Mignon Schwenke

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Guten Morgen, Herr Minister! Ich frage die Landesregierung:
3. Welche Stellungnahme hat die Landesregierung am 28. Juni 2016 zur Anhörung der Bundesländer im Bundeskanzleramt zur UN-Nachhaltig- keitsstrategie 2030 und zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie abgegeben?
Eine Nachfrage bitte: Heißt das, Sie haben gar keine Stellungnahme dazu abgegeben?
Danke.
Die zweite Frage:
4. Wer vertritt das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Regionalen Netzwerkstelle Nord (REN Nord) zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie?
Eine Nachfrage: Wenn die Akademie für Nachhaltige Entwicklung, die ich für das richtige Gremium dafür halte, sozusagen Mecklenburg-Vorpommern vertritt, heißt das, dass Sie zusammen mit der Akademie für Nachhaltige Entwicklung auch die Landesstrategie erarbeiten?
Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Herr Eifler, wenn ich Sie immer so reden höre, da frage ich mich: Wer regiert eigentlich in diesem Land und auch im Bund?
Also wenn Sie immer mal so viel, wie Sie uns ständig auffordern, wir sollen doch bei unseren Kollegen,
die in den Regierungskoalitionen sind …
Ja, Herr Eifler, hören Sie doch auf! Sie sind doch nicht völlig neugeboren, Sie sind auch irgendwie involviert! Sie können da auch viel mehr tun, also fassen Sie sich diesbezüglich mal an Ihre eigene Nase!
Das würde schon weiterhelfen.
Eine weitere Vorbemerkung machen möchte ich zu Minister Pegel, zu dem Rundschreiben, das Sie erwähnt haben, das sozusagen die Handreichung oder besser gesagt die Gebrauchsanweisung für die Kommunen sein sollte, wie mit diesen wirtschaftlichen Aufgaben in der Energiefrage umgegangen werden soll. Also für meine Begriffe war entweder diese Gebrauchsanweisung nicht praktikabel genug oder die kommunale Ebene hat sie auch nicht verstanden oder wollte sie auch nicht verstehen, also viel geändert hat sich jedenfalls daran nicht. Das ist zumindest meine Wahrnehmung vor Ort.
Aber nun zum Antrag. Meine Damen und Herren, offensichtlich ist es so – ich nehme hier jetzt mal eine Anleihe bei einer Formulierung, die mein Fraktionsvorsitzender häufig verwendet –, links wirkt, ob bei SPD, CDU und nun auch bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
In der 42. Sitzung des Landtages am 29. Mai 2013 – also nicht erst im September 2014 – habe ich für meine Fraktion einen Antrag unter dem Titel „Akzeptanz der Energiewende durch Teilhabe stärken“ eingebracht. Ein Punkt war damals, den Gewerbesteueranteil gesetzlich von 70 auf 90 Prozent zugunsten der Standortgemeinde zu erhöhen, also der Standortgemeinde für die Windprojekte.
Lieber Johann-Georg, weißt du noch, was du 2013 zu der Forderung gesagt hast und wie ihr euch zu diesem Punkt verhalten habt? Bei der Koalition, da war mir das völlig klar, die musste das erst mal ablehnen, es war ja ein Oppositionsantrag,
aber die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat dem ebenfalls nicht zugestimmt, ihr habt euch enthalten. Und die Begründung war, dass die enthaltenen Punkte zu konkret waren und keine Prüfaufträge. Außerdem hast du gefordert, das Verhältnis zwischen Standortgemeinde und Gemeinde des Betreibersitzes sollte 95 : 5 Prozent sein und nicht 90 : 10. Aber es ist gut, dass wir uns im Prinzip auch im Laufe der Diskussion immer weiter annähern.
Da wir das Thema bereits 2013 eingebracht haben, erspare ich mir, das Ihnen alles zu wiederholen. Meine Damen und Herren, herausheben möchte ich aber noch, dass weitere Positionen, die sich in unserem damaligen Antrag befanden, heute bereits umgesetzt sind und sie
zumindest auch Positionen von SPD und CDU geworden sind, beispielsweise die direkte finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und von Gemeinden.
Damals, vielleicht können Sie sich auch noch erinnern, hatte Herr Kollege Seidel die Idee noch nicht verstanden, ich zitiere mal aus dem Protokoll: „es ‚ist eine direkte finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energieanlagen einzuräumen‘. Was heißt denn das? Da soll sich also jemand dann ein Windrad holen oder ein paar Schrauben, oder wie?“ Ende des Zitats.
Herr Seidel, ich vermute, Sie haben das Beteiligungsgesetz und die Möglichkeit, sich finanziell daran zu beteiligen, heute verstanden.
Allerdings, entscheidend wird sein, wie viel tatsächlich zu verteilen sein wird, und nicht – das ist zumindest der Unterschied, den wir feststellen zwischen uns, JohannGeorg –, nicht zuallererst, ob fünf oder zehn Gemeinden daran beteiligt werden.
Es geht darum, wie viel zu verteilen ist. Und das hängt nicht unwesentlich von dem neuen EEG 2016 ab und wie sich das in der Praxis auswirkt.
Auch die Gründung einer Landesenergieagentur war damals eine Forderung. Da haben alle noch große Augen gemacht und gefragt, wofür wir das denn brauchen.
Seit 2013 ist also in der Energiepolitik sehr viel passiert,
auch was die Erkenntnisse der Koalitionäre betrifft.
Meine Damen und Herren, die Akzeptanz in der Bevölkerung auf einem hohen Niveau zu halten oder sogar auszubauen, wird das A und O sein in der Energiepolitik. Und ich kann das Credo der LINKEN nicht oft genug wiederholen: Die Energiewende muss auch ein sozialer Umbau sein, nicht nur ein ökologischer. Die Menschen müssen etwas von der Energiewende haben, und zwar nicht nur ein ruhiges ökologisches Gewissen.
Aus meiner Sicht waren zumindest die Voraussetzungen dafür gut, weil man die Energiewirtschaft aus den Händen der Großkonzerne gerissen hat. Auch das wird mit dem neuen EEG dann wieder kaputt gemacht, zumindest unsere Voraussage. Die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren wird sowohl im Wahlkampf eine Rolle spielen als auch im Parlament in der neuen Legislaturperiode.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch gleich fertig, dann können Sie weiterreden.
Also die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren wird sowohl im Wahlkampf eine Rolle spielen als auch danach im Parlament in der neuen Legislatur. Wir stimmen dem Antrag zu, es sind ja auch zum Teil unsere Forderungen. Auch dem Prüfauftrag in Punkt II zum Finanzausgleichsgesetz stimmen wir zu. Der Novellierungsbedarf ist ohnehin offensichtlich, dann ist auch das sinnvoll, und es betrifft auch die Möglichkeiten zur Versteuerung von Veräußerungsgewinnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Seit Februar liegt ein Entwurf zum Integrierten Landesverkehrsplan vor, fertig soll er nun 2017 sein. Damit geht das Warten erst einmal weiter, auch das Warten auf einen aktualisierten ÖPNVLandesplan, denn der soll verbindlicher Bestandteil des Planes sein und Aussagen für langfristige überregionale Planungen enthalten, und zwar für Leistungsangebote und Infrastruktur des ÖPNV, zur Entwicklung des SPNVAngebotes, zur Finanzierung und Organisation des ÖPNV.
Der letzte Landesplan für den Öffentlichen Personennahverkehr umfasste den Zeitraum von 2002 bis 2007. Damit ist seit etlichen Jahren ein ÖPNV-Landesplan überfällig, der die Grundlage für die Nahverkehrspläne der Regionen beziehungsweise Landkreise ist. Die Landkreise erwarten vom Land endlich Aussagen darüber, wohin es
gehen soll. Die Linienkonzessionen für Busunternehmen liefen landesweit entweder in 2015 oder laufen in diesem Jahr aus. Neue Verträge für ÖPNV-Leistungen mussten und müssen geschlossen werden, und das in der Regel für zehn Jahre, aber strategische und grundlegende Vorgaben der Landesebene fehlen. Wie sollen sich beispielsweise die Verkehrsleistungen entwickeln? Sollen es mehr oder weniger Fahrkilometer sein? In Abhängigkeit davon müssen Fahrzeugmaterial und Personal geplant und auch private Verkehrsunternehmen eingebunden werden. Und wie sind Bus und Bahn aufeinander abzustimmen? Oder ist das gar nicht gewollt?
Zubringerdienste per Bus, Rufbus oder Taxi zur Bahn oder zur nächsten Bushaltestelle sind anders zu kalkulieren als Linienverkehre. Sie sind aber zwingend notwendig, um Parallelverkehre abzubauen, und sie werden gebraucht, um auch in ländlichsten Regionen Angebote vorhalten zu können. Synergieeffekte lassen sich mit Sicherheit erschließen. Das betrifft auch die Finanzierung, zum Beispiel durch das Zusammenfassen von verschiedenen Finanzierungsinstrumenten. Wir meinen auch, dass es Anreize für die Steigerung der Nutzerzahlen geben muss. Das halten wir für zwingend erforderlich. Aber was aufwendiger ist, kostet in der Regel auch mehr, deshalb muss politisch entschieden werden, ob das Land die Kreise und kreisfreien Städte besser unterstützt.
Wenn ein bedarfsgerechtes Angebot mehr kostet, muss nach unserer Auffassung auch das Land seinen Anteil daran leisten. Die Daseinsvorsorge ist zu sichern und die Sicherung von Mobilität gehört nun einmal zu den wichtigsten Aufgaben der Daseinsvorsorge. „Sie ist die Lebensader des ländlichen Raumes“ – ein Zitat von Professor Bombeck, das ich schon mehrfach gebracht habe. Ich jedenfalls stimme ihm völlig zu.
Die bisherige Aussage im Entwurf zum Integrierten Landesverkehrsplan, mit den vorhandenen Mitteln auszukommen, reicht nicht nur nicht, sie stellt den Verkehrsplanern in den Kreisen auch die Haare zu Berge. So, wie das Land eine Dynamisierung der Mittel für den Regionalbahnverkehr braucht und vom Bund erhält, wenn auch nicht ausreichend, wollen auch die Kreise und kreisfreien Städte berechtigterweise, dass der Kostenentwicklung Rechnung getragen wird. Höhere Aufwendungen durch steigende Betriebskosten und eigenfinanzierte neue barrierefreie Fahrzeuge, die Zahlung von Tariflöhnen und ein gutes Verkehrsangebot dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Im Entwurf zum Integrierten Landesverkehrsplan fehlen zudem elementare Aussagen, die zwingend zu ergänzen sind. So ist die Erarbeitung eines Hauptnetzes, also landesbedeutender ÖPNV-Verbindungen, und eines Nebennetzes aus Bus und Bahn lediglich als Maßnahme formuliert worden. Verantwortlich sollen dafür das Infrastrukturministerium, die Landesverkehrsgesellschaft
und die Landkreise sein.
Mir ist klar, eine solche Abstimmung kostet Zeit, es geht hier um knallharte wirtschaftliche Interessen, aber ich frage mich, warum hierbei so viel Zeit verschenkt worden ist. Das Festlegen eines landesbedeutsamen Netzes muss zuallererst landesverkehrsplanerischen Aspekten folgen, Bedarf und Daseinsvorsorgepflichten berücksichtigen und sich nicht dem Diktat von Finanzen und Zuständigkeiten unterwerfen.
Nach meinen Informationen gab es seit den Werkstattgesprächen im Jahr 2014 keine Kontakte zwischen Landes- und Kreisebene. Wenn das wahr ist, ist das nicht zu akzeptieren. Ich erwarte im Integrierten Landesverkehrsplan einen soliden Vorschlag für ein solches Netz, und das muss alle Landesteile erfassen und miteinander verknüpfen. Ziel muss es sein, ein Hauptnetz im Stundentakt und lediglich in Randzeiten im Zweistundentakt zu bedienen.
Ohne Vorgaben für landesbedeutsame Netze fehlen wichtige Planungsgrundlagen für die regionalen beziehungsweise kreislichen Nahverkehrspläne. Die Folge: Jede Region und jeder Kreis wurstelt für sich und an den Nahtstellen kommt es zum Riss. Die fehlende Landesvorgabe verhindert oder erschwert kreis- und länderübergreifende Angebote. Ein öffentlicher Personenverkehr, der die Regionen vernetzt, verknüpft und getaktet ist, ist deshalb aus unserer Sicht für viele weitere Jahre nicht möglich.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erste von acht Werkstattgesprächen zur Vorbereitung des Integrierten Landesverkehrsplans war im Oktober 2012, das letzte im Januar 2014. Danach brauchte es über zwei Jahre, bis der Entwurf vorlag, der aus unserer Sicht noch dazu ein verkehrspolitisches Desaster darstellt. Zur Veranschaulichung zitiere ich aus der Zusammenfassung des „1. Werkstattgesprächs“ zur „(Öffentlichen) Mobilität im ländlichen Raum“. Ich zitiere:
„Umstritten war unter den Teilnehmenden, welche Rolle der schienengebundene Verkehr im ländlichen Raum spielen soll. Die eine Gruppe vertrat die Ansicht, dass der Bus für dasselbe Geld erheblich mehr Leistung bieten könne als die Bahn. Der Bus könne durch mehr Haltestellen und flexible Routen zusätzliche Fahrgäste gewinnen. Die Unterschiede bei den Kosten von Bahn und von Bus würden sich angesichts zurückgehender Einwohner- und Nutzerzahlen verstärken. Dies sei angesichts des knappen Geldes für den gesamten ÖPNV nicht zu verantworten. Die andere Gruppe verwies auf nachweisbare Raumstruktureffekte der Bahn, die sich erst langfristig einstellten, und auf einen ‚Schienenbonus‘ bei den Fahrgästen. … Außerdem müsse berücksichtigt werden, dass die Bahn durch ihre höheren Infrastrukturkosten im Nachteil sei. Im Tourismus- und Wirtschaftsverkehr lasse sich die Bahn gegen den demographischen Trend entwickeln. Einigkeit bestand darin, dass vor einer Instrumentendiskussion um Bahn oder Bus die Ziele bestimmt werden müssen, die wiederum mit den finanziellen Möglichkeiten abzugleichen sind. Gewarnt wurde vor der Vorstellung, es gebe allgemeingültige ‚harte‘ Kriterien (insbesondere Fahrgastzahlen), mit deren Hilfe entschieden werden kann, ob eine Strecke von Bahn oder vom Bus bedient werden soll; denn hier spielt die örtliche Situation eine große Rolle und viele weiche Faktoren sind kaum monetarisierbar.“ Zitatende.
Ich zitiere diese Ergebnisdarstellung nicht ohne Grund. Im Entwurf des Landesverkehrsplans wird von der Landesregierung klar die Positionierung der ersten Gruppe vertreten. Das Geld ist das Maß aller Dinge. Das geht eindeutig zulasten der Bahn. Gleich mit klargestellt wird, dass es ökonomisch und ökologisch wenig sinnvoll ist, die Bahn auf Strecken fahren zu lassen, wo sie nicht ausgelastet ist. Das unterstreicht noch einmal meinen Eindruck, dass alle verkehrspolitischen Entscheidungen dem Landeshaushalt untergeordnet werden. Der nicht als
Geldwert oder in barer Münze zu berechnende Vorteil der Bahn für die Region spielt überhaupt keine Rolle. Ich bin froh, dass wir uns in der neuen Wahlperiode erneut mit der Südbahn befassen werden. Dank sei der Volksinitiative!
Was ich Ihnen, Herr Minister, und auch Ihnen in den Koalitionsfraktionen in dieser Sache und bei der Bahn zuallererst vorwerfe, das ist: Warum fragen Sie nicht, warum so wenige Leute oder zu wenige Leute die Bahn nutzen, und was kann man tun, um das zu ändern?
Landesnetz, vertakteter Verkehr, einheitliches Tarifsystem, Mobilitätszentralen zur besseren Information der Fahrgäste, Einbindung des Schülerverkehrs – gucken Sie einfach auch mal in die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“!
Generell und unabhängig von der Südbahn halte ich es für völlig unsinnig, SPNV-Leistungen auszudünnen oder gar einzustellen. Die Bahninfrastruktur muss trotzdem vorgehalten werden, auch bei wenig oder keinem Personenverkehr. Sie muss intakt für den Güterverkehr sein und ist als Bahnstrecke gewidmet. Kosten laufen also sowieso auf, aber Einnahmen durch den Betrieb fehlen. Das hat für die Beschäftigten erhebliche Auswirkungen: Einige Hundert Euro fehlen in der Geldbörse. Die Grundkosten der Bahn in M-V sind nicht umsonst so hoch. Es wird viel zu wenig und viel zu langsam gefahren.
In der Studie – wir haben gestern schon darüber gesprochen –, die den Bündnisgrünen als Grundlage für ihren Antrag zur Schienenoffensive diente, ist der Zusammenhang von mehr Nutzung im Stundentakt, höherer Geschwindigkeit und des dazu erforderlichen Infrastrukturausbaus beschrieben. Eine höhere Geschwindigkeit ließe mehr Umläufe zu und würde die Kosten für die Fahrzeugvorhaltung und den Personalaufwand verringern. Die Landesregierung sieht das offensichtlich nicht so, und da muss im Entwurf zum Integrierten Landesverkehrsplan auch ein sehr unfairer Kostenvergleich zwischen Bahn und Bus herhalten.
Der Bus muss keine Benutzungsgebühren für die Straße zahlen. Die Bahn hat Trassenentgelte zu zahlen, die nach Einschätzung von Pro Bahn unverhältnismäßig hoch sind. Außerdem wird die Investition in das Schienennetz, die ja mit dem Entgelt finanziert werden soll, sehr selektiv vorgenommen. Auch hier zeigt sich nach unserer Auffassung, dass die Trennung von Netz und Betrieb nicht, wie beabsichtigt, den Wettbewerb gefördert hat, sondern die Kosten in die Höhe treibt.
Derzeit verhandeln Bund und Länder, diese für den Schienenpersonennahverkehr aus dem Ruder laufenden Kosten neu zu regeln. Vielleicht können Sie, Herr Minister, heute schon etwas zum aktuellen Verhandlungsstand berichten. Aus den mir bisher bekannten Vereinbarungen entnehme ich, dass mittlerweile eine sehr viel höhere Planungssicherheit für den Schienenpersonennahverkehr als noch im Frühjahr besteht. So wird es zusätzlich zu den 8 Milliarden Euro Regionalisierungsmittel 200 Millionen Euro für die neuen Bundesländer geben, auch wenn
noch nicht bekannt ist – zumindest uns nicht –, ob das als Sonderzuweisung erfolgt oder Bestandteil des Regionalisierungsmittelgesetzes wird und ob die Dynamisierung auch für diese 200 Millionen Euro gilt.
Fakt ist, es ist nicht nur zwingend notwendig, sondern auch möglich, ein attraktives Szenario für die Entwicklung des Schienenpersonennahverkehrs im Integrierten Landesverkehrsplan zu entwickeln. Es muss um mehr, nicht um weniger Bahnleistungen gehen: eine durchgehende Südbahn, ein Stundentakt auf Hauptstrecken, eine neue Darß-Bahn, der Wiederaufbau der Karniner Brücke und, und, und – eben eine Schienenoffensive! Auch muss sich das Land wesentlich stärker dafür einsetzen, gegen die Wettbewerbsverzerrung von Fernbussen zulasten der Bahn vorzugehen. Deshalb ist es nach unserer Auffassung gesetzlich zu regeln, den Mindesthalteabstand im Fernbusverkehr auf 100 Kilometer zu verdoppeln. Die Befreiung von der Maut ist aufzuheben und Barrierefreiheit muss auch für Fernbusse gelten.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, dass das Energieministerium erst auf Druck der Proteste mit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 und der heftig dazu geführten Debatten im Landtag ein Gutachten in Auftrag gab, wie Fern- und Regionalverkehr abzustimmen seien, zeigt uns eindrucksvoll, dass die Bahn in MecklenburgVorpommern keinen guten Stand hat. Das muss sich ändern! Wir erwarten, dass mit Hochdruck am ÖPNVLandesplan und dem Integrierten Landesverkehrsplan gearbeitet wird. Es müssen verbindliche Aussagen getroffen und Daten aktualisiert werden und die Schiene muss dabei eine wesentliche Rolle spielen, vernetzt mit dem Bus und alternativen Bedienangeboten. Parallelverkehre müssen zwingend abgebaut werden.
Ihre Voraussage zu der demografischen Entwicklung, die auch im Landesverkehrsplan, im Entwurf, getroffen wird, auf die sich die Strategie gründet und die rechtfertigen soll, den öffentlichen Verkehr so stiefmütterlich zu behandeln, halte ich für fragwürdig. Der ländliche Raum wird sich nicht entleeren. Es werden auch immer wieder junge Menschen in ländliche Regionen ziehen, Familien gründen,
und das noch mehr, wenn wir den Breitbandausbau flächendeckend hinbekommen.
Die heutige junge Generation, nicht alle, aber viele davon, will kein Auto mehr, und nicht nur sie, auch die zunehmend älter werdende Bevölkerung braucht einen gut ausgebauten, vernetzten und kostengünstigen öffentlichen Verkehr. Schauen Sie – ich habe es schon mal gesagt – in die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission!
Ich bin froh, dass der Kollege Schulte gestern gesagt hat, dass wir den öffentlichen Verkehr neu denken müssen.
Ich werde Sie wieder daran erinnern.
Dass dies machbar ist, zeigen Länder wie die Schweiz, aber auch Schweden.
Für mich sind die Handlungsempfehlungen der Enquetekommission Orientierung auch für die nächste Legislatur. Aber das alles muss man politisch wollen, und daran mangelt es bei dieser Landesregierung.
Trotzdem, ich gebe die Hoffnung nicht auf. Mobilität hat im Rahmen der Daseinsvorsorge eine Schlüsselfunktion, und die muss Priorität haben. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Über den Integrierten Landesverkehrsplan oder besser gesagt den Entwurf werden wir ja morgen noch reden, insofern werde ich mich dazu mit einer Gesamtbetrachtung heute zurückhalten. Das betrifft sozusagen die Reaktion auf das, was der Minister gerade gesagt hat. Es liegt ein konkreter Antrag vor und dazu möchte ich mich jetzt ganz gern verhalten.
Wir denken schon, dass eine Schienenoffensive in unserem Land dringend geboten ist. Der Bahn droht nicht nur im Land, sondern auch im Bund immer weiteres Ungemach. Deshalb sind gestern, wenn Sie das mitverfolgt haben, Mitglieder der Eisenbahnergewerkschaft vor Dobrindts Ministerium aufgezogen und haben gefordert, dass man die Bahn nicht immer weiter ins Abseits stellen darf.
Ich möchte hier gern betonen, dass wir die Eisenbahner in diesem Ansinnen natürlich voll unterstützen.
Aber nicht nur im Bund, auch im Land ist – entschuldigen Sie bitte, Herr Minister, dass ich das so benenne – die Bahnpolitik in jeder Hinsicht katastrophal. Solide ist nach unserer Auffassung was anderes, das kann man auch nach unserer Auffassung nicht nur finanziell betrachten. Weniger Mittel heißt bei uns im Land immer weniger Bahn, Landesgeld wird nicht eingesetzt. Ungenügende Bahnnutzung heißt, Angebote streichen und Strecken stilllegen. Anreize für mehr Fahrgäste gibt das Land im Prinzip nicht vor. Öffentlicher Personenverkehr darf nicht mehr kosten. Bahn und Bus werden mit unfairen Kostenvergleichen ausgespielt und das geht immer zulasten der Bahn. Die Bahn hat keine Lobby in dieser Landesregierung. Das ist eine Behauptung, aber ich sehe sie durch viele Maßnahmen und Aktionen in dieser Landesregierung bestätigt. Die Menschen, die die Bahn nutzen wollen oder müssen, werden nicht ernst genommen.
Das zeigten die vielen Debatten im Landtag zur Südbahn und zu den Auswirkungen des Fahrplanwechsels.
Kurzum, es steht schlecht um die Bahn in MecklenburgVorpommern. Wie gesagt, solide heißt für uns etwas anderes.
Der Rückzug der Deutschen Bahn aus Mecklenburg-Vor- pommern wird auch mit der Bahnoffensive, die angekündigt ist, nicht wieder ausgebügelt werden können und kommt außerdem viel zu spät. Das kein Ende nehmende Gerangel um die Verteilung der Regionalisierungsmittel tut sein Übriges. Von einer gewollten Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene ist längst keine Rede mehr.
Deshalb begrüßen meine Fraktion und ich die geforderte Schienenoffensive.
Schade nur, dass der Antrag in der letzten Landtagssitzung dieser Wahlperiode behandelt wird, aber wir verstehen das als Auftrag für die nächste Legislatur.
Grundlage des Antrages ist die von den Bündnisgrünen in Auftrag gegebene Studie „Bahn- und Schienenoffensive Mecklenburg-Vorpommern“ der Berliner ETC Gauff Mobility Solutions, eines Beratungs-, Planungs- und Softwareunternehmens im Verkehrsmarkt. Sowohl der Antrag als auch die Studie werfen Fragen auf, die zu klären wären. Auch das eine oder andere inhaltliche Detail hätten wir gern im Ausschuss weiter ausführlich beraten, aber unmittelbar vor der parlamentarischen Sommerpause und am Ende der Wahlperiode bleibt dafür keine Zeit. Da wir das Anliegen politisch teilen, werden wir dem Antrag zustimmen, wenn auch in Details mit einigen Bauchschmerzen. Ich gehe im Folgenden darauf ein.
In Punkt 1 wird unter anderem die Einführung eines landesweiten Stundentaktes auf Ebene eines Regionalbahnangebotes gefordert und dabei sind Ungleichge
wichte auf der Angebotsseite abzubauen. Was genau gemeint ist, findet sich in der Studie. Dort ist die Bewertung des Status quo des Schienenpersonennahverkehrs vorgenommen worden. Es wird geschlussfolgert, dass falsche Akzente gesetzt werden. Der Minister hat es schon gesagt, nachfragestarke Strecken werden nur zweistündig bedient, während für weniger nachgefragte Relationen stündliche Angebote vorgehalten werden. Als Ziel wird formuliert, nachfrageorientierte Linien auf Einstundentakt zu heben.
So weit, so gut. Auch wir LINKEN wollen ein Hauptnetz im Schienenpersonennahverkehr im Stundentakt. Aber wir wollen nicht die Deutsche Bahn und damit den Bund aus der Verantwortung entlassen. Doch genau das impliziert die Studie, zumindest nach unserer Auffassung. Es werden nachfragestarke Strecken aufgeführt, für die ein Stundentakt im Nahverkehr gefordert wird, die eindeutig dem Fernverkehr zuzuordnen sind, wie Hamburg–Schwerin–Rostock, Berlin–Güstrow–Rostock, Berlin–Pasewalk–Greifswald–Stralsund. Dem Fernverkehr zuzurechnen ist eine Streckenlänge von über 50 Kilometern, über eine Stunde Fahrzeit oder ein Verkehr über Landesgrenzen hinweg. Derzeit kranken wir doch gerade daran, dass Fernverkehrsstrecken durch das Land bestellt werden, um überhaupt Angebote vorzuhalten. Das erfolgt ergänzend zum nicht ausreichenden Fernverkehrsangebot oder sogar als Ersatz zum fehlenden Angebot.
Die Deutsche Bahn hat Mecklenburg-Vorpommern vom Bahnverkehr abgehängt. Es existieren nur sehr wenige Fernverkehrsangebote, in den meisten Regionen gar keine. Im Klartext heißt das, der Bund kommt seiner grundsätzlichen Verpflichtung nicht nach, ein dem Wohl der Allgemeinheit dienendes Schienenpersonenverkehrsangebot vorzuhalten. Seit den 1990er-Jahren zieht sich der Bund schleichend aus der Verantwortung zurück. Was sich nicht rechnet, wird nicht bedient. Was sind die Folgen?
Erstens. Die abgezapften Regionalisierungsmittel stehen für die eigentliche Landesaufgabe, einen Schienenpersonennahverkehr als Daseinsvorsorge vorzuhalten, nicht zur Verfügung.
Zweitens. Die Fahrzeit ist wesentlich länger, weil fast überall gehalten wird, also unattraktiv.
Drittens. Regionalzüge sind anders als ein Intercity oder ein ICE ausgestattet und für Urlauber mit Gepäck auf Rädern weniger geeignet. WLAN fehlt auch dort, wie in allen Zügen.
Diese Folgen sind die Ergebnisse einer unverantwortlichen Privatisierungspolitik von Bund und Deutscher Bahn, die die Bahn an die Börse führen sollte. Glücklicherweise ist das gescheitert, aber ein neuer Anlauf scheint nicht völlig ausgeschlossen. Die PDS hat damals, übrigens als einzige im Bundestag vertretene Partei, gegen diese Bahnprivatisierung gestimmt. Eine Privatisierung der Daseinsvorsorge ist mit uns nicht zu machen und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben hier im Landtag im November 2014 einstimmig den Antrag der Regierungsfraktionen „Zukunft
des Schienenpersonenfernverkehrs sicherstellen“ beschlossen. Daran fühlen wir uns weiterhin gebunden. Das bedeutet auch, dass die Bahn den Fernverkehr vor 2019 in Mecklenburg-Vorpommern ausbauen muss. Das ginge, wie seinerzeit im Antrag 2014 gefordert, mit einem Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs. Zu solch einem Gesetz gab es im Bundestag und Bundesrat auch davor schon mehrere Anläufe von CDU/CSU, SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Minister Pegel wollte als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz 2015/16 einen erneuten Versuch wagen. Passiert ist im Ergebnis nichts.
Vor gut einem Jahr forderte auch die LINKEN-Bundes- tagsfraktion diesbezüglich eine gesetzliche Regelung. Auch das wurde abgelehnt. Mir ist das ehrlich gesagt unbegreiflich. Angeblich wollen doch alle Parteien in Regierungsverantwortung auf Landes- und Bundesebene das Gleiche, aber eine Mehrheit kommt nicht zustande. Die vorgeschlagene Bahnoffensive wird nicht ausreichen, um dem Grundgesetz Rechnung zu tragen. Deshalb stellt sich die Frage: Wollen wir Bund und Deutsche Bahn wirklich aus der Verantwortung entlassen, indem wir klein beigeben und diese Hauptstrecken als Nahverkehr bedienen? Sie hören das Fragezeichen. Einen Vorteil gäbe es allerdings: Die Planungssicherheit wäre größer, weil die Abhängigkeit von den Planungen der Deutschen Bahn entfallen würden. Diese grundsätzliche Frage sollten wir in Ruhe in der kommenden Wahlperiode diskutieren.
Auch der Punkt 2 Ihres Antrages, Kollege Jaeger, wirft für uns Fragen auf. Ein Konzept zum Ausbau der Streckenertüchtigung ausgewählter Strecken soll erarbeitet werden. In der Studie ist aufgeführt, welche Infrastrukturmaßnahmen notwendig wären, einschließlich grober Kostenschätzung. Da kommt eine ordentliche Summe zusammen, die durch Landesmittel zu schultern wäre. Zu klären ist im Vorfeld, für welche Infrastrukturvorhaben die Verantwortung eindeutig und ausschließlich beim Bund liegt. So hat sich beispielsweise der Bund von der vollständigen Umsetzung des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 1 lange verabschiedet. Wir dürfen gespannt sein, ob es gelingt, wenigstens den punktuellen zweigleisigen Ausbau der Engpassbeseitigung zwischen Rostock und Stralsund und durchgängig 160 Kilometer pro Stunde zwischen Hamburg und Rostock im Bundesverkehrswegeplan zu verankern. Bisher befindet sich im Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes kein einziges neues Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern in der Projektliste Schiene des vordringlichen Bedarfs. Deshalb brauchen wir eine realistische Einschätzung, ob die gewünschten Effekte der Fahrzeitverkürzung eintreten, wenn der Bund nicht mitspielt.
Dann komme ich zum Punkt 3. Hier sind Strecken benannt, für die mittel- und langfristig eine Reaktivierung und Lückenanschlüsse umgesetzt werden sollen. Das tragen wir gern mit, aber auch dabei muss unterschieden werden, was in Landesverantwortung geht und was der Bund schultern muss. Tatsache ist, dass der Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 Projekte wie die DarßBahn oder die Karniner Brücke bisher nicht berücksichtigt. Die Stellungnahme meiner Fraktion zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes sieht eindeutig die Verantwortung für beide Vorhaben beim Bund. Insbesondere beim Wiederaufbau der Karniner Brücke beziehungsweise einer direkten Bahnanbindung Usedom–Berlin über
die Peene handelt es sich um keine regionale, sondern um eine international bedeutsame Verbindung.
Ganz und gar nichts kann ich mit dem Punkt 4 Ihres Antrages anfangen. Was ist mit Regionalisierung der Infrastruktur und einer Dezentralisierung ihrer Bewirtschaftung gemeint? Ohne eine Anhörung, in der Fachexperten erklären, ob so etwas überhaupt umsetzbar und sinnvoll wäre, kann meine Fraktion dem nicht vorbehaltlos zustimmen. Ich schlage vor, diesen oder einen ähnlichen Antrag in der kommenden Wahlperiode erneut und dann mit der dazu notwendigen Zeit sach- und fachgerecht zu behandeln. Auch sollten wir die Ergebnisse des von Minister Pegel viel zu spät, aber nun endlich in Auftrag gegebenen Gutachtens abwarten, mit dem erklärt werden soll, wie Fern- und Regionalverkehr wieder abgestimmt werden können, denn seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2015 – das haben wir hier ausführlich beraten – ist ja alles aus dem Takt geraten.
Ich betone für die Linksfraktion, dass wir die Initiative der Bündnisgrünen für eine Schienenoffensive begrüßen. Das Ende der Wahlperiode setzt nun Grenzen für die Beratung. Auch mit der Langfassung der Studie konnten wir uns aufgrund der Kürze der Zeit nicht angemessen befassen und gegebenenfalls externen Sachverstand zurate ziehen. Viele Fragen bleiben daher offen, einiges ist unklar. Nicht alles tragen wir vollumfänglich mit, aber wir unterstützen das politische Anliegen. Die Bahn muss auch in Mecklenburg-Vorpommern wieder eine Zukunft bekommen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch dieser Antrag lag schon mal auf dem Tisch dieses Hauses, nämlich am 30. Mai 2013.
Wir haben uns sehr ausführlich hier in den Debatten mit Inklusion beschäftigt. Eigentlich wäre für Sie, meine Kollegen von der Fensterfront, eine Auffrischung dringend nötig, aber da ist ohnehin Hopfen und Malz verloren. Deshalb lehnen wir diesen Antrag auch heute wieder – dieses Mal allerdings ohne Begründung – ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Man höre und staune, mein Kollege sagte mir, das ist ein neuer Antrag.
Heute möchten die Herren von der NPD die Kutter- und Küstenfischerei unseres Bundeslandes retten.
Es ist noch nicht ganz der neue Tag, aber dieser Stunde angemessen, und im Auftrag meines Kollegen Pro
fessor Tack möchte ich sagen: Guten Morgen, sehr geehrte Herren, sind Sie auch schon aufgewacht?
In seiner bisherigen Zeit als Abgeordneter dieses Landtags, Sprecher für Landwirtschaft, Forsten, Fischerei und ländliche Räume, stellvertretender und später Vorsitzender des Agrarausschusses hat Professor Tack,
aber auch kein anderes Mitglied der demokratischen Fraktionen im Agrarausschuss eine einzige Initiative Ihrer Fraktion in diesem Themengebiet wahrgenommen.
Hingegen waren alle demokratischen Fraktionen in den Legislaturperioden, die Sie leider hier im Landtag verbracht haben, immer für die Kutter- und Küstenfischer aktiv.
Ob öffentliche Anhörungen, Gesetzesinitiativen oder Anträge, wir haben es gemeinsam gemacht und Sie haben sich immer herausgehalten. Ja, Sie haben nicht einmal in den entsprechenden Ausschussberatungen dazu Fragen gestellt. Schon allein das ist ein Grund, Ihren schlecht kaschierten europa- und polenfeindlichen Antrag abzulehnen.
Außerdem: Ohne eine gemeinsame europäische Fischereipolitik wäre die Ostsee längst leergefischt. Ohne die internationale Zusammenarbeit im Parlamentsforum Südliche Ostsee und in der Ostseeparlamentarierkonferenz
und die Regeln und Vorgaben der EU gäbe es keinen landestypischen Beruf der Kutter- und Küstenfischer mehr.
Natürlich brauchen die Kutter- und Küstenfischer von Mecklenburg-Vorpommern die Hilfe der Politik, auch der Landespolitik, aber Ihre Hilfe brauchen sie nicht. – Die demokratischen Fraktionen lehnen Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Herr Minister, ich habe vollstes Verständnis dafür, dass Sie hinter dem Kompromiss stehen, der zwischen Bund und Ländern ausgearbeitet wurde. Das stelle ich überhaupt nicht infrage. Ich an Ihrer Stelle würde das auch tun. Nun bin ich aber nicht an Ihrer Stelle und kann, Kollege Jaeger, ehrlich gesagt, diesem Kompromiss nicht ganz so viel Positives abgewinnen, wie ich zumindest den Eindruck hatte, dass Sie das heute vom Pult aus vermittelt haben. Ich meine schon – das ist auch ein Widerspruch zu dem, was der Minister gesagt hat –, das Gesamtausbauziel für 2020 auf 40 bis 45 Prozent der Stromerzeugung zu begrenzen, ist eine ziemliche Attacke auf die Energiewende und gefährdet die Energiewende.
Ja, ist klar, aber der Minister hat gesagt, das war nicht sein Hauptkampffeld. Das verstehe ich zwar, aber so, wie uns der Kollege Eifler das gerade aus der Begründung vorgelesen hat, steht das ausdrücklich noch mal drin, dass also an diesem Ausbauziel nicht gerüttelt werden soll. Da kann man ja einfach nur mal gucken, wie sozusagen der Ausbau in den letzten Jahren erfolgt ist. 2015 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei der Stromerzeugung bereits bei 32,6 Prozent, 2014 bei 25,8. Das ist eine Steigerung von knapp 7 Prozent in einem Jahr. In einem einzigen Jahr war der Zubau so groß, wie es die Große Koalition für ein ganzes Jahrzehnt vorsieht. Und das soll ich positiv finden? Also ich kann das nicht.
Ein realistisches und wünschenswertes Ausbauziel ist ein Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung von 55 bis 60 Prozent bis 2025 und 70 Prozent bis 2030. Das, meinen wir zumindest, würde uns Schritt für Schritt voranbringen. Die vorgesehenen Schritte, wie sie jetzt angestrebt werden, reichen dafür nicht aus. Eine konkrete Forderung fehlt bisher im Antrag, deshalb unser Änderungsantrag, der solche Ziele mit aufnimmt.
Meine Damen und Herren, einigen von Ihnen wird es vielleicht auch so gehen wie mir: Mir graut eigentlich mittler
weile jedes Mal davor, wenn eine neue Novelle des EEG ins Haus steht. Jedes Mal wird es im Grunde schlimmer. Jedes Mal wird sich Schritt für Schritt von den Grundsätzen, die das EEG so erfolgreich gemacht haben, verabschiedet. Jedes Mal wird auch systematisch etwas zerstört. Erst war es die Bioenergie – und das, was jetzt vereinbart ist, ist ja vielleicht nicht ganz schlecht, aber es ist eigentlich nur ein Pflaster –, dann die Solarenergie und nun möglicherweise auch noch die Windenergie.
Die Festschreibung dieses Ausbaukorridors von 2.800 beziehungsweise 2.900 Megawatt mag zwar an sich schon ein Erfolg sein – da stimme ich Ihnen zu, Herr Minister –, aber heißt das nicht im Wesentlichen, ab 2020 wird es faktisch nur noch Repowering, kaum noch realen Zubau geben? Sie können sich möglicherweise vorstellen, was das für die Branche bedeutet. Planbar ist das ja, aber ist es ausreichend, um es wirklich als das wirtschaftliche Standbein auch für Mecklenburg-Vorpommern in der Zukunft noch zu bewerten und haben zu wollen?
Der Systemwechsel bei der Förderung war ja nichts Überraschendes. Bereits mit dem EEG 2014 wurden die Ausschreibungen ab 2017 festgelegt. Wir haben das immer kritisiert. Wir halten das für den falschen Schritt und sind nach wie vor der Meinung, dass auch im Rahmen des EEG eine solche Kostenreduzierung möglich ist. Das zeigt sich ja im Prinzip auch schon. Doch klang der Gang zu diesem schwerwiegenden Schritt damals, 2014, noch so, als sollte er gut durchdacht vollzogen werden. Aber was ist stattdessen passiert? Es kommt zu nicht einmal einer Handvoll Pilotausschreibungen für die Fotovoltaikfreiflächen. Eine vernünftige Auswertung ist offenbar nicht gewünscht, denn es wird dermaßen aufs Tempo gedrückt, dass gar keine Zeit für eine vernünftige Debatte ist, und diejenigen, die sich zu Wort melden, werden nicht gehört.
Letztlich kann man bei den wenigen Pilotausschreibungen nur zu einem Ergebnis kommen: Es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass das System längerfristige Kostensenkungen gegenüber dem bisherigen System liefert. Es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass Bürgerenergien innerhalb der Ausschreibungssysteme in akzeptabler Weise zum Zug kommen, und es ist mitnichten der Nachweis erbracht worden, dass das Fotovoltaikausschreibungsdesign so mir nichts, dir nichts auf die Windkraft übertragbar ist.
Ich will Ihnen auch erklären, wie ich zu dieser Einschätzung komme. Es stimmt, dass bei der letzten Ausschreibungsrunde für Fotovoltaikfreiflächenpilotausschreibungen die Kosten auf einen mengengewichteten Zuschlagswert von 7,41 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden konnten. Damit liegt der Wert knapp 1 Cent unter der EEG-Einspeisevergütung. Aber, meine Damen und Herren, wann bitte werden diese Anlagen denn gebaut? In 18 bis 24 Monaten. Wenn wir uns die Senkung der Anlagenpreise der letzten Jahrzehnte anschauen, dann kommen wir zu dem Ergebnis, dass die Bieter lediglich die voraussichtliche Kostenentwicklung eingepreist haben. In den zwei Jahren wären auch die Einspeisevergütungen weiter zurückgegangen.
Die internationalen Erfahrungen besagen, dass die reelle Gefahr besteht, dass die Preise in Zukunft wieder steigen werden. Wer will denn nach vier Ausschreibungsrunden taktisches Bieterverhalten, vor allem von Großunternehmen, die die eigentlichen Profiteure des Systemwechsels
sind, ausschließen? Meine Fraktion hat nach wie vor erhebliche Zweifel, dass der Wechsel zu den Ausschreibungen überhaupt einen Preisvorteil bringt, denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Wer die großen Konzerne unterstützt, ihnen zu einer Monopolstellung verhilft und die kleinen klein hält, der kriegt eine Rechnung präsentiert, die sich gewaschen hat. Und wenn wir über die kleineren auf dem Markt sprechen, versucht die Bundesregierung, diese nicht nur klein zu halten, sondern ganz und gar auszubremsen – entgegen wohlmeinenden Worten.
Meine Fraktion hat bereits im vergangenen Jahr einen Antrag zu diesem Thema im Landtag vorgelegt, aber uns wäre es wichtig, die Akteursvielfalt auch in diesen umfangreichen Antrag von Ihnen, Kollege Jaeger, mit aufzunehmen. Wie steht es denn um die Akteursvielfalt in den vier Ausschreibungsrunden für Fotovoltaik? Einzig und allein in der dritten Runde haben zwei Energiegenossenschaften einen Zuschlag erhalten. In den anderen drei Ausschreibungen war nichts mit dem von der Bundesregierung angepriesenen Erhalt der Akteursvielfalt.
Natürlich wurden diese zwei Zuschläge zum Anlass genommen, um zu jubeln und zu sagen, seht her, hier habt ihr eure Akteursvielfalt. Zwei Energiegenossenschaften! Doch wie sind diese beiden da eigentlich reingerutscht? Beide Genossenschaftsprojekte sind bereits noch unter EEG-Vergütungsbedingungen begonnen worden, konnten aber nicht rechtzeitig umgesetzt werden. Damit die Projektierungskosten nicht völlig verlustig gehen, wurde extrem niedrig geboten. Das wird aber in Zukunft nicht der Regelfall sein. Das war mehr oder weniger fast Zufall. Deshalb muss an dieser Stelle noch etwas passieren.
Da sich der Systemwechsel zu den Ausschreibungen leider nicht verhindern lassen wird, ist Folgendes denkbar:
Erstens. Es könnten die Spielräume genutzt werden, die die Kommission einräumt, also die De-minimis-Regelung. Aber auch das ist eher unwahrscheinlich.
Zweitens wäre auch die Einführung des Preisübertragungsverfahrens denkbar. Dabei werden kleinere Akteure von der Pflicht zur Teilnahme an den Ausschreibungen befreit, ihnen wird ein planbarer Preis gesichert zugewiesen. Diese Forderung wurde bereits im Bundesrat beraten. Nach den Vorstellungen von Genossenschafts- und Umweltverbänden sollte ein festes Kontingent von 600 Megawatt für die kleineren Akteure bestehen. Dieser Forderung schließt sich meine Fraktion an. Deshalb finden Sie auch diese Forderung in unserem Änderungsantrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Fraktion stimmt den getroffenen Feststellungen und Forderungen im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den schon Tatsache gewordenen Änderungen zu. Ich hoffe, oder Sie haben es ja schon gesagt, Kollege Jaeger, unserem Änderungsantrag wollen Sie auch zustimmen. Im Punkt II.6 fordern Sie ein Gesamtkonzept, Kollege Jaeger. Ein Konzept ist das schon, was die Bundesregierung uns da als Kompromiss mit den Ländern vorlegt, nur haben wir erhebliche Zweifel, ob die in der Begründung des Gesetzentwurfes postulierten Ziele auf diesem Weg überhaupt erreichbar sind.
Zur Kostensenkung habe ich schon einiges gesagt, das will ich nicht wiederholen. Die Synchronisation mit dem
Netzausbau soll erreicht werden. Klar ist, dass der Netzausbau etwas mehr Zeit braucht, als es dauert, einen Windpark zu errichten. Aber ich kann überhaupt nicht erkennen, dass die Bundesregierung hier den gleichen massiven Druck aufbaut, damit es an dieser Front tatsächlich vorwärtsgeht. Im Gegenteil, ich vermute eher, dass sie darauf baut, dass das Netz ausreicht, um den Kohlestrom aufzunehmen, zumal die Windenergie im Norden noch zusätzlich mengenmäßig eingeschränkt werden soll. Also ich denke, die mengenmäßige Begrenzung in Netzengpassgebieten wird nicht nur Hessen treffen, sondern auch uns. Kleinere Fortschritte sind zu erkennen bei der Bioenergie, für die vor allem Bayern gekämpft hat und die uns natürlich auch zugutekommt. Auch die angekündigten Regelungen zur Nutzung von Überschussstrom für die Wärmeversorgung sind zu begrüßen. Das ist hier schon mehrfach getan worden.
Aber kommen wir zum Dritten. Unsere Hausaufgaben bei der Umsetzung der Pariser Vereinbarungen, die werden so nicht erreicht werden können. Grundsätzlich ist es die Energiewende, die gefährdet ist, und weil der Umbau der Energiewirtschaft der Hauptpfad für die Erfüllung der Klimaziele von Paris ist, bleibt das Abschlussdokument für Deutschland nach wie vor ein Papiertiger.
Dem Antrag der GRÜNEN stimmen wir zu und bitten auch um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! Euer Gesetzentwurf zum Thema Klimaschutz ist den gleichen Weg gegangen wie viele andere Gesetzentwürfe und Anträge der Opposition,
nämlich bei den Koalitionsfraktionen direkt in den Papierkorb.
Zweck des Gesetzes sollte es sein, verbindliche Klimaschutzziele für unser Bundesland festzulegen und einen rechtlichen Rahmen für die Belange des Klimaschutzes zu bestimmen.
Nun hören Sie doch erst mal zu, Herr Renz!
Ja, natürlich. Dann haben Sie es in die Schublade gelegt. Wenn Ihnen das lieber ist, dann ist es auch gut.
Aber zu solchen Diskussionen,
zu solchen Diskussionen ist die Koalition nicht bereit. Und nach dem Programmparteitag der CDU mit den dort gefassten Beschlüssen wundert mich das auch gar nicht mehr. Wieder eine vertane Chance, die Zielstellungen für unser Land konkret und ambitioniert zu bestimmen.
Und Sie, Herr Minister Pegel, können sich abstrampeln, wie Sie wollen, Ihr Koalitionspartner will die Energiewende nicht und blockiert deshalb alles, was in diese Richtung geht.
Wir hingegen begrüßen auch heute wieder,
dass der Gesetzentwurf zur Förderung des Klimaschutzes die Lücke zwischen gesetzlich verankerten Zielen, der koordinierten Umsetzung der Maßnahmen und deren Kontrolle sowie einem begleitenden Monitoring schließen sollte.
Leider kommen wir auch in dieser Legislaturperiode nicht darüber hinaus, mit dem „Aktionsplan Klimaschutz“ ein Maßnahmenpaket zu haben, dessen Umsetzung letztlich jedem Ressort und anderen Akteuren im Land überlassen bleibt. Und es ist dann auch nicht so schlimm, wenn es nicht umgesetzt wird, denn Folgen hat das für den entsprechenden Akteur beziehungsweise den entsprechenden Nichtakteur keine. Ich sagte das bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfes. Wir hatten nicht die Chance, die Fragen oder Unklarheiten zu diskutieren, die ich bei meiner Einbringungsrede auch angemerkt hatte, zum Beispiel die Definition der Treibhausgase nach dem Paragrafen 2 aus dem Kyoto-Protokoll und die aus unserer Sicht fehlenden, wie das Stickstofftrifluorid und indirekte Treibhausgase nach dem Montreal-Protokoll sowie die Stickoxide aus den Dieselabgasen. Auch die Paragrafen 3 und 4 wollten wir diskutieren, genauso wie den Anschluss- und Benutzungszwang, wie er in Paragraf 6 geregelt werden sollte.
Summa summarum, die Koalition ist sich selbst genug. Um Ereignisse wie in Baden-Württemberg sind wir ja herumgekommen, aber die Frage ist, wann es uns genauso massiv erwischt. Die immer kürzere Folge von Extremwetterereignissen macht keinen Bogen um uns. Und es zeigt sich immer mehr, dass die Beschlüsse von Paris bisher zumindest nichts wert sind, denn verbindliche, in nationalem Recht untersetzte Ziele gibt es bisher nicht.
Wir versuchen es deshalb noch einmal, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition: Springen Sie über Ihren Schatten und stimmen Sie wie wir diesem Gesetzentwurf zu! – Ich danke.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Paludikultur, also die landwirtschaftliche Nutzung von nassen und wieder vernässten Moorböden, scheint in dieser Legislaturperiode ein Thema zu sein, das die Koalitionsfraktionen sehr bewegt und zu immer neuen Anträgen treibt.
Selten hatten wir ein Thema von der Koalition vorgelegt bekommen, das es gleich auf zwei Landtagssitzungen innerhalb eines knappen Jahres geschafft hat,
und auch noch mit, …
Ja, wir haben noch einen, vielleicht kommt noch einer.
… und auch noch mit fast gleichlautendem Titel.
Vor einem Jahr sollten Paludikulturen gefördert werden, jetzt sollen sie weiter gefördert werden.
Ich interpretiere das so: Ihnen reichen die Anstrengungen noch nicht aus.
Da sind wir uns einig.
Überhaupt gab es nur wenige Themen, bei denen sich die regierungstragenden und die Oppositionsfraktionen inhaltlich so einig waren wie bei der notwendigen Förderung der Paludikulturen in Mecklenburg-Vorpommern.
Bei der letzten Debatte über dieses Thema – ich darf das an dieser Stelle in Erinnerung rufen – war der größte Streit darüber entbrannt, ob Frau Schlupp nun auf einem Wahlplakat der CDU einen Cowboyhut trug oder nicht.
Heute allerdings greift sich der Antrag mit dem Titel „Den Ausbau der Paludikulturen weiter fördern“ einen einzelnen Aspekt zur Förderung heraus, nämlich die Hochschulpolitik des Landes. Auch bei dem Thema sollte es wieder Zustimmung über alle Fraktionen hinweg geben. Zumindest sollte sie möglich sein, allerdings mit einer Einschränkung, aber dazu komme ich noch.
Am 12. Mai dieses Jahres spielten die Paludikulturen letztmalig eine Rolle, als die Landesregierung auftragsgemäß etwas spät, aber trotzdem auftragsgemäß ihren Bericht zur Entwicklung der Paludikolle…, nein -kulturen
hielt. Das war für die Koalition schon Anlass, das eigene Handeln zu bejubeln. Der Bericht zeigt auch, dass durchaus einiges getan wurde. Wenn ich den Bericht der Landesregierung aber richtig gelesen habe, dann gibt es nur ganz wenige Projekte, die noch nicht ausgelaufen sind. Also auch außerhalb der Frage nach einer Hochschulprofessur bleibt vieles zu tun, denn die Feststellung im Bericht der Landesregierung ist richtig, dass die Paludikultur noch nicht etabliert ist und eine Professur allein es nicht richten wird.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der heute vorliegende Antrag beginnt wie immer mit dem obligatorischen Begrüßungssatz bei Koalitionsanträgen. Dieses Mal begrüßen wir eben die bisherigen Initiativen der Landesregierung zur Stärkung als Energiestandort. Sei es drum, da begrüßt meine Fraktion auch mit!
Dass das Landesexzellenzprogramm zur Energieforschung dabei einen wichtigen Beitrag leisten kann, ist, denke ich, erst mal ziemlich unstrittig. Den Stellenwert der Paludikultur lobte Minister Backhaus vor knapp einem Jahr in den höchsten Tönen und beschrieb seinen Stolz auf das Erreichte, ich zitiere: „Ich glaube, dass man festhalten kann, ja, Mecklenburg-Vorpommern ist weltweit zum Kompetenzzentrum für den Moorschutz geworden.“
„Das erfüllt mich wirklich mit Stolz und auch mit großer Freude.“ Zitatende.
Der Antrag der Koalition „Nutzung von Paludikulturen befördern“ wurde dann in diesem Hause am 03.07.2015 auch einstimmig angenommen. Wozu also ein zweiter Antrag innerhalb so kurzer Zeit, zumal bei der Umsetzung des ersten noch einiges zu tun bleibt? Ich kann nur spekulieren, auch wenn Frau Kollegin Wippermann schon einiges gesagt hat. Wenn ich mir das Exzellenzforschungsprogramm des Landes genauer anschaue, gibt es dort genau definierte Forschungsthemen. Der Schwerpunkt A ist die Förderung von Forschungsverbünden zum Themenkomplex der erneuerbaren Energien. Auf der Website zum Programm heißt es dazu – Frau Wippermann hat es auch schon zitiert –: „Es sollen Forschungsverbünde gefördert werden, die entsprechend der Schwerpunktsetzung im Landesenergiekonzept der Landesregierung an der Weiterentwicklung von Netz- und Speichertechnologien für eine überwiegend regenerative elektrische Energieversorgung und deren nachhaltige Nutzung forschen.“ Zitatende.
Nun haben wir zwar mit dem Moorzentrum an der Universität Greifswald einen solchen Forschungsverbund, aber der scheint nicht voll in die Exzellenzinitiative zu passen, sonst wäre vielleicht ein solcher Antrag nicht nötig. Das Thema, Paludikulturen passfähig zu machen, wäre eine Möglichkeit. Oder gibt es etwa Streit zwischen den Ministern Backhaus und Brodkorb? Braucht es den Landtagsbeschluss, damit der Bildungsminister sich für eine solche Professur einsetzt?
Meine Damen und Herren, dass der Bildungsminister in diesem Sinne handelt, ist für mich eine Selbstverständ
lichkeit. Der politische Wille dieses Hauses, des Landtages, in Sachen „Nutzung der Paludikultur in Mecklenburg-Vorpommern“ wurde im letzten Jahr eindeutig dokumentiert. Niemand würde auf die Idee kommen, Minister Brodkorb dafür zu kritisieren, mit der Universität Greifswald eine solche Vereinbarung zu treffen, damit das Moorzentrum dauerhaft mit einer Professorenstelle ausgestattet wird.
Jetzt kommt allerdings mein Aber. Ich würde es nicht für gut halten, eine solche Stelle an einer anderen Hochschule einzurichten, so, wie es der Punkt 2 Ihres Antrages in Betracht zieht. Greifswald hat sich auf diesem Gebiet profiliert. Dort gibt es mit dem Moorzentrum ein einmaliges Kompetenzzentrum, das die Universität, die Succow-Stiftung und das DUENE-Institut umfasst. Eine Professur an einer anderen Hochschule würde aus meiner Sicht und aus Sicht meiner Fraktion diese geballte Kompetenz schwächen. Die Entscheidung ist zwar letztlich der Hochschulautonomie unterworfen, aber die Landesregierung muss nicht unbedingt dafür werben, das an einer anderen Hochschule zu tun. Trotzdem: Wer A sagt, muss auch B sagen, und dazu gehört eben auch die entsprechende finanzielle Ausstattung der Universität. Am Willen mangelt es jedenfalls in Greifswald nicht.
Am Ende bleibt mir nur eins zu sagen: Egal, welche Motivation diesem Antrag mit seinen Verhandlungs- und Prüfaufträgen in Richtung Landesregierung auch zugrunde liegt, sie wird uns nicht davon abhalten, erneut ein Bekenntnis für die Nutzung der Paludikulturen in Mecklenburg-Vorpommern abzugeben. Aber ich bitte Sie um getrennte Abstimmung der beiden Punkte. Dem Punkt 2 können wir aus den genannten Gründen in dieser Form nicht zustimmen. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! „Die Stromerzeugung aus Sonnenenergie durch FotovoltaikAnlagen hat zugenommen. Diese Entwicklung soll sich weiter fortsetzen. Dazu sollen zum Beispiel für den Kies- abbau ausgewiesene, aber nicht benötigte Flächen für die Nutzung der Sonnenenergie zur Verfügung stehen.“ Das war ein Zitat. Haben Sie es erkannt, meine Damen und Herren? Es ist ein Auszug aus Ihrem Koalitionsvertrag.
Wollen wir uns doch einmal ansehen, ob Sie Ihren damaligen Aussagen haben Taten folgen lassen.
Ich kann Ihnen jetzt bereits sagen, dass die Bilanz – zumindest aus unserer Sicht – ziemlich ernüchternd ist. Mecklenburg-Vorpommern ist im Bundesvergleich sehr weit hinten im Ranking.
Bei der installierten Leistung der Fotovoltaikanlagen lassen wir einzig Berlin, Hamburg, Bremen und das Saarland hinter uns.
Wissen Sie, inwieweit hier im Land das vorhandene Potenzial ausgenutzt wird? – Zu 4,7 Prozent im Jahr 2014. Mit diesem Wert sind wir zwar immer noch vor den Stadtstaaten, aber eine Nachricht zum Jubeln ist das zumindest für uns nicht. Für Sie vielleicht, meine Damen und Herren. Sie können ja selbst bei solchen Zahlen immer mal etwas Gutes finden. Ich bin gespannt, welche Erfolgsgeschichte Sie uns zur Solarenergie auftischen.
Doch es ist einfach nicht wegzudiskutieren, dass es alles in allem schlecht bestellt ist um die Solarenergie in Mecklenburg-Vorpommern. Das hat uns der Solarverband auf einer der letzten Sitzungen des Energieausschusses im Solarzentrum Wietow schonungslos aufgezeigt. Fakt ist auch, dass die Landesregierung in den letzten Jahren alles auf die Windenergie fokussiert hat. Alles andere haben Sie, zumindest nach unserer Auffassung, aus dem Blick verloren. Das hat der Diskussion um die erneuerbaren Energien im Land nicht gutgetan. Wir meinen, das muss sich ändern.
Wie können wir dem Ausbau der Solarenergie wieder mehr Schwung verleihen? Wir sehen zum Beispiel in einem landesweiten Solarkataster eine sehr gute Möglichkeit dafür. Vielleicht kennt der eine oder andere von Ihnen das Solarkataster von Nordwestmecklenburg.
Wenn nicht, kann ich Ihnen das nur empfehlen. Dort kann jeder Hausbesitzer sein Haus suchen: Adresse eingeben und zack erhalten sie viele nützliche Informationen. Sie erfahren, ob ihre Dachfläche geeignet ist, wie viel sie investieren müssten und was es an Förderung gibt. Sie erfahren natürlich auch, wie hoch ihr Gewinn nach 20 Jahren sein könnte. Anhand dieser Informationen kann man die Eigentümer auf jeden Fall zum Nachdenken anregen. Das Solarkataster ist eine sehr gute Sache und es wäre aus unserer Sicht sehr sinnvoll, diese Informationsmöglichkeit allen in Mecklenburg-Vorpom- mern anzubieten: den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Unternehmen.
Meine Damen und Herren, unsere Forderung nach einer Informations- und Beratungsoffensive baut auf einem solchen Solarkataster auf. Wenn die Möglichkeit geschaffen ist, dann muss dies auch entsprechend vermarktet werden. Ich muss die Leute auf die Möglichkeit hinweisen, muss sie neugierig machen und muss ihnen sagen, wo sie eine weitergehende Beratung finden. Besonders wichtig halten wir das auch für Unternehmen. Auf den Hallen und Geschäftsgebäuden schlummert ein großes ungenutztes Potenzial. Das ist widersinnig, denn die Wirtschaft sieht neben dem Fachkräftemangel zurzeit gerade in den Energiepreisen eines der größten Entwicklungshemmnisse.
Greifen wir unseren kleinen und mittleren Unternehmen doch unter die Arme und zeigen ihnen die Möglichkeiten, wo die Potenziale liegen und wie sie genutzt werden können! In diesem Zusammenhang sollten wir auch die Vermarktung unser heimischen Solarunternehmen im Land befördern.
Die Solarbranche in Mecklenburg-Vorpommern ist so gut wie unsichtbar. Auch das muss sich ändern nach unserer Auffassung.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Ansatzpunkt sind die Potenziale auf öffentlichen Gebäuden. Ja, ich weiß, wir reden über dieses Thema seit vier Jahren. Damals wurde bereits eine Überprüfung der Potenziale der Dachflächen öffentlicher Gebäude gefordert. Auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben einen Antrag im Landtag gehabt. Vor wenigen Monaten wurde im Energieausschuss berichtet, dass man gerade dabei ist, die Potenziale zu analysieren. Also, meine Damen und Herren, das Ganze hätten wir uns schon deutlich früher gewünscht. Hier wurde aus unserer Sicht wertvolle Zeit vertan. Auch das gehört zur Bilanz dieser Regierung.
Oder was ist mit den Konversionsflächen? Was passiert dort in Sachen Solarenergie? Nicht wirklich viel, meine Damen und Herren. Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Das war immer so und wird so bleiben. Das zeigt auch ein Beispiel aus der Vergangenheit: das Kirchenprojekt unseres damaligen linken Umweltministers Wolfgang Methling – ein gutes Projekt und es hat super funktioniert. Der Solarverband hat die Nutzung der nach dem EEG zugelassenen Freiflächen kritisiert, also Flächen neben den Autobahnen und den Schienen. Wenn Sie nun denken, dass DIE LINKE auf einmal eine uneingeschränkte Bebauung der landwirtschaftlich genutzten Flächen will, dann kann ich Sie beruhigen. Das wollen wir natürlich nicht! Aber lassen Sie uns doch mal schauen,
ob es nicht doch nutzbare Flächen dafür gibt. Das ist unsere Forderung, nicht mehr und nicht weniger.
Meine Damen und Herren, eine weitere Maßnahme sollte sein, auch mit den Stadtwerken und kommunalen Wohnungsunternehmen in einen Dialog zu kommen. Dahin gehend passt ein Artikel, der vor Kurzem in der OZ war. In Rostock wird erst ein Prozent des möglichen Potenzials auf den Dächern genutzt. Mieterstrommodelle sind die absolute Ausnahme. Die WIRO als kommunales Wohnungsunternehmen ist auch noch sehr zurückhaltend. Die Landesregierung sollte hier die Initiative ergreifen und alle an einen Tisch holen. Schließlich sind Mieterstrommodelle sowohl für Mieter als auch für Vermieter oft interessant. Es ist eine weitere Möglichkeit, um die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern.
Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt viele Ideen, wie die Solarenergie aus ihrem Schattendasein hervorgeholt werden kann. Es gibt mit Sicherheit noch mehr als die, die ich hier genannt habe. Lassen Sie uns heute den Grundstein für die kommenden Jahre legen, um mehr aus der Sonnenenergie zu machen als bisher. Ich hoffe auf Ihre Zustimmung zum vorliegenden Antrag. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Den Ausgang dieser Diskussion konnte ich mir ja vorher ausrechnen. Mal sehen, ob ich ein bisschen auf das reagieren kann, was einige von Ihnen hier von sich gegeben haben.
Also, Kollege Borchert,...
Ja, die haben gesprochen dazu, okay.
… „Solarenergie als tragende Säule der Energiewende“ – ich würde es ja gut finden, wenn sie das schon wäre, aber nach meiner Auffassung ist sie das eben noch nicht. Und auch was das Solarkataster betrifft und solche Dinge, habe ich in meiner Einbringungsrede gesagt, es geht mir darum, die Weichen zu stellen, auch für die nächsten Jahre. Ich habe nicht gesagt, dass das im nächsten Jahr fertig sein muss. Natürlich können wir so etwas schrittweise tun, aber dass es notwendig ist, das haben ja zum Glück auch Sie bestätigt. Ich denke, das wäre zumindest auch ein wichtiges Hilfsmittel, um die Solarenergie ein Stückchen voranzubringen.
Der Minister hat gesagt, investieren müssen Private. Aber zumindest Flächen zur Verfügung zu stellen, die wir auf Dächern haben, oder auch solche, die Rudi Borchert hier genannt hat,
die einer sinnvollen landwirtschaftlichen Nutzung nicht zugeführt werden können, das können wir doch tun.
Ein bisschen anderer Auffassung als Sie bin ich, was die Investitionen als öffentliche Hand betrifft. Wir haben als Land in anderen Bereichen Landeseinrichtungen, die auch selbst wirtschaftlich tätig sind. Warum sollen wir das nicht in diesem Bereich sein? Auch da gäbe es Möglichkeiten, anders als Sie es hier dargestellt haben.
Die positive Entwicklung, also 14 Prozent, betrifft den Anteil an erneuerbarem Strom, also nicht den Anteil am Potenzial. Der Potenzialanteil liegt nach wie vor bei ungefähr 5 Prozent. Insofern gibt es noch keinen Grund, sich irgendwie vor Glück auf die Schultern zu klopfen.
Meine Frage ist noch, selbst wenn ich das ein Stück weit nachvollziehen kann, was Kollege Jaeger hier zur Kritikfähigkeit des Solarverbandes gesagt hat – das will ich gerne hinnehmen –, aber die Unzufriedenheit mit dem Agieren der Landesregierung oder überhaupt mit Landesinstitutionen in dem Bereich ist doch sehr, sehr deutlich spürbar geworden. Für mich war das auch glaubhaft, was der Kollege...
Ja, na gut, dazu komme ich auch noch.
Diese Unzufriedenheit war deutlich spürbar. Und das, was die Kollegen in der Energieausschusssitzung in Wietow dargelegt haben, war für mich glaubhaft. Der Minister – und auch andere, Kollege Eifler ja auch – hat von den Signalen des Marktes gesprochen. Also wenn wir uns den Markt in der Energiewirtschaft angucken, so gibt es ja nicht wirklich einen Markt.
Dort ist der im Wesentlichen …
Ja, warum nicht? Das ist doch nicht meine Sache, das hat zur Zentralisierung und Monopolisierung geführt, wo sich die Leute den Markt sozusagen aufteilen und den Markteingriffen gar nicht so abgeneigt sind – Herr Eifler und auch die CDU nicht, nur eben an dieser Stelle nicht. Meine Redezeit würde nicht ausreichen, um die Latte runterzulesen oder aufzusagen, wo Sie überall Markteingriffe befürworten.
Denn auch die Ausnahmegenehmigungen,
auch die Ausnahmeregelungen sind Eingriffe in den Markt.
Und die haben Sie ja hier gerade explizit befürwortet und wollen sogar noch mehr.
Also das mit dem Markt ist, ehrlich gesagt, ein Argument, das bei mir nicht zieht. Das ist alles an den Haaren herbeigezogen.
Zu der Bundesgesetzgebung will ich nur sagen, es ist natürlich richtig, und ich denke, wir werden übermorgen, wenn euer Antrag noch mal auf der Tagesordnung steht, auch über das EEG reden. Dazu habe ich schon oft gesagt, wir sind überhaupt nicht zufrieden mit den bundespolitischen Rahmenbedingungen und halten sie eher für eine Bremse bei der Energiewende, als dass sie förderlich sind oder auch Kosten senken, was da immer als Argument hervorgezogen wird.
Wir haben uns mit diesem Antrag ganz bewusst auf Maßnahmen oder auf Vorschläge beschränkt, die wir hier im Land machen können. Ich denke schon, dass wir da einiges machen können, zum Beispiel – Rudi Borchert hat es auch gesagt – den Eigenverbrauch oder die Eigenerzeugung sowohl von Strom als auch Wärme. Wir reden an vielen anderen Stellen, wenn es um den ländlichen Raum geht, zum Beispiel darüber, dass man Infrastruktur nicht bis in jeden letzten Zipfel und in jedes abgelegene Gehöft vorhalten kann. Die Unternehmen jammern unisono über die ungeheuerlich hohen Betriebskosten. Ja, denken Sie denn, dass diese Betriebskosten nicht steigen, wenn wir die Energie wie bisher aus Kohle, Gas, Erdöl oder gar aus Atomkraftwerken holen? Die jahrzehntelangen milliardenschweren Subventionen zeigen eindeutig, nein, ohne Subventionen geht es in dem Bereich gar nicht und von freiem Markt kann überhaupt keine Rede sein.
Was die Akzeptanz betrifft, so müsste Ihnen, Herr Eifler, der Kollege Seidel als Chef des Tourismusverbandes im Land ins Stammbuch geschrieben haben, dass die Fotovoltaik sowohl bei den Einheimischen als auch bei den Touristen eine außerordentlich hohe Akzeptanz hat.
Gerade wenn Sie gegen Windenergie zu Felde ziehen, dann sollten Sie sich doch für die Solarenergie einsetzen und auch ein bisschen mehr tun als zu sagen, das wird sich schon alles regeln.
Hier regelt sich in der Regel gar nichts von ganz alleine und schon gar nicht, wenn es nur um Freiwilligkeit geht. Der Strom kommt nun mal nicht einfach aus der Steckdose, irgendwie muss er auch da reinkommen.
Ich will hier noch mal sagen, Markteingriffe dulden Sie nur bei einer ganz bestimmten Klientel. Ich bedaure das sehr. Es wundert mich nicht, aber ich bedauere das sehr.
Zum Änderungsantrag der GRÜNEN, der hier vorliegt – Sie haben ja noch einen zweiten gestellt, Kollege Jaeger, das zu überweisen –: Ich hätte nichts dagegen, das im Energieausschuss zu diskutieren, aber dafür haben wir einfach keine Zeit mehr bis zum Ende der Legislatur. Insofern macht ein Überweisungsantrag nicht wirklich Sinn. Und der Änderungsantrag, so, wie er jetzt hier aufgeschrieben ist, der passt in diesen Punkt 3 eigentlich
auch nicht so richtig, weil es da um landeseigene Flächen ging, also Boden sozusagen, der dafür nutzbar ist. Dass wir auch die Dächer wollen, …