Johannes Saalfeld

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch mal in Erinnerung bringen, dass wir eigentlich vor einer doppelten Herausforderung stehen. Die eine ist, die Ziele der Bundesregierung im Rahmen der digitalen Agenda zu erfüllen, nämlich den Netzausbau zu 50 Megabit pro Sekunde schnellen Leitungen in Mecklenburg-Vorpommern möglichst bis 2018, vermutlich bis Anfang der 2020er-Jahre zu schaffen. Die zweite und sehr viel größere Herausforderung, der wir uns stellen müssen, ist aber der Ausbau des Glasfasernetzes. An dem kommen wir nicht vorbei, denn wir wissen alle, da gibt es keinen Dissens zwischen den Fraktionen, dass Glasfaser die Zukunft ist und dass die Datenmengen enorm ansteigen werden. Da gibt es ja entsprechende Projektionen, mit welchen Datenmengen wir zu rechnen haben, und diese werden nur durch Glasfaserkabel zu bewältigen sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem Thema „Glasfaserausbau in Mecklenburg-Vorpommern“ gibt es aber keinen Plan. Es gibt vonseiten der Landesregierung einzig und allein heute den Nachtragshaushalt, der die Kofinanzierung des Bundesförderprogramms ermöglicht. Darüber hinaus gibt der Nachtragshaushalt auch keine Antworten, wie wir andere Förderprogramme anzapfen können. Sie wissen vielleicht auch, auf europäischer Ebene wabern noch einige Milliarden Euro im Rahmen des Juncker-Plans, aber auch in anderen Fördertöpfen umher. Wie wollen wir die denn für den digitalen Ausbau, für den Infrastrukturausbau des Breitbands nutzen? Auch hier keine Antwort.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wissen heute schon, dass die Bundesförderung nicht ausreichen
wird. Denn wir müssen davon ausgehen, dass nicht alle Förderprojekte, die wir jetzt eingereicht haben, auch bewilligt werden. Aber wir haben dann schon sehr viel Arbeit in diese Projekte reingesteckt. Diese Projekte haben nämlich nachgewiesen, dass es die Nachfrage gibt, dass es notwendig ist und dass es ein Marktversagen gibt. Dann sagt der Bund im letzten Schritt Nein, und wir stampfen das alles ein. Ich glaube nicht, dass das der richtige Umgang im Sinne einer zukunftsgewandten, systematischen Ausbauinitiative der Breitbandversorgung in Mecklenburg-Vorpommern ist. Deswegen haben wir Ihnen nochmals unsere Änderungsanträge, die ich auch in der Ersten Lesung schon angekündigt habe, vorgelegt.
Wir wollen, dass die unterlegenen Projekte trotzdem finanziert werden. Wir wollen dafür die Mittel nehmen, die Sie sowieso für eine Kofinanzierung vorgesehen hätten. Wir wissen, dass wir damit nicht alle unterlegenen Projekte schaffen werden, aber wir wollen uns wenigstens auf den Weg machen. Und zweitens – das ist Punkt II, der ist mir eigentlich am wichtigsten – wollen wir in Form einer Entschließung die Landesregierung auffordern, endlich dahin gehend die Hausaufgaben zu machen, dass eine Gesamtstrategie für den Breitbandausbau erarbeitet wird, nicht nur auf die Bundesförderung geschielt, sondern auch auf andere Förderprogramme geschaut und eben auch ein Landesprogramm aufgelegt wird, um den Ausbau insgesamt zu schaffen. Das ist momentan nicht erfolgt, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wir werden uns wahrscheinlich in der neuen Legislatur, in der neuen Wahlperiode hier noch mal zusammenfinden und überlegen müssen, wie der Ausbau weitergeht. Der Nachtragshaushalt muss dann wahrscheinlich noch mal angefasst werden, denn wir dürfen ja hier nur Geld einsetzen, was über die Bundesfördermittel kofinanziert wird, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Also insgesamt machen wir sicherlich heute einen Schritt nach vorne. Gleichwohl hatte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN im November 2014 schon einen Antrag in den Landtag eingebracht, dass wir uns auf den Weg machen sollten, eine Gesamtstrategie zu erarbeiten, um möglichst viele Fördertöpfe zu erreichen, auch um ein Landesprogramm aufzulegen. Dieser Antrag ist abgelehnt worden. Und heute merken wir, wie sehr uns diese Gesamtstrategie fehlt, denn es gibt bis heute keine Antwort, wie wir die zweite Herausforderung, die viel größere Herausforderung, nämlich den Glasfaserausbau, schaffen und gelöst bekommen.
Deswegen bitte ich an dieser Stelle nochmals darum, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. Ich beantrage die ziffernweise Abstimmung nach Ziffer I und II, damit Sie sich einerseits zu der Frage „Auflegung eines Landesprogramms“ – das ist der eine Teil unseres Antrags – und andererseits zur Frage „Verabschiedung und Beauftragung der Erarbeitung einer Gesamtstrategie“ auch noch mal genau positionieren können. – Ich danke Ihnen für Ihre ungeteilte Aufmerksamkeit. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Pleite der P+S Werften im Sommer 2012 ist wohl das größte wirtschaftliche Desaster in der Geschichte von Mecklenburg-Vorpommern seit der Zerschlagung des DDR-Schiffbaukombinats. Noch nie sind so viele öffentliche Bürgschaften in Mecklenburg-Vorpommern verloren gegangen. Auch da kommt die Pleite der Bremer Vulkan nicht heran. Noch nie ist ein so gewaltiger Schaden für die Wirtschaft, insbesondere die Zuliefererindustrie, entstanden, denn immerhin wurde über 1 Milliarde Euro an offenen Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter angemeldet. Nach der Zerschlagung des DDR-Schiffbaukombinats ist noch nie ein so großer Standort wie Stralsund seit nunmehr vier Jahren de facto erkaltet. Noch nie musste ein Unternehmen, in das zuvor rund 1.000 Millionen Euro öffentlicher Fördermittel geflossen sind, aus der Konkursmasse für lediglich 5 Millionen Euro verkauft werden.
Wie konnte es dazu kommen? Wer ist dafür verantwortlich? Wer hat davon möglicherweise profitiert und welche politischen und juristischen Konsequenzen müssen daraus gezogen werden? All das sind Fragen, mit denen sich der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE gegen den Willen von SPD und CDU eingesetzte Untersuchungsausschuss beschäftigt hat. Und eines kann ich gleich vorwegnehmen: Es war sehr gut, dass die demokratische Opposition diesen Untersuchungsausschuss eingesetzt und Licht ins Dunkel gebracht hat.
Wir haben aufgedeckt, dass Banken, Gutachter und Wirtschaftsprüfer unter den Augen und mit dem Segen der Landesregierung die Werften wie eine Weihnachtsgans ausgenommen haben und sich an der Sanierung eine goldene Nase verdient haben. Wir haben aufgedeckt, dass
die Landesregierung frühzeitig über die Fehler im Sanierungsgutachten Bescheid wusste, denn es gibt einen handschriftlichen Vermerk von Finanzstaatssekretär Mediger,
in dem steht, die KPMG hat sich um 100 Millionen Euro verrechnet.
Wir haben aufgedeckt, dass die rot-schwarze Landesregierung zehn Tage vor der Landtagswahl im Jahr 2011 die Pleite der P+S Werften vertuscht hat.
Anstatt die letzte Chance zu nutzen, um die Werften auf das richtige Gleis zu stellen, hat sie sich mit einem zweistelligen Millionenbetrag Zeit für den Wahlkampf gekauft und die offensichtlichen Probleme unter den Teppich gekehrt.
Wir haben herausgefunden, dass die Landesregierung zum Schluss der EU-Kommission den Schwarzen Peter der unausweichlichen Insolvenz im Jahr 2012 in die Schuhe schieben wollte. Wir haben herausgefunden, dass hohe Beamte der Landesregierung zur Kommunikation mit der Werft und den Banken ihre privaten E-MailAdressen genutzt haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, der Untersuchungsausschuss hatte seinen Sinn. Aber der Reihe nach.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Wirtschaftsprüfer haben meines Erachtens nicht ergebnisoffen, sondern ergebnisorientiert geprüft. Wie anders kann man sich erklären, dass das namhafte Unternehmen KPMG sich beim Verschmelzungsgutachten, beim Sanierungsgutachten, bei über 20 Monatsreportings und bei über 58 Liquiditätsplanungen um eine Lücke von vielleicht 100 Millionen Euro jedes Mal zielgenau herumgeprüft hat? Wie konnte das passieren? Das kann nichts mit Fahrlässigkeit zu tun haben. Da sehe ich Vorsatz, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zehn Tage vor der Landtagswahl im Jahr 2011 kam es zu einem handfesten politischen Skandal, und zwar zu einem politischen Skandal erster Güte. Die Werft war de facto pleite. Die Landesregierung hat eine Begutachtung durch den Gutachter PwC beauftragt. PwC legte am 23. August 2011 ein Gutachten vor und dieses Gutachten hat es in sich. Der Anlass war zwar vielleicht ein Motorplatzer mit einer Liquiditätsauswirkung für die Werft von 8 Millionen Euro, aber Sie finden auf den Folgeseiten dramatische Beschreibungen der Liquiditätsplanung. PwC hat in diesem Gutachten dargestellt, dass in der Bilanz der Werft über 80 Millionen Euro wackelten oder unplausibel sind.
Und das Allerwichtigste: PwC gibt am Ende dieses Gutachtens kein Votum ab, wie die Landesregierung weiter
verfahren soll. PwC gibt am Ende dieses Gutachtens auch keine positive Fortführungsprognose und dennoch gibt das Land 17 Millionen Euro Steuergeld in das Unternehmen und, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wurden eben die offensichtlichen Probleme in der Bilanz und in der Unternehmensplanung nicht gelöst, sondern unter den Teppich gekehrt, und da ging es offensichtlich nicht nur um die Rettung der Werften, sondern vor allem um die Rettung der Landesregierung. Hier wurde wie gesagt von der Landesregierung die letzte Chance vertan, die Werft auf das richtige Gleis zu stellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aber die Fehler gingen weiter. Bei der Bemessung der Rettungsbeihilfe im Jahr 2012 hat PwC einen kapitalen Fehler gemacht.
Auch die vollständige Auszahlung der Rettungsbeihilfe hätte nicht gereicht, um die Werft zu retten im Jahre 2012. Das ging aus den entsprechenden Prüfberichten des neuen Wirtschaftsprüfers Roland Berger hervor. Die Landesregierung hätte sozusagen entweder diese Rettungsbeihilfe aufstocken müssen oder erst gar nicht auszahlen dürfen.
Aber die zu gering bemessene Rettungsbeihilfe einfach weiter auszuzahlen, das war ein kapitaler Fehler, denn das Ziel konnte damit nicht erreicht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deswegen hat sich bei mir der Eindruck eingestellt, dass mit der Konzeptionierung der Rettungsbeihilfe, die nicht groß genug war, eigentlich nur eine Sollbruchstelle für die EU-Kommission geschaffen werden sollte. Man wollte den Schwarzen Peter der EU-Kommission in die Schuhe schieben.
Aber da hat man sich verkalkuliert.
Die EU-Kommission hat diese zu knapp bemessene Rettungsbeihilfe notifiziert und zugelassen und dann kam es zur Auszahlung, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Und dann, glaube ich, wurde es bei einigen in der Landesregierung doch, ja, sehr dramatisch
und zum Schluss wurde diese Auszahlung auch abgebrochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Ende des Liedes kennen Sie: 500 Millionen Euro Schaden bei den Bürgschaften, davon 271 Millionen Euro für das Land. 1 Milliarde Euro Fördermittel im Standort Stralsund seit 1994 mussten für 5 Millionen Euro aus der Konkursmasse verkauft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der wirtschaftspolitische Ruf für das Land war so ruiniert, dass sich tatsächlich auch windige Geschäftsmänner danach hier die Klinke in die Hand gegeben haben, die teilweise mit Rubinen den Wirtschafts- und Werftstandort P+S Werften in Stralsund kaufen wollten. Ich glaube, das ist ein deutlicher Beleg dafür, wie sehr der Ruf hier gelitten hat und was man in der Welt glaubt, hier für krumme Dinger drehen zu können.
Was hätte man mit den 271 Millionen Euro verlorener Landesbürgschaften in diesem Land alles tun können?
Wir hätten 30 Jahre lang die Krankenhausfinanzierung kleiner Krankenhäuser in der Region sichern können, wir hätten 50 Jahre lang den Betrieb der Südbahn sichern können, wir hätten 80 Jahre lang die Theater ausfinanzieren können.
Und das wäre nur der Teil des Landes gewesen, auch der Bund hat ja noch mal 230 Millionen Euro an Bürgschaften verloren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer trägt hierfür nun die Verantwortung? Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung trägt auf jeden Fall eine Mitverantwortung. Viele waren zwar insgesamt verantwortlich, aber nur die Landesregierung wäre in der Lage gewesen, das Ruder noch herumzureißen.
Stattdessen hat sich die Landesregierung auf Banken und Berater verlassen und die Werften wurden von diesen wie eine Weihnachtsgans ausgenommen. Eines der teuersten Finanzierungskonzepte wurde aufgelegt, mit dem die Werften mittelfristig nicht wettbewerbsfähig waren.
Was gab es für Alternativen?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir als GRÜNE sagen, im Jahr 2009 hätte eine Rettungsbeihilfe ausgezahlt werden müssen, diese hätte man bei der EU notifizieren können.
Und ich widerspreche Ihnen, Frau Drese, dass ein Standort deswegen hätte geschlossen werden müssen. Das stand nicht fest, denn wir sehen, dass zur gleichen Zeit Frankreich, auch mitten in der Krise, sehr viele Beihilfen notifiziert hat und unglaublich viel durchbekommen hat, was gegen entsprechende Beihilferichtlinien de facto verstoßen hat, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Also ich glaube, das wäre ein Weg gewesen.
Aber selbst 2011 hätte man noch mit einer geordneten Insolvenz den größten Schaden abwenden können, denn im Sommer 2011 war der Schaden für das Land nur halb so groß. Erst im Herbst 2011 und dann noch mal durch die Notifizierung einer weiteren Rettungsbeihilfe hat sich der Schaden für das Land verdoppelt. Hier hätte man noch mal etwas für die Werften und auch für das Land tun können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass die Staatsanwaltschaft derzeit nur an der Oberfläche kratzt,
wenn sie gegen die Geschäftsführung wegen Insolvenzverschleppung ermittelt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich kann mir nicht vorstellen, wie eine Geschäftsführung und wie Wirtschaftsprüfungsunternehmen so, ich sage mal, zielgerichtet an einem 100-Millionen-Euro-Loch konsequent vorbeigeprüft haben und vorbeigeschaut haben. Ich sehe da – ich kann mir das nicht mit Fahrlässigkeit erklären – in der Tat Vorsatz.
Und sollte sich das bestätigen, dann, meine sehr geehrten Damen und Herren, wären unter vorgetäuschten falschen Tatsachen Fördermittel erschlichen worden, und Sie wissen, was das bedeutet. Also auch hier, denke ich, müssen wir noch genauer schauen, aber das liegt außerhalb des Tätigkeitsbereiches des Untersuchungsausschusses. Wir sind keine Ermittlungsbehörde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich komme zunächst einmal zum Fazit.
1 Milliarde Euro offener Forderungen stehen hier im Raum im Insolvenzverfahren, 500 Millionen Euro öffentliche Bürgschaften sind verloren gegangen, 1 Milliarde Euro Fördermittel im Standort Stralsund mussten für 5 Millionen Euro aus der Konkursmasse verkauft werden. 1.800 direkte Arbeitsplätze sind vernichtet worden, während im gleichen Zeitraum bundesweit die Zahl der Arbeitsplätze im maritimen Sektor konstant blieb. Die Reputation, also der gute Ruf, des Schiffbaustandortes Mecklenburg-Vorpommern ist nach dem ScandlinesFähren-Desaster schwer beschädigt.
Insbesondere die Werft in Stralsund,
das darf man nicht vergessen, ist seit vier Jahren de facto erkaltet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, und wenn Sie sich jetzt als Große Koalition hier hinstellen und sagen, das war eine Erfolgsgeschichte, dann, muss ich sagen, ist das weltfremd.
Ich glaube, wenn man hier nicht so sehr auf die Berater gehört hätte, nicht so sehr auf die Banken, und den Mut gehabt hätte, 2009 bei der EU-Kommission eine entsprechende Beihilfe zu notifizieren, dann hätten wir möglicherweise am Standort Stralsund vielleicht eine kleinere Werft, aber eine quicklebendige Werft, und nun haben wir dort leider gähnende Leere.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Also ich bin schon sehr erstaunt, dass Herr Schulte jetzt endlich mal eingesteht, dass auch die KPMG möglicherweise hier nicht vernünftig gearbeitet hat, vielleicht sogar gelogen und betrogen hat.
Dann frage ich mich aber: Warum ist die Landesregierung all den Indizien, die über die Jahre hinweg ja deutlich waren, nicht nachgegangen?
Warum haben Sie nicht nachgefragt?
Warum haben Sie sogar kurz vor der Wahl dieses ganze Desaster vertuscht? Und warum haben Sie die Ausschüsse nicht informiert?
Warum haben Sie die Öffentlichkeit nicht informiert, dass die Werft kurz vor der Wahl, zehn Tage vor der Wahl 2011, pleite war? Das würde ich dann gerne mal von Ihnen wissen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Caffier, Herrn Ritter hier vorzuwerfen, er habe ein gestörtes Verhältnis zur inneren Sicherheit und zum Datenschutz, finde ich persönlich ehrverletzend. Ich finde auch, das ist kein guter parlamentarischer Stil.
Es ist ein absolut legitimes politisches Ziel, nicht unwidersprochen – nicht unwidersprochen! – den Ausbau unseres Landes zu einem schlüsselfertigen Überwachungsstaat hinzunehmen.
Unparlamentarisch ist es jedoch, Herr Caffier, politische Gegner als, ich sage jetzt mal, Volksgefährder, um nicht noch einen schlimmeren Begriff zu benutzen, hinzustellen.
Herrn Ritter und auch uns GRÜNEN ist innere Sicherheit ein wichtiger Wert,
denn ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Aber mit zu viel Überwachung und ohne Datenschutz wird die persönliche und öffentliche Freiheit erdrosselt.
Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist absolut legitim, dass es hier im Landtag auch entspre
chende Fraktionen gibt, die sich dafür einsetzen und das auch zur Sprache bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Präsidentin! „Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten“, heißt es nicht nur in unserer Landesverfassung in Artikel 6,
sondern auch in der EU-Grundrechtecharta und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Auch wenn Datenschutz als politisches Themenfeld eher ein politisches Mauerblümchendasein fristet – es ist leider so, das muss man traurigerweise feststellen, vor allem beim Politikspiel der Großen Koalition muss ich das feststellen –,
so ist der Datenschutz aber in unserer heutigen Gesellschaft sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für die privaten Unternehmen und die Zivilgesellschaft von immenser Bedeutung und nicht wegzudenken.
Mit der Verabschiedung der EU-Datenschutz-Grundverordnung am 14. April 2016 durch das Europäische Parlament wurde nun ein rechtlicher Rahmen geschaffen, der die rechtliche und organisatorische Stellung der Datenschutzbeauftragten im Land komplett umkrempelt. Wir haben auf dieses europäische Gesetzesvorhaben bereits bei der Beratung des Doppelhaushaltes 2016/2017 reagiert und gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE einen Änderungsantrag zum Einzelplan 01 in den Landtag eingebracht, der die Zielsetzung verfolgte, den Landesdatenschutzbeauftragten zukünftig so auszustatten, dass er die nun geltenden europarechtlichen Bestimmungen vollständig und umfassend erfüllen kann.
Doch was kommt nun konkret auf uns und auch auf den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu? Die EU-Datenschutz-Grundverordnung hebt den Datenschutzbeauftragten in eine Position einer unabhängig agierenden Aufsichtsbehörde mit weitreichenden Befugnissen und Aufgabenbereichen. Das ist ein Paradigmenwechsel. Die Stellung der Aufsichtsbehörden wird vor allem in Kapitel 6 der EU-Datenschutz-Grundverordnung geregelt. So ist in Artikel 52 geregelt, in welchem Umfang die Mitgliedsstaaten gewährleisten müssen, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden ihre Unabhängigkeit erhalten und bewahren. Dies bedeutet konkret eine ausreichende personelle und sachliche Ausstattung, Weisungsungebundenheit und eine finanzielle Aufsicht, die nicht die Integrität und die unabhängige Arbeitsweise der Aufsichtsbehörden gefährdet. Eine finanzielle Ausstattung meinte ich natürlich.
In Artikel 57 der Verordnung werden die zukünftigen Aufgaben eben jener Aufsichtsbehörde festgehalten. Hier gibt es einen sehr entscheidenden Wandel zur bisherigen Stellung. Denn vorher agierte der Landesdatenschutzbeauftragte vor allem auf der Basis des Opportunitätsprinzips bei der Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben. Jetzt aber erhalten die Datenschützer im Land durch die EUVerordnung eine Vielzahl von Pflichtaufgaben, zum Beispiel, die Anwendung der EU-Datenschutz-Grundver-
ordnung zu überwachen und durchzusetzen, den europaweiten Austausch mit anderen Datenschutzbehörden zu gewährleisten, die gesetzliche Beratungspflicht in Datenschutzfragen wahrzunehmen, ein professionelles Beschwerdemanagement zu etablieren oder die Zertifizierung und Akkreditierung von weiteren Behörden und Einrichtungen, die für den Datenschutz zuständig sein werden, vorzunehmen. Ich könnte diese Liste erheblich verlängern, denn der Aufgabenkatalog des Datenschutzbeauftragten nach Artikel 57 umfasst 22 Ziffern.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir dürfen ebenso nicht vergessen, dass diese rechtlichen Rahmenbedingungen Neuland für die Datenschützer in Deutschland sind, das heißt, gerade in der vorgegebenen Übergangsphase von zwei Jahren werden die Datenschutzbeauftragten eine enorme Belastung erfahren, da viele Verfahrensweisen und Arbeitsschritte vollständig neu erarbeitet werden müssen. Da gibt es in einer Anlaufphase viel zu tun. Angesichts der Fülle der möglichen Rechtsfolgen ist dieser Übergangszeitraum extrem kurz bemessen.
Ab dem 25. Mai 2018 gilt die Verordnung überall in der Europäischen Union unmittelbar, und zwar ohne dass es einer innerstaatlichen Umsetzung bedarf. Ich meine – hier nehme ich die Warnung des Datenschutzbeauftragten sehr ernst –, dass wir uns ein weiteres Warten nicht leisten können. Die notwendigen Vorbereitungen und Kompetenzaneignungen müssen schon jetzt beginnen. Daher ist es wichtig, dass wir uns innerhalb der demokratischen Fraktionen trotz des bevorstehenden Wahlkampfes auf konkrete Handlungsperspektiven nach dem 4. September am besten schon heute hier verständigen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben keine Zeit zu verlieren. Zwei Jahre sind wenig, wenn ich mir die vielen Aufgaben anschaue. Ich muss Ihnen nicht in Erinnerung rufen, dass der gemeinsame Antrag der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur personellen Aufstockung des Datenschutzbeauftragten im Rahmen der letzten Haushaltsdebatte keine Mehrheit in diesem Parlament gefunden hat. Schade, denn der Doppelhaushalt reicht ja bis zum Ende des Jahres 2017. Und wenn wir uns erst am Ende des Jahres 2017 darauf verständigen, dass wir den Datenschutzbeauftragten besser ausstatten, dann wird es noch knapper,
denn dann haben wir nur noch – ich rechne mal zurück –, glaube ich, vier Monate.
Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, es besteht Handlungsbedarf. Wir müssen schnell vorankommen und ich bitte, dass wir uns hier interfraktionell möglichst bald verständigen. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen Woche wurde Antoine Deltour in Luxemburg für zwölf Monate auf Bewährung verurteilt und erhielt zusätzlich eine Geldstrafe. Sie haben es sicherlich in den Nachrichten verfolgt. Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC, der gemeinsam mit Antoine Deltour eine Vielzahl von Dokumenten von PwC veröffentlicht hatte, wurde zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die beiden Männer haben einen der größten Steuerskandale Europas öffentlich gemacht und aufgezeigt, wie namhafte Unternehmen durch moralisch fragwürdige Steuermodelle, die von PwC erarbeitet und betreut wurden, Steuerzahlungen in Milliardenhöhe vermieden haben.
Warum wurden diese beiden Männer nun durch ein Gericht verurteilt, obwohl sie doch eigentlich einen Dienst für die europäische Gesellschaft und den europäischen Steuerzahler geleistet haben? Meine sehr geehrten Damen und Herren, weil es in Europa keinen umfassenden Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern gibt, und auch in Deutschland fehlt bisher ein entsprechendes Gesetz, um Menschen wie Antoine Deltour vor Sanktionen zu bewahren.
Die ständige Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister hat somit mit ihrem Beschluss auf der Frühjahrskonferenz 2016 den Finger in die Wunde gelegt. Seit Jahren wird in Deutschland auf verschiedenen Ebenen über dringend notwendige Schutzmaßnahmen für Whistleblower diskutiert und gestritten. Aber dabei stechen immer wieder zwei Parteien heraus, die offensichtlich kein großes Interesse daran zeigen, die rechtliche Position von den Menschen zu stärken, die durch ihr mutiges Handeln im Sinne der Gemeinschaft Missstände, Verbrechen und Schäden öffentlich bekannt machen.
Genau diesen Menschen verweigern die SPD und die CDU seit Jahren die notwendige Rückendeckung, und es sind vor allem, Frau Drese, auch die Sozialdemokraten, die sich mit ihrem politischen Taktieren in diesem Thema in den vergangenen Jahren unglaubwürdig gemacht haben. Aber bevor ich auf den Zickzackkurs der SPD eingehe, möchte ich darlegen, was aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ganz grundlegend wichtig für den Whistleblower-Schutz in Zukunft ist, und abschließend gehe ich dann auch noch auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE ein.
Wenn es ein umfassendes Gesetz zum Schutz von Whistleblowern beziehungsweise Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern geben soll, muss dies natürlich auf Ebene des Bundes erfolgen. Die GRÜNEN-Bundestagsfraktion
hat deshalb im November 2014 einen eigenen Gesetzentwurf zur Förderung von Transparenz und zum Diskriminierungsschutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern vorgelegt. Ziel der Gesetzesinitiative war es, dass die Bundesregierung endlich ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen solle und einen bundesweit geltenden Rechtsrahmen schafft, der Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern den notwendigen Schutz garantiert. Es ist dabei wichtig zu verstehen, dass Whistleblower nicht nur ehemalige Geheimdienstmitarbeiter wie Edward Snowden sind, nein, es sind auch Altenpfleger/-innen, die über katastrophale Zustände in der Pflege von bedürftigen Menschen nicht schweigen wollen und können, und auch die Fachverkäuferin in einer Bäckerei, die die ausbleibende Bezahlung von Arbeitsstunden aufdeckt, auch diese Personen sind Whistleblower.
Weil gerade in so vielen Lebensbereichen die Notwendigkeit besteht, die Menschen zu schützen, die Ungerechtigkeiten und Missstände aufdecken wollen, hat der Gesetzentwurf der GRÜNEN-Bundestagsfraktion viele Änderungen im Arbeitsrecht, im Strafrecht, aber auch im Bundesbeamtengesetz vorgesehen. Die parlamentarische Initiative wurde, das wissen Sie vielleicht, leider von der Großen Koalition abgelehnt, auch ein entsprechender Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag wurde abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade weil diese Thematik so komplex ist, müssen auf Bundesebene endlich verlässliche Rechtsnormen verabschiedet werden. Deutschland hat sich hier schon mehrmals im Rahmen von internationalen Abkommen verpflichtet. Auf dem G20Gipfel in Seoul im November 2010 hat sich die Bundesrepublik in einem gemeinsamen Beschluss mit den anderen Mitgliedsstaaten dazu bekannt, bis 2012 gesetzliche Vorschriften zum Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu verabschieden. Ein Jahr später legte die OECD ein Best-Practice-Kompendium zur Umsetzung eben solcher Vorschriften vor, welches von der G20Staatengemeinschaft im November 2011 bestätigt und den Mitgliedsstaaten zur Umsetzung nahegelegt wurde.
Im selben Jahr sprach der Europäische Gerichtshof im Übrigen – der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – ein wegweisendes Urteil. Frau Borchardt hatte es schon vorgestellt, aber ich wiederhole es gerne noch mal: Eine Altenpflegerin aus Berlin hatte zuvor Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt, da sie erhebliche Mängel bei der Pflege von Menschen befürchtete, und wurde daraufhin entlassen. Die deutschen Gerichte hatten die Kündigung für rechtmäßig erklärt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedoch sieht hier einen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit, da die Altenpflegerin in ihrem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung geschützt werden muss.
Auch der Europarat, in dem Deutschland im Übrigen bekannterweise Mitglied ist, verlangt von seinen Mitgliedern ein Hinweisgeberschutzgesetz. Mit der Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption im November 2014 hat sich Deutschland ebenfalls dazu verpflichtet, den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Angaben über Missstände machen. Es gab also eine Vielzahl von Anlässen und Verpflichtungen auf Bundesebene wie auf internationaler Ebene, aber eben eine Vielzahl von Anlässen, auf Bundesebene endlich tätig zu werden. Selbst die SPD-Bundestagsfraktion hat ja dann im Februar 2012 einen eigenen Gesetzentwurf für ein Hinweisgeber
schutzgesetz vorgelegt, damals aber noch in der Rolle der Oppositionspartei und mit dem politischen Kalkül, von den damaligen Enthüllungen durch Edward Snowden möglicherweise zu profitieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, da uns das politische Rückgrat der SPD-Fraktion auch in Bürgerrechtsfragen spätestens seit der Vorratsdatenspeicherung in schillernden Farben vorgeführt wurde, schaffte es das Whistleblower-Schutzgesetz natürlich nicht in den Koalitionsvertrag der damaligen oder auch der heutigen Großen Koalition auf Bundesebene. Dieser Zickzackkurs der SPD ist politisches Kalkül gewesen auf dem Rücken derjenigen, die in ihrer gesellschaftlichen Existenz von Sanktionen bedroht sind, weil sie den Mut hatten, Ungerechtigkeiten öffentlich zu machen.
Es bleibt allerdings nicht nur bei der Untätigkeit von SPD und CDU, es ist in diesem Jahr auf europäischer Ebene sogar noch zu einer Verschlechterung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber gekommen. Das muss hier auch mal deutlich gesagt werden. Denn die Große Koalition im Europaparlament hat mit einer europäischen Richtlinie Tür und Tor für die Bestrafung von Whistleblowern geöffnet. Auch Journalistinnen und Journalisten befürchten mit der Verabschiedung der sogenannten Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erhebliche Einschnitte für ihre Arbeit. Dabei ist die Arbeit der Medien so essenziell für eine funktionierende Demokratie.
Neben Journalistenverbänden und netzpolitischen Nichtregierungsorganisationen haben sich aber auch die Gewerkschaften zu Wort gemeldet und die deutschen Abgeordneten im Europaparlament dazu aufgefordert, die genannte EU-Richtlinie nicht zu verabschieden, denn auch die Gewerkschaften befürchten, dass Unternehmen die Richtlinie dazu nutzen werden, Missstände in ihren Betrieben einfach als Geschäftsgeheimnisse zu deklarieren und somit die Möglichkeit zu eröffnen, Personen hart zu bestrafen, die diese Missstände in die Öffentlichkeit bringen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es waren also nicht nur die üblichen netzpolitischen Lobbyverbände, die die Richtlinie stark kritisiert haben, es war ein großer Teil der europäischen Zivilgesellschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ein Trauerspiel, dass sich SPD und CDU im Europaparlament nicht noch mal besonnen haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Gefahr des Missbrauchs dieser Richtlinie groß ist, sehen wir auch im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, denn hier werden viele Kleine Anfragen und Beratungen in entsprechenden Ausschüssen unter Verschluss gestellt, weil angeblich Geschäftsgeheimnisse betroffen sind. Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, hier muss etwas getan werden.
Ich möchte nun noch einige Worte zum vorliegenden Antrag der LINKEN sagen. Es ist gut und richtig, wenn Mecklenburg-Vorpommern sich im Bundesrat darum bemüht, dass es auf Bundesebene endlich zu einem rechtsverbindlichen Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern kommt, auf den die Menschen bauen können, wenn sie sich die Frage stellen, ob sie Missstände aufdecken sollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob
es um private Unternehmen oder um die öffentliche Verwaltung geht. Es gibt zahlreiche Beispiele, die belegen, dass die Compliance-Strukturen innerhalb der Unternehmen und Verwaltungen nur bedingt greifen. Oft werden Menschen, die sich dazu entschließen, Missstände zu kritisieren, als Denunzianten abgestempelt – soll ja sogar im einen oder anderen Landtag vorkommen.
Meine sehr Damen und Herren, ich fasse mich kurz:
Wir müssen etwas tun. Wir stimmen dem Antrag der LINKEN heute gerne zu.
Wir werden uns auch in der nächsten Legislatur für den Whistleblower-Schutz intensiv einsetzen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Herr Pastörs, ich glaube, Sie sollten als Allerletzter etwas zur inneren Sicherheit sagen.
Wir wissen alle, dass die rechten Gewalttaten im letzten Jahr sprunghaft angestiegen sind. Die Zahl stieg um mehr als 44 Prozent auf 1.485 Fälle. Insbesondere wurden Flüchtlingsunterkünfte angegriffen.
Um 427 Prozent stieg die Zahl der rechten Straftaten gegen Aufnahmeeinrichtungen,
um 580 Prozent stieg die Zahl der Gewalttaten gegen Unterkünfte. Sie sind wirklich der Allerletzte, der etwas zum Thema „Innere Sicherheit“ sagen sollte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich verstehe nicht, welches Ziel die CDU mit der heutigen Aktuellen Stunde verfolgt.
Ist die CDU unzufrieden mit der aktuellen Sicherheitslage in Mecklenburg-Vorpommern
und somit unzufrieden mit der Arbeit ihres eigenen Innenministers Lorenz Caffier, der ja nun immerhin dieses Amt seit zehn Jahren innehat?
Oder aber ist die CDU unzufrieden mit den Bürgerinnen und Bürgern, deren subjektives Sicherheitsgefühl nicht mit der objektiven Gefährdungslage zusammenpasst?
Vielleicht will die CDU-Fraktion auch nur aus wahlkampftaktischen Überlegungen heraus in populistischer Weise mit der Angst der Menschen spielen.
Vor diesem Wahlkampfmanöver will ich aber gleich warnen, denn der Schuss geht mit Sicherheit nach hinten los. Damit treibt man, meine sehr geehrten Damen und Herren, Wähler rechten Populisten in die Arme. Wir haben es ja leider gerade auch erlebt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin auch verwundert, dass die CDU erst jetzt am Ende der Wahlperiode mit dem Thema „Innere Sicherheit“ hier im Parlament aufschlägt.
Ich habe mir einmal die Antragslage der CDU der aktuellen Legislaturperiode genau angeschaut. Sie waren an 170 Anträgen beteiligt, davon nur 4 zum Thema Kriminalitätsbekämpfung. Das ist nicht mal ein Antrag pro Jahr.
Aber nicht nur im Parlament
vermisse ich starke sicherheitspolitische Initiativen der CDU. Ich höre immer nur, dass wir mehr Personal brauchen.
Bei der überfälligen Entlastung der Polizei von unsinnigen Aufgaben sind wir dagegen keinen Schritt vorangekommen.
Manchmal habe ich das Gefühl,
dass Innenminister Caffier absichtlich die Aufgabenbelastung bei der Polizei hochhält, um mehr personalpolitisch zu erzwingen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Evaluation der Polizeireform war ja wohl ein Witz und hat zu keiner ernsthaften Aufgabenkritik geführt. Einziges Ergebnis dieser Analyse, dieser Evaluation, war, eine Polizeikantine wurde ausgegliedert. Caffier lässt auch unsinnigerweise die Polizei jeden noch so kleinen Cannabisfund umfangreich ermitteln.
Die Staatsanwaltschaften stellen diese Fälle dann regelmäßig wegen Geringfügigkeit ein.
Viel Arbeit der Polizei landet so im Papierkorb. Kürzlich haben 100 Beamte nach einem halben Jahr Ermittlungsarbeit 30 Kilogramm Cannabis sichergestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist die Frage, ob Aufwand und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Hat sich Herr Caffier eigentlich auf Bundesebene endlich dafür eingesetzt, dass Schwerlasttransporte nicht durch die Polizei vorbereitet und begleitet werden müssen? Nein, hat er nicht. Selbst bei Vorschlägen, dass kommerzielle Großveranstaltungen im Sport mit Gebühren für die Absicherungen belegt werden sollen, blockt Caffier.
Wie wir kürzlich aus der Presse erfahren konnten, wurde im vergangenen Jahr in über 10.000 Fällen wegen unerlaubten Grenzüberschrittes ermittelt. Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, syrische Flüchtlinge kön
nen sich vor ihrer Flucht kein Visum bei einer deutschen Botschaft holen.
Es gibt keine legalen Einreisemöglichkeiten für Schutzsuchende. Was für ein irrsinniger Behördenaufwand wird da betrieben! Wir brauchen endlich eine ehrliche Aufgabenkritik, eine intensive Evaluation der Polizeistrukturreform
und eine nachhaltige Entlastung der Polizei von unsinnigen Aufgaben. Das alles ist unter der CDU liegen geblieben
und muss eigentlich vor der Frage geklärt werden, ob und wie wir mehr Personal bei der Polizei einstellen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in Mecklenburg-Vorpommern insbesondere zwei Herausforderungen: die steigende beziehungsweise immer mal wieder steigende und auch wieder fallende Zahl bei den Wohnungseinbrüchen und den internationalen Terrorismus. Deswegen verwundert es mich schon, dass ich heute vom Innenminister keine Details darüber erfahren habe,
wie er den Wohnungseinbrüchen begegnen will, ob und in welcher Stärke er eine Sonderkommission für Wohnungseinbrüche, wie zum Beispiel in Hamburg, einrichten oder verstärken möchte. Ebenso verwundert es mich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern keine einzigen Erkenntnisse in die bundesweite Terrorismusdatei eingespeist hat. Das ging aus meiner Kleinen Anfrage hervor. Gibt es das Problem in Mecklenburg-Vorpommern nicht oder sind die Polizei und der Verfassungsschutz beim Thema Terrorismusbekämpfung einfach falsch aufgestellt?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, abgesehen von diesen Herausforderungen ist es sehr sicher, hier in Mecklenburg-Vorpommern zu leben. In MecklenburgVorpommern ist es 30-mal wahrscheinlicher, dass Sie durch einen Verkehrsunfall ums Leben kommen als durch einen Mord. Es ist 18-mal wahrscheinlicher, in einen Verkehrsunfall verwickelt zu sein, als Opfer von Gewaltkriminalität zu werden.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen für innere Sicherheit sorgen, aber auch für Verkehrssicherheit. Und hier hat sich das CDU-geführte Innenministerium in den vergangenen Jahren nicht mit Ruhm bekleckert.
Die CDU kämpft gegen die Ausweitung von Tempo-30Zonen in den Innenstädten, wodurch insbesondere Kinder geschützt werden könnten.
Ebenso kämpft die CDU verbissen für das Recht auf Raserei auf deutschen Autobahnen.
Zudem haben die polizeilichen Verkehrskontrollen in Mecklenburg-Vorpommern abgenommen.
Das ist Ihr Verdienst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf die jährlich 300 Mordopfer in Deutschland kommen nach einer neuesten Studie rund 6.000 Todesfälle
durch die Abgase deutscher Kohlekraftwerke.
Ja, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen für innere Sicherheit in Deutschland sorgen, aber wir müssen auch etwas für die Sicherheit vor Umweltgiften tun. Mit diesen Zahlen und Beispielen will ich Ihnen nur verdeutlichen, wie trügerisch das subjektive Sicherheitsgefühl des Einzelnen ist. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Problematik, die heute aufgeworfen wurde, ist weit vor meiner politisch verantwortbaren Zeit entstanden.
Wenn ich jetzt auf dieses Problem schaue, denke ich, oh Gott, da sind sicherlich viele Fehler unterlaufen, da gibt es viele schlechte Lösungen, und jetzt geht es darum, die beste unter den suboptimalen Lösungen zu finden.
Herr Müller hat das gerade so schön gesagt, es ist schwierig, in einer solchen Situation eine Lösung zu finden, die alle zufriedenstellt.
Es ist eine verfahrene und schwierige Situation, gleichwohl ist die Politik zum Handeln aufgefordert, denn das erwarten die Menschen in unserem Land.
Das Thema Altanschließer und die nun vorgeschlagene Änderung des Kommunalabgabengesetzes haben zu erheblichen Diskussionen im Land und vor allem bei den Betroffenen geführt. Fest steht, dass wir eine Neuregelung brauchen, denn das derzeit geltende Gesetz ist verfassungswidrig. Das bestreitet in unserem Kreise niemand. Das derzeitige Gesetz genügt nicht dem Grundsatz der Rechtssicherheit, Klarheit darüber zu erlangen, ob und in welchem Umfang man zu einem Beitrag herangezogen werden kann, weil eine klare Verjährung der Ansprüche fehlt, wenn keine wirksame Satzung vorliegt.
Zweitens ist im Gesetz geregelt, dass mindestens bis zum Jahr 2008 Beiträge erhoben werden können. Es fehlt jedoch eine zeitliche Höchstgrenze. Eine Verjährungsfrist wird mit der Gesetzesänderung unverbindlich festgelegt. Klar ist aber auch, dass Anschlussbeiträge für Altanschließer zulässig sind. So hat es auch das OVG Greifswald entschieden. Allerdings – und das muss immer wieder deutlich gesagt werden – dürfen auch bei Altanschließern nur Investitionen, die nach 1990 getätigt wurden, berücksichtigt werden.
Ich habe natürlich Verständnis dafür, dass Betroffene nicht nachvollziehen können, dass Beiträge nach so vielen Jahren immer noch nicht erhoben wurden, weil Satzungen nicht rechtswirksam waren. Das ist definitiv keine Erfolgsgeschichte des Verwaltungshandelns hier in Mecklenburg-Vorpommern. Ich denke auch, dass die Neufassung des Gesetzes bereits wesentlich früher hätte erfolgen können und müssen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist immerhin bereits aus dem Jahr 2013. Nichtsdestotrotz liegt nun eine Verjährungsfrist bis zum Jahr 2020 vor, für die nach der Anhörung anzunehmen ist, dass sie auch zulässig ist. Ich möchte darauf hinweisen, dass ohne eine Neufassung die Zweckverbände auch in denjenigen Fällen keine Beiträge mehr erheben können, die nicht unter die sogenannten Altanschließer fallen.
Diese unsichere Rechtslage führt also dazu, dass die Zweckverbände – darunter auch die Verbände, die die Erhebung der Altanschließerbeiträge abgeschlossen haben, und das sind die allermeisten – keine Beiträge für neu erschlossene Baugebiete erheben können. Wir müssen also jetzt eine Entscheidung treffen, nichts zu tun, ist keine Option.
Dies wurde in der Anhörung des Innenausschusses ganz deutlich.
Wegen der fehlenden Verjährung wird von den Kritikern des vorliegenden Gesetzes vor allem auf ein weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem November 2015 verwiesen, in dessen Folge Anschlussbeiträge in Brandenburg zurückgezahlt wurden. Diesem Urteil ist allerdings eine andere Rechtsauffassung der dortigen Verwaltungsgerichte vorausgegangen, ob die Satzungen zur Erhebung der Anschlussbeiträge rechtswirksam sein müssen oder nicht. Das OVG bei uns im Land ist stets davon ausgegangen, dass es auf wirksame Satzungen ankommt. Das erscheint auch mir nachvollziehbar.
Natürlich ist es kritikwürdig, wenn ein Zweckverband erst 2012 zu einer wirksamen Satzung kommt. Können wir ausschließen, dass das Bundesverfassungsgericht vielleicht auch für unser Kommunalabgabengesetz zu einer anderen Auffassung kommt? Nein, wir können es nicht ausschließen. Da liegt ein Risiko. Aber nach derzeitigem Kenntnisstand müssen wir davon ausgehen, dass das Gesetz dahin gehend verfassungskonform ist.
Festhalten müssen wir auch, dass die absolut überwiegende Mehrheit ihre Anschlussbeiträge gezahlt hat. Im Gesetzentwurf ist noch von einer offenen Summe von 37 Millionen Euro die Rede. Das klingt zunächst viel. Das war auch unser erster Eindruck. Diese Zahl relativiert sich jedoch, wenn wir zum Beispiel den Zweckverband Kühlung betrachten. Dieser hat allein Beiträge in Höhe von 200 Millionen Euro erhoben. In der Anhörung wurde auch deutlich, dass nur noch Beiträge in drei Zweckverbänden offen sind. Außerdem stammt die Erhebung aus dem letzten Jahr, sodass zwischenzeitlich die offene Summe möglicherweise weiter reduziert wurde. Ich gehe daher davon aus, dass etwa 95 Prozent der Beiträge zwischenzeitlich erhoben wurden.
Wenn wir also derzeit davon ausgehen, dass 95 Prozent aller angeschlossenen Grundstückseigentümer bereits gezahlt haben, erscheint eine Rückzahlung der Beiträge, wie sie auf dem Zweiten Wassergipfel jüngst in Bützow gefordert wurde, nicht verhältnismäßig. Dies würde zudem zu erheblichen Folgeproblemen führen, wie zum Beispiel zu höheren Gebühren, die am Ende vor allem die Mieter doppelt bezahlen. Das möchte ich hier noch mal deutlich ausführen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn wir das alles jetzt wieder rückabwickeln, die Beiträge rückbezahlen und das dann sozusagen in den nächsten 20, 30, 40 Jahren über Gebühren versuchen wieder zu erwirtschaften, werden die Mieter die Leidtragenden sein. Warum? Die Eigentümer haben ja in den vergangenen Jahren – davon gehe ich mal aus – die Beiträge über ihre Mieten umgelegt. Das heißt, die Mieter haben das bezahlt. Und wenn jetzt die Gebühr zurückabgewickelt würde, würden die Eigentümer …
Na ja, das eine ist das Dürfen, das andere ist die Kalkulation,
die faktische Kalkulation und die Bemessung der Miete.
Wenn wir jetzt schon die Beiträge zurückzahlen, dann wird wahrscheinlich niemand auf die Idee kommen, diese an die Mieter weiterzugeben. Von den Eigentümern werden vermutlich die allermeisten nicht auf die Idee kommen, das an die Mieter zurückzugeben, und dann würde der Zweckverband auf ein Gebührenmodell umsteigen und versuchen, diese entscheidenden Beiträge zu erwirtschaften. Das würden dann die Verbraucher, nämlich die Mieter ein zweites Mal bezahlen.
Deswegen ist das für mich keine Option. Das wäre wirklich für die Mieter das allerschlechteste Modell, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wir sollten uns auch noch mal die Aufbauleistung der öffentlichen Wasserversorgung und -entsorgung seit der Wiedervereinigung vor Augen führen. Diese Investitionen waren auch ein maßgeblicher Beitrag für den Umwelt- und Naturschutz und die Sicherstellung einer hochwertigen Wasserversorgung. Diese Maßnahmen haben keinen unerheblichen Anteil daran, dass die Gewässer des Landes heute in einem viel besseren Zustand als vor 25 Jahren sind. Wir können froh sein, dass wir jetzt eine Wasserversorgung haben, die den heutigen Qualitätsanforderungen und -ansprüchen gerecht wird. Auch vor diesem Hintergrund halten wir es für grundsätzlich gerechtfertigt, dass die entsprechenden Anschlussbeiträge erhoben werden und wurden.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt erwähnen, auf den bereits meine Vorredner eingegangen sind, nämlich die Möglichkeit zur Erhebung von sogenannten Erneuerungsbeiträgen wird aus dem Gesetz gestrichen. Hier liegt Ihnen ein interfraktioneller Antrag von SPD, CDU und GRÜNEN vor. Ich finde, das ist richtig. Nach der Wiedervereinigung standen wir vor besonderen Investitionsherausforderungen. Die Infrastruktur war marode oder schlicht nicht vorhanden, sodass Erschließungsbeiträge gerechtfertigt waren.
Jetzt müssen wir aber auch klar sagen, dass es die Aufgabe der Zweckverbände ist, mit den laufenden Gebühren so zu wirtschaften, dass die Unterhaltung und Instandsetzung gewährleistet ist. Damit schaffen wir Klarheit, dass es keine neuen Beiträge geben wird. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin immer wieder erstaunt, mit welcher Selbstüberzeugung Herr Pastörs hier Binsenweisheiten vorträgt, die er dann in seinem pseudodidaktischen Ton glaubt der Welt kundtun zu müssen, und der Meinung ist, er sei der Erste, der hier auf ein Problem gestoßen sei.
Also, Herr Pastörs, das entspricht einfach überhaupt nicht dem Beratungsstand im Finanzausschuss.
Wir beschäftigen uns dort natürlich mit den Problemen des Investitionsstaus, wir beschäftigen uns mit den Problemen der kommunalen Finanzierung, aber Sie tragen das hier so vor, als ob Sie der Einzige seien, dem das jemals aufgefallen ist.
Damit kommen Sie einfach bloß immer wieder auch ein Stück zu spät.
Ich bin bloß, wie gesagt, jedes Mal erstaunt, mit welcher Inbrunst Sie Ihre Binsenweisheiten hier immer zu Protokoll geben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst möchte ich nicht am Ende meiner Rede, sondern gleich ganz am Anfang meinen Dank zum Ausdruck bringen. Der Dank meiner Fraktion geht zunächst an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofes, die bekanntlich jedes Jahr den Landesfinanzbericht und den Kommunalfinanzbericht erarbeiten.
Ich möchte mich aber auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien bedanken, die uns bei den Beratungen sehr kompetent Rede und Antwort gestanden haben, sowie natürlich bei dem Ausschusssekretariat für die Koordinierung der gesamten Beratungen. Da schließe ich insbesondere den Ausschussvorsitzenden explizit mit ein. Herr Koplin, vielen Dank, dass Sie hier fünf Jahre lang nicht nur bei der Beratung der Kommunalfinanz- und Landesfinanzberichte die Sitzungen so kompetent geleitet haben, sondern fünf Jahre lang gute Arbeit für uns alle geleistet haben.
Die Berichte des Rechnungshofes sind sehr umfangreich, meine sehr geehrten Damen und Herren, und behandeln eine Vielzahl von Themen. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass wir diese hier in der Parlamentsberatung nicht alle wieder aufrufen können. Das würde vermutlich mehrere Wochen dauern.
Ich möchte mich daher auf zwei Themenkomplexe konzentrieren, die uns seit Jahren in den Berichten begegnen und die mich stets beschäftigt haben. Sie sind heute auch schon mehrfach zum Anklang gekommen.
Das sind zum einen die IT im Land und in den Kommunen und zum anderen die fehlenden Investitionen in die öffentliche Infrastruktur.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechnungshof hat es sehr drastisch ausgedrückt. Er sagte, wir fahren unsere Infrastruktur auf Verschleiß.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst aber einige Worte zur IT. Hier mussten wir leider wieder einmal erhebliche Defizite feststellen. Die Probleme liegen dabei sowohl innerhalb der Landesverwaltung als auch im Verhältnis zwischen Land und Kommunen. Von der ursprünglich einmal geplanten Einführung eines einheitlichen IT-Grundsystems für alle Ministerien hat man sich leider verabschiedet, das ist nichts Neues. Es fehlt allerdings immer noch an einer Gesamtstrategie für die Entwicklung der Landes-IT
und es fehlt an einem vernünftigen IT-Controlling, um die Steuerung des IT-Einsatzes innerhalb der Landesverwaltung sicherzustellen. Ebenso müssten die IT-Regelwerke dringend überarbeitet werden.
Der Rechnungshof hat darauf aufmerksam gemacht, dass in diesem Zusammenhang einheitliche IT-Standards für die Landesverwaltung und am besten auch gleich für die Kommunalverwaltungen verbindlich definiert werden sollten, um die Wirtschaftlichkeit, Offenheit, Sicherheit, aber auch die Aktualität sicherzustellen. Dabei haben die Prüfer auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Standards technik- und anbieterunabhängig sein sollten, um den Einsatz von Open-Source-Lösungen und -Produkten zu ermöglichen, ein Anliegen, das wir als GRÜNE ausdrücklich unterstützen. Hier sehen wir noch erheblichen Nachholbedarf, allerdings auch wenig Bereitschaft zum Handeln aufseiten der Landesregierung. Wir hatten das im Innenausschuss, glaube ich, im Zusammenhang mit dem Thema IT-Sicherheit schon beraten. Wir wissen derzeit nicht – bei den vielen proprietären Lösungen, die die Landesverwaltung in ihrem IT-System eingebaut hat –, welche Hintertüren hier eingebaut sind.
Der zweite Baustein des Problems sind die fehlenden Vorgaben für die kommunale Ebene. Ich habe es schon genannt.
Aber vielleicht ist das auch wenig überraschend, denn wenn es nicht gelingt, einheitliche Standards zwischen den Ministerien festzulegen, wie soll es dann der Landesregierung gelingen, auf kommunaler Ebene Standards zwischen Land und Kommunen auf den Weg zu bringen? Dabei bestehen im Bereich der Informationstechnik erhebliche Effizienz- und Effektivitätspotenziale, darauf hat der Rechnungshof wiederholt hingewiesen.
Wir sind der Überzeugung, dass das Land gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden Umsetzungsvorschläge zur Vereinheitlichung der IT zwischen Land und Kommunen erarbeiten sollte, die dann verbindlich wären. Das bedeutet natürlich auch, dass sich das Land in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen muss, denn sonst werden sich die Kommunen nicht darauf einlassen. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die IT-Sicherheit. Diese stellt uns vor zunehmende Herausforderungen. Hier hätten wir schon viel weiter sein können, wenn das Land die Sicherheitsstandards des IT-Planungsrats aus dem Jahr 2013 auch für die Kommunen für verbindlich erklärt hätte. Das war jedoch nicht gewollt, da die Landesregierung im Zuge der Konnexität nicht für die Mehrkosten aufkommen wollte. Also hat die rot-schwarze Koalition den Kommunen diese Standards bekannterweise nur empfohlen.
Das kann, meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf den Schutz ihrer persönlichen Daten. Das Land steht in der Verantwortung für diesen Schutz der Daten, denn wir haben auch die Rechtsaufsicht über die Kommunen. Wir können nicht auf Kosten der IT-Sicherheit sparen.
Übrigens, zum Thema IT-Sicherheit gehört auch die Verwendung dienstlicher E-Mail-Adressen, aber das ist sicherlich ein Thema, was uns im Untersuchungsausschuss und in der Beratung des Abschlussberichtes noch mal beschäftigen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen wir zum zweiten großen Problemkreis, den fehlenden Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Da möchte ich es nicht nur bei diesen leicht blumigen Umschreibungen von Herrn Pastörs belassen, dass er nur noch einspurig über seine Brücke fahren kann, sondern ich würde gerne tiefer in das Zahlenmaterial des Landesrechnungshofes einsteigen, denn im Gegensatz zu Herrn Pastörs haben sich alle anderen Fraktionen intensiv mit diesem auseinandergesetzt.
Wir müssen festhalten, dass der Landesrechnungshof seit Jahren darauf hinweist, dass insbesondere die kommunale Infrastruktur auf Verschleiß gefahren wird. Geändert hat sich daran auch in dieser Legislatur leider wenig. Anstatt den kommunalen Finanzausgleich auf solide Füße zu stellen, wurde die Reform in das Jahr 2018 verschoben. Bis dahin ist das Problem leider aufgeschoben, nicht behoben. Der Rechnungshof hat sich die Instandhaltung kommunaler Hochbauten in einigen ausgewählten Kommunen angesehen, die Erkenntnisse sind erschreckend. In den untersuchten Kommunen beliefen sich die Instandhaltungsbedarfe auf jährlich 29 Millionen Euro, eingeplant waren im Haushalt allerdings nur 16 Millionen Euro. Tatsächlich ausgegeben wurden 13 Millionen Euro, weil am Ende schlicht das Geld fehlte.
Es konnten also nicht mal knapp die Hälfte der notwendigen Instandhaltungen realisiert werden. Der Rechnungshof kommt bis zum Jahr 2022 auf einen Instandhaltungsstau von 130 Millionen Euro. Dabei reden wir bei der Summe von 130 Millionen Euro längst nicht von allen Kommunen, sondern nur von den Kommunen, die der Landesrechnungshof untersucht hat, und hier auch nur von den Hochbauten. Das heißt, noch nicht einmal die Straßen und Brücken sind dabei berücksichtigt. Das Problem ist also in Wahrheit noch sehr viel größer, wir sehen hier nur die Spitze des Eisberges. Dieser Investitionsstau wird uns früher oder später um die Ohren fliegen. Das führt zu Substanzverlust und erheblichen Folgekosten, denn eine verschleppte Instandhaltung ist eine teurere Angelegenheit. Wer die Instandhaltung verschleppt, bezahlt zum Schluss mehr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind Schulden, die wir auch der kommenden Generation aufbürden, und die muss es dann zahlen. Darum brauchen wir endlich eine bessere kommunale Finanzausstattung. Gleichzeitig mussten wir jedoch feststellen, dass ein umfassender Überblick über die Investitionsbedarfe im Land fehlt. Wie gesagt, wir sehen möglicherweise nur die Spitze des Eisberges. In Zeiten begrenzter öffentlicher Mittel geht es aber darum, Investitionen auf ihre Nachhaltigkeit hin zu prüfen und Prioritäten zu setzen. Ich kann aber nur Prioritäten setzen, wenn ich weiß, wie groß die Bedarfe sind. Darum haben wir als GRÜNE vorgeschlagen, einen Infrastrukturbericht für das Land zu erarbeiten, damit wir ein realistisches Bild über die notwendigen Investitionen erhalten und nicht immer nur von irgendwelchen Brücken schwadronieren, die Herr Pastörs möglicherweise auf seinem Weg nach Schwerin passiert.
Mithilfe eines solchen Berichts würde auch erstmals systematisch ersichtlich, wie viel Geld eigentlich tatsächlich für die Instandhaltung bereitgestellt werden müsste. Das würde Transparenz schaffen. Dann könnte auf einer
soliden Grundlage seriös entschieden werden, was wir uns wie leisten können, auch leisten wollen und was wir uns vielleicht nicht mehr leisten wollen.
Leider wurde unser Vorschlag zur Einführung eines Infrastrukturberichtes, wie es ihn auch in SchleswigHolstein gibt, von der Großen Koalition im Ausschuss abgelehnt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte um getrennte Abstimmung der Ziffern 1, 2 und 3. Wir hatten das in der Obleuterunde im Finanzausschuss auch schon so besprochen, das wird Sie jetzt wenig überraschen. Ich glaube, dass Sie das alle vorausgesetzt haben, dass wir eine getrennte Abstimmung vornehmen zu den Entschließungen der Koalition und zur Entlastung der Landesregierung. Also die Entschließungen finden Sie ja unter Punkt 1 und die Entlastung der Landesregierung unter Punkt 2. Da werden wir uns enthalten. Wir GRÜNE hatten mehrere Entschließungen eingereicht, die zum Teil weitergehend waren oder auch neue Aspekte enthalten haben. Die sind bekanntlich leider abgelehnt worden. Deswegen können wir hier auch nicht zustimmen.
Der Entlastung des Landesrechnungshofes, die Sie in der Ziffer 3 finden, können wir dagegen natürlich vollumfänglich zustimmen, unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eintausend Praktikantinnen und Praktikanten haben im Jahr 2015 in der Landesverwaltung gearbeitet. Eine Vergütung erhielt jedoch nicht ein einziger dieser jungen Menschen aus der Landeskasse. Das ist nicht angemessen, das ist nicht fair und das ist vor allem auch völlig unnötig. Wir müssen die Praktikantinnen und Praktikanten des Landes endlich angemessen vergüten!
Was, meine sehr geehrten Damen und Herren, soll das für ein Signal an die Wirtschaft sein, wenn noch nicht einmal das Land seine Praktika vergütet? Das Land hat eine Vorbildfunktion und die soll es nun auch endlich wahrnehmen. Eine Aufwandsentschädigung von 300 Euro im Monat sollte das Mindeste sein. Wir brauchen eine Richtlinie für eine faire Vergütung. Dafür haben wir Ihnen heute einen Antrag vorgelegt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, infolge meiner Kleinen Anfrage zu der Frage, wie viele Praktikantinnen und Praktikanten in unserer Landesverwaltung denn eigentlich vergütet werden, hatten wir vor etwa anderthalb Jahren hier im Landtag schon einmal einen Antrag dazu auf der Tagesordnung, damals von der Fraktion DIE LINKE. Dabei gab es durchaus Kritik an dem Antrag selbst. Deutlich wurde jedoch in der Debatte, dass es große Sympathien für das Anliegen gibt. Sowohl Ministerin Hesse als auch die Kollegin Tegtmeier und der Kollege Renz haben Sympathien für eine Vergütung der Praktikantinnen und Praktikanten erkennen lassen.
Das war Grund genug für uns, nachdem wir den Iststand erneut abgefragt hatten und sich an der prekären Lage der Praktikantinnen und Praktikanten auch nichts geändert hatte, einen Versuch für einen gemeinsamen Antrag aller demokratischen Fraktionen zu starten. Wir haben der Koalition einen solchen gemeinsamen Antrag daher schon vor der Landtagssitzung im Juni vorgeschlagen und sogar auf Wunsch von SPD und CDU auf die JuliLandtagssitzung verschoben, weil die Koalition uns GRÜNEN ernsthaft signalisiert hatte, dass man an einer gemeinsamen Lösung Interesse habe.
Warum sich SPD und CDU nun allerdings doch nicht zu einem Antrag durchringen konnten, das verstehe ich nicht. Meine traurige Vermutung ist jedoch, dass es wieder mal ums Geld ging. Der Grund, warum junge Menschen in der Verwaltung unbezahlt arbeiten, ist die Sparpolitik von Rot-Schwarz, auf die die Koalition so stolz ist – wir kommen nachher zu den Summen, es ist nicht viel Geld, es wären 175.000 bis 200.000 Euro pro Jahr, um die es hier eigentlich geht –, anders ist die Ablehnung nicht zu erklären. Sie sparen, sparen und freuen sich an den Haushaltsüberschüssen, ohne zu merken, auf wessen Kosten Sie eigentlich sparen. Der Umgang mit den Praktikantinnen und Praktikanten steht hier auch stellvertretend für eine Sparpolitik im ganzen Land. Theater, Gerichte, Krankenversorgung, Nahverkehr, Lehrerinnen und Lehrer, die vor den Sommerferien entlassen werden, und unbezahlte Praktikanten, da schließt sich der Kreis. Das ist hier der rote Faden der Großen Koalition.
Aber natürlich würde die Landesregierung das so nicht zugeben. Stattdessen hat man sich eine tolle Ausrede einfallen lassen. Wir werden sie wahrscheinlich heute noch hören. Ich bin etwas entsetzt, wie Sie merken. Es gibt zwar eine Praktikantenrichtlinie der Tarifgemeinschaft der Länder, diese sieht aber für die Vergütung der Praktikantinnen und Praktikanten nur eine Kannbestimmung vor, das heißt, eine Vergütung kann, muss aber nicht erfolgen. Das ist eine Regelung von und für Finanzminister gemacht.
Frau Polzin wäre natürlich keine eifrige Haushälterin, wenn sie diese Kannbestimmung nicht sofort ausnutzen würde. Denn anstatt die explizit eingeräumte Möglichkeit zur Vergütung zu nutzen, ist diese Regelung die willkommene Hintertür, um jede Zahlung an Praktikantinnen und Praktikanten zu verweigern. Das Finanzministerium verweist einfach darauf, dass nur Ausgaben im Haushaltsplan berücksichtigt werden können, die zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig sind, und das sei hier nicht der Fall. Praktikantinnen und Praktikanten erhalten somit das Etikett, nicht notwendig zu sein, also überflüssig zu sein, und schon muss dann auch keine Vergütung mehr gezahlt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das wird für die gesamte Verwaltung als bindend erklärt und schuld sei nur die Landeshaushaltsordnung, dort würde das so stehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Begründung ist eine Farce und eine völlig willkürliche Festlegung. Warum ist das so? Ich nenne Ihnen drei Gründe:
Erstens. Sehr geehrte Damen und Herren, ich frage Sie: Warum sollten die Länder im Rahmen ihrer Tarifgemeinschaft eine Möglichkeit zur Vergütung von Praktika schaffen, wenn genau diese Regelung haushaltsrechtlich gar nicht umsetzbar ist? Das wäre doch völlig irre. Das widerspricht dem gesunden Menschenverstand. Oder sollte das Ganze nur ein Scherz gewesen sein? Nein, eine solche Regelung wurde durch die Tarifgemeinschaft beschlossen, um gerade ausdrücklich die Möglichkeit zur Vergütung einzuräumen. Also lassen Sie uns diese Möglichkeit auch nutzen!
Zweitens. Welche Ausgaben sind eigentlich zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig? Eine vortreffliche Streitfrage. Ich denke, da fallen jedem hier ein paar Beispiele ein, bei denen einige Leute sagen, das finden wir notwendig, und ein anderer Teil sagt, brauchen wir nicht, das ist nicht notwendig.
Ich will nur ein paar Beispiele nennen:
Ökostrom. Die Landesverwaltung bezieht Ökostrom. Das begrüßen und unterstützen wir GRÜNE ausdrücklich. Aber ich frage Sie, ganz in der Logik der Finanzministerin: Ist Ökostrom zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig?
Muss es grüner Strom sein, der die Landesverwaltung mit Energie versorgt? Konventioneller Strom wäre sicherlich günstiger.
Dennoch beziehen wir Ökostrom, um den Klimawandel zu bekämpfen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und als Vorbild für Wirtschaft und Privathaushalte voranzugehen.
Beispiel zwei: das Landgestüt Redefin. Sind die Ausgaben für die Unterhaltung eines Pferdegestüts zur Erfüllung der Aufgaben des Landes notwendig – Fragezeichen. Müssen Preisgelder für Reitturniere durch das Land finanziert werden, und das werden sie ja – Fragezeichen. Da setze ich mal, wie gesagt, mehrere dicke Fragezeichen. Und Sie stellen sich hin und sagen,
na ja, die Finanzierung von Praktikanten ist nicht notwendig.
Drittes Beispiel: MV-Monitor. Darauf will ich gar nicht so sehr eingehen. Sie wissen, jedes Jahr wird hier in höchst fragwürdiger Art und Weise die Regierungsarbeit bewertet beziehungsweise abgefragt. Ist diese Umfrage dringend notwendig – großes Fragezeichen.