Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 67. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen worden ist und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 27: Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015, auf Drucksache 6/2815, und hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Finanzausschusses auf Drucksache 6/2879.
Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 (Nachtragshaushaltsgesetz 2014 und 2015) (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 6/2815 –
Frau Präsidentin! Sehr ge- ehrte Damen und Herren! Auf der Drucksache des Landtages 6/2879 liegen Ihnen die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung zur Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2013/2014 vor. Mit dem Gesetzentwurf soll die haushaltsrechtliche Ermächtigung für die Umsetzung der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden, mithin für die jährliche Auszahlung von 40 Millio- nen Euro in den Jahren 2014 bis 2017 geschaffen werden.
In der Sitzung am Mittwoch dieser Woche hat der Landtag diesen Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Finanz- und zur Mitberatung an den Innenausschuss überwiesen. Bereits im Vorfeld hatten sich die Abgeordneten beider Ausschüsse interfraktionell darauf verständigt, noch im Anschluss an die Landtagssitzung eine gemeinsame Beratung durchzuführen, sodass wir schon heute die Zweite Lesung durchführen können. Ich danke an dieser Stelle allen am Verfahren Beteiligten für diese konstruktive Zusammenarbeit.
Der Finanzausschuss hat die kommunalen Spitzen- verbände beteiligt und um eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gebeten. Sowohl der Landkreistag als auch der Städte- und Gemeindetag haben das vom Landtag und seinen Fachausschüssen gewählte verkürzte Beratungsverfahren ausdrücklich begrüßt. Sie haben ferner die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung der mit der Landesregierung getroffenen Vereinbarung und damit letztlich für die schnelle Aus- zahlung der Sonderhilfen befürwortet. Der Landkreistag hat zudem erklärt, dass ihn aus den Landkreisen keine negativen Hinweise in Bezug auf diesen Gesetzentwurf erreicht hätten. In der Beratung haben sich die Fraktio
nen der SPD und CDU auch angesichts der befürwortenden Ausführungen der kommunalen Spitzenverbände für eine unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen.
Seitens der Fraktion DIE LINKE wurde hinterfragt, wie der konkrete Betrag von jährlich 40 Millionen Euro zustande gekommen sei und wie sich die 5 Millionen Euro auf die Soziallasten genau verteilen würden, insbesondere ob der prozentuale Verteilungsschlüssel in den kommenden Jahren fortgeschrieben würde. Ferner wurde hinterfragt, ob die kreisumlagefähigen Mittel, soweit sie denn bei der kreislichen Ebene aufliefen, frei verfügbar wären oder vordergründig zur Schuldentilgung verwendet werden müssten. Hierzu hat das Innenministerium ausgeführt, dass sich die Soziallasten in 20,6 Prozent für die Kosten der Unterkunft, 66,8 Prozent für die Jugendhilfe und 12,6 Prozent für die Kosten der Nettosozialhilfe aufgliedern würden. Man habe für die Verteilung in 2014 die Basis zugrunde gelegt, die man auch im Jahr 2013 für die Verteilung der 16 Millionen Euro im Rahmen der Sonderhilfen genutzt habe. Hierzu habe es auch einen Beschluss des Finanzausgleichgesetzbeirates gegeben. Auf der kommenden Sitzung dieses Beirates werde sodann erörtert, wie die 5 Millionen Euro im Jahr 2015 und dann in den Folgejahren zu verteilen wären.
Der Landesrechnungshof hat betont, dass er für die Gewährung dieser zusätzlichen Sonderhilfen für die Kommunen keine Notwendigkeit sehe, vielmehr würden die vorliegenden empirischen Erhebungen keine Unterfinanzierung der kommunalen Ebene bestätigen.
Im Ergebnis der Beratungen hat der mitberatende Innenausschuss einstimmig die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. In seiner Beschlussempfehlung empfiehlt Ihnen der Finanzausschuss nunmehr ebenfalls, den vorliegenden Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Die Beschlussempfehlung wurde insgesamt einstimmig angenommen. Insofern bitte ich auch Sie um Ihre Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Lan- desregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalt für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 auf Drucksache 6/2815.
Der Finanzausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2879 unverändert anzunehmen.
Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des
Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksa- che 6/2815 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 6/2815 angenommen.
Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 28: Beratung des Antrages der Fraktionen der CDU und SPD – Zusammen- arbeit mit Polen weiter vertiefen, auf Drucksache 6/2831.
Antrag der Fraktionen der CDU und SPD Zusammenarbeit mit Polen weiter vertiefen – Drucksache 6/2831 –
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 1. Mai jährt sich der Beitritt Polens in die Europäische Union zum zehnten Mal. Die CDU-Fraktion möchte dies als Anlass für den vorliegenden Antrag nehmen und auf die besonderen Chancen, die sich daraus für den strukturschwachen Osten unseres Landes ergeben können, hinweisen.
Im Großraum Stettin leben etwa 500.000 Menschen. Daraus können sich ungeahnte Impulse für die angrenzenden Regionen Mecklenburg-Vorpommerns ergeben, wenn es gelingt, durch eine intensivere Zusammenarbeit auf allen Ebenen bestehende Hemmnisse abzubauen oder zu beseitigen. Dafür ist es erforderlich, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen stärker als bisher in den landespolitischen Fokus zu rücken und auch ressortübergreifend zu berücksichtigen.
Der Ministerpräsident wies in einem Pressebericht am vergangenen Wochenende erneut auf die Bedeutung des Wirtschaftszentrums Hamburg für die Entwicklung von Mecklenburg-Vorpommern, besonders für Mecklenburg, hin. Die Aufmerksamkeit der Landesregierung war in den zurückliegenden Jahren häufig auf die Metropolregion Hamburg gerichtet. Ich möchte das überhaupt nicht kritisieren, weil das für die westlichen Teile von Mecklenburg-Vorpommern vollkommen richtig war. Auch dadurch ist die wirtschaftliche Situation dort so weit fortgeschritten, dass sie sich fast von alleine weiterentwickelt. Deshalb ist es jetzt an der Zeit, verstärkt die Entwicklung der östlichen Landesteile in Angriff zu nehmen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kooperationen mit unseren polnischen Nachbarn sind nicht nur eine Frage europäischer Verständigung. Die offenen Türen zu unseren europäischen Nachbarn müssen wir vor allem als Chance für eine konstruktive wirtschaftliche Zusammenarbeit begreifen. Polen ist mittlerweile der zweitwichtigste Handelspartner für Mecklenburg-Vorpommern. Fast zehn Prozent des gesamten Warenverkehrs sind auf Handelsbeziehungen mit unseren polnischen Nachbarn zurückzuführen. Im Jahre 2012 wurden Waren im Wert von 435 Millionen Euro aus Polen importiert und im Wert von 381 Millionen Euro exportiert.
Wir sind der Auffassung, dass der strukturschwächere Osten in unserem Bundesland noch stärker als bisher von dieser Zusammenarbeit profitieren muss. Dafür müssen bessere Voraussetzungen geschaffen und bestehende Hemmnisse abgebaut beziehungsweise beseitigt werden. Deshalb fordern wir die Landesregierung mit diesem Antrag auf, die grenzüberschreitenden Wirtschaftskooperationen zu intensivieren, den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur weiter voranzutreiben, die grenzüberschreitende Bildungszusammenarbeit auszubauen, unter Einbeziehung der kommunalen Ebene die Zusammenarbeit auf kultureller Ebene zu verstärken und mehr Anreize und Unterstützung für wissenschaftliche Kooperationen zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zu schaffen.
Diese Aufforderung soll nicht bedeuten, dass die Landesregierung bisher vollkommen untätig war. Es gab in der Vergangenheit einige Programme, die durch das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern begleitet wurden, wie etwa der Bau der Europapromenade auf der Insel Usedom. Sie verbindet über zwölf Kilometer die Seebäder Bansin, Heringsdorf und Ahlbeck mit Swinemünde. Damit wird die Region ohne alte Grenzen als Ganzes attraktiv für Urlauber. Das ist ein wichtiger Beitrag für die touristische Wertschöpfung.
Daneben arbeitet Mecklenburg-Vorpommern in den Ausschüssen für grenznahe Zusammenarbeit, Raumordnungsfragen und Bildungszusammenarbeit der DeutschPolnischen Regierungskommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit. In diesem Zusammenhang wurde im November letzten Jahres im Rahmen der 5. Internationalen Konferenz für grenzüberschreitende Raumordnungsplanung zwischen Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und der Woiwodschaft Westpommern ein Kommuniqué zur Erstellung eines Entwicklungskonzeptes für die grenzüberschreitende Metropolregion Stettin unterzeichnet.
Kulturelle Kooperation wird auf Landesebene seit 2008 mit der Stiftung für deutsch-polnische Zusammenar- beit und der Robert Bosch Stiftung praktiziert. Im jähr- lichen Wechsel finden zwischen Deutschland und Polen die Deutsch-Polnischen Medientage statt. Dies geschieht mit einer gastgebenden Region: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen beziehungsweise Lebuser Land, Niederschlesien oder Westpommern. Höhepunkt der Medientage ist die Verleihung des Deutsch-Polnischen Journalistenpreises für die besten Beiträge in den Kategorien Print, Hörfunk und Fern- sehen.
Gleichzeitig sehen wir die möglichen Potenziale einer gemeinsamen Bildungszusammenarbeit. Grenzüberschreitende Projekte und bestehende Partnerschaften an den Hochschulen und Fachhochschulen können Impulsgeber für wirtschaftliches Wachstum und Beschäftigung sowie kulturelle Entwicklung sein. Sie müssen zukünftig durch die Landesregierung mehr unterstützt werden.
Nicht unterschätzt werden darf auch eine Kooperation im Bereich der Schulbildung mit dem Ziel des Erlernens der Sprache des Nachbarn. Dies ist eine zwingende Grundlage für ein Zusammenwachsen der Grenzregionen. Durch das gegenseitige Sprachverständnis und den täglichen Umgang mit der Sprache des Nachbarn wird der Grundstein für zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen und Kooperationen gelegt.
Internationale Bildungszusammenarbeit schafft gegenseitiges kulturelles Verständnis und ist damit ein weicher, aber wichtiger Faktor, wenn es gilt, wirtschaftliche Beziehungen zu verbessern und zu vertiefen. Die Bildungszusammenarbeit mit Polen funktioniert im Kleinen bereits, ist aber nicht institutionalisiert. Um die Bildungszusammenarbeit zu stärken, muss das Land sie stärker fachlich begleiten und für eine Verstetigung durch langfristige Planungsgrundlagen sorgen. Sinnvoll ist es ebenfalls, sich im Deutsch-Polnischen Ausschuss für Bildungszusammenarbeit für einen grenzüberschreitenden Ausbau gemeinsam mit der polnischen Seite einzusetzen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Vorreiterrolle im Bereich der Schulbildung nehmen die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das DeutschPolnische Gymnasium Löcknitz ein. Beide bieten bereits seit Jahren das Erlernen der polnischen Sprache für deutsche Schüler bis hin zum Ablegen der Abiturprüfung an. Das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz praktiziert ein deutschlandweit einzigartiges Schulkonzept. Mehr als 50 Prozent der deutschen Schüler lernen dort Polnisch als erste oder zweite Fremdsprache. Gleichzeitig besuchen polnische Schüler das Gymnasium in Löcknitz und haben die Möglichkeit, die deutsche und polnische Hochschulzugangsberechtigung – das Abitur oder die Matura – zu erwerben.
Sicher ist es auch diesem Angebot zu verdanken, dass Löcknitz entgegen dem Trend anderer Städte in Vorpommern steigende Einwohnerzahlen zu verzeichnen und schon etwa 230 polnische Einwohner hat. In den umliegenden Dörfern ist der Anteil noch größer. Allein dieses Beispiel macht deutlich, welche Ausstrahlungswirkungen von der Metropolregion Stettin ausgehen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es existie- ren neben den bisherigen Aktivitäten der Landesre- gierung bereits vielfältige Kooperationen auf kommunaler oder ehrenamtlicher Ebene. Zum Beispiel gibt es über 100 kommunale Städtepartnerschaften, 70 Schulpartnerschaften und über 40 aktive Hochschulkooperationen. Bekannt geworden sind Projekte der POMERANIA im Bereich der Wirtschaft und der Deutsch-Polnischen Gesellschaft im Bereich der Kultur. Daneben wird eine Vielzahl von kleinen, aber genauso wichtigen Projekten von unermüdlich Tätigen mit Leben erfüllt. Deren bisher erbrachte Leistungen für das Zusammenwachsen der Grenzregionen sollen durch diesen Landtagsantrag in keiner Weise in Abrede gestellt werden. Vielmehr möchte ich die Gelegenheit nutzen, allen bisher in diesem Bereich Tätigen für ihre unermüdlichen und unschätzbaren Leistungen zu danken. Vielen Dank, dass Sie mit so viel Kreativität und Engagement gemeinsame Projekte entwickelt, aufgebaut und über Jahre gepflegt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDUFraktion sieht es aber als notwendig an, dass die bis- herige Arbeit aller in diesem Bereich Tätigen zukünftig stärker durch die Koordinierung der Landesregierung unterstützt und ausgebaut wird. Ebenso müssen neue Pläne und Konzepte entwickelt werden, um das große Ziel der stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf allen Ebenen zu erreichen. Das ist eine so bedeutende Aufgabe, die nicht allein von Einzelnen geleistet werden kann, deshalb bedarf es des verstärkten und ressortübergreifenden Engagements der Landesregierung. Genau diese Unterstützung fordern wir mit diesem Antrag ein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einen wunderschönen guten Morgen. Auch ich freue mich, dass der vorliegende Antrag Anlass bietet, um über den aktuellen Stand – das ist eben schon ein ganzes Stück weit geschehen – der deutsch-polnischen Nachbarschaft zu berichten, Resümee zu ziehen und natürlich auch, um einen kleinen Überblick zu geben, welche vielfältigen Initiativen wir bereits vorfinden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, für alle Land- tage und alle Landesregierungen seit der Gründung unseres Bundeslandes war und ist das gute Verhältnis zu unseren polnischen Nachbarn fester Bestandteil unseres politischen Handelns und ein besonderer Schwerpunkt unserer auswärtigen Beziehungen, die insbesondere in der Staatskanzlei gestaltet werden, aber natürlich auch in allen Ministerien und im Übrigen auch im Landtag selbst mit seinen Gremien praktiziert und umgesetzt werden, gerade erst durch den Energieausschuss im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energien.
Die schon 1991 begründeten ersten regionalen Partnerschaften haben sich ausgezeichnet entwickelt und es ist insbesondere die wichtigste Voraussetzung für eine gute Nachbarschaft gewachsen – Vertrauen. Daran haben im Übrigen viele Menschen, viele einzelne Personen beiderseits der Grenze mitgewirkt. Der besondere Dank soll an dieser Stelle deshalb auch gerade diesen vielen Engagierten beiderseits der Grenze gelten, ohne die dieses ganz wesentliche Vertrauen für die Nachbarschaft nicht hätte entstehen können.
Heute haben wir dank des vielfältigen Engagements in Kommunen, in Verbänden, in Vereinen, aber auch von ganz vielen Einzelpersonen enge Partnerschaften mit den Woiwodschaften Westpommern und Pommern. Unsere wichtigste Aufgabe ist es, mit den Nachbarn jetzt diese vertrauensvollen Bindungen zu pflegen. Und dabei ist klar, Pflege braucht Austausch, Austausch natürlich auch in der Sprache, indem man wechselseitig Sprachkompetenz hat. Dieser Austausch findet aber auch jetzt schon vielfältig statt.
Dieser Pflege und der Betonung der besonderen Bedeutung dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeit diente auch der zweitägige Besuch des Ministerpräsidenten Anfang Oktober des vergangenen Jahres in Warschau. In diesem Rahmen war der Ministerpräsident im Übrigen auch am 3. Oktober 2013 gemeinsam mit dem deutschen Botschafter in Polen Gastgeber anlässlich des Tages der Deutschen Einheit in der dortigen Botschaft.
Der Austausch hat aber auch längst den Alltag der Menschen im Grenzraum erreicht. Es ist zwischenzeitlich – Sie haben es angesprochen – völlig normal, dass im früheren Uecker-Randow-Kreis polnische Nachbarn zur gelebten Selbstverständlichkeit in den Gemeinden ge- hören.
Es ist ebenso gelebter Alltag, dass Menschen beiderseits der Grenze Stettin inzwischen als wesentliches Zentrum der gemeinsamen Region sehen und im Übrigen auch für sich nutzen. Und es ist normal, dass wichtige Aufgaben als gemeinsam zu erfüllen angesehen und entsprechend zusammen erledigt werden. Zum Beispiel sind polnische und deutsche Feuerwehren gemeinsam zur Stelle, wenn es darum geht, Leben zu retten.