Protocol of the Session on April 23, 2015

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich begrüße Sie zur 92. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.

Bevor wir mit der Fragestunde beginnen, gestatten Sie mir noch einen Hinweis. Ich habe nicht nur in der vergangenen Plenarsitzung mehrfach darauf hingewiesen, dass die Verwendung des Begriffs „Asylant“ in Debatten nicht erfolgen sollte. Der Begriff ist im heutigen Sprachgebrauch zunehmend negativ besetzt. Vielmehr sollten wir mit den Begriffen „Asylbewerber“ und „Asylberechtigte“ arbeiten und man sollte, wie gesagt, mit diesem anderen Wort die entsprechenden Personen nicht diskreditieren.

Die Landtagsverwaltung ist gebeten worden, dazu eine gutachterliche Stellungnahme zu fertigen. Die Ausarbeitung dazu wird bis zur kommenden Landtagssitzung im Juni vorliegen. Nach Vorlage der Stellungnahme wird der zukünftige Umgang mit dem Begriff in der politischen Diskussion im Ältestenrat noch einmal diskutiert werden. Wir haben in Landtagsdrucksachen und Plenardebatten zum Teil diesen Begriff nicht beanstandet. Vor diesem Hintergrund ist auch für die heutige Fragestunde die Frage 8 des Abgeordneten Petereit, die den Begriff erneut enthält, nicht zurückgewiesen worden. Dies ist unabhängig von der Entscheidung des Ältestenrates nach Vorliegen des Gutachtens zu sehen. Wir werden, wenn das Gutachten vorliegt, die Angelegenheit abschließend klären.

(Stefan Köster, NPD: Wenn, dann muss das Landesverfassungsgericht das klären. – Udo Pastörs, NPD: Wortpolizei.)

Ich mache Sie darauf aufmerksam, meine Herren von der NPD, dass Sie die Amtsführungen hier oben im Präsidium weder zu kommentieren noch zu kritisieren haben. Dafür gibt es entsprechende Regeln.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/3933(neu) vor.

Fragestunde – Drucksache 6/3933(neu) –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und dazu bitte ich die Abgeordnete und Vizepräsidentin Gajek, Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 1 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Ministerin!

1. Stimmt es, dass die Landesförderung für das Freiwillige Soziale Jahr in der neuen ESFFörderperiode geringer ausfällt, und, wenn ja, um welchen Betrag und um wie viel Prozent ist die Förderung gesunken?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Die Förderung des FSJ aus dem ESF stellt sich in

den Jahren ab 2011 wie folgt dar: 2011/2012 waren es 545.600 Euro, 2012 bis 2013 557.000 Euro und 2013/2014 545.700 Euro, 2014/2015 644.400 Euro. Für die Durchführung des FSJ 2015/2016 und weitere fünf Planungsjahre beträgt die Budgetierung des FSJ im ESF 500.000 Euro. Das entspricht den Umsetzungserfahrungen bei den bereits geprüften Istwerten nach Verwendungsnachweisprüfung.

Okay, gut. Danke.

Ich bitte nun den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 2 zu stellen.

Frau Ministerin!

2. Wie gestaltete sich die Abfrage von privaten Konten bei Kreditinstituten und Banken durch das Finanzamt, Gerichtsvollzieher, Jobcenter, Wohngeld- und BAföG-Stellen im Jahre 2014 hinsichtlich der Überprüfung säumiger Steuerzahler und Hartz-IV-Tricksern in MecklenburgVorpommern?

Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Zur Beantwortung der Frage ist zwischen den angesprochenen Stellen zu differenzieren. Nach Para- graf 93 Absatz 7 Abgabenordnung ersuchen die Finanzämter das Bundeszentralamt für Steuern schriftlich auf bundeseinheitlichen Vordrucken bei den Kreditinstituten, einzelne Daten aus den nach Paragraf 93b Absatz 1 AO zu führenden Dateien abzurufen. Das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt die erbetenen Daten an das ersuchende Finanzamt ebenfalls schriftlich. Das Ergebnis dieser Abrufe enthält lediglich die Kontenstammdaten. Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden. Nach Durchführung eines Kontenabrufs ist der Betroffene vom Ersuchenden über den Abruf zu benachrichtigen.

Banken sind nach Paragraf 60 Absatz 2 SGB II verpflichtet, den Jobcentern auf Anfrage im Einzelfall Auskünfte über Kontostände der Hilfebedürftigen zu erteilen. Bei konkretem Missbrauchsverdacht oder Zweifeln an der Richtigkeit der durch den Kunden vorgelegten Unterlagen kann bei der kontoführenden Bank mit einem Vordruck Auskunft über geführte Konten verlangt werden. Darüber hinaus kann nach Paragraf 93 Absatz 8 in Verbindung mit 93 BAO ein Kontenabrufersuchen beim Bundeszentralamt für Steuern gestellt werden. Dieses teilt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung die Kontenstammdaten mit. Insoweit kann geprüft werden, ob es gegebenenfalls weitere unbekannte Konten gibt.

Gerichtsvollzieher, Wohngeld- und BAföG-Stellen des Landes sind mit Kontoabfragen hinsichtlich beispielsweise säumiger Steuerzahler oder Hartz-IV-Empfänger nicht befasst. Diese Tätigkeiten werden direkt durch die Finanzämter beziehungsweise die Jobcenter veranlasst beziehungsweise durchgeführt.

Danke schön.

Vielen Dank.

Ich rufe nun den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport auf und hierzu bitte ich den Abgeordneten

Herrn Andrejewski, Fraktion der NPD, die Fragen 3 und 4 zu stellen.

Morgen, Herr Minister!

3. In welchem Ausmaß konnten durch die Fragebogenaktion des Landeskriminalamtes zur Erfassung nicht angezeigter Straftaten bereits Erkenntnisse gewonnen werden?

Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Am 20. Januar dieses Jahres wurden die letzten von insgesamt 8.057 Fragebögen verschickt. Im Rücklauf gingen circa 40 Prozent ein. Wie Ihnen bekannt ist, redet man bei 25 Prozent von einer sehr guten Quote, sodass man bei 40 Prozent von einer fast ausgezeichneten Quote sprechen muss. Wir haben begonnen, die Auswertung vorzunehmen. Wir gehen davon aus, dass die Vorlage erster Ergebnisse im Sommer erwartet wird und diese dann auch dementsprechend vorgestellt beziehungsweise zur Verfügung gestellt werden. Ich habe nicht vor, eine Dunkelfeldstudie zu erarbeiten, die anschließend in der Schublade verschwindet.

Eine Zusatzfrage: Ist angedacht, das gegebenenfalls zu erweitern nach diesem Erfolg, wie man das so sagen kann?

Wenn ich die nötigen Finanzmittel dafür zur Verfügung kriege, selbstverständlich. Die Dunkelfeldstudie soll die Aufgabe haben, genau darüber Erkenntnisse zu erzielen, wo man möglicherweise gegensteuern muss. Insofern soll das keine Einmalaktion sein.

Nächste Frage:

4. Wie gestaltet sich bei Asylbewerbern die Ermittlung von Vermögenswerten, die nach Paragraf 7 Asylbewerberleistungsgesetz zunächst aufzubrauchen sind, bevor Leistungen nach diesem Gesetz eintreten?

Grundsätzlich wird bei der Erstmeldung eines Asylbewerbers in der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst überprüft, ob Vermögen vorhanden ist. Da sich Asylbewerber in diesem Zusammenhang in der Regel nur mit Handgepäck melden, beschränkt sich die vorgenannte Überprüfung, sofern es zum Beispiel aufgrund einer standardgemäß abgeforderten Selbstauskunft keine anderen Anhaltspunkte gibt, auf das Vorhandensein von Bargeld. Diese Überprüfung wird durch Polizeibeamte vorgenommen.

Wird bei einer Durchsuchung der Person und ihres mitgeführten Gepäcks Bargeld festgestellt, so wird dies unter Belassung eines Freibetrages von jeweils 200 Euro pro Person sichergestellt. Das ist in Paragraf 7 Absatz 5 Asylbewerberleistungsgesetz geregelt. Vom Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten wird dann in der Höhe des sichergestellten Barbetrages nach Paragraf 7 des genannten Gesetzes eine sogenannte Sicherheitsleistung erhoben.

Zusatzfrage: Wird nachgefragt nach Vermögenswerten im Heimatland?

Soweit ich das weiß, nicht.

Zweite Zusatzfrage: Wird nachgefragt, wie die Betreffenden sich die Reisen und gegebenenfalls die Schleusergebühren leisten konnten?

Im Rahmen von Reisewegen werden über die Frage der Schleuser und der Hintermänner Fragen erhoben, aber nicht, was die Finanzierung betrifft.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Herr Minister!

5. Wie bewertet die Landesregierung die inflationären Datenabfragen der Behörden bei privaten Konten unter dem Gesichtspunkt des Vorschlags des Landesdatenschutzbeauftragten aus dem Tätigkeitsbericht 2014, Schwerpunkte bei den Abfragen zu setzen (Kommune, Sozialämter et cetera), um eine effiziente und anlassbezogene Planung von Kontrollen zu gewährleisten?

Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes kritisiert in seinem Tätigkeitsbericht im Wesentlichen die Ausweitung der Kontenabfragen nach Paragraf 93 Absatz 8. Er nennt gleichzeitig in seinem Bericht auch die Gründe hierfür. Neben Finanzämtern, Sozialdienststellen und Jobcentern dürfen seit dem 01.01.2013 auch Gerichtsvollzieher und das Bundesamt für Justiz für bestimmte Zwecke das Bundeszentralamt für Steuern um einen Konten- und Datenabruf ersuchen. Eine in der Anfrage dargestellte inflationäre Datenabfrage kann deshalb datenschutzrechtlich nicht nachvollzogen werden. Wenn sich gesetzlich die Anzahl – und das ist in dem Fall der Fall – bis zur Abfrage des legitimierten Behördenkreises erhöht, nimmt auch diese Anzahl solcher Abfragen zu. Da Sie aus den zuständigen Abfragen erkennen können, dass das alles Behörden sind, die nicht im Bereich des Innenministeriums liegen, kann ich nur sagen, es wird davon ausgegangen, dass die Abfragen gemäß den rechtlichen Bestimmungen getätigt worden sind.

Um ein detailliertes Bild von den einzelnen Bundesländern zu erhalten, um also auch eine Vergleichbarkeit der Zahlen der durchgeführten Kontenabrufe zu erhalten, führt der Landesbeauftragte im Tätigkeitsbericht ebenfalls aus, dass geplant sei, den Landesbeauftragten künftig die vom Bundeszentralamt für Steuern bereitgestellten Jahresstatistiken in aufgeschlüsselter Form zur Verfügung zu stellen. Da diese Datenerhebung nur alle zwei Jahre stattfindet, gehen wir davon aus, dass diese vom Datenschutzbeauftragten angekündigte Aufschlüsselung beim nächsten Bericht mit erfolgen wird und dann möglicherweise auch Vergleichszahlen zwischen anderen Ländern zulässt.

Eine Zusatzfrage: In welcher Art und Weise wird zumindest stichprobenhaft die Notwendigkeit von diesen Kontenabfragen geprüft?

Da Finanzämter, andere Behörden, Jobbehörden nicht im Tätigkeitsbereich des Innenministers liegen, kann ich diese Frage nicht beantworten, kann es aber an die entsprechenden Ministerien gerne weitergeben.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Udo Pastörs, Fraktion der NPD, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Morgen, Herr Caffier!

6. Welche infrastrukturellen Voraussetzungen müssen gegeben sein, um Asylbewerber und/oder Flüchtlinge in Gemeinden, Orten und/oder Ortsteilen unterzubringen?

Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter! Mit der Gemeindeunterkunftsverordnung hat das Ministerium für Inneres und Sport festgelegt, dass Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber nur in oder im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil eingerichtet werden dürfen. In begründeten Einzelfällen dürfen Gemeinschaftsunterkünfte auch in nicht zentralen Orten eingerichtet werden. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass Schulen und Kindertageseinrichtungen für die Kinder und gegebenenfalls deren Eltern mit einem zumutbaren Aufwand erreichbar sind.