzung mit den bisherigen Aktivitäten und Konzeptionen.
Unklar bleibt für mich in Punkt IV der Ansatz mit seinen Konsequenzen, dass es richtig ist, sich Sachverstand für das Konzept hinzuzuziehen. Was bedeutet das konkret? Irgendjemand muss das Museumskonzept ja machen und auch umsetzen. Soll jemand dafür eingestellt werden oder arbeitet – ich weiß es nicht – schon jemand daran? Und soll es einen ehrenamtlichen Beirat geben, der dann das Museumskonzept erarbeitet? Soll für diese Konzept- änderung Geld in die Hand genommen werden? Wenn ja, gehört es, finde ich, an dieser Stelle auch angekündigt. Denn was bringt es, wenn mühsam Sachverstand gesucht wird und der Landtag dann sagt, das ist ja schön und gut, was Sie alles machen könnten, finanzieren können wir das leider nicht oder wollen wir nicht. Insofern verstehen wir diesen Antrag weniger als einen konkreten Handlungsauftrag, sondern eher als ein neuerliches Grundbekenntnis für die Bewerbung und dieses Grundbekenntnis tragen wir GRÜNEN gerne mit.
Ich will aber auch erwähnen, dass es im Zusammenhang mit der Welterbebewerbung einigen Unmut im Land gibt. Ich will daran erinnern, dass sich der Landtag in dieser Wahlperiode ebenfalls sehr einmütig für die Welterbebewerbung des Doberaner Münsters ausgesprochen hat. Ich denke, wenn die dortigen Macher das Gefühl haben, vom Land nicht so sehr unterstützt zu werden, wie es bei der Schweriner Bewerbung der Fall ist, dann ist dieses Gefühl durchaus berechtigt.
Ich möchte auch darauf aufmerksam machen, dass sich das Engagement des Landes für den Erhalt und die Nutzung von Gutshäusern und Schlössern sehr einseitig auf den mecklenburgischen Landesteil konzentriert. Ich weiß nicht, ob es Ihnen schon aufgefallen ist, dass der vorpommersche Landesteil hier seit vielen Jahren klar benachteiligt ist. Die großen Investitionen, egal ob Schloss Ludwigslust, Bothmer oder auch das Schweriner Schloss, sie geschahen alle in Mecklenburg, genauer gesagt im westlichen Teil Mecklenburgs. Für wichtige Bauten in Vorpommern fehlte bisher das Geld, zum Beispiel für das Schloss Ludwigslust in der Nähe,
nein, Ludwigsburg in der Nähe von Greifswald, immerhin das einzige im Wesentlichen noch erhaltene Renaissanceschloss der pommerschen Herzöge, die in Wolgast residierten.
Darum erwarten wir, dass das Land seinen Blick wieder stärker auf Vorpommern richtet, denn die Gleichbehandlung der Landesteile gilt natürlich auch für den Erhalt der Bau- und Kulturdenkmäler in diesen Regionen. Unserer Ansicht nach braucht man hierfür nicht extra einen Staatssekretär in Demmin. Wer will, kann den Handlungsbedarf, der auch im vorpommerschen Landesteil existiert, durchaus von Schwerin aus erkennen. Wir wollen – das möchte ich ganz deutlich sagen – keine Neiddebatte um die Landesförderung. Die Schweriner Bewerbung ist sinnvoll und bietet viele Chancen, darum unterstützen wir sie. Aber wir verbinden diese Unterstützung ausdrücklich mit dem Appell, beim Engagement für Schlösser und Gutshäuser in unserem Land über den mecklenburgischen und Schweriner Tellerrand hinauszuschauen.
Die Anerkennung als Weltkulturerbe vergrößert nicht nur Touristenströme. Sie bringt auch Pflichten mit sich. So wurde der Kölner Dom, der 1996 von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurde, im Juli 2004 in die „Rote Liste des Welterbes in Gefahr“ aufgenommen. Grund ist die Gefährdung der visuellen Integrität des Domes und der einzigartigen Kölner Stadtsilhouette durch Hochhäuser, die an der dem Dom gegenüberliegenden Rheinseite geplant sind. Noch bekannter ist der Fall der Waldschlößchenbrücke in Dresden, wo die UNESCO das erste Mal den Welterbestatus wieder zurückgezogen hat.
Das Umfeld des Schweriner Schlosses hat sich im Vergleich zu jenen Zeiten, in denen Baumeister Demmler noch in Schwerin wirkte, massiv verändert. Weitere bauliche Veränderungen, zum Beispiel Büro- und Geschäftshäuser entlang der Graf-Schack-Allee, sind geplant. Wie gesagt, der Titel wäre Verpflichtung, wäre Auftrag, auch die Natur- und Gartenlandschaft im Umfeld des Schlosses, die nach der neuesten Überarbeitung des Konzeptes verstärkt als Alleinstellungsmerkmal in den Welterbeantrag einfließen soll, welterbegerecht zu erhalten und zu pflegen. Um dies zu tun, müssten sich Stadt und Land darüber verständigen, was denn nun in Schwerin vorrangig mit Unterstützung des Landes entwickelt werden soll. Ist es das Wassertourismuskonzept, das zahlreiche Eingriffe am Schweriner See vorsieht? Ist es eine Bundesgartenschau, die eben solche Veränderungen mit sich bringt und besondere Anforderungen an die Stadtentwicklung stellt? Oder ist es das Weltkulturerbekonzept?
Wir glauben, meine sehr geehrten Damen und Herren, alles zusammen lässt sich nicht vereinbaren. Wir bitten deshalb um Konzentration und Fokussierung auf das, was aus unserer Sicht die nachhaltigste, weil langfristigste Verbesserung wäre. Und das ist aus unserer Sicht auf jeden Fall der Titel „UNESCO-Weltkulturerbe“, der unsere Landeshauptstadt noch stärker als bisher und vor allem langfristig einem Weltpublikum öffnen würde.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat vor drei Jahren dem Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen zugestimmt und wir werden auch der jetzigen Gesetzesänderung zustimmen. Wir freuen uns, dass für die Eignungsprüfungen nun konkrete Fristen vorgesehen sind, in denen diese Prüfungen angeboten werden sollen, weil es zu einer größeren Verbindlichkeit für die Menschen führt.
Für Mecklenburg-Vorpommern ist dieses Gesetz zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wichtig, denn es bietet Chancen zur Linderung des Fachkräftemangels und ist zudem ein wichtiges Instrument, wenn wir an die Integration denken. Wir wollen selbstverständlich, dass gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrkräfte, aber auch Pflegepersonal bei uns in Mecklenburg-Vorpommern in dem jeweiligen Bereich arbeiten können, und davon können wir alle profitieren.
Leider ist das Anerkennungsgesetz in MecklenburgVorpommern noch kein Erfolgsmodell. In den ersten beiden Jahren nach Einführung des Gesetzes gab es insgesamt weniger als 250 Anträge. Auch das Konzept der Nachqualifizierung funktionierte nicht so richtig. Es
gab bei insgesamt 65 Anträgen den Hinweis auf Nachqualifizierung, aber nur vier davon haben entsprechende Anträge gestellt. Nur einer davon ist dann in eine entsprechende Nachqualifizierungsmaßnahme gegangen und hat die auch noch nicht mal entsprechend abgeschlossen oder zumindest nicht erfolgreich abgeschlossen. Hier scheint es also an mehreren Stellen zu haken.
Wir hatten zur Einführung des Gesetzes zum Beispiel gemahnt, dass mit der Auflage zur Nachqualifizierung auch gleichzeitig konkrete Qualifizierungsangebote verbunden sein sollten, denn die fehlten. Außerdem hätten wir uns gewünscht, dass es, wie es in Nordrhein-Westfalen möglich ist, eine einzige Anerkennungsbehörde für alle Anträge gibt und nicht so ein Wirrwarr von unterschiedlichen Stellen, Behörden und Kammern, an die sich dann der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin wenden muss, um vorher erst einmal herauszubekommen, wer ist für mich eigentlich die zuständige Behörde oder die zuständige Kammer. Schließlich empfahlen wir, die neue Anerkennungsmöglichkeit noch deutlich bekannter zu machen. Vielen Menschen ist diese Möglichkeit bisher nach wie vor unbekannt. Es gibt also noch viel Verbesserungsbedarf und auch viel Potenzial für eine Entbürokratisierung.
Mit dieser Gesetzesänderung setzen wir ja Europarecht um und in einzelnen Punkten sehen wir zudem – ich habe schon darauf hingewiesen – leichte Verbesserungen für die Antragsteller. Wir halten auch Schutzmaßnahmen gegen den Missbrauch für sinnvoll. Das Gesetz sieht einen Vorwarnmechanismus vor, über den die übrigen EU-Länder informiert werden, wenn Gerichte Berufszulassungen entziehen. Frau Kaselitz hat darauf bereits hingewiesen.
Wir haben uns dies noch einmal intensiv unter dem Aspekt des Daten- und Persönlichkeitsschutzes angesehen und sind zu dem Schluss gekommen, dass diese Regelung in Abwägung der verschiedenen Schutzinteressen gerade so noch vertretbar ist, denn hier geht es um hochsensible Berufsgruppen im Bereich der Gesundheit und in der Betreuung Minderjähriger. Länder wie Schleswig-Holstein haben dies datenschutzrechtlich deutlich besser umgesetzt, als es in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist, weil dort die zu übermittelnden Daten konkret benannt werden und allen bekannt sind.
Zum Schluss möchte ich noch ein kritisches Wort zum Gesetzgebungsverfahren loswerden. Es ist für die parlamentarische Zusammenarbeit ein großes Problem, wenn die Landesregierung in einem Gesetzentwurf schreibt, dass damit der Gesetzentwurf oder ein Mustergesetzentwurf in allen Bundesländern umgesetzt wird, und sich dann herausstellt, dass es doch signifikante Abweichungen zu dem Mustergesetzentwurf gibt.
In diesem Fall ist es zuerst der Linksfraktion aufgefallen, aber es ist nicht das allererste Mal.
Grundsätzlich muss sich ein Parlament natürlich wenigstens darauf verlassen können, dass das, was in der Be
gründung eines Gesetzentwurfes steht, dann auch tatsächlich stimmt.
Wir halten die Abweichung – hier geht es um die statistische Erfassung – im Übrigen auch nicht für sinnvoll, da gerade an den Stellen von dem Musterentwurf abgewichen wird, wo es um eine länderübergreifende Vergleichbarkeit geht. Insgesamt überwiegen für uns aber die Gründe für die vorliegende Gesetzesänderung und darum stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst – Herr Dahlemann ist ja schon darauf eingegangen, ein Blick auf die Quantität hilft manchmal auch – möchte ich festhalten, dass der diesjährige Bericht zur Entwicklung der Medienlandschaft deutlich umfangreicher ist als der 9-Seiter vom vergangenen Jahr. Die Frage ist jedoch, was bringt uns dieser Bericht jetzt an neuen Erkenntnissen im Vergleich zur Debatte, die wir hier im März
zur Medienlandschaft führten. Vor vier Monaten hielten wir dazu eine überraschend einhellige und – auch etwas Besonderes – zum großen Teil selbstkritische Debatte zur Frage der Medienpolitik, die wahrscheinlich auch deshalb relativ konfliktfrei verlief, weil uns einerseits eine gewisse Sorge um die Entwicklung der Medien- und Meinungsvielfalt in Mecklenburg-Vorpommern eint, zum anderen, weil die Debatte aber andererseits, und das greift wieder die Selbstkritik auf, wenig oder kaum konkrete Vorschläge enthielt. Ich habe nicht den Eindruck, dass seither, also in den letzten vier Monaten, wesentliche Fortschritte erzielt wurden, und auch diese Unterrichtung kommt in dieser Legislatur zu spät für eine Beratung, für eine intensive Beratung in den Ausschüssen. Darum wäre es sicherlich sinnvoll, wenn wir uns heute darauf verständigen könnten, dass wir genau mit diesem Thema in die nächste Legislatur starten werden und vielleicht einmal mit einer größeren Expertenanhörung zu diesem Thema beginnen.
Wir waren uns im März schon darüber einig, dass Medienbildung immer wichtiger wird. Das spielt zwar in der Unterrichtung selbst weniger eine Rolle, aber implizit lässt sich doch aus dieser Unterrichtung ableiten, dass die Informationsquellen nicht weniger, sondern im Gegenteil sogar eher zahlreicher geworden sind. Die Herausforderung besteht immer mehr darin, zu unterscheiden, welche Informationen gehören zu welchen Informationsquellen, wie seriös ist die Quelle,
wie objektiv die Berichterstattung, wie tiefgründig oder wie oberflächlich ist die Darstellung und so weiter. Das wird immer schwieriger und darum müssen wir Medienkompetenzen noch stärker herausbilden und entwickeln.
Zu Recht enthält der Bericht auch den Begriff der „Filterblase“. Filterblase meint, dass man in sozialen Netzwerken, in den Zeitungen oder selbst bei Suchmaschinen immer mit den Suchergebnissen konfrontiert wird, die der eigenen Haltung am meisten entsprechen.
Viele politisch Aktive kennen das aus ihren FacebookTimelines. Da werden uns immer die Nachrichten derjenigen angezeigt, die uns inhaltlich relativ nahe sind,
auch wenn es dann manchmal so lustige Geschichten gibt, dass einem Sachen von Feine Sahne Fischfilet sowie auch der nächste Kreisverband der CDU empfohlen werden als nächste Lektüre.
Passiert vielleicht nur auf meinem Account, Herr Kokert, vielleicht ist es so.
Die ewige Selbstbestätigung, die sich aus dieser Filterblase natürlich ergibt, kann dazu führen, dass andere
Positionen nur noch ganz wenig wahrgenommen werden, geschweige denn überhaupt reflektiert werden. Zu beobachten ist das neuerdings bei Wahlumfragen, wenn wir uns da in AfD-Blasen befinden, denn die AfD-Anhänger sind doch immer sehr davon überzeugt, dass die Umfrageergebnisse gefälscht sind und eigentlich alle Menschen mehr oder weniger AfD wählen müssten und darum die AfD mindestens doppelt so gut abschneiden müsste, wie sie es laut Umfragen tut. Die Begründung ist dann immer relativ schmal, denn alle Leute, die man kennt, würden schließlich auch AfD wählen.
Die inhaltliche Auseinandersetzung zwischen Menschen mit unterschiedlichen Auffassungen wird dadurch nicht unbedingt erleichtert.
Zum echten Problem wird es aber, wenn manche sich gar nicht mehr vorstellen können, dass es überhaupt noch Leute gibt, die eine andere Auffassung als die eigene vertreten. Darum müssen wir bei der Medienbildung mit den aktuellen Entwicklungen auch Schritt halten und darum ist es zum Beispiel nicht besonders hilfreich, dass der Rahmenplan Medienerziehung in MecklenburgVorpommern immerhin aus dem Jahr 2004 stammt und viel Auskunft darüber gibt, wie man Wandzeitungen gestaltet oder auch Hörfunksendungen, aber wenig zum Neuland Internet sagt.
Es gab zuletzt außerdem eine Debatte um eine mögliche Wirtschaftsförderung von Medien in MecklenburgVorpommern. Hier haben sich alle relativ bedeckt gehalten, aber man kann doch sagen, dass es in Europa ganz nette Fördersysteme gibt oder bedenkenswerte Fördersysteme, die sich möglicherweise auch auf MecklenburgVorpommern übertragen lassen, wenn zum Beispiel in den Regionen eine zweite Zeitung ermöglicht wird, um Vielfalt und Konkurrenz zu gestalten. Das Rad müsste also für unser Bundesland nicht unbedingt neu erfunden werden.
Aber Konzentrationsprozesse entstehen nicht allein wegen mangelnder Wirtschaftsförderung und sind darum auch nicht allein durch Wirtschaftsförderung zu verhindern. Wenn etwa die „Ostsee-Zeitung“ aus der MadsackGruppe trotz guter Gewinne weiter einsparen und Personal abbauen soll, dann kann eine zusätzliche Wirtschaftsförderung nicht unbedingt der richtige Weg sein. Es würde zur Ehrlichkeit auch dazugehören, wenn die SPD als größter Anteilseigner der Madsack-Gruppe einmal erklärte, warum Madsack die „Ostsee-Zeitung“ wirtschaftlich so sehr unter Druck setzt, denn auch das ist natürlich Teil des Problems.
Aber es gibt natürlich auch positive Entwicklungen in der Medienlandschaft unseres Landes. Auf lokaler Ebene bereichern Blogs oder Internetzeitungen die politische Auseinandersetzung, es gibt inzwischen eine Reihe von Familienzeitschriften in Mecklenburg-Vorpommern in unterschiedlichen Regionen und die Internet- und FacebookAngebote der großen Medien, der vier großen Medien in Mecklenburg-Vorpommern, erreichen die Menschen, die
nicht regelmäßig Zeitung lesen, aber eben bei Facebook aktiv sind. Das Teilen, Bewerten und Kommentieren dieser Artikel erreicht zwar eine neue Dynamik und braucht unbedingt eine Kommentierung beziehungsweise eine Kontrolle dieser Medien, aber dadurch kommen Leute mit unterschiedlichen Meinungen und Inhalten auch zum Austausch untereinander.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Medienlandschaft wandelt sich unaufhörlich. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir professionellen, freien und vielfältigen Journalismus bewahren, aber auch neue Formen unterstützen, die diesen Kern einer freien Medienlandschaft auf eine neue Weise bereichern. Lassen Sie uns damit in der nächsten Legislatur beginnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Dieser Antrag ist eine nahezu wortgetreue Wiederholung eines Antrages, den die NPD-Landtagsfraktion bereits im Mai 2011 einmal stellte,
nämlich ein Rückkehrprogramm für Landeskinder. Das Land unterstützt jedoch bereits seit vielen Jahren das Projekt „mv4you“ und macht genau das, was die NPD-Fraktion hier zum wiederholten Male verlangt: Sie gibt Unterstützung bei der Arbeitssuche, bei Kontaktmessen, hilft bei der Suche nach geeigneter Kinderbetreuung, bei der Wohnungssuche, organisiert Kontaktmessen. Das alles sind wichtige Aspekte für rückkehrwillige Landeskinder.
Weil es das aber schon gibt, hat sich die NPD-Land- tagsfraktion in der Vergangenheit ja auch darüber beschwert, dass drei bis vier Stellen – das war Ihnen damals zu viel – bei dieser Agentur „mv4you“ arbeiten. Gleichzeitig haben Sie aber kritisiert, dass Rückkehrer,
nachdem sie ihren Wohnsitz und ihre Arbeit hier aufgenommen haben, nicht noch jahrelang weiterbetreut werden. Wie eine Beratung, Förderung oder Betreuung von potenziellen Rückkehrern jedoch ohne Personal geschehen soll, die Antwort sind Sie bisher schuldig geblieben und die sind Sie auch heute wieder schuldig geblieben, denn Sie erklären natürlich überhaupt nichts. Sie fordern nur etwas, was es schon gibt, und können auch fünf Jahre nach Ihrem ersten Antrag nichts dazu sagen, was genau Ihr Rückkehrprogramm denn nun eigentlich beinhalten soll. Es gibt keinen einzigen konkreten Vorschlag.
Es tut mir leid, Ihnen das sagen zu müssen, aber ein bisschen verändert hat sich die Welt in der Vergangenheit schon, und da ist es so, dass seit dem Jahr 2013 die Zuwanderung nach Mecklenburg-Vorpommern deutlich größer ist als die Abwanderung. Die demokratischen Fraktionen werden sich natürlich nach wie vor darum bemühen, Mecklenburg-Vorpommern so zu entwickeln, dass noch mehr Menschen hier leben und arbeiten wollen und natürlich auch können.
Ein wichtiger Beitrag für ein attraktives, liebens- und lebenswertes Image für Mecklenburg-Vorpommern könnte im Übrigen sehr bald und sehr schnell geleistet werden,
nämlich, wenn Mecklenburg-Vorpommern ab dem September 2016 keine NPD-Fraktion mehr in seinem Landtag sitzen hat.
Das wäre ein echter Gewinn für Mecklenburg-Vorpom- mern.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt wollen wir doch mal ein paar Grüntöne in diese sehr aufgeheizte Schwarz-Weiß-Debatte bringen
und damit vielleicht auch so ein bisschen den Mittelweg einschlagen zwischen den anscheinend doch sehr verhärteten Fronten hier im Landtag.
Zunächst einmal zum Antrag. Der führt ja passend zum Legislaturende zwei friedenspolitische Antragslinien, die im Laufe der Legislatur hier eine Rolle spielten, zusammen. Zum einen ist es die Antragslinie Zivilklausel, da gab es schon mal einen Antrag von der Fraktion DIE LINKE. Der andere Antrag beschäftigte sich mit den Veranstaltungen der Bundeswehr an den Schulen im Zusammenhang mit dem Beutelsbacher Konsens und wurde von unserer Fraktion gestellt.
Die bisherige Kooperationsvereinbarung des Bildungsministers mit der Bundeswehr beruft sich zwar auf den Beutelsbacher Konsens, die tatsächliche Praxis an den Schulen entspricht diesem dann jedoch nicht unbedingt.
Im Gegenteil, wer sich die gesamte Vereinbarung,....
Kommt gleich.
… wer sich die gesamte Vereinbarung durchliest, muss hier einen Widerspruch feststellen. Denn eines der wesentlichen Prinzipien im Beutelsbacher Konsens ist das Prinzip der wissenschaftlichen Betrachtungsweise. So heißt es, ich zitiere, Herr Renz, ich werde konkret:
„Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, muss auch im Unterricht kontrovers erscheinen.“
Erhält also innerhalb eines kontroversen Themas nur eine Seite die Möglichkeit, sich und ihre Position darzustellen, sprich die Soldaten der Bundeswehr oder Jugendoffiziere der Bundeswehr,
dann ist diese Kontroverse mindestens verzerrt, wenn nicht sogar einseitig dargestellt.
Und das gilt auch, wenn diese eine Seite eindeutig bevorzugt wird, wo es um die Darstellung ihrer Position geht. Die Bevorzugung der Bundeswehr ist im vorliegenden Fall nicht zu übersehen, denn bestehende Kooperationsvereinbarungen räumen der Bundeswehr einen exklusiven Zugang zum Unterricht ein, jedoch nicht den Vertreterinnen und Vertretern der Gegenposition, zum Beispiel pazifistische Initiativen oder Kriegsdienstverweigererinitiativen.
Da nützt auch der Einwand wenig, diese Gegenposition kann doch nun die Lehrerin oder der Lehrer darstellen, denn die könnte ja auch die Position der Bundeswehr darstellen, dann bräuchten wir die Bundeswehr auch nicht in der Schule.
Meine Damen und Herren, Interessenvertreter und Lehrkräfte können Sie hier nicht in ein und denselben Topf werfen.
Herr Renz, Sie haben nachher noch Redezeit. Ich halte jetzt erst mal meine Rede zu Ende und wenn es passt, dann dürfen Sie. Meine Redezeit ist viel knapper als Ihre, Sie wissen es.
Lehrerinnen und Lehrer haben bei politischen Debatten im Unterricht
auch noch die Aufgabe, auszugleichen und zu moderieren, kurz, pädagogisch tätig zu sein.
Bürden wir ihnen hier eine Doppelrolle auf,
so sind es eben sehr ungleiche Voraussetzungen für die Darstellung kontroverser Positionen,
denn das Problem ist, sobald unterschiedliche Seiten einer Kontroverse sichtlich ungleich behandelt werden,
besteht die Gefahr, dass die Kontroverse eben nicht umfassend behandelt wird.
Ich zitiere dazu weiter aus dem Beutelsbacher Konsens:
„… wenn unterschiedliche Standpunkte unter den Tisch fallen, Optionen unterschlagen werden, Alternativen unerörtert bleiben, ist der Weg zur Indoktrination beschritten“.
Diese Gefahr besteht bei der vorliegenden Vereinbarung, die das Bildungsministerium mit der Bundeswehr geschlossen hat, leider.
Letztlich ist auch das Überwältigungsverbot im Beutelsbacher Konsens berührt, denn bestimmte Standpunkte nicht darzustellen, ist gleichbedeutend damit, ihre Darstellung als unerwünscht einzustufen. Und genau das passiert mit der bestehenden Vereinbarung. Zahlreiche Akteurinnen und Akteure, die sich mit aktuellen Fragen der Außen- und Sicherheitspolitik intensiv befassen, müssen sich doch fragen, warum ihr Wissen im Gegensatz zu dem Wissen der Bundeswehr nicht gefragt ist, warum die Ergebnisse ihres Engagements weniger wert sind. Eine offene und vielfältige Gesellschaft kann und muss es sich leisten, zu dieser Vielfalt zu stehen.
Es gilt da das Gleiche.
Hören Sie mir mal bis zum Ende einfach zu – Ihre Redezeit ist, glaube ich, viermal so lang wie meine –
und dann gucken wir weiter.
Schule soll in wissenschaftliche Herangehensweisen und wissenschaftliche Problembetrachtung einführen. Wissenschaftlichkeit bedeutet immer, ausgewogene Betrachtung unterschiedlicher Standpunkte und Positionen, ein Diskurs, dessen Ergebnis nicht von vornherein feststeht, eine Kultur des engagierten Streits und der fairen Debatte.
Was Ziffer II des Antrags anbelangt, möchte ich noch mal darauf eingehen, was mein Kollege, der Abgeordnete Johannes Saalfeld, bereits im Jahr 2013 zu dem Antrag der LINKEN schon gesagt hat. Den würde ich gerne noch mal in Erinnerung rufen.
„Öffentliche Mittel, gleich welcher Art“,
„sollten ausschließlich für zivile Forschungsprojekte an Hochschulen verausgabt werden.“
„Dies ist ein Gebot des Humanismus und vor allem der Transparenz“,
„denn ich vermute, dass viele hier im Hohen Haus bei der Verabschiedung des letzten Landeshaushalts … davon ausgegangen waren, dass die bewilligten Mittel“, die den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden, eben „nicht zur militärischen und wehrtechnischen Forschung eingesetzt werden.“
„Wäre stattdessen ein Haushaltstitel für solche fragwürdigen und umstrittenen Forschungsvorhaben explizit im Landeshaushalt eingestellt worden, dann hätten wir sicherlich eine veritable Auseinandersetzung hier im Landtag, in den Medien und in der gesamten Öffentlichkeit erlebt.
Die Gefahr, dass öffentliche Mittel des Landes direkt oder indirekt in drittmittelfinanzierte Forschungsprojekte fließen könnten, ist in der Realität sehr groß, denn Drittmittelforschung profitiert immer von der staatlichen Grundausstattung vor Ort. Das fängt mit der Arbeitszeit von wissenschaftlichen Angestellten an, wenn sie einen Drittmittelantrag schreiben“ und endet mit der Nutzung vorhandener Geräte.
„Eine weitere Gefahr sehe ich in der gewollt engen Verzahnung von Lehre und Forschung an den Hochschulen. Die Inhalte der Forschung sollen ja in die Lehre übergehen. Ich bin aber davon überzeugt, dass Studierende, die sich explizit für wehrtechnische Lehre und Forschung interessieren, genügend Möglichkeiten in Deutschland haben, ihren Interessen nachzugehen.“
„Es gibt schließlich die beiden Bundeswehruniversitäten in München und Hamburg. Dagegen sind wir dem Vertrauensschutz derjenigen Studierenden verpflichtet, die an eine zivile Universität gegangen und nicht an wehrtechnischer Forschung interessiert sind.“
Da komme ich gleich noch drauf, Herr Renz.
„Meine sehr geehrten Damen und Herren, an immer mehr Hochschulen in Deutschland wird die Einführung einer Zivilklausel diskutiert.“
„Dies entspricht auch der akademischen Tradition“,
„sich nach Albert Einstein und Wernher von Braun mit Technologiefolgeabschätzungen unter ethischen Dimensionen des Forschungsbetriebes“
„aktiv auseinanderzusetzen.“
Dass Ihnen das fern ist, Herr Pastörs, ist mir klar. Ethische Dimensionen spielen bei Ihnen nicht so die Rolle.
„Diese Diskussionen vor Ort führen erfreulicherweise dazu, dass an immer mehr Hochschulen eine solche Zivilklausel verabschiedet wird“, unter anderem hier im Land an der Universität Rostock. „Infolgedessen sucht sich die wehrtechnische Forschung neue Orte. Der Druck auf Hochschulen ohne Zivilklauseln nimmt daher zu.“
Wie sieht es aber konkret bei uns im Land aus? Jetzt hat die Universität Rostock interessanterweise zwar eine Zivilklausel, was aber nicht bedeutet, dass Kooperationen mit der Bundeswehr ausgeschlossen sind, sondern lediglich, dass der Akademische Senat zustimmen muss. Und die Universität Rostock ist die einzige Hochschule, die so eine Zivilklausel hat, die aber trotzdem einen Kooperationsvertrag mit der Bundeswehr hat, weil der Senat diese Ausnahme beschlossen hat.
Wir haben andere Hochschulen im Land, beispielsweise die Universität Rostock,
die hat keine Zivilklausel,
aber auch keine Kooperation mit der Bundeswehr. Dann haben wir Hochschulen im Land, beispielsweise die FH in Neubrandenburg,
die hat keine Zivilklausel, hat aber eine Kooperation mit der Bundeswehr. Also wir haben gesehen, dieses Instrument Zivilklausel schließt grundsätzlich nichts aus, führt aber zu einer größeren Sensibilität beim Abschluss solcher Kooperationen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich gerade relativ positiv über den vorliegenden Antrag gesprochen habe, bitte ich dennoch darum, dass wir nachher nach Ziffern getrennt abstimmen. Der Kollegin Oldenburg war es gestern zu kompliziert, ich bitte heute jedoch darum, dass wir nachher,
dass wir nachher getrennt abstimmen, und zwar auch die Unterpunkte, nicht nur Ziffer I und Ziffer II, sondern auch die jeweiligen Unterpunkte in den arabischen Ziffern, denn wir GRÜNE wollen an den Hochschulen keine gesetzlich vorgeschriebene Zivilklausel, wir wollen keinen diktierten Frieden.
Uns ist die Autonomie der Hochschule wichtiger.
Wir möchten stattdessen – und ich habe ja aus den Beispielen, wie es hier an den Hochschulen läuft, schon den Eindruck, dass die Hochschulen für diese Fragen, was die Kooperation mit der Bundeswehr anbelangt, sehr sensibilisiert wurden –, wir möchten, dass sich die Mitglieder der Hochschulen und der Forschungseinrichtungen eben selbst auf den Weg machen, dass sie selbst die Notwendigkeit einer Zivilklausel erkennen
und sich selbst zur Einhaltung dieser Regeln verpflichten.
Nicht unbedingt Freiheit von Forschung und Lehre, sondern ein gewissenhafter Umgang damit.
Nur durch einen breit getragenen Konsens entfaltet die Zivilklausel ihre volle Wirkung vor Ort. Dabei sollte das Land die Zivilklausel an Hochschulen natürlich fördern und mit entsprechenden Initiativen per Beschluss den Rücken stärken.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, falls nun die Frage aufkommt, warum wir GRÜNE einerseits den Hochschulen keine gesetzlichen Vorgaben für eine Zivilklausel machen wollen, andererseits vehement für ein klares Verbot von Veranstaltungen der Bundeswehr an allgemeinbildenden Schulen eintreten, dann kann ich diesen vermeintlichen Widerspruch schnell aufklären. Bei den Hochschulen besteht nicht wie bei den Schulen die Gefahr der Überwältigung. An den Hochschulen haben wir es ausschließlich mit erwachsenen Menschen zu tun, an den Schulen aber zum größten Teil mit Minderjährigen.
Deshalb wollen wir das sogenannte Überwältigungs- und Indoktrinationsverbot an den Schulen sicherstellen, Herr Renz.
An Hochschulen sehen wir diese Gefahr nicht
und deshalb auch nicht den expliziten Regelungsbedarf.
Meine Damen und Herren, ich fasse kurz zusammen:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird zu Ziffer II unter Punkt 2 dem Antrag nicht zustimmen. Zu dem Punkt I.2 haben wir ein unterschiedliches Abstimmungsverhalten.
Der größte Teil unserer Fraktion wird sich enthalten, weil wir die Formulierung in dem Antrag der LINKEN hier für sehr missverständlich – wir haben es an der Aufregung gespürt –, sehr missverständlich halten, und ein Teil wird ihn auch ablehnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat sich in dieser Wahlperiode ja schon mehrfach mit dem Thema Baukultur beschäftigt. Viele Abgeordnete haben sich dabei in der Debatte für die Baukultur im Land ausgesprochen und diese auch gewürdigt. Zuletzt waren es zwei Anträge der Koalition. Im Grunde ist der Antrag der Fraktion DIE LINKE auch nur möglich, weil man ja den Eindruck bekommen muss, dass die Koalition es mit ihren Anträgen am Ende sonst nicht ernst meint.
Zuerst werden mit großen Worten Initiativen der Landesregierung gefordert, aber ob und vor allem wie diese umgesetzt werden, scheint SPD und CDU dann doch nicht mehr so zu interessieren.
Frau Lück hat schon so ein bisschen darauf hingewiesen,
im Dezember 2012 hat die Koalition einen Antrag zur Baukultur vorgelegt. Der einzige Satz des Antragstextes lautete sinngemäß, die Landesregierung möge eine Unterrichtung über die eingeleiteten Aktivitäten zur Initiative „Baukultur“ vorlegen.
Dies sollte übrigens auch schon die Fortentwicklung zur Baukultur beinhalten, genau das, was ja Antrag der Fraktion DIE LINKE heute hier ist. Das jedenfalls haben Sie damals versprochen, Herr Albrecht.
Als die Unterrichtung der Landesregierung dann aber tatsächlich vorlag, war Ihr Interesse offenbar schon wieder erlahmt, denn Sie brachten diese Unterrichtung weder in den zuständigen Fachausschuss noch hierher in den Landtag, und die Weiterentwicklung war entgegen Ihrem ursprünglichen Antrag in dieser Unterrichtung gar nicht erst enthalten.
Zwei Jahre später verlangte die Koalition erneut eine Unterrichtung zur Baukultur, dieses Mal konkret für die Koalition angeblich zum wichtigen Thema „Kunst am Bau“. Aber wieder gab es dann vonseiten der Regierungsfraktionen keine Ambition, die Unterrichtung, als sie endlich vorlag, im Plenum oder im Ausschuss zu beraten. Dieses Mal war es meine Fraktion, die dafür gesorgt hat, dass die Unterrichtung dann doch noch in den Landtag gezogen wurde. Und als wir Ihnen anhand einer Kleinen Anfrage vorrechneten, dass nur 0,035 Prozent der Landesbauinvestitionen für „Kunst am Bau“ eingesetzt werden und das Land damit seine eigene Richtlinie nicht befolgt, da war Ihnen „Kunst am Bau“ dann doch nicht mehr so wichtig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, manchmal kann man in diesem Landtag den Eindruck bekommen, dass wir Ihre Anträge ernster nehmen als Sie selbst.
Diesmal hilft DIE LINKE der Koalition auf die Sprünge.
Wir finden das grundsätzlich richtig, denn gerade die Fragen der Barrierefreiheit und der Energiewende spielen in der Tat eine immer größere Rolle.
Wir hatten ja zum Beispiel auch schon bei Landesbauten in Schwerin die Diskussion, auf welchen Dächern Solaranlagen installiert werden dürfen und wo nicht. Und ich möchte daran erinnern, dass wir in den nächsten Jahren unter anderem vor der Aufgabe stehen, viele Schulen – das sind zum Teil denkmalgeschützte Gebäude – barrierefrei zu machen. Leider hat die Landesregierung bis heute immer noch nicht ermittelt, wie viele Schulen im Land überhaupt barrierefrei sind und wie viele nicht.
Zur Frage der Barrierefreiheit sieht die Landesordnung Ausnahmen für denkmalgeschützte Gebäude vor. Doch nach welchen Kriterien Ausnahmen gewährt oder auch verweigert werden, sagt die Landesbauordnung nicht. Dafür könnte ein Leitbild Orientierung geben. Darüber hinaus sind eine Aktualisierung und ein Diskurs nach 13 Jahren auch grundsätzlich sinnvoll, damit mehr Leute überhaupt von der Existenz dieser Thesen erfahren und die hier formulierten Leitlinien mit der Realität abgleichen.
Zu einer Aktualisierung gehört aber natürlich auch die Frage: Welche Wirkung haben denn diese 21 Thesen zur Baukultur in der Vergangenheit entfalten können? Die Unterrichtung der Landesregierung hat seinerzeit Beispiele für entsprechende Initiativen genannt. Aber natürlich muss auch kritisch hinterfragt werden, warum und wo einzelne Thesen nicht umgesetzt wurden.
Ich will als Beispiel nur drei Thesen anführen, von denen ich meine, dass diese noch ein bisschen Potenzial nach oben haben. Gemeint sind zum Beispiel These 9: „Siedlungserweiterungen sollen sich durch eine hohe städtebauliche und architektonische Qualität auszeichnen“, These 15: „Eine konsequente Einbeziehung der Öffentlichkeit soll dem sozialen und demokratischen Anspruch von Bau- und Planungsmaßnahmen gerecht werden“, oder These 17: „An den Allgemeinbildenden- und den Berufsschulen des Landes wird auf eine fundierte Wissensvermittlung in den die Baukultur betreffenden Bereichen Wert gelegt.“
Ich denke, viele von Ihnen kennen städtebaulich nicht so gelungene Siedlungserweiterungen und Aufbaumaßnahmen, bei denen die Beteiligung der Öffentlichkeit eher suboptimal verlief, und eine tiefe Vermittlung der Baukulturen durch die beruflichen Schulen ist sicherlich auch ein Wunschdenken. Darum muss eine Weiterentwicklung auch die Analyse beinhalten: Wo liegen diese Thesen eigentlich vor? Sind sie zum Beispiel in den Kommunalvertretungen bekannt oder wurden sie irgendwann nur in einem Hefter abgeheftet und als freundliche Empfehlung wahrgenommen?
Eine solche Evaluation sollte die Basis für neue und überarbeitete Thesen sein. Das würden wir uns von dem heute angestrebten Diskurs wünschen und stimmen dem Antrag mit dieser Empfehlung zu. – Danke.
Guten Morgen!
9. Ist es richtig, dass Förderanträge von Sportvereinen, die über den Landessportbund beim Landesförderinstitut fristgerecht eingereicht wurden, nicht bearbeitet werden können, weil die Freigabe durch das Ministerium für Inneres und Sport fehlt?
Die nächste Frage?
10. Wie lange ist die durchschnittliche Bearbei
tungszeit von der Einreichung des Antrags durch einen Sportverein bis zur Bewilligung und wie lange ist die durchschnittliche Dauer bis zur Freigabe des Ministeriums für Inneres und Sport gegenüber dem Landesförderinstitut?
Dann habe ich eine Nachfrage: Wie viele Anträge sind denn derzeit bei Ihnen im Ministerium offen?
Wenn keine Anträge offen sind, bedeutet das, dass zurzeit jeder An
tragsteller eine Antwort vom Ministerium für Inneres und Sport zu seinem Antrag hat?
Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Renz, ich verstehe Ihre Aufregung in Anbetracht dieses Tagesordnungspunktes,
denn wenn man sich die Entwicklung des Schulnetzes in den letzten zehn Jahren ansieht,
dann bleibt eigentlich nur ein Fazit: Die Schulwege werden immer länger, die Zahl der Schulen nimmt kontinuierlich ab
und die Schülerzahlen an den verbleibenden Schulen steigen immer weiter.
Diese Entwicklung kann nach Überzeugung der GRÜNENFraktion so nicht weitergehen.
Deshalb schlagen wir Ihnen heute eine Reihe von Maßnahmen vor. Dazu gehören die Senkung der Schülermindestzahlen zum Erhalt von Schulstandorten, die Optimierung des Schülerverkehrs, die Überarbeitung von Schuleinzugsbereichen, das Recht auf kostenlose Beförderung zur jeweils nächstgelegenen Schule,
landkreisübergreifende Kooperationen und einiges mehr, denn wir sind der Ansicht, das Land kann sich vor diesem Problem nicht länger wegducken.
Meine Damen und Herren, seit Jahren steigen die Schülerzahlen in Mecklenburg-Vorpommern wieder. Heute sind an den staatlichen allgemeinbildenden Schulen genauso viele Schüler, wie es im Jahr 2007 waren. Allerdings wurden seit dem Jahr 2007 50 Schulstandorte geschlossen. In den letzten zehn Jahren, das ist ungefähr Ihre Überlebensdauer oder die Überlebensdauer der Großen Koalition hier im Parlament, wurden alleine 120 öffentliche Schulen geschlossen.
Wenn also weniger Schulen für die gleiche Anzahl von Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen, bedeutet das eindeutig, die Schulwege werden länger und die Schulen werden größer. Genauso ist es auch. Eine Grundschule hat heute 30 Prozent mehr Schülerinnen und Schüler, als es noch vor zehn Jahren der Fall war. Das sind nicht etwa unsere Zahlen, sondern das sind Angaben der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage von uns, und das gilt auch nicht nur in den großen Städten, im Gegenteil, im ländlichen Raum sind die Schulen sogar noch größer geworden, weil dort mehr ausgedünnt wurde.
Hier fand ein Konzentrationsprozess auf dem Rücken der Schülerinnen und Schüler statt, der immer noch anhält. Diesen Prozess wollen wir GRÜNE stoppen.
Darum schlagen wir vor, die Mindestschülerzahlen für den Erhalt von Schulen zu senken, denn MecklenburgVorpommern gehört zu den Bundesländern mit den höchsten Hürden für den Erhalt einer Schule. Man könnte meinen, in einem dünn besiedelten Land wie dem unseren wären die Schülermindestzahlen für eine Schule ver
gleichsweise niedrig, das Gegenteil ist jedoch der Fall. Selbst Bundesländer mit einer viel höheren Bevölkerungsdichte
haben kleinere Schulen und erlauben kleinere Schulen, als es in Mecklenburg-Vorpommern der Fall ist. In Mecklenburg-Vorpommern muss eine Grundschule, so sie weitergeführt werden soll, mindestens 20 Schülerinnen und Schüler haben, 20.
In Hessen sind es 13 Schülerinnen und Schüler, in Sachsen-Anhalt 15,
in Baden-Württemberg 16, in Sachsen 15, in Brandenburg 15, in Bayern 15. Niedersachsen hat gar keine Mindestzahl, empfiehlt aber in den ländlichen Regionen Eingangsklassen von 8 bis 14 Schülern. Noch mal zur Erinnerung, in Mecklenburg-Vorpommern sind es 20. Kurzum, ausgerechnet das am dünnsten besiedelte Bundesland hat besonders hohe Schülermindestzahlen. Das ist ganz einfach Sparpolitik und den Preis dafür zahlen nicht wir, den zahlen die Schülerinnen und Schüler jeden Tag,
wenn sie ein bis zwei Stunden zu ihrer Schule fahren.
Herr Renz, die Landesregierung hat das seit 25 Jahren nicht festgestellt, dass das der Fall ist. 25 Jahre lang hat sich die Landesregierung einen Lenz gemacht und ist nicht annähernd darauf gekommen, mal zu untersuchen, welche Folgen die Schulschließungen in diesem Bundesland für die Schülerinnen und Schüler haben,
denn eines haben doch die letzten 25 Jahre gezeigt:
Ist eine Schule einmal geschlossen, kommt sie nie wieder. Eher platzen die anderen Schulen aus allen Nähten und es werden eilig Erweiterungsbauten errichtet, als dass eine Schule wiedereröffnet wird.
Wir werden in einigen Jahren 15.000 Schülerinnen und Schüler mehr an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen haben als im Jahr 2009. Das sind eigene Prognosen der Landesregierung und die Flüchtlingszahlen vom letzten Jahr sind noch nicht berücksichtigt.
Entstehen für diese 15.000 zusätzlichen Schüler aber auch neue Schulen im Land? Die durchschnittliche Schulgröße liegt bei rund 230 Schülerinnen und Schülern. Das wären also theoretisch 65 neue Schulen. Das passiert natürlich nicht. Wenn die Zahlen sinken, werden Schulen geschlossen. Steigen die Schülerzahlen, bedeutet das aber noch lange nicht, dass auch Schulen neu- oder wiedergegründet werden. Wir halten es deshalb für sinnvoll, dass in den Regionen genau geguckt wird, wo wohnen die Schülerinnen und Schüler und wo ist es sinnvoll, Schulen neu zu gründen. Zurzeit passiert aber genau das Gegenteil.
Auch in dieser Wahlperiode, Herr Renz, und das ist die Antwort auf Ihre Frage, mussten Schulen um ihre Existenz kämpfen, weil ihnen vielleicht zwei oder drei Schülerinnen und Schüler gefehlt haben,
um genau diese Mindestschüleranzahl zu erreichen. Eine Schule, Sie erinnern sich, wir waren dort gemeinsam, ist die Schule Krakow am See.
Sie konnte in letzter Sekunde gerettet werden,
weil den Akteuren vor Ort der Nachweis gelang,
dass bei einer Schulschließung Wegezeiten von mehr als 60 Minuten pro Strecke entstehen würden.
Wegen zwei oder drei fehlenden Schülern hätten alle anderen Schüler zweimal 55 Minuten über das Land gefahren werden müssen, um eine Schule zu besuchen.