Protocol of the Session on April 23, 2015

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Für die dezentralen Unterbringungen wurden bisher keine allgemeinen Arbeitshinweise, zum Beispiel zur Lage, zur Ausstattung und zur Größe der einzelnen Wohnungen, erlassen. Allerdings sind die Kommunen gebeten worden, in den betroffenen Städten und Gemeinden keine zu großen Einrichtungen für die dezentrale Unterbringung zu schaffen. Weiterhin sollen Busanbindungen gewährleistet sein, damit man nicht die Gründe der dezentralen Unterbringung aufhebt und indirekt eine zentrale Unterbringung wieder macht. Deswegen dieser Hinweis, dass man nicht so große Einheiten bei dezentraler Unterbringung an einem Punkt schaffen soll. Das sind die derzeitig gültigen Hinweise zur Unterbringung für Asylbewerber und Flüchtlinge.

Zusatzfrage: Gibt es Ihrerseits, seitens des Ministeriums eine Handreichung bezüglich der Ausstattung von Unterkünften dezentraler Natur?

Nein, es gibt nur Informationen des Beauftragten im LAiV, also im Landesamt, welche Gegenstände in einer solchen Wohnung vorhanden sein sollten, aber nicht als schriftliche Handreichung.

Aha! Danke schön.

Nächste Frage:

7. Wie viele Nahverkehrsverbindungen wurden speziell für den Transport von Flüchtlingen in Mecklenburg-Vorpommern errichtet, wo befinden sich diese und wofür werden diese im Einzelnen genutzt?

Herr Kollege Abgeordneter, es gibt keine speziell für die Beförderung von Flüchtlingen errichteten Nahverkehrsverbindungen in MecklenburgVorpommern, die im Zusammenhang zwischen dem Innenministerium und den betreffenden Kommunen mit solchen Unterkünften eingerichtet worden sind. Sollte die

eine oder andere Kommune möglicherweise eine solche Verbindung eingerichtet haben, so entzieht sich das der Kenntnis des Innenministeriums und damit auch meiner Kenntnis.

Zusatzfrage: Sind Ihnen Fälle bekannt, wo Flüchtlinge oder Asylbewerber mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht reisen können und dafür von den Gemeinden ausgestattet werden mit sogenannten Taxigutscheinen?

Nein. Es ist mir nur im speziellen Fall bekannt, dass insbesondere, wenn Asylbewerber oder Flüchtlinge, die in der Erstaufnahmeeinrichtung in Nostorf/Horst aufgenommen werden sollen und zu einem gewissen Zeitpunkt in – jetzt muss mal einer helfen –, in Ludwigslust ankommen, wo nicht mehr in jedem Fall gewährleistet ist, dass sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln sozusagen in die Erstaufnahmeeinrichtungen gelangen können, das dann in dem Zusammenhang mit möglichen Taxiunternehmen geregelt wird.

Danke schön.

Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 8 zu stellen.

8. Für welche Orte Mecklenburg-Vorpommerns und dort in welchen Ortsteilen sind künftig Sammelunterkünfte für Asylbewerber und/oder Asylanten mit welchen Kapazitäten vorgesehen und wann sollen diese von wem in Betrieb genommen werden?

Herr Abgeordneter, in den Kommunen des Landes gibt es angesichts der anhaltend starken Asylbewerberzugänge verschiedene Überlegungen, neue Gemeinschaftsunterkünfte, sowohl dezentrale als auch zentrale, zu schaffen. Die künftige Nutzung potenzieller Objekte befindet sich derzeit in der Prüfung beziehungsweise in den Gesprächen. Derzeit gibt es keine Entscheidung über die Eröffnung weiterer Gemeinschaftsunterkünfte. Wenn es solche Entscheidungen gibt, werden die natürlich zunächst mit den Kommunen und mit den betroffenen Bürgerinnen und Bürger vor Ort besprochen, sodass derzeit keine weiteren, außer den Ihnen bekannten, derzeit erst mal in der Eröffnung stehen.

Herr Abgeordneter Petereit, ich mache Sie noch mal darauf aufmerksam, auch in Bezug auf meine Eingangsbemerkung, ich kann mich gut erinnern, dass Sie davon auch schon mehrfach betroffen waren, dass ich Ihnen gesagt habe, dass ich die Verwendung des Begriffs „Asylant“ nicht akzeptieren kann, weil damit eine Verunglimpfung der entsprechenden Asylbewerber verbunden ist.

(David Petereit, NPD: Sagt wer?)

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Barbara

Borchardt, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 9 und 10 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Ministerin!

9. Hat das Justizministerium im Zusammenhang mit dem aktuellen Volksbegehren gegen die Gerichtsstrukturreform gegebenenfalls auch gutachterlich geprüft beziehungsweise prüfen lassen, ob und inwiefern sich eine Quorenabsenkung für Volksentscheide auf den zu erwartenden Volksentscheid auswirkt, wenn die entsprechende Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vor Durchführung des

Volksentscheides in Kraft treten sollte?

Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Das Justizministerium hat hausintern geprüft, welche Auswirkungen es hätte, wenn Artikel 60 Absatz 4 der Landesverfassung, der die Höhe des Erfolgsquorums für den Volksentscheid regelt, geändert würde. Sofern vor Stimmabgabe für den Volksentscheid eine Neuregelung mit abgesenktem Quorum in Kraft treten würde, würde dieses abgesenkte Quorum gelten. Gesetze entfalten mit Inkrafttreten ihre Wirkung. Sollte anstelle des neuen Rechts etwas anderes gelten, müsste dies ausdrücklich bestimmt werden.

Frage zwei:

10. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung

Das entspricht auch der Auffassung der Landesregierung.

Ich bitte jetzt den Abgeordneten Herrn Tino Müller, Fraktion der NPD, die Fragen 11 und 12 zu stellen.

Frau Ministerin!

11. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung

zum Tathergang sowie zum aktuellen Stand der Ermittlungen über einen Vorfall vom 14. April dieses Jahres, bei dem ein 33-jähriger Syrer durch einen Messerangriff eines syrischen Landsmannes in Rostock-Dierkow verletzt worden sein soll, und welchem Aufenthaltsstatus unterliegen die beiden Personen?

Herr Abgeordneter, nach den bisherigen Erkenntnissen kam es am 14. April 2015 in der Lorenzstraße in Rostock-Dierkow zwischen zwei männlichen, aus Syrien stammenden Personen zu einem zunächst verbal geführten Streit. Im Rahmen der Auseinandersetzung fügten sich die Beteiligten wechselseitig Verletzungen durch die Verwendung eines Hammers

(Udo Pastörs, NPD: Ha, Hammer!)

beziehungsweise eines Messers zu. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rostock dauern an. Die Beteiligten verfügen über befristete Aufenthaltserlaubnisse.

Meine zweite Frage:

12. Sind die in der zuvor genannten Frage erwähn

ten Syrer seit ihrem Aufenthalt in Deutschland oder schon davor in strafrechtliche Ermittlungen verwickelt gewesen?

Gegen einen der Beteiligten ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Körperverletzung gemäß Paragraf 153 Absatz 1 StPO eingestellt worden. Zudem ist er am 13.09.2013 wegen Betrugs zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt worden. Hinsichtlich des anderen Beteiligten liegen keine Erkenntnisse zu strafrechtlichen Vorbelastungen vor.

Danke.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus und hierzu bitte ich die Abgeordnete Frau Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 13 zu stellen.

Guten Morgen, Herr Minister!

13. Ist es richtig – wie in Medienberichten dargestellt

(SVZ vom 22.01.2015) –, dass die Landesregierung bei der Vergabe von EU-Fördermitteln an die Landeshauptstadt Schwerin für den Neubau der Eisenbahnbrücke Wittenburger Straße als Bedingung formuliert hat, dass die Stadt Schwerin mit den frei werdenden Haushaltsmitteln den Neubau der Brücke Stadionstraße finanziert, und, wenn ja, wäre der Neubau der Brücke Stadionstraße mit den frei werdenden Haushaltsmitteln ohne weiteren Zuwendungsbedarf überhaupt möglich?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Für die Brücke Wittenburger Straße wurden durch die Landesregierung circa 3,5 Millionen Euro zugesagt. Die Gesamtinvestitionen betragen 4,12 Millionen.

Die Frage zur Stadionstraße: Dazu liegt dem Minister keine konkrete Angabe vor. Es gab ein Gespräch mit der Stadt Schwerin auf der Grundlage eines Stadtvertreterbeschlusses, den Sie, glaube ich, kennen. Dort sind geschätzte Kosten von 4,7 Millionen Euro angegeben worden.

Ich muss jetzt noch mal nachfragen: Habe ich das richtig verstanden,

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)