Protocol of the Session on November 14, 2013

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Meine Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 54. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige und morgige Sitzung die Abgeordneten Dr. Ursula Karlowski und Johann-Georg Jaeger zu Schriftführern.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen auf Drucksache 6/2364 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/2364 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Der Minister für Inneres und Sport wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten JohannGeorg Jaeger, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 1 und 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

Guten Morgen!

Erste Frage:

1. Welche Ideen beziehungsweise Konzepte hat die Landesregierung, um das Thema Flugbefeuerung von Windkraftanlagen anwohnerfreundlicher zu organisieren, beziehungsweise welche Spielräume sieht beziehungsweise nutzt die Landesregierung, um mit Ausnahmegenehmigungen für Transponder- oder Radarlösungen eine massive Entlastung der Anwohner zu erreichen?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Jaeger! Bei der Genehmigung zur Errichtung von Bauwerken in der Nähe von Flugplätzen oder bei hindernisrelevanter Bauwerkshöhe durch die jeweils zuständigen Baubehörden bedarf es der Zustimmung der Landesluftfahrtbehörden. Damit soll sichergestellt werden, dass derartige Anlagen keine Gefährdung des Luftverkehrs darstellen. Die Zustimmung zur Genehmigung entsprechender Bauwerke wie Windkraftanlagen, die sich als Luftfahrthindernisse darstellen können, kann dabei von einer Kennzeichnungspflicht abhängig gemacht werden.

Zuständige Luftfahrtbehörde in Mecklenburg-Vorpommern ist das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung, das bestimmte Aufgaben, so auch die Zustimmung zu Luftfahrthindernissen, im Auftrage des Bundes ausführt. Die Art und Weise der Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen richtet sich nach den Angaben des Bundes und den Vorgaben. Es handelt sich hierbei um die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen, die die Länder

im Rahmen ihres Zustimmungsergebnisses im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zur Sicherstellung eines einheitlichen Verwaltungshandelns beachten müssen.

Soweit sich aus diesen Vorschriften Spielräume erge- ben – beispielsweise betrifft dies die Zulassung des Einsatzes von Sichtweitenmessgeräten, die zu einer deut- lichen Reduzierung der Lichtstärke durch die Bevölkerung beitragen können –, werden diese regelmäßig vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung genutzt.

Soweit von den Vorgaben des Bundes die Länder abweichen wollen, ist dies jedoch nur mit Zustimmung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung möglich. Abweichungen sind nur zulässig, wenn die Sicherheit des Luftverkehrs nicht gefährdet wird. Hinsichtlich etwaiger Ausnahmegenehmigungen für Transponder- oder Radarlösungen ist daher der Bund zuständig. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist auch seit längerer Zeit in einem Dialog mit Entwicklern und Herstellen von Systemen für eine bedarfsgerechte Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen. Mittlerweile zeichnet sich ab, dass die technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen für radarbasierte Systeme erfüllt werden können. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung geht derzeit davon aus, dass die rechtliche Umsetzung der bedarfsgesteuerten Luftfahrthinderniskennzeichnung in den einschlägigen Regelwerken im Laufe des nächsten Jahres, also 2014 erfolgen kann.

Für den Einsatz von transponderbasierten Systemen sind derzeit noch keine Lösungen in Sicht, da grundlegende Sicherheitsanforderungen nicht erfüllt werden können. Die Entwicklung bedarfsgesteuerter Luftfahrthinderniskennzeichnungen ist für die Vermeidung dauerhaft optischer Einwirkungen auf die Umgebung ausdrücklich wünschenswert und wird daher durch das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung begrüßt. Es wird davon ausgegangen, dass mit Inkrafttreten des neuen Regelwerkes, sofern die standortbezogenen Voraussetzungen erfüllt werden können, die bedarfsgesteuerte Luftfahrthinderniskennzeichnung auch in Mecklenburg-Vorpommern zur Anwendung gelangen kann.

Ich komme zur zweiten Frage.

2. Gibt es eine Bereitschaft der Landesregierung zum Erhalt der durchgehenden Südbahn, eine Verhandlungslösung mit den betroffenen Landkreisen und Kommunen an der Strecke zu suchen, um die finanziellen Lasten gemeinsam zu schultern und die Strecke als wichtiges Entwicklungsrückgrat der Region zu erhalten?

Herr Abgeordneter Jaeger! Während der letzten Sitzung wurde die Position des Energieministeriums zur Südbahn eingehend dargelegt und wir haben darüber gemeinsam hier in diesem Hohen Hause debattiert. An damaligen Sachverhalten und Einschätzungen hat sich bis zum heutigen Tage nichts geändert. Die Parameter, über die wir reden, sind bekannt. Es besteht Verständnis für die Bemühungen aus der Region, die Strecke zu erhalten. Andererseits hat die Landesregierung die Verantwortung dafür, dass das begrenzt verfügbare Geld mit möglichst großem Nutzen ausgegeben wird. Es liegen bisher keine Vorschläge der

Landkreise vor, sich an den Kosten des SPNV beteiligen zu wollen, mit Geld, das dann doch dem sonstigen ebenfalls knapp kalkulierten ÖPNV fehlen würde. Im Gegenteil, aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte haben wir bereits abschlägige Signale erhalten.

Natürlich ist das Energieministerium zu Gesprächen mit den Kreisen bereit, aber der rechtliche Rahmen für Leistungsvorgaben zwingt zu sehr zeitnahen Entscheidungen. Deswegen werden die Vorbereitungen für die hier im Landtag vorgeschlagenen Lösungen auch nicht eingehalten werden.

Danke schön.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Herr Minister!

3. Welche Hintergründe haben nach Kenntnis der Landesregierung die Anschläge auf Jägerhochsitze im Lande?

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Andrejewski! Es handelt sich hier ganz überwiegend um Fälle von Vandalismus ohne derzeit erkennbares Tatmotiv. Weitere Erkenntnisse, ob es nun gezielte, gesteuerte Anschläge sind zu den Thematiken, die im Übrigen nicht nur in einer Region, sondern verteilt über das Land sind, liegen der Landesregierung derzeit nicht vor.

Eine Zusatzfrage: In welcher zahlenmäßigen Dimension haben sich diese Anschläge bisher bewegt?

Dazu liegen mir hier keine Zahlen vor, die würde ich Ihnen nachreichen, sofern wir im Haus dazu belastbare Zahlen haben.

Eine zweite Zusatzfrage: Teilt die Landesregierung die Auffassung der Ermittlungsbehörden, soweit sie zu dem Zeitpunkt dargestellt wurden, dass es sich hier nur um Sachbeschädigung handele und nicht etwa um versuchte Tötungsdelikte?

Wir können derzeit solche Tatmotive nicht erkennen und gehen überwiegend von Vandalismus aus.

Gut, danke.

Herr Andrejewski, die Frage 4?

4. In welchem Umfang sind bisher Asylbewerber aus der Russischen Föderation, die sich in Mecklenburg-Vorpommern aufhielten, in die Republik Polen zur weiteren Bearbeitung ihrer Anträge zurückgereist?

Herr Kollege Abgeordneter Andrejewski! Ich gehe davon aus, dass wir beide wissen, dass wir von zwei unterschiedlichen Formen der Ausrei

se ausgehen, nämlich einmal von den Rücküberstellungen nach dem Dublin-Verfahren und den freiwilligen Ausreisen.

Bei der freiwilligen Ausreise von Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation stellt sich die Situation wie folgt dar: Im Jahr 2012 erfolgten keine freiwilligen Ausreisen aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes in Horst, im Jahr 2013 hat es von dort bisher zwei freiwillige Ausreisen nach Polen gegeben. Die Erfassung der freiwilligen Ausreisen aus den Kommunen erfolgt seitens des Amtes für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten letztendlich halbjährlich. Im ersten Halbjahr 2013 gab es dort keine Ausreise, für das zweite Halbjahr 2013 kommt das Anfang des neuen Jahres.

Im Dublin-Verfahren wurden im Zeitraum vom 01.01.2013 bis zum 07.11.2013 insgesamt 143 Staatsangehörige aus der Russischen Föderation nach Polen rücküberstellt. Im Jahr 2012 waren es insgesamt 12, also ersichtlich, dass das in diesem Jahr eine erheblich größere Zahl als 2012 ist.

Eine Zusatzfrage: Bei den Rücküberstellungen, wie lang ist der durchschnittliche Zeitraum von der Einreise zur Rücküberstellung, so etwa?

Der lässt sich nicht genau definieren. Auf jeden Fall ist er zu lang.

Zweite Zusatzfrage: Welchen Prozentsatz machen diese 143 aus von denen, die insgesamt hier anwesend sind von diesem Personenkreis?

Da wir zwischen denjenigen, die innerhalb der Kommunen untergebracht sind und die in Horst untergebracht sind, nur die Zahlen über Horst ermitteln können, kann ich Ihnen die Zahlen nicht belastbar geben. Da muss ich sie aufschlüsseln lassen über Horst und über die Kommunen und sie gegebenenfalls mal nachreichen.

Gut, danke.

Die Fragen 5 und 6 werden auf Antrag der NPD-Fraktion schriftlich beantwortet.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin. Der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz wird in Vertretung die Fragen beantworten. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 7 zu stellen.

Herr Minister!

7. Mit welchen konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung die hohe Anzahl von unerledigten Steuereinsprüchen in Mecklenburg-Vor- pommern unverzüglich abzuarbeiten?

Zunächst erst mal, Frau Präsidentin, Herr Köster, zunächst erst mal: Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern keine hohe Zahl von un- erledigten Steuereinsprüchen. Im Gegenteil, der Bun- desvergleich zeigt, dass die Zahl bei uns im Land sogar sehr gering ist. Ende des vergangenen Jahres gab es

in den Finanzämtern in Mecklenburg-Vorpommern etwa 34.600 unerledigte Einspruchsverfahren. Das entspricht einem Anteil von 0,86 Prozent am bundesweiten Bestand unerledigter Ansprüche. Ich glaube, daran wird das schon mal deutlich. 14.500 Verfahren ruhten zudem, da vor dem Bundesfinanzhof verschiedene Musterverfahren anhängig waren und diese Verfahren daher auch objektiv nicht erledigt werden konnten. Wenn man es so will, ist das ja fast die Hälfte. Somit lagen wir Ende vergangenen Jahres bei einem Bestand von knapp 20.000 erledigungsfähigen, noch nicht abschließend bearbeiteten Einsprüchen.

Hinzu kommt, dass sich Einspruchsverfahren in der Regel nicht am Tag des Einspruchseingangs erledigen lassen und es so unvermeidbar ist, dass es zu jedem beliebigen Stichtag immer einen gewissen Bestand an unerledigten Fällen gibt. In Anbetracht der 730.000 Bescheide pro Jahr ist das Niveau unerledigter Steuereinsprüche in unserem Land objektiv also sehr gering. Solange dieser Bestand so gering ist wie derzeit, sieht die Landesregierung daher über die Praxis hinaus keinen zusätzlichen Handlungsbedarf.

Dann habe ich noch eine Zusatzfrage: Wie lange braucht im Durchschnitt denn die Bearbeitung eines Einspruches vor dem Hintergrund, dass mir mittlerweile mehrere Bürger bestätigt haben, dass sie schon seit mehr als anderthalb Jahren auf eine Entscheidung warten?