Fritz Tack
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist sehr bezeichnend, dass eine meiner letzten agrarpolitischen Reden in diesem Landtag die Krise auf dem Milchmarkt zum Thema hat. Die schwierige Lage der Milchbauern in Mecklenburg-Vorpommern, in Deutschland und in Europa begleitet uns nun schon seit fast zwei Jahren. Sie war meines Erachtens absehbar. Diese erneute Krise hat viele Ursachen und diese sind sehr komplexer Natur. Einfache Lösungen sind nicht in Sicht, diese gibt es meines Erachtens auch nicht. Ebenso wird sich die Krise auf dem Milchmarkt nicht erledigen, wenn wir alle im Antrag von SPD und CDU genannten Punkte eins zu eins umsetzen, aber dazu komme ich noch.
Diese Krise, das muss ich an dieser Stelle nochmals klar aussprechen, ist in Teilen auch hausgemacht. Nach den guten Milchjahren 2013 und 2014, in denen sich die Lage der Milchbauern nach der großen Krise 2008 bis 2012 nur unwesentlich entspannt hat, gab es eine meines Erachtens falsche Politik innerhalb der gemeinsamen europäischen Agrarpolitik mit der Abschaffung der Milchquote ohne weitere Regulierungselemente und das einseitige Setzen der Bundesregierung und des Bundes- und Landesbauernverbandes auf immer mehr Wachstum und Export.
Dieses hat ebenso zur Marktkrise beigesteuert wie eine unsinnige Außenpolitik mit gegenseitigen Sanktionen als Bestrafung für Russlands Ukraine-Politik und das Weltmarktgeschehen mit sinkender Nachfrage in China und zusätzlicher Milchproduktion in Übersee. Niemand weiß mehr wirklich weiter.
Wie immer gab und gibt es Forderungen des Berufsstandes an die Politik. Es ist ein wahres Chaos auf diesem Gebiet ausgebrochen. Stimmen nach mehr Zuschüssen, nach gesetzlichen Mengenregulierungen für Europa und Deutschland überschneiden sich mit dem Mantra der völligen Marktliberalisierung und der Forderung nach weniger Umwelt- und Tierschutzauflagen, und dann verbunden mit der Aufforderung, zusätzlich öffentliche Gelder einzusetzen, um die Milchbetriebe zu retten.
Leider können sich die verschiedenen Vertretungen der Milchbauern immer noch nicht einigen und mit einer Stimme sprechen, obwohl die Krise alle trifft, egal ob kleine, ob große, ob tiergerecht produzierende, ob ökologisch wirtschaftende oder sogenannte konventionelle Milchviehbetriebe, die übrigens nach meiner Auffassung alle auch tiergerecht produzieren.
Als förderndes Mitglied des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern rufe ich auf, das Motto „Einheit in der Vielfalt“ nun auch wirklich einmal zu praktizieren und mit einer Stimme zu sprechen, meine lieben Fachkolleginnen und Fachkollegen. Nur ein Phänomen ist diesmal neu: In Mecklenburg-Vorpommern sind die hochmodernen, am Tierwohl ausgerichteten Betriebe, die viel Geld investiert haben, mit am stärksten betroffen. Und das ist eigentlich eine aberwitzige Situation.
Auch in der Politik überbieten sich derzeit alle Zuständigen, von der EU bis hin zu den Bundesländern, mit den verschiedensten Lösungsvorschlägen, Sofort- und Notmaßnahmen. Da wird mal schnell der Geldhahn in Brüssel aufgedreht und 500 Millionen Euro werden zusätzlich zur Krisenbewältigung in den Agrarmarkt gepumpt, ohne dabei zu sagen, dass nur ein Teil dieser Gelder auch wirklich für die Milchbauern vorgesehen ist und dass dies eigentlich nur eine kleine Beruhigungspille ohne eine echte Wirkung ist. Die Bundesregierung reicht auch mal eben schnell 100 Millionen an Liquiditätshilfen durch – der Minister hat darüber gesprochen –, verbunden mit der Aussicht, aus 100 Millionen einmal 500 Millionen zu machen. Ein trauriger Witz, liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der Milliardenverluste der Branche, die zum jetzigen Zeitpunkt auf mehr als 7 Milliarden Euro geschätzt werden.
Und dann gibt es noch die Forderung der Agrarministerkonferenz der Länder und viele einzelne Notmaßnahmen der Länderregierungen. Der vorliegende Antrag beruht ja auch zu großen Teilen auf den Beschlüssen der Frühjahrs-AMK in Göhren-Lebbin. Ich halte das durchaus für richtig. Sie sollen nach dem Willen der Regierungskoalition, wie vorhin schon gesagt, eins zu eins umgesetzt werden. Die Beschlüsse von Göhren-Lebbin waren noch gar nicht öffentlich vorgestellt, da protestierte der Deutsche Bauernverband schon dagegen. Der Landesbauernverband tat es ihm leider gleich. Niemand will zu einer europäischen Quotenregelung zurück, niemand will Markteingriffe des Staates. Letzte Woche, im Vorfeld des Deutschen Bauerntages in Hannover, hörte ich aber auch die
Forderung nach einer kurzzeitigen gesetzlichen und europaweiten Milchmengenbegrenzung, bis sich der Markt wieder stabilisiert hat.
Es ist immer sehr einfach: Wenn die berufsständischen Vertretungen keine eigenen Lösungen anbieten können oder wollen, wird der Ruf nach Eingriffen der Politik immer lauter. An die eigentlichen Ursachen aber will niemand heran. Ich will es noch einmal klar aussprechen: Wer Marktwirtschaft und kapitalistisches Wirtschaftssystem will, der muss sich nicht wundern, wenn die Mechanismen des Marktes auch voll zuschlagen.
Nun stellen alle konsterniert fest, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Unterstützung unserer Milchbauern – ich wiederhole: unserer Milchbauern – nicht ausreichend sind, um einen dramatischen Strukturwandel zu verhindern. Die andere Seite der Medaille bleibt bei dieser Aussage völlig unberücksichtigt. Wollen denn alle in der Branche tätigen Betriebe diesen schon seit Jahrzehnten vor sich gehenden Strukturwandel tatsächlich verhindern? Selbst bei der Anhörung zur Milchkrise in unserem Agrarausschuss waren Stimmen zu vernehmen, dass einige tatsächlich auf eine Marktbereinigung setzen,
immer nach dem Motto „Hoffentlich hält mein Nachbar nicht mehr so lange durch und ich kann seine Marktanteile übernehmen“.
Das hat mich ehrlich gesagt nicht überrascht, aber doch sehr traurig gestimmt.
Meine Partei und ich wollen einen solchen Strukturwandel nicht, bei dem nur die großen und finanzstarken Betriebe mit vielen Agrarflächen und Quersubventionierungsmöglichkeiten überleben.
Wir wollen ein breit gestreutes Eigentum. Wir wollen wirtschaftliche Bedingungen, bei denen der kleine Familienbetrieb genauso wie größere Agrargenossenschaften und GmbHs existieren können.
Wir wollen eine bodengebundene Tierhaltung mit Tierobergrenzen für Einzelstandorte, die sich an Umweltkriterien, am Tierwohl und sozialen Komponenten der jeweiligen Region – ich wiederhole: der jeweiligen Region – orientieren.
Und wir sprechen uns für eine klare Regulierung des Milchmarktes aus. Andere Länder machen uns vor, wie das aussehen könnte. Über Regelungen in Kanada als nur ein funktionierendes Beispiel habe ich bereits einmal berichtet. Nur in Europa tut man sich angesichts des neoliberalen Kurses in allen Wirtschaftsbereichen sehr schwer damit.
Meine Fraktion wird heute Ihrem Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, zustimmen, aber wir sagen auch klar, dass nicht alle Vorschläge die Meinung meiner Partei widerspiegeln. Wir wissen, dass die Umsetzung des Antrages die Situation unserer Milchbauern kaum verändern wird, wenn wir nicht ernsthaft im europäischen Rahmen die Milchmenge auf dem Markt begrenzen.
Eine solche Begrenzung muss auch Elemente beinhalten, wie zukünftig ein Überangebot verhindert werden kann. Wir brauchen eindeutige Verhandlungspositionen der Milchbauern gegenüber den Molkereien auf Augenhöhe. Und wir wollen auch den Verbraucher nicht aus seiner Verantwortung entlassen. Er kann durch seine Marktmacht und die Nachfrage nach regional und ökologisch hergestellten Produkten eine Menge bewirken. Wir dürfen die Konzentrationsprozesse im Einzelhandel nicht noch politisch unterstützen, so, wie es Bundeswirtschaftsminister Gabriel tut. Seine Begründung mit dem Schutz der Arbeitsplätze von Verkäuferinnen und Verkäufern, der langfristig eher zu bezweifeln ist, taugt nichts, denn auf der anderen Seite verlieren wir dringend benötigte Arbeitsplätze und ganze Betriebe im ländlichen Raum.
Mecklenburg-Vorpommern und einige der neuen Bundesländer wird es dabei besonders schwer treffen, sind wir doch wie Brandenburg oder Sachsen-Anhalt ein besonders agrarisch geprägtes Bundesland. Das brauche ich hier nicht noch einmal zu betonen. Nur vom Tourismus und den wenigen Industriearbeitsplätzen im Land können wir nicht leben, gibt es keine Zukunft. Wir brauchen die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Wir brauchen Tierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern, ja, ich sage noch einmal, wir brauchen mehr Tierhaltung im Land.
Wir brauchen aber auch die Lebensmittelindustrie, wir brauchen mehr Veredlung unserer landwirtschaftlichen Erzeugnisse vor Ort. Es muss uns gelingen, die Wertschöpfung in unserem Bundesland auszubauen. Genau an dieser Stellschraube kann auch die Landespolitik mit ihrer politischen Rahmensetzung eine Menge tun. Hier sehe ich aber auch eine große Verantwortung des Bauernverbandes und der anderen berufsständischen Vertretungen. Immer nur den freien und liberalisierten Markt predigen, immer noch auf maximale Ausweitung des Exports setzen, immer nur Abwehrkämpfe gegen Umweltauflagen führen – wer so handelt, hat die Zeichen der Zeit nicht voll erkannt. Aber in der Opferrolle scheint man sich eingerichtet zu haben. Das befreit scheinbar von einem notwendigen Prozess des Umdenkens. Das befreit scheinbar davon, sich an die Spitze der Veränderungen setzen zu müssen. Wir warten jedenfalls immer noch auf gangbare Vorschläge des Deutschen Bauernverbandes, auch und gerade nach Hannover.
Mit der Zustimmung zum vorliegenden Antrag geben meine Fraktion und meine Partei ein klares Bekenntnis für die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern ab. Mecklenburg-Vorpommern ohne unsere Bäuerinnen und Bauern, ohne landwirtschaftliche Betriebe und Hofläden, ohne Milchtankstellen und Molkereien, ohne Schlachthöfe und Wurstfabriken und ohne die vielen anderen Veredler können und wollen wir uns nicht vorstellen. Mecklenburg-Vorpommern braucht die Milchbauern und die Landwirte. Ich greife einen Slogan auf, der vielfach jetzt im Umlauf war: „Wir brauchen die Kuhzunft für die Zukunft.“ – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der aufgerufenen Drucksache heißt es, ich zitiere: „Der Landtag möge beschließen: Die Landesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass als Teil einer wirksamen Gesamtstrategie zur Reduzierung der Stickstoffbelastung der Umwelt, Möglichkeiten von Abgaben bei Stickstoffüberschüssen in der Landwirtschaft geprüft und bei Realisierbarkeit entsprechend umgesetzt werden.“ Ende des Zitats.
Das ist der gesamte vorliegende Antragstext. Meine persönliche Übersetzung lautet: Die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fordert heute zum wiederholten Mal eine Steuer auf Stickstoffdünger, das heißt eine Steuer auf Gülle, auf Festmist und verschiedene mineralische Düngemittel.
Um es klar zu sagen: Das ist nicht der Weg meiner Fraktion DIE LINKE.
Natürlich sehen wir auch, dass es gerade bei der Reduzierung der Nährstoffüberschüsse in der Landwirtschaft
noch erheblichen Handlungsbedarf gibt. Nicht zuletzt hat sich ja auch das Umweltbundesamt mit seiner Studie „Reaktiver Stickstoff in Deutschland“ erst am 23.06., also vor zwei Wochen – die Bundesumweltministerin Barbara Hendricks – in die Debatte eingebracht.
Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN muss man dabei aus meiner Sicht zugutehalten, dass sie immer wieder Themen aufgreift, die mit der Art und Weise zusammenhängen, wie wir in Deutschland und in MecklenburgVorpommern Landwirtschaft betreiben sollten. So hat Ihre Partei, verehrte Frau Dr. Karlowski, einen nicht gerade geringen Einfluss auf die Landwirtschaftspolitik in Bund und Ländern. Immerhin stellen die GRÜNEN eine Reihe von Landwirtschaftsministern in den Ländern und trugen jahrelang Verantwortung im Bund auf diesem Gebiet. Trotzdem sind wir zum Beispiel bei der Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie – Sie haben es selbst gesagt – immer noch nicht recht vorangekommen und sehen uns einem Vertragsverletzungsverfahren ausgesetzt.
Deshalb kann ich nur immer wieder die Forderungen meiner Partei wiederholen: Die Bundesregierung muss umgehend die Novelle der Düngeverordnung beschließen. Die bisher bekannt gewordenen Vorschläge, zum Beispiel für maximal zulässige Düngerüberschüsse auf unseren Feldern, sind für uns nicht ausreichend.
Wir fordern eine Stall-Schlag-Bilanz für die Wirtschaftsdünger. Wir fordern ein Verbot für eine rein gewerbliche Nutztierhaltung, die nicht bodengebunden ist. Das hatte ich bei der Milch erst auch schon gesagt. Wir brauchen standortbezogene, regional abgestimmte Tierbestandsobergrenzen, die auf wissenschaftlicher Basis beruhen. Auch das haben wir wiederholt betont.
Wir fordern eine Aktualisierung der Regeln für die sogenannte gute fachliche Praxis hin zu mehr Boden- und Gewässerschutz. Wir fordern, dass auch MecklenburgVorpommern seine Hausaufgaben erfüllt und zum Beispiel die Gewässerrandstreifen deutlich verbreitert. Wir fordern einen schnelleren, aber bedarfsgerechten Ausbau des ökologischen Landbaus in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern.
Wir fordern eine schnellere und weitere Ökologisierung der gesamten Agrarproduktion. Wir fordern eine weitere Anpassung der Verpachtungskriterien für landeseigene Flächen durch Umweltauflagen und wir fordern noch zielgenauere Agrarumweltmaßnahmen. Wir fordern – Sie sehen, es ist ein ganzer Forderungskatalog – eine weitere Reduzierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln auf das absolut notwendige Maß, wie wir das bei der Debatte über den Glyphosateinsatz erläutert haben.
Wir fordern aber auch, und ich unterstreiche jetzt noch einmal „auch“, dass alle Umweltleistungen der Landwirte, ob nun freiwillig erbracht oder gefordert, tatsächlich durch die Gesellschaft vergütet werden. Das sind für DIE LINKE die richtigen Wege, um auch zu einer deutlichen Verbesserung der Stickstoffbilanz zu gelangen.
Aber, meine Damen und Herren, wir verlieren dabei nie die sozialen und die wirtschaftlichen Aspekte aus den
Augen. Nachhaltiges Wirtschaften heißt für uns, die Einheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem zu sichern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer Forderungen nach einer Stickstoffsteuer erhebt, sollte auch immer eine Folgenabschätzung gemacht haben. Mit einer solchen deutschlandweiten Steuer verschlechtern wir die ohnehin schwierige Situation unserer landwirtschaftlichen Betriebe weiter. Wir haben das in der vorherigen Debatte ausführlich besprochen.
Wenn wir über so etwas reden, kann das eigentlich nur europa- und weltweit funktionieren. Auch ein landwirtschaftlicher Betrieb, ob nun ökologisch oder konventionell ausgerichtet, muss sich am Ende des Tages und vor allen Dingen am Ende des Wirtschaftsjahres betriebswirtschaftlich rechnen, wie es so schön neudeutsch heißt. Die einseitige Einführung einer solchen Steuer wird zur Folge haben, dass noch mehr deutsche Betriebe in die Schieflage geraten. Ein Europa ohne Grenzen für landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen, das wir sicher alle wollen, darf eben nicht dazu führen, dass nur noch die Großen und die Starken überleben. Ein Europa, das mit CETA und TTIP riesige Freihandelszonen schaffen wird, unabhängig von aller daran geübter Kritik, darf nicht dazu führen, dass kleine Familienbetriebe nicht mehr überleben können. Auch das wäre eine Folge eines solchen vorgeschlagenen einseitigen Schrittes.
Aus all den genannten Gründen wird meine Fraktion den vorliegenden Antrag ablehnen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss jetzt nach den vielen guten Worten, die mir schon zugekommen sind, meine Rede völlig verändern.
Ich bedanke mich zunächst einmal beim Minister für die guten Wünsche, ich bedanke mich bei den Agrarausschussmitgliedern – das habe ich aber neulich beim „Forstpolitischen Waldspaziergang“ schon getan –, ich bedanke mich bei dem Sekretariat für die langjährige gute Zusammenarbeit.
Und dann finde ich es gut, dass wir die Zahl drei haben. Das ist der dritte Tagesordnungspunkt,
es ist ja eigentlich mal die 103 gewesen, und drei Reden habe ich heute. Das ist nun die dritte und damit für mich auch die allerletzte, die ich hier in diesem Hohen Hause halten darf,
und dass es zum Wald ist, das macht mir natürlich auch noch Spaß.
Der turnusmäßige Waldzustandsbericht bietet meines Erachtens keinen politischen Sprengstoff. Er eignet sich auch nicht dazu, sich von den politischen Konkurrenten im Wahlkampf abzusetzen, aber ich finde es gut, dass wir heute darüber sprechen und zum Abschluss dieser Legislatur sozusagen.
Ich könnte es mir jetzt sehr einfach machen und das Vorwort von Minister Dr. Backhaus zum Waldzustandsbericht verlesen. Da sind die wichtigsten Fakten genannt und ein bisschen Romantik – das gehört ja auch immer zum Wald dazu – ist auch dabei. Aber ich möchte es dann doch nicht ganz so kurz machen, vielleicht zur Enttäuschung von Ihnen allen hier.
Die Entwicklung des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern kann insgesamt als positiv betrachtet werden, wenn man die letzten 30 Jahre zugrunde legt. Davon konnte sich der Agrarausschuss in seiner letzten planmäßigen Sitzung beim „Forstpolitischen Waldspaziergang“ am 30.06. überzeugen. Es gelang, den Wald zu mehren und ihn gesünder zu machen, und der Wald ist öffentlich zugänglich. Der Wald im Besitz des Landes blieb erhalten
und es konnten zusätzliche Forsten aus dem Besitz des Bundes in Landeseigentum überführt werden, ganz so, wie es das Waldgesetz Mecklenburg-Vorpommern bestimmt.
In die Schlagzeilen geriet der Wald in Mecklenburg-Vorpommern nur, wenn es um Einzelereignisse wie Unwetterschäden, Schäden durch Starkregen und Frost, den Befall mit Borkenkäfern oder anderen Schädlingen wie dem Eichenprozessionsspinner, wenn es um den Tausch von landeseigenen Flächen mit privaten Waldbesitzern oder wenn es um die schwankenden Holzpreise der letzten Dekaden ging. Dagegen schreibt eine langsame und positive Entwicklung leider keine Schlagzeilen. Es ist also mitnichten nur ein Erfolg der derzeitigen Landesregierung, auch die Bestrebungen der letzten DDR-Regierung und aller Landesregierungen seit 1990 haben ihren Anteil an dieser positiven Entwicklung. Denn eines ist unbestritten: Änderungen in der Wald- und Forstpolitik haben meistens keine sofortigen Auswirkungen. Die Folgen zeigen sich meist Jahre später. Nicht umsonst stammt der Begriff der Nachhaltigkeit aus der Forstwirtschaft. Alles, was wir heute mit dem Wald und im Wald tun, hat größten Einfluss in der Zukunft.
Und dann will ich doch mal ein Zitat aus dem Bericht bringen: „Im Jahr 2013 jährte sich die Prägung des Begriffs der Nachhaltigkeit durch den sächsischen Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz zum 300. Mal. Sein Werk... gilt als eine der ersten geschlossenen Abhandlungen über eine nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland und damit als Ausgangspunkt der Entwicklung einer auf forstwissenschaftlichen Grundlagen basierenden Forstwirtschaft.“ Ende des Zitats. Das soll auch das letzte Zitat gewesen sein, was ich heute gebracht habe.
In den letzten fünf Jahren war in Mecklenburg-Vorpommern ein Waldzuwachs von durchschnittlich 245 Hektar pro Jahr festzustellen. Einerseits ist das natürlich positiv, andererseits ist dabei leider anzumerken, dass gerade Ausgleichs- und Aufforstungsmaßnahmen für große Investitionsvorhaben wie die A14 oder die großen Erdgasleitungen durch unser Land keinen örtlichen Zusammenhang mehr aufweisen. Das mag forstpolitisch Sinn machen, es erschwert aber für den Bürger das Verständnis für Umwelt- und Waldpolitik. Wer im Zuge des Eisenbahnbaus notwendige Rodungen von Waldflächen direkt erlebt, hat weder etwas von den Aufforstungsmaßnahmen auf Rügen, noch bekommt er sie überhaupt mit. Hier muss die Landesregierung offensiver den Sinn und den Zweck solcher Maßnahmen erläutern und vertreten.
Auch macht mir Sorgen, dass es noch immer 21.000 Hektar Wald im Bundesbesitz gibt, die durch die BVVG privatisiert werden sollen. Wer die Privatisierungspolitik des Bundes zulasten der neuen Bundesländer und ihrer Einwohner kennt, dem schwant hier sicherlich nichts Gutes. Auch hier werden wieder die finanzstärksten Investoren und Privatpersonen zum Zuge kommen und in der überwiegenden Zahl sind das keine Bürger aus MecklenburgVorpommern. Dem sollte klarer Widerstand aus unserem Hause wie auch bei der Bodenprivatisierung entgegenstehen. Wir wollen nicht, dass nach den Agrarflächen auch noch der Wald zum Spekulationsobjekt verkommt. Das ist eine Aufgabe …
Das ist leider so.
Das ist eine Aufgabe für alle demokratischen Parteien, die im September in den Landtag einziehen werden. Diese Aufgabe lege ich Ihnen allen ans Herz, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zum Waldbestand, den Baumarten, der Altersstruktur der Bäume, dem Holzvorrat und dem Zuwachs muss ich nichts sagen, das kann jeder Interessierte selbst nachlesen in diesem vorgelegten Bericht. Der dargestellte Waldzustand ist zwar in den letzten fünf Jahren relativ stabil, aber mit aktuell 18 Prozent Nadel- und Blattverlust immer noch nicht gut und deutlich schlechter als zu Beginn des Erhebungszeitraums. Hier wartet beim Waldumbau und der Anpassung unserer Wälder an den Klimawandel noch eine Menge Arbeit. Maßnahmen zum Waldumbau sind heute schon dringend geboten und zum Glück wird vieles auch schon unternommen. Meine Fraktion konnte sich dabei von den Bemühungen der Landesforstanstalt überzeugen, als wir vor fast zwei Jahren das Thema „Auswirkungen des Klimawandels auf Mecklenburg-Vorpommern“ im Rahmen unserer Sommerklausur der Fraktion behandelten und dabei natürlich auch über den Wald im Speziellen mit kompetenten Vertretern aus dem Landwirtschaftsministerium diskutierten.
Seit zehn Jahren besteht in Mecklenburg-Vorpommern die Kulisse des Europäischen Schutzgebietskonzeptes Natura 2000. Hier müssen natürlich auch Waldflächen aufgenommen werden. Die vorgeschriebene Managementplanung ist auf gutem Wege und wird für die Wälder von der Landesforstanstalt umgesetzt. Die für die Offenland- und Vogelschutzgebiete zuständigen Fachbehörden für den Naturschutz haben aber auch noch eine Menge Hausaufgaben hinsichtlich der Planung zu erledigen. Hier muss noch mehr vonseiten der Landesregierung unternommen werden, um endlich zum Ziel zu kommen. Es reicht aus meiner Sicht nicht aus, dass gegen- wärtig zwei, oder sage ich besser, „nur“ zwei Pilotprojekte für EU-Vogelschutzgebiete durchgeführt werden, in die die Landesforstanstalt mit eingebunden ist. Das ist zu wenig und das geht zu langsam.
Ich will nur an dieser Stelle festhalten, dass Mecklenburg-Vorpommern seinen Beitrag zum Biodiversitätskonzept des Bundes mit dem Ziel von zwei Prozent Wildnisgebieten in Deutschland bis 2020 verantwortungsvoll leistet. Aus meiner Sicht mangelt es allerdings an einer Vernetzung der vielen Naturschutzgebiete, der Nationalparke, der Biosphärenreservate, der Landschaftsschutzgebiete und anderer Schutzgebiete untereinander. Mehr Waldstreifen, mehr Hecken, mehr Knicks und Sölle können und sollen hier zu einem besseren Verbund führen. Ausgeräumte Landschaften helfen uns nicht.
Damit will ich es für heute fachlich bewenden lassen. Der Waldzustandsbericht zeichnet ein überwiegend positives Bild, macht aber auch klar, dass wir in MecklenburgVorpommern noch eine Menge Arbeit haben. Das ist eine große Aufgabe für uns alle, das ist eine große Aufgabe für die gesamte Gesellschaft, einschließlich der privaten Waldbesitzer. Denken wir immer daran: Waldarbeit ist Arbeit für die Zukunft.
Ich will sagen, ich wünsche den Agrarpolitikern der demokratischen Parteien für die Zukunft eine glückliche Hand. Denken Sie immer daran, das Land braucht für seine Zukunft die Landwirte, die Fischer und die Förster! Damit bin ich mit meiner Rede zum Thema am Ende.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, gestatten Sie mir noch einige wenige Worte, denn an dieser Stelle schließt sich der Kreis der Plenarsitzungen der 6. Wahlperiode und meiner Abgeordnetentätigkeit für meine Fraktion. Ausgangspunkt war für mich dabei die Rede, die ich als Alterspräsident bei der Konstituierung des Hohen Hauses halten durfte, das war im Oktober 2011. Endpunkt ist nun meine unwiderruflich letzte Rede während einer Landtagssitzung, die zudem dem letzten Tagesordnungspunkt gegolten hat und zu diesem der letzte Beitrag einer Fraktion war. Doch wie schon Goethe seinen Faust in dessen letzten Worten sagen ließ: „Das Letzte wär’ das Höchsterrungene.“
Und so möchte ich zum Schluss meiner Ausführungen Danke sagen – ich wiederhole mich hier auch gern –, Danke für viele Jahre streitbarer, aber konstruktiver Zusammenarbeit im Agrarausschuss und auch hier im Plenum, Danke für den kollegialen Umgang miteinander, Danke für die konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ministerium und insbesondere auch dort mit den Mitarbeitern. Möge dieses den Agrariern und Agrarierinnen eigene Arbeitsklima auch während der folgenden Legislaturperiode Bestand haben! Möge es gelingen, den Rahmen für eine weitere gedeihliche Entwicklung des ländlichen Raumes, unseres schönen Landes MecklenburgVorpommern weiter auszugestalten!
Ich danke Ihnen allen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Frau Präsidentin, herzlichen Dank!
Und jetzt versuche ich es noch mal in Plattdeutsch: Teihn Johr sünd ne lange Tiet, wenn man se vör sik hett. Teihn Johr sünd ne korte Tiet, wenn man se achter sik hett. So sech ik denn nu adschüs ok, leife Lüd!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich finde es außerordentlich bedauerlich, dass sich dieser Landtag nicht die Zeit genommen hat, den vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausführlich in den Fachausschüssen zu beraten.
Das lag meines Erachtens einerseits daran,
dass diese Gesetzesvorlage so kurz vor Toresschluss sozusagen das Parlament erreichte. Wenn Ihre Fraktion, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, es wirklich ernst gemeint hätte, wäre dieser Antrag sicherlich schon sehr viel früher eingereicht worden,
zumal das Vorbild des Gesetzentwurfes schon aus dem Jahre 2009 stammt.
Aber das hatten wir schon bei der Ersten Lesung Ihres Entwurfes festgestellt. Andererseits kritisiere ich den Umgang der Regierungskoalition mit diesem Gesetzentwurf.
Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, haben es nicht für notwendig erachtet, diesen in Einzelpunkten durchaus strittigen, aber immer diskussionswürdigen Entwurf in die Ausschüsse zu überweisen. Meiner Meinung nach kann es bei der Diskussion über einen Gesetzentwurf von Fraktionen dieses Landtages nicht angehen – egal, ob dieser von der Opposition oder den regierungstragenden Fraktionen kommt –, diesen nicht einmal in die zuständigen Ausschüsse zu leiten und damit auch die Chance zu bieten, ihn gründlich zu beraten. Zwei kurze Debatten im Plenum reichen nicht aus, schon gar nicht bei einem für die Agrarwirtschaft so wichtigen Thema.
Große Koalitionen sind für eine Debattenkultur und die Diskussion wichtiger Anliegen meistens nicht gut. Große Koalitionen erstarren nach einiger Zeit, sie verwalten das Land häufig ohne Zukunftsideen und ohne Elan auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner.
Die Koalitionspartner blockieren sich oft gegenseitig und sind eigentlich nur am Erhalt der Macht interessiert.
Das ist meiner Meinung nach sehr schade.
Das gilt es, mit der Wahl am 4. September zu ändern. Außerdem ist es eben doch ein Unterschied, ob eine Oppositionsfraktion einen Gesetzentwurf vorlegt oder die Regierungsfraktionen. Die Opposition steckt trotz eventueller Vorlagen, wie das in diesem Falle der Fall ist, eine Menge Arbeit in solch ein Projekt. Das wage ich bei Ihnen zu bezweifeln, meine Damen und Herren von der SPD und CDU. Von Ihnen werden Gesetzentwürfe nur dann vorgelegt, wenn die Regierung etwas versäumt hat, und selbstverständlich wird da von Regierungsseite komplett zugearbeitet.
Noch eines möchte ich Ihnen allen für die Zukunft mit auf den Weg geben. Sicherlich haben wir gerade im Agrarausschuss auch anderes erlebt. Es gab durchaus das Bemühen, Anliegen der Opposition aufzunehmen und so weit wie möglich, häufig allerdings etwas abgeschwächt, als Empfehlung der Landesregierung an die Hand zu geben. Das traf bei Themen zu, bei denen der gesellschaftliche Druck schon groß war und man hier schlecht Anträge der Opposition einfach so ablehnen konnte. Zugestimmt haben Sie ja sowieso nie.
Nun noch etwas konkret zum vorliegenden Gesetzentwurf, ich wiederhole mich an dieser Stelle gerne. In der Ersten Lesung merkte ich an, dass viele der vorgeschlagenen Regelungen zur Verbesserung der Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern die Zustimmung meiner Fraktion finden. Wir betrachten diese Vorlage als einen Versuch, politisch Einfluss zu nehmen auf die derzeit laufenden Veränderungen, denn die Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, in Ostdeutschland und im Bundesgebiet, ja, in der gesamten EU ist im Umbruch. Längst hat der landwirtschaftliche Boden, die Produktionsgrundlage – wir haben das mehrfach festgestellt, die wichtigste Produktionsgrundlage –, den Charakter des Gemeineigentums verloren. Längst gilt das Recht des Stärkeren. Überall gibt es finanzstarke außeragrarische Investoren, die den Boden als Spekulationsobjekt für sich entdeckt haben. In allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion finden Konzentrationsprozesse statt, begünstigt durch die Marktwirtschaft
und befördert durch gesetzliche Regelungen, die nicht geeignet sind, diesen unerwünschten Prozessen ein Ende zu bereiten.
Ich wiederhole deshalb: Das Grundstückverkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz sind in ihrer derzeitigen Fassung offensichtlich nur noch ein stumpfes Schwert. Zudem fließen durch Zins- und Pachtzahlungen in großem Umfang Gelder aus der Landwirtschaft ab. So landen schließlich auch die Subventionen und die gewollten Zahlungen für Umweltleistungen der Landwirtschaft ganz oder teilweise in den Händen von Banken, außerlandwirtschaftlichen Investoren und privaten Grundeigentümern, die nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben.
Ich komme zum Schluss: Dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir nicht vollinhaltlich zustimmen. Bei einzelnen Regelungen haben wir nicht nur verfassungsrechtliche Bedenken, einige halten wir sogar für kontraproduktiv und falsch. Deshalb wird sich meine Fraktion bei der Schlussabstimmung enthalten. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Knapp ein Jahr nach dem von der SPD-Fraktion initiierten Antrag „Zukunft der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern“ beschäftigt sich dieses Hohe Haus zum wiederholten Male mit der Aquakultur. Es geht heute um die Erfüllung des Punktes II.4 des genannten Antrages, nämlich bis Juni 2016 eine Landesstrategie zur Entwicklung der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern vorzulegen.
Zur Erinnerung: Zu folgenden Punkten wurde die Landesregierung neben der Landesstrategie ebenfalls noch aufgefordert:
„sich auch weiterhin für den Erhalt und den Ausbau
der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen“;
„die in den zurückliegenden Jahren aus Mitteln der
Europäischen Union und des Landes MecklenburgVorpommern geförderten wissenschaftlichen Entwicklungen weitgehend in der Förderperiode des Europäischen Meeres- und Fischereifonds 2014 – 2020 fortzuführen, um schrittweise zur Praxisreife zu gelangen“;
und „auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass in
Deutschland bestehende rechtliche Rahmenbedingungen an die Erfordernisse einer nachhaltigen und“ gleichzeitig „wirtschaftlichen Aquakultur angepasst werden“.
Neben einem Feststellungsteil war das die gesamte Beschlusslage. Heute erfolgt also quasi die Abrechnung
des Antrages und die Darstellung der Leistungen der Landesregierung. Immerhin wurde sie ja von den Koalitionsfraktionen per Antrag zu einem „Weiter so“ aufgefordert.
Die vorliegende Landesstrategie findet dabei durchaus die Zustimmung meiner Fraktion, zeigt sie doch deutliche Unterschiede in der Ausrichtung zum Nationalen Strategieplan Aquakultur für Deutschland und zur Strategie der Deutschen Agrarforschungsallianz. Sie ist deutlich konkreter. Wenn man nachhaltige Erfolge erreichen will, macht die unternehmensorientierte Entwicklung, also die Ausrichtung einer Landesstrategie an den Bedürfnissen und Interessen von Unternehmen, die in MecklenburgVorpommern investieren sollen und die im Lande investieren wollen, absolut Sinn. Das angestrebte Ziel von 6.500 Tonnen Fisch und Krustentieren pro Jahr mag manchem nicht ambitioniert genug erscheinen, angesichts von derzeit circa 1.100 bis 1.200 Tonnen pro Jahr Ertrag aus der Aquakultur in Mecklenburg-Vorpommern ist das jedoch aus meiner Sicht durchaus ehrgeizig. Allerdings fehlt die Angabe, bis wann wir in MecklenburgVorpommern dieses hehre Ziel erreichen wollen.
Aber ich will jetzt keinen Überbietungswettbewerb hier starten, denn einiges – und das zeigt die vorliegende Strategie auch deutlich – muss noch getan werden. Ich denke da zum Beispiel an den nach wie vor zu hohen Einsatz von Fischmehl und Fischöl in den Kreislaufanlagen oder ich denke an den vergleichsweise hohen Wasser- und Energieverbrauch oder an die ungelösten Probleme mit der integrierten multitrophischen Aquakultur und den Netzgehegeanlagen hinsichtlich der Nährstoffbelastung des Wassers und ich denke nicht zuletzt an den Tierschutz für die Nutzfische. Ich meine also vor allem den ökologischen Fußabdruck der Aquakultur, aber auch die Chancen für gute Arbeitsplätze, die wir gerade im ländlichen Raum benötigen.
Der Agrarausschuss konnte sich in seiner letzten auswärtigen Sitzung vor Ort am 30.06. bei der Firma PAL darüber informieren, wie Forschung, Entwicklung, Produktion und Vermarktung sozusagen in einer Kette ausgezeichnet funktionieren können. Aber alles das, was ich dazu noch sagen könnte, haben wir heute bereits gehört oder es ist dann im Bericht des Agrarausschusses auch wiederzufinden.
Der Ansatz der Landesregierung, für die Förderung der Aquakultur Mittel aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds zu nutzen, ist aus meiner Sicht ein sinnvoller Weg. Der maximale Fördersatz von 49 Prozent für Investitionen sollte aber nur dann ausgereicht werden, wenn hinter der einzelnen Maßnahme ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept steht und eine Nachhaltigkeit des Unternehmens nachgewiesen ist. Immerhin geht es um eine Menge öffentlicher Gelder. Neben den Investitionen sollen Vermarktung und Marketing, die Verarbeitung, die Technologie, die Weiterbildung und nicht zuletzt die Forschung gefördert werden – eine Menge Aufgaben für die begrenzten Mittel, die Mecklenburg-Vorpommern aus diesem EU-Fonds zur Verfügung stehen. Und was nach 2023 passiert, ist auch noch ungewiss.
Mein Fazit: Die von der Landesregierung vorgelegte Strategie ist aus unserer Sicht eine der wenigen Landesstrategien, die diesen Namen tatsächlich verdient. Meine Fraktion wird sie heute und auch zukünftig unterstützen, denn sie fördert die Wertschöpfung im ländlichen
Raum, und gerade das wollen wir. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es also wieder einmal um den Dauerbrenner Glyphosat. Allein in dieser Legislaturperiode gab es dazu mehrere Anträge namens der Fraktionen BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und meiner Fraktion sowie mehrere Kleine Anfragen. Daneben spielt dieses am meisten angewandte Totalherbizid in der öffentlichen Debatte um die Art und Weise, wie in Deutschland, in der Europäischen Union und in der ganzen Welt Landwirtschaft betrieben wird, eine herausragende Rolle.
Was dabei oftmals auf der Strecke bleibt, ist die Sachlichkeit. Ausnahmen bestätigen auch in diesem Fall die Regel, wenn es zum Beispiel um die vielen Diskussionen hier im Landtag geht. Meiner Meinung nach haben wir fast immer – fast immer! – versucht, bei diesem Thema Sachlichkeit und Fachlichkeit walten zu lassen oder, wie Minister Backhaus zu sagen pflegt, eine wissensbasierte Debatte zu führen.
Seinerzeit brachte meine Fraktion einen Antrag in den Landtag ein, den Einsatz des Wirkstoffes Glyphosat zu beschränken. Trotz öffentlicher Anhörung und vieler sachlicher Argumente, die sich für eine deutliche Begrenzung aussprachen, wurde der Antrag abgelehnt. Es gelang auch nicht, eine einigermaßen befriedigende Entschließung zu erarbeiten.
Allerdings waren damals die unterschiedlichen Bewertungen der verschiedenen Unterorganisationen der Vereinten Nationen noch nicht bekannt, die sich scheinbar
widersprechen. Einerseits hat die Internationale Krebsforschungsagentur IARC geurteilt, Glyphosat sei vermutlich krebserregend beim Menschen. Andererseits kamen jedoch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ebenso wie Fachleute der Weltgesundheitsorganisation WHO und der Welternährungsorganisation FAO zum Schluss: Eine krebserregende Wirkung ist unwahrscheinlich, wenn das Mittel – und darauf lege ich jetzt sehr viel Wert – bestimmungsgemäß angewendet wird.
Seither tobt der Kampf um die Deutungshoheit über diese Studien und Einschätzungen. Zuletzt hat das Thema Glyphosat einen veritablen, bis heute nicht gelösten Koalitionsstreit in Berlin ausgelöst. Dieser war der Haupt- grund dafür, dass es bisher zu keiner langfristigen Verlängerung der Zulassung dieses Mittels in der Europäischen Union kam. Und das ist, denke ich mal, gut so.
Am Montag wurde nun im zuständigen EU-Ausschuss über einen neuen Vorschlag der Kommission abgestimmt. Sie – die Kommission – plante eine Verlängerung der Zulassung für das möglicherweise krebserregende Glyphosat um bis zu 18 Monate, um die Ergebnisse eines Gutachtens der Europäischen Chemikalienagentur ECHA mit Sitz in Helsinki abzuwarten. Dieses Ergebnis ist gewissermaßen typisch europäisch: Es ist immer noch keine Entscheidung getroffen. Damit wird eine weitere Abstimmung in einem Vermittlungsausschuss nötig. Falls diese wiederum ohne Ergebnis bleibt, entscheidet die EU-Kommission. Allerdings – das sollten wir auch beachten – verliert Glyphosat Ende dieses Monats die Zulassung in der Europäischen Union.
Meine Kollegin und Parteifreundin, die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Dr. Kirsten Tackmann, bemerkte dazu, ich zitiere: „Während Bundes- agrarminister Schmidt und Union nach wie vor das Mantra der Unbedenklichkeit von Glyphosat vor sich hertragen, zeigt der neue Vorschlag der EU-Kommission, dass sie Zweifel an dieser Bewertung unterdessen anerkennt. Allerdings bleibt die Kommission inkonsequent. Denn aus Sicht der LINKEN heißt Vorsorgeprinzip: Im Zweifel gegen eine weitere Zulassung“, Ende dieses Zitats.
Das trifft es, wie ich finde, genau auf den Punkt. Eine befristete Lösung kann zwingend nur unter der Voraussetzung, dass unverzüglich bestehende Zweifel geklärt und Kenntnislücken geschlossen werden, überhaupt zielführend sein. Und zwar muss das unabhängig von Einflüssen der Agrar- und Chemielobby und ausschließlich im Interesse des Schutzes von Mensch und Umwelt erfolgen.
Unabhängig von der künftigen Entscheidung in Brüssel bleibt DIE LINKE bei ihrer Forderung nach längst überfälligen Sofortmaßnahmen zur Risikoreduzierung. Dazu gehört die Verhinderung des Eintrags in die Lebensmittelkette, zum Beispiel durch ein konsequentes Verbot der Vorerntebehandlung – das hatten wir seinerzeit auch mit in unserem Antrag – oder von Anwendungen im Klein- gartenbereich sowie auf privaten und kommunalen Flächen. Nichts anderes forderten wir in unserem Antrag im Jahre 2013.
Ich hoffe, dass auch bei den Befürwortern von Glyphosat die Erkenntnis reift, dass dieses Totalherbizid nicht risikolos eingesetzt werden kann und dass es die Aufgabe der Politik ist, solche Risiken für unsere Bevölkerung und für die Umwelt auszuschließen beziehungsweise wenigstens
klare Regeln und Grenzwerte aufzustellen. Ein „Weiter so“ wie bisher darf es nicht geben.
Wir werden dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. – Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einleitend stelle ich fest: Egal, wie man zu diesem vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN steht, niemand – niemand in diesem Haus, keine Behörde und keiner von meinen Kollegen Landwirten – hat ein Interesse daran, Honigbienen und andere blütenaufsuchende und -bestäubende Insekten oder Feldvögel zu schädigen. Genau das Gegenteil ist der Fall. Nicht umsonst ist die Honigbiene eine der wichtigsten Nutztierarten überhaupt.
Dementgegen stehen die im Feststellungsteil des Antrages zum Schutz der Honigbienen genannten Fakten. Die Ausbringung von Insektiziden wird von Wissenschaftlern neben anderen Faktoren für den starken Rückgang bestäubender Insektengruppen und der Feldvögel verantwortlich gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern gehören Tagfalter, Hummeln und Bienen zu den gefährdetsten Insektengruppen. In ganz Deutschland leben auf den landwirtschaftlichen Flächen leider 50 Prozent weniger Vögel als noch vor 30 Jahren. So weit, so richtig.
Wer sich den Antrag durchgelesen oder jetzt gut zugehört hat, stolpert vielleicht darüber, dass da auch steht: „neben anderen Faktoren“. Es gibt leider nicht nur schwarz-weiß. Die Ursache für den Rückgang in der Artenvielfalt und die Abnahme der im Antrag erwähnten Tierarten ist nicht nur in der Anwendung von Insektiziden zu suchen. Ganz sicher müssen wir die Art und Weise unseres gesamten Wirtschaftens – nicht nur in der Landwirtschaft – und unseres westlichen Lebensstils hinterfragen und die entsprechenden Schlussfolgerungen für die Zukunft ziehen, um die Biodiversität in Deutschland zu erhalten und wieder deutlich zu verbessern. Den Rest des Feststellungsteils zitiere ich mal lieber nicht, schon wegen meiner eigenen Befürchtung, nicht ohne Knoten in der Zunge ob der vielen zitierten Wirkstoffe und Substanzen auszukommen.
Außerdem habe ich nicht vor, an dieser Stelle ein agrarwissenschaftliches Seminar durchzuführen. Diesem
Podium sollte es aus meiner Sicht in erster Linie obliegen, sich über die unterschiedlichen Vorstellungen über die zukünftige Ausrichtung der Landwirtschaft politisch auseinanderzusetzen. Das haben wir in dieser Legislatur schon häufiger getan. Aus unserer Sicht kann das nur eine nachhaltige Ausrichtung sein, das heißt, in der Einheit von Ökonomie, Ökologie und Sozialem.
Im Übrigen trifft diese Feststellung nicht nur auf die Landwirtschaft zu. An dieser Stelle treffen sich viele Vorstellungen der GRÜNEN und meiner Partei. Aber, so will ich stellvertretend mal Frau Dr. Karlowski fragen, welche demokratische Partei in Deutschland will das nicht? Oder wollen Sie der Öffentlichkeit vermitteln, dass der, der zum Beispiel diesem Antrag nicht zustimmen kann, sich nicht für den Schutz der Honigbiene einsetzt? Ich glaube eher, dass alle hier vertretenen demokratischen Parteien sich
sehr wohl für den Schutz der Honigbienen einsetzen, nur die Vorstellungen über die Wege, wie wir dorthin schneller vorankommen, sind in einzelnen Bereichen unterschiedlich.
Dazu kommt noch, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, in der Überschrift Ihres Antrages explizit auf das Nutztier Honigbiene eingehen, sich im Antragstext aber auch andere Insektengruppen und Vögel wiederfinden.
Das wäre für mich sogar richtiger und zielführender als eine Verkürzung unserer Probleme beim Erhalt der Biodiversität auf ein Nutztier. Meiner Meinung nach ist die Bedrohung der Wildbienenarten, der Hummeln und vieler anderer Insektenarten viel größer als die Bedrohung der Honigbiene, wenn man da überhaupt von einer Bedrohung – das heißt ja, ein drohendes Aussterben – in unserer Region sprechen darf.
Und noch etwas: Ohne Studium als Biochemiker oder Spezialist in Sachen Insektizide und Pflanzenschutzmittel – ich benutze ausdrücklich nicht den Terminus „Pestizide“ – bin ich nicht in der Lage, die Richtigkeit Ihrer Aussage über die vielen von Ihnen aufgeführten Wirkstoffe innerhalb von zwei Wochen einzuschätzen, zumal Sie auch Wirkstoffe in die Diskussion einbeziehen, die in Deutschland gar keine Zulassung haben.
An anderer Stelle werfen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN, anderen schon mal Angst und Panikmache vor. So weit will ich an dieser Stelle überhaupt nicht gehen, aber in diese Richtung geht das dann schon. Schon deshalb kann meine Fraktion Ihrem Antrag nicht zustimmen.
Allerdings, finden wir, machen Sie auch einige gute Vorschläge, zum Beispiel Ihre Forderung nach Anbauverfahren und -methoden, die den Einsatz von bienengefährdenden Pflanzenschutzmitteln reduzieren helfen.
Jetzt mache ich einen kurzen Blick 15 Jahre zurück. Ich habe in meinen Agrartechnikvorlesungen immer folgende Einteilung vorgenommen: erstens direkte und zweitens indirekte Pflanzenschutzmaßnahmen. Zu den indirekten Maßnahmen zählt für mich auch die Fruchtfolge. Ich habe immer wieder gesagt, wir müssen alle indirekten Maßnahmen erst ausnutzen, bevor wir zu den direkten kommen. Bei den direkten Maßnahmen sollte man auch noch eine Unterteilung vornehmen, nämlich nach chemischen Verfahren – nun bin ich doch fast bei einem Seminar – …
Heute noch! Heute noch!
... oder zweitens nach mechanischen Verfahren und drittens biologischen Verfahren. Dazu zählt unter anderem die Nutzung von Nützlingen.
Andere Forderungen, die Sie aufmachen, betrachte ich dagegen skeptisch. Nur weil das bisher durchgeführte Monitoring nicht die von Ihnen gewünschten Ergebnisse liefert, sollten wir kein Insektenmonitoring einführen, das sich ausschließlich – ausschließlich! – auf die Wechselwirkungen von Pflanzenschutzmitteln und dem Bestand und der Vielfalt der Insekten beschränkt. Was soll das bringen, wenn wir andere Ursachen, die auch für die Verschlechterung der Biodiversität angeführt sind, nicht ausreichend untersuchen? Es bedarf einer komplexen Analyse.
Alles in allem bleibt mir nur zu sagen: Der gute Wille zählt nicht immer, es müssen auch gut gemachte und schlüssige Anträge her. Dann könnten wir auch zustimmen. Meine Fraktion wird sich zu diesem Antrag enthalten. – Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Nichts ist so konstant wie die Veränderung. Aus dem Grunde haben Sie einen neuen Ausdruck der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Agrarausschusses erhalten. Keinem war es bis vor zwei Stunden aufgefallen, dass hier drinstand „Minderung“. Es muss „Minimierung der reaktiven Stickstoffverbindungen“ heißen. Das ist also die Veränderung.
Im Grunde genommen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, hätte ich heute und hier nur die Drucksachennummern austauschen können, dann hätte ich meine Rede zum Tagesordnungspunkt 24 a) der 110. Landtagssitzung am 18. Dezember 2015 wiederholen können. Das werde ich nicht tun, denn der Ablauf des Beratungsverfahrens zum Antrag auf Drucksache 6/3999 sowie dessen Ergebnis sind auf der eben von mir korrigierten Drucksache 6/5342 umfassend dargestellt. Ich darf mich also auf einige Anmerkungen beschränken, was wohl angesichts unseres heutigen umfangreichen Pensums auch allgemeine Zustimmung finden dürfte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Ich stehe dem Agrarausschuss nunmehr fast fünf Jahre vor und hatte damit oft genug Gelegenheit, im Plenum dessen Beratungsergebnisse vorzustellen. Eins sage ich ganz persönlich dazu: Politik macht mir auf diesem Gebiet immer noch Spaß, doch scheint sich das letzte Mal zu nähern, wenn es das nicht mit dieser Beschlussempfehlung vielleicht sogar schon ist. Aber sicher werden uns angesichts der situationsbezogenen Sachzwänge – über einige haben wir ja in diesen Sitzungen an den drei Tagen bereits gesprochen beziehungsweise werden es noch tun – und dank der Kreativität der Fraktionen die agrar-, umwelt- und verbraucherschutzpolitischen Themen bis zur allerletzten Sitzung dieser Legislaturperiode wohl kaum ausgehen.
Doch die aus den zwei noch ausstehenden Landtagssitzungen dieser Wahlperiode resultierenden Zwänge dürften die Abarbeitung von Überweisungen erschweren. So will ich die Vorstellung der Beschlussempfehlung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dazu nutzen, Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen Mitglieder des Agrarausschusses, ganz herzlich Danke zu sagen, Danke sagen für fünf Jahre vertrauensvolle und ergebnisorientierte Arbeit im Ausschuss. Dabei will ich den
Minister und das Team seines Hauses vom Paulshöher Weg 1 ausdrücklich eingeschlossen wissen. Ich bedanke mich auch und vor allem beim Sekretariat unseres Ausschusses unter der Leitung von Herrn Dr. Wolfgang Röhl.
Unterschiedliche politische Ansätze nicht unter den Tisch kehrend, haben wir aus zahlreichen Anträgen die Gemeinsamkeiten sozusagen extrahiert und zum Beschluss erhoben. Das hat seinen Ausdruck darin gefunden, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die ja den Antrag eingebracht hatte, angesichts einer von den Koalitionsfraktionen vorgeschlagenen Entschließung ihre Zustimmung zur Erledigterklärung nicht verweigert hat.
Das Abstimmungsergebnis zur Entschließung selbst gibt allerdings auch Rätsel auf, über deren Auflösung ich hier nicht spekulieren möchte. Fakt ist aber, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN trotz der Ablehnung der von ihr zur Entschließung beantragten Änderungen der Entschließung selbst zugestimmt hat. Dagegen gingen bei meiner eigenen Fraktion die Auffassungen hierzu auseinander. Das ist aber in einer pluralistischen Gesellschaft, deren Spiegelbild auch die Parlamente und deren Fraktionen sind, nichts Besonderes.
Am Ende steht nun ein Beschluss, der einen gemeinsamen Nenner darstellt, mit dem alle, so denke ich, leben können, und der aus meiner Sicht Richtschnur für das künftige politische Handeln auf diesem wichtigen Gebiet sein sollte. Ich bitte Sie deshalb um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Agrarausschusses. – Danke sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema der heutigen Aussprache lautet: „5 Jahre nach der A 19-Katastrophe – Bodenschutz in Mecklenburg-Vor- pommern liegt brach“. Gestatten Sie mir zunächst ein paar sehr persönliche Worte zu diesem gewählten Thema.
Am 8. April 2011 ereignete sich eine folgenschwere Massenkarambolage auf der A 19 nahe Kavelstorf. Das ist ganz in der Nähe meines Heimatortes, sozusagen vor der Haustür. Ich habe seinerzeit in wenigen Minuten die schwarzen Rauchwolken gesehen. Acht Menschen starben, mehr als 100 verletzte Menschen waren zu beklagen, mehr als 80 Fahrzeuge fuhren, teils mit sehr hoher Geschwindigkeit, ineinander. Nach meiner Kenntnis war es das schlimmste Unfallereignis in der Geschichte dieses Landes, und das in einer Dimension, die vorher nicht wirklich vorstellbar war. Unermessliches Leid kam über die Familien, die Angehörigen und die Freunde der Opfer.
Einen Bezug zum ungenügenden Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern, diesen kann man sicherlich herstellen. Darüber hatten wir seinerzeit auch an dieser Stelle gesprochen. Für mich persönlich ist der hier eindimensional hergestellte Bezug zwischen dem aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unzureichenden Bodenschutz und der Katastrophe vom 8. April 2011 allerdings nicht akzeptabel. Beim ersten Lesen des Themas kamen mir sofort folgende Gedanken wie „Honig saugen aus einer schlimmen Katastrophe“ oder „abstoßend“ in den Sinn.
Ich möchte ganz klar herausstellen, egal, wie man zum Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern steht – ich habe einiges daran zu kritisieren –, für mich käme eine derartig einseitige Verknüpfung von menschlichem Leid und einer Debatte über durchaus vorhandene Probleme niemals infrage.
So fällt es mir heute schwer, inhaltlich zum Thema Bodenschutz zu reden. Ich werde es versuchen und hoffe, dass mir dabei nicht immer wieder die schrecklichen Bilder vom April 2011 in den Sinn kommen.
Es war seinerzeit auch der Begriff „Agrarwüsten“ in der Presse. Wir hatten hier in diesem Hause auch darüber gesprochen. Im Übrigen war es seinerzeit ein Kartoffelschlag in der betroffenen Agrargenossenschaft und der Wirbelsturm, der zu dieser Katastrophe führte, wäre auch durch eine Hecke, die möglicherweise bis zum Jahre 2008 dort gestanden hat, nicht aufzuhalten gewesen.
Das Thema Bodenschutz in Mecklenburg-Vorpommern nahm gerade in dieser Legislaturperiode einen breiten
Raum in vielen Debatten ein. Anträge aller Fraktionen, mit Ausnahme der NPD, mit direktem oder indirektem Bezug zum Bodenschutz, eine Menge Kleiner Anfragen von Abgeordneten quer durch alle Fraktionen und Diskussionen im Agrarausschuss machen dieses deutlich. Es herrscht Konsens darüber, dass der Boden ein wichtiges Gut, um nicht zu sagen, das wichtigste unersetzliche Gut für die Landwirtschaft ist. Boden ist nicht vermehrbar und der Zustand des Bodens und unser Umgang mit ihm sind Themen und Aufgaben, die die Zukunft unseres Landes direkt mitbestimmen. Wir haben hier oft darüber debattiert, wie sich die natürliche Ressource Boden langfristig sichern lässt, zuletzt, das wissen Sie, am gestrigen Tage.
Minister Dr. Backhaus wurde nie müde zu betonen, und wir haben dazu auch heute wieder viel gehört, wie wichtig dieses Thema in seinem Hause, ja, in der ganzen Landesregierung ist. Immer wieder wurde nach bereits erfolgten wichtigen Teilschritten der Weg zum Bodenschutzprogramm für unser Bundesland beschrieben. Aber leider hat sich die Veröffentlichung dieses Programms immer wieder verschoben. Auf der Website des Agrarministeriums heißt es seit Längerem unter Teil 2 „Bewertung und Ziele“ des Bodenschutzprogrammes, ich zitiere: „Teil 2 ‚Bewertung und Ziele‘ befindet sich in der Abstimmung. Ausgehend von einer aktualisierten Zustandsbeschreibung werden die Böden unter Einbeziehung der derzeit geltenden Umweltstandards hinsichtlich der Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen, ihrer Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte sowie ihrer Nutzungsfunktionen bewertet. Unter Zugrundelegung dieser Analyse können nachfolgend Qualitäts- und Handlungsziele für eine künftige Sicherung des guten Zustandes bzw. eine notwendige Zustandsverbesserung entwickelt und festgelegt werden.“ Ende des Zitats.
Dasselbe las ich schon im letzten Jahr aus Anlass des Antrages der Koalition „Lebensgrundlage sichern/Boden schützen“, Herr Schütt hat es angesprochen. Minister Dr. Backhaus sagte vor knapp einem Jahr, unser Ziel ist es, die Phase 2 des Bodenschutzprogramms möglichst bis Mitte des Jahres 2015 abzuschließen. Das Ziel ist leider nicht erreicht. Hoffentlich werden die hausinterne Abstimmung und die Ressortabstimmung für die Phase 2 nicht so lange dauern, bis wir eine neue Landesregierung haben.
Wer mit offenen Augen durch unsere Landschaft fährt, wird feststellen, dass sich zwar beim Umgang mit dem Boden einiges positiv geändert hat. Aber es ist sicher ohne Mühe auch feststellbar, dass dies alles noch nicht ausreicht und den großen Ankündigungen endlich mehr konkrete Taten folgen müssen.
Die auftretenden Defizite in Sachen Bodenschutz sind seit vielen Jahren die gleichen. Nach wie vor, und jetzt geht es natürlich über das Land hinaus, haben wir keine novellierte Düngeverordnung des Bundes. Nach wie vor wird der Boden ungenügend vor schädlichem Einfluss durch den Eintrag von Schadstoffen oder zu vielen Nährstoffen geschützt. Nach wie vor, das war ebenfalls bereits angesprochen worden, haben wir einen viel zu hohen Flächenverbrauch durch Verkehrs- und Infrastrukturprojekte in unserem Land, auch wenn wir dort im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt deutlich besser sind. Nach wie vor haben wir aus meiner Sicht viel zu wenig Personal für den Bodenschutz in den öffentlichen Verwaltungen, ob nun bei der obersten Behörde, den oberen
oder den unteren zuständigen Behörden. Nach wie vor ist der Anteil des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern trotz seiner Spitzenstellung gegenüber dem Bundesdurchschnitt aus unserer Sicht zu gering. Auch darüber hatten wir in der letzten Landtagssitzung beraten.
Nach wie vor haben wir zu wenige Schutzhecken oder Flurgehölze für winderosionsgefährdete Agrarflächen. Wir wissen aber auch um die bürokratischen Hindernisse und um das Unvermögen des Bundes, uns die entsprechenden Flächen bereitzustellen. Nach wie vor gibt es devastierte Flächen und das vom Land bereitgestellte Geld reicht einfach nicht aus, um hier noch zügiger voranzukommen. Nach wie vor haben wir Aufgaben bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, auch ein Thema, das wir hier sehr oft angesprochen haben, und nach wie vor ist in Sachen Biodiversität, gerade auch beim unsichtbaren Leben im Boden, einiges im Argen. Nach wie vor nehmen Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern ihre Verantwortung für den Erhalt und den Schutz des Bodens nicht immer ernst genug. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für die Industrie oder den Verkehrsbereich.
Wir haben eine Agrarstrukturentwicklung in MecklenburgVorpommern, die nicht optimal ist. Das war das Thema von gestern. Nach wie vor ist der landwirtschaftliche Boden gerade in Ostdeutschland ein Spekulationsobjekt. Auch das gehört meiner Meinung nach zum Thema Bodenschutz dazu.
Ich könnte das durchaus noch eine Weile fortsetzen. Für all das Genannte gibt es eine Reihe von Beispielen. Was ist also zu tun?
Gehandelt werden muss auf allen Ebenen. MecklenburgVorpommern sollte sich aus meiner Sicht für strenge und einheitliche Regelungen auf europäischer Ebene einsetzen. Der Bund muss endlich die Düngeverordnung vorlegen. Die Hängepartie bei der Verlängerung der Glyphosatzulassung durch die Europäische Kommission muss endlich beendet werden. Solange nicht alle Risiken beim Einsatz dieses Totalherbizids ausgeschlossen werden können, muss es verboten werden. Hier im Land müssen die Ankündigungen in Sachen Bodenschutz wahr gemacht werden. Wenn es so weitergeht, werden wir das angepeilte Jahr 2017 für das Bodenschutzprogramm deutlich verfehlen. All das sind Schritte, die sehr schnell umgesetzt werden können und die sehr schnell umgesetzt werden müssen.
Jetzt zum Abschluss einen Blick zurück in die Zeit der rot-roten Koalition. Helmut Holter hat als Minister dieses Landes mal ein Programm aufgelegt, das einen schönen Titel hatte – das sollte genauso in Sachen Bodenschutz für die derzeitige Landesregierung gelten –, es hieß „Einfach anfangen“ oder auch leicht abgewandelt „Einfach handeln“. Tun wir als Politik gemeinsam mit dem Berufsstand etwas, damit sich der Bodenschutz verbessert! – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss von meinem Manuskript einiges verändern. Ich werde versuchen, mich kurzzufassen, und wenn man so etwas sagt, sollte man es auch einhalten. Ich werde mich also bemühen.
Ich weiß es. Ich kenne den Satz. Wenn man das sagt, ist das schon ein Fehler.
Ja, das weiß ich auch.
Ich bedanke mich beim Kollegen Suhr und ich bedanke mich bei Herrn Minister Dr. Backhaus für die bisher sehr sachliche Diskussion, die wir hier geführt haben. Sie wissen, dass ich immer für wissenschaftlich begründete Anträge bin, und selbst wenn Vorwürfe an die Opposition, dass viele Dinge nicht richtig begründet worden sind, hier ins Gespräch gebracht worden sind, heute haben wir das nicht gehabt.
Wir als Oppositionsfraktionen haben aber eben nicht den direkten Draht zu den Ministerien. Die meisten Informationen müssen wir uns über offizielle Anfragen beschaffen oder wir müssen quer durchs Land fahren und mit möglichst vielen Akteuren des gesellschaftlichen Lebens vor Ort sprechen. Gerade für kleinere Fraktionen – das trifft für die GRÜNEN zu – ist das nur schwer zu bewältigen. Insofern fordere ich von der Landesregierung mehr Respekt gegenüber den Anträgen der Opposition.
Doch zurück zum Antrag: Ich habe mir jetzt nicht die Mühe gemacht, alle Anträge, die in dieser Legislatur direkt oder indirekt mit dem Thema Nährstoffströme zusammenhängen, zu zählen. Gefühlt war es eine Menge Anträge aus allen demokratischen Fraktionen. Insofern muss man nicht alles wiederholen, was bereits mehrfach in diesem Hause gesagt wurde. Ich bin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insofern dankbar, dass sie immer wieder Themen aufgreift, die mit der Art und Weise zusammenhängen, wie wir in Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern Landwirtschaft betreiben. Leider erfolgt das nicht immer sachgerecht.
Natürlich gibt es bei der von niemandem bestrittenen großen Bedeutung der Landwirtschaft in diesem Lande unterschiedliche Ansichten über die Wege, diesen Wirtschaftszweig zukunftsfähig zu gestalten oder erst einmal
überhaupt die Wettbewerbsfähigkeit und damit die Existenz der hiesigen Betriebe, ob im ökologischen Landbau wirtschaftend oder konventionell, ob klein, ob groß, zu sichern. Das haben wir in diesen zwei Tagen schon mehrfach angesprochen.
Eine Ansicht, verehrte Kollegen von den GRÜNEN, eint uns: Das von Minister Schmidt geführte Bundesagrarministerium tut zu wenig, um endlich voranzukommen. Überall wird auf die novellierte Düngeverordnung des Bundes gewartet.
Wer allerdings seine Hoffnungen allein auf die veränderte Düngeverordnung setzt, der wird enttäuscht werden. Das wage ich jetzt schon zu prognostizieren. Wir brauchen vielmehr ein ganzes Bündel von abgestimmten, aber auch praktikablen Maßnahmen. Meine Fraktion und ich meinen, dass die Politik – nicht zuletzt auch durch den öffentlichen Druck und die gesellschaftliche Debatte über die Zukunft der Landwirtschaft – durchaus in Bewegung geraten ist und erste Schritte getan sind.
In den letzten Jahren wurden die Regelungen zur sogenannten guten fachlichen Praxis präzisiert und angepasst. Es gibt mehr und zielgenauere Agrarumweltmaßnahmen. Wir sind langsam auf dem Weg zu einer Strategie der Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen. Das haben wir gerade gemeinsam auf den Weg gebracht. Die Einführung von Obergrenzen für Tierhaltungsanlagen in der Region – dieser Begriff ist mir wichtig – ist mitten in der gesellschaftlichen Debatte angekommen. Im letzten Jahr spielte das Thema Boden eine herausgehobene Rolle, war es doch das internationale Jahr des Bodens. Über den Bodenschutz haben wir zwei Tagesordnungspunkte vorher gesprochen. Bei all diesen Themen war eines immer festzustellen: Auch wir in Mecklenburg-Vorpommern müssen unsere Hausaufgaben machen. Es gibt noch sehr viel zu tun.
Nun also „Nährstoffströme erfassen, Ausbringung von Düngemitteln wirksam regulieren, Gewässer schützen“ – so heißt es in der Überschrift. Allein der Feststellungsteil, liebe Kollegen von den GRÜNEN, ist sehr umfangreich und soll sicher auch provozierend im positiven Sinn die Landesregierung zum Handeln bewegen. Die durchaus richtigen Fakten, die Sie aufzählen, kann man allerdings nicht nur in die von Ihnen gewünschte Richtung interpretieren.
Was leider immer wieder vergessen wird, ist ein Blick zurück in die Vergangenheit. Der Minister hat darauf aufmerksam gemacht. Wo kamen wir beim Einsatz von mineralischem oder organischem Dünger nicht nur aus der Landwirtschaft eigentlich her? Da ist doch eine Menge passiert. Wir wollen nicht zurück, nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen, sondern aus Gründen der Verantwortung unserer Umwelt und unseren Gewässern gegenüber. Natürlich ist auch Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet, die Europäische Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen. Darin sind genaue Ziele und Termine festgelegt. Wir sind einfach zu weiteren Maßnahmen gezwungen, wenn wir diese Ziele erreichen wollen und müssen.
In der Anhörung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Strategie zur Minimierung von reaktiven Stickstoffverbindungen“ ist eines klar geworden, dass
neben der Reform der Düngeverordnung noch viel anderes passieren muss. Ob dazu allerdings ein solches bürokratisches Monster wie vorgeschlagen wirkungsvoll ist, das wage ich zu bezweifeln. Andere Bundesländer gehen andere Wege. Zum Beispiel hat Schleswig-Holstein im letzten Jahr die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger eingeführt. Eine derartige Pflicht gibt es bereits in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Bei der dortigen Landwirtschaftskammer wird eine Datenbank eingerichtet. Hier soll die Verwendung von Wirtschaftsdünger elektronisch hinterlegt sein. Allerdings unterliegen nicht alle Betriebe, beispielweise in Schleswig-Holstein, dieser Meldepflicht. Es betrifft nur die landwirtschaftlichen Betriebe, die im Jahr mehr als 200 Tonnen Frischmasse in Form von Wirtschaftsdünger auf andere Höfe verbringen. Gerade hier sollte mehr Transparenz der Nährstoffströme geschaffen werden. Ich nenne so etwas einfach Gülle- export. Dazu ist auch schon etwas gesagt worden. Ob das wirklich hilfreich ist, die Ausbringung von Wirtschaftsdünger zu begrenzen, wird die Zeit zeigen. Wir brauchen absolut nicht mehr Bürokratie.
Was die Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN für Mecklenburg-Vorpommern vorschlagen, ist jedoch wesentlich umfangreicher und erfordert aus unserer Sicht einen enormen Aufwand in der Verwaltung und von den Landwirten. Und direkt helfen wird es bei den hier anstehenden Problemen möglicherweise auch nicht. Meine Fraktion wird sich deshalb bei diesem Antrag der Stimme enthalten. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist vieles gesagt, vieles ist auch richtig. Ich beginne mal mit einem geschichtlichen Zitat aus dem Jahr 1775, also vor 241 Jahren: Jean-Jacques Rousseau hat den Menschen damals Folgendes ins Stammbuch geschrieben: „Der erste, der ein Stück Land eingezäunt hatte und es sich einfallen ließ zu sagen, ,dies ist mein‘, und der Leute fand, die einfältig genug waren, ihm zu glauben, war der wahre Gründer der bürgerlichen Gesellschaft.“
„Wie viele Verbrechen, Kriege, Morde, wie viel Not und Elend und wie viele Schrecken hätte derjenige dem Menschengeschlecht erspart, der die Pfähle herausgerissen oder den Graben zugeschüttet und seinen Mitmenschen zugerufen hätte: ‚Hütet euch, auf diesen Betrüger zu hören; ihr seid verloren, wenn ihr vergeßt, daß die Früchte allen gehören und die Erde niemandem.‘“
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die Agrarstruktur in Mecklenburg-Vorpommern, in Ostdeutschland und im gesamten Bundesgebiet ist im Umbruch.
Längst hat der landwirtschaftliche Boden den Charakter einer Allmende, also des Gemeineigentums verloren. Öffentlich wird nunmehr die Frage diskutiert: Welche Landwirtschaft wollen wir? In allen Lebensbereichen bestimmen immer mehr intelligente Technologien die Lebens- und Arbeitswelt. Auch in der Landwirtschaft sind Smart Farming und Agrar 4.0 längst Realität. Im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion steht die Art und Weise, wie wir heute unsere Lebensmittel produzieren, ich als Technologe würde sagen, die sogenannte Prozesstechnologie. Die Steigerung der Effizienz und der Produktivität in der Landwirtschaft, die auf Mengenwachstum setzt, trifft auf eine zunehmende Skepsis der Verbraucher.
Wir stellen uns folgende Fragen: Müssen wir uns in Zukunft vom Bild des Bauernhofs verabschieden? Wird sich
die Agrarstruktur so wandeln, dass nur noch die großen und starken Strukturen überleben? Gilt tatsächlich „Wachse oder weiche“? Was wollen wir? Diese und ähnliche Fragestellungen spielten in diesem Haus bereits vielfach eine Rolle. Ich habe an keiner Stelle von keiner der hier vertretenen Fraktionen vernommen, dass die derzeitige Agrarstrukturentwicklung ausschließlich als positiv betrachtet wird.
In allen Bereichen der landwirtschaftlichen Produktion finden Konzentrationsprozesse statt, begünstigt durch die Marktwirtschaft und das gesellschaftliche System. Wenn wir den Blick über unseren deutschen Tellerrand heben, ist dieser Trend weltweit sichtbar. Land Grabbing in Afrika, Asien, Lateinamerika oder Osteuropa ist ein deutlicher Ausdruck dafür. Seit 2008 – das ist von meinen Vorrednern schon genannt worden – lässt sich weltweit ein Run auf Ackerflächen beobachten, auch und gerade im Zusammenhang mit der Finanzkrise. Immer mehr außerlandwirtschaftliche Investoren haben den Boden längst als Investitions- und Spekulationsobjekt – darüber haben wir vielfach an dieser Stelle gesprochen – entdeckt. Sie kaufen Agrarflächen, sie kaufen ganze Betriebe oder steigen in Agrargesellschaften, ich sage jetzt ganz bewusst, in Agrargesellschaften und Genossenschaften ein. Dieses gilt, der Minister hat es gesagt, leider auch für Mecklenburg-Vorpommern.
Um solchen Tendenzen entgegenzuwirken, gibt es verschiedene bundesgesetzliche Regelungen, die alle eine gesunde und überlebensfähige Agrarstruktur als Ziel haben. Zu nennen sind in erster Linie das Grundstücks- verkehrsgesetz, das Landpachtverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz. Über alles ist schon mehrfach in diesem Hause diskutiert worden, aber all diese Gesetze haben sich in den letzten Jahren als stumpfes Schwert erwiesen. Die Zeit ist reif für eine soziale und ökologische Regelung des Bodenmarktes. Nicht nur das Grundstücksverkehrsgesetz genügt nicht mehr der gewachsenen Hoheitspflicht des Staates, die Sicherung fairer Boden- und Pachtpreise ist ebenso wichtig wie die GAP-Maßnahmen, denn durch Zins- und Pachtzahlungen fließen in großem Umfang Gelder aus der Landwirtschaft ab. So landen schließlich auch die Subventionen ganz oder teilweise in den Händen von Banken, außerlandwirtschaftlichen Investoren und privaten Grundeigentümern, die nichts, aber auch gar nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich sage eindeutig: Der Boden verschleißt bei fachgerechter Bewirtschaftung und gleichbleibenden Umweltbedingungen nicht. Sein Gebrauchswert als Produktionsmittel, als das wichtigste Produktionsmittel in der Landwirtschaft überhaupt, ist somit ewig. Damit kann der Boden als ewige Kapitalanlage dienen. Genau das ruft, besonders in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrisen, eine außerlandwirtschaftliche Nachfrage nach Boden als Kapitalanlage hervor. Boden wird – das ist er heute schon – zum Spekulationsobjekt.
All das sind Gründe, warum auch aus Sicht der LINKEN der Staat in das Geschäft mit landwirtschaftlichem Boden eingreifen sollte, ja, ich sage, eingreifen muss. Wir LINKEN sind für eine breite Streuung des Eigentums am Boden. Da stimmen wir mit dem Minister überein. Wir LINKEN setzen uns für wettbewerbsfähige Landwirtschaftsbetriebe ein, die auf möglichst eigenem Boden zu fairen Erzeugerpreisen und guten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten qualitativ hochwertige Lebensmittel produ
zieren. Wir wollen eine Produktion vorrangig für den einheimischen Markt. Wir wollen weg von der einseitigen Ausrichtung auf den Export. Wir unterstützen deshalb sowohl den Bauernhof als auch die Genossenschaften und die anderen Agrargesellschaften.
Die Agrargenossenschaft bietet die Möglichkeit, gemeinsam Verantwortung für die Flächenbewirtschaftung und für die Menschen zu übernehmen. Darüber hinaus haben Genossenschaften den Vorteil, dass geregelte Arbeits- und Urlaubszeiten sowie Krankheitsvertretungen die Last von den Schultern des einzelnen Landwirts nehmen und diese auf viele Schultern verteilen. Sie sind ein Zusammenschluss von Landeigentümern, von Landwirten sowie bäuerlichen Familien mit dem Ziel, gemeinsam Land zu bewirtschaften, tierische Veredelung – das ist mir besonders wichtig – zu betreiben, das gemeinschaftliche Vermögen zu wahren und zu mehren sowie für die damit verbundenen Menschen und Dörfer eine soziale Zukunft zu sichern.
Die Agrargenossenschaften haben sich wider viel Unken in Ostdeutschland erfolgreich als zukunftsfähiges Modell für landwirtschaftliche Kooperationen und als Mehrfamilienbetriebe entwickelt. Trotzdem, das sage ich jetzt ganz bewusst, muss man auch hier genau hinschauen, denn wenn sich eine Agrargenossenschaft benimmt wie eine flächenstarke, auf den Weltmarkt fixierte GmbH – ich meine hier die KTG zum Beispiel –, ausgeräumte Landschaften hinterlässt und großflächige, nicht umweltgerechte Landwirtschaft betreibt,
dann ist das für die Verbreitung des Genossenschaftsgedankens sicherlich alles andere als förderlich.
Von daher muss jede Agrargenossenschaft genau bewertet werden. Kriterien wären für mich: Was leistet der Betrieb? Was leistet die Genossenschaft für den Menschen? Was leistet sie für die Umwelt und was leistet sie für die Agrarproduktion? Muss auch das Genossenschaftsrecht geändert werden, um den Genossenschaftsgedanken wieder zu beflügeln? Braucht es ein ganz anderes gesellschaftliches Wirtschaftsdenken, um den Genossenschaften eine Chance zu geben?
Es gibt viele, viele Fragen, die die Zukunft der Landwirtschaft und der ländlichen Räume betreffen. Mit der Föderalismusreform im Jahr 2006 ging die Gesetzgebungskompetenz im landwirtschaftlichen Bodenrecht – das sind die drei Gesetze, die hier angesprochen worden sind – an die Bundesländer über. Sie können vom Bundesrecht abweichen, wenn sie das wollen. Genau das tat das Land Baden-Württemberg – ich habe jetzt das Land Baden-Württemberg genannt, weil dieser Entwurf tatsächlich daher kam – durch Erlass eines Agrarstrukturverbesserungsgesetzes.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN legt uns heute einen Gesetzentwurf zur Agrarstruktur vor, der genau das auf Länderebene regeln will, ohne ins Detail zu gehen. Das haben vor mir viele andere getan. Viele der darin vorgesehenen Regelungen finden die Zustimmung meiner Fraktion. Aus diesem Grunde werden wir für die Überweisung dieses Gesetzes in den Agrarausschuss, aber auch in den Europa- und Rechtsausschuss stimmen. Ich kann die Koalitionsfraktionen nur auffordern:
Tun Sie es uns gleich! – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vergabe von landeseigenen Flächen zur Pacht an landwirtschaftliche Betriebe ist schon seit Langem und häufiger ein Thema im Landtag. Dieses Hohe Haus hat schon immer darauf Einfluss genommen, nach welchen Kriterien landeseigene Landwirtschaftsflächen verpachtet werden. Ich denke da nur an den Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2000 und an die Diskussion um die Vergabekriterien im Jahre 2012. Dieser Landtag hat dafür gesorgt, dass generell keine landwirtschaftlichen Flächen durch das Land veräußert werden. Ich gehe davon aus, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Meine Fraktion jedenfalls bekennt sich ohne Wenn und Aber dazu.
Die Realität zeigt aber auch, dass nur circa sechs Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von Mecklenburg-Vorpommern im Landesbesitz sind.
Diese Flächen sind durch die Landgesellschaft meist langfristig verpachtet. Jährlich kommt es nur zu relativ wenigen Neuausschreibungen von Pachtverträgen. Minister Dr. Backhaus bezifferte das kürzlich mit höchstens zehn Prozent von den circa 80.000 Hektar. Die Vergabe unterliegt den Kriterien des Landes. Man muss dann natürlich feststellen, dass man eine flächendeckende Strukturpolitik mit einem so relativ geringen Anteil kaum machen kann.
Übrigens, die Agrarflächen, die im Kirchenbesitz sind, haben eine ähnliche Größenordnung. Dort gibt es ebenfalls Kriterien zur Vergabe: Kein Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen, keine Ausbringung von Klärschlamm und Verpachtung möglichst an Kirchenmitglieder. Allerdings sind diese Kriterien nicht in allen Kirchen und ihrem Besitz gegeben. Zudem haben sie zumeist nur empfehlenden Charakter. In der Praxis wird das Land oftmals auch dort an den Meistbietenden verpachtet. Hier könnten aus unserer Sicht die Kirchen durchaus mehr Verantwortung übernehmen und beispielgebend sein. Sie könnten sich dabei an den bisherigen Vergabekriterien von Mecklenburg-Vorpommern oder den im aktuellen Antrag beschriebenen Kriterien orientieren.
Nun liegt uns also ein Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor – ich habe das gestern ja schon angekündigt –, die vom Landtag und der Landesregierung bestimmten Kriterien für langfristige Pachtverträge grundsätzlich neu auszurichten. Unterschwellig suggeriert dieser Antrag damit auch, dass bei der bisherigen Vergabepraxis des Landes der ökologische Landbau oder die Ökotierhaltung kaum eine Rolle spielen. Um es ganz klar zu sagen, das sehe ich völlig anders. Die Vergabepraxis der Landgesellschaft, über die Minister Dr. Backhaus im Januar dieses Jahres im Agrarausschuss berichtete, zeigt etwas anderes. Selbstverständlich kommen auch ökologisch wirtschaftende Betriebe zum Zug. Grundprämisse sollte aus unserer Sicht dabei immer sein, dass der sich bewerbende Betrieb über ein wirtschaftlich tragfähiges, langfristiges Konzept verfügt.
Der Minister betonte im Ausschuss, dass bei mehreren Bewerbungen auf die Flächen – und das ist fast immer so – bei gleichwertigen Betriebskonzepten grundsätzlich der ökologisch wirtschaftende Betrieb den Vorzug erhält. Das war so gesagt worden. Es gilt allerdings immer, ob konventionell oder öko, alle Betriebe müssen sich an die Vergabekriterien des Landes halten.
Und das, meine ich, ist auch gut so.
Unserem Bundesland nützt es wenig, wenn hiesige ökologisch wirtschaftende Betriebe am Markt und an den regionalen Bedürfnissen der Verbraucher vorbeiproduzieren und wie konventionelle Betriebe vor allem vielfach auf Export setzen. Das habe ich bereits mehrfach gesagt, unter anderem auch gestern. Meine Fraktion will möglichst die gesamte Wertschöpfung im Land behalten. Für uns gilt das natürlich auch für die konventionell wirtschaftenden Betriebe.
Die Vorgaben des Landes, ob nun die 0,4 Großvieheinheiten pro Hektar oder der Anbau von arbeitsintensiven Kulturen, wurden hier schon mehrfach erläutert. Deshalb will ich dazu nichts weiter sagen. Ich finde diese Kriterien übrigens durchaus nicht so schlecht, wie von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN dargestellt wurde. Sie halten aus meiner Sicht zum nachhaltigen Wirtschaften an und haben einen positiven Beschäftigungseffekt für das Leben im ländlichen Raum. Ein Wirtschaften auf Handtuchflächen durch sich selbst ausbeutende Bauern wird es mit uns nicht geben! Wir wollen, dass die Landwirte und ihre Familien und auch die Angestellten der landwirtschaftlichen Betriebe von dem leben können, was sie erarbeiten. Diese Aussage ist mir in der gegenwärtigen Situation, wo es der Landwirtschaft nicht besonders gut geht, ganz besonders wichtig. Deshalb sehe ich eine grundsätzlich andere Vergabepraxis des Landes, wie sie der vorliegende Antrag verlangt, außerordentlich skeptisch.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der GRÜNEN-Fraktion, liebe Kollegin Dr. Karlowski, eines eint uns aber dennoch: Auch wir LINKE wollen den Anteil des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern deutlich erhöhen. Dazu habe ich gestern auch etwas gesagt. Wir sehen darin eine Chance für die hiesigen Landwirte, wegzukommen vom Prinzip „Wachse oder weiche“, und es würde unseren Böden, dem Wasser und bei einer
entsprechenden Betriebsausrichtung sicher auch der Beschäftigung guttun. Allerdings gilt auch hier, wenn die gesamte Landwirtschaft von Mecklenburg-Vorpommern auf ökologischen Landbau umstellt, was ja eine Ihrer Forderungen ist, sind wir wieder bei den Grundprinzipien der Marktwirtschaft. Es muss sich rechnen und es muss genügend Nachfrage, regional und deutschlandweit, für die Produkte vorhanden sein, sonst stehen wir sehr schnell vor dem gleichen Dilemma wie heute.
DIE LINKE will den Anteil des ökologischen Landbaus auf anderen Wegen erhöhen. Aus unserer Sicht bedarf es mehr Unterstützung für den Aufbau von regionalen Veredlungsstrecken für ökologisch erzeugte Produkte. Überhaupt muss die Veredlungswirtschaft gestärkt werden. Wir brauchen einen sehr niedrigschwelligen Zugang zur Beratung für Umstellungswillige. Überhaupt muss die Beratungslandschaft für die Landwirtschaft noch ökologischer ausgerichtet werden. Dazu haben wir im anderen Zusammenhang auch unseren Standpunkt geäußert. Wir brauchen noch zielgerichtetere Agrarumweltmaßnahmen, zum Beispiel für die Weidehaltung von Milchvieh, oder aber vielleicht auch ein Einstreuprogramm in der Schweinehaltung. Wir brauchen einheitliche Ökolabel für zum Beispiel Fleisch, für Fisch, für Getreide, für Obst und Gemüse. Wir brauchen aber auch eine echte Wahlfreiheit für die Verbraucher. Das sage ich auch angesichts des in der nächsten Woche stattfindenden Weltverbrauchertages. Wir brauchen faire Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte, egal ob ökologisch oder konventionell produziert. Die Macht der großen Lebensmitteleinzelhändler – das war gestern das Thema – müssen wir begrenzen,
damit der Landwirt nicht immer der Dumme am Ende der Kette ist. Wir brauchen mehr Erzeugergemeinschaften, vor allen Dingen für Milch, für Fleisch und für Gemüse. Wir brauchen dringend eine bessere Aufklärung der Verbraucher.
Wir müssen wegkommen von der einseitigen Exportorientierung der europäischen und auch der deutschen Landwirtschaftspolitik. Und nicht zuletzt muss in Zukunft der Boden wieder den Charakter eines Gemeineigentums bekommen. Es ist aus Sicht der LINKEN eben nicht egal, wem der Boden gehört. Die Vergabekriterien für landeseigene Flächen ausschließlich auf ökologische Wirtschaftsweise auszurichten, ist für meine Fraktion nicht zielführend und zu wenig wirksam. Wir werden uns deshalb zu Ihrem Antrag enthalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nun gibt es also auch den Antrag der Koalitionsfraktionen. Neben einem Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der morgen kommt, liegt uns heute ein Antrag von Ihnen vor. Beide Anträge haben eigentlich das gleiche Ziel, nämlich die Stärkung und den Ausbau des ökologischen Landbaus in Mecklenburg-Vorpommern. Aber die Wege, um dieses Ziel zu erreichen, sind sehr unterschiedlich.