Protocol of the Session on March 12, 2015

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 89. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/3770(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 6/3770(neu) –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung. Die Abgeordnete Frau Dr. Schwenke, Fraktion DIE LINKE, hat aufgrund ihrer Abwesenheit darum gebeten, dass die Frage 1 schriftlich beantwortet wird.

Ich bitte nun die Abgeordnete Frau Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 2 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

2. Wenn künftig entsprechend dem Landtagsantrag „Zukunft des Schienenpersonenfernverkehrs sicherstellen“, dem alle demokratischen Fraktionen im Landtag am 13. November 2014 zustimmten, unter anderem in Neubrandenburg sechs Fernzugpaare täglich verkehren sollen, gibt es dann eine neue Haltung zur Errichtung eines Fernbahnsteiges im Zuge der Umbaumaßnahmen am Bahnhof Neubrandenburg?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Gerkan! Zunächst einen wunderschönen guten Morgen! Der Neubrandenburger Bahnhof hatte letztmalig im Jahr 1999 ein Fernverkehrsangebot mit einer Tagesrandleistung durch die seinerzeit noch verkehrenden, heute nicht mehr existenten Interregiozüge. Die Länder als Besteller des Schienenpersonennahverkehrs haben unmittelbar Einflussmöglichkeit nur auf die Gestaltung der für den Nahverkehr erforderlichen Infrastruktur. Die Vorhaltung und die Finanzierung von Infrastruktur für den eigenwirtschaftlichen Fernverkehr sind dagegen eine alleinige Angelegenheit des Bundes und der Deutschen Bahn AG. Hier können die Länder nur auf politischer Ebene – und hierauf zielt der Beschluss des Landtages ab – darauf dringen, dass ihre Vorstellungen Gehör finden.

In diesem Sinne und unter Berücksichtigung der Festlegung in der Koalitionsvereinbarung von SPD und CDU in diesem Lande, in der auch regelmäßige Fernverkehrsverbindungen in die Oberzentren von MecklenburgVorpommern gefordert werden, hat das Land und hier insbesondere das Energieministerium frühzeitig mit der „DB Station&Service“ – so heißt der Teil der Deutschen Bahn, der für Bahnhöfe zuständig ist – Verhandlungen aufgenommen und verbindlich erreicht, dass die Verlängerung einer Bahnsteigkante auf eine fernverkehrstaugliche Länge von 210 Metern für einen ICE-Halbzug plane

risch gesichert wird, auf gut Deutsch, es wird nicht gebaut, aber so vorbereitet, dass man das Bauen dann nachholen kann, wenn wieder Fernverkehrsleistungen angeboten werden.

Damit konnte eine Lösung gesichert werden, die auch für vergleichbare Bahnhöfe in anderen Bundesländern – beispielsweise ist das ebenfalls in Bremerhaven in dieser Weise vorgenommen worden – vorgesehen wurde. Damit ist perspektivisch wieder Fernverkehr nach und von Neubrandenburg möglich. Die Haltung der Landesregierung steht somit im Einklang zu dem von Ihnen eben geschilderten Landtagsbeschluss. Auch setzt sich die Landesregierung in verkehrlicher Hinsicht dafür ein, den Schienenpersonenfernverkehr in Deutschland wieder deutlich auszuweiten, aber das wird nur über politische Mittel sein, da wir nicht Mitglied der Deutschen Bahn Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates sind.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Jürgen Suhr, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Frage 3 zu stellen.

(Silke Gajek, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Frage 3 ist für das Sozialministerium.)

Das ist Herr Suhr, aber …

(Jürgen Suhr, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Wie bitte?)

Sie waren es mit der Frage auf jeden Fall.

Also in meinem in den Unterlagen befindlichen Fragenkatalog ist die Frage 3 schon an die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales durch Frau Gajek gestellt, deshalb haben wir vielleicht unterschiedliche Unterlagen. Wenn der Minister mir aushilft mit den Unterlagen...

(Minister Christian Pegel reicht dem Abgeordneten Jürgen Suhr Unterlagen.)

Einen ganz kleinen Moment, sonst müssen wir hier mal...

Hier steht sie in der Tat drauf.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU)

Es ist wichtig – das hatte ich eingangs gesagt –, es geht um die Drucksa- che 6/3770(neu), neue Fassung.

Dann bitte ich um Entschuldigung. Dann ist das in unseren Unterlagen falsch, da haben wir einen Fehler gemacht. Vielen Dank, Herr Minister, für die Zurverfügungstellung Ihrer Unterlagen.

(Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Frage lautet:

3. Welche Haltung vertritt die Landesregierung zu dem von der „Kammerunion Elbe/Oder“ geforderten Ausbau der Elbe für die Binnenschifffahrt im Rahmen eines Gesamtkonzeptes Elbe vor dem Hintergrund ihres geringen natürlichen Wasserstandes und der jüngst per Gesetz verabschiedeten Einrichtung eines Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe-Mecklenburg?

Sehr geehrter Abgeordneter, vielen Dank! Die Frage ist ein bisschen zwischen dem Landwirtschafts- und Umweltministerium und uns liegend. Aufgrund der Erkrankung will ich jetzt gern als allein anwesender Minister antworten. Die Forderung der Kammerunion, auf die Sie abstellen, die vor allem, wenn man genauer darauf schaut, aus dem Umfeld des Hamburger Hafens verfolgt wird, ist uns bekannt. Es geht in erster Linie um die nahezu ganzjährige Befahrbarkeit im Bereich der Mittel- und Oberelbe mit einer Wassertiefe von – Sie haben es eben erwähnt – 1,60 Meter. Derzeit sind es zwischen 1,15 Meter und 1,40 Meter.

Das Bundesverkehrsministerium hat die Wasserstraße aus der Kategorisierung – also die Frage, wird und in welchem Umfang wird gebaggert und unterhalten – bis auf Weiteres ausgenommen, weil zunächst das Ergebnis des sogenannten Gesamtkonzeptes Elbe abgewartet werden soll. Grundsätzlich gilt, dass die Hafenhinterlandanbindungen für alle Häfen ein wichtiges Kriterium sind. Das gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, um die Leistungsfähigkeit zu begründen und auszubauen. Das gilt natürlich auch für den Hamburger Hafen. Genau deshalb sind die Hamburger bei diesem Themenfeld besonders engagiert.

Mecklenburg-Vorpommern ist hiervon hafenseitig, soweit es unser Haus betrifft, allerdings nicht betroffen. Es gibt nämlich bei uns keine Wirtschaftshäfen an der Elbe und für das Gewerbe in Westmecklenburg spielt die Wasserstraße, gerade, weil es keine Hafenzugänge gibt, als Verkehrsweg keine Rolle. Aus diesem Grunde ist das Infrastrukturministerium, unser Haus, auch nicht in dem Arbeitskreis zu diesem Gesamtkonzept, das ich eben angesprochen habe, vertreten, sondern – es berührt uns nur mit den von Ihnen angesprochenen Fragen – die Kolleginnen und Kollegen aus dem Landwirtschafts- und Umweltministerium.

Laut Aussage dieser Kolleginnen und Kollegen findet sich im Eckpunktepapier zur Aufstellung des Gesamtkonzeptes für die Elbe vom 23. Mai 2013 folgende Formulierung. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Für die Fahrrinne der Binnenelbe unterhalb von Dresden wird im Rahmen der Unterhaltungsmaßnahmen eine Fahrrinnentiefe von ca. 1,60 m bei Niedrigwasser angestrebt (oberhalb von Dresden“ nur noch „1,50 m), allerdings mit lokalen Breiteneinschränkungen mit Begegnungsverboten. Die Fahrrinnenbreite beträgt grundsätzlich oberhalb von Dresden 40 m und unterhalb von Dresden 50 m. Im Bereich der Magdeburger Stadtstrecke beträgt die Fahrrinnenbreite wegen des größeren Gefälles nur 35 m. Dieses Unterhaltungsziel ist bereits Bestandteil der ‚Grundsätze für das Fachkonzept der Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht‘.“ Zitatende. So wurde es mir von den Kolleginnen und Kollegen zugearbeitet, und diese haben es wiederum aus dem entsprechenden Papier entnom

men. Insofern fordert die Kammerunion nichts, was nicht auch Bestandteil dieses eben genannten und abgestimmten Eckpunktepapiers für ein Gesamtkonzept der Elbe ist.

Im Übrigen verweist das Eckpunktepapier darauf, dass in das Gesamtkonzept die unterschiedlichen Ansprüche an die Bundeswasserstraße Elbe gleichberechtigt einfließen sollen, einschließlich der von Ihnen für unser Land deutlich formulierten Interessenlagen. Zur Umsetzung des Eckpunktepapiers wurden Arbeitsgruppen gebildet. Diese beschäftigen sich mit den Arbeitspaketen Naturschutz, Wasserwirtschaft und Stromregelung, also nicht gemeint im Sinne von elektrischer Energie, sondern im Sinne von den Verkehren und von Verkehr.

Eine abschließende Zusammenfassung der Zuarbeiten aus diesen Arbeitsgruppen steht noch aus, sodass genau die Fragen, die Sie partikular angesprochen haben, zurzeit in der Arbeitsgruppe sind und noch nicht zusammengeführt worden sind. Wann genau diese Zusammenführung geschieht, steht noch aus.

Darf ich eine Nachfrage stellen?

Ja, gern.

Kennt die Landesregierung denn eine Einschätzung, zu welchem Zeitpunkt das Gesamtkonzept vorliegen wird? Und welche Einflussmöglichkeiten haben Sie dann hinsichtlich der Inhalte des Gesamtkonzeptes?

Dazu kann ich Ihnen keine Auskunft geben, weil wir als Energieministerium nicht in dieser Arbeitsgruppe sind und ich mich insoweit bei diesem Teil auf die Zuarbeiten der Kolleginnen und Kollegen verlassen muss. Da müssten wir die Erlaubnis erhalten, Ihnen schriftlich zu antworten, beziehungsweise die Kolleginnen und Kollegen. Was sie mir zugearbeitet hatten, klang nicht danach, als ob sie jetzt schon eine halbwegs sichere Perspektive sehen, wann es zeitlich zu einem Abschluss kommt.

Ja, ich bin sehr einverstanden mit der schriftlichen Zuarbeit.

Danke schön.

Vielen Dank.

Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dazu bitte ich die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, die Fragen 4 und 5 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Hesse!

4. Welche Modelle entwickelt die Landesregierung zum Erhalt der geburtshilflichen Kliniken in der Fläche bei gleichzeitiger Sicherstellung der Qualität und der Erreichbarkeit für die Frauen?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! In Mecklenburg-Vorpommern verfügen 17 Krankenhäuser über eine Fachabteilung „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“. Im Jahr 2013 waren diese Abteilungen insgesamt mit durchschnittlich 71,3 Prozent ausgelastet, wobei – und das gehört eben auch dazu – die Auslastung zwischen 44,1 Prozent und 86,2 Prozent schwankte. Die abschließenden Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor.

Angesichts der unterdurchschnittlichen Auslastung einiger Geburtskliniken und der demografischen Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern sieht die Landesregierung grundsätzlich Handlungsbedarf für die nächsten Jahre bei diesem Thema. Es ist jedoch geboten, bei der Entwicklung eines Konzeptes auch die 2015 und 2016 zu erwartenden gesetzlichen Neuregelungen für den Krankenhausbereich und die daraus resultierenden Qualitätsvorgaben des gemeinsamen Bundesausschusses zu be- rücksichtigen.

Darüber hinaus vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass eine regionale Betrachtung unter Einbeziehung der Kommunen, der Leistungserbringer und der Krankenkassen vorgenommen werden muss, unter den Prämissen – das sagten Sie auch bereits in Ihrer Frage – von Qualität und Erreichbarkeit beziehungsweise Sicherstellungsauftrag. Hieran arbeiten wir derzeit mit allen Beteiligten.

Da hätte ich eine Nachfrage: Frau Hesse, gibt es schon konkrete Modellansätze für die Bereiche, von denen Sie eben gesagt haben, dass nur 44 Prozent ausgelastet sind?