Jutta Gerkan
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Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns alle einig hier im Haus, dass die Freien Berufe in der Tat sehr wichtig sind für die Wirtschaft in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern. Was mich ein bisschen überrascht, Sie von der Regierungskoalition werfen auf der einen Seite den Freien Berufen Knüppel zwischen die Beine und jetzt haben Sie nichts anderes zu tun, als den Freien Berufen einen roten Teppich auszurollen.
Der Antrag kommt mir im Übrigen auch nicht sehr unbekannt vor. Er ist nahezu deckungsgleich, ja, fast abgeschrieben vom Antrag in Nordrhein-Westfalen.
Dort heißt er: „Europäisches Semester kritisch begleiten – Freie Berufe in Nordrhein-Westfalen unterstützen“ vom
10.03.2015, den die grüne Regierungsfraktion mit ein- gebracht hat. Aber gute Anträge verdienen es ja auch durchaus, abgeschrieben zu werden, dagegen habe ich nichts. Von daher fällt es uns als Bündnisgrüne-Fraktion auch nicht schwer, uns mit den Inhalten zu identifizieren.
Im rot-grünen Nordrhein-Westfalen wurde allerdings ein fraktionsübergreifender Antrag eingebracht. Hier wurde bewusst vorab die Opposition – wir sind uns ja auch hier alle einig – mit einbezogen. Das hätte ich an dieser Stelle auch außerordentlich begrüßt. Ich finde es schade, dass in der rot-schwarzen Regierungsmehrheit in Mecklenburg-Vorpommern das nicht einmal versucht wurde. Hier wird die Opposition unabhängig davon gern missachtet. Andere Bundesländer zeigen, wie ich bereits erwähnt habe, wie man es durchaus auch machen kann.
In den einzelnen Punkten entspricht das durchaus der grünen Linie, auch nachvollziehbar unter Punkt 1. Wir legen Wert auf die hohe Qualität der Freien Berufe, die Einhaltung der bestehenden Standards und die Sicherung eines transparenten Verbraucherschutzes. Unter Punkt 2 unterstützen wir logischerweise auch das Fremdkapitalverbot. In der Tat muss der Einfluss berufsfremder Interessen auf die Freien Berufe vermieden werden, damit die Unabhängigkeit der Tätigkeiten und der Verbraucherschutz gewährleistet sind. Drittens ist auch die Beibehaltung der bestehenden Kosten- und Honorarordnungen zu befürworten.
Meine Damen und Herren, wir stimmen dem vorliegenden Antrag selbstverständlich zu, denn uns geht es um die Inhalte, und wie gesagt, wir hätten uns einen fraktionsübergreifenden Antrag gewünscht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat, Kinder- und Jugendreisen sind ein großer, wichtiger Bestandteil in der Tourismuswirtschaft und es ist notwendig, dass wir uns hier im Bundesland strategisch neu aufstellen, weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben und wir dem Reisemarkt entsprechend gerecht werden müssen.
Auch das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in der Vergangenheit sicher einiges getan, um dem Kinder- und Jugendtourismus gerecht zu werden und ihn nach vorne zu bringen. Mecklenburg-Vorpommern hatte mal einen führenden Platz als Reiseland, das haben wir bereits gehört. Dazu hat nicht zuletzt auch das Projekt „Junges Land für Junge Leute“ beigetragen. Andere Bundesländer haben sich Mecklenburg-Vorpommern als Beispiel, als Vorbild genommen. Ich wäre gerne wieder an dieser Position. Heute jedoch haben diese Bundesländer uns längst überholt, wie zum Beispiel das Nachbarland Schleswig-Holstein. Woran liegt das? Zum einen halten Konzepte, die wir hatten, die wir haben, nicht ewig. Sie müssen sich den Rahmenbedingungen und damit auch dem entsprechenden Reiseverhalten der Jugendlichen und der Kinder anpassen.
Was sind die geänderten Rahmenbedingungen im Einzelnen? Ich will nur mal die wichtigsten nennen, die sich geändert haben. Das sind auf der einen Seite die sinkenden Schülerzahlen aufgrund des demografischen Wandels. Auf der anderen Seite haben Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen ihre Regelungen im Bereich der Schülerreisen dahin gehend geändert, dass die Fahrten vorwiegend im eigenen Bundesland ausgeführt werden sollen, also Fahrten in andere Bundesländer unerwünscht sind. Drittens hat sich das Reiseverhalten von jungen Leuten generell geändert. Es ist einfach in, Städtereisen durchzuführen.
Wenn man das hört, dann ist es verständlich, dass sich das bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, das ja durchaus ländlich geprägt ist, eher negativ auswirkt. Das heißt, eine geänderte Nachfrage erfordert eine Anpassung im Angebot und hier müssen entsprechende wirtschaftspolitische Maßnahmen flankierend unterstützend wirken. Hier sind Strategiekonzepte gefragt. Dazu sehen wir es als notwendig an, die beteiligten Akteure an einen Tisch zu bringen, um eine adäquate Istanalyse durchzuführen, eine Stärken-Schwächen-Analyse, und vor allem zu klären: Aus welchem Grund ist unsere Branche, die mal vorne war, weiter abgesackt?
In einem nächsten Schritt ist zu klären, welche Perspektiven sich für den künftigen Kinder- und Jugendtourismus im Land auftun und welche unterstützenden Rahmenbedingungen seitens der Politik geschaffen werden könnten, zum Beispiel – der Minister nannte es schon –, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern Schulausflüge wieder von vier auf fünf Tage anheben. Das wäre sehr begrüßenswert, denn gerade in einem großen Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern ist es doch schwierig, von A nach B zu kommen. Auf die unterschiedliche Qualität unserer ÖPNV-Angebote im Land will ich an dieser Stelle gar nicht erst eingehen. Das wäre ein anderes Thema.
Wenn wir die Dauer von Schulausflügen von vier auf fünf Tage erhöhen könnten, würden beide Seiten davon profitieren. Das wären auf der einen Seite die Schülerinnen und Schüler, auf der anderen Seite wäre das das Tourismussegment „Kinder- und Jugendtourismus“. Der Kinder- und Jugendtourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in unserem Bundesland, der nicht zu vernachlässigen ist. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass er wieder steigt und nicht rückläufig ist wie momentan, insofern bedarf er unserer besonderen wirtschaftspolitischen Aufmerksamkeit. Wir stimmen von daher dem Antrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!
1. Ist beziehungsweise war der Schweine haltende Betrieb in 19249 Jessenitz, Lanker Weg, eine Bioschweinemastanlage und, wenn ja, welche Betriebsnummer beziehungsweise welche Ökokontrollstellennummer besitzt beziehungsweise besaß er?
Vielen Dank, Herr Minister.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrlich, Deutschland ist nicht gerade sehr streikerprobt. Gerade deshalb ist dieser Streik von der GDL, der hier offensichtlich das Fass zum Überlaufen gebracht hat, so intensiv und so kontrovers diskutiert worden.
Wir sind der Auffassung, dass es bei diesem Arbeitskampf der Gewerkschaft der Deutschen Lokführer neben Löhnen und Arbeitszeiten eben auch um Einfluss und Zuständigkeiten ging.
Jeder Streik bringt natürlich auch Einschränkungen mit sich, das ist doch klar. Ohne Zweifel, dieser Streik hat ganz viele Leute gehörig genervt, weil sie mit der Bahn auf der Strecke liegengeblieben sind. Aber das rechtfertigt doch noch lange kein aus der Hüfte geschossenes Tarifeinheitsgesetz, meine Damen und Herren!
Dieses Gesetz ist und bleibt eindeutig verfassungswidrig.
Es schränkt das Streikrecht, das grundverbriefte Streikrecht massiv ein. Es verstößt gegen das Grundgesetz Artikel 9. Ich denke, jeder kennt es. Jeder hat nämlich das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen entsprechende Vereinigungen zu bilden. Bereits 2010 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Zwang – ja, der Zwang, darum geht es – zur Tarifeinheit nicht mit dem Artikel 9 entsprechend vereinbar ist. Von daher überrascht es uns vonseiten der Bündnisgrünen, dass ausgerechnet die SPD auf Bundesebene dieses Recht aushöhlen möchte, das Recht der Arbeitnehmer/-innen.
Wir GRÜNEN stehen beim Thema Tarifeinheitsgesetz weder auf der Seite der kleinen noch auf der Seite der großen Gewerkschaften.
Wir stehen schlicht und einfach auf der Seite der Verfassung, des Grundgesetzes.
Ich habe gedacht, das trifft auch auf die Große Koalition zu.
Das freut mich, dass ich wenigstens da ein bisschen Gegenwind ernte.
Das im Grundgesetz verbriefte Streikrecht ist das einzige Mittel, womit die Gewerkschaften auf Augenhöhe Tarifverträge verhandeln können. Für uns ist das Tarifeinheitsgesetz ganz klar ein Angriff auf das Streikrecht. Es schießt gegen kleine Gewerkschaften wie die GDL, wie Cockpit, Marburger Bund und so weiter und so fort. Die Tarifeinheit steht in der Verfassung, ich habe es bereits gesagt. Jeder Mann, jede Frau hat für die eigene Berufsgruppe das Recht, Gewerkschaften entsprechend zu organisieren und Tarifverträge auszuhandeln. Die SPD will das Grundrecht hier einschränken.
Wir Bündnisgrünen meinen, dass eine grundsätzliche Tarifeinheit angestrebt werden sollte. Ja, sehr wohl, wir
stehen dazu. Wir sind der Auffassung, dass ein Tarifvertrag pro Betrieb sicher erstrebenswert ist, aber eine gesetzlich erzwungene Tarifeinheit dem Grundgesetz widerspricht. Nach unserer Überzeugung müssen alle Beschäftigten das Recht haben, sich auch in kleinen Gewerkschaften zu organisieren und in letzter Konsequenz für ihre Anliegen zu streiken. Mit der gesetzlichen Tarifeinheit gefährdet die Große Koalition, ob jetzt auf Bundes- oder Landesebene, die vielen bisherigen, gut gelungenen Kooperationen. Es entsteht nicht Solidarität, sondern es entsteht Konkurrenz, meine Damen und Herren!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wir Bündnisgrünen stehen natürlich für Solidarität und wir stehen für Kooperation, aber beides lässt sich doch nicht verordnen und schon gar nicht gesetzlich erzwingen durch ein Tarifeinheitsgesetz! Das ist auch gar nicht – DIE LINKE hat es bereits erwähnt – die Aufgabe der Politik, das ist die Aufgabe der Gewerkschaften. Wenn Sie das alles noch nicht überzeugt – Sie haben es auf Bundesebene bereits gehört –, dann lassen Sie mich die Worte von Heiner Geißler wiederholen, er hat das Gesetz als „Frechheit“ bezeichnet.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Beim ersten Quartalsbericht vom Petitionsausschuss möchte ich mich auf zwei Themen beschränken, die insbesondere typisch für uns Bündnisgrüne sind. Dazu haben wir auch einige Kleine Anfragen und Anträge in den Ausschüssen und im Plenum gestellt. Diese Themen bewegen mehrere Bürgerinnen und Bürger des Landes. So hat sich der Petitionsausschuss in den vergangenen Monaten nicht zum ersten und ganz bestimmt auch nicht zum letzten Mal mit dem Thema Hähnchenmastanlagen auseinandergesetzt.
Dazu gab es zwei Petitionen im ersten Quartal. Es ging dabei um die Einrichtung einer Hähnchenmastanlage in Fienstorf bei Rostock. Zu klären war unter anderem, ob die von der Bürgerinitiative vorgebrachten Einwände gegen die Einrichtung im Genehmigungsverfahren ausreichend berücksichtigt wurden, also etwa zum Thema Verkehrskonzept, Bereiche Umweltschutz, Geruchs- und Gesundheitsbelastungen.
Der Ausschuss entschied sich für eine Anhörung mit Regierungsvertretern. Der von den Bündnisgrünen und auch von der Linksfraktion gestellte Antrag zur Ausschussberatung – ebenfalls mit Vertreterinnen und Vertretern der Bürgerinitiative – wurde leider von der Ausschussmehrheit abgelehnt.
Meine Fraktion setzt sich, wie hinlänglich bekannt ist, entschieden für Transparenz und Bürger/-innenbeteiligung ein. Dazu gehört ganz klar auch die Öffnung von Ausschüssen und mehr Öffentlichkeit. Dass der Petitionsausschuss in diesem Zusammenhang aus Datenschutzgründen eine Sonderstellung einnimmt, das ist eine Selbstverständlichkeit an der Stelle.
Nun zurück zur „Hähnchenmast“-Petition. Diese wurde übrigens einstimmig im Ausschuss votiert, und zwar mit der Überweisung an die Fraktionen und an die Landesregierung, um eine mögliche Einbeziehung in Verordnungen und andere Initiativen zu erreichen.
Für ein solch weitgehendes Votum hat sich meine Fraktion auch in Bezug auf eine weitere Petition eingesetzt im Zusammenhang mit der Thematik Ihlenberg. Der Petent kritisiert, dass die Geschäftsleitung der Mülldeponie Ihlenberg trotz der vor fünf Jahren festgestellten erhöhten Krebsrate der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Gefahr nicht hinreichend ernst nehme, und er fordert engagiertes Handeln. Das können wir nur unterstützen.
Wie ist die Sachlage vor Ort? Tatsächlich wurde in den Jahren 2005 bis 2008 eine epidemiologische Vorstudie durchgeführt. Sie diente zur Abklärung möglicher ursächlicher Zusammenhänge zwischen dem Auftreten von Tumorerkrankungen und dem Betrieb der Deponie Ihlenberg. Im Ergebnis wurde tatsächlich ein moderat erhöhtes Krebsrisiko für die Deponiebeschäftigten festgestellt.
Im damaligen Arbeitskreis Gesundheit und im Umweltbeirat der Deponie Ihlenberg wurde beschlossen, dass parallel zur epidemiologischen Krebsuntersuchung eine
toxikologische Untersuchung durch die Uni Kiel, also damals durch den Doktor Hermann Kruse, durchgeführt werden sollte. Das geschah nicht. Diese Untersuchung sollte dann unter Beteiligung des Beirats eines Bremer Instituts entsprechend durchgeführt werden. Die Ergebnisse sollten bereits vor vier Jahren dem Beirat zugänglich gemacht werden. Das ist bis heute nicht geschehen. Unsicher ist, wie weit diese Studie inzwischen abgeschlossen ist. Derzeit wird ein Biomonitoring durchgeführt, mit dem ermittelt werden soll, ob sich Schadstoffe in den Körpern der Angestellten anreichern. Auf Grundlage der Ergebnisse des Biomonitorings und der toxikologischen Studie will die Landesregierung entscheiden, ob die epidemiologische Studie an den Beschäftigten der Deponie Ihlenberg weiter fortgesetzt werden soll.
Sehr geehrte Damen und Herren, bereits die Ergebnisse der ersten epidemiologischen Studie haben aufgezeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deponie Ihlenberg ein erhöhtes Krebsrisiko haben. Schon das hätte dazu führen müssen im Sinne des Vorsorgeprinzips, dass die Ursachen dafür untersucht werden müssten. Zwar ist ein Biomonitoring eine sinnvolle Ergänzung zu einer epidemiologischen Studie, kann eine solche aber keinesfalls ersetzen. Die toxikologische Untersuchung und die Ergebnisse des Biomonitorings sind entgegen anderslautenden Zusicherungen des Wirtschaftsministeriums bisher im Umweltbeirat der Deponie nicht vorgestellt worden. Insofern besteht Handlungsbedarf, den der Petent hier zu Recht eingefordert hat.
Die Einschätzung des Wirtschaftsministeriums teilen wir nicht, die besagt, dass es keinen Anlass gäbe, Änderungen der Betriebsführung der Deponie durchzuführen, und dass es auch keinen Anlass gäbe, die Deponie entsprechend stillzulegen. Wir fordern die schnellstmögliche Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung und des entsprechenden Biomonitorings im Umweltbeirat sowie die Ausweitung der epidemiologischen Untersuchung auf den Zeitraum ab 1997, also dem Zeitpunkt, wo die Deponie ihren Betrieb aufnahm, bis heute.
Wir stimmen dem Bericht zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Im Namen der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN möchte ich Ihnen, Herr Crone, und auch Ihren Mitarbeitern herzlich danken für Ihre Arbeit vom vergangenen Jahr.
Ihr Engagement ist sehr wichtig, nicht zuletzt die steigende Zahl an Eingaben bei Ihnen macht es deutlich. Häufig besteht Ihre Aufgabe auch darin, zwischen Bürger/-innen und Verwaltung zu vermitteln. Sie nehmen dabei quasi eine Mediatorenrolle ein, gerade in den Fällen, in denen es kein Richtig oder Falsch gibt. Der Stellenwert von Kommunikation kann hier gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Petitions- und Beschwerderecht, von dem die Bürger/-innen im Kontakt mit dem Bürgerbeauftragten wie im Kontakt mit dem Petitionsausschuss Gebrauch machen, ist wirklich wichtig und notwendig. Besonders wichtig ist uns Bündnisgrünen die Ausgestaltung des Petitionsrechts als Mitwirkungsrecht, etwa in Form der öffentlichen Petition, zum Beispiel im Internet. Das ist ein Instrument, das uns im Petitionsausschuss ebenfalls gut zu Gesicht stehen würde, und ich werde nicht aufhören, das zu thematisieren,
auch wenn insbesondere die CDU im Rahmen der Plenardebatte im April dieses Jahres deutlich gemacht hat, dass sie diese Form der Bürgerbeteiligung auf Biegen und Brechen verhindern will.
Der Bürgerbeauftragte verfügt mit den Sprechtagen zudem über ein Instrument, das unmittelbare Nähe zu den Bürger/-innen herstellt. Der damit erreichte hohe Einschaltungsgrad ist ein klares Argument für diesen niederschwelligen Zugang. Ob und wie sich das auf die Arbeit des Petitionsausschusses eventuell adaptieren ließe, finde ich durchaus überlegenswert. Der Brandenburger
Petitionsausschuss beispielsweise führt dazu turnusmäßig Sitzungen auch außerhalb des Landtages durch, bei denen Bürger/-innen direkt gehört werden können.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Schwerpunkt der Anliegen, die dem Bürgerbeauftragten im vergangenen Jahr vorgetragen wurden, logischerweise im Sozialbereich liegt, so ist die Bandbreite der Themen doch sehr erheblich. Dabei gibt es Problemstellungen, die Jahr für Jahr immer wieder auftauchen und bei denen oft auch grundsätzlich gesetzlicher Handlungsbedarf besteht. Das gilt bei der Schülerbeförderung, das gilt aber auch bei der Kinder- und Jugendhilfe. Zu beiden Themen hat sich meine Fraktion in der Vergangenheit in vielfältiger Weise engagiert und wird es auch in Zukunft tun.
Neu hinzugekommen ist das Thema der Ganztagsverpflegung in Kitas, ein Thema, das sich exemplarisch zur Belebung von Kommunikation – leider in diesem Fall mangelnder Kommunikation – eignet, denn die viel zu spät erfolgte Information der Eltern durch viele KitaTräger, die oft unzureichende Einbindung der Elternräte und das halbherzige Agieren des Sozialministeriums angesichts der Situation haben viel zum Unmut über die Vollverpflegung beigetragen. Dabei handelt es sich vom Grundsatz her um eine durchaus sinnvolle Idee, aber gut gemeint, ist eben noch lange nicht gut gemacht.
Die einseitige Bevorzugung der Pauschalabrechnung gegenüber der Spitzabrechnung hat bei vielen Eltern für Verstimmung und Protest gesorgt. Das ist durchaus nachvollziehbar. Die Informations- und Mitwirkungsrechte, wie sie in Paragraf 8 Absatz 1 und 4 des Kita-Förderungs- gesetzes MV eindeutig dargelegt sind, wurden nicht überall erfüllt. Meine Fraktion ist der Auffassung, dass dem gemeinsamen Essen in der Kita eine hohe pädagogische Bedeutung zukommt. Allerdings sind wir ebenso klar der Meinung, dass faire Strukturen, faire und nachvollziehbare Preise und eine gute Essensqualität unverzichtbar sind. Das sind Elemente, die auch hier in unserem Bundesland gewährleistet sein müssen.
Es wurden viele weitere wichtige Themen behandelt, die ich hier nicht alle aufzählen kann, mit denen wir uns in den einzelnen Fachausschüssen fachlich vertieft befassen werden. Wir stimmen von daher der Überweisung des Berichts des Bürgerbeauftragten an die einzelnen Fachausschüsse zu. – Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Herr Minister!
14. Sieht sich der Minister für Landwirtschaft, Um
welt und Verbraucherschutz, Dr. Till Backhaus, veranlasst, nach Kenntnisnahme der rechtlichen Stellungnahme einer Initiativgruppe aus BUND, Tierschutzbund, Landesnetzwerk „Bauernhöfe statt Agrarfabriken“, Unternehmerverband MiLaN und der Bürgerinitiative „Rettet das Landleben“ zu dem nicht vollstreckten Tierhaltungsverbot gegen Herrn Adrianus Straathof seine bisherige Einschätzung zu ändern, und, wenn nicht, warum nicht?
Gestatten Sie eine Nachfrage? (Zustimmung)
Sie haben meine Fragen nicht direkt beantwortet, weil die Stellungnahme bezieht sich nicht auf das Tierwohl, sondern die Stellungnahme …
Ja, wenn meine Frage nicht beantwortet worden ist. Aber ich kann es erneut noch mal versuchen: Wie lässt sich die offensichtliche Tatsache, dass die eingesetzten Strohmänner Herrn Adrianus Straathof gegenüber weisungsgebunden sind, mit den Äußerungen aus den Kleinen Anfragen von mir und der LINKEN vereinbaren, dass durch die zuständigen Behörden festzustellen sei, dass eben diese Weisungsgebundenheit nicht stattzufinden habe? Und es gilt bundesweit eine …
Ich habe aber auch noch Anspruch darauf, dass meine Frage beantwortet wird.
Danke.
Ich habe eine zweite Nachfrage von meiner Seite: Inwiefern sind vonseiten der Landesregierung Geschäftsverpflichtungen von Herrn Adrianus Straathof mit den Betrieben untersucht worden und, wenn das noch nicht erfolgt ist, inwieweit ist das geplant?
Gut. Vielen Dank.
Guten Tag, Herr Minister! Noch mal von Neuem.
15. Auf welcher rechtlichen Grundlage können Öko
legehennen derzeit aus Gründen des Infektionsschutzes ohne jeglichen Auslauf gehalten werden?
Gestatten Sie eine Nachfrage?
Wenn aufgrund der erhöhten Seuchengefahr Legehennen, Elternlegehennen insbesondere aufgestallt werden, sind dann die Eier überhaupt marktfähig und genussfähig?
Eine zweite Nachfrage: Welche Möglichkeiten werden derzeit erprobt, um den sogenannten Elterntieren ein echtes Ökoleben in Freiland zu ermöglichen?
Vielen Dank, Herr Minister.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich gehe mal ziffernweise vor bezüglich des Antrags. Nach Ziffer 1 des Antrags soll der Landtag feststellen, dass ein Handelsabkommen wie TTIP helfen kann, das im Programm „Europa 2020“ formulierte Ziel der Erhöhung des Industrieanteils am BIP zu erreichen.
Also mehr haben Sie hier nicht formuliert. Sie sind inzwischen sehr vorsichtig geworden. Das begrüße ich auf der einen Seite, aber auf der anderen Seite denke ich, selbst dieses können wir als Landtag nicht feststellen.
Zu den Auswirkungen, welche dieses Abkommen auf Wirtschaftswachstum und Beschäftigung haben könnte, sind zahlreiche Studien erschienen. Die drei wichtigsten sind von Sabine Stephan in dem „Zeit“-Artikel „Mehr Wachstum durch TTIP ist ein Märchen“ analysiert worden.
Sie kommt zu dem Ergebnis, dass selbst unter außerordentlich optimistischen Annahmen die von den Wissenschaftlern erwarteten Wachstums- und Beschäftigungseffekte winzig sind.
Ja, ich weiß. Sie sind insgesamt sehr vorsichtig geworden.
Sie fügt hinzu, diese magere Bilanz dürfte sich noch deutlich verschlechtern, wenn man, was die Studien nicht tun, die Kosten eines TTIP berücksichtigen würde. Wenn uns ein umfassendes Freihandelsabkommen mit den USA nun insgesamt ein zusätzliches durchschnittliches
Wachstum um 0,05 Prozentpunkte pro Jahr bringt, ist das verschwindend gering.
Ich frage mich, wie nun bei entsprechenden Berechnungen noch die Erhöhung des Industrieanteils am BIP nachgebildet werden soll. So weit dazu.
In Ziffer 2 des Antrages soll sich der Landtag dafür aussprechen, dass Handelsabkommen wie TTIP so ausgestaltet werden, dass vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen einen spürbaren Vorteil erfahren. Das klingt ja erst mal gut. Wie die entsprechenden Handelsabkommen dann gestaltet werden müssten, dazu schweigt sich der Antrag jedoch aus.
In einem Positionspapier des Bundesverbandes der Mittelständischen Wirtschaft, des BVMW, heißt es dazu: Der Bundesverband lehnt das geplante Investitionsschutzkapitel in TTIP in seiner jetzigen Form ab. „Kleine und mittlere Unternehmen haben weder die finanziellen Ressourcen noch die Zeit, um langwierige Schiedsverfahren zu führen. … Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Verfahren genutzt werden, um indirekten Einfluss auf staatliche Entscheidungen zu nehmen.“ Diese Kritik teilen wir.
Zum Verbraucherschutz äußere ich, dass der Bundesverband in dem Papier wie folgt sagt: Der Bundesverband von den Mittelständischen Unternehmen „setzt sich für die Wahrung hoher einheitlicher Standards und Schutzniveaus ein, auch wenn dies bedeutet, kritische Teilbereiche aus dem Abkommen herauszunehmen und in einem nachfolgenden Schritt zu harmonisieren“. Zur Erklärung strittiger Fragen könne ein Mechanismus vereinbart werden, um nicht in TTIP aufgenommene Themen ohne Zeitdruck zu verhandeln. Darunter falle der geplante Regulierungsrat.
Das damit angesprochene Verfahren der regulatorischen Kooperation ist jedoch in der Sachverständigenanhörung des Europa- und Rechtsausschusses massiv kritisiert worden. „Sollen die Gesetze, Richtlinien und Verordnungen nicht nur von Regierungsvertretern in Hinterzimmern festgelegt werden, so bedarf es einer neuen demokratischen Instanz, die die Regulierung vornimmt“, sagte der ehemalige Staatssekretär Ernst-Christoph Stolper. „Beim europäischen Binnenmarkt ist dies durch die Bildung der Politischen Union und die Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments gelöst worden.“
„Bei der Bildung einer transatlantischen Freihandelszone“ oder auch nur einer partiellen Harmonisierung der Rechtsetzung „ist dieser Weg der Souveränitätsübertragung auf eine demokratisch verfaßte übergeordnete Ebene aber versperrt, die Gesetzgebung würde wieder dauerhaft in die Hinterzimmer verbannt.“ Wir können dem Bundesverband daher nicht in Gänze folgen. Wenn nun Ziffer 2 bedeutet, dass sich der Landtag die Position zu eigen machen soll, lehnen wir dieses entsprechend ab.
Zu Ziffer 3 des Antrages möchte ich Ihnen Folgendes sagen: Wir GRÜNEN sind der Ansicht, dass es durch Freihandelsabkommen wie TTIP nicht zu einer Verschlechterung von ökologischen und sozialen Standards kommen darf.
Da rennen Sie offene Türen bei uns ein. Insbesondere die bestehenden EU-Standards im Bereich der Produktionssicherheit, des Umwelt- , des Verbraucher- und Datenschutzes sowie bestehende Arbeits- und Sozialstandards sind keine Verhandlungsmasse
und müssen auch nach Abschluss eines solchen Handelsabkommens weiterentwickelt werden können. Wenn das so gemeint ist, gehen wir da gerne mit.
Unter den in Ziffer 3 angesprochen gemeinsamen Werten der EU und der USA können wir uns im Rahmen der Globalisierung nicht so viel vorstellen.
Zu Ziffer 4 – das ist dieses ISDS, was ja letztendlich, denke ich, auch Kernanliegen Ihres Antrages ist – möchte ich nur sagen, dass interessanterweise Hillary Clinton über Twitter bekanntgegeben hat, dass sie herzlich wenig von solchen Investitionsstaatsverträgen hält. Das ist interessant an der Stelle.
In Ziffer 4 des Antrages wird auf das Kompromisspapier von Siegmar Gabriel und einigen seiner europäischen Amtskollegen zum Investorenschutz Bezug genommen. Hierzu möchte ich auf eine Sachverständigenanhörung verweisen, die der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages vor gut einem Monat durchgeführt hat.
Markus Krajewski, Professor für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg trug dort vor, dass auch ein renommierter Investitionsschutz im TTIP-Abkommen die fundamentalen Probleme des Investitionsschutzes nicht beseitigen würde. Diese bestünden unter anderem darin, dass nur ausländischen Unternehmen die Möglichkeit zur Verfügung stehe, mit einem speziellen Mechanismus staatliches Handeln auf seine Vereinbarkeit mit allgemeinen Grundprinzipien, also faire und gerechte Behandlung, indirekte Enteignung zu überprüfen – mehr aber auch nicht.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnt daher den Antrag insgesamt ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin der Fraktion DIE LINKE erst mal sehr dankbar, dass sie das Thema, das wichtige Thema „Obergrenzen der Tierbestände in der Nutztierhaltung“ auf die Tagesordnung gehoben hat.
Wir Bündnisgrüne machen uns selbstverständlich für eine flächengebundene Tierhaltung stark, wie wir uns bereits in unserem Antrag von 2012, Sie kennen ihn, für eine tierschutzgerechte, umweltschonende und flächen
gebundene Tierhaltung stark gemacht haben. Allerdings, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, bei der Frage, welche Obergrenzen denn nun eigentlich gemeint sind, bleibt der Antrag etwas unpräzise. Meinen Sie die Obergrenzen in der Region oder meinen Sie die Obergrenzen pro Stall, pro Tierhaltungsanlage? Für uns, wir denken, dass beide Kategorien betrachtet werden müssen, dass beide Kategorien wichtig sind, denn Mecklenburg-Vorpommern ist schließlich das Bundesland, das neben Sachsen-Anhalt die größten Tierhaltungsanlagen Deutschlands hat.
Wie sollen die Bestandsobergrenzen wissenschaftlich begründet werden? Welche Obergrenzen verstehen Sie unter „regional begründeten Obergrenzen“? Vermutlich meinen Sie zwei Großvieheinheiten pro Hektar. Das heißt, von den 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar nach oben hin ist noch viel Luft.
In der Begründung hingegen sprechen Sie von „Tierbeständen in den Anlagen“. Aber wir beschließen ja hier nicht die Begründung, sondern den Antrag. Der Antrag ist an dieser Stelle also in doppelter Hinsicht nicht eindeutig.
Was passiert mit den vielen überdimensionierten Massentierhaltungsanlagen in Mecklenburg-Vorpommern? Wir Bündnisgrüne fordern auch für Ställe Bestandsobergrenzen. Wir sprechen in jedem Fall von Massentierhaltungsanlagen ab der Genehmigungsschwelle laut Bundes-Immissionsschutzgesetz, also dem vereinfachten Verfahren, das heißt, ab 1.500 Mastschweine, 15.000 Legehennen oder 30.000 Mastgeflügel. Wir haben das mal in einer Kleinen Anfrage abgefragt und über eine unserer Websites Massentierhaltung-mv.de visualisiert. Da wird jedem deutlich, dass die Massentierhaltungsanlage kein Einzelfall ist, sondern dass es ein Massenphänomen in Mecklenburg-Vorpommern ist.
Das Bundesgutachten des Wissenschaftlichen Beirates, auf das Sie sich hier beziehen, ist der Auffassung, dass die Betriebsgröße gegenüber anderen Einflussfaktoren einen vergleichsweise geringen Einfluss auf das Tierwohl habe. Hier macht es den Eindruck, dass DIE LINKE diese großen industriellen Tierhaltungsanlagen nicht anfassen mag.
Wir Bündnisgrüne haben sowohl die Obergrenzen pro Stall als auch die regionalen Obergrenzen im Auge.
Das Gutachten unter dem Druck der Öffentlichkeit geschrieben, dass die Tierhaltungspolitik und auch die Praxis entsprechend geändert werden müssen, ist hier angeführt worden.
Die Erkenntnis und den Willen, das zu ändern, begrüßen wir natürlich außerordentlich. Insgesamt sind die Forderungen, die in diesem Gutachten aufgeführt sind, sehr eng an den bündnisgrünen Forderungen. Von daher begrüßen wir auch dieses Gutachten.
Insbesondere die Frage wie sich konzentrierte Großbestände in unterschiedlichen Regionen auf Mensch, Tier und Umwelt auswirken, muss stärker als bisher untersucht werden. Ob es dabei der Wissenschaft vorbehalten bleiben soll, Begründungen zu liefern, möchten wir dabei hinterfragen. Schließlich hat es auch die Wissenschaft in all den Jahren nicht vermocht, die Auswirkungen von konzentrierten Großbeständen der Tierhaltung auf den Zustand unserer Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern zu beschreiben, dabei liegen die alarmierenden Fakten schon lange auf dem Tisch.
Der Zustand unseres Grundwassers, die Emissionen aus den Ställen – all das hätte bereits seit 25 Jahren Thema der agrarökologischen Untersuchungen und auch der Forschung in unserem Bundesland sein können. Das sage ich auch im Hinblick auf die SPD, im Hinblick auf DIE LINKE hier.
Vielleicht ist das auch kein Zufall, denn die bisherigen Landesregierungen hatten überhaupt kein Interesse daran, Tierbestände zu deckeln und eine entsprechende Forschung zu fördern.
Von daher haben wir mit dem Begriff der „bäuerlichen Landwirtschaft“ bei der Fraktion DIE LINKE durchaus auch unsere Probleme, weil in der Vergangenheit sind durchaus auch bewusst gewerbliche Anlagen gefördert worden.
Zu den negativen Vorzeichen von sehr großen Tierbeständen in Großställen gehören beispielsweise die einhergehende Rationalisierung der Tierbetreuung und damit der Abbau von Arbeitsplätzen. Dazu gehört die Freisetzung von großen Mengen an Ammoniak und anderer Schadstoffe. Dazu gehört die Verbreitung multiresistenter Erreger.
Wir hatten hierzu auch umfassende Anträge eingebracht.
Als großes Beispiel zum Thema Schadstoffe sei hier die Tierzucht Gut Losten GmbH & Co. KG angeführt – wir müssen nicht immer auf Straathof kommen –,
die unweit von Bad Kleinen eine der größten Schweinemast- und Sauenanlagen Deutschlands betreibt. 34.000 Schweine führen dazu, dass die Grundwassermessstelle Losten im Jahr 2013 mit 286,6 – nehmen wir es mal ganz genau – Milligramm Nitrat pro Liter den zweithöchsten Wert Deutschlands erreichte. Das ist das Fünffache des Grenzwertes! Die Werte kommen aus einer Kleinen Anfrage der bündnisgrünen Bundestagsfraktion.
Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern drückt sich seit Jahren um die Beantwortung, welchen Beitrag
die konzentrierten Nutztierbestände zu den akuten Umweltproblemen in Mecklenburg-Vorpommern leisten.
Dazu hätten wir gerne Antworten.
Werden dann doch mal Untersuchungen gemacht oder in Auftrag gegeben, sind sie ausgerechnet in diesem Punkt unpräzise. So rechnete ein im Auftrag des Landesumweltamtes 2013 erstelltes Fachgutachten zum Thema „Regionalisierte Stickstoffbilanz“ mit viel zu geringen Tierzahlen. Die Gutachter rechneten beispielsweise mit einem Schweinebestand von 486.000 Tieren, obwohl es in Mecklenburg-Vorpommern fast den doppelten Bestand gibt, nämlich 820.000 Schweine, ebenso bei Hühnern und Puten. Wir können es fortführen. Hier wurde die Zahl von knapp 4 Millionen Tieren angenommen, obwohl das Statistische Landesamt 8,5 Millionen Tiere angibt, und nach unserer Kleinen Anfrage zu diesem Thema, beantwortet von der Landesregierung, von 11 Millionen Tieren ausgegangen werden muss.
Wir brauchen hier also realistische Annahmen und fundierte Untersuchungen zum konkreten Beitrag,
den die großen Tierbestände zum verbreitet schlechten Zustand unseres Grundwassers leisten. Hier muss die Wissenschaft fundierte Zahlen liefern. Dies würde den Weg zu einer Begrenzung der Bestände pro Anlage und pro Region deutlich voranbringen. Wenn wir über Obergrenzen in der Tierhaltung auch in den Ställen reden, dann ist das aus vielerlei Gründen wichtig: einmal aus Tierwohlgründen, zur Reduzierung von Schadstoffquellen in der Landwirtschaft, selbstverständlich aber auch bezüglich der Arbeitsplätze, denn je größer die Tierhaltungsanlagen, desto weniger Menschen finden dort vor Ort Arbeit
und desto größer ist die Auswirkung auf den ländlichen Raum, sprich zum Beispiel den Tourismus.
Lassen Sie mich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion, abschließend noch eine weitere wichtige Stellschraube auf dem Weg zur Obergrenze in der Tierhaltung erwähnen, die wir, ja, wir vermissen das Baugesetzbuch, …
Ja.
… darauf möchte ich noch mal kurz eingehen und …
Ja, zwei Sätze noch: Wir stimmen der Überweisung des Antrages in den Agrarausschuss zu, weil es viele offene Fragen gibt. Ansonsten begrüßen wir den Antrag und ja, wir stimmen dem Antrag zur Überweisung zu. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde es außerordentlich begrüßen, wenn wir den Antrag in den Ausschuss verweisen, und zwar ist es fast fraktionsübergreifend einstimmig. Die CDU schwankt so ein bisschen, habe ich den Eindruck.
Sie stimmen im Grunde von der Intention des Antrags mit dem Antrag überein, aber es geht lediglich darum, doch das eine oder andere eventuell noch mal zu ändern. Wir haben hier im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern so viele Agrarstrukturen und haben die Möglichkeit, auch vonseiten des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf den Bund zu wirken. Da würde ich es einfach schade finden, genau an dieser wichtigen Stelle die Chance zu vergeben. Und dass der Antrag da einfach abgelehnt wird, weil Sie hier nicht ganz mitgehen,
also ich würde Sie einfach noch mal bitten,
ich würde Sie einfach noch mal bitten, vonseiten der CDU doch da der Überweisung in den Agrarausschuss zuzustimmen, dass wir hier nach vorne denken können bezüglich des Antrages und auch im Sinne der Landwirte, dass die auch wissen, woran sie sind – endlich, die
Frage steht seit Langem im Raum –, im Sinne des Bauernverbandes, im Sinne der Tierschutzverbände.
Ich denke, alle Interessengruppen haben hieran ein Interesse, dass eine Entscheidung fällt zum Thema Obergrenzen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind
heute erst in der Ersten Lesung. Trotzdem findet eine Aussprache statt, was ich an der Stelle hier begrüße, weil es handelt sich um ein wesentliches Gesetz, was wir am 21. Mai über den Wirtschaftsausschuss noch mal in der Beratung haben, in der Anhörung. Weil hier die Anhörung erst stattfindet, kann ich natürlich noch keine abschließende Beurteilung von mir geben, und ich halte mich an dieser Stelle damit auch ganz bewusst zurück.
Wir Bündnisgrünen begrüßen außerordentlich, dass Verbesserungen im Rahmen des Klimaschutzes Eingang gefunden haben und auch bezüglich der erneuerbaren Energien. Hier dient die Musterbauordnung als Vorlage für die Länder, wie es auch üblich ist. Positiv beurteilen wir die Verfahrenserleichterung hinsichtlich der Anbringung von Solaranlagen an Gebäuden.
Das Gleiche gilt für die Regelung von Abstandsflächen für Solaranlagen und für die Wärmedämmung. Wir sagen aber auch ausdrücklich, dass weiterführende Maßnahmen zur Unterstützung einer klimafreundlichen Energieversorgung in der Landesbauordnung durchaus vorstellbar wären. So messen wir dem Ausbau der Fernwärmenetze große Bedeutung bei und können uns dazu Regelungen auf Landesebene entsprechend vorstellen. Diese Thematik werden wir bei der Anhörung am 21. Mai weiter vertiefen.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Thema, das uns GRÜNEN am Herzen liegt – es ist bereits gefallen –, ist das Thema Radverkehr. Ich hatte hier auch mal einen Antrag entsprechend eingebracht. Wir begrüßen die neuen Regelungen, dass die Kommunen neben den Stellplätzen für Pkw Stellplätze für die Fahrräder einbringen und erlassen können.
Aber auch hier sind weitere Regelungen vorstellbar, sodass im Rahmen der umweltfreundlichen Mobilität mehr für Fußgänger, mehr für Fahrradfahrer getan wird.
Ein weiterer Punkt ist die stärkere Umsetzung im Bereich Barrierefreiheit. Das findet unsere große Zustimmung. Hier bleiben einige offene Fragen, die wir in der Anhörung hoffentlich hier und da beantwortet bekommen.
Uns ist natürlich nicht entgangen, dass es mit der Einführung kurz vor knapp der kleinen Bauvorlageberechtigung große Konflikte gibt zwischen Architekten, Bauingenieuren und Handwerkern. Bislang wurde in Mecklenburg-Vorpom- mern genauso wie in anderen deutschen, nein, ostdeutschen Bundesländern, muss ich ja sagen, sowie in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen eine Trennung zwischen Bauplanung und Bauausführung aufrechterhalten.
Im Ressortentwurf, wie Regine Lück das auch schon sagte, der uns im letzten Jahr zugegangen ist, gab es noch keine signifikante Änderung, während im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf plötzlich kurz vor knapp diese Planungsberechtigung entsprechend geändert und ausgeweitet worden ist. So sollen zukünftig auch Handwerksmeister, es sollen zukünftig auch Studentinnen und Studenten aus dem Bereich Architektur, aus dem Bereich Bauingenieurwesen diese Planungsleistung vornehmen – ich lasse hier mal bewusst eine Pause –, und zwar für Gebäude bis zu einer Fläche von 250 Quadratmetern.
Inwieweit sich diese Änderungen dann auf die Qualitätssicherung, auf den Bereich Verbraucherschutz und anderes mehr auswirken, wollen wir ebenfalls mit Fachexperten, die wir gemeinsam eingeladen haben, in der Anhörung klären. Natürlich behalten wir uns als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN vor, entsprechende Änderungsanträge zur Landesbauordnung einzubringen.
Wir stimmen der Überweisung des Antrages in den Wirtschaftsausschuss als federführenden Ausschuss und in die anderen Fachausschüsse zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich beim Ausschusssekretariat für die höchst professionelle Vorbereitung unserer Ausschusssitzungen bedanken. Sie sind immer ansprechbar und uns gegenüber sehr hilfsbereit, das weiß ich durchaus zu schätzen.
Ich kann an dieser Stelle nicht ganz vermeiden zu sagen, dass es für mich durchaus schwierig ist, dass der Vorsitzende des Ausschusses, toleriert durch die Regierungskoalition, nicht immer objektiv in der Sache entscheidet
und nicht entsprechend neutral. Das finde ich außerordentlich bedauerlich. So weit dazu.
Nun weiter zu den inhaltlichen Angelegenheiten des Petitionsausschusses. Ich möchte zur Thematik der öffentlichen Petition kommen. Ich bin genauso wie Frau Borchardt durchaus erstaunt, dass Herr Lindner so vorprescht nach anderthalb bis zwei Jahren,
nachdem Sie offensichtlich hinter verschlossenen Türen getagt haben und wir mehrfach angefragt haben, wie Sie zum Thema „öffentliche Petition“ stehen. Dass Sie jetzt plötzlich diese klare Position haben, erstaunt mich sehr. Dennoch lassen Sie mich einige Worte zur Thematik „öffentliche Petition“ sagen, weil ich das Thema für sehr wichtig erachte.
Ganz klar ist ja – das weiß jeder und jede, der oder die im Land unterwegs und im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern ist –, die Bürger wollen sich beteiligen. Gerade in den Petitionen, die uns erreichen, geht es doch um die Themen, die nicht lediglich von individueller, sondern von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung sind. Da geht es um Themen, die viele Bürgerinnen und Bürger gemeinsam betreffen. Im Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Seite 6 ist das sehr anschaulich formuliert. Es sind gerade diese Mehrfachpetitionen, zu denen neben den Massen- die Sammelpetitionen gezählt werden, die dem Petitionsausschuss in seiner Bedeutung als Seismograf für die Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger auf neue gesetzliche Regelungen oder als soziales Frühwarnsystem gelten sollten. Das Petitionswesen bietet hierbei die Möglichkeit, auf Unzulänglichkeiten hinzuweisen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten und lädt die Bürger und Bürgerinnen hierdurch zur aktiven Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess ein. Insofern verstehe ich nicht, dass man das mit einer einzigen Studie beiseitewischen kann.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, von dieser Erkenntnis aus ist es nur noch ein kleiner Schritt bis hin zur Erprobung der öffentlichen Petition. Die Petition als niedrigschwelliges Instrument der Bürgerbeteiligung hat mit
der Einführung der Onlinepetition vor einigen Jahren schon deutlich gewonnen. Nun ist es nur konsequent, auch den nächsten Schritt zu gehen. Worum geht es bei der öffentlichen Petition? Wie funktioniert sie und welche Möglichkeiten bietet sie?
Ich möchte das noch einmal erläutern, auch in Anlehnung an die Praxis des Bundestages und anderer Bundesländer. Das ist ja wahrlich kein Neuland, schließlich existiert die öffentliche Petition im Bundestag schon seit etlichen Jahren, und auch in Bremen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz wird sie erfolgreich als Instrument angeboten. Vom Verfahren her ist es so, dass mit der öffentlichen Petition die Möglichkeit besteht, solche Petitionen, die für eine Veröffentlichung geeignet sind – also es gilt nicht für alle – und deren Verfasser/-innen einer Veröffentlichung zugestimmt haben, auf den Seiten des Landtages beziehungsweise des Petitionsausschusses öffentlich einzustellen.
Einmal ganz praktisch: Frau Musterfrau oder Herr Mustermann wenden sich mit ihrer Petition an das Ausschusssekretariat. Die dortigen Mitarbeiter/-innen erkennen die Relevanz der Petition und fragen bei den Petenten an, ob sie einer entsprechenden Veröffentlichung zustimmen. Wenn sie das tun, wird die Petition durch das Sekretariat für eine zu vereinbarende Zeitdauer im Internet entsprechend eingestellt. Es kann dann für interessierte Bürgerinnen und Bürger, die auf die Seiten des Petitionsausschusses schauen, die Möglichkeit einer Mitzeichnung eröffnet werden. Das entspricht vom Verfahren her der Vorgehensweise bei Massen- und Sammelpetitionen. Eine weitergehende Partizipationsmöglichkeit für interessierte Bürgerinnen und Bürger entsteht, wenn Diskussionsbeiträge über Foren eingestellt werden können. In Bremen und Rheinland-Pfalz wird selbst das gehandhabt.
Sehr geehrte Damen und Herren, die öffentliche Petition ermöglicht es, Themen von allgemeinem Interesse einem erweiterten Kreis von Menschen zur Kenntnis zu geben und auf diese Weise auch Informations- und Meinungsbildungsarbeit zu leisten. Dies kann, wie eben gezeigt, in unterschiedlicher Intensität geschehen. Die Bandbreite reicht von der Mitzeichnung bis hin zur inhaltlichen Diskussion. Wir müssen das nicht gleich machen, wir können es schrittweise machen, je nachdem, wie es auch arbeitstechnisch zu leisten ist.
Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Einführung eines solchen Verfahrens die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausschusssekretariat zunächst vor höhere Anforderungen stellt. Die Petitionen müssen entsprechend gesichtet, ins Netz gestellt, betreut und ausgewertet werden. Natürlich braucht es dazu entsprechende Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse. So müssen technische und datenschutzrechtliche Fragen geklärt und verbindliche Leitlinien vereinbart werden. Mit der Einführung der öffentlichen Petition ist für viele Beteiligte eine Menge Arbeit verbunden. Das ist die eine Seite der Waagschale. Dem gegenüber steht aber ein deutlicher Zugewinn an Transparenz und an aktiver Bürgerbeteiligung. Meine Fraktion ist der Überzeugung, das ist der Mühe wert.
Gerade jetzt erscheint der Zeitpunkt für die Erprobung der öffentlichen Petition als durchaus geeignet. Die Zahl
der Petitionen ist, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht, aktuell rückläufig. Damit stehen durchaus Kapazitäten frei, um sich der neuen, herausfordernden Aufgabe der öffentlichen Petition zu widmen. Auch wenn jetzt einige Petitionen entsprechend zusammengefasst worden sind, sind dennoch durchaus Kapazitäten frei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir es mit der eingangs zitierten Seismografenfunktion des Petitionsausschusses ernst meinen, dann ist die Einführung und Erprobung der öffentlichen Petition hier bei uns im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nur folgerichtig.
Im April 2013 habe ich eine entsprechende Selbstbefassung mit dem Thema im Petitionsausschuss beantragt. Das ist also rund zwei Jahre her. Ein erstes Gespräch dazu hat in der Tat stattgefunden, seitdem herrschte aber Stillstand, bis auf die Information jetzt von Herrn Lindner. Damit wollen wir Bündnisgrünen uns nicht einfach zufriedengeben. Wir nehmen den Wunsch nach mehr Bürgerbeteiligung sehr ernst. Das Petitionsrecht ist ein fester Bestandteil der europäischen Rechtskultur, entsprechend sollte es genutzt und unserer Meinung nach auch weiterentwickelt werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der vorliegenden Evaluierung des Vergabegesetzes wird uns eine Stärken-Schwächen-Analyse vorgelegt, die sowohl positive als auch negative Auswirkungen zeigt.
Die befürchteten negativen Auswirkungen des Mindestlohns bleiben weit hinter dem zurück, was befürchtet worden ist.
Lassen Sie mich mit dem Positiven fortfahren: Wir freuen uns, dass die Mehrheit der Lieferanten und Dienstleister im Beschaffungswesen regional angesiedelte Unternehmen sind, das sind 61 Prozent. Zweitens sind die Vergaben zwar heute insgesamt aufwendiger geworden aufgrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien, aber die befürchtete Kostenexplosion ist nicht eingetreten. Sie ist durchaus moderat geblieben. Ein dritter interessanter Punkt ist, dass von den Kommunen, die ihre Vergaben nicht an den Mindestlohn binden, zwei Drittel dieses Kriterium auf freiwilliger Basis erfüllt haben mussten.
Lassen Sie mich im Folgenden auf die Anwendung der sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien in der Vergabepraxis zu sprechen kommen, die uns hier wichtig sind. Wenn ich Sie erinnern darf, haben wir Bündnisgrünen weitergehende Forderungen aufgemacht im Hinblick auf die Einführung von Kriterien zur Frauenförderung und zum ökologischen Beschaffungswesen.
An diesem Punkt, sehr geehrte Damen und Herren, fallen die Ergebnisse aus der vorliegenden Untersuchung – wen wundert es – nicht so positiv aus. Wie die Evaluierung zeigt, bringen über 60 Prozent der Vergabestellen keine sozialen, umweltbezogenen und innovativen Kriterien in ihre Vergaben ein. Dieses Ergebnis kritisieren wir in aller Schärfe, denn es steht der wirtschaftspolitischen Ausrichtung der Landesregierung, die in dieser Förderperiode ihre Schwerpunkte auf Forschung und Innovation setzt, entgegen. Gerade die öffentliche Hand sollte aber ein Vorbild sein, um Innovationen in den Unternehmen entsprechend zu fördern.
Was dem Ganzen noch die Krone aufsetzt,
meine Damen und Herren, zeigt ein weiteres Untersuchungsergebnis. Viele Unternehmen im Land verfügen bereits über unternehmensinterne Strategien und Konzepte im Bereich der Nachhaltigkeit. Im Zuge einer vollständigen Anwendung der Kriterien könnte insofern ein Anreiz für andere Unternehmen gesetzt werden, derartige Konzepte einzuführen.
Bei der öffentlichen Vergabe in Mecklenburg-Vorpommern bleiben sowohl innovative Anforderungen als auch ökologische und soziale Kriterien auf der Strecke, denn sie sind im Vergabegesetz lediglich als Kannbestimmung verankert und werden infolgedessen nicht oder wenig angewendet. Somit stellen wir GRÜNEN fest, die Einführung der Kannanwendung für diese Kriterien im Vergabegesetz war eine Fehlentscheidung und ist aus unserer Sicht zu korrigieren.
Mein nächster Kritikpunkt bezieht sich auf die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots in der Vergabepraxis. Hier zeigt die Evaluierung große Defizite auf. Ziel des Vergabegesetzes ist es, den Zuschlag für öffentliche Aufträge auf der Grundlage des wirtschaftlichsten und nicht des billigsten Angebots zu erteilen. 86 Prozent aller Vergabestellen erteilen den Zuschlag jedoch nach wie vor auf Grundlage des billigsten Angebots. Jeder, der in der Kommune tätig ist, kennt dieses Problem. Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden Zuschlagskriterien berücksichtigt, die mit weichen Kriterien wie Nachhaltigkeit unterlegt sind. Nach Angaben der Vergabestellen befürchten diese unter anderem eine fehlende Rechtssicherheit bei der Anwendung sogenannter weicher Kriterien. Ein weiterer Grund liegt in der Schwierigkeit, zusätzliche Kriterien bei bestimmten Ausschreibungen zu definieren.
Das Wirtschaftsministerium hat zur Verbesserung der Durchsetzbarkeit des wirtschaftlichsten Angebots im Oktober 2014 eine Handreichung herausgegeben, deren Praxiswirkung aus zeitlichen Gründen nicht mehr in die vorliegende Evaluierung aufgenommen werden konnte. Wir GRÜNEN fordern deshalb die Landesregierung auf, den Punkt „wirtschaftlichstes Angebot“ gemäß Paragraf 7 Ver- gabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Oktober 2015 erneut zu evaluieren. Wir würden es begrüßen, wenn das Vergabegesetz im Wirtschaftsausschuss entsprechend neu behandelt wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerk- samkeit.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Konversionsbericht zeigt, wie bedeutend der Strukturwandel der Bundeswehr für einige Kommunen in unserem Land ist. Viele Kommunen sind zunächst verunsichert, wenn ein militärischer Standort in absehbarer Zeit geschlossen oder verkleinert werden soll, denn hier hängen schlichtweg Arbeitsplätze dran und auch Wertschöpfung. Die Ungewissheit, was mit einer Liegenschaft nach deren Schließung passieren soll, ist groß und weder Anwohner noch Gemeindevertreter wollen einen verfallenen Schandfleck in ihrer Gemeinde haben.
Dem Bericht können wir entnehmen, dass die Bedeutung von Fördermaßnahmen zunimmt. Allerdings sehen wir hier eine Entscheidung durchaus kritisch, Herr Minister,
wie zum Beispiel die Förderung einer Fortführungskon- zeption für den Flughafen Neubrandenburg-Trollenhagen. Es ist zwar mit 55.000 Euro an die Flughafen GmbH eine geringe Fördersumme, wenn ich das richtig gesehen habe, Sie alle wissen aber, dass wir Bündnisgrünen nicht unbedingt Freunde von Regionalflughäfen sind.
Wir haben im Land genug Sorgen mit Rostock-Laage und anderen Flugplätzen.
Daher wäre in meinen Augen eine Schließung des Flughafens Neubrandenburg sinnvoller gewesen,
als eine weitere Belastung des Landes- und des Kreishaushaltes zu riskieren. Gut so weit.
Insgesamt halte ich aber die Arbeit der IMAG für sehr konstruktiv und zukunftsorientiert. Der Bericht zeigt auch, welche positiven Entwicklungen möglich sind. Ich be- grüße ausdrücklich, dass der Truppenübungsplatz in Lübtheen in absehbarer Zeit Teil eines Naturschutzgebietes wird.
Doch an diesem Beispiel wird auch deutlich, welche Probleme es nach wie vor bei Konversionsprojekten gibt, denn die BImA, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, hat immer noch den Auftrag, ihre Flächen zum Höchstwert zu veräußern. So wird es aber Kommunen fast unmöglich gemacht, Grundstücke vom Bund zu erwerben und für Zwecke des Gemeinwohls zu nutzen. Die Stadt Stavenhagen, Herr Ritter, Sie haben es bereits erwähnt, gilt als Musterbeispiel für eine gelungene Konversionsmaßnahme mit ihrem in Basepohl entstandenen Gewerbegebiet und verdient hierfür auch vonseiten der Bündnisgrünen ausdrücklich Respekt.
Doch kann ich mir auch viele andere sinnvolle Nachnutzungsmöglichkeiten ehemals militärischer Flächen vorstellen, so wie in Lübtheen die Umwandlung in ein Naturschutzgebiet, den Rückbau von Gebäuden, allgemein Flächenversiegelungen, die Sanierung von Altlasten, die
Nutzung von Flächen für den Bereich regenerativer Energien – das ist auch schon genannt worden – oder aber, sofern Gebäude noch in einem guten und sinnvoll nutzbaren Zustand sind, eine entsprechende Nachnutzung beziehungsweise in der Peripherie als günstigen Wohnraum oder zum Beispiel auch als günstige Unterkünfte für Flüchtlinge.
Dies alles dient dem Gemeinwohl, ist aber unter dem Profitdruck der BImA nur schwer zu leisten. Zwar hat die Bundesregierung auf Druck der Länder nun eine Möglichkeit einer verbilligten Abgabe geschaffen, jedoch lediglich auf Grundlage eines Haushaltsvermerks und in begrenztem Umfang von insgesamt 100 Millionen Euro jährlich.
Dies ist nach meiner Auffassung nicht ausreichend. Wir fordern auf Bundesebene daher nach wie vor, dort ein Moratorium beim Verkauf von BImA-Liegenschaften einzuleiten, wo strukturpolitische, wohnungspolitische und städtebaupolitische Ziele dies erforderlich machen, bis eine Öffnung des BImA-Gesetzes erfolgt ist, die eine Berücksichtigung strukturpolitischer, darunter auch städtebaulicher und wohnungspolitischer Ziele des Bundes, der Länder und der Kommunen beim Verkauf durch die BImA ausdrücklich zulässt. Dies muss im BImA-Gesetz selbst geregelt werden und nicht durch einen kleinen Haushaltsvermerk. Da müssen wir auf der Bundesebene entsprechend dranbleiben.
Abschließend möchte ich mich bei allen Mitgliedern der Interministeriellen Arbeitsgruppe Konversion ausdrücklich bedanken. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!
2. Wenn künftig entsprechend dem Landtagsantrag „Zukunft des Schienenpersonenfernverkehrs sicherstellen“, dem alle demokratischen Fraktionen im Landtag am 13. November 2014 zustimmten, unter anderem in Neubrandenburg sechs Fernzugpaare täglich verkehren sollen, gibt es dann eine neue Haltung zur Errichtung eines Fernbahnsteiges im Zuge der Umbaumaßnahmen am Bahnhof Neubrandenburg?
Vielen Dank, Herr Minister.
Guten Morgen, Herr Minister!
13. Welche Untersuchungen und Maßnahmen wur
den von der Landesregierung veranlasst, um den Austritt umweltgefährdender Stoffe, zum Beispiel ins Grundwasser, aus der Deponie Neverin bei Neubrandenburg auszuschließen?
Gestatten Sie eine Nachfrage?
Ist die Deponie im derzeitigen Zustand geeignet, als Standort einer Fotovoltaikanlage zu dienen, oder wären Entsorgungs- und Sanierungsmaßnahmen notwendig, um den Standort gegen Schadstoffaustritte entsprechend zu sichern?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Europäische Einigung ist zweifelsohne eine Erfolgsgeschichte. Sie hat Frieden, Freiheit und Demokratie verankert und Gerechtigkeit befördert.
Mehr als 100 Jahre nach dem Ausbruch des Ersten Weltkrieges und mehr als 75 Jahre nach Ausbruch des Zweiten Weltkrieges – ich sage das auch gerne zur Fensterfront hin –
ist Frieden der Normalzustand im vereinten Europa geworden.
Die Europäische Union ist die erfolgreiche Antwort auf einen engstirnigen Nationalismus, der in Europa so lange seine zerstörerische Kraft entfaltet hat.
Die europäische Integration, meine Damen und Herren, hat dafür gesorgt, dass wir heute weitgehend ohne Grenzkontrollen reisen können. Unternehmen sind durch den Binnenmarkt ganz selbstverständlich EU-weit tätig. In vielen Ländern der EU bezahlen wir mit derselben Währung. Millionen Studierende, die „Generation Erasmus“, stehen für ein europaweites Lernen. Ein riesiger europäischer Arbeitsmarkt, Forschungs- und Hochschulraum eröffnen uns grenzüberschreitende berufliche Chancen. Die Mitgliedsstaaten allein haben nicht genug Gewicht, um die globalen Herausforderungen zu bewältigen und die Globalisierung positiv zu gestalten.
Gemeinsam kann Europa mehr bewegen und die Zukunftsaufgaben bewältigen: die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, den Schutz der Menschen- und BürgerInnenrechte, den Kampf gegen Arbeitslosigkeit, Diskriminierung, Armut und Ungleichheit und die Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Je größer der Zusammenhalt in Europa, desto kraftvoller können diese Aufgaben gemeistert werden.
Insbesondere die Finanz- und Wirtschaftskrise und die Politik der letzten Jahre haben jedoch viele Menschen verunsichert. Sie lehnen die europäische Idee mittlerweile ab
oder zweifeln an ihr. Diese Zweifel müssen durchaus ernst genommen werden. Wir haben es in der Tat mit gravierenden Missständen in der EU zu tun: Menschen sterben an den Grenzen Europas, an der Festung Europa,
der Klimaschutz kommt unter die Räder,
Lobbyinteressen haben zu großen Einfluss in Brüssel.
All das muss sich ändern, aber nicht gegen, sondern mit Europa.
Wir Bündnisgrüne wollen eine starke und handlungsfähigere EU, um für die großen Zukunftsaufgaben starke europäische Lösungen zu finden.
Wir GRÜNE kämpfen für ein grüneres Europa,
für einen solidarischeren Weg aus der Krise, für mehr Demokratie und eine verantwortungsvollere Rolle der EU in der Welt.
So, das ist die Bündnisgrüne-Ausgangsposition. Nun kommen Sie vonseiten der Landtagskoalitionsfraktionen SPD und CDU daher und reichen diesen Antrag „Europäisch handeln – Engagement des Landtages in der Europapolitik fortführen“ ein. Ich glaube, das ist so ziemlich der unambitionierteste Antrag, der mir bislang hier untergekommen ist.
Ich will das auch begründen. Einmal, unter I, soll der Landtag feststellen, dass er seiner verfassungsrechtlich festgeschriebenen Verantwortung bei der Mitwirkung an der europäischen Integration aktiv nachkommt. Ich frage mich, was wäre eine solche Feststellung wert,