Barbara Borchardt
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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum Ende der Wahlperiode hat meine Fraktion Ihnen einen Antrag vorgelegt, in dem es darum geht, erstens einem Beschluss der Justizministerkonferenz Nachdruck zu verleihen und zweitens eine schnellere Lösung und Umsetzung einzufordern. Konkret geht es um den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern, den sogenannten Whistleblowern.
Meine Fraktion unterstützt ausdrücklich die Entscheidung der Justizministerkonferenz, sich dieses Themas anzunehmen, erwartet aber auch zugleich, dass nun endlich Nägel mit Köpfen gemacht werden. Für uns steht fest, der aktuelle Schutz ist nicht ausreichend, aber darauf komme ich an anderer Stelle zurück. Zunächst möchte ich Sie mit dem aktuellen Stand der politischen Auseinandersetzung in den letzten Jahren vertraut machen.
Schon im Jahre 2012 gab es im Bundestag parallel Gesetz- beziehungsweise Antragsentwürfe von SPD – damals noch in der Opposition –, Bündnisgrünen und der LINKEN zu diesem Thema. Alle wurden abgelehnt. Im Jahre 2014 stellte die LINKEN-Bundestagsfraktion erneut einen Antrag mit dem gleichen Titel wie unser heutiger Antrag. Auch der wurde mehrheitlich abgelehnt. Parallel dazu gab es einen Gesetzentwurf der BündnisgrünenFraktion mit ähnlicher Stoßrichtung, ebenfalls abgelehnt. Festzustellen ist auch, dass die SPD in Regierungsbeteiligung das Thema offensichtlich nicht weiterverfolgt hat, wie so vieles. Druck gab es aber auch aus den Ländern. Berlin und Hamburg starteten im Bundesrat eine Initiative, auch diese wurde abgelehnt.
Begründet wurde die Ablehnung mit der Einschätzung, dass die vorhandenen gesetzlichen Schutzvorschriften, wie etwa das Maßregelungsverbot in Paragraf 612a BGB, ausreichend seien und es darüber hinaus eine ausgeprägte Rechtsprechung gebe. Aber, meine Damen und Herren, der Paragraf 612a ist etwas dünn und die einschlägige Rechtsprechung sehr einzelfallbezogen und wenig rechtssicher. Klare Rechtsvorschriften sind mehr als überfällig.
Meine Damen und Herren, das Thema ist also nicht neu. Bewusst haben wir denselben Titel wie im Antrag unserer Bundestagsfraktion gewählt, um der ganzen Problematik etwas mehr Nachdruck zu verleihen. Nun wissen wir ja alle, dass manche politischen Entscheidungen Zeit benötigen, aber Jahre? Dazu kommt wie auch in anderen Rechtsbereichen, dass immer dann, wenn es einen aktuellen Fall im Bereich Hinweisgeber gibt, der für unser Rechtsverständnis nicht hinnehmbar erscheint, ein Aufschrei durch die Politik erfolgt, der dann ganz schnell wieder vergessen wird und von der Tagesordnung verschwindet, ohne dass am Ende irgendetwas passiert. Man wartet also, bis der Aufschrei der Entrüstung sich gelegt hat, und lässt die Sache im Sande verlaufen.
Aus unserer Sicht...
Ich entschuldige mich. Mein Telefon ist eigentlich leise. Ich weiß nicht, was das ist. Wahrscheinlich der Datenschutz!
Okay. Also Entschuldigung. Das ist mal schlecht.
Aus unserer Sicht sollte nun aber endlich gehandelt werden, der Justizministerin ein konkreter Handlungsauftrag übertragen werden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Um unser Anliegen auch aufgrund von Problemen in unserem Land zu verdeutlichen, möchte ich Ihnen ein paar Beispiele nennen.
Vor Kurzem sprach mich ein Bürger an, der mit genau diesem Problem persönlich konfrontiert ist. Er war als Bilanzbuchhalter in einem Unternehmen tätig. Nachdem er dort Unregelmäßigkeiten festgestellt hat, informierte er die Banken über einen möglichen Bilanzbetrug und das zuständige Finanzamt über möglichen Umsatzsteuerbetrug, die Veruntreuung von Fördergeldern und so weiter und so fort. Insgesamt besteht der Verdacht des systematischen Steuerbetrugs von knapp 7 Millionen Euro, in gleicher Höhe der Verdacht auf Subventionsbetrug. Daraufhin wurde er wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses fristlos gekündigt. Das Verfahren gegen das Unternehmen läuft noch. Bei dem genannten Hinweisgeber war man schneller: Seine Klagen vor dem Arbeitsgericht wurden abgeschmettert, er wurde wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen verurteilt und soll nun auch noch Schadenersatz an das Unternehmen zahlen.
Was, meine Damen und Herren, wenn sich am Ende herausstellt, dass sich sämtliche Vorwürfe des Hinweisgebers als richtig erweisen? Vielleicht sollte man prüfen, ob derartige Verfahren, die als Retourkutsche gegen einen Hinweisgeber oder eine Hinweisgeberin erfolgen, nicht erst mal ausgesetzt werden?
Es gab und gibt aber auch noch andere unzählige Fälle, wo Mängel im Hinweisgeberschutz offensichtlich werden und wurden. Eine Frau, die in der Altenpflege tätig war, hatte Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber wegen des Verdachts auf Betrug und weitere Straftaten gestellt. Hintergrund: ihre Besorgnis um erhebliche Personal- und Qualitätsmängel in der Pflege. Sie wurde daraufhin fristlos gekündigt. Sie klagte sich durch die deutsche Gerichtsbarkeit und bekam nirgends recht. Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte fest, dass die deutschen Gerichte Fehler bei der Abwägung mit den Interessen des Arbeitgebers gemacht hatten, und gab ihr recht. Dieser Vorgang, meine Damen und Herren, macht deutlich, warum wir dem Hinweis auf die schützende Wirkung der deutschen Rechtsprechung nicht ganz folgen wollen und lieber ein richtiges Gesetz hätten.
Ich möchte aber auch noch mal ein Beispiel nennen, warum wir in gewissen Bereichen auf Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber angewiesen sind. Im März 2013 brachten wir den Antrag „Verbrauchersicherheit im Lebens- und Futtermittelbereich herstellen“ in den Landtag ein. Hintergrund waren damals verschiedene Anlässe, wie der Skandal um Pferdefleischlasagne in Supermärkten oder belastetes Tierfutter.
Werte Kolleginnen und Kollegen, Sie werden sich zumindest an diese Vorfälle noch erinnern. Ich erinnere mich deshalb so gut, weil ich damals die Rede für meinen Fraktionskollegen Dr. André Brie gehalten habe. Ver
braucherschutzminister Backhaus war damals im Agrarausschuss und hat dazu berichtet und auch im Landtag hat er dazu gesprochen. Grundsätzlich war die Situation die, dass man sicherlich gewisse Forderungen im Verbraucherschutz aufmachen konnte, was wir auch getan haben, aber es natürlich keine hundertprozentige Überwachung von Lebens- und Futtermitteln geben kann. Insofern war der Vorwurf damals an die Kontrollbehörden nicht ganz so groß. Wenn etwas falsch deklariert wird, ist es nun mal Wirtschaftskriminalität, und diese ist mit gewöhnlichen Lebensmittelkontrollen schwer aufzudecken, weil die Betrüger natürlich auch alles versuchen, um nicht entdeckt zu werden. Damit sind wir im Wirtschaftsstrafrecht. Das sind dann auch genau die Situationen, in denen man auf Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber angewiesen ist. Ohne sie wird es schwierig, hier Straftaten aufzudecken.
Auch im öffentlichen Dienst müssen die Schutzrechte verbessert werden. Ich erinnere an eine Mitarbeiterin im Jobcenter Hamburg, die „freigestellt“ wurde, weil sie die Sanktionspraxis kritisierte und von einer vorgegebenen Sanktionsquote sprach. Wenn es solche Quoten gibt, dann muss das aufgedeckt werden, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sie aufdecken, dürfen keine Repressalien fürchten müssen.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zum dritten Grund, warum wir diesen Antrag hier eingebracht haben. Tatsächlich haben wir überlegt, ob wir die Forderung wirklich an einen Prüfauftrag koppeln sollen oder gleich in die Vollen gehen und den unbedingten Erlass eines Gesetzes fordern sollten. Man kann sich nämlich die berechtigte Frage stellen, ob es einer Prüfung hinsichtlich der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes überhaupt noch bedarf, schließlich hat es in den letzten vier Jahren zu diesem Thema im Bundestag zwei umfangreiche Anhörungen gegeben. Da könnte man ja meinen, dass man sich zur Genüge ein Bild von der Situation gemacht habe. Aber erstens geht der Prüfauftrag an die Bundesregierung und nicht an den Bundestag und zweitens können sich die Situationen ja auch verändert haben. Insofern ist es dann doch sinnvoll, noch einmal zu prüfen. Außerdem stellt der Prüfauftrag in gewisser Weise den kleinsten gemeinsamen Nenner dar, in dem für alle eine Zustimmung möglich war. Und genau das hoffe ich natürlich auch in unserer heutigen Debatte.
Schaut man sich die Diskussionen im Bundestag, speziell die im Jahre 2012 an, stellt man schon fest, wie unübersichtlich die Lage war und vermutlich auch noch ist. Nicht mal die Oppositionsfraktionen konnten sich auf eine einheitliche Linie verständigen. Zwar hatten alle Fraktionen betont, wie wichtig der Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern sei, aber während CDU/CSU und FDP der Meinung waren, der bestehende Schutz sei ausreichend, ging uns der Entwurf der GRÜNEN generell nicht weit genug und der der SPD hatte bedauerlicherweise den öffentlichen Dienst ausgeklammert.
Daran sieht man also, dass die Positionen doch weiter auseinanderliegen, als man zunächst glaubt. Da macht eine Prüfung dann auch Sinn. Da für uns natürlich feststeht, dass am Ende ein Gesetz erforderlich sein wird, haben wir eine entsprechende Forderung angehangen.
Meine Damen und Herren, auf dem Papier mag die Zahl der Fälle im Bereich der Wirtschaftskriminalität ja rückläufig sein,
aber vielleicht sollte man sich einmal die Frage stellen, ob dieser Rücklauf nicht etwas mit dem schlechten Hinweisgeberschutz zu tun hat. Insofern sollten wir darauf hinwirken, dass Gesetze geschaffen werden, die Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber besser schützen und sie ermutigen, ihr Wissen preiszugeben. Sie sollten nicht eingeschüchtert werden. Insofern freue ich mich auf die Debatte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich für die sachliche Debatte zu diesem Thema recht herzlich bedanken, möchte aber auch gleich Wasser in den Wein kippen.
Herr Silkeit, ich bin ja froh, dass im Bundestag noch Gesetzentwürfe der Opposition in Fachausschüsse überwiesen werden.
Bei uns ist es ja alles ein Stückchen weit anders. Für mich, Herr Renz, ist das eine Selbstverständlichkeit.
Für mich ist das eine Selbstverständlichkeit,
das braucht man nicht formell sozusagen extra noch zu fixieren.
Das ist das eine.
Das andere, wissen Sie, das hat sich jetzt so angehört: Kommt der Hund zum Knochen oder der Knochen zum Hund? Wenn Sie Interesse gehabt hätten, einen Änderungsantrag zu unserem Antrag zu machen, gemeinsam mit der SPD – und ich hoffe, Sie reden noch miteinander –,
dann hätten Sie doch die Initiative ergreifen können.
Warum muss denn Frau Drese zu Ihnen gehen? Ich meine, so weit auseinander sitzen Sie doch nun wirklich nicht, Frau Drese.
Also insoweit ist es,
glaube ich, ein Interessenkonflikt, den man dann hat, und man kann es immer leicht wegschieben.
Das andere ist, nun hat man ja auch noch ein Haar in der Suppe gefunden,
weil der Punkt II nicht so ganz eindeutig ist.
Schön, dass Sie das gefunden haben, Frau Kuder.
Natürlich wollten wir damit zum Ausdruck bringen, dass es unterschiedliche Rechtsgebiete betrifft, unterschiedliche Fachministerien, und dass man sich natürlich auf der Ebene dann auch gerademachen kann, zum Beispiel in den unterschiedlichen Fachkonferenzen.
Insoweit komme ich Ihnen entgegen und sage, wir machen eine getrennte Abstimmung. Nach den Aussagen, die Sie hier getroffen haben, können Sie ja dem Punkt I unseres Antrages sicherlich alle zustimmen.
Darüber können Sie sich verständigen.
Mal sehen, welche Ausrede Sie dann finden!
Und dann möchte ich noch mal etwas sagen zur ganzen Frage der Notwendigkeit. Ich habe so ein bisschen den leisen Verdacht, dass man auf der einen Seite anerkennt, dass man das alles lösen möchte und da ein Problem sieht, dass das aber auf der anderen Seite auch interessengesteuert ist, interessengesteuert insoweit, dass natürlich – und das liegt in der Natur der Sache – in erster Linie Unternehmer und Unternehmerinnen vielleicht in den Fokus genommen werden. Da müssen wir uns nun die Frage stellen – die CDU/CSU war ja 2012 gegen eine Verbesserung der gesamten Situation –, ob nicht hier der Schutz von Unternehmerinnen und Unternehmern im Gegensatz zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder der Zivilgesellschaft in erster Linie in den Vordergrund gestellt werden soll, wobei ich sage, dann sollten Sie es aber auch so ehrlich sagen, dass das für Sie prioritär zu behandeln ist.
Ich hoffe, dass – wenn Sie unseren Antrag ablehnen sollten –
dieses Thema auch in der nächsten Legislaturperiode eine Rolle spielen wird, zumindest im dann zuständigen Rechtsausschuss im Rahmen der Selbstbefassung, und da könnte man ja bestimmte Fragen, die jetzt noch offen sind, vertieft diskutieren. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu unserem Antrag. Danke.
Nee.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Vorsitzende des Petitionsausschusses hat Ihnen bereits mitgeteilt, wir stimmen heute über die letzte Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses in dieser Wahlperiode ab, Grund genug, so meine ich auch, etwas Bilanz zu ziehen über unsere geleistete Arbeit in den letzten fünf Jahren, aber nicht im Hinblick auf Zahlen, sondern aus anderen Gründen. Und, meine Damen und Herren, es ist meine letzte Rede in diesem Hohen Haus.
Da werden einige jammern, einige froh sein. Ich sage Ihnen ganz offen, ich bin darüber froh. Meinen Ältestenstand habe ich mir, glaube ich, redlich verdient.
Bevor ich zu einigen grundsätzlichen Fragen komme, gestatten Sie mir ein paar Bemerkungen zu der heute vorliegenden Petition. Festzustellen ist, dass einige Bereiche zum Dauerthema in dieser Legislaturperiode geworden sind,
und auch in dieser Beschlussempfehlung finden Sie die. Dazu gehören die Auseinandersetzung mit dem Ausbau erneuerbarer Energien, insbesondere in Bezug auf die Schaffung von Windeignungsgebieten, alle Fragen im
Zusammenhang mit den Rundfunk- und Fernsehgebühren, der Erhaltung der Theater- und Orchesterlandschaft in unserem Land und zu Fragen der Vermietung von Ferienhäusern.
Leider, und das bedauere ich sehr, haben wir insbesondere bei der Nutzung der Ferienhäuser im Sinne der Petenten fast gar nichts erreichen können. Alle Versuche, Übergangsregelungen bis zur endgültigen Klarstellung zu schaffen, sind aus unterschiedlichen Gründen gescheitert. Bei der Theater- und Orchesterlandschaft sieht es ähnlich aus. Die Koalitionsfraktionen haben sich dazu entschlossen, diese Petition abzuschließen. Ich zitiere dazu aus der Begründung: „Ziel der Landesregierung ist es deshalb, in einem engen Dialog mit den beteiligten Akteuren die Theaterlandschaft im Kern zu bewahren“, und so weiter und so fort.
Die Petition wurde im Jahr 2012 eingereicht und ich hätte es auch verstanden, wenn wir zeitnah den Abschluss vorgeschlagen hätten, aber nicht 2016 festzustellen, dass es diesen Dialog gegeben hat. Ich glaube, wir wissen es alle besser, auch aus den einzelnen Wahlkreisen, zum Beispiel im Wahlkreis Neubrandenburg, Mecklenburgische Seenplatte, wo es diesen Dialog nicht gegeben hat. Tatsächlich wurden den theatertragenden Kommunen Zielvereinbarungen vorgelegt, denen sie abgesehen von kleinen Einwänden zuzustimmen hatten. So etwas nennt man wohl politische und finanzielle Erpressung, aber wohl kaum Dialog.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Abgeordnete Herr Dachner, unser Ausschussvorsitzender, hat auf eine besondere Petition hingewiesen, die er ausführlich begründet hat. Ich kann hier nur feststellen, ja, wir haben ein Problem, wir haben nämlich zu wenig Beförderungsstellen. Und da gibt es mehrere Beispiele, sowohl bei der Polizei als auch bei der Justiz, bei den Justizvollzugsbediensteten, die nach langer Tätigkeit in den jeweiligen Berufen kaum eine Beförderung in ihrer Lebensarbeitszeit erfahren.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir nun zum Abschluss ein paar grundsätzliche Bemerkungen zur Frage des Petitionswesens. Ich bedauere es sehr, dass es uns gemeinsam nicht gelungen ist, das Petitionsrecht in unserem Land weiterzuentwickeln und den Anforderungen des 21. Jahrhunderts anzupassen oder wenigstens auf den Stand anderer Länder zu bringen.
Vielleicht liegt es am Selbstverständnis gegenüber dem Petitionsrecht. Für mich und uns ist das Petitionsrecht nie nur eine Notrufsäule für den kleinen Mann gewesen. Wie oft bedauern Politikerinnen und Politiker die Politikverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Aber ist es nicht gerade das Petitionswesen, das dem Bürger die Möglichkeit gibt, am politischen Diskurs teilzunehmen? Ist es nicht gerade das Petitionswesen, das uns Politikerinnen und Politikern die Auswirkungen unserer gefassten Beschlüsse vor Augen hält? Und ist es nicht gerade das Petitionswesen, das uns als Parlament zahlreiche Instrumente zur Kontrolle der Landesregierung ermöglicht? Nutzen wir diese ausreichend? Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist da noch viel Luft nach oben.
Leider werden die Petenten so gut wie gar nicht in eine Beratung eingeladen. Sollten wir nicht darüber nachden
ken, dass wir, wenn wir die Regierung in den Ausschuss holen, gleichzeitig den Petenten einladen,
damit er die Möglichkeit hat, auch im Sinne von Moderationen, die entsprechenden Begründungen zur Ablehnung oder Befürwortung oder keine Nutzung von Ermessensspielraum nachvollziehbar mitzubekommen?
Gleiches gilt aber auch für öffentliche Sitzungen. Wen wundert es, dass der Petitionsausschuss wenig politische Bedeutung hat und auch im Landtag als aus meiner Sicht nachrangig eingeschätzt wird.
Petitionsrecht, meine Damen und Herren, ist Kernstück unserer Demokratie. Hier wird sichtbar, was der Bürger beim Parlament bewirkt. Kann das Parlament gegenüber der Regierung etwas ausrichten oder sind wir hilflos? Mitglieder des Petitionsausschusses – und das habe ich in den letzten zwölf Jahren in meiner Arbeit im Petitionsausschuss wirklich ganz ernsthaft feststellen können – sind zum größten Teil sehr verantwortungsbewusst, schauen mit Augenmaß genau auf die unterschiedlichen Petitionen, nicht im Sinne von Koalition oder Opposition, sondern um im Interesse der Petenten eine Lösung zu finden. Und sie sind mit Leidenschaft dabei gewesen.
Tut das auch der Landtag? Wie oft, meine Damen und Herren, haben Sie sich den Bericht des Petitionsausschusses oder den Bericht des Bürgerbeauftragten durchgelesen? Ich bin schon erfreut darüber, dass wir heute bei der Aussprache so viele Anwesende haben. Das ist auch nicht immer der Fall gewesen. Für mich ist die Arbeit des Petitionsausschusses ein Aktivposten für das Image des Parlamentes und wir sollten gemeinsam – ob nun außerparlamentarisch oder Sie demnächst im Parlament – dafür Sorge tragen, dass das Petitionsrecht, zum Beispiel durch die Einführung einer Onlinepetition, mehr Gewicht bekommt, mehr Aufmerksamkeit bekommt und wir mit den Petenten in den Dialog treten, nicht über ihn in einer Blackbox reden.
Meine Damen und Herren, das ist meine letzte Rede hier im Landtag. Mir hat die Arbeit Spaß gemacht. Ich möchte mich bei Ihnen für viele Stunden der politischen inhaltlichen Auseinandersetzung recht herzlich bedanken. Sollte ich dem einen oder anderen auf die Füße getreten sein,
dann glauben Sie mir, es war absichtsvoll und Ausdruck meiner politischen Überzeugung.
In einigen Fällen geschah es jedoch im Eifer der Auseinandersetzung. Wer sich da ungerecht behandelt fühlte, den bitte ich um Nachsicht.
Ich wünsche Ihnen und den zukünftigen Abgeordneten des 7. Parlamentes viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und ich möchte noch mal darum bitten: Stärken Sie das Petitionsrecht! Gehen Sie auf die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu! Hören Sie auf ihre Signale und kümmern Sie sich um sie! – Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier die Gelegenheit nutzen, um etwas richtigzustellen. Ich will aber auch die Gelegen- heit nutzen, um generell ein paar Fragen anzusprechen.
Herr Mucha, zur Richtigstellung: Ich bin nicht bei „Jugend im Landtag“ rumgelaufen und habe erzählt,
dass die Fraktion DIE LINKE einen fraktionsübergreifenden Antrag stellt und so weiter und so fort. Es war...
Warten Sie mal, Herr Barlen, ich komme gleich zu Ihnen!
Es war im Gegenteil so, dass die Jugendlichen im Landtag bei der Vorstellung ihres Regierungsprogramms deutlich gemacht haben,
dass die Fraktion DIE LINKE einen Antrag einbringen wird. Und an dem Tisch, Herr Mucha, wo wir gesessen haben, wo auch Frau Bretschneider gesessen hat,
haben wir darüber gesprochen, warum, wieso und weshalb allein. Ich habe gesagt, es wäre ganz gut, wenn wir es gemeinsam hinkriegen würden. Sie haben nachgedacht über einen Dringlichkeitsantrag und ich habe gesagt …
Ja, ja, über einen Dringlichkeitsantrag, Frau Bretschneider hat das auch noch mal angesprochen. Und ich habe dann gesagt, vielleicht könnten Sie sich auch vorstellen, einen Ersetzungsantrag gemeinsam zu machen,
damit das sozusagen die Position der demokratischen Fraktionen hier im Landtag ist.
Nun ist es gelaufen, wir haben den Antrag gestellt. Ich sage ganz offen, ich habe das auch in der Fraktion gesagt, ich hätte mir gewünscht, wir hätten es gemeinsam gemacht, nämlich...
Herr Mucha, lassen Sie mich mal ausreden!
Ich hätte es mir vorstellen können,
aber ich sage Ihnen das auch ganz offen, dass „Jugend im Landtag“ stattfindet, das wussten wir alle seit Beginn des Jahres 2016, da hatten wir den genauen Termin.
Dass „Jugend im Landtag“ zum Beispiel bei „Jugend fragt nach“ immer kritisiert hat, dass die Verbindlichkeiten in Bezug auf ihre Forderungen sehr schwammig sind, wussten auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Und es wäre auch an Ihnen, auf uns zuzugehen und zu sagen, wie wir mehr Verbindlichkeiten hinkriegen.
Und, Herr Mucha, Sie waren bei „Jugend fragt nach“.
Wir haben an dem Tisch darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es denn gibt. Nun frage ich mal andersherum: Welche Möglichkeiten haben Sie denn genutzt,
gemeinsam mit den kinder- und jugendpolitischen Sprechern der demokratischen Fraktionen die Verbindlichkeiten hier für den Landtag sozusagen herzustellen?
Initiativreich waren Sie nicht. Sie haben die Jugendlichen auch diesbezüglich alleingelassen.
Ich hätte mir vorstellen können, dass wir gemeinsam im Nachhinein,
auch nachdem der Antrag vorgelegen hat, für diese Tagesordnung eine Ersetzung hinbekommen.
Aber nun ist es ja mal so.
Da sagen Sie dann: „Da wären Sie mal auf uns zugekommen …!“ Sie sind doch immer so klug! Sie sind doch immer so …
Ich habe es nicht behauptet, ich habe gesagt, ich hätte es mir gewünscht.
Und ich sage Ihnen noch mal, Herr Mucha, Sie haben auch daran teilgenommen, als die Jugendlichen im Landtag bei „Jugend fragt nach“ vom Prinzip her gesagt haben, diese Unverbindlichkeiten für unsere Forderungen, damit muss Ende sein.
Bei allen Nachberatungen waren Sie mit dabei, wir haben es immer wieder angesprochen, haben Möglichkeiten gesucht. Sind Sie denn auf andere zugegangen? Das sind Sie auch nicht. Haben Sie mit Ihrem Koalitionspartner darüber gesprochen?
Wo ist denn Ihr Antrag?
Nun will ich mich an der Stelle auch noch mal recht herzlich bedanken. Ich glaube, ich bin eine …
Jaja.
Ich möchte Ihnen an der Stelle sagen, ich habe an fast allen Beratungen von „Jugend im Landtag“ teilgenommen und es war immer die Frage: Wie geht ihr weiter mit diesen Positionen, mit unseren Forderungen um?
Und wenn es dann zum Schwur kam,
dann ist es in einem Ausschuss aufgelaufen, und zwar im Europa- und Rechtsausschuss. Und ich bin froh darüber, dass wir damals in den Europa- und Rechtsausschuss eingebracht haben,
dass Jugendliche aus „Jugend im Landtag“ bei der Expertenanhörung zum Wahlalter 16 angehört werden. Auch da waren Ihre Initiativen nicht da, auch da mussten wir anschieben.
Ich denke, man muss den Jugendlichen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, die hier teilnehmen, auch so viel Respekt zollen,
dass wir ganz konkret nachfragen, wie wir mit ihren Forderungen umgehen, und das für die Zukunft.
Vielleicht ändert sich das in der nächsten Wahlperiode,
ich würde es mir wünschen. – Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bereits in der 12. Sitzung des Landtages am 14.03.2012 haben wir uns zum vorliegenden Antrag verständigt. Offensichtlich ist der NPD-Fraktion entgangen, dass es bezüglich der unterschiedlichen Auffassungen zum Anliegen des Antrages keine Veränderung gibt. Dazu kommt, dass auch die NPD-Fraktion keine neuen Argumente vorgetragen hat.
Im Gegenteil, sie sind teilweise widersprüchlich zu Ihrem eigenen Handeln.
Ich nenne dabei zum Beispiel den Verzicht auf eigene Direktkandidaten. Da haben Sie wohl selbst Angst, sich der Wahl zu stellen?! Deshalb halten wir es mit Oscar Wilde, und zwar hat er gesagt: „Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.“
Selbstverständlich lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor uns liegt nun die Endfassung des neuen Landesrichtergesetzes. Man könnte auch sagen, endlich liegt sie vor. Zur Erinnerung: Als wir in der 5. Wahlperiode den Entwurf eines Gesetzes zur Überleitung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften des Bundes- in Landesrecht sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Änderung des Landesrichtergesetzes, des Landesdisziplinargesetzes und des Spielbankengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Europa- und Rechtsausschuss diskutierten, wurde einigen Mitgliedern klar, die Regelungen im Landesrichtergesetz in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte reichen bei Weitem nicht aus.
Darüber hinaus können bestimmte Regelungen im oben genannten Gesetz für die Richterinnen und Richter nicht angewandt werden, kurz gesagt, es besteht Handlungsbedarf. Deshalb haben wir im Europa- und Rechtsausschuss in unserer Stellungnahme einen Entschließungsantrag mehrheitlich beschlossen, der im Kern genau
diesen Handlungsbedarf deutlich herausgearbeitet hat, und dann auch im Landtag beschlossen.
Bei den Änderungen und Ergänzungen des Landesrichtergesetzes zu den Stellenausschreibungen, Paragraf 3, und zu den Beurteilungen, Paragraf 6, handelt es sich um Regelungen, die mit besoldungs- und versorgungsrechtlichen Fragen zunächst nichts unmittelbar zu tun haben. Ich zitiere: „Wegen des Verzichts auf Stellenausschreibungen bestehen Bedenken wegen des Prinzips der Bestenauslese und einer gängigen langjährigen Praxis, die eine Ausschreibung vorsieht und letztendlich auch den ,Hasenwinkler Beschlüssen‘ entspricht.“ In diesen haben sich die Gerichtspräsidenten und das Justizministerium auf ein Personalentwicklungskonzept verständigt. Stellenausschreibungen sind danach ausdrücklich vorgesehen.
Der Landtag spricht sich dafür aus, dass entsprechende Beteiligungsrechte für Richterinnen und Richter, Staatsanwaltsvertretungen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. „Dieses sollte im Zusammenhang mit einer grundlegenden Modernisierung des Landesrichtergesetzes geschehen. Der Europa- und Rechtsausschuss stellt fest, dass das Landesrichtergesetz in MecklenburgVorpommern nur schwach ausgeprägte Mitwirkungsrechte kennt und hinter dem Standard anderer Bundesländer deutlich zurückbleibt. Es sollte dann auch neu geregelt werden, wie die Beurteilungen von Richtern ausgestaltet werden müssen. Wegen der Bedeutung der Beurteilungen für die weitere Berufslaufbahn erscheint es sinnvoll und angemessen, die Details der Beurteilung in einer Rechtsverordnung und nicht nur durch Verwaltungsvorschriften zu regeln. Eine Mitwirkung der richterlichen Personalvertretung ist vorzusehen.“ Zitatende.
So weit der Text der beschlossenen Entschließung – wenn man so will, ein konkreter Arbeitsauftrag für die jetzige Regierung. Dieser Handlungsauftrag wurde dann auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir haben heute zu bewerten, ob der vorliegende Gesetzentwurf den Anforderungen, die im Entschließungsantrag formuliert wurden, auch gerecht wird.
Um unsere Position gleich vorwegzunehmen, gelungen ist dies zwar zum großen Teil, aber es wäre durchaus mehr möglich gewesen. Zunächst möchte ich an dieser Stelle das Zustandekommen des Entwurfs würdigen. Wie wir alle wissen, wurde eine Expertenkommission gegründet, die diesen Entwurf erarbeitete. In großen Teilen wurde er übernommen – eine Vorgehensweise, die wir uns auch bei anderen Vorhaben gewünscht hätten. Sie alle wissen, worüber ich rede. Gezeigt hat uns dieser Prozess, dass es durchaus möglich ist, bei unterschiedlichen Interessenlagen einen gemeinsamen Kompromiss zu finden. Man sollte das Vorgehen bei dem hier vorliegenden Entwurf als Musterbeispiel für kommende Gesetze nehmen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich aber nun zum Inhaltlichen kommen. Grundsätzlich muss man sagen, dass dieses Gesetz die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte stärkt. Das ist gut und wird von meiner Fraktion auch begrüßt. Ich habe aber bereits angedeutet, dass hier noch mehr möglich gewesen wäre. Prinzipiell könnte ich jetzt, um es kurz machen, auf meine Rede zur Ersten Lesung verweisen. Die damals kritisierten Punkte haben sich in der Anhörung auch als die Kritikpunkte der Sachverständigen erwiesen und wurden
im Wesentlichen nicht geändert. Wir haben sie als Änderungsanträge in den Ausschussberatungen formuliert. Leider sind sie von den Koalitionsfraktionen mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich erlaube mir aber, an dieser Stelle noch einmal kurz darauf einzugehen. Der erste wichtige Punkt – und da wiederhole ich gern meine Argumentation bei der Ersten Lesung – ist die Stellenbesetzung ohne Ausschreibung, geregelt im Paragrafen 16 Absatz 2 Nummer 1. Ich hatte bereits in der Ersten Lesung auf das Problem hingewiesen. Ich erläutere noch einmal die damalige Diskussion. Die Änderung des Paragrafen 3 im Landesrichtergesetz hat es ermöglicht, in bestimmten Fällen auf Stellenausschreibungen zu verzichten. Für Stellen, die durch Umsetzung, Abordnung und Versetzung ohne Beförderungsgewinn sowie durch Übertritt oder Übernahme von Beamten anderer Dienstherren besetzt werden können, erfolgt keine Ausschreibung mehr.
Damit wird es dem Justizministerium jetzt möglich, herausgehobene Stellen in der Justiz ohne Stellenausschreibung im Wege der Versetzung zu besetzen. Es können damit theoretisch dem Ministerium genehme Ministerialbeamte problemlos in Führungspositionen der Justiz gebracht werden. Bisher geschah dies, ohne dass Richtervertretungen hieran beteiligt werden mussten. Das war natürlich ein Problem und es wird auch leider in Zukunft eins bleiben. Wir können feststellen, dass der von mir zitierte Handlungsauftrag der 5. Wahlperiode in diesem Sinne nicht umgesetzt wurde.
Werte Kolleginnen und Kollegen, verstehen Sie mich nicht falsch! Auch wir erkennen an, dass diese Stellenbesetzung ohne Ausschreibung manchmal Sinn machen kann, beispielsweise wenn es darum geht, Proberichter auf ihre Stelle zu übernehmen. Aber sie birgt auch Gefahren, und um diese zu erkennen, müssen angemessene Beteiligungsrechte geschaffen werden. Der Gesetzentwurf sieht eine Beteiligung des Präsidialrates vor. Das reicht uns jedoch nicht, da auch Stellen am Präsidialrat oder an den Richterräten vorbei besetzt werden könnten.
Stellenbesetzungen ohne Ausschreibungen sollten eine Mitbestimmung der Richterräte vorsehen. Das gilt natürlich für die Verwendung von Richterinnen und Richtern auf Probe. Aktuell sind hier nur Erteilungen von Dienstleistungsaufträgen erfasst. Das ist nicht genug. Ihre gesamte Verwendung muss der Mitbestimmung der Richterräte unterfallen. Beides war im Übrigen auch Teil der Empfehlungen der Expertenkommission. Es wäre sinnvoll gewesen, diese Punkte in den Gesetzentwurf zu übernehmen. Der Richterbund hat sich dafür in der Anhörung deutlich ausgesprochen.
Ein weiterer Punkt waren die Mitbestimmungsrechte des Richterrates hinsichtlich der IT-Ausstattung, eine Forderung, die in der Anhörung vom Sachverständigen Dr. Jürgen Oehlerking noch einmal bekräftigt wurde. Diese soll es zwar geben, allerdings hätte man das ins Gesetz festschreiben sollen. Aktuell stehen diese lediglich in der Gesetzgebungsbegründung und die beschließen wir nicht. Insofern sind wir auch irritiert, warum SPD und CDU unseren entsprechenden Änderungsantrag nicht angenommen haben. Wir wollen schließlich nur etwas festschreiben, das es ohnehin geben soll. Hier hätte sich die Koalition keinen Zacken aus der Krone gebrochen, diesen Änderungsantrag anzunehmen.
Meine Damen und Herren, Sie merken, ganz zufrieden sind wir mit dem Gesetzentwurf nicht. Trotzdem haben wir im Europa- und Rechtsausschuss unsere Zustimmung gegeben und das werden wir auch heute tun. Unter dem Strich bedeutet es schließlich eine Verbesserung der Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für Staatsanwälte und Richter. Das sehen wir nach unserer Auffassung auch so. Natürlich hätten wir uns an der einen oder anderen Stelle etwas mehr gewünscht, aber wichtiger ist, dass dieses für die Betroffenen sehr wichtige Gesetz so schnell wie möglich kommt. Insofern geben wir unsere Zustimmung und hoffen, dass dieses Gesetz so schnell wie möglich in Kraft gesetzt wird. Darüber hinaus hoffen wir, dass dieses Gesetz vielleicht schon in der nächsten Wahlperiode novelliert wird unter dem Gesichtspunkt, das modernste Richtergesetz, die Mitbestimmungsrechte zu erweitern und hier in Mecklenburg-Vorpommern auszugestalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach einer langen Diskussion kommen wir nun endlich zur Änderung der Landesverfassung.
Seit der Ersten Lesung hat sich unser gemeinsamer Entwurf nur noch marginal verändert. Lediglich einige Kleinigkeiten wurden aus der Anhörung aufgegriffen und entsprechend angepasst. Ich möchte deshalb noch einmal auf den Inhalt der Änderungen eingehen und sie kurz erläutern.
Zunächst möchte ich feststellen, dass meine Fraktion den gefundenen Kompromiss positiv bewertet, wir uns allerdings mehr gewünscht hätten. Richtig ist, für die Menschen bleibt ein günstigerer Wahltermin, obwohl hier auch ein Eigeninteresse besteht, das sollten wir nicht verschweigen. Richtig ist, wir stärken die Rechte des Europa- und Rechtsausschusses, und ja, wir stärken die direkte Demokratie in unserem Land, wenn auch nicht gerade sehr mutig.
Gezeigt hat sich im gesamten Prozess, dass es richtig war, mögliche Verfassungsänderungen gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen zu beraten und sich auf ein Ergebnis zu verständigen. Erinnern wir uns: Bereits Ende 2013 hat meine Fraktion den Vorschlag für eine gemeinsame Arbeitsgruppe unterbreitet. Diese Idee wurde von den Fraktionsvorsitzenden aufgegriffen und entsprechende Vorschläge wurden unterbreitet. Getragen war dieser Grundgedanke von dem Verständnis, dass man eine Verfassung nicht laufend verändern sollte. Dafür ist sie einfach zu wichtig. Eine Landesverfassung ist und bleibt etwas Lebendes und das haben wir sozusagen auch mit den Änderungsvorschlägen dokumentiert. Für diese Arbeitsweise möchte ich mich im Namen meiner Fraktion noch einmal recht herzlich bedanken.
Leider hat es jetzt fast drei Jahre gedauert, bis wir die Änderungen nun ins Ziel bringen können. Das lag nicht nur am intensiven Diskussionsprozess und am parlamentarischen Verfahren, ein Grund hierfür war sicherlich der Volksentscheid gegen die Gerichtsstrukturreform. Die Koalitionsfraktionen wollten es vermeiden, dass der Volksentscheid bei abgesenktem Quorum durchgeführt wird.
Damit kann ich auch gleich zu dem für mich wichtigsten Teil der Änderung überleiten, der Absenkung der Quoren. Zum Inhalt dieser Änderung kann ich sagen, dass wir es uns mit der Entscheidung nicht leicht gemacht haben. In der Absenkung der Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide lag schließlich unser we
sentliches Interesse. Das war auch jedem klar, der die Diskussion inhaltlich verfolgt hat. Tatsächlich ist eine Absenkung des Quorums auf 100.000 beim Volksbegehren und auf ein Viertel der wahlberechtigten Bevölkerung beim Volksentscheid kein großer Erfolg. Wir hätten uns eine deutlichere Absenkung gewünscht, aber mehr war vorerst nicht möglich. Nachdem sich aber noch in der letzten Legislatur auch die Kollegen der SPD einer Senkung der Quoren verschlossen hatten, können wir mit den vorliegenden Änderungen leben.
Es gibt durchaus auch kritische Stimmen zur eingeführten Befristung. Für das Sammeln der Unterschriften haben die Vertreter von Volksbegehren künftig ja nur noch fünf Monate Zeit. Natürlich ist es eine Einschränkung und sie stand in den Verhandlungen auch nicht auf unserem Wunschzettel. Allerdings denken wir, dass sich die Situation für die direkte Demokratie auch mit der Befristung insgesamt verbessert. Wir haben mittlerweile den Vorteil, dass wir bereits einen Volksentscheid hinter uns haben, den vorhin erwähnten gegen die Gerichtsstrukturreform. Wie Sie alle wissen, haben wir sowohl das Volksbegehren als auch die Vorbereitungen des Volksentscheides aktiv unterstützt. Persönlich habe ich sehr eng mit den Vertretern des Volksbegehrens und Volksentscheides zusammengearbeitet und kann die Probleme sehr gut abschätzen.
Die weitaus höhere Hürde in der Vergangenheit waren die Quoren beim Volksentscheid. Das Volksbegehren war schwierig, aber nicht unmöglich. Das haben die Initiatoren bewiesen. Mit der neuen Regelung ist es praktisch bei entsprechender Organisation durchaus möglich, in fünf Monaten hunderttausend und mehr Unterschriften zu sammeln. Aber – auch das gehört zur Ehrlichkeit dazu – mit dieser Absenkung wird noch nicht einmal die demografische Entwicklung, die für alle möglichen Strukturveränderungen in unserem Land herhalten muss, ausgeglichen. Mutig ist dieser Schritt aus unserer Sicht bei Weitem nicht. Er zeugt auch nicht gerade von einem Vertrauensvorschuss gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie bereits erwähnt, lag das wirklich große Problem bisher beim Volksentscheid. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Volksentscheid mit einem Zustimmungsquorum von einem Drittel erfolgreich abgeschlossen, wenn er nicht zusammen mit einer Wahl durchgeführt wurde. Die Beteiligung war einfach zu gering. Wenn man ehrlich ist, liegt es auch ein wenig in der Natur der Sache. Bei einem Volksentscheid wird über eine bestimmte Sache, ein bestimmtes Gesetz abgestimmt. Dabei ist es immer so, dass es Menschen gibt, die vom Regelungsgehalt des Gesetzes nicht betroffen sind oder sich zumindest nicht betroffen fühlen. Das ist bei Wahlen anders, da ist jeder betroffen. Entsprechend ist die Beteiligung bei Abstimmungen tendenziell geringer als bei Wahlen.
Die Frage ist nun, wie hoch sie sein muss, um die von Verfassungsrechtlern geforderte Bedeutung zu indizieren. Da nenne ich einmal den letzten Volksentscheid als Beispiel: Zum Stichtag des Volksentscheides hatten wir in Mecklenburg-Vorpommern 1.334.220 Stimmberechtigte. Das Zustimmungsquorum lag somit bei 444.740 Stimmen. Meine Damen und Herren, zum Vergleich: Die Koalitions
fraktionen konnten bei der letzten Landtagswahl nicht mal 400.000 Stimmen auf sich vereinen.
Mit dem Drittelquorum erwartete man bisher, dass die Menschen im Land einem einzigen Gesetz mehr Bedeutung beimessen sollten als ihrer Regierung. Dass das etwas überzogen ist, leuchtet wohl jedem ein. Mit der Novellierung wären es damals 333.556 gewesen. Das wären immer noch deutlich mehr gewesen, als jede unserer Fraktionen im Landtag hinter sich vereint. Nun will ich Sie nicht mit Rechenbeispielen langweilen, Fakt ist aber – und das ist das Ergebnis unserer Überlegungen –, schaut man sich die Quoren und die Frist in einer Gesamtschau an, sind die Chancen, mit der neuen Verfassung einen erfolgreichen Volksentscheid durchzuführen, besser als mit der alten. Das ist das Entscheidende. In Zukunft sollte man aber auch darüber diskutieren, ob ein solches Quorum überhaupt noch zeitgemäß ist. Zustimmungsquoren an sich sind ein Problem für die Demokratie. Zustimmungsquoren machen demokratisch zustande gekommene Mehrheiten zu Minderheiten.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Natürlich beschränkt sich unsere Verfassungsänderung nicht nur auf den Punkt der direkten Demokratie. Ein weiteres wichtiges Anliegen war für meine Fraktion die Stärkung der Europafähigkeit des Landtages. Seit Jahren diskutieren wir diese Frage, insbesondere vor dem Hintergrund, dass mehr und mehr die Entscheidungen der Europäischen Union Auswirkungen auf die Gestaltungsmöglichkeiten in unserem Land haben. Bereits zu Beginn dieser Legislaturperiode hat mein Kollege Dr. André Brie den Koalitionsfraktionen einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet. Nun endlich haben wir uns auf die konkreten Fragen geeinigt und dies sowohl in der Verfassung als auch in der Geschäftsordnung des Landtages festgeschrieben.
Es liegt nun an uns, diese dann auch mit Leben zu erfüllen. Wir werden also in Zukunft im Europa- und Rechtsausschuss die Möglichkeit haben, plenarersetzende Beschlüsse zu fassen. Uns allen war bewusst, dass dieses Recht gerade in Subsidiaritätsangelegenheiten sehr wichtig ist. In der Diskussion zu einem gemeinsamen europäischen Mehrwertsteuersystem wurde uns das deutlich vor Augen geführt. Ich möchte die Geschichte an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholen, aber letztlich hatten wir das Problem, dass wir trotz schnellstmöglicher Bearbeitung aller Stellen – von der Staatskanzlei bis hin zum Ausschuss – mit unserer Empfehlung zu spät gekommen sind. Es wurde uns sehr schnell deutlich vor Augen geführt, dass der Mechanismus der Subsidiaritätskontrolle in Mecklenburg-Vorpommern viel zu langsam ist. Mit der Änderung der Verfassung und der Geschäftsordnung beheben wir dieses Problem.
Ein wichtiger Punkt ist die Verlegung des Wahltermins. Dieser Punkt ist bisher meist als Forderung der Koalition aufgetaucht, aber natürlich haben auch wir ein Interesse daran, die Wahl nicht zu unmöglichen Zeiten stattfinden zu lassen. Ohne die Änderung wären die Landtagswahlen im Jahre 2021 in das Ende der Sommerferien gefallen. Es versteht sich von selbst, dass das der Wahlbeteiligung nicht unbedingt zuträglich gewesen wäre. Auch wenn die Landesregierung in der Antwort auf die Große Anfrage zur Landesverfassung in Bezug auf die sinkende
Wahlbeteiligung uns mitgeteilt hat, dass auch das Recht, nicht an Wahlen teilzunehmen, zu respektieren ist, muss man sich damit ja nicht zwangsläufig abfinden. Insofern halten wir die Verschiebung des Wahltermins für ein gutes Mittel, die Wahlbeteiligung nicht noch weiter zu senken.
Unter dem Strich wird unsere Verfassung mit den vorgenommenen Änderungen sicherlich deutlich besser. Nicht alles, was sich meine Fraktion gewünscht hat, hat in diese Änderungen Eingang gefunden, wie zum Beispiel die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, wogegen sich die CDU-Fraktion bekanntlich nach wie vor hartnäckig sträubt.
Das heißt aber nicht, dass wir diese Debatten abhaken. Mit ein wenig gutem Willen stehen diese dann in der nächsten Legislatur auf der Tagesordnung für eine Änderung.
Dass wir den Änderungen zustimmen, brauche ich an dieser Stelle nicht zu sagen.
Enden möchte ich mit einem Zitat, das ein kluger Mann mal gesagt hat: „Es kommt nicht so sehr darauf an, daß die Demokratie nach ihrer ursprünglichen Idee funktioniert, sondern daß sie von der Bevölkerung als funktionierend empfunden wird.“ Ich hoffe, dass mit der Änderung der Landesverfassung die Bürgerinnen und Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern das Angebot noch stärker annehmen, in Zukunft Volksentscheide, Volksbegehren durchzuführen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema der Untersuchungshaftentlassung wegen nicht fristgerechter Terminierung beschäftigt uns hier nicht zum ersten Mal. Bereits im Januar 2013 hatte meine Fraktion einen entsprechenden Antrag eingebracht. Eigentlich war es zunächst ein Dringlichkeitsantrag und es ging um die drohende Entlassung von drei Tatverdächtigen schwerer Straftaten.
Ich erinnere daran: Rein rechtlich dürfen Tatverdächtige grundsätzlich nicht länger als sechs Monate in Untersuchungshaft verbleiben. Das Hauptverfahren muss also innerhalb von sechs Monaten nach Anordnung der Untersuchungshaft eröffnet werden. Das ist die Frist, die man als verhältnismäßig erachtet, wenn es darum geht, ob ein formal Unschuldiger bei Vorliegen bestimmter Haftgründe in Untersuchungshaft genommen werden kann.
Meine Damen und Herren, es handelte sich bei den vermeintlichen Straftätern nicht um irgendwelche kleinen Delikte, im Gegenteil. Das Landgericht Schwerin hatte damals seine Überlastung angezeigt und ebenfalls mitgeteilt, dass man durch organisatorische Maßnahmen im Gericht das Problem nicht würde beheben können. Letzten Endes konnte die Entlassung der drei Tatverdächtigen gerade noch verhindert werden. Wenige Monate zuvor war das nicht gelungen. Im September 2012 mussten bereits zwei Untersuchungshäftlinge entlassen werden, da die Hauptverhandlungen nicht fristgerecht anberaumt werden konnten.
Am 4. April dieses Jahres berichtete der NDR darüber, dass es vom Landgericht Schwerin erneut eine Überlastungsanzeige gegeben habe. Vier Angeklagte, denen Drogendelikte zur Last gelegt wurden, mussten aus der
Untersuchungshaft entlassen werden, da nicht fristgerecht terminiert wurde. Als Gründe wurden angegeben, dass der Fall sehr aufwendig sei und die zuständige Kammer gleichzeitig ein anderes sehr umfangreiches Verfahren betreue.
Nur drei Tage später wurde auch für das Landgericht Neubrandenburg eine Untersuchungshaftentlassung wegen nicht fristgerechter Terminierung gemeldet. Diese wurde unter anderem mit der Erkrankung des Richters begründet. Wie die „Schweriner Volkszeitung“ berichtete, war dies in 2015 und bis zu jenem Zeitpunkt des Jah- res 2016 bereits die neunte Entlassung. Betroffen waren die Landgerichte Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Das Justizministerium sah sich jedoch nicht in der Pflicht, verwies darauf, dass die betroffenen Gerichte personell auskömmlich ausgestattet seien und ein Eingriff aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit nicht möglich sei.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich habe das alles so chronologisch aufgelistet, um aufzuzeigen, dass es sich hierbei um ein grundlegendes Problem handelt. Das Oberlandesgericht sprach in seiner Presseerklärung von einem „tiefgreifenden Strukturproblem“ beim Landgericht Schwerin. Worin dieses Strukturproblem besteht, konnte uns die Justizministerin in der Europa- und Rechtsausschusssitzung nicht sagen. Da frage ich mich: Was soll das denn sein? Und: Gibt es dieses Problem auch in Rostock und Neubrandenburg? Denn diese beiden Gerichte sind offenbar auch betroffen. Im Antrag tauchen diese Fälle noch nicht auf, da sie uns erst nach Antragsschluss bekannt wurden. Die Situation ist aber vermutlich ähnlich.
Werte Kolleginnen und Kollegen, nur dass wir uns richtig verstehen: Natürlich ist die Unabhängigkeit der Justiz ein wichtiges Gut und natürlich gehören die Geschäftsverteilung und die Terminierung in den Kernbereich der richterlichen Unabhängigkeit. Das kann aber nicht dazu führen, dass wir vor offensichtlich bestehenden Problemen die Augen verschließen. Wenn eine U-Haftentlassung wegen einer fristgerechten Terminierung vorgenommen wird, machen die Gerichte das nicht aus Jux und Tollerei. Das bedeutet, irgendwo klemmt etwas im System, irgendwas läuft nicht so, wie es laufen sollte.
Wir sollten das Problem nicht nur auf frei herumlaufende mutmaßliche Straftäter reduzieren, wie es in der Öffentlichkeit überwiegend getan wird. Offensichtlich ist doch, dass es Gerichte trotz eines Beschleunigungsgebotes nicht schaffen, die Hauptverhandlung innerhalb eines halben Jahres anzuberaumen. Wir haben viel zu lange Verfahrenslaufzeiten. Die Untersuchungshaftentlassungen sind insofern nur das Symptom, das die Öffentlichkeit letztlich mitbekommt.
Wir hatten kürzlich die Justizministerin im Europa- und Rechtsausschuss und sie hat uns ausführlich zu den letzten Entlassungen hier in Schwerin berichtet. Loben möchte ich an dieser Stelle, dass sie sich so kurzfristig dazu bereit erklärt hat.
Dass wir eine Unterrichtung durch die Landesregierung heute noch einmal fordern, liegt daran, dass unsere Ausschusssitzungen nicht öffentlich erfolgen beziehungsweise die Justizministerin in der Europa- und Rechtsausschusssitzung auf konkrete Fragen, wie zum Beispiel auf die der Strukturprobleme im Landgericht Schwerin, keine Aussagen treffen konnte. Das Thema stand jedoch auch
massiv in der Öffentlichkeit und deshalb sollte die Öffentlichkeit erfahren, was die Hintergründe dieser Entlassungen sind.
Die Justizministerin hatte in der damaligen Ausschusssitzung ausführlich erklärt, warum es Sache des Landgerichtes Schwerin sei, das vorliegende Problem zu lösen. Im Wesentlichen wurde ausgeführt, dass die Geschäftsverteilung Sache des Gerichtes selbst sei und dass das Landgericht Schwerin grundsätzlich bedarfsgerecht ausgestattet sei. Auf dem Papier mag das vielleicht auch stimmen. Ich habe jetzt leider keine aktuellen Zahlen, aber ich hatte im Jahre 2014 die Personalsituation in der ordentlichen Gerichtsbarkeit abgefragt. Danach war es so, dass bei den Landgerichten lediglich beim Landgericht Neubrandenburg der Belastungsgrad bei deutlich über 100 Prozent lag. Das Landgericht Schwerin hatte im Jahre 2012 einen Belastungsgrad von 91,1 Prozent und im ersten Halbjahr 2013 von sogar nur 81,7 Prozent.
Meine Damen und Herren, Sie erinnern sich, das war in etwa in der Zeit, als es zu den ersten bekannt gewordenen Haftentlassungen kam. Die Belastung lag also schon damals deutlich unter 100 Prozent. Das hat das Ministerium nicht davon abgehalten, das Landgericht mit zwei Richtern zu verstärken, um ihm zu ermöglichen, eine weitere Strafkammer einzurichten. Das Ministerium erkannte also eine Überlastung an, obwohl man eigentlich unterhalb von 100 Prozent lag.
Dazu muss ich korrekterweise ganz kurz zwei Dinge einschieben:
Erstens war das Einschreiten der Justizministerin ganz klar zu begrüßen, wenngleich das eigentliche Problem damit nicht gelöst wird.
Zweitens ist vermutlich diese Verstärkung auch für die sehr niedrige Belastungszahl im ersten Halbjahr 2013 verantwortlich. Aber das nur zur Klarstellung.
Jetzt drängt sich aber trotzdem die Frage auf, warum man eine personelle Verstärkung vorgenommen hat, wenn das Landgericht damals bedarfsgerecht ausgestattet war. Dazu fiel mir das Interview ein, das Frau Ministerin Kuder im Jahre 2013 Herrn Koslik für die SVZ gab. Er fragte damals, ob die Richter im Land überlastet seien. Sie antwortete darauf, ich zitiere: „Eine Überlastung der Richter ist laut den bundesweit geltenden Erhebungen nicht zu erkennen.“ Zitatende. Darüber hinaus betonte sie, dass sie, um die Sicherheit der Menschen im Land auch weiterhin zu gewährleisten, zwei Personalentscheidungen getroffen hat, ohne dass neue Richterstellen geschaffen werden müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gäbe nach den bundesweiten Erhebungen, also nach PEBB§Y, keine Überlastung. Das bringt uns zu der altbekannten Frage, ob PEBB§Y wirklich die tatsächlichen Bedarfe abbildet. Scheinbar nicht, sonst hätte man im Jahre 2010 nicht beschlossen, PEBB§Y zu evaluieren, und sonst hätte das Justizministerium das Landgericht Schwerin im Jahre 2012 nicht verstärkt. Zwischenzeitlich ist die Evaluierung abgeschlossen, aber die ursprünglichen Kriterien sind geblieben. Wirklich praxistauglich ist PEBB§Y nach wie vor scheinbar nicht.
Man sieht ganz deutlich, dass das absolut auf der Kante gestrickt ist. Solange alles normal läuft, bekommt man im
Gericht mit sehr viel Mühe alles noch hingeschoben. Passiert etwas Außergewöhnliches, wie ein besonders komplexes Verfahren oder die Krankheit eines Richters – verzeihen Sie die Ausdrucksweise –, säuft die Kammer ab. Und da muss man doch die Frage stellen, ob komplexe Verfahren oder Krankheit wirklich so außergewöhnlich sind. Da stellt sich ebenfalls die Frage, warum das Justizministerium nicht auch dieses Mal in Schwerin eingegriffen hat. Wahrscheinlich deshalb, weil man über die anstehenden Entlassungen zu spät informiert wurde.
Wenn ich die Aussage der Ministerin richtig in Erinnerung habe, sagte sie, man habe erst aus der Presse von den vorgenommenen Entlassungen erfahren. Ich muss gestehen, dass ich das sehr sonderbar finde. Scheinbar besteht bezüglich der Kommunikation zwischen dem Ministerium und den Gerichten erheblicher Verbesserungsbedarf.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zum Schluss noch einmal darauf eingehen, warum wir diesen Antrag nach der Unterrichtung des Justizministeriums im Europa- und Rechtsausschuss aufrechterhalten.
Mein letzter Satz: Wir haben den Eindruck, dass dieses Problem kleingeredet wird und wir uns der Aufgabe im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht konkret stellen. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrte Damen und Herren!
Zunächst, Frau Drese, ich finde es schon sehr interessant: Rot-Rot in Brandenburg bringt ein Integrationsgesetz auf den Weg, Sie verweigern sich hier. Da wird
nichts davon gesagt, dass wir es gemeinsam gemacht haben. Rot-Rot in Brandenburg und Ihr rechtspolitischer Sprecher haben sich ebenso gegen den Antrag der CDU ausgesprochen. Auch darüber wird nichts gesagt.
Sei es, wie es sei. Ich denke, und davon bin ich fest überzeugt, gerade weil es in der Bundesrepublik Deutschland diesbezüglich mehr Fälle gibt als das, was hier in Mecklenburg-Vorpommern passiert, müssen wir uns ernsthaft die Frage stellen: Woran liegt denn das?
Dafür kann es unterschiedliche Gründe geben. Ich habe in der Antragsbegründung dargestellt, dass scheinbar die Personalausstattung nach PEBB§Y nicht das Problem ist. Das habe ich ausführlich dargestellt. Da ergibt sich aber gleichzeitig die Frage, ob PEBB§Y wirklich die richtige Grundlage ist oder ob man nicht ernsthaft darüber nachdenken sollte und nachsteuern muss, weil die Verfahren immer komplizierter werden, weil die Beweisaufnahme bei bestimmten Fällen gerade in diesen Sachen immer komplizierter wird. Aber Sie kommen ja nicht aus der Hüfte mit der PEBB§Y-Überprüfung.
Na ja, wir warten seit eineinhalb Jahren darauf, was das Ergebnis der PEBB§Y-Überprüfung ist. Die Aussage, die wir vorliegen haben, heißt: Es wird sich im Wesentlichen nichts ändern. Das ist doch aber ein Grundproblem.
Unabhängig von der Personalausstattung haben wir, und ich sage es ganz offen, diesen Antrag gestellt, weil mir die Aussage der Ministerin nicht ausreichend genug war. Da war die Aussage: Strukturprobleme. Die zwei Gründe, warum Sie nichts machen konnten, habe ich in meiner Rede genannt. Die respektieren wir, da sind wir uns auch einig. Aber wenn festgestellt wird, dass es Strukturprobleme gegeben hat, dann hätte ich mir gewünscht, dass man nun hier nach drei Wochen auch mal sagt, worin die Strukturprobleme bestanden.
Das konnten Sie in der Europaausschusssitzung noch nicht sagen, dafür hatte ich Verständnis, aber jetzt auch wieder nichts, kein Wort darüber. Vor allen Dingen: Welche Maßnahmen sind eingeleitet worden gemeinsam mit dem Oberlandesgericht, um diese Strukturprobleme aus dem Weg zu räumen? Auch darüber kein Wort.
Das Zweite, was mich ein bisschen erschüttert hat, war die Antwort der Justizministerin auf die Frage von Herrn Suhr, was man ändern könnte. Da haben Sie geantwortet, das wird uns vielleicht immer mal wieder passieren, man kann es nicht zu 100 Prozent ausräumen.
Richtig ist, man kann es nicht zu 100 Prozent ausräumen, aber sich daran zu gewöhnen, dass wir uns eventuell permanent damit auseinandersetzen müssen, nein. Neun Fälle innerhalb von zwei Jahren sind für mich keine Ausnahmen mehr.
So einen Gewöhnungsprozess, sowohl aus Sicht des Justizministeriums als auch aus Sicht der Koalitionsfraktionen, halte ich für nachdenkenswert.
Nun kann man auch darüber nachdenken, ob das, was wir als Lösungsansätze sehen, richtig ist. Aber das, was Sie jetzt abgeliefert haben in Bezug auf die Frage, dass wir hier ein ernsthaftes Problem haben – Neubrandenburg hat es auch noch mal gezeigt –, einfach so zu tun, gewöhnt euch daran, die Strukturprobleme werden Bestand haben, wir werden auch in Zukunft mit solchen Sachen zu rechnen haben, ist mir einfach zu wenig. Ich glaube, das ist vom Prinzip her ganz wichtig, und dafür streite ich.
Wir haben in der Bevölkerung eine Situation, dass darüber nachgedacht wird, was unsere Justiz eigentlich macht. Und, Frau Kuder – wir haben persönlich schon mal darüber gesprochen –, das, was manchmal über die Presse kommt, stellt die Justiz im Land MecklenburgVorpommern, auch mit Unterstützung von Politikern, nicht ins beste Licht. Deshalb müssen wir doch gemeinsam dafür sorgen – und dafür sind wir hier im Landtag mit verantwortlich –, dass Strukturprobleme, die wir haben, die offensichtlich sind, ausgeräumt werden, damit zumindest das, was wir verhindern können als Landtag beziehungsweise Sie als Ministerin, nicht mehr auf der Tagesordnung ist.
Hier dazu gar nichts zu sagen und sich nur darauf zurückzuziehen, das, glaube ich, ist nicht das, was die Bürgerinnen und Bürger von Ihnen und auch von uns erwarten.
Sie wollen, dass Sie eindeutig sagen, wir haben unsere Lehren gezogen, wir werden die und die Maßnahmen einleiten, die und die Aussagen sind getroffen worden, die Verabredungen sind getroffen worden – aber nichts, gar nichts. In dem Sinne habe ich auch keine Veranlassung, das sage ich ganz offen, in irgendeiner Weise den Antrag hier zurückzuziehen.
Ach, Herr Schulte, auch nicht bei solch einem Blick!
(Heiterkeit bei Jochen Schulte, SPD:
Man kann es ja mal versuchen! –
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Petitionsausschuss hat Ihnen den Jahresbericht 2015 vorgelegt. Bevor ich mich konkret zu einzelnen Fragen des Berichtes äußere, möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei den Petenten bedanken. Mit ihrer Petition haben sie nicht nur ihr demokratisches Recht wahrgenommen, sondern uns, den Landtag, auf Probleme in unserem Land aufmerksam gemacht, auf Auswirkungen von Gesetzen, die wir im Landtag beschlossen haben, hingewiesen.
Ich will an dieser Stelle sagen, ich teile ausdrücklich die Auffassung unseres Vorsitzenden, der sich über jede Petition freut, weil die Petenten damit zeigen, dass sie mitgestalten wollen, die Politik kritisch begleiten wollen und dass sie Vertrauen in die Politik haben. Aber ich gehe an dieser Stelle noch einen Schritt weiter: Für mich bedeutet das, dass wir uns sehr ernsthaft mit diesen Problemen auseinandersetzen, Lösungsvorschläge erarbeiten und auch mal sagen müssen, wie zum Beispiel bei der Petition zum Thema „Schlager im NDR“, hier hat die Politik nichts zu suchen.
Bei der Erfüllung dieses Anspruches haben wir aus unserer Sicht noch erhebliche Reserven – wir, damit meine ich den Petitionsausschuss, den Landtag, aber ebenso die Landesregierung. Das will ich an ein paar Beispielen, die auch im Petitionsausschussbericht des Jahres 2015 dargestellt sind, verdeutlichen. Richtig ist, unser Handlungsspielraum bewegt sich im Rahmen der bestehenden Gesetze unseres Landes. Aber diese zeigen auch Ermessensspielräume beziehungsweise widersprechen
sich teilweise.
In einer Petition beschwert sich eine Familie über ein von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern gefordertes Entschädigungsentgelt für die Nutzung eines Weges zu ihrem Grundstück. In der Beratung mit der Landesregierung wurde deutlich, dass die beteiligten Fachministerien unterschiedliche Auffassungen zur
Rechtslage haben. Das Verkehrsministerium sagt, dieser Weg gehört bereits seit 1990 der Gemeinde, sie ist zuständig. Das Landwirtschaftsministerium sagt, wir haben das der Gemeinde angeboten, aber das Kaufangebot wurde nicht angenommen und demzufolge musste die Landesforstanstalt dieses Entgelt in Rechnung stellen. Aber im Sinne des Petenten sind diese Äußerungen aus meiner Sicht nicht. Was nützt es dem Petenten, dass wir ihm mitteilen, dass die Landesregierung unterschiedliche Auffassungen hat? Das hilft ihm nicht und uns, glaube ich, auch nicht. Wünschenswert wäre es gewesen, dass in Vorbereitung der Abarbeitung der Petition – und das haben wir im Petitionsausschuss auch zum Ausdruck gebracht – die beiden Fachministerien, die zuständig gewesen sind, geklärt hätten, wie man mit dieser Petition umzugehen hat und was unter den Ministerien zu klären ist, im Interesse des Petenten, aber auch im Interesse
von Rechtssicherheit für Bürgerinnen und Bürger. Wir haben uns dazu entschlossen, diese Petition der Landesregierung zu übergeben, und ich hoffe, dass das Problem geklärt wird.
Ein anderes Beispiel: Ein Ehepaar beschwert sich über den Küstenschutz auf dem Fischland Darß. In der Befassung mit dieser Petition haben wir herausgearbeitet, wo die Probleme bestehen. Wir waren uns einig darüber, dass im System zu wenig Geld vorhanden ist, dass die Gemeinden, um die Küsten und die Dünen zu schützen, eigenständig tätig geworden sind, und wir haben im Landtag mit Beschlussfassung vom 24.09.2015 beschlossen, diese Petition der Landesregierung und den Fraktionen zu übergeben, damit sie diese Problematik weiter beachten, nämlich zum einen die Frage der finanziellen Unterstützung zur Sicherung des Küstenschutzes und zum anderen die Änderung/Novellierung des Landeswassergesetzes.
Mein Problem dabei besteht in Folgendem: Wir haben in diesem Zeitraum den Doppelhaushalt 2016/2017 diskutiert, wir haben aber von keinen Initiativen aus Sicht der Regierungsfraktionen beziehungsweise des zuständigen Ministeriums gehört, in diesem Punkt Abhilfe zu schaffen. Dass die Novellierung des Landeswassergesetzes etwas dauert, um da Rechtsklarheit zu schaffen, dafür habe ich Verständnis, aber das Problem der Bereitstellung von finanziellen Mitteln zu lösen, wäre sicherlich möglich gewesen.
Oder ein anderes Problem, wo deutlich wurde, dass aus Sicht der Landesregierung – hier das Verkehrsministerium – zum Teil mit den Petitionen nicht so sorgsam umgegangen wird, wie wir uns das manchmal vorstellen: 1.110 Bürgerinnen und Bürger wandten sich an unseren Ausschuss, weil nach Wechsel des Betreibers keine barrierefreien Züge mehr eingesetzt wurden. Wir haben uns in zwei Ausschusssitzungen ausführlich mit dieser Problematik befasst, haben Widersprüche erkennen müssen bei den Aussagen des Verkehrsministeriums und haben beschlossen, Akteneinsicht vorzunehmen.
Ich bedanke mich ganz ausdrücklich bei der Abgeordneten Frau Schlupp, die diese Akteneinsicht für uns vorgenommen hat. Sie hat festgestellt: Ja, es gibt unterschiedliche Aussagen. Zwischen Betreiber und Ministerium wurde nicht ausdrücklich festgeschrieben, ob es einen Unterschied gibt zur Lieferung der barrierefreien Fahrzeuge und damit der Inanspruchnahme beziehungsweise dass sie dann auch eingesetzt werden können. Wir haben uns dazu entschlossen, dass solche Fragen in Zukunft innerhalb der Vorbereitung für die Ausschussberatung nicht mehr auftreten sollten beziehungsweise das Ministerium da Klarheit schaffen sollte bei den nächsten Vertragsabschlüssen.
Oder, und das ist mein letztes Beispiel an dieser Stelle, die Open Petition des Landesfrauenrates. Nach der Diskussion, wie wir mit dieser Petition umgehen sollten, und mehrfachen Debatten im Landtag haben wir den Abschluss dieser Petition nicht nur einmal geschoben, obwohl – und das hat die Anhörung beziehungsweise die gemeinsame Ausschusssitzung deutlich zum Ausdruck gebracht – Handlungsbedarf diesbezüglich besteht und die Pressemitteilung des Landesfrauenrates von vorgestern, dass es nicht ausreicht zu bekunden, dass wir diese Beratungsstellen unterstützen, sondern dass sie die finanzielle Unterstützung zum Ausbau und zur Absiche
rung ihrer Aufgaben benötigen, für sich spricht. Wir haben, obwohl uns das Problem bekannt war, diese Frage im Rahmen der Haushaltsdebatte auf der Tagesordnung gehabt. Die Regierungsfraktionen haben unsere Anträge bezüglich der Aufstockung der finanziellen Mittel abgelehnt. Das ist ihr gutes Recht. Zum Abschluss kommen wir 2016 in der ersten Sitzung, wo wir beschließen sollen auf der Basis eines Antrages von den Regierungsfraktionen, die Petition mit 4.7 abzuschließen, sie also der Regierung und den Fraktionen zu übergeben, damit es zukünftig im Doppelhaushalt Berücksichtigung findet. Ich finde, das ist schon ziemlich komisch. Wir schließen im Dezember einen Doppelhaushalt ab
und sagen dann im Januar, liebe Leute, im nächsten Doppelhaushalt berücksichtigt bitte die finanzielle Situation der Beratungsstellen im Interesse der Open Petition des Landesfrauenrates. Da hätte ich mir wirklich gewünscht, Sie hätten den Mut gehabt, die Petition abzulehnen und zu sagen, es gibt nicht mehr finanzielle Mittel. Aber den Petenten gegenüber immer weiter die Entscheidung zu verschieben, das halte ich nicht für redlich, und ich glaube, das tut auch dem Petitionswesen nicht gut.
Meine Damen und Herren, der Vorsitzende hat schon darauf aufmerksam gemacht, Massen- und Sammelpetitionen nehmen zu. Ich finde, das ist gut so, bringt es doch auch zum Ausdruck, dass die Petenten sich nicht nur mit einzelnen Problemen an uns wenden, sondern dass sie uns gemeinsam auf Missstände in ihren Regionen aufmerksam machen, auf Entscheidungen, die wir im Landtag getroffen haben, beziehungsweise auf Auswirkungen von Entscheidungen, die wir hier im Landtag getroffen haben, dass sie uns da gemeinsam darauf aufmerksam machen und sich nicht nur mit Petitionen, die sie persönlich betreffen, an uns wenden.
Aus unserer Sicht bedeutet das aber auch, dass, wenn wir diese Entwicklung ernst nehmen, wir vielleicht mal darüber nachdenken. Unser Antrag zum Gesetzentwurf, das Petitionswessen zu verändern in Mecklenburg-Vor- pommern, zielte darauf ab, dass wir zukünftig solchen Massen- und Sammelpetitionen ein anderes Gewicht geben, weil wenn wir uns das genau betrachten, gehen diese Petitionen, diese Sammelpetitionen, im Quartals- bericht unter. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass man sich in der 7. Wahlperiode dazu entschließt, solche Massen- und Sammelpetitionen auf die Tagesordnung des Landtages zu setzen, dann eventuell an die zuständigen Fachausschüsse zu überweisen, damit eine sachdienliche und schnellere Bearbeitung dieser Petitionen zustande kommt.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir im letzten Jahr – und das bedaure ich sehr – nur eine einzige Ortsbesichtigung durchgeführt haben. Anlässe zur Durchführung von Ortsbesichtigungen hätte es sicherlich mehrere gegeben. Ortsbesichtigungen – und da sind wir uns, glaube ich, im Ausschuss einig – tragen immer dazu bei, einen Konflikt konkret zu beraten beziehungsweise sowohl den Petenten als auch die Verwaltung mit ins Boot zu holen, um Kompromisse zu finden, um vor Ort zu sehen, wo das Problem liegt, damit wir eine Einschätzung vornehmen können, und um auf der anderen Seite aber auch den Petenten sagen zu können in einer Debat