Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 40. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen die Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Auf den Drucksachen 6/1805 und 6/1806 liegen Ihnen zwei Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten vor. Die Tagesordnung soll um diese Vorlagen erweitert werden.
Gemäß Paragraf 74 Ziffer 1 unserer Geschäftsordnung können diese Vorlagen beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit be- jahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlagen zu? Den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Die Erweiterung der Tagesordnung um die Beschlussempfehlungen auf den Drucksa- chen 6/1805 und 6/1806 ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei zwei Gegenstimmen der Fraktion der NPD angenommen.
Wir werden die Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 6/1805 und 6/1806 am Freitag nach dem Tagesordnungspunkt 30 nacheinander aufrufen. – Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/1787 vor.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 1 und 2 zu stellen.
(Der Abgeordnete Michael Andrejewski spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Mikro! Mikro!)
1. In welchem Maße kommen in MecklenburgVorpommern bei der Aufklärung von Einbruchsdiebstählen seitens der Polizei UV-Lampen zum Einsatz, um mit DNA-Kits markiertes Diebesgut zu identifizieren?
Die UV-Lampen werden in den Ländern eingesetzt, in denen mit künstlichen DNA, die DNA-Kits sind ja künstliche DNA, gearbeitet wird. Die bisher hier dazu vorliegenden Erkenntnisse lassen keine Verbesserung der Methode oder keine Verbesserung durch die Methode erkennen bei der Ermittlung von Tätern, jedenfalls nach
Einschätzung der Experten. Und solange dies so ist, führen wir auch keine UV-Lampen ein beziehungsweise ermitteln auf der Grundlage dieser Lampen derzeit nicht.
Eine Zusatzfrage: Haben sich entsprechende Erkenntnisse auch aus Bremen ergeben, wo das, wie ich gelesen habe, besonders intensiv eingesetzt wird?
Grundsätzlich wird zwischen den einzelnen Bundesländern der Austausch zu der Einführung von DNA-Kits und Ermittlungen aufgrund dieser Möglichkeiten geführt, aber die bisherigen Ergebnisse lassen nicht erkennen, dass signifikante Verbesserungen damit zu erreichen sind, und deswegen beteiligen sich viele Länder noch nicht an der Einführung. Sollte es aber hier gerade bezüglich der Methodik Verbesserungen geben und damit auch Ermittlungsverbesserungen, würden wir uns selbstverständlich dieser Methodik und Zuführung auch anschließen.
Zweite Zusatzfrage: Sie würden also, da diese DNA-Kits ja privatwirtschaftlich erworben werden können, Bürgern noch nicht raten, aufgrund des jetzigen technischen Standes diese Investition zu tätigen?
Ich kann dem Bürger nicht empfehlen, was er zur eigenen Sicherheit tut oder nicht tut. Es wird auf dem privaten Markt beworben. Ich kann dem Bürger nur erklären, dass wir die technischen Möglichkeiten, um solche DNA-Kits nachher zu erkennen, derzeit in der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern noch nicht verwenden. Wenn sie sozusagen eine eigenständige Prüfung im Nachgang machen, ist das eine Entscheidung, die der Bürger trifft. Aber derzeit werden in Mecklenburg-Vorpommern mit dieser Methode noch keine Ermittlungen durchgeführt.
2. Welche Rechtsauffassung vertritt die Landesregierung im Lichte der Richtlinie des Bundes für Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbeamte, die mangels eigener Richtlinie nach dem Landesbeamtengesetz auch für Mecklenburg-Vor- pommern gilt, sowie der entsprechenden Erlasse des Ministers für Inneres und Sport zum Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Landesbeamte hinsichtlich der Erstattung der Kosten eines Strafverfahrens eines hauptamtlichen Bürgermeisters durch seine Stadt, wenn das Strafverfahren nicht durch Freispruch, sondern gemäß 153a Strafprozessordnung durch Einstellung gegen Auflagen endete?
Herr Abgeordneter, hinsichtlich der Gewährung von Rechtsschutz gilt in MecklenburgVorpommern für Landesbeamte der Erlass vom 22. September 1994 des damaligen Innenministeriums über Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Landesbedienstete. Dieser differenziert für die endgültige Kostenübernahme nach dem Grad der festgestellten Schuld.
Den Landkreisen, kreisfreien Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird unter Ab
schnitt 4 des Erlasses empfohlen, entsprechend der Regelung des Landes zu verfahren. Die diesbezügliche Entscheidung obliegt also der jeweiligen kommunalen Körperschaft. Eine abschließende Rechtsauffassung kann deswegen durch die Landesregierung für den abstrakten Fall, der hier vorgetragen worden ist, nicht getroffen werden. Aber letztendlich endscheidet das die kommunale Körperschaft auf der Ebene, auf der der Fall zu behandeln ist.
3. Mit welchen Ärzten, Sanitätern und Katastrophenschutzkräften werden die drei neu geschaffenen Medical-Task-Force-Einheiten besetzt?
Herr Abgeordneter Müller, die Entscheidung, die Medical Task Force in Deutschland einzurichten, ist eine Entscheidung zwischen Bund und Ländern. In Mecklenburg-Vorpommern sind drei solche Stützpunkte zu errichten oder werden errichtet. Für den Aufbau, die Vorhaltung und den Einsatz von drei Medical Task Force in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 13. April mit dem Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes eine Vereinbarung getroffen. Wir haben uns für diesen Weg entschieden, mit dem DRK eine Vereinbarung einzugehen.
Die Übernahme der neuen Einheiten ist für das DRK eine Herausforderung hinsichtlich der personellen Besetzung und der Qualifizierung der Helfer, die bis 2020 aus insgesamt 660 Rettungssanitätern und Notärzten bestehen soll. Allein daraus ergibt sich natürlich bei der Frage der Helfergewinnung die Notwendigkeit, neue Wege zu beschreiten. Es wird nicht oder zumindest kaum möglich sein, diese Helfer ausschließlich aus dem ehrenamtlichen Bereich zu gewinnen. Vor dem Hintergrund der besseren Verfügbarkeit wird die Erstbesetzung der Medical Task Force daher überwiegend mit hauptamtlichen Mitarbeitern aus den DRK-Krankenhäusern der jeweiligen Standorte sowie dem in der Region befindlichen DRK-Landesverband und seiner regionalen Mitgliedsverbände erfolgen.
In der praktischen Umsetzung werden bei Aufruf der Medical Task Force die benötigten Notärzte und Rettungssanitäter aus dem aktiven Dienst im Krankenhaus herausgelöst und sie besetzen die Fahrzeuge, während zeitgleich Personal aus der Rufbereitschaft beziehungsweise aus dem inaktiven Dienst für die Sicherstellung in die Landeskrankenhäuser des DRK dann einberufen wird. Das ist die Grundlage der Vereinbarung, die wir mit dem DRK eingegangen sind, um die Besetzung der Technik, die ja durch den Bund zur Verfügung gestellt ist, gewährleisten zu können und hier auch relativ schnell die dementsprechenden notwendigen Maßnahmen durchführen zu können in der Hoffnung, dass alles nur Übungs
Ich sehe eine Nachfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden der NPD Herrn Pastörs. Herr Pastörs, stellen Sie jetzt Ihre Frage.
Herr Caffier, können Sie dem Parlament erklären, warum die neu zu bildende Einheit den Namen „Medical Task Force“ trägt, und warum hat man keinen deutschen schlagenden Begriff hierfür gefunden?
Das ist eine Festlegung des Bundes gewesen, der die Einheiten grundsätzlich für die Bundesrepublik aufgestellt hat, die haben diese Bezeichnung erhalten. Ich habe das nicht weiter zu kommentieren. Die heißen grundsätzlich in der Bundesrepublik „Medical Task Force“.
Zusatzfrage: Halten Sie es für geboten, dass man eine Mischung von Deutsch und Englisch in der Bezeichnung von Rettungskräften im Katastrophenfall hier so verwendet, Sie persönlich?
4. Gerade vor dem Hintergrund der nachlassenden Bereitschaft, sich ehrenamtlich zu engagieren, stellt sich die Frage, inwieweit sind die Träger dieser neu geschaffenen, sehr wichtigen Einheiten des Katastrophenschutzes dazu personell überhaupt in der Lage?
Ja, wie bereits in der vorhergehenden Frage ausgeführt, planen wir, die Medical-TaskForce-Einrichtungen überwiegend mit hauptamtlichen Mitarbeitern des DRK zu besetzen. Darüber hinaus gilt es natürlich auch, weitere freiwillige Helfer für diese Aufgabe zu gewinnen und als Rettungssanitäter auszubilden. Hier ist vorgesehen, DRK-Einrichtungen, insbesondere stationäre Pflegeeinrichtungen, anzusprechen.
Mit 56.600 aktiven und fördernden Mitgliedern und als Arbeitgeber von mehr als 5.900 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat der Landesverband Mecklenburg-Vor- pommern des DRK hier großes Potenzial und er hat ja zum Beispiel auch über 300 Freiwillige, die sich im Rahmen des Projektes „Team MV“ für ehrenamtliche Tätigkeiten im Katastrophenfall zur Verfügung gestellt haben. Und wie mir bekannt ist, sind das auch eine Reihe von Landtagsabgeordneten, die in dem Team MV mit zur
Verfügung stehen. Ich kann von der Stelle auch alle nur auffordern, sich mit einzubringen in solche ehrenamtliche Tätigkeit, für den Notfall zur Verfügung zu stehen.