Protokoll der Sitzung vom 09.06.2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 121. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Wir setzen unsere Beratung vereinbarungsgemäß fort.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20: Fragestunde. Die Fragen an die Landesregierung liegen Ihnen auf Drucksache 6/5484 vor.

Fragestunde – Drucksache 6/5484 –

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Justizministerin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 1 zu stellen.

Frau Ministerin!

1. In welcher Weise beabsichtigt die Landesregierung angesichts der jüngsten Vorfälle, die in gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen muslimischen Gruppierungen gipfelten, den Neubau einer Moschee in Rostock zu unterstützen?

Herr Abgeordneter! Die Landesregierung hat sich und ist mit einem solchen Verfahren nicht befasst. Diesbezügliche Absichten der Landesregierung, in welche Richtung auch immer, bestehen nicht.

Eine Zusatzfrage: Was ist der Landesregierung bekannt hinsichtlich solcher Baupläne und Vorhaben?

Aus der Zeitung von, ich glaube, noch in dieser Woche war deutlich geworden, dass keine Absicht besteht, eine neue Moschee zu bauen.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Man hat keine Absicht, eine Mauer zu errichten.)

Ach so, keine Absicht besteht, eine Mauer zu bauen. Danke! Das ist sehr beruhigend.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD: Ja.)

Aus gegebenem Anlass weise ich noch mal darauf hin, dass die Antworten der Landesregierung nicht zu kommentieren sind.

Der Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Bau und Tourismus entfällt, da der Abgeordnete Jürgen Suhr krankheitsbedingt darum gebeten hat, dass die Fragen 2 und 3 schriftlich beantwortet werden.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Michael Andrejewski, Fraktion der NPD, die Frage 4 zu stellen.

(Heiterkeit bei Michael Andrejewski, NPD: Niemand hat die Absicht, eine Moschee zu bauen.)

Herr Minister!

4. Wenn tiefes Grundwasser, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird, mit Schadstoffen belastet ist, wie können die zuständigen Stellen dies feststellen angesichts des Umstands, dass die Messungen in den höheren Bereichen des Grundwassers stattfinden?

Sehr geehrte Frau Präsi- dentin! Diese Aussage, die Sie eben getroffen haben, trifft nicht zu. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern 267 Grundwassermessstellen, davon sind 143 sowohl im operativen Netz und 124 im Überblicksnetz. Auch die Aussage, dass wir praktisch in tieferen Schichten das Wasser nicht kontrollieren, trifft nicht zu, sondern wir haben selbstverständlich ein tiefes Netz der Untersuchungen, sodass wir nicht nur in den oberen Schichten das Grundwasser kontrollieren und damit das Rohwasser des Grundwassers, sondern selbstverständlich auch in tieferen Schichten.

Zusatzfrage: Das heißt, die Presseberichte, aus denen ich diese Darstellung entnommen habe, sind nicht zutreffend?

Also da wird einiges vielleicht nicht ganz objektiv dargestellt. Das muss man so sagen. Es wird ja immer wieder kolportiert, dass wir praktisch kein ausreichend gutes Grundwasser haben, das auch für die Ernährung oder für die Versorgung der Bevölkerung bereitgestellt wird. Da sage ich ausdrücklich, wir haben zum Glück ausreichend hochwertiges Grundwasser zur Verfügung. Aber es gibt an der einen oder anderen Stelle in diesem Lande mittlerweile erhebliche Probleme im ersten und zum Teil auch im zweiten Grundwasserleiter.

Zusatzfrage: Welcher Art sind diese Probleme?

Ja, wir nehmen zur Kenntnis, dass in den letzten 100/200 Jahren die Einträge von Nährstoffen, insbesondere Stickstoff, Nitrat, auch Pflanzenschutzmittel oder Medikamente, zugenommen haben. Wir kontrollieren ja im Übrigen über Tausend verschiedene Stoffe und da findet man natürlich das eine oder andere, selbstverständlich. Leider.

Es gibt eine Nachfrage des Abgeordneten und Fraktionsvorsitzenden Herrn Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.

Guten Morgen, Herr Backhaus! Herr Backhaus, in welchen Tiefen wird denn über das Oberflächenwasser hinaus gebohrt und werden Proben entnommen oder abgezogen, wie funktioniert das und in welchen Tiefen, in welchen Schichten?

Ich kann Ihnen das in etwa sagen. Wir arbeiten in den verschiedenen Grundwasserleitertiefen. Die erste liegt bei 8/9 Metern, die zweite liegt irgendwo bei 30 Metern. Wir haben mittlerweile auch Tiefbrunnen, die gehen auf über hundert Meter, sodass wir in diesem Lande zum Teil sogar noch mit eiszeitlichem Grundwasser arbeiten können. So kann man nicht einfach pauschal sagen, das eine oder andere Wasser

werk ist in der ersten und die anderen sind in der zweiten, manche sind in der dritten Grundwasserleitertiefe. Ich kann nur noch mal sagen, wir gewährleisten die Kontrolle und Überwachung sowohl durch unser Haus und dann für alles, was aus dem Hahn kommt. Im Übrigen, in den Häusern und in den Unternehmen, dieses Wasser wird ja auch ganz streng über die gesundheitliche Vorsorge kontrolliert und überwacht.

Besten Dank.

Ich bitte nun den Abgeordneten David Petereit, Fraktion der NPD, die Frage 5 zu stellen.

Guten Morgen!

5. Wann ist mit der Veröffentlichung der ab dem 01.01.2016 geltenden Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig zu rechnen und was stand beziehungsweise steht einer Veröffentlichung bisher im Wege?

Also die Veröffentlichung ist in allerkürzester Zeit vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Monat die Bestätigung durch den Rechnungshof bekommen. Sie wissen ja, das ist ein Prozedere. Das geht zunächst erst mal durch die Häuser und dann zum Schluss zum Rechnungshof. Ich gehe davon aus, dass wir noch in diesem Monat diese Richtlinie veröffentlichen werden.

Eine Nachfrage: In meiner Vorbemerkung, die ich hier nicht wiederholen durfte, steht ja drin, dass Sie bereits im Januar angekündigt haben, dass das Ding in Kürze veröffentlicht wird, und das ist jetzt fast ein halbes Jahr her. Ist mit dieser Kürze erneut zu rechnen?

Ja, ich habe an sich die Antwort gegeben. Diese Richtlinien gehen zunächst durch die Häuser und werden da noch mal mit den Stellungnahmen versehen. Die werden eingearbeitet und dann ist der Rechnungshof am Zuge,

(Udo Pastörs, NPD: Ein Zeitfenster! Genau.)

tatsächlich diese Richtlinie zu bestätigen. Da gibt es Zeitverzug, das ist ganz klar so. Ich bedaure das.

Eine weitere Nachfrage: Gibt es Änderungen zum vergangenen Jahr und, wenn ja, welche sind das?

Es gibt einige Veränderungen, weil wir ja unbedingt – ich habe das gestern angedeutet – mit dieser Richtlinie noch stärker die Imkerei in diesem Lande voranbringen wollen, sodass ich davon ausgehe, dass diese Veränderungen jetzt auch in Kraft treten werden, noch in diesem Monat.

Vielen Dank, Herr Minister.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales. Mit der Fragestellerin ist vereinbart worden, die Fragen 6 und 7 im Zusammenhang zu beantworten. Ich bitte nun die Abgeordnete Silke Gajek,

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Guten Morgen, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Frau Hesse!

6. Wie wird dem Integrations- und Betreuungsbedarf von Geflüchteten bei einem Rechtskreiswechsel (beispielsweise nach Anerkennung ei- nes Asylverfahrens von SGB III zu SGB II) Rechnung getragen?

7. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass der Verlust an Informations- und Integrationsfortschritten an der Schnittstelle möglichst gering ist und für die Integrationsbemühungen der Asylsuchenden kein Hindernis darstellt?

Guten Morgen, Frau Abgeordnete! Die beiden Fragen werden, wie gesagt, zusammen beantwortet.

Für die soziale Betreuung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Das Land erstattet die hierfür anfallenden Kosten in voller Höhe. Zusätzlich haben Landesregierung und kommunale Spitzen im Februar 2015 vereinbart, dass die Landkreise und kreisfreien Städte den Einsatz von mindestens jeweils einem zusätzlichen Integrationslotsen insbesondere für Schutzsuchende mit einem Aufenthaltstitel absichern. Mittlerweile haben die Kreise mehrere Integrationslotsen. Hierfür und für weitere freiwillige kommunale Betreuungsleistungen hat das Land für die Jahre 2015/2016 je 4,8 Millionen Euro bereitgestellt. Die Integrationslotsen haben in allen Landkreisen und kreisfreien Städten ihre Arbeit aufgenommen und kümmern sich unter anderem auch um die Beantragung von SGB-II-Leistungen nach Titelerteilung.

Daneben hat das Land die von der freien Wohlfahrtspflege getragenen Angebote der Migrationsberatungen, die auch Flüchtlingen im SGB-II-Bezug zur Verfügung stehen, im Jahr 2016 auf 500.000 Euro aufgestockt und ein Beratungsangebot geschaffen, das auch asylsuchenden Flüchtlingen vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels offensteht.

Ferner werden die Integrationsfachdienste Migration künftig Beratungsangebote flächendeckend und rechtskreisübergreifend in Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen, den Jobcentern und weiteren Akteuren anbieten. Die Landesregierung hat in der Außenstelle der Erstaufnahmeeinrichtung in Stern Buchholz ein Integrationsbüro eingerichtet, das sehr eng mit der Bundesagentur für Arbeit kooperiert. Hier wird unter anderem ermittelt, welche individuellen arbeitsmarktbezogenen Potenziale die Asylbewerberinnen und Asylbewerber mitbringen und welche speziellen Bedarfe auch in sozialer Hinsicht bestehen. Ziel ist es, diese Aspekte bei der Zuweisung an die Landkreise und kreisfreien Städte individuell zu berücksichtigen. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben zentrale Ansprechpartner hierfür benannt. Diese Maßnahmen dienen unter anderem auch der Vorbereitung des Übergangs in das SGB II, sobald der Anerkennungsbescheid durch das BAMF die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der aufnehmenden Kommune erreicht.

Bei allen Maßnahmen der Integration ist wichtig, dass diese möglichst nahtlos ineinandergreifen. Aktuell wird ein

Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände zur Errichtung und Einrichtung von Integrationszentren auf kommunaler Ebene und zur Zusammenarbeit aller relevanten Akteure diskutiert. Mit der Bündelung von Aufgaben und Zuständigkeiten an zentraler Stelle sollen Integrationsprozesse an Schnittstellen unter anderem beim Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB II optimiert werden. Der Landkreis Nordwestmecklenburg wird mit dem ersten Integrationszentrum am 01.07. starten.