Dietmar Eifler
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Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Geschätzter Johann-Georg Jaeger!
Das Anliegen ist durchaus verständlich und nachvollziehbar. Es sind dem ja auch schon Aktionen vorgeschaltet gewesen. Ich glaube, wenn Sie etwas tiefgründiger recherchiert hätten und sich damit weiter befasst hätten, wäre der Antrag heute hier nicht auf den Tisch gekommen, weil er einfach überholt ist, ganz einfach überholt, nämlich aus folgendem Grund: Die Landesregierung – das haben wir gerade noch mal bestätigt bekommen vom Minister – ist in dieser Frage sehr aktiv gewesen, gerade in Bezug auf die stärkere Beteiligung der Standortgemeinden bei der Gewerbesteuer.
Das ist abgelehnt worden im Bundesrat, das ist abgelehnt worden, Johann,
und zwar durch Baden-Württemberg.
Der Ministerpräsident ist ein grüner Ministerpräsident. Also da liegt Ihre Aktivität, soll Ihre Aktivität liegen,
dort zu werben bei den Bundesländern, wo Sie in der Regierung mitverantwortlich sind,
und hier nicht so einen Antrag herauszuzaubern und zu sagen, machen wir mal eben schnell. Das wird nichts.
Zum Zweiten haben wir vor wenigen Wochen das Bürgerbeteiligungsgesetz hier beschlossen.
Und zum Dritten: Im September 2014 ist hier im Haus der Antrag von CDU und SPD genau zu dem Thema, zu der Gewerbesteueraufteilung, behandelt worden.
Wie problematisch der Erhalt der Akzeptanz für die Energiewende in der Bevölkerung und in der Wirtschaft ist, wird durch die zahlreichen Aktivitäten der Landesregierung, aber auch die zahlreichen Anträge hier im Parlament deutlich.
Und ich will auch noch mal auf die Kostenentwicklung eingehen. Das ist ja die Frage der Akzeptanz, denn bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Wir reden heute darüber, dass wir im Jahr 2000 noch 13,94 Cent je Kilowattstunde bezahlt haben, heute sind es 28,84 Cent pro Kilowattstunde, Tendenz steigend. Das dürfen wir nicht aus dem Auge verlieren und wir dürfen hier nicht ein Wolkenkuckucksheim zaubern und sagen, wir machen mal eben, wir teilen das auf, wie wir wollen, so aus dem Bauchgefühl. Das wird nichts. Gewerbesteuerrecht ist Bundesrecht und muss im Bund geregelt werden. Da kann man nicht irgendwelche Dinge hier herzaubern, weil es einfach irgendwelchen Vorstellungen entspricht, man könnte das ja so machen. Da machen wir einfach nicht mit!
Diese Verdoppelung des Strompreises, was ich gesagt habe, vollzog sich gerade auch, weil der Strom in Leipzig an der Strombörse mit 2 Cent je Kilowattstunde gehandelt wird. Also auch an dem Punkt trägt Ihr Antrag zur Akzeptanz überhaupt nicht bei.
Ich kann also nur bei Ihnen werben, Sie haben für die Initiative im Bund geworben,
nutzen Sie die Gelegenheit da, wo Sie in der Regierungsverantwortung sind, wo Sie in den Landesparlamenten sind, nutzen Sie das, dort für Ihren Gedanken zu werben, aber kommen Sie nicht mit diesem Einzelantrag hier im Land Mecklenburg-Vorpommern, wo wir parlamentarisch und auch seitens der Landesregierung an dem Punkt schon sehr, sehr aktiv waren!
Und gerade angesichts der Belastung der Kommunen und der Bürger durch die unmittelbare Nähe von ErneuerbareEnergie-Anlagen, aber auch durch die mit der Errichtung von Erneuerbare-Energie-Anlagen einhergehende Vergütung ist eine Entlastung vor Ort betroffener Bürger und Kommunen zwingend erforderlich. Deshalb plädiere ich für eine vernünftige, nachhaltige rechtliche Regelung auf Bundesebene und nicht irgendetwas Dahergezaubertes.
Gerade die derzeitige Regelung hinsichtlich der Zerlegung der Gewerbesteuer in Paragraf 29 Absatz 1 Num
mer 2 des Gewerbesteuergesetzes führt zu einer Benachteiligung der Standortgemeinden. Mit anderen betroffenen Bundesländern wie Brandenburg, SchleswigHolstein, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen hat Mecklenburg-Vorpommern einen entsprechenden Antrag in den Bundesrat eingebracht, der anstelle des Buchwertes des Sachanlagevermögens künftig die Wirkleistung der Anlagen berücksichtigen sollte.
Dieser Antrag ist bis heute aufgrund des Votums von grün mitregierten und grün regierten Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt worden.
Herr Jaeger, da haben Sie an dem Punkt richtig Verantwortung, da können Sie wirken, da können Sie noch richtig aktiv werden
und sich da einbringen.
Die Koalitionsfraktionen haben bereits im Septem- ber 2014 – das habe ich auch gesagt – einen ähnlich gelagerten Antrag eingebracht. Also es ist schon vieles dazu gesagt. Dieser Schaufensterantrag, wie er hier vorliegt, hilft uns nicht weiter und aus dem Grund werden wir ihn auch ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf die vorliegende Beschlussempfehlung und den Bericht auf Drucksache 6/5615 eingehen.
Im Wirtschaftsausschuss haben wir am 12. Mai 2016 eine nicht öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung durchgeführt, an der die Architektenkammer und die Ingenieurkammer teilgenommen haben. Die ebenfalls zur Anhörung eingeladenen kommunalen Spitzenverbände haben sich auf eine schriftliche Stellungnahme beschränkt.
Ich möchte hier die Gelegenheit noch einmal nutzen, mich auch im Namen des Wirtschaftsausschusses bei allen Sachverständigen für ihre mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen herzlich zu bedanken. Im Ergebnis haben alle Sachverständigen den vorliegenden Gesetzentwurf, der im Wesentlichen der Umsetzung der geänderten Berufsqualifikationsanerkennungsrichtlinie dient und bereits einige Änderungsvorschläge der Architektenkammer und der Ingenieurkammer berücksichtigte, begrüßt.
Die Architektenkammer hat noch zusätzlichen Änderungsbedarf gesehen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht. Insbesondere vor dem Hintergrund des Verbraucherschutzes sollte hier eine schnelle Entscheidung über die Löschung der Eintragung herbeigeführt werden. Deshalb hat die Kammer angeregt, bei Wegfall der Haftpflichtversicherung entweder auf eine Entscheidung des Eintragungsausschusses zu verzichten oder alternativ eine alleinige Entscheidung des Vorsitzenden des Eintragungsausschusses oder seines Vertreters vorzusehen.
Die Ingenieurkammer hat dargelegt, dass in zahlreichen Fällen die Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der beratenden Ingenieure aufgrund von Veränderungen im Berufsleben weggefallen seien. Nach Auffassung der Ingenieurkammer sei eine Löschung in einigen dieser Fälle nach geltendem Recht nicht möglich. Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Kammer empfohlen, klar gesetzlich zu regeln, dass bei Wegfall der eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigkeit die Eintragung zu löschen ist.
Zu dem vorliegenden Gesetzentwurf sind zwei Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und SPD eingegangen.
Dabei ist die Empfehlung der Ingenieurkammer vollumfänglich berücksichtigt worden, während der Alternativ
vorschlag der Architektenkammer noch ergänzt worden ist. So haben die Koalitionsfraktionen für den Fall, dass eine ausreichende Haftpflichtversicherung nicht mehr besteht, beantragt, dass der Eintragungsausschussvorsitzende oder sein Vertreter allein über die Löschung der Eintragung entscheidet, wenn der Kammer eine entsprechende Anzeige nach dem Versicherungsvertragsgesetz vorliegt. Beide Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und SPD sind einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden. Darüber hinaus hat der Wirtschaftsausschuss einstimmig bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen redaktionellen und rechtsförmlichen Änderungen beschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt bestand zu dem vorliegenden Gesetzentwurf ein breiter Konsens im Wirtschaftsausschuss. Dies spiegelt sich auch in der Entscheidung über den Gesetzentwurf insgesamt wider, der im Ergebnis einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE, bei Enthaltung seitens der Fraktion der NPD und bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ihnen vorliegenden Fassung angenommen worden ist.
Nun bitte ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Das Thema der Aussprache auf Antrag der Fraktion DIE LINKE, Frau Schwenke, dafür bin ich einerseits ein Stück dankbar, dass das Thema noch mal besetzt wird, obwohl wir uns ja in den zurückliegenden Wochen und Monaten im Ausschuss schon mehrfach damit befasst haben.
„Integrierter Landesverkehrsplan steht aus“, ja, das ist eins zu eins zu unterschreiben, der Minister ist darauf eingegangen. Es gibt auch Gründe, weshalb der Verkehrsplan nicht vorliegt. Der Teil zwei, „Perspektiven des Öffentlichen Personenverkehrs unklar“, nein, dem kann ich absolut nicht zustimmen, weil das nicht den Tatsachen entspricht.
Ich halte auch die Auffassung Ihrerseits, Frau Dr. Schwenke, insofern in der Sache nicht für zielführend, wenn Sie hier vertreten, das Geld sei Maß aller Dinge. Wenn wir die Finanzen und die Ausfinanzierbarkeit des öffentlichen Personenverkehrs nicht als Grundlage annehmen, dann reden wir hier über Wolkenkuckucksheim, und das bringt weder Planungssicherheit für die Verkehrsträger noch für die Menschen in unserem Land. Das geht nicht. Diese Auffassung, Frau Dr. Schwenke, ist keine Grundlage für eine ernsthafte, verantwortungsvolle Auseinandersetzung in dieser Frage, die sehr, sehr wichtig ist für unser Land.
Ja, es ist doch so. Wir müssen doch die Ausfinanzierung, die Bezahlbarkeit der Leistungen beachten. Der Katalog, den Sie an Forderungen aufgestellt haben, ist sehr wohl nachvollziehbar. Aber wenn es nicht bezahlbar ist,
ist es auch nicht klar, und dann ist es nicht fair gegenüber den Menschen. Ich habe das gestern auch im Zusammenhang mit dem Schienenverkehr gesagt, dass man bei der Realität bleiben muss, sonst entziehen wir uns der Glaubwürdigkeit. Das machen wir nicht mit, wir
wollen belastbare Grundlagen. Wir brauchen Planungssicherheit für die Verkehrsträger und für die Zukunft der Menschen in unserem Land, und da schließe ich keine,
da schließe ich keine Altersgruppe aus. Es geht meiner Fraktion sehr wohl um die Mobilität im gesamten Land, nicht nur bezogen auf bestimmte Regionen, sondern im gesamten Land. Natürlich muss man das differenziert betrachten, weil die Anforderungen an den Personenverkehr in unserem Land unterschiedlich sind. Das macht auch noch mal deutlich, dass das ein sehr, sehr komplexes Themenfeld ist und dass man das nicht ad hoc so nebenbei machen kann.
Da bin ich ganz klar der Auffassung, dann soll es lieber noch einen Monat länger dauern, auch wenn wir diesen Integrierten Verkehrsplan im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben und der Punkt am Ende der Legislaturperiode nicht erfüllt sein wird. Aber hier kommt es auf die Solidität an, auf die Belastbarkeit in die Zukunft hinein, und da sollten wir jetzt nicht im – ich sage das mal so salopp – Schweinsgalopp durchgehen, nur um das Ergebnis zu haben.
Insgesamt sehen wir auch den Fokus nicht nur auf einem Verkehrsträger, in einem Flächenland gibt es nämlich die Notwendigkeit der Kombination von verschiedenen Verkehrsträgern. Das muss man im Fokus haben.
Es sind also viele Dinge angesprochen worden, seien es Bus, Bahn, Pkw, Taxi, Anruftaxi, Fahrradverkehr, Elektromobilität, ja auch in gewisser Weise Schiffsverkehre, wenn wir Inseln anbinden, zum Beispiel die Fähren nach Hiddensee. Das dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, dass wir da Anschlusspunkte und Knotenpunkte haben. Auch den Luftverkehr dürfen wir nicht außen vor lassen. Wir haben im Ausschuss sehr, sehr lange auch über die Situation um den Flughafen Rostock-Laage gesprochen. Mittlerweile sind da Lösungsansätze gefunden worden, dass er rentabler wird. Das heißt also, auch die Flugplätze, die wir in unserem Land haben, und den Luftverkehr mit einzubinden, das ist das Gebot. Das ist die Komplexität dieses Aufgabenfeldes und das muss solide bedacht und belastbar bearbeitet werden. Insofern, ich hatte das ja schon gesagt, sollten wir jetzt nicht auf die Zeit drängen. Ich bin ganz zuversichtlich.
Von der Landesregierung haben wir gehört, dass zu dem Entwurf über 800 Stellungnahmen eingegangen sind. Die sind sachlich und normal zu bearbeiten und am Ende wird es einen Integrierten Verkehrsplan für das Land geben, der mit Sicherheit – und davon müssen wir ausgehen – nicht alle Aspekte abdecken wird. Das kann er auch nicht, weil er nur ein Rahmen ist, der die Verkehrsformen in unserem Land gestalten wird. Nach innen hinein sind die Zuständigkeiten der Verkehrsträger sehr verschieden und ich glaube, darin – das haben wir im Ausschuss von den unterschiedlichsten Verkehrsträgern
gehört – liegt gerade die Kompliziertheit, das zu verbinden, wo es unterschiedliche Zuständigkeiten gibt.
Also von daher schlägt meine Fraktion vor – ich betone das noch mal sehr deutlich –, für alle Altersgruppen in diesem Land trotz der demografischen und finanziellen Entwicklung eine bedarfsgerechte Mobilität aufrechtzuerhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Nach der Rede vom Minister fällt es mir relativ leicht und ich kann mich auch sehr kurz fassen zu dem Antrag.
Eigentlich müsste man hier sagen, eine Offensive für das Land Mecklenburg-Vorpommern muss doch gut sein und obendrein eine Schienenoffensive, die muss ja noch viel besser sein. Aber, Herr Jaeger, weit gefehlt! Nachdem der fiskalische Aspekt jetzt gerade umfassend beleuchtet worden ist, wird deutlich, wir sind hier nicht bei „Wünsch dir was“. Ich glaube, gerade das ist ein Gebot der Verantwortung und auch wichtig. Sie picken sich mit diesem Antrag eine einzige Verkehrsart heraus. Wir sind bemüht, im Land einen Integrierten Landesverkehrsplan aufzustellen, wo alle Verkehrsarten zu betrachten und in ein Konzept zu bringen sind.
Es geht um die Mobilität der Menschen in unserem Land. Die älter werdende Bevölkerung hat einen Anspruch darauf und dann kann ich nicht – sehen Sie es mir nach! – mit Träumereien hier irgendwelche Illusionen wecken. Das ist mit uns nicht zu machen!
Wir werden den Antrag ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Minister ist in seinem Schlusswort auf den Titel des Antrags von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN eingegangen: „Energiewende retten – EEGNovelle nachbessern!“.
Herr Jaeger, aus Ihrer Einlassung und Einbringung heraus ist der Antrag schon konterkariert, weil mit dem Ergebnis, was uns jetzt mit dem Beschluss der Bundesregierung vom Mittwoch dieser Woche vorliegt, nachdem sich am Montag die Bundesregierung mit den Bundesländern auf diesen Entwurf des EEG 2016 verständigt und geeinigt hatte, kann ich an der Stelle für meine Fraktion sagen, dass dies eine gute Nachricht ist für den Erfolg, für den weiteren Erfolg der Energiewende in Deutschland.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich darf an dieser Stelle aus der Begründung zu dem Gesetzentwurf zitieren, um auch noch mal die Ziele zu benennen. Zitat: „Als zentraler Baustein der Energiewende soll der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch von derzeit rund 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 steigen. 2050 soll der Anteil bei mindestens 80 Prozent liegen. Die erneuerbaren Energien übernehmen daher langfristig die zentrale Rolle in der Stromerzeugung. … Durch dieses Gesetz wird das EEG auf Ausschreibungen umgestellt: Künftig wird der in EEGAnlagen erzeugte Strom grundsätzlich nur noch bezahlt, wenn die Anlagen erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Zu diesem Zweck wird die Bundesnetzagentur … die Zahlungen für Strom aus neuen Anlagen regelmäßig ausschreiben. Dabei werden die Ausschreibungsvolumen so bemessen, dass der Ausbaukorridor (40 bis 45 Prozent Anteil an erneuerbaren Energien im Jahr 2025) eingehalten wird.“ Zitatende. Meine Fraktion und ich finden das einen richtigen Schritt.
Alle, alle Experten, mit denen wir im Gespräch waren, haben uns bestätigt, dass so ein gravierender Prozess der Umstellung der Energieerzeugung in einem Land nur erfolgreich sein kann, wenn er in geordneten Strukturen vonstattengeht. Das verlangt, so, wie wir das immer in dem energiepolitischen Dreieck dargestellt haben, die Umweltverträglichkeit, die Netzsicherheit, die Versorgungssicherheit und die Wirtschaftlichkeit. Auf die Wirtschaftlichkeit will ich auch noch eingehen.
Herr Jaeger, es ist verständlich, wenn Sie so ein Stück weit der Branche sehr nahestehen, mit ihr verbandelt sind, dass Sie die Mengen des Zubaus insgesamt im Auge haben, wir aber viel zu selten über die Preisentwicklung gesprochen haben.
Der Minister ist darauf eingegangen und hat gesagt, dass eine Preisanpassung erfolgen soll. Das ist außerordentlich wichtig, denn, und das möchte ich hier noch mal ganz deutlich hervorheben, im Jahr 2003 betrug die EEGUmlage für einen Haushaltsstromkunden in Deutschland 0,41 Cent je Kilowattstunde, im Jahr 2011 betrug sie bereits 3,53 Cent und derzeit beträgt sie 6,35 Cent je Kilowattstunde. Einen vierköpfigen Haushalt belastet sie mit 220 Euro pro Jahr. Hinzu kommen die Umlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz und
nach dem Energiewirtschaftsgesetz, die Stromsteuer, die Konzessionsabgabe, das Netzentgelt, die Mehrwertsteuer und die Kosten für die Beschaffung und den Betrieb. Für das Jahr 2015 summieren sich die Kosten auf 28,71 Cent je Kilowattstunde, während die reinen Beschaffungskosten 7,05 Cent betragen.
Allein die sogenannten Redispatchkosten, also die Kosten, die für den Strom aus EEG-Anlagen anfallen, der nicht abgeleitet werden kann, betrugen im letzten Jahr 1 Milliarde Euro. Dass sie nicht abgeleitet werden konnten, das ist genau diese Verzahnung zwischen Zubau und Netzausbau. Wenn das nicht im Einklang steht, laufen die Kosten weiter auseinander. Aus diesem Grunde hat auch die Bundesnetzagentur darauf hingewiesen und davor gewarnt, dass diese Kosten sich auf 4 Milliarden Euro im Jahr erhöhen können, wenn der notwendige Netzausbau zur Ableitung des Stromes nicht zügig voranschreitet.
Der Bau der neuen Stromtrassen verzögert sich allerdings auch aufgrund dessen, dass auf bestimmten Trassen Erdkabel verlegt werden sollen.
Die Netzausbaukosten werden sich allein dadurch für diesen Bereich verdreifachen. Damit werden die Kosten für den Netzausbau in den nächsten Jahren insgesamt dramatisch ansteigen. Hinzu kommt, dass neue Planungsverfahren und Genehmigungen den Ausbau verzögern, sodass mit der Fertigstellung der Stromtrassen erst drei bis vier Jahre später als geplant zu rechnen ist. Auch vor diesem Hintergrund erscheint es sinnvoll, in den Jahren bis zum Jahr 2025 auf akzeptablen Ausbaustufen zu bleiben und nicht unkontrolliert zuzubauen,
um genau diese Redispatchkosten zu verhindern.
Ich weiß auch, Frau Schwenke, es wird der Vorwurf kommen, die CDU-Fraktion ist gegen die erneuerbaren Energien. Das ist gerade nicht der Fall!
In all den Jahren, in denen wir hier dieses Thema besprochen haben, haben wir immer das energiepolitische Dreieck dekliniert. Das war für uns eigentlich der Rahmen dessen, wie die Energiewende stattzufinden hat. Daran hat sich nichts geändert und ich finde, das ist auch im Abbild der EEG-Novelle zu erkennen.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies vorangestellt möchte ich noch einmal betonen, wie wichtig es ist, preisdämmend zu wirken. Gerade deshalb hat sich meine Fraktion immer wieder für das energiepolitische – ich wiederhole mich – Dreieck von Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit im Bereich der Energieversorgung ausgesprochen. Derzeit wagt niemand, die Entwicklung der erneuerbaren Energieumlage oder des Netzentgeltes zu prognostizieren.
Deshalb ist es notwendig, das Erneuerbare-EnergienGesetz regelmäßig zu überprüfen und den Ausbau der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau und der Entwicklung von Speichertechnologien zu synchronisieren. Auch dieser Aspekt ist in der Novelle des EEG aufgegriffen worden, dass man also Energie, zusätzliche Energie in Power to Heat einspeichern kann. Es nützt weder dem Klimaschutz noch dem Bürger, noch der Akzeptanz der Energiewende, wenn Strom aus erneuerbaren Energieanlagen erzeugt wird, der dann letztendlich nicht abgeleitet werden kann. Allein die Inbetriebnahme der Offshoreanlage BorWin3 in der Nordsee in diesem Jahr wird die Energiekunden aufgrund des fehlenden Netzanschlusses mit 700 Millionen Euro jährlich belasten.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die Anfang der Woche beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung der EEG-Reform 2016. Ziel muss es also sein, die Kosten für die Endverbraucher, aber auch für den Mittelstand und die energieintensive Industrie so gering wie möglich zu halten. Insgesamt bleibt zum vorliegenden Antrag festzustellen, dass aufgrund der jüngsten Entwicklung erst einmal abgewartet werden muss, inwieweit sich die Partnerländer wie zum Beispiel die USA oder China an die Beschlüsse des Weltklimagipfels von Paris halten. Unabhängig davon ist es nicht infrage zu stellen, dass die Ziele, die die Bundesrepublik Deutschland in der Erklärung benannt hat, die sie in Bezug auf den Klimaschutz abgegeben hat, auch einzuhalten sind. Das will ich hier nicht infrage stellen.
Gleichzeitig muss zur Kenntnis genommen werden, dass gerade die Europäische Union die Klimaschutzziele mittels der Wiedereinführung von Kernkraftanlagen umsetzen will. Wir haben alle davon gehört. Hier gibt es meines Erachtens erheblich mehr Diskussionsbedarf als zwischen Bund und Ländern. Wie ich bereits ausführte, hat es Anfang der Woche eine Einigung zwischen der Bundesregierung und den Bundesländern zur EEG-Reform 2016 gegeben. Damit ist auch die Ziffer II Ihres Antrages hinfällig.
Insgesamt vertritt meine Fraktion die Auffassung, dass die Akzeptanz der Energiewende durch überbordende Kosten sowohl im Bereich der EEG-Umlage, aber noch mehr im Bereich des Netzentgeltes nicht infrage gestellt werden sollte. Deshalb begrüßen wir alle Anstrengungen der Bundesregierung, die Kosten im Rahmen zu halten, um so das Gelingen der Energiewende und die Umsetzung der Beschlüsse des Weltklimagipfels von Paris zu gewährleisten.
Den vorliegenden Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Regine, es ist nicht ganz richtig, was du gesagt hast. Ich habe versucht, mit den Fraktionen zu sprechen. Wir haben miteinander gesprochen, wir haben aber gesagt, wir machen nicht mit.
Also es ist nicht nur beim Versuch geblieben. Gut, aber ich kann ja auch erklären, warum. Zur Geschichte dieses Antrages haben wir schon einiges gehört. Gestatten Sie mir, hierzu noch einige Aspekte hinzuzufügen.
Auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE sollte der Antrag interfraktionell kommen. Wir haben signalisiert, dass wir dem nicht entsprechen werden. Warum nicht? Maßgeblich ist die sachliche, personelle und organisatorische Erneuerung nach Ablauf einer Legislaturperiode. Diesen Antrag am Ende einer Legislaturperiode vorzutragen und im Antragstext als Stichdatum zur Befassung mit den dann aktualisierten Thesen auch noch explizit das Jahresende 2018 zu nennen, ist problematisch.
Sie wollen mit diesem Antrag letztendlich nichts anderes als einen Arbeitsauftrag für die dann 7. Legislaturperiode geben, für ein Parlament, das noch gar nicht gewählt ist.
In Ihrer Antragsbegründung heißt es sogar ganz explizit, ich darf zitieren: „Die Mitglieder des Landtages der 6. Legislaturperiode formulieren mit diesem Antrag einen Handlungsauftrag für die Mitglieder des Landtages der 7. Legislaturperiode.“ Zitatende. Hierfür sind die Abgeordneten dieser Legislaturperiode aber doch noch gar nicht gewählt. Was soll dieser Arbeitsauftrag?
In Artikel 27 der Landesverfassung heißt es, ich darf wieder zitieren: „Der Landtag wird auf fünf Jahre gewählt. Seine Wahlperiode endet mit dem Zusammentritt eines neuen Landtages.“ Zitatende. Vorsichtig formuliert deckt sich das von der LINKEN initiierte Vorgehen also nicht mit der Landesverfassung.
Wir können natürlich auch einen Blick in die Geschäftsordnung des Landtages werfen. In Paragraf 113 ist das dort nämlich noch konkreter geregelt, nämlich die „nicht erledigten Gesetzentwürfe“,
„Anträge, Unterrichtungen, sonstigen Vorlagen, Anfragen und Auskunftsersuchen“ gelten nach Ablauf der Wahlperiode „als erledigt“.
Selbst wenn Sie mit diesem Antrag sich auf den Absatz 3 des Paragrafen 113 berufen würden, bliebe dieser Antrag am Ende der Legislaturperiode schwierig. Dieser Absatz 3 lautet wörtlich, Zitat: „Beschlüsse, mit denen von der Landesregierung regelmäßige Berichte zu einem Thema gefordert werden, bleiben für die nächste Wahlperiode in Kraft.“ Zitatende.
Jetzt fordern Sie in Ihrem Bericht aber keinen regelmäßigen, sondern einen in dieser Form erstmaligen Bericht und immer noch soll diesem Bericht umfängliches und sehr konkretes Regierungshandeln vorgelagert werden, nämlich eine von der Landesregierung mit unterschiedlichen Instrumenten, wie Werkstattgesprächen, Planerwerkstätten, Regionalkonferenzen, Foren, dem Tag der Architektur, dem Tag der Städtebauförderung, dem Tag des offenen Denkmals oder der Verleihung des Landesbaupreises, unterstützende Debatte. Spätestens das ist dann auch nicht mehr durch Paragraf 113 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtages gedeckt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in dieser Legislaturperiode und an dieser Stelle verschiedentliche Anträge der Regierungsfraktionen zur Baukultur besprochen und beschlossen. Ich verweise auf die Drucksachen 6/1366 oder 6/2618. Übrigens: Die Landes-CDU hat sich in ihrem Wahlprogramm sehr deutlich zur Baukultur positioniert. Wir sind sehr dankbar für die bundesdeutsche Solidarleistung etwa der Städtebauförderung. Sie hat dazu beigetragen, dass unsere Städte trotz der bankrotten SED-Bau- und Wohnungsmarktpolitik heute wieder in neuem Glanz erstrahlen. Es ist wichtig, dass...
Es ist doch so, Regine, wenn wir heute durch unsere Städte fahren, die glänzen. Also ich habe es noch in Erinnerung,
wie die Stadt Stralsund 1989 ausgesehen hat. Es war ein Jammer! Wenn man das heute in Bildern sieht, das treibt mir die Tränen in die Augen.
Es ist wichtig, dass die Landesregierung die Baukultur würdigt. Auch wir, die Landes-CDU, würdigen die Baukultur in unserem Wahlprogramm explizit. Wir plädieren zum Beispiel auch für eine internationale Bauausstellung in Mecklenburg-Vorpommern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, genau dorthin, in ein Wahlprogramm, später in ein Sondierungsgespräch und dann vielleicht in die Koa-Verhandlungen und in einen Koa-Vertrag, gehört ein Ansinnen mit einem von den LINKEN vorgeschlagenen Zeithorizont über die Legislaturperiode hinaus. Am 4. September wird gewählt und gewählt werden Parteien mit unterschiedlichen inhaltlichen Schwerpunkten. Lassen Sie uns abschließend beim Thema „Inhaltliche Schwerpunkte“ bleiben.
Nun war der Programmparteitag von der LINKEN in M-V am 21. Mai 2016. Die Hinweise auf die Baukultur sind in ihrem Programm überschaubar geblieben.
Aus dem Landtagswahlprogramm der LINKEN möchte ich zum Thema „Baukultur“ mit Erlaubnis der Präsidentin gern zitieren. Ich zitiere: „Das Land verfügt über einzigar
tige Zeugnisse der Baukultur. Baukultur ist identitätsstiftend und ein weicher Wirtschaftsfaktor.“
„Wir wollen, dass baukulturelle Aspekte nicht nur bei bedeutenden historischen und modernen Bauvorhaben, sondern für alle Bauvorhaben selbstverständlich werden. Deshalb will DIE LINKE die Öffentlichkeit stärker für Baukultur interessieren. Wir wollen das Netzwerk Baukultur unterstützen und die Thesen der Initiative ,Baukultur M-V‘ weiterentwickeln.“ Zitatende.
Nein, ich bin gleich am Ende. Die Fraktion DIE LINKE hat noch Redezeit.
Das ist zwar sicher richtig,
aber doch ziemlich überschaubar, und zwar vor allem, wenn wir die schon etwas konkreteren Handlungsaufträge Ihres Landtagsantrages zum Beispiel zu den Thesen der Initiative dagegenstellen. Dieser Antrag aber hat, wie gesagt, das nicht unwesentliche Manko, das Diskontinuitätsprinzip zu verletzen.
Was bedeutet das nun alles in summa? Nun, es drängt sich zumindest der Verdacht auf, dass das, was auf dem Programmparteitag der LINKEN am 21. Mai vergessen wurde,
hier nachträglich, nämlich am 10. Juni im Parlament geheilt werden soll. Für solche Spielchen sind wir aber nicht zu haben.
Wir wählen die üblichen zeitlichen Abfolgen und Spielregeln unserer parlamentarischen Demokratie und setzen auf die besseren,
weil klareren Programminhalte des CDU-Landesverbandes im Wahlkampf.
Vielen herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie der Kollege Rudi Borchert will ich mich auch nur ganz kurz fassen zu dem Thema, um nicht einfach Wiederholungen vorzutragen der Ablehnungsgründe, die wir bei der Einbringung, also bei der Ersten Lesung des Gesetzes, schon genannt haben. Also haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich das nicht eins zu eins wiederholt hier vortrage. An den Ablehnungsgründen, die wir angeführt haben, hat sich bis heute nichts geändert. Und schon aus diesem Grund werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Frau Schwenke, es mag ja in Ihrer Wahrnehmung sein, da Sie es immer wieder herausposaunen und sagen, die CDU hat kein Interesse an der Energiewende.
Wenn Sie die letzten fünf Jahre Revue passieren lassen, dann stellen Sie fest, dass Ihre Aussage, Ihre Feststellung ganz einfach nicht wahr ist. Erzählen Sie nicht solche Geschichten hier, die jeglicher Grundlage entbehren! Kommen Sie zur Sachlichkeit und zur Vernünftigkeit wieder zurück!
Und dann sieht das ganz anders aus.
Wir werden also dem Gesetzentwurf unsere Zustimmung nicht erteilen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Frau Schwenke, zu Beginn möchte ich Ihnen noch mal ins Bewusstsein rufen und feststellen, was ja allgemein bekannt ist, dass bereits heute der im Land Mecklenburg-Vorpommern produzierte Strom aus Erneuerbare
Energien-Anlagen nicht dauerhaft und sicher abgeleitet werden kann. Der Bundesnetzagentur sind im vergangenen Jahr zur Netzstabilität Redispatchkosten in Höhe von 1 Milliarde Euro entstanden. So viel zum unkontrollierten Zubau, wie es Ihr Antrag und Ihre Einlassung suggerieren, wir könnten ja maßlos weiterbauen.
In der Auffassung zur Solarenergie haben wir diametrale Ansichten. Sie reden von Schattendasein, ich sage für meine Fraktion, die Geschichte der Fotovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Geschichte des Erfolgs. Während im Jahr 2011 der Anteil der Fotovoltaikanlagen an den erneuerbaren Energieträgern noch 2,6 Prozent betrug, betrug er im Jahr 2014 bereits 13,9 Prozent. Diese Entwicklung basiert meines Erachtens auf den hohen Einspeisevergütungen im Rahmen des ehemaligen Stromeinspeisungsgesetzes und des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes.
Gerade in den zurückliegenden Jahren haben Fotovol- taikanlagen trotz ihres geringen Anteils an der Stromerzeugung den größten Teil der Förderung benötigt. Mit Preisen von über 50 Cent je Kilowattstunde nahmen sie zwei Drittel der EEG-Förderung in Anspruch, obwohl sie insgesamt keine 5 Prozent des EEG-Stroms produzierten. Dieser Zustand, meine Damen und Herren, gehört glückerweise der Vergangenheit an. Heute sind Fotovoltaikanlagen preiswert, kommen zum überwiegenden Teil aus Übersee
und der mit ihnen erzeugte Strom ist marktfähig. Deshalb sollte es sowohl Privatpersonen, Landkreisen, kreisfreien Städten als auch dem Land freistehen, Investitionen im Fotovoltaikbereich vorzunehmen.
Wer aber wie Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, glaubt, dass der Staat alles, aber auch alles regeln und festlegen muss, der sieht natürlich die Landesregierung in der Pflicht, Maßnahmen zum weiteren Ausbau der Fotovoltaikanlagen im Land zu treffen.
Meine Fraktion hingegen ist der Auffassung, dass aufgrund der Marktbedingungen insbesondere private Hauseigentümer in Eigenverantwortung die Chancen einer preiswerten Stromerzeugung nutzen sollten. Eine von der Landesregierung initiierte Imagekampagne hinsichtlich einer Informations- und Beratungsinitiative oder zur Stärkung des Bekanntheitsgrades sehen wir absolut als nicht notwendig an. Vielmehr sind hier die zuständigen Verbände, aber auch das Handwerk und die Industrie in der Pflicht, die potenziellen Kunden zu informieren und zu bewerben.
Wie würde es wohl aussehen, sehr geehrte Frau Dr. Schwenke, wenn die Bundesregierung oder die Landesregierung künftig die einzelnen Bereiche, zum Beispiel die Autobranche, wie von Ihnen hier die Fotovoltaik- branche genannt, mit einer Imagekampagne vergleichbar unterstützen wollte?
Sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, unter Punkt 3 Ihres Antrages fordern Sie zu prüfen …
Für Elektromobilität, das dürfen Sie nicht verschweigen, Herr Ritter! Da müssen wir schon bei der Sachlichkeit bleiben.
Also, sehr geehrte Damen und Herren der Linksfraktion, unter Punkt 3 Ihres Antrages fordern Sie zu prüfen, inwieweit Flächen,
die im Landesbesitz sind, proaktiv für die Nutzung von Solarenergie angeboten werden können. Gerade hier sehen meine Fraktion und insbesondere die Kollegen des Arbeitskreises Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz erheblichen Konfliktstoff. Wir sind entschieden dagegen, wertvolle landwirtschaftlich nutzbare Flächen oder auch Flächen in Gewerbegebieten mit Fotovoltaikanlagen zuzubauen. Allerdings haben wir nichts dagegen, wenn Fotovoltaikanlagen auf ehemaligen Deponien, Konversionsflächen oder Industriebrachen entstehen, denn die Bundesregierung und auch die Landesregierung haben sich dafür ausgesprochen, den Verbrauch an landwirtschaftlichen Nutzflächen zu senken. Sollten sich Freiflächenanlagen künftig am Markt behaupten, dann bedarf es keiner proaktiven Unterstützung des Landes und keiner Bereitstellung von Landesflächen für diese Maßnahmen. Dann wird der Markt die Angelegenheit regeln.
Auch in dieser Auffassung unterscheiden wir uns deutlich, Frau Dr. Schwenke.
Unter Punkt 4 ihres Antrages fordert DIE LINKE die Forcierung von Mieterstrommodellen. Klar ist, dass damit der Eigenbedarf steigen würde und somit die Basis der EEGUmlage für Netzkostenpflichtige verringert werden würde. Mit einer solchen Regelung würden neue Befreiungstatbestände geschaffen, die für die restlichen Nutzer die Kosten der EEG-Umlage und des Netzausbaus erhöhen würden. Gerade hinsichtlich der energieintensiven Industrieanlagen haben Sie in der zurückliegenden Zeit eine Abschaffung von Befreiungstatbeständen gefordert. Wir hingegen sind der Auffassung, dass Befreiungstatbestände nur dort zum Tragen kommen dürfen, wo energieintensive Unternehmen im Wettbewerb auf dem europäischen oder globalen Markt stehen.
Dass es hier durchaus noch Nachsteuerungsbedarf gibt, darüber brauchen wir nicht zu streiten.
Sehr geehrte Damen und Herren, insgesamt ist meine Fraktion der Auffassung, dass sich der Bereich der Fotovoltaikanlagen in den zurückliegenden Jahren in unse
rem Land hervorragend entwickelt hat. Deshalb halten wir eine zusätzliche Unterstützung, welche über das Erneuerbare-Energien-Gesetz hinausgeht, für nicht notwendig. Von einem Schattendasein der Fotovoltaik in unserem Land zu reden, entspricht wieder einmal der Grundeinstellung der Fraktion DIE LINKE, unser Land schlechtzureden.
Vor diesem Hintergrund lehnen wir den vorliegenden Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ja, Herr Schulte, Sie müssen mit mir vorliebnehmen.
Aber wir haben ja kein Problem miteinander und insgesamt.
Die Konsequenz wäre jetzt nach den Worten der Ministerin, sie hat es gesagt, das, was hier beantragt worden ist mit diesen beiden vorliegenden Anträgen, dass das also schon in Bearbeitung ist, und konsequent wäre, damit auch zu sagen, die Anträge haben sich somit erledigt.
Standardsatz, Herr Ritter.
Nein, nein, aber ganz so einfach will ich mir das nicht machen. Na klar, auf der Grundlage der Panama Papers sind die beiden Anträge hier in den Landtag gekommen. Bei der Fraktion DIE LINKE fehlt zu der Antragseinreichung die Begründung. Ich konnte ja annehmen, dass das heute im Laufe der Einbringung hier vorgetragen wird. Frau Rösler, das haben Sie auch gemacht. Dazu kann ich eigentlich nur sagen: inhaltlich nichts Neues aus der Position, eindeutig weiter die Neiddebatte angeheizt und Instrumentalisierung dieses Themas in Bezug auf die Wiedereinführung der Vermögenssteuer.
Also in den Kochtopf sind sehr viele Zutaten hineingelegt worden, mit einer riesigen Steuerberatungsbekämpfung wurde dann alles verrührt, aber das Gericht ist einfach nicht besser geworden. Es war auch nicht anders zu erwarten.
Ich will aber auf noch ein Thema sehr ernsthaft eingehen, nämlich auf die Steuerverantwortung unserer vielen ehrlichen, aufrichtigen Unternehmerinnen und Unternehmer. Wer also die aktuellen Steuerzahlen gehört hat, weiß, 7,1 Prozent im Monat März im Vergleich zum Vorjahr haben Bund, Länder und Kommunen mehr Steuern eingenommen. Wenn hier diese Unternehmen dem Generalverdacht unterstellt werden, dass alle Unternehmen Steuern hinterziehen, so entspricht das nicht der Tatsache. Und wir können stolz auf die Unternehmen sein, die so eine Wirtschaftskraft erwirtschaften, nämlich die beste Sozialpolitik – und das wissen wir alle, weil es umverteilt wird – ist eine gute Wirtschaftspolitik, woraus
die Gelder generiert werden. Wie gesagt, 7,1 Prozent im Monat März im Vergleich zum Vorjahr, das ist eine beachtliche Leistung der Wirtschaft. Deshalb ist es einfach nicht fair, hier die Neiddebatte anzuheizen, darauf abzustellen und zu sagen,
die Unternehmen tun alles, um Steuern zu hinterziehen. Selbst bei der Begrifflichkeit der Steuervermeidung, meine Damen und Herren, das ist eine rechtlich zulässige Angelegenheit, denn die Steuervermeidung geschieht auch dann, wenn Unternehmen investieren. Und genau davon wächst und lebt unsere Wirtschaft. Also sollte man da ein Stück weit Augenmaß anlegen und zurückhaltend sein.
Ich komme noch mal auf die beiden Anträge zurück: Beide Anträge kommen nach meiner Einschätzung ziemlich oberflächlich daher. Die LINKEN werfen vieles in einen Topf und haben am Ende ein buntes Potpourri. Die GRÜNEN dagegen sprechen in ihrem Antrag sowohl in Punkt 2 als auch in der Begründung stets nur von wirksamer Bekämpfung. Ich stelle mir aber die Frage, warum Sie keine konkreten Vorschläge machen, wie Sie vorgehen wollen. In der derzeitigen Debatte stehen noch zahlreiche Vorschläge im Raum. So wirkt der Antrag auf mich nicht sehr überzeugend, sondern er enthält lediglich allgemeine Phrasen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst einige Sachen zur Vermögenssteuer und dann im Anschluss zu den anderen Forderungen sagen. Die Forderung von der Linksfraktion nach einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer beziehungsweise der höheren Besteuerung von größerem Vermögen ist nicht neu. Allein in dieser Legislaturperiode hatten wir zwei derartige Anträge, einmal auf der Landtagsdrucksache 6/1354 am 21.11.2012 mit dem Titel „Wiedereinführung der Vermögenssteuer dringend geboten“ und dann auf Landtagsdrucksache 6/3738 am 25.02.2015 unter dem Namen „Große Vermögen stärker besteuern“.
Zudem hat es durch Ihre Fraktion drei Kleine Anfragen zum Thema Vermögenssteuer gegeben.
Meine Fraktion hat zum Thema Vermögenssteuer eine fundamental andere Auffassung als die Linksfraktion. Ohnehin lehnen wir Steuererhöhungen ab.
Fakt ist, wer eine Vermögenssteuer einführen will, muss zunächst einmal die Vermögensverhältnisse aller Menschen in Deutschland ermitteln. Den Zugriff auf alle Vermögen in Deutschland verschweigen Sie jedoch.
Dies tun im Übrigen auch GRÜNE und Teile der Sozialdemokraten gern. Fakt ist aber auch, das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1995 kritisiert, dass die Vermögenssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt,
da bereits besteuertes Eigentum doppelt besteuert wird. Deshalb wurde die Vermögenssteuer auch abgeschafft.
Entscheidend ist für uns jedoch, von einer Wiedereinführung wäre vor allem das deutsche Unternehmertum betroffen.
Unsere Unternehmen tragen mit Spitzenprodukten auf dem Weltmarkt dazu bei, dass Deutschland Exportnation ist. Rund 70 Prozent dieser Unternehmen sind im Familienbesitz und mehr als 90 Prozent gehören zum produzierenden Gewerbe. Ihre Arbeit erfordert teure Produktionsstätten in Deutschland. Sie verfügen daher über entsprechend hohe Firmenvermögen und wären deshalb die Leidtragenden.
Es würde ihnen die Chance genommen, in neue Arbeits- und Ausbildungsplätze sowie in Forschung und Entwicklung zu investieren.
Im Übrigen hat gerade erst in der vergangenen Woche eine große deutsche Tageszeitung vermeldet, Deutschland ist spitze bei Steuern und Abgaben.
Das zeigen auch die aktuellen Daten: 7,1 Prozent mehr Steuern in Bund und Ländern im Vergleich zum Vorjahres-März. Angesichts der ohnehin großen Belastungen für die Steuerzahler und der gegenwärtig guten Einnahmesituation kann eine weitere Belastung der Steuerzahler keine Lösung sein.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion,
mit uns ist eine Vermögenssteuer nicht zu machen. Eine Umverteilung …
Dazu stehen wir auch.
Eine Umverteilung, wie Sie sie wollen, und die Bedienung von Neidkomplexen lehnen wir konsequent ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich nun eine Ausführung zu den Themen Steuerflucht und Steuerhinterziehung machen. Im Rahmen der Debatte um die Panama Papers sind sowohl auf Bundes- als auch auf europäischer Ebene derzeit verschiedene Regelungen und Initiativen in der Diskussion. Frau Ministerin Polzin hat das auch ausführlich dargelegt, welche Initiativen seitens des Bundesministeriums, der Länder und heute ganz aktuell im Bundesrat unternommen werden.
Erst vor einigen Tagen wurde ein 10-Punkte-Plan dazu angekündigt, um gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, Geldwäsche einzudämmen und die Transparenz zu erhöhen. Konkret geht es unter anderem um die Einführung eines Geldwäscheregisters, das sämtliche Firmenkonstrukte und die jeweils Begünstigten aufführt. Auch sollen die Länder untereinander ihre nationalen Register vernetzen. Die Finanzbehörden sollen dann Zugriff darauf haben.
Im Kampf gegen Steuerkriminalität sind unter anderem härtere Strafen für Unternehmen und Banken vorgeschlagen. Und ganz klar und deutlich: Wer gegen geltendes Steuerrecht verstößt und dazu verhilft, der ist ganz klar juristisch und rechtlich zur Verantwortung zu ziehen, mit allen Konsequenzen. Da gibt es überhaupt keine andere Auffassung seitens der CDU-Fraktion.
Auch sollen Regelungen bei der Verjährung von Steuerhinterziehung im Ausland reformiert werden. Weitere Maßnahmen sind eine einheitliche internationale schwarze Liste mit Staaten, die sich nicht den Regeln unterwerfen oder die eine Überarbeitung des Geldwäschegesetzes verweigern. Also Ihren Forderungen wird bereits jetzt Rechnung getragen.
Die GRÜNEN führen in der Begründung Ihres Antrages auch aus, dass die Europäische Union gefordert ist. Lassen Sie mich Ihnen hierzu sagen, dass auch dort bereits konkrete Maßnahmen in Arbeit sind. Schon Anfang des Jahres wurde die Richtlinie mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes vorgestellt. Sie ist Bestandteil eines Gesamtkonzeptes der Kommission zur Bekämpfung von Steuervermeidung. Konkret zielt die Richtlinie unter anderem auf Situationen ab, in denen sich Steuerpflichtige die Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen zunutze machen wollen. Sie sehen also, auf europäischer Ebene sind bereits lange vor Veröffentlichung der Panama Papers Maßnahmen eingeleitet worden.
Lassen Sie mich nun noch einen letzten Punkt des Antrages der GRÜNEN aufgreifen. In der Begründung heißt es, die anstehende G20-Präsidentschaft Deutschlands sei eine geeignete Möglichkeit für die Bundesregierung, sich für mehr Steuergerechtigkeit einzusetzen. Dazu würde ich Ihnen gern aus einer Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 16. November 2015 vorlesen. Darin wird die Über
nahme der Präsidentschaft bekannt gegeben. Dort heißt es unter anderem, ich zitiere: „Deutschland wird die G20Präsidentschaft dazu nutzen, wichtige Themen der internationalen Zusammenarbeit voranzutreiben. Dabei geht es um die Fortsetzung der bestehenden Agenda wie des Einsatzes der G20 für ein starkes, langfristiges und ausgeglichenes wirtschaftliches Wachstum und weitere Arbeiten an der internationalen Finanzmarktarchitektur.“ Zitatende.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, ich habe Ihnen mehrfach deutlich gemacht, dass es beider Anträge nicht bedarf. Wir lehnen sie ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Heute verabschieden wir ein Gesetz, das in der Bundesrepublik Deutschland bisher einzigartig ist. Ich persönlich hoffe, dass es nicht so bleibt. Ob dies nun Rechtsgeschichte wird oder Rechtsgeschichte ist, wird die Zukunft zeigen. Das vorliegende Gesetz, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, soll Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Gemeinden die Möglichkeit eröffnen, sich an Windparks zu beteiligen. Um dies zu ermöglichen, haben wir in den zurückliegenden Monaten den Gesetzentwurf der Landesregierung beraten, verfassungsrechtliche Bedenken abgewogen, eine Anhörung durchgeführt und letztendlich die vorliegende Beschlussempfehlung abgegeben.
Ich bin der Auffassung, dass mit dem vorliegenden Gesetz die finanzielle Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Kommunen an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern flächendeckend gewährleistet ist. Klar ist, dass mit einer Beteiligung nicht gleichzeitig eine Akzeptanz zu erreichen ist. Dennoch glaube ich, dass durch die Beteiligung die Akzeptanz deutlich gesteigert werden kann. Gerade deshalb ist es notwendig, dass Einnahmen aus der Beteiligung an Windkraftanlagen nicht im Rahmen der Amts- oder Kreisumlage oder durch eine geringe Berücksichtigung bei der Zuweisung durch das Innenministerium infrage gestellt werden. Deshalb haben wir entsprechende Festlegungen getroffen, dass die Ausgleichsabgabe für Kommunen oder die Mittel aus der direkten Beteiligung am Windpark lediglich zum Ausgleich von Beeinträchtigungen durch Windparks innerhalb der jeweiligen Kommune verwandt werden dürfen. Dies, meine Damen und Herren, ist ein wesentlicher und bedeutender Schritt zur Akzeptanzsteigerung vor Ort.
Sehr geehrte Damen und Herren, zahlreiche Bedenken hinsichtlich des Bundesverbandes Windenergie, aber
auch von Windparkbetreibern hinsichtlich des Mehraufwandes und der Einschränkung der Wettbewerbsfähigkeit wurden im laufenden Gesetzgebungsverfahren vorgetragen. Auch deshalb hoffe ich, dass andere Bundesländer dem Beispiel Mecklenburg-Vorpommerns folgen und ähnliche Gesetze umsetzen. Nur so kann erreicht werden, dass bundesweit die gleichen Rahmenbedingungen für Investoren gelten und es zu keiner Benachteiligung der Investoren in unserem Land kommt. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie sich das Modell der Beteiligung vor dem Hintergrund der Neuausrichtung des EEG auf Bundesebene bewähren wird. Auch aus diesem Grunde haben wir die Evaluierung des Gesetzes bereits nach drei Jahren vorgesehen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nur im Rahmen eines dynamischen Prozesses, wie er gerade beim Erneuerbare-Energien-Gesetz vollzogen wird, kann auch eine Bürger- und Kommunalbeteiligung systemgerecht erfolgen. Die Proteste gegen die Errichtung von Windkraftanlagen und die Gründung von Bürgerinitiativen haben in den zurückliegenden Jahren in unserem Land stark zugenommen. Die Menschen sind nicht mehr bereit, auf Lebensqualität zu verzichten, und befürchten gesundheitliche Auswirkungen und die Wertminderung ihrer Immobilien durch Windkraftanlagen. Die Ängste werden nicht allen Menschen mit dem vorliegenden Gesetz genommen. Hier gilt es, einen geordneten Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen.
Mit der Fortschreibung der regionalen Raumentwicklungsprogramme sollen hierfür die Voraussetzungen ge- schaffen werden. Gerade im Interesse der Menschen ist es notwendig, die Kriterien für Ausschlussgebiete konsequent anzuwenden, und das nicht nur beim Artenschutz. Gesagt werden muss aber auch, dass die jüngste Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht verdeutlicht hat, dass die Privilegierung von Windkraftanlagen gemäß Paragraf 35 Absatz 3 Satz 3 des Baugesetzbuches nur dann infrage gestellt werden kann, wenn im Rahmen der Raumordnung ein schlüssiges gesamträumiges Planungskonzept vorliegt.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und um den Abwägungsvorgang sicherzustellen, muss das Konzept nicht nur Auskunft darüber geben, von welchen Beweggründen die positive Standortzuweisung getragen wird, sondern muss auch die Gründe für die beabsichtigte Freihaltung des übrigen Planungsraumes von Windenergieanlagen aufzeichnen. Allein diese Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichtes führt dazu, dass in Mecklenburg-Vorpommern weitere Eignungsräume für Windkraftanlagen ausgewiesen werden können. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass die Ausweisung von neuen Windeignungsgebieten nach klaren Kriterien und für die Bürgerinnen und Bürger des Landes transparent und nachvollziehbar erfolgen muss.
Der vorliegende Gesetzentwurf, sehr geehrte Damen und Herren, ist ein Mosaikstein, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern zu steigern. Er bietet den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch den Kommunen in unserem Land die Möglichkeit zur Teilhabe am Ausbau der Windenergie. Dennoch kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass der Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin zu Konflikten führen wird. Gerade deshalb ist ein geordneter Ausbau, der mit der Entwicklung der Netze und der Speichertechnologie einhergeht, notwendig.
Der Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpom- mern wird also neben der nunmehr möglichen finanziellen Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger und der Kommunen unseres Landes mehr Akzeptanz finden, wenn er transparent, nach klaren Kriterien und nachvollziehbar erfolgt.
Die Möglichkeit der Beteiligung, welche mit dem vorliegenden Gesetz geschaffen wird, begrüßen wir deshalb ausdrücklich. Aus diesem Grund wird meine Fraktion – Frau Schwenke, geschlossen, auch wenn es bei uns in der CDU-Fraktion keinen Fraktionszwang gibt –
dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich könnte es mir jetzt
relativ einfach machen und könnte sagen, also nach dem Vortrag von Minister Pegel ist das Thema eigentlich abgeräumt, und mache deutlich, dass dieser Antrag hier überhaupt nicht erforderlich war, denn...
Mein Standardsatz, der passt doch auch.
Ich will aber noch ein Stück weit darauf eingehen,
weil das ein außerordentlich wichtiges Thema ist, die Digitalisierung. Die mediale Welt …
Ach, Herr Ritter, kommen Sie doch ein Stück runter!
Die mediale Welt ist aus keinem der Lebensbereiche herauszunehmen.
Herr Holter, Sie haben das in der Einbringung gesagt, sei es im kulturellen Bereich, sei es im Telemedizinbereich, im medizinischen Bereich, aber die Digitalisierung, die Versorgung mit Breitband im ländlichen Raum ist ein wesentlicher Wirtschaftsstandortfaktor sowohl für die Landwirtschaft als auch für die Gewerbetreibenden insgesamt. Das ist unstrittig, darüber brauchen wir uns nicht zu verständigen.
Aber, Herr Holter, Ihre Einbringung war zu Ihrem Antrag diametral. Im Punkt 2 sagen Sie, wir werden aufgefordert, der Landtag soll die Landesregierung auffordern, „alle beteiligten Akteure zu unterstützen“. Ich glaube, nach dem Vortrag von Minister Pegel erübrigt sich das, das war auch schon vorher außer Frage. Wir sind in vielen Veranstaltungen, vielen Sitzungen des Energieausschusses auf dem aktuellen Stand informiert worden. Die Landkreise sind auf Informationsveranstaltungen informiert worden. Die kommunale Ebene ist also bereits von der Landesregierung in dieser Frage unterstützt worden und ich habe nicht den Eindruck, dass sie hier zum Jagen getrieben werden muss, so, wie es aus dem Punkt 2 Ihres Antrages hervorgeht.
Zum Punkt 1, zu den Finanzen: Es liegen 24 Anträge, Projektanträge beim Bund zur Genehmigung. Herr Holter, Sie haben es in Ihrer Einbringung offengelassen und in Ihrem Antrag wird auch außer der Feststellung voraussichtlich die Kofinanzierung nicht ausreichen. Das war den Haushaltsdiskussionen vorausgegangen und uns war ein Stück weit bewusst, es ist auch ganz klar gesagt worden, dass, wenn sich Bedarfe herausstellen – das hat weder das Finanzministerium noch das Energieministerium offengelassen –, ein Projekt nicht daran scheitern wird, dass das Land sich nicht in dem Maße engagieren wird. Sie haben es aber offengelassen, welchen Finanzbedarf Sie sehen. Das einfach in den Raum zu stellen und zu sagen, das Geld wird wohl nicht reichen, das ist,
das ist ein Stück weit flach und das ist auch nicht solide.
Allein bei dem Zeitlauf, wenn dies über die Projektanträge entschieden wird, dass also frühestens mit den Bauarbeiten, denen die Planungen vorausgehen, Ende 2016/ Anfang 2017 begonnen wird,
sodass wir 2018 den Hype haben werden, wo mehr Geldbedarf ist, ist es ausreichend, dass wir im jetzigen Haushalt eine Haushaltsstelle vorgesehen haben, einen Betrag vorgesehen haben, nämlich von 62,7 Millionen Euro. Und sollte sich darüber hinaus Bedarf ergeben, ist ganz klar zum Ausdruck gebracht worden, selbst gestern bei der Diskussion um den Nachtragshaushalt, dass es außer Frage ist, dass dann entsprechend nachgesteuert wird.
So viel zur Haushaltsklarheit und -wahrheit. Es wäre also nur fiktiv, hier zu sagen, wir hätten an der Stelle 120 Millionen festgeschrieben. Das hätte mit der Haushaltsklarheit und -wahrheit auch nichts zu tun gehabt, Herr Holter.
Von daher, nach alldem, was hier gesagt worden ist, glaube ich, sind wir insgesamt in MecklenburgVorpommern in der Vorbereitung auf den flächendeckenden Breitbandausbau gut auf den Weg gekommen. Ich will an der Stelle auch noch mal dem Breitbandkompetenzzentrum ein Dankeschön aussprechen für diese engagierte Arbeit in der Begleitung der Landkreise. Auch die Landkreise haben sich diesem Thema so verschrieben, dass sie sich kooperativ den Gemeinden gestellt haben, sodass es dazu kam, dass 24 Anträge, Projektanträge beim Bund vorliegen, und das ist eine tolle Leistung, die wir hier im Land vollbracht haben im Zuge der Flächen, des flächenhaften Breitbandausbaus. Von daher müssen wir uns nicht verstecken und es ist kein Geheimnis, wenn ich Ihnen sage, wir werden Ihren Antrag aus den genannten Gründen ablehnen, weil er nicht erforderlich war. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Einleitend zu der Einlassung auf den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es natürlich ein Selbstverständnis – das hat Wirtschaftsminister Harry Glawe hier deutlich zum Ausdruck gebracht und Herr Kollege Schulte hat darauf hingewiesen –, was seitens der Bundesregierung getan wird, um generell den Schadstoffausstoß von Industrieanlagen, von Energieerzeugungsanlagen zu minimieren. Aber auch da ist das Augenmaß in Bezug auf die Energiewende angebracht. Da, glaube ich, wissen wir alle, da muss man kein großer Techniker sein, dass man auf Grundlastkraftwerke nicht verzichten kann. Dazu gehören nun mal auch die Kohleverstromung und die Kohlekraftwerke mit all den Nebenerscheinungen, die da sind.
Wenn man dann solche Anträge stellt, Herr Jaeger, dann müssen die auch auf einer Basis gestellt werden, die belastbar ist. Minister Glawe ist darauf eingegangen, dass diese Stellungnahme, dieses Gutachten von Ökopol an den entscheidenden Stellen fehlerhaft ist. Ich komme später noch darauf zurück. Man kann also nicht Monatswerte mit Jahreswerten vergleichen, es sei denn, man will Äpfel mit Birnen vergleichen, dann funktioniert das. Also dann braucht man auch Unterlagen und Gutachten, die belastbar sind, und das ist hier offensichtlich, festgestellt von der TU Hamburg-Harburg, nicht der Fall.
Ihr Antrag, Herr Jaeger, zielt doch auf etwas ganz anderes. Im November letzten Jahres haben wir hier den Antrag beraten und abgelehnt, da ging es um den Ausstieg aus der Kohlenutzung, generell um den Ausstieg. Im April vergangenen Jahres war ein Antrag zur Beratung hier im Haus, da ging es um die Abgabe eines
Klimabeitrages durch die Kohleverstromung. Ihre Ausrichtung zielt doch darauf hin, die Kohleverstromung sofort abzuschalten,
sofort, so bald als möglich,
zumal unser Land Mecklenburg-Vorpommern von dem Thema gar nicht in dem Maße betroffen ist. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern ein einziges, ein einziges Kohlekraftwerk, das Steinkohlekraftwerk in Rostock,
und das ist ein hochmodernes Kraftwerk. Das abzuschalten, diese Zielrichtung, die halte ich für grundsätzlich ver- kehrt zu dem jetzigen Zeitpunkt.
Natürlich, das ist doch eure Ausrichtung! Das ist doch die Ausrichtung.
Wenn wir die Reihenfolge der Anträge im vergangenen Jahr nehmen, ist das eure grundsätzliche Zielstellung,
und ihr benutzt Argumente, die nicht belastbar sind.
Natürlich ist das schädlich, Quecksilber, das wissen wir alle. Das haben wir im Chemieunterricht gelernt.
Alle, die wir da aufgepasst haben, wissen das. Wir hatten in unserer Kindheit, ich kann mich noch entsinnen, Fieberthermometer mit Quecksilber.
Unsere Eltern sagten, aber lasst das bitte nicht runterfallen, das ist gefährlich.
Ja, es ist ein gefährlicher Stoff.
Aber der Umgang mit diesem Thema: Mit Panik, Angstmache kann ich die Menschen nicht überzeugen, son
dern mit einer sachlichen, einer grundlegenden Diskussion und Beratung dazu.
Immer wieder, immer wieder dabei: Es ist schädlich, es ist schädlich, es ist schädlich!
Es ist ja auch schädlich, aber damit muss man sachlich und vernünftig umgehen und man muss Realist sein, dass man nicht von heute auf morgen einen Hauptschalter umlegen kann und wir leben in einer heilen, gesunden Welt.
Das muss man auch klar und deutlich sagen, wenn man Realist ist.