Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 46. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratungen vereinbarungsgemäß fort.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Es ist vereinbart worden, den Tagesordnungspunkt 21 mit dem Tagesordnungspunkt 27 zu tauschen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Gemäß Paragraf 4 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung benenne ich für die heutige Sitzung den Abgeordneten Dr. Hikmat Al-Sabty zum Schriftführer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf Drucksa- che 6/2022 liegt Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten gemäß Paragraf 70 der Geschäftsordnung des Landtages vor. Die Tagesordnung soll um diese Vorlage erweitert werden. Gemäß Paragraf 74 Zif- fer 1 unserer Geschäftsordnung kann diese Vorlage beraten werden, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Landtages die Dringlichkeit bejahen. Zugleich muss die Einreihung in die Tagesordnung beschlossen werden. Wer stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Vorlage zu? – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Tagesordnung um die Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/2022 erweitert. Wir werden diese Vorlage am Schluss der heutigen Sitzung behandeln. Ich sehe und höre dagegen keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/1980 vor.
Ich rufe zunächst auf den Geschäftsbereich der Justizministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.
1. Aus welchen konkreten Gründen wurde ein mutmaßlicher Sexualstraftäter am 12. Juni 2013, trotz Eröffnung des Hauptverfahrens, vom Landgericht Schwerin gegen Meldeauflagen freigelassen?
Herr Abgeordneter, das Landgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 12.06. dieses Jahres die Anklage der Staatsanwaltschaft Schwerin unter anderem wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung in einem besonders schweren Fall zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Eröffnung des Hauptverfahrens setzt voraus, dass das Gericht bei vorläufiger Tatbewertung eine spätere Verurteilung des Angeklagten für wahrscheinlich hält. Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, ob Gründe für die Anordnung der Untersuchungshaft vorliegen und ob gegebenenfalls der Vollzug eines Haftbefehls ausgesetzt werden kann.
Das Landgericht Schwerin hat insoweit mit gesondertem Beschluss vom selben Tag den Vollzug des Haftbefehles ausgesetzt und dem Angeklagten unter anderem die Weisung erteilt, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden und es zu unterlassen, Kontakt jeglicher Art zu der mutmaßlich Geschädigten zu suchen, zu unterhalten, sich in ihre Nähe zu begeben oder sich in ihrer Nähe aufzuhalten.
Das Gericht hat die Auffassung vertreten, dass durch die erteilten Weisungen der Gefahr, der Angeklagte könnte sich dem Verfahren durch Flucht entziehen, sowie der Wiederholungsgefahr begegnet werden könne. Die Staatsanwaltschaft Schwerin hat diesbezüglich eine andere Auffassung vertreten und Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht Rostock ist der Auffassung der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat am 14.06. den Beschluss des Landgerichts Schwerin wieder aufgehoben. Der Angeklagte befindet sich seit dem 14.06. wieder in Untersuchungshaft.
Eine Zusatzfrage, Frau Ministerin: Aus welchen Gründen hat die Anwältin des Opfers dann ein Schreiben erhalten, dass die Frist zwischen Verhaftung und Verfahrenseröffnung nicht eingehalten werden kann?
Da muss ich Sie korrigieren. Die Opferanwältin hat ein Schreiben erhalten und da wurde angefragt insoweit, was sie davon hält, wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werde, und zur Begründung hat die Kammer eine hohe Belastung angegeben.
Noch eine Zusatzfrage: Es liegen also konkret keine Ent- lassungsgründe vor, weil eine Frist versäumt worden ist?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Finanzministerin und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn Stefan Köster, Fraktion der NPD, die Frage 2 zu stellen.
2. Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung der ausufernden Vergabe von prekären/zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen in der Staatskanzlei, den Ministerien und nachgeordneten Behörden begegnen?
Herr Abgeordneter, ich könnte mir die Beantwortung dieser Frage leicht machen und antworten, es gibt keine ausufernde Vergabe von zeitlich befristeten Beschäftigungsverhältnissen in der Landesregierung.
Ich will mir aber die Mühe machen und diese Aussage auch unterlegen. Ich gehe davon aus, dass die Grundlage Ihrer Frage ein Zeitungsartikel war, in dem berichtet wurde, in der Landesregierung wären 1.535 Personen befristet beschäftigt. Diese Zahl kann ich bestätigen. Sie
Allerdings muss ich widersprechen, wenn Sie von einer ausufernden Vergabe sprechen, denn diese 1.535 befristet Beschäftigten machen bei einem Personalbestand von aktuell 37.596 Beschäftigten einen Anteil von gerade einmal knapp vier Prozent aus. Zudem sind die Befristungen nahezu ausnahmslos sachlich begründet, etwa durch Schwangerschaftsvertretungen, durch befristeten Ersatz für Langzeiterkrankte oder aber durch Beschäftigung in zeitlich begrenzten EU-Projekten. Und auch wenn ich die einzelnen Gründe hier nicht im Detail für alle Häuser benenne, kann ich Ihnen sehr wohl für meinen Bereich Beispiele nennen.
In meinem Geschäftsbereich gibt es genau 93 Stellen, die zum Zeitpunkt der Abfrage befristet waren. Zum überwiegenden Teil waren diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Finanzamt Neubrandenburg beschäftigt und kümmerten sich im Auftrag aller Bundesländer um die Besteuerung der Renten im Ausland.
Wie Sie sicher wissen, ist Mecklenburg-Vorpommern diese bundesweite Aufgabe von Bundestag und Bundesrat zunächst nur befristet übertragen worden. Also gab es zunächst auch nur befristet einige Arbeitsverhältnisse. Erst Ende des vergangenen Jahres ist die dauerhafte Zuständigkeit endgültig beschlossen worden. Nachdem wir diese Zusage erhalten haben, wandeln wir zurzeit befristete Beschäftigungsverhältnisse schrittweise um.
Eine Zusatzfrage, Frau Ministerin: Sie können also ausschließen, dass ein Großteil der 1.535 Be- schäftigten hätte unbefristet eingestellt werden können oder einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten können?
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und bitte den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 3 und 4 zu stellen.
3. Welche Entwicklung bei der Anzahl und bei den Flächen der ökologisch wirtschaftenden Betriebe in der Landwirtschaft gibt es im Jahre 2013 und worin werden die Ursachen dafür gesehen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Zum 31.12. waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.081 Betriebe zertifiziert nach den Kriterien der ökologischen Landwirtschaft und der Ökoverordnung. Insgesamt haben sich zusätzlich 22 Unternehmen im Land einer Biozertifizierung unterzogen. Die insgesamt 811 biozertifizierten landwirtschaftlichen Unternehmen – das andere sind ja dann verarbeitende oder andere Einrichtungen oder Hotels – haben damit einen Stand von 125 Hektar und exakt diese 9,1 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche erreicht. Damit konnte im vergangenen Jahr ein Flächenzuwachs
von 2.540 Hektar verzeichnet werden. Seit dem Jahr 1998 erfolgte insofern eine doch deutliche Verbesserung des ökologischen Anbaus um insgesamt 40.000 Hektar.
Ich will an dieser Stelle ausdrücklich begrüßen, dass es ja heute Nacht zu einer Einigung im Europäischen Parlament hoffentlich gekommen ist. Im Trilog, was die Finanzierung anbetrifft, hat das weitreichende Konsequenzen. Im Kalenderjahr 2013 ist ja zum 15.05., also 15. Mai 2013, die neue Statistik mit aufgenommen worden und darin wird deutlich, dass wir wieder 25, immerhin 25 Betriebe, Landwirtschaftsbetriebe haben, die sich der ökologischen Landwirtschaft zuwenden werden, und das heißt, wir haben wieder einen Zuwachs von 2.000 Hektar. Das ist ein ganz gutes Ergebnis, glaube ich.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Diskussion um die Kosten und Erlössituation im ökologischen Landbau bin ich mit der tatsächlichen Entwicklung dort sehr zufrieden. Wir nehmen insgesamt zur Kenntnis, dass wir ein Stagnieren in Deutschland und Europa beim ökologischen Landbau auf hohem Niveau haben, aber bei Stagnation droht ein Stückchen Gefahr.
Eine Nachfrage: Welche Veränderungen haben sich in den Produktionsrichtungen beziehungsweise in der Verarbeitung bei den Sortimenten dabei ergeben?
Auch das ist eine interessante Frage. Wir nehmen zur Kenntnis – daran ist das ja abzulesen, wohin sich die Betriebe orientieren –, bei der Förderung ist es so, im ökologischen Landbau, dass der Geflügelbereich 60 Prozent der Investitionen ausmacht, im Mastvieh 10 Prozent, bei den Schweinen 9 Prozent, im Milchviehbereich sind es leider auch nur 8 Prozent. Ich würde mich da sehr freuen, wenn wir gerade im Milchbereich, weil dort tatsächlich gute Perspektiven zu erkennen sind, wenn da mehr passieren würde, aber es ist immer eine unternehmerische Entscheidung und auch die Investitionen im ökologischen Gartenbau liegen in Mecklenburg-Vorpommern bei etwa 5 Prozent.
Jetzt gab es natürlich schon eine gewisse Überlappung zu meiner eigentlichen zweiten Frage, aber ich stelle sie dann trotzdem.
4. Wie hat sich die Investitionstätigkeit in den Biobetrieben entwickelt, welche Trends und welche Investitionsschwerpunkte sind erkennbar?
Ja, diese Überschneidung hatte ich natürlich auch schon wahrgenommen. Deswegen habe ich gedacht, wir können das alles gleich in einem Abwasch machen. Der Trend ist ganz klar: hin zu mehr Veredlung, weg von der reinen pflanzlichen Produktion, hin zu mehr Veredlung, genau das, was wir wollten. Und es stellt sich auch ganz klar heraus – bei der regionalen Situation gerade auf den leichteren Standorten und nach wie vor mit dem Trend in Richtung der dauergrünen Ländereien –, dass hier in Mecklenburg-Vorpommern, in unserem Land in diesem Bereich der ökologische Landbau seine Heimat gefunden hat und dort sukzessive weiter ausgebaut wird.
Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres und Sport und hierzu bitte ich den Abgeordneten Herrn David Petereit, Fraktion der NPD, die Fragen 5 und 6 zu stellen.
5. Zu welchen linksextremistischen Straftaten kam es wann und wo im Zusammenhang mit der Spontandemonstration am 5. Juni und den nächtlichen Übergriffen in der Nacht in Rostock?