Ja, ich habe das ja schon ein Stückchen angedeutet. Erstens sind da ja Verfahren anhängig. Das hängt natürlich davon ab, ob diese Bürger in diesem Verfahren sind. Und ansonsten würde ich dies dann noch mal schriftlich nachreichen lassen.
8. Was geschieht nach erfolgter Schließung des Amtes für Landwirtschaft und Umwelt in Ferdinandshof mit der leerstehenden Immobilie?
(Dr. Norbert Nieszery, SPD: Das entscheidet die Präsidentin, Herr Müller, nicht Sie. – Michael Andrejewski, NPD: Jawoll. – Dr. Norbert Nieszery, SPD: Genau.)
Im Anschluss, Herr Müller, an den Auszug des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt wird die Liegenschaft zunächst entsprechend den örtlichen Notwendigkeiten und Gegebenheiten gesichert und für den Verkauf vorbereitet.
Das hängt davon ab, ob es überhaupt einen Kaufinteressenten gibt. Und wenn ja, ist die Landesregierung gehalten, dann natürlich auch Erlöse zu erzielen. Dann wird entschieden, ob die Immobilie verkauft wird.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Helmut Holter, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 10 und 11 zu stellen.
Ziele verfolgt die Landesregierung als größter Gläubiger im Gläubigerausschuss der insolventen P+S-Werft in Stralsund?
Sehr geehrter Herr Kollege Holter! Die Landesregierung setzt sich für den Erhalt des Schiffbaustandortes in Stralsund ein und favorisiert eine Lösung, die mit einem tragfähigen Geschäfts- modell eine möglichst hohe Anzahl von Arbeitsplätzen auf der Werft dauerhaft sichern kann. Diese Lösung muss aber sowohl insolvenzrechtlichen als auch EUbeihilferechtlichen Kriterien entsprechen. Der Verkauf darf weder eine genehmigungspflichtige Beihilfe bei dem Investor enthalten noch darf er eine Schädigung der Insolvenzmasse darstellen. Deshalb ist die Höhe des Kaufpreises ein maßgebliches Kriterium.
Herr des Verfahrens ist der Insolvenzverwalter. Derzeit verhandelt der Insolvenzverwalter mit mehreren Bietern, die den Standort Stralsund weiter betreiben wollen und nutzen wollen, er redet aber auch mit Bietern, die eine andere industrielle Nachnutzung des Standortes anstreben.
Erstens: Wann rechnet die Landesregierung mit einer endgültigen Entscheidung im Gläubigerausschuss über die Zukunft der Werft in Stralsund?
Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, bis Dezember den Gläubigerausschuss mit dieser Frage zu befassen.
Zweite Zusatzfrage: Die Landesregierung schließt also eine Schließung und Verwertung der Werft als solches aus?
Das werden wir sehen, wenn die Dinge auf dem Tisch liegen. Wenn alle Angebote gesichtet sind, dann wird es eine Entscheidung im Gläubigerausschuss geben. Ich kann der Entscheidung nicht vorgreifen.
werft Stralsund, gegebenenfalls auch finanzieller Art, ist die Landesregierung bereit zu übernehmen?
Die Landesregierung hat für die Bauzeitenfinanzierung der Werften einen Gesetzentwurf erarbeitet und mit der Bundesregierung die Modalitäten und Konditionen zu diesen Dingen besprochen. Damit wird eine Bauzeitenfinanzierung bis zu 400 Millionen Euro abgestimmt und der Bund beteiligt sich im Schadensfall mit 100 Millionen Euro. Hierzu werden gemeinsame Förderwürdigkeiten für die jeweiligen Werften und für das jeweilige Schiffsprojekt festgelegt. In jedem Einzelfall wird geprüft und dann eine Entscheidung getroffen.
Mit diesem Rahmen kann ein Baufinanzierungsvolumen von 500 Millionen Euro für die Werftenstandorte in Mecklenburg-Vorpommern bereitgestellt werden. Es ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass weitere Schiffbauprojekte für den Standort Stralsund finanziert und realisiert werden können. Darüber hinaus ist die Landesregierung bereit, förderfähige neue Anlageinvestitionen am Standort Stralsund, die sich nach dem Konzept des Investors im Zuge einer Übernahme als notwendig und damit als realistisch darstellen, im Rahmen der förder- und beihilferechtlichen Bestimmungen maximal zu unterstützen.
Ich hätte eine Zusatzfrage: Ist die Landesregierung bereit, entsprechende Bieterkonzepte vorausgesetzt, sich auch als Gesellschafter an der Werft in Stralsund zu beteiligen?
Die Frage ist nicht entschieden. Ich gehe davon aus, dass es schwierig wird, also positiv zu votieren.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Dr. Mignon Schwenke, Fraktion DIE LINKE, die Frage 12 zu stellen.
Landesregierung das EuGH-Urteil entfalten, welches die EU-Kommission zur Durchführung zeitnaher Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen verpflichtet, das in diesem konkreten Falle die Maissorte 1507 betrifft?
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Schwenke! Das Urteil macht mir große Sorgen, denn der Europäische Gerichtshof hat Ende September entschieden, dass die EU-Kommission verpflichtet ist – das wissen Sie –, das Zulassungsverfahren für gentechnisch veränderte Pflanzen zur Entscheidung zu bringen. Und die Verhandlungen in Brüssel sind sehr weit vorangeschritten. Wir müssen davon ausgehen, ich glaube, das haben Sie auch wahrgenommen, dass im Dezember die EU-Kommission gegebenenfalls entscheidet und auch der Rat.
Er gab damit, und zwar der EuGH, dem Saatgutunternehmen recht, das die Zulassung für den Anbau des gentechnisch veränderten Maises, das ist die Mais- sorte 1507, bereits 2011 beantragt hatte. Es liegen derzeit im Übrigen sechs Anträge für gentechnisch veränderte Pflanzen mit abgeschlossener Sicherheitsbewertung zur Entscheidung in Brüssel vor. Es geht also nicht nur allein um diese eine Sorte von Pioneer, sondern es geht auch um andere.
Ob das Urteil dazu zwingt, die anstehenden Anbauzulassungen tatsächlich bald zu Entscheidungen zu bringen, und wie dann ein mögliches Ergebnis aussieht, kann die Landesregierung nicht einschätzen. Ich habe ja eine Einschätzung vorgenommen, ich vermute, die Kommission wird im Dezember entscheiden. Für den Fall einer Anbauzulassung des gentechnisch veränderten Maises sind in Mecklenburg-Vorpommern die rechtlichen und materiellen Voraussetzungen für die Überwachung des möglichen Anbaus getroffen, wobei wir ja eine klare Aussage getroffen haben im Koalitionsvertrag, dass wir den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ablehnen. Und ich gehe davon aus, dass das in den Verhandlungen in Berlin für die gesamte Bundesrepublik Deutschland versucht wird durchzusetzen.
Eine Zusatzfrage: Kann ich daraus schließen, dass Sie sich weiter dafür einsetzen, dass das in Deutschland nicht passiert und speziell in Mecklenburg-Vorpommern?
Also wir lehnen aufgrund der Gesamtsituation den Anbau gentechnisch veränderter Organismen ab, den breiten Anbau. Forschung sehen wir differenziert etwas anders, denn Forschung muss erlaubt bleiben, die Unabhängigkeit von Lehre und Forschung – ich hoffe, da sind wir uns einig –, aber den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen wollen wir nicht. Und wir wollen im Übrigen auch eine größere Transparenz bei der Kennzeichnung.