Manuela Schwesig
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Last Statements
Genau, vielen Dank, Frau Präsidentin. Manche wollen mir ja schon das Mandat wegnehmen. Deswegen war es ganz schön, dass Sie mich auch noch mal so begrüßt haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Arbeit der Produktionsschulen unseres Landes ist wichtig und deshalb hält die Landesregierung an den Produktionsschulen fest.
Und, lieber Herr Foerster, Sie haben ja hier erwähnt, wie wichtig die Arbeit ist, und Sie wissen auch aus unserer gemeinsamen Zusammenarbeit, dass die Landesregierung gar keinen Zweifel daran lässt, dass die Produktionsschulen erhalten und gesichert werden sollen. Alle Panikmache taugt nichts
und trägt auch nichts in der Sache für die Produktionsschulen bei.
Bei dem Besuch des Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, in der Produktionsschule Greven im November 2012 konnten die Produktions- schülerinnen und -schüler sich und ich selbst mich vom Erfolg und dem sinnvollen Einsatz der ESF-Mittel überzeugen. Mir war es damals wichtig, den höchsten Vertreter des Europäischen Parlaments sozusagen direkt vor Ort zu holen und zu sagen, so kommt konkret europäisches Geld an.
Um noch einmal ein paar Erfolgsdaten zu zeigen: Wir können 360 Plätze anbieten, die von etwa 500 jungen Menschen im Jahr genutzt werden. Die Verweildauer beträgt im Durchschnitt zehn Monate. Das Durchschnittsalter ist 18,3 Jahre. Und schon über 2.900 junge Menschen wurden in den Produktionsschulen betreut, davon 53 Prozent ohne Schulabschluss, 23 Prozent mit Förderabschluss und 53 Prozent sind Leistungsempfänger nach SGB II. Über 950 junge Menschen haben sich auf einen Schulabschluss in dieser Zeit vorbereitet, 435 haben auch tatsächlich einen Schulabschluss mit Abschlussprüfung geschafft.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, diese Zahlen zeigen, dass die Produktionsschulen wichtig sind, gerade jungen Menschen, die Probleme hatten, auf dem ersten Weg zu einem Schulabschluss zu kommen, helfen, zu einem Berufsabschluss zu kommen. Das ist außerordentlich wichtig und deshalb nutze ich auch die Debatte, um hier meinen Dank den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Produktionsschulen auszusprechen.
Die Produktionsschulen in unserem Land waren immer wichtig und bleiben es. Das zeigt auch die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag an zwei Ziffern.
Ziffer 194, Zitat: „Die Koalitionspartner wollen die Zahl von Schülerinnen und Schülern, die nicht mindestens die Berufsreife erwerben, deutlich reduzieren. … Sie werden das Produktive Lernen und die Produktionsschulen fortführen.“
Und unter Ziffer 269: „Die Koalitionspartner werden das erfolgreiche Übergangssystem zwischen Schule und Ausbildung, insbesondere die Produktionsschulen, in enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den Trägern weiterentwickeln.“
Und genau das tun wir.
Zu „wir“: Das Bildungsministerium und das Sozialministerium arbeiten schon seit Jahren an einer interministeriellen Projektgruppe mit folgenden Aufgaben zusammen:
Erstens. Dort werden grundsätzliche Fragen in der Zusammenarbeit der bestehenden Produktionsschulen mit den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie Schulbehörden geklärt.
Zweitens. Dort werden Vorschläge zur Zusammenarbeit der beruflichen Schulen mit schulischer Berufsvorbereitung und den Produktionsschulen erarbeitet.
Und drittens. Es geht auch in dieser Arbeitsgruppe darum, die Arbeit der Produktionsschulen langfristig zu verstetigen.
Also, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Linksfraktion, Sie sehen, die Landesregierung nimmt sich der Produktionsschulen besonders an und achtet darauf, dass die Förderung nahtlos und kontinuierlich im neuen ESF fortgeführt wird.
Jetzt zu Ihren einzelnen vier Punkten:
Erstens. Das Problem der unsicheren Beschulung zu Beginn des Schuljahres ist inzwischen geklärt. Staatssekretär Schröder hat bei seinem Besuch in der Produktionsschule Waren deutlich gemacht, dass vorerst nicht der Ort der Beschulung der insgesamt circa 250 unter 18-jährigen Produktionsschüler entscheidend ist, sondern die Tatsache, dass sie gut beschult werden.
Und das ist in den Produktionsschulen selbstverständlich der Fall.
Herr Abgeordneter Foerster, es wird immer im Regierungshandeln und im Alltag eine Situation geben, wo vielleicht Entscheidungen gefällt werden, die auf den ersten Blick nicht so glücklich sind. Und dann zeugt es doch von guter Arbeit der Häuser, dass man sich zusammensetzt und das Problem löst. Wenn es keine Probleme geben würde im Land, dann bräuchte man uns
nicht. Wenn es Probleme gibt, dann lösen wir die, und das tun wir.
Insofern, nun machen Sie aus dieser ersten Entscheidung des Bildungsministeriums nicht so ein großes Trara! Wir haben es gelöst, im Übrigen weil es engagierte Abgeordnete gibt wie unseren Abgeordneten Rudi Borchert, die ganz konkret auf regionale Probleme vor Ort aufmerksam machen,
und dann legen wir los und lösen die Probleme. So muss es sein. Und das können Sie auch mal anerkennen.
Also dieses Problem ist geklärt.
Zu Ihrem zweiten Punkt: Wir werden die Finanzie- rung der Produktionsschulen aus dem ESF mit 10 Millionen Euro sicherstellen. Wir wollen die Produktionsschulen mittelfristig aus der 12-jährigen Modellphase in eine dauerhafte Finanzierung überführen und dazu müssen wir die Frage weiterdiskutieren, wie die Produktionsschulen zu einer im Landesrecht geregelten Schulform im Bereich der Berufsvorbereitung weiterentwickelt werden können. Die Träger unserer fünf Produktionsschulen wollen einen gemeinsamen Schulverbund bilden. Sie sehen also, die Träger sind auch schon viel weiter und wissen, dass es um eine langfristige Perspektive geht.
Zu Ihrem dritten Punkt im Antrag: Wir werden die Produktionsschulen und ihre Konzepte so weiterentwickeln, dass diese Schulen sich in einem modernen Übergangssystem für diejenigen jungen Menschen einfügen, die der besonderen Hilfe bei der Ausbildung bedürfen. Produktionsschulen sind ganz klar eine Alternative für Jugendliche, die in der schulischen Berufsvorbereitung bisher keinen Erfolg haben.
Bei dieser fachlichen Weiterentwicklung der Produktionsschulen müssen auch die Konzepte der Jobcenter überprüft werden, die momentan für aktivierende Hilfe einzelne Plätze einkaufen. Und dazu möchte ich was sagen: Wir sind doch froh, dass die Jobcenter mit an Bord sind und Plätze einkaufen. Probleme, die dadurch im praktischen Alltag entstehen, kann man auch nicht hier durch einen Landtagsantrag lösen – das muss ich bei allem Respekt sagen –, sondern die löst man, indem die verhandelnden Personen vor Ort reden.
Aber dass wir dauerhaft auch eine Finanzierung übers SGB bekommen, daran arbeitet die Landesregierung schon lange. Unser Ministerpräsident hat sich persönlich in einem Vermittlungsverfahren im Bundesrat dafür eingesetzt, dass zukünftig geprüft wird, wie wir eine zusätzliche Finanzierung kriegen. Wir wissen doch alle, dass irgendwann mal die europäischen Mittel auslaufen. Und wir wissen alle, dass wir nicht alles, was wir heute aus EU-Mitteln bezahlen – wie Schulsozialarbeiter, Produktionsschulen und vieles mehr –, dass wir das alles kompensieren können. Deswegen ist doch unser Anliegen, nach zusätzlichen Finanzierungsquellen zu suchen. Und diese zusätzliche Finanzierungsquelle liegt ganz klar bei der Bundesagentur für Arbeit.
Deswegen begrüße ich es ausdrücklich, dass die Bun- desagentur für Arbeit mit Plätze einkauft. Das ist nicht zu kritisieren, sondern ist außerordentlich zu begrüßen. Und Probleme, die dadurch in der Praxis entstehen, müssen die handelnden Personen gemeinsam lösen. Aber es ist wichtig, dass die Bundesagentur für Arbeit sich nicht rauszieht, sondern in der Finanzierung drinbleibt.
Zu Ihrem vierten Punkt: Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Produktionsschulen ist ein laufender Prozess, das wissen Sie auch. Sie haben sich selbst immer sehr aktiv erkundigt nach den Produktionsschulen. Wir haben auch schon mehrfach berichtet. Es ist normal,
es ist normal, dass es ein laufender Prozess ist. Und ich lege schon Wert darauf, dass meine Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter auch aufgrund der Arbeitsbelastung jetzt nicht ständig Papiere beschreiben, sondern konkret in der Praxis vor Ort sind. Und Sie wissen, dass die Leute da immer vor Ort an Bord sind und die Probleme klären.
Wir haben aber auch die Interministerielle Arbeitsgrup- pe „Übergang Schule – Beruf“, die die entsprechenden Ergebnisse der konzeptionellen Weiterentwicklung im Mai 2014 präsentieren wird. Wir werden die dort enthaltenen Vorschläge und die Einzelprojekte, wie zum Beispiel die Produktionsschulen, vor dem Hintergrund einer Gesamtstrategie für das Übergangssystem diskutieren. Und danach ist sowieso geplant, diese Fragen eines Gesamtsystems in einem schriftlichen Bericht niederzuschreiben. Also bitte nicht zwischendurch immer viel Papier beschreiben,
sondern an einem Gesamtkonzept arbeiten und dann niederschreiben! Und Sie wissen, dass wir jederzeit hier auch im Ausschuss berichten, wenn Zwischenstände erforderlich sind und von Ihnen gewünscht werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir dürfen keinen Jugendlichen aufgeben. Deswegen sind die Investitionen auch in eine zweite und dritte Chance wichtig
und deswegen hält die Landesregierung an den Produktionsschulen fest. Ich kann versichern, dass wir hier daran arbeiten, dass es zu einer Sicherheit für die Produktionsschulen in den weiteren Jahren kommt.
Herr Foerster, seien Sie mir nicht böse, aber Ihr Spruch „Links wirkt“, ich weiß nicht. Seit Jahren arbeitet unser Haus daran, eine Produktionsschule hier in Schwerin zu etablieren. Und wenn Links wirklich wirken würde, dann würde Ihre Oberbürgermeisterin es nicht verhindern,
sondern gemeinsam mit uns diese Produktionsschule, die hier wichtig ist –
und das finden Sie übrigens selbst auch –, auf den Weg bringen. Insofern würde ich mir wünschen, wenn in Zukunft „Links wirkt“, dann auch in dieser Landeshauptstadt. – Vielen Dank.
Die Förderung der niederdeutschen Sprache wird mit „gut“ bewertet. Vonseiten der Landesregierung werden unterschiedliche Maßnahmen zur Förderung der niederdeutschen Sprache an den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern realisiert. In Anlehnung an die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurden, Zitat, Schutz und Pflege der niederdeutschen Sprache in die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern – Artikel 16 Absatz 2 – aufgenommen.
Am 16. Mai 1991 beschloss der Landtag die Konzeption zur Förderung des Niederdeutschen in Schule, Hochschule und Sprach- und Kulturarbeit. In der Folge wurden 1999 ein Rahmenplan Niederdeutsch, 2004 eine Verwaltungsvorschrift Niederdeutsch in der Schule und 2010 die Bildungskonzeption für 0- bis 10-jährige Kinder verabschiedet.
Ferner ist die Förderung des Niederdeutschen expliziter Bestandteil der Koalitionsvereinbarung von 2011 bis 2016. Und gemäß der eben genannten Verwaltungsvorschrift wurde eine Lehrkraft als Landesbeauftragte für Niederdeutsch, Frau Jane Sonnenberg, berufen, die für diese Tätigkeit 16 Anrechnungsstunden erhält. Zudem ist an jedem der vier Staatlichen Schulämter eine Lehrkraft als Niederdeutschbeauftragte beziehungsweise Niederdeutschbeauftragter eingesetzt worden. Diese führen im Rahmen ihrer Tätigkeit Fortbildungen in den Schulamtsbereichen zum Fach Niederdeutsch durch, ferner organisieren sie den zweijährig stattfindenden landesweiten Plattdeutschwettbewerb und halten den Kontakt zu Vereinen und Arbeitsgemeinschaften, die das Niederdeutsche besonders fördern, wie der Stiftung MecklenburgVorpommern der Johann-Brinkmann-Gesellschaft und der Fritz Reuter Gesellschaft.
Zudem soll im Land zurzeit ein Pilotprojekt Niederdeutsch in der frühkindlichen Bildung zum zweiten Mal, diesmal mit dem Schwerpunkt Übergang von Kita zur Schule, durchgeführt werden. Die Landesbeauftragte für Niederdeutsch wird zusammen mit den Projektleiterinnen und Projektleitern untersuchen, unter welchen Bedingungen die nachhaltige Implementierung des Niederdeutschunterrichts in den aufeinander aufbauenden Bildungseinrichtungen gelingen kann.
In vielen Schulen sind Niederdeutschberaterinnen und Niederdeutschberater ernannt worden, um sich gezielt der Pflege der niederdeutschen Sprache im Rahmen des Schulcurriculums zu widmen. Niederdeutsch stellt einen Bestandteil des Deutschunterrichtes dar. So wird die Behandlung des Niederdeutschen in Unterrichtseinheiten des Faches Deutsch oder bei fachübergreifenden Projekten durchgeführt. Darüber hinaus kann Niederdeutsch im Rahmen des Wahlpflicht-, des Ganztags- sowie des Ersatzunterrichts für die Fächergruppen Religion und Philosophie angeboten werden.
Die Antwort reicht Ihnen der Bildungsminister gerne nach.
Guten Morgen, Frau Berger! Derzeit werden die bestehenden Möglichkeiten zur Einrichtung und Bewirtschaftung von Schulgirokonten gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern des Städte- und Gemeindetages umfassend beraten. Es ist beabsichtigt, den Schulleitungen sowie den Schulträgern eine darauf bezogene Handreichung nach Abschluss dieser Beratungen auf dem Dienstweg bekanntzugeben. Eine Fortführung der Arbeitsgespräche ist aus Anlass der nächsten Sitzung der Schulverwaltungsamtsleiter geplant. Eine Einladung des Städte- und Gemeindetages steht noch aus.
Den Zeitplan reicht Ihnen gerne der Bildungsminister nach. Ich habe aber nicht den Eindruck, dass das Verzögerung ist, denn in der Antwort habe ich ja eben geschildert, welche Absprachen getroffen werden müssen, einmal natürlich mit den Schulverwaltungsamtsleitern, aber auch mit dem Städte- und Gemeindetag. Es ist ein weiteres Gespräch geplant und die Einladung des Städte- und Gemeindetages steht eben noch aus.
Also mein Eindruck ist, die sind da richtig dran.
Guten Morgen, Frau Bernhardt! In der Übergangsphase zwischen beiden Förderperioden stehen nach gegenwärtigem Stand 35 Millionen Euro zur Verfügung.
Insbesondere für die nahtlose Fortführung der Schulsozialarbeit.
Diese konkrete Antwort würde ich Ihnen gerne nachreichen. Es ist derzeit so, dass wir mit den Vertretern der Kommunen, also den Sozialdezernenten, gemeinsam beraten, wie wir das takten.
Der für den 16. September 2013 vereinbarte Vor-Ort-Besuch ist seitens des Landkreises bedauerlicherweise abgesagt worden. Dieser Termin sollte allerdings auch nicht nur eine klassische Prüfung sein, sondern zur Beratung und Hilfestellung seitens meines Hauses dienen. Ein neuer Termin ist bislang nicht vereinbart worden. Allerdings war die vermeintliche Nichtauskömmlichkeit der Landesmittel Thema im Rahmen der Arbeitsberatung mit den Jugendamtsmit
arbeitern des Landkreises Vorpommern-Rügen am 14. August 2013 und auch Ende September 2013 war es Thema eines Telefonats mit dem Landkreis Vorpommern-Rügen. Nach dem Austausch aller Argumente kommen meine Fachleute zu dem Ergebnis, dass eine Erhöhung der Landeszuweisungen für Qualitätsstandards an den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht zu erwarten ist.
Die Antwort reiche ich gerne nach.
Guten Morgen, Frau Borchardt! Ich bin dem Ausschuss sehr dankbar für den Brief, weil er ganz konkrete Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets bezüglich Lernförderung anspricht. Wir haben das Problem, dass das Gesetz selbst im Moment sehr eng gefasst ist und damit auch sehr eng ausgelegt wird. Wir haben dazu intensive Abstimmungen zwischen beiden Häusern. Im Bundesrat haben wir bereits Verbesserungen für den Bildungs- und Teilhabebereich erstritten. Allerdings ist es immer noch unbefriedigend hinsichtlich der Lernförderung.
Und um die Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung der Lernförderung klarer zu fassen, wird derzeit ein Antrag für die Arbeits- und Sozialministerkonferenz vorbereitet, sodass ich gerne abwarten möchte, ob es uns noch mal auf diesem Weg gelingt, zu Verbesserungen zu kommen, um dann dem Ausschuss auch eine befriedigende Antwort zu geben. Es nützt ja auch nichts, wenn ich dem Ausschuss schreibe, mehr ist nicht möglich. Der Bildungsminister und ich sind uns einig, noch mal zu versuchen, natürlich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, zu einer besseren Auslegung des Gesetzes zu kommen, damit so viele Kinder wie möglich eine Lernförderung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erreichen können, zumal das Geld ja auch da ist.
Mein Haus ist ja mit allen kommunalen Ebenen ständig im Gespräch zu vielen Themen der Umsetzung von Gesetzen, auch zu diesem Thema. Ich habe den Anspruch, dass ich dem Ausschuss wirklich eine Antwort geben kann, damit es in der Praxis tatsächlich zu Verbesserungen kommt. Und an diesen Antworten arbeiten der Bildungsminister und ich zusammen.
Bei der Auftragsvergabe wurde kein genauer Abgabetermin fixiert. Deshalb kann auch nicht von einer Verzögerung gesprochen werden, wie Sie das dann in Frage 9 ja angedeutet haben. Es gilt gerade hier der Grundsatz, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit.
Dieses Gutachten soll Klarheit schaffen und uns abgesicherte Erkenntnisse bringen. Und der Gutachter hat selbst großen Wert darauf gelegt, ausreichend Zeit für eine umfassende Begutachtung zur Verfügung zu haben, die wir ihm natürlich selbstverständlich gewähren. Das Gutachten wird nach Vorliegen aller Ergebnisse endgültig fertiggestellt und wird dann für alle zugänglich sein. Wir rechnen mit einer möglichen Veröffentlichung im November.
Guten Morgen, Frau Stramm! Ich beantworte gerne, Ihr Einverständnis vorausgesetzt, auch noch gleich die zweite Frage, die Sie stellen würden, wann mit einer Wiederbesetzung zu rechnen ist.
Die Funktion des Leiters der Geschäftsstelle wird in Personalunion vom Leiter des Referats 440 wahrgenommen. In diesem Referat gibt es mehrere Aufgaben: Belange von Menschen mit Behinderungen, Soziales, Entschä- digungsrecht und den Integrationsförderrat. Der jetzige Dienstposteninhaber wechselt mit Wirkung vom
16.12.2013 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit. Der Dienstposten der Referatsleitung wird in Kürze intern ausgeschrieben.
Ob die Leitung der Geschäftsstelle weiter in Personal- union von der zukünftigen Referatsleitung wahrgenommen wird, ist noch zu entscheiden. Das Aufgabengebiet wird auf jeden Fall bis zu einer Nachbesetzung im Rahmen der üblichen Vertretungsregelung personell wahrgenommen.
Nach Abschluss des Vergabeverfahrens hat das Zentrum für Sozialforschung Halle an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg den Zuschlag erhalten. Der Werkvertrag wurde am 8. Oktober unterzeichnet.
Guten Morgen, Frau Gerkan! Über eine weitere Auflage der epidemiologischen Studie, wie sie zuletzt 2009 für die Belegschaft der IAG durchgeführt wurde, wird nach Auswertung der Ergebnisse der laufenden Untersuchungen und des Biomonitorings zu entscheiden sein. Die Vertreter der Landesregierung beabsichtigen, diese Frage auf der nächsten Sitzung des Deponiebeirates am 30. Oktober anzusprechen.
Guten Morgen, Herr Abgeordneter! Der Landesregierung liegen zu diesem Bereich keine Informationen vor, da es sich um die Ausgestaltung zivilrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden handelt.
Nein.
Guten Morgen, sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, meine Damen und Herren Abgeordnete! Damit Inklusion Wirklichkeit wird, muss sich die Gesellschaft verändern und nicht die Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. Und ich bin ganz ehrlich, Inklusion immer an jedem Punkt automatisch mitzudenken, gelingt noch nicht ganz.
Nehmen wir die Debatte heute: Der zuständige Referent im Sozialministerium hat vorgeschlagen, dass wir einen Dolmetscher einsetzen. Klar, wichtiger Vorschlag, wir wünschen uns alle, dass das selbstverständlich wird. Und vielen Dank an die Landtagsverwaltung, dass sie das heute ermöglicht hat, und vielen Dank an die beiden Frauen, die uns hier heute unterstützen.
Vor einigen Wochen, um ein zweites Beispiel zu nennen, war ich mit der „Aktion Mensch“ unterwegs und wir haben Wahllokale auf Barrierefreiheit getestet. Dass Rollstuhlfahrer eine Rampe brauchen, daran denken wir inzwischen alle. Aber sind Unterlagen für sehbehinderte und blinde Menschen vorhanden oder werden die Informationen in leichter Sprache angeboten?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, damit wir uns diese Fragen stellen und Barrieren wahrnehmen und sie dann gemeinsam abbauen, dafür trat am 26. März 2009 in Deutschland das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Kraft. Ziel des Übereinkommens ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt Menschenrechte und Grundfreiheiten einzuräumen. Die UN-Behindertenrechts- konvention will ändern, dass Menschen mit Behinderungen über Einschränkungen wahrgenommen und definiert werden, denn Inklusion ist ein Miteinander ohne Ausgrenzungen.
Um die abstrakte UN-Behindertenrechtskonvention mit Leben zu füllen und in die Lebenswirklichkeit der Menschen vorzudringen, brauchen wir eine klare, umsetzbare Strategie. Und deshalb hat die Landesregierung den vorliegenden Maßnahmeplan erarbeitet. Ich freue mich und bin den Regierungsfraktionen dankbar, dass wir ihn heute hier im Landtag beraten.
Der Maßnahmeplan ist das Ergebnis eines langen, intensiven Prozesses mit allen Beteiligten. Die Landesregierung hat bereits 2010 mit der Erarbeitung begonnen. Das bedeutet aber nicht, dass von damals bis heute nichts passiert ist. 2011 haben SPD und CDU in Mecklenburg-Vorpommern im Koalitionsvertrag festgehalten, dass sie die Umsetzung der Konvention unterstützen. Und damit begann auch die Detailarbeit, die Anpassung von Verordnungen und Richtlinien in Mecklenburg-Vorpommern.
Für die Landesregierung war es stets oberstes Gebot, die Umsetzung mit den Betroffenen gemeinsam zu erarbeiten. Der Integrationsförderrat und für die betroffenen Menschen selbst die sie vertretenden Vereine und Verbände sowie staatliche und nicht staatliche Organisationen haben daran mitgearbeitet. Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für dieses großartige Engagement bedanken.
Ich habe bereits in der vergangenen Landtagssitzung bei der Vorstellung des Berichts des Integrationsförderrates detailliert berichtet, wie der Prozess zu diesem Maßnahmeplan zustande kam, was wir alles an gemeinsamen Veranstaltungen und Beratungen gemacht haben, sodass ich jetzt darauf verzichten möchte. Klar ist, dass die Umsetzung eine Querschnittsaufgabe ist. Deshalb haben sich auch alle Ressorts der Landesregierung beteiligt.
Kommen wir zu den Inhalten. Der Maßnahmeplan fasst die Ziele und Maßnahmen der Landesregierung in einer Gesamtstrategie für die nächsten Jahre zusammen. Dabei liegen insbesondere folgende Prinzipien zugrunde, die in allen Bereichen Berücksichtigung finden müssen:
1. Bewusstseinsbildung für eine inklusive Gesellschaft
2. die Förderung der aktiven gleichberechtigten Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft
3. die Partizipation von Menschen mit Behinderungen und
4. der Abbau von Barrieren in allen Lebensbereichen
Wir haben neun Handlungsfelder, die von den Ressorts als vorrangig eingestuft wurden:
1. die Bewusstseinsbildung
2. die Barrierefreiheit
3. Verkehr
4. Wohnen
5. Selbstbestimmung
6. Schutz der Persönlichkeit
7. Bildung
8. Gesundheit und
9. Arbeit und Beschäftigung
Jede einzelne aufgeführte Maßnahme wird vom verantwortlichen Ressort unter Beteiligung der Menschen mit Be- hinderungen und chronischen Erkrankungen durchgeführt.
Lassen Sie mich dafür Beispiele nennen. Während wir hier im Landtag über den Maßnahmeplan beraten, wird in 2,4 Kilometer Luftlinie aktiv an seiner Umsetzung gearbeitet. Der Integrationsförderrat berät mit der Kassenärztlichen Vereinigung das Thema „Barrierefreie Arztpraxen“. Der Maßnahmeplan enthält insgesamt 50 einzelne Vorhaben zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen am gesellschaftlichen Leben.
Ich will einige weitere Beispiele nennen.
Stichwort „inklusive Bildung“: Wir schaffen bis zu 45 zusätzliche Stellen für sonderpädagogisches Personal, insbesondere an Grundschulen. Insgesamt sind es in M-V dann 110 Stellen. Wir erarbeiten Aus- und Fortbildungskonzepte für Lehrer aller Schularten, um ihre sonderpädagogische Diagnostik- und Beratungskompetenz zu stärken. Wir bilden bis zu 2.000 Lehrkräfte im Themenfeld Inklusion mit den Mitteln des Europäischen Sozialfonds weiter. Auch an der Uni Greifswald wird ein Lehrstuhl für Sonderpädagogik im Rahmen der Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer eingerichtet.
Stichwort „Arbeitsmarkt“: In Mecklenburg-Vorpommern existieren bereits 22 geförderte Integrationsprojekte, die dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnen sind und in denen mindestens 25 Prozent der Beschäftigten schwerbehindert sind, zum Beispiel in CAP-Märkten, Wäschereibetrieben, Betrieben der Gebäudereinigung, Hotel- und Gaststättenbereich, Dienstleistungsbereichen, Garten- und Landschaftsbau. Der Verein „Ohne Barrieren“ ist der größte Arbeitgeber für Menschen mit schweren Behinderungen in unserem Land.
Und an dieser Stelle möchte ich noch einmal das Engagement unseres ehemaligen Landtagsabgeordneten und Verstorbenen Ralf Grabow würdigen.
Jüngstes Beispiel ist die Eröffnung des HotelSportforum in Rostock Anfang August. Etwa die Hälfte der Mitarbei
ter dort sind Menschen mit Behinderungen. Auch die Landesregierung geht mit gutem Beispiel voran. In meinem Haus haben wir eine Quote von zwölf Prozent.
Stichwort „Zugänglichkeit“: Mir ist wichtig, dass die Menschen, für die wir Politik machen, diese auch verstehen können. Deshalb ist der Text des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes und der Rechtsverordnung in Gebärdensprachvideos für Menschen mit Hörbehinderung verfügbar. Das gilt auch für das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderungen und das Persönliche Budget für blinde und sehbehinderte Menschen. Um das Persönliche Budget für blinde und sehbehinderte Menschen noch weiter bekannt zu machen, sind die Informationen als Hörbuch erhältlich.
An dieser Stelle möchte ich sagen, dass es sich auch für alle anderen lohnt, dieses Hörbuch zu hören. Ich selbst habe es getan. Man versteht dann die Idee des Persönlichen Budgets besser.
Geplant ist auch, für das Landesblindengeld ab 2014 ein Hörbuch aufzulegen.
Stichwort „Bauen“: Auch bei baulichen Maßnahmen geht es voran, zum Beispiel die Beachtung der Barrierefreiheit beim Umbau des Amtsgerichts Güstrow, beim Umbau des Hauptgebäudes der Uni Rostock. Im Krankenhausbereich vergeben wir Fördermittel des Landes nur, wenn Barrierefreiheit gesichert ist, zum Beispiel bei der Warnow-Klinik in Bützow und beim MediClin Krankenhaus in Crivitz. In Bützow hat sich mein Staatssekretär gerade persönlich davon überzeugen können.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Austausch und die Zusammenarbeit zu inklusiven Themen fanden schon statt, als die UN-Behindertenrechtskon- vention noch gar kein geltendes Recht war. Gerade deshalb möchte ich auf die Kritik eingehen, die von einigen Seiten am Maßnahmeplan und bereits an seinem Entwurf geübt wurde.
Sie finden bei vielen Maßnahmen unter dem Punkt „zeitlicher Rahmen“ die Angabe „fortlaufend“. Das ist doch aber ganz klar. Die Idee der Inklusion kann doch nur ein fortlaufender Prozess sein. Dieser hat in der Vergangenheit begonnen und wird uns weiter beschäftigen. Einfach nur die Idee der Inklusion mit Einzelmaßnahmen abzuhaken, wäre nicht angemessen. Man kann Inklusion nicht mit Einzelaktionen umsetzen, sondern es wird ein fortlaufender Prozess, an dem wir uns alle beteiligen müssen.
Und es handelt sich bei den festgelegten Vorhaben auch nicht um wolkige Programmsätze, wie der Bürgerbeauftragte Teile des Maßnahmeplans nannte. Es sind konkrete, definierte, abrechenbare Maßnahmen und der Bürgerbeauftragte hat ja selbst die Möglichkeit, im Integrationsförderrat, dem er seit vergangenem Jahr als Mitglied angehört, an der Umsetzung des vorliegenden Plans mitzuarbeiten, was er auch tut.
Ebenso unberechtigt finde ich die Kritik, dass im Maßnahmeplan keine konkreten Angaben über die einzusetzenden Finanzmittel enthalten sind, also angeblich finanziell nicht untersetzt sind. Jedes Ressort wird in seinem Verantwortungsbereich den möglichen Finanzbedarf für die Umsetzung der Maßnahmen seriös ermitteln und im Rahmen der eigenen Budgetverantwortung planen und verwalten. Und ich finde, es wäre nicht angemessen,
wenn wir einfach immer nur die Inklusion über Geld definieren würden. Meine Erfahrung ist, dass es natürlich neben wie immer umkämpften Finanzressourcen vor allem notwendig ist, die Barrieren in den Köpfen abzubauen, und zwar nicht bei den Menschen mit Behinderungen, sondern oft bei denen ohne Einschränkungen.
Und selbst, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Maßnahmeplan ist die Arbeitsgrundlage für unseren inklusionspolitischen Auftrag. Mein Ministerium wird der Öffentlichkeit diesen Maßnahmeplan als Broschüre zur Verfügung stellen und selbstverständlich werden wir ihn auch in leichte Sprache übersetzen lassen. Wir hier im Landtag und alle Beteiligten und Interessierten werden die Möglichkeit haben, die Wirksamkeit der Maßnahmen selbst zu beurteilen.
Die Landesregierung hat mit dem Maßnahmeplan den Beschluss gefasst, ihn im Jahr 2017 zu evaluieren und in der nächsten Legislaturperiode fortzuschreiben. Wir werden den Integrationsförderrat und die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen beteiligen. Alle Ressorts der Landesregierung sind verpflichtet, die Fortschritte bei der Umsetzung der festgeschriebenen Maßnahmen zu ermitteln und dem Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales zu berichten.
Der Maßnahmeplan ist Verpflichtung und Chance zugleich. Seine Umsetzung ist eine Herausforderung, die nur gemeinsam mit allen Beteiligten gemeistert werden kann. Ich freue mich auf die Mitwirkung der Betroffenen, ihrer Angehörigen und der Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen sowie aller gesellschaftlicher Gruppen, Organisationen und Institutionen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass die UNBehindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpom- mern mit Leben erfüllt wird! – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!
Grundsätzlich freue ich mich über jede Debatte und jeden Antrag im Landtag, der die hohe Bedeutung des Themas Pflege sowie die Rolle der am Pflegeprozess beteiligten Partner unterstreicht, zeigt dies doch, dass die Probleme in der Pflege nicht nur bei den Betroffenen, sondern auch in der gesellschaftlichen und politischen Debatte angekommen sind.
Insbesondere stärkt es mich in der Auffassung, dass es richtig war, mit der ohnehin erforderlichen Novellierung des Landespflegegesetzes im Dezember letzten Jahres auch eine stärkere inhaltliche Ausrichtung im Paragrafen 1 des Landespflegegesetzes zu verankern. Und es bestärkt mich darin, die Prozessdiskussion um die Ausgestaltung der Pflege nicht auf die wichtigen Themen der Neuordnung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie der gesetzlichen Neuordnung der Pflegeausbildung auf Bundesebene zu reduzieren. Und deshalb habe ich auch in der Rede zum Landespflegegesetz hier im Landtag zehn Punkte für die Gestaltung einer Pflegestrategie 2030 für MecklenburgVorpommern skizziert. Inzwischen sind sie auch vom Runden Tisch Pflege Mecklenburg-Vorpommern bestätigt worden.
Am Runden Tisch versammeln wir die wichtigsten Akteure in der Pflege. Auf der ersten Sitzung im April dieses Jahres haben die Beteiligten mit einer Schweriner Erklärung klar die Notwendigkeit der Prozessgestaltung und ihrer Mitwirkungsbereitschaft definiert. Als großes Thema für die nächste Sitzung des Runden Tisches Pflege haben wir uns verabredet, das Thema Fachkräftesicherung auf die Agenda zu setzen. Ziel ist es, eine eigene Fachkräfteinitiative Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg zu bringen.
Im September haben wir mit großer Resonanz einen Familienkonvent Pflege hier im Schloss veranstaltet und mit den Angehörigen, den Familien die Handlungsbedarfe in der Pflege diskutiert.
Mit der Änderung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes haben wir in diesem Jahr die Basis dafür geschaffen, dass die Kommunen bei dem wichtigen Thema Altenhilfe- und Pflegesozialplanung finanzielle Unterstützung bekommen. Mit 1,5 Millionen Euro können die Kommunen agieren, um zum Beispiel mit externer Hilfe die Analyse, die Erfassung von Bedarfen sowie Vorschläge zur Bedarfsdeckung in Auftrag geben zu können. Wir gehen davon aus, dass zu einer integrierten Pflegesozialplanung eben auch die Vernetzung und Einbindung in die gesamte Sozialplanung der Region und so auch die Fachkräfteproblematik gehört.
Eben weil zielgenaue Bedarfserfassung und Planung in die Region gehört, ist es richtig, dass im Paragrafen 5 des Landespflegegesetzes Absatz 2 diese originäre Aufgabe der Kommunen ebenfalls verankert ist. Die Unterstützung im Rahmen der 1,5 Millionen Euro beinhaltet dabei auch die Möglichkeit, im Rahmen eines zertifizierten Modellstudienganges der Hochschule Neubrandenburg die Mitarbeiter der Kommunen im Bereich Sozialplanung, Pflegestützpunkte und Pflegeplanung weiter- zubilden.
In dem dem Landtag vorliegenden Haushaltsentwurf sind entsprechende Mittel auch für 2014 und 2015 vorgesehen. Ich darf mich jetzt schon bei den Regierungsfraktionen bedanken, die ja diesen entsprechenden Maßnahmen im Sozialausschuss schon zugestimmt haben.
All dies gibt nur einen kurzen Einblick in die Aktivitäten der Landesregierung. Die Einbindung und Mitgestaltung des Landespflegeausschusses ist dabei genauso wichtig wie die Einbeziehung der Ergebnisse der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vorpommern“. Der eingeleitete Prozess ist bei Weitem nicht abgeschlossen, er wird mit den Beteiligten gestaltet und fortentwickelt.
Und deshalb zum Antrag der GRÜNEN: Ja, das Fachkräftethema ist ein wichtiger Bestandteil des Themas Pflege, wie ich bereits mehrfach dargelegt habe. Ich bin jedoch der Meinung, dass wir keinen von der Landesregierung initiierten Pflegemonitor mit Schwerpunkt Fachkräfte benötigen. Die Daten zur Vermittlung von Ausbildungsplätzen sowie die Informationen zu unbesetzten Altenpflegeplätzen liegen bei der Bundesagentur vor und können dort abgefragt werden. Die regionale Pflege- und Sozialplanung in den Kommunen umfasst auch das Fachkräftethema, ist aber wesentlich mehr als nur eine solche vom Pflegemonitor dann bereitgestellte Datensammlung.
Und deshalb ist unser Weg der richtige, dass wir sagen, wir wollen diese integrierte Pflegesozialplanung im Rahmen des Paragrafen 5 des Landespflegegesetzes regeln. Darin ist geregelt, dass das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales die vorliegenden Ergebnisse und Erkenntnisse der Kommunen und der Bevölkerungsstatistik zusammenfasst. Dazu wird das Land demnächst die aktuellen landesplanerischen Empfehlungen der pflegerischen Versorgungsstruktur im Kabinett verabschieden und veröffentlichen.
Lassen Sie uns uns auf die Prozessgestaltung konzen- trieren. Dort, wo die Kommunen Planungsunterstützung brauchen, haben wir mit dem Geld über das Sozialhilfefinanzierungsgesetz, was zusätzlich bereitgestellt wird, von 1,5 Millionen Euro geholfen. Eine Datenbank auf Landesebene löst keines der Probleme im Fachkräftebereich. Wir brauchen bessere Löhne, bessere Weiterbildungsmöglichkeiten und bessere Arbeitsbedingungen und ein besseres Arbeitsumfeld für unsere Pflegefachkräfte.
Mit der Tariforientierung im Landespflegegesetz haben wir auch hier einen wichtigen Schritt getan. Ich bin optimistisch, dass es uns gelingt, mit den Beteiligten des Runden Tisches Pflege und dem Landespflegeausschuss in einer Fachkräfteinitiative weitere Bestandteile unserer Pflegestrategie auf den Weg zu bringen, und ich bin sicher, dass eine neue Bundesregierung, egal, wer sie stellt und wie sie zusammengesetzt ist, sich auch diesem Thema der besseren Fachkräfte widmen wird.
Die Länder sind hier über Landesgrenzen hinweg und Parteigrenzen hinweg auf gutem Wege. Wir haben eine gemeinsame Offensive für die Fachkräfte- und Ausbildungssicherung beschlossen, wir haben gemeinsam beschlossen, den Ausbildungsweg zu gehen und auch den Finanzierungsweg. Das wird sicherlich morgen in der Debatte zur Pflegeausbildung noch eine Rolle spielen. Das sind alles bereits beschrittene Wege. Ich kann nicht erkennen, wie ein Detailvorschlag zu einem Pflegemonitor dazu einen weiteren Beitrag leisten kann. Wir brauchen nicht mehr Daten, sondern wir müssen aus dem, was wir wissen, Konsequenzen ziehen und vor allem die Arbeitsbedingungen in der Pflege verbessern.
Des Pflegemonitors bedürfen wir dazu nicht. – Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der mögliche Missbrauch von Werkverträgen ist ein wichtiges Thema, über das wir an dieser Stelle schon mehrfach gesprochen haben. Inzwischen haben wir einen Bundesratsbeschluss zum Thema, der uns bei dieser Frage ein gutes Stück weiterbringen kann.
Die von Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete der Fraktion DIE LINKE, in Punkt 1 des Antrages erwähnte Bundesratsinitiative zum Missbrauch von Werk- verträgen ist am 20. September im Bundesrat mehrheitlich beschlossen und dem Deutschen Bundestag überwiesen worden. Ich halte den beschlossenen Gesetzesantrag für einen gut durchdachten Lösungsansatz, um den Missbrauch von Werkverträgen mit dem Ziel der verdeckten Arbeitnehmerüberlassung zumindest stark einzuschränken, ohne das Instrument echter Werkverträge für die Unternehmen zu treffen. Im Kern geht es darum, dass nur noch die offene, also eindeutig kenntlich gemachte Arbeitnehmerüberlassung als solche gelten soll.
Heute können sich Unternehmen gleichsam auf Vorrat eine Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis besorgen, um im Fall des Falles bei einer Kontrolle darauf verweisen zu können. Wenn dann festgestellt wird, dass es sich um eine missbräuchliche Werkvertragskonstruktion handelt, schützt die vorhandene Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis. Das soll sich nach dem Gesetzentwurf ändern. Zukünftig würde bei einer solchen verdeckten Arbeitnehmerüberlassung ein Arbeitsverhältnis zum Einsatz rechtlich fingiert, eine Änderung, die den einen oder anderen Entleiher sicherlich nachdenklich machen wird. Ich bin überzeugt, dass auf diese Weise der Anreiz, die Regelung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes durch Werkvertragskonstruktionen zu umgehen, sehr stark nachlassen wird.
Der zweite wichtige Teil des Gesetzesantrages betrifft die Stärkung der Rechte der Betriebsräte für die Beschäftigten vor Ort, im Betrieb, in dem die Arbeit geleistet wird, auch für die im Rahmen von Werkverträgen eingesetzten Beschäftigten. Das ist wichtig, denn die Werkvertragsbeschäftigten haben meistens keine Interessenvertretung, und es ist auch wichtig, um mehr darüber zu erfahren, was in den Betrieben geschieht. Und ich glaube, es ist auch der bessere Weg, als zu diesem Zweck umfangreiche statistische Erhebungen über existierende Werkverträge vorzunehmen, wo wir doch alle wissen, dass es auf die praktische Umsetzung vor Ort ankommt, um bewerten zu können, ob ein echter Werkvertrag vorliegt. Der Weg über die Stärkung der Betriebsräte bietet insgesamt meiner Meinung nach auch mehr Möglichkeiten der Einflussnahme, als dies nachträglich überprüfende Kontrollbehörden leisten können.
Den Betriebsrat einzubinden, wenn Personal von Drittfirmen in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes unmittelbar eingebunden wird und dies nicht nur gelegentlich erfolgt, hält inzwischen auch das Bundesarbeitsministerium für berechtigt, wie die Ausführungen in der Debatte zum Gesetzesantrag im Bundesrat gezeigt haben. Auch dort will man inzwischen das bestehende Beteiligungsrecht des Betriebsrates auf Fälle anwendbar machen, in denen Personal von Drittfirmen im Betrieb genauso eingesetzt wird wie eigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Ich darf an der Stelle den Staatssekretär der Bundesarbeitsministerin zitieren: „Für berechtigt halte ich auch das Anliegen, den Betriebsrat einzubeziehen, wenn Personal für Drittfirmen in die Arbeitsabläufe des Einsatzbetriebes unmittelbar eingebunden wird und dies nicht nur gelegentlich erfolgt.“ Zitatende. Das war seine Reaktion in Bezug auf den Gesetzesantrag, über den ich gerade berichte. Meines Erachtens hört sich das gut an. Diesen Weg sollte eine neue Bundesregierung weitergehen. Der
Gesetzesantrag des Bundesrates zur Bekämpfung des Missbrauchs von Werkverträgen bietet eine gute Grundlage dafür.
Inwieweit die Einlassung des Bundesarbeitsministeriums zwei Tage vor der Wahl nicht nur Wahlkampf, sondern ernst gemeint war, werden wir alle sehen. Fakt ist, es gibt diesen Gesetzentwurf, der ist gut und er ist bereits schon beschlossene Sache im Bundesrat. Damit wäre also Punkt 1, meines Erachtens der wesentliche Punkt des vorliegenden Antrages, erledigt.
Kommen wir zu Punkt 2. Die Behörden der Zollverwaltung sind für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zuständig, dazu zählt auch der Missbrauch von Werkverträgen. Sie haben bei der Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich der Arbeitsmarktdelikte die gleichen Befugnisse wie die Polizeivollzugsbehörde. Ihre Beamten sind insoweit Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, also sollten dort die Verdachtsfälle bearbeitet werden. Alles andere führt eher zur Verwirrung.
Kommen wir zu Punkt 3. Eine Beratungsstelle für entsandte Beschäftigte beim DGB, wie in Berlin, existiert im Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Werkverträge mit entsandten Beschäftigten werden grundsätzlich nicht zugelassen, wenn die Arbeitslosenquote im Durchschnitt mindestens um 30 Prozent über der Arbeitslosenquote der Bundesrepublik Deutschland liegt. Das ist in ganz Mecklenburg-Vorpommern der Fall. Ich will gerne auf die bundesweiten Beratungsstellen des DGB im Rahmen des Projekts „Faire Mobilität“ verweisen. Sie informieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus anderen Ländern in verschiedenen Sprachen über die Regelungen auf dem Arbeitsmarkt.
Sehr geehrte Damen und Herren, kommen wir zum Punkt 4. Da möchte die Fraktion DIE LINKE gerne, dass wir den Einsatz von Werkverträgen und die arbeitgeberseitige Motivation dafür im Rahmen des IAB-Betriebspanels abfragen. Herr Foerster hat es schon angesprochen, dass wir da auch im bilateralen Austausch sind, weil ich das Anliegen, grundsätzlich mal verwertbare Daten zu bekommen, für richtig halte. Allerdings stellt sich das im Rahmen des IAB-Betriebspanels als schwierig heraus. Anfang November wird noch eine Beratung im Arbeitsministerium mit den Sozialpartnern stattfinden, in der unter anderem der Themenkomplex „Werkverträge und Zeitarbeit“ angesprochen wird. Da werden wir gemeinsam noch mal überlegen, ob es sinnvolle Ideen gibt, wie wir an Informationen über die Situation im Land herankommen, ohne mit großem bürokratischem Aufwand letztlich nur einen Datenfriedhof anzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, die Eindämmung des Missbrauchs von Werkverträgen bleibt ein wichtiges Thema. Wir haben einen guten Gesetzesantrag aus dem Bundesrat und ich hoffe, dass der Deutsche Bundestag und die neue Bundesregierung diese Vorschläge aufgreifen und auf den Weg bringen, damit hier die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden, aber auch der Unternehmer, die Werkverträge ordentlich einsetzen und nicht zum Missbrauch nutzen. Ich denke, beide Partner auf dem Arbeitsmarkt hätten von einer solchen Regelung etwas. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Antragsteller von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind einem Irrtum aufgesessen. Sie gehen davon aus, dass das schulgeldfreie Ausbildungsplatzangebot in den Pflegeberufen an Schulen in staatlicher Trägerschaft in Mecklenburg-Vorpommern unverhältnismäßig gering und das derzeitige Angebot an grundständigen und berufsbegleitenden akademischen Ausbildungsgängen in der Pflege nicht ausreichend sei, und deshalb möchte ich diesen Irrtum hier gerne aufklären.
Die öffentlichen beruflichen Schulen folgen bei der Bereitstellung der Schülerplätze im Bereich der Gesundheitsfachberufe den Ausbildungsplatzangeboten der Krankenhäuser beziehungsweise der Pflegeeinrichtungen. Die Träger entscheiden also selbst über die Anzahl der Ausbildungsverhältnisse. Das heißt, jeder, der ein Ausbildungsverhältnis abschließt, erhält auch einen Schulplatz. Hier gibt es keinen Engpass.
Zur Untersetzung sei beispielhaft die aktuelle Bewer- berlage im Ausbildungsberuf Altenpfleger und Alten- pflegerin skizziert. Für das jetzt gestartete Berufsschuljahr 2013/2014 werden an den öffentlichen Schulen für diesen Pflegeberuf 5 Eingangsklassen mit mindestens 120 Schülerplätzen vorgehalten. Dass hier ausreichend Vorsorge getroffen wurde, dokumentieren die aktuell nur 108 Anmeldungen. Wir haben also weniger Anmeldungen, als öffentliche Plätze zur Verfügung stehen. Von Engpass kann hier keine Rede sein.
Da die Anzahl der Schulplätze in den Pflegeausbildungen an öffentlichen beruflichen Schulen nicht gedeckelt ist, kann man insofern auch nicht von einem geringen schulgeldfreien Ausbildungsplatzangebot an öffentlichen beruflichen Schulen ausgehen. Das Ausbildungsplatzangebot an öffentlichen Schulen ist schulgeldfrei, so soll es auch sein, und hier stehen mehr Plätze als Anmeldungen zur Verfügung.
Das Ausbildungsplatzangebot der Schulen in freier Trägerschaft wiederum kann nicht von staatlicher Seite beeinflusst werden. Die hier vorliegenden Schülerzahlen resultieren zum Teil auch daraus, dass die Träger von Pflegeeinrichtungen eigene Schulen betreiben und selbst entscheiden, mit welchen Schulen sie zusammenarbeiten oder an welche Schule sie ihre Schülerinnen und Schüler zur Ausbildung entsenden. So nutzen insbesondere Träger, die in der Altenpflege ausbilden, vorrangig auch ihre eigenen Schulen, wie das Diakoniewerk oder das Deutsche Rote Kreuz. Das ist nicht zu kritisieren. Daraus aber dem Land ein Versäumnis nachweisen zu wollen, zeugt entweder von Unsachlichkeit oder, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, Sie sind unredlich.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang auch darauf aufmerksam machen, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen beruflichen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern, die an einer höheren Berufsfachschule für Gesundheitsfachberufe ausgebildet werden, bei Weitem höher ist als die Schülerzahl an Schulen in freier Trägerschaft. So lernten zum Beispiel im Schuljahr 2012/2013 an den entsprechenden öffentlichen beruflichen Schulen 2.787 Schülerinnen und Schüler und an den Schulen in freier Trägerschaft 1.609 Schülerinnen und Schüler. Noch mal: öffentliche berufliche Schulen 2.787 Schüler und an freien Schulen 1.609 Schüler. Wenn ich es richtig mitbekommen habe im Mathematikunterricht, sind 1.609 weniger als 2.787, also ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler an den staatlichen Schulen größer.
Des Weiteren bitte ich Sie, nicht außer Acht zu lassen, dass für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger beziehungsweise zur Gesundheits- und Krankenpflegerin als dem am häufigsten ausgebildeten Gesundheitsfachberuf durch bundesgesetzliche Regelungen generell Schulgeldfreiheit besteht. Mit der Zusammenführung der drei Berufe in der Gesundheits- und Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege beabsichtigt der Bundesgesetzgeber, die Finanzierung so zu gestalten, dass künftig auch die Altenpflegeausbildung schulgeldfrei sein soll. Zurzeit erarbeitet eine Expertengruppe Finanzierungsvorschläge.
Und an dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen als Gesundheitsministerin dieses Landes, dass ich genau darüber hier schon im Plenum informiert habe. Wir Bundesländer sind seit Längerem im Gespräch mit der Bun
desregierung, dass es zu einer bundeseinheitlichen Ausbildung kommen soll, die auch bundeseinheitlich finanziert wird. Dazu haben wir mehrere Beschlüsse aus der Gesundheitsministerkonferenz und die Bundesregierung erarbeitet mit einer Expertengruppe Finanzierungsvorschläge, weil natürlich die Finanzierungssysteme in den einzelnen Ländern unterschiedlich sind.
Wir werden uns dann natürlich in eine solche bundeseinheitliche Finanzierung einbringen, da wir ja jetzt selbst schon auch Plätze als Land finanzieren. Und diese Ausbildung soll dann generell schulgeldfrei sein, weil ich auch finde, dass man grundsätzlich sagen muss, dass die Altenpflege und die anderen Bereiche nicht schulgeldpflichtig sein können. Sie sind es auch nicht an unseren öffentlichen Angeboten. Aber ich halte viel davon, diesen bundeseinheitlichen Weg weiter zu beschreiten. Das ist übrigens Beschlusslage von allen Bundesländern, also auch der Bundesländer, wo die GRÜNEN oder die Linkspartei regieren. Und ich finde es schade, dass diese Information hier gar nicht wahrgenommen wird und zur Kenntnis genommen wird.
Ich halte jedenfalls nichts davon, diesen Weg mit den anderen Ländern und dem Bund jetzt zu verlassen, denn wir können in diesen Berufen am besten die Ausbildung sichern, wenn wir bundeseinheitlich vorgehen, und deshalb werden wir auch weiter an diesem Thema arbeiten.
Unabhängig aber von dieser Frage ist das ungebrochene Interesse festzustellen, in Mecklenburg-Vorpommern einen Pflegeberuf zu erlernen. Die Ausbildungszahlen in den Pflegeberufen sind in Mecklenburg-Vorpommern trotz rückläufiger Schülerzahlen annähernd konstant geblieben. Die Ursache eines Fachkräftemangels ist also nicht in der mangelnden Ausbildung zu sehen, sondern – und das weiß man, wenn man nicht nur Politik über Kleine Anfragen macht, sondern in der Praxis unterwegs ist –
nach Aussagen von Trägern von Pflegeeinrichtungen und derjenigen, die selbst davon betroffen sind, die diesen Job machen, der Fachkräftemangel sich durch die hohen Abwanderungsquoten ergibt.
Und warum ist das denn so, dass in unserem Land – trotzdem wir weniger Schülerzahlen haben, immer noch die Nachfrage konstant ist, was ja ein Riesenerfolg ist, davon kann gar nicht in anderen Branchen die Rede sein –, aber warum ist es so, dass die Leute dann nicht alle hier bleiben, die jungen Leute? Das liegt daran, dass sie in den anderen Bundesländern mehr Geld verdienen, und nicht einfach nur 100 Euro, sondern mehrere 100 Euro, wenn ich eben in Schleswig-Holstein oder in Hamburg arbeite anstatt hier.
Deshalb ist das A und O der Landesregierung, zu unterstützen, dass wir zu einem besseren Lohnniveau in dieser Branche kommen, weil Pflege im Land besser bezahlt werden muss. Das ist nicht nur eine Frage des Fachkräftemangels, sondern vor allem eine Frage der Wertschätzung und Anerkennung dieser Arbeit.
Und deshalb setzen wir uns auch ein für eine Pflegereform, die nämlich dazu führt, dass mehr Geld ins System kommt, dass auch die Kommunen höhere Pflegesätze
verhandeln können, damit Pflegerinnen und Pfleger bessere Löhne bekommen. Diese Pflegereform gilt es zu unterstützen. Derzeit liegt sie noch in der Schublade des Gesundheitsministers, aber wir werden weiter darum werben, dass die rausgeholt wird und auch umgesetzt wird, denn nur eine bessere Bezahlung der Pflegefachkräfte wird die Fachkräftesituation sichern.
Das hat sich auch ergeben aus dem Runden Tisch der Pflege, den ich als Sozialministerin initiiert habe. Es gibt vom Runden Tisch eine Schweriner Erklärung, die unterschrieben wurde von Leistungserbringern, Kostenträgern, den kommunalen Landesverbänden, den Gewerkschaften und Vertretern der Wissenschaft. Darin hat sich die Landesregierung mit ihren Partnern zu ihrer Verantwortung im Bereich der Fachkräftesicherung bekannt und daran werden wir weiter arbeiten.
Zum Studiengang in der Pflege: Ich werbe sehr dafür, dass wir weiterhin auf einen Mix der Abschlüsse setzen. Ich halte nichts davon, die Pflege komplett zu akademisieren.
Das wird denjenigen, die gerne in der Pflege arbeiten, nicht gerecht.
Ich kenne mittlerweile Frauen und Männer, die als Pflegefachkräfte arbeiten und sich zurückstufen lassen haben als Pflegehelfer, obwohl sie da noch weniger verdienen, weil ihnen das mit der Bürokratie und der Organisation zu viel ist, weil sie eigentlich gerne den Menschen pflegen wollen. Sie wollen die Arbeit am Menschen machen und wir sollten weiter für diese Frauen und Männer den Zugang zum Pflegeberuf öffnen und eher dafür sorgen, dass die Bürokratie abgebaut wird, und die Akademisierung insofern vorantreiben, dass wir natürlich für Leitungskräfte, für Führungskräfte diese Akademisierung brauchen.
Und deshalb möchte ich noch mal zum angesprochenen Problem des derzeitigen Angebots akademischer Aus- bildungsgänge in der Pflege kommen. Hier wird festgestellt, dass – entsprechend der Antwort auf die Kleine Anfrage – die Etablierung einer berufsbegleitenden akademischen Ausbildung oder gar einer grundständigen Ausbildung im Fach Pflege einer sorgfältigen und schrittweisen Prüfung bedarf. Die vorgehaltenen Ausbildungsangebote im berufsschulischen Bereich sind quantitativ bedarfsgerecht und qualitativ auf hohem Niveau ausgewiesen. Hochschulstudiengänge kommen nach gegenwärtiger Einschätzung nur als Eingangsvoraussetzung für ein kleines Segment insbesondere von Leitungstätigkeiten und Spezialtätigkeiten in Betracht.
Die Landesregierung hat in der Antwort auf die oben genannte Kleine Anfrage darauf hingewiesen, dass die Hochschule Neubrandenburg für dieses Segment bereits pflege- und gesundheitswissenschaftliche Studiengänge sowie einen dual gestalteten Bachelorstudiengang anbietet. Also davon, dass wir keine Hochschulangebote im Bereich der Pflege haben, davon kann überhaupt nicht die Rede sein. Und jeder, der sich ernsthaft und ganz praktisch mit dem Thema Pflege in unserem Land be
schäftigt, müsste die engagierten Frauen und Männer von der Hochschule Neubrandenburg kennen, die schon seit sehr Langem bei dem Thema Pflege unterwegs sind und hier auch ein wichtiger Partner für die Landesregierung sind.
Darüber hinaus prüft die Hochschule Neubrandenburg gemeinsam mit der Universitätsmedizin Greifswald die Einführung eines Studiengangs unmittelbar auf dem Gebiet der Pflege. Sie sehen also, meine Damen und Herren Abgeordnete, in diesem Bereich findet sich einiges und die Landesregierung ist – anders als die GRÜNEN es behaupten – an diesem Thema dran. Ich habe das auch hier schon mehrfach vorgetragen und habe es heute gerne noch mal gemacht und werbe dafür, diesen Antrag abzulehnen, denn er ist nicht notwendig
noch konstruktiv und schon gar nicht innovativ.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Bundesrepublik Deutschland hat sich im Jahr 1974 zur Einführung von bezahltem Bildungsurlaub völkerrechtlich verpflichtet. Auf Landesebene wurde dieser Verpflichtung im Jahr 2001 mit dem Erlass des Bildungsfreistellungsgesetzes Rechnung getragen. Seitdem haben Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpom- mern einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen.
Dieser Anspruch beläuft sich in der Regel auf fünf Kalendertage im Jahr. Für den Zeitraum der Freistellung erhält der Arbeitgeber eine Erstattung für das fortzuzahlende Arbeitsentgelt. Dieser Anspruch auf Bildungsfreistellung ist eine Errungenschaft, die im Kern keineswegs zu kritisieren ist, im Gegenteil, vielmehr möchte ich die Gelegenheit nutzen und meinen Dank an die vielen Beteiligten richten – zum einen an die Bildungsträger, die mit ihrem vielfältigen Angebot an Weiterbildungsmaßnahmen eine Inanspruchnahme des Gesetzes erst ermöglichen und zum anderen natürlich an die Betriebe und Arbeitgeber in Mecklenburg-Vorpommern, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Geiste des Bildungsfreistellungsgesetzes unterstützen.
Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, das aktuelle Bildungsfreistellungsgesetz ist nicht mehr zeitgemäß und soll daher novelliert werden. Ich möchte Ihnen den vorliegenden Gesetzentwurf in den wesentlichen Punkten darstellen.
Bislang waren die Regelungen zur Freistellung für Weiterbildung im Bildungsfreistellungsgesetz und einer dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelt. Beide Normen waren nicht anwenderfreundlich gestaltet, was eine Recherche für interessierte Beschäftigte deutlich erschwerte. Der Entwurf des neuen Bildungsfreistel
lungsgesetzes vereint nunmehr alle Regelungen in einer besser lesbaren Form und macht eine zusätzliche Verordnung entbehrlich.
Neben dieser Maßnahme zur Deregulierung hat das neue Bildungsfreistellungsgesetz auch weitere positive Effekte im Sinne des Bürokratieabbaus. Bisher konnten anerkannte Bildungsveranstaltungen nur innerhalb eines Jahres ohne erneute Beantragung wiederholt durchgeführt werden. Die Landesregierung schlägt Ihnen vor, die Möglichkeit zu schaffen, innerhalb von drei Jahren inhaltsgleiche Weiterbildungen mittels Kurzantrag anerkennen zu lassen. Dies entlastet Antragstellende und Behörden gleichermaßen.
Ein ganz anderer Bereich, der grundlegend neu geregelt werden soll, sind die Regelungen zur Kostenerstattung. Zukünftig soll es weiterhin eine Erstattung an den Arbeitgeber für die Freistellung seiner Beschäftigten zur Teilnahme an Veranstaltungen der politischen Weiterbildung und der Qualifizierung des Ehrenamtes geben. Diese Bereiche sollen ausgebaut werden, ohne den Arbeitgebern die Lasten für die Freistellung aufzubürden.
Die berufliche Weiterbildung hingegen soll von der Erstattung ausgenommen werden. Für diesen Bereich ist ein Freistellungsanspruch auch ohne Erstattungsleistung an die Arbeitgeber zulässig und nach höchstrichterlicher Auffassung gerechtfertigt. Auch ich vertrete die Auffassung, dass eine solche Freistellung den Arbeitgebern zugemutet werden kann, profitieren sie doch von der beruflichen Qualifizierung ihrer Beschäftigten gerade angesichts des Fachkräftebedarfes in unserem Land.
Diesbezüglich möchte ich anmerken, dass mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz alle Länder mit Regelungen zur Bildungsfreistellung gar keine Erstattungszahlungen an die Arbeitgeber vorsehen. In Rheinland-Pfalz fällt die Erstattung deutlich geringer aus und richtet sich lediglich an kleine und mittlere Unternehmen. Daher kann festgestellt werden, dass Mecklenburg-Vorpommern auch nach der geplanten Novelle im Ländervergleich weiterhin die weitgehendste Entschädigungsregelung für Arbeitgeber vorsieht.
Erstattungsleistungen sollen zukünftig pauschaliert ausgereicht werden. Dies wird wiederum sowohl für die Antragstellung als auch für die Antragsbearbeitung eine spürbare Vereinfachung zur Folge haben. Am deutlichsten werden jedoch die Beschäftigten in MecklenburgVorpommern von dem neuen Bildungsfreistellungsgesetz profitieren. Ich möchte sogar so weit gehen und sagen, dass die Beschäftigen des Landes mit der Gesetzesnovelle erstmals einen tatsächlichen Anspruch auf Bildungsfreistellung haben werden. Bis jetzt ist es nämlich tatsächlich so, dass der Freistellunganspruch der Beschäftigten erlischt, wenn die bereitgestellten Haushaltsmittel für eine Erstattungszahlung an den Arbeitgeber verausgabt sind oder nicht mehr in dem beantragten Maße zur Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren war dies regelmäßig bereits im Frühjahr der Fall, sodass es den überwiegenden Teil des Jahres faktisch keinen Anspruch auf Bildungsfreistellung in Mecklenburg-Vor- pommern gab. Dies führte natürlich zu einer verständlichen Frustration aufseiten der Beschäftigten und zu einem unverhältnismäßig hohen Beratungs- und Aufklärungsaufwand aufseiten der Behörden. Hierzu möchte ich anmerken, dass dieser Umstand auch dem Bildungsministerium nicht verborgen geblieben ist.
Einzelne bezeichneten das Vorgehen der ausführenden Behörde als eine Art „Beschäftigungstherapie“ und schlugen vor, diesen bürokratischen Irrsinn durch einen Hinweis auf der Internetseite beziehungsweise eine Pressemitteilung abzustellen.
Ich denke, dass wir uns inzwischen einig sind, dass man in einem Rechtsstaat durch die angeregten Maßnahmen kein geltendes Recht außer Kraft setzen kann, aber man kann Gesetze novellieren und sie den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen, daher stelle ich Ihnen heute diesen Entwurf der Landesregierung vor.
Damit das neue Bildungsfreistellungsgesetz nicht ebenso ins Leere läuft wie das bisherige, wurde im Entwurf des Weiteren folgende grundlegende Änderung vorgenommen: Der Freistellungsanspruch wird von dem Vorhandensein von Haushaltsmitteln entkoppelt. Das bedeutet, Beschäftigte haben zukünftig das ganze Jahr hindurch einen Rechtsanspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen, egal, ob der Haushaltstitel für die Erstattungszahlung erschöpft ist oder nicht.
Ich gehe derzeit davon aus, dass der Haushaltstitel nach der Neuregelung der Erstattung auskömmlich sein wird und jeder Arbeitgeber eine Erstattung erhält, wenn er seine Beschäftigten für eine ehrenamtsqualifizierende oder politische Weiterbildung freistellt.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Erlass des neuen Bildungsfreistellungsgesetzes wird eine Vielzahl von Verbesserungen sowohl für die Antragstellenden als auch für die ausführende Behörde bedeuten. Für die Beschäftigten wird es erstmals in diesem Lande einen tatsächlichen Anspruch auf Freistellung für Weiterbildungen geben und es werden deutlich mehr Menschen Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen können. Dies wird sich bei vielen positiv auf ihr Qualifikationsniveau auswirken. Bei anderen werden die wichtigen Themen wie Ehrenamt und politische Bildung gestärkt.
Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Grundlage geschaffen, den Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern ein zeitgemäßes Bildungsfreistellungsrecht zu bieten. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Überweisung in die Ausschüsse und eine konstruktive Beratung des Gesetzentwurfes.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Seit 2008 erinnern wir Eltern in Mecklenburg-Vorpom- mern an die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder. Das System ist erfolgreich und hat sich bewährt und deshalb möchte ich Ihnen vorschlagen, dass wir es dauerhaft etablieren.
Was wollen wir mit den Erinnerungen an Vorsorgeuntersuchungen für Kinder erreichen? Erstens die bessere Gesundheitsvorsorge für Kinder durch mehr Inanspruchnahme, denn sie ist eigentlich freiwillig, und zweitens mehr Kinderschutz durch mehr Aufmerksamkeit.
Beim Landesamt für Gesundheit und Soziales gibt es eine Servicestelle, die die Teilnahme an den Kindervorsorgeuntersuchungen, den sogenannten U 3 bis U 9 be- gleitet. Auf diese U-Untersuchungen haben versicherte Kinder einen Anspruch. Krankheiten können so früh wie möglich erkannt werden, Krankheiten, die eine normale körperliche oder geistige Entwicklung des Kindes gefährden könnten.
Wie läuft das Erinnerungssystem praktisch ab? Alle Ärzte und Krankenhäuser im Land, die eine Kindervorsorgeuntersuchung durchführen, müssen dies der Servicestelle für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen beim Landesamt für Gesundheit und Soziales melden. Die dafür notwendigen einfachen Meldeformulare sind auf der Internetseite des LAGuS zu finden, gleiches gilt für den Flyer, der die Eltern über die Kinderuntersuchungen informiert.
Der nächste Schritt ist, dass die Servicestelle beim LAGuS die eingegangenen Teilnahmeanmeldungen mit den Daten der Einwohnermeldeämter abgleicht. Wird anhand der vorliegenden Daten ermittelt, dass ein Kind seine Untersuchungen nicht wahrgenommen hat, versendet die Servicestelle ein freundliches Erinnerungsschreiben an die Sorgeberechtigten, in den meisten Fällen an die Eltern.
Was geschieht, wenn trotz Erinnerung der Eltern keine Untersuchung wahrgenommen wird? Gehen trotz Erinnerung keine Teilnahmebestätigungen ein, ist die Servicestelle verpflichtet, das zuständige Gesundheitsamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu informieren. Dieses setzt sich dann mit den Eltern in Verbindung, fragt nach den Gründen der Nichtteilnahme und bietet Hilfe an, zum Beispiel durch die Vermittlung des Kontaktes zu Ärzten oder durch Beratung zu anderen Hilfen. Wird auch diese Aufsuchehilfe abgelehnt, der Termin mit dem Gesundheitsamt alternativlos abgesagt oder es wird zum
vereinbarten Termin niemand angetroffen, dann erfolgt eine Information an das Jugendamt.
Was passiert dann? Das Jugendamt schreibt die Eltern an. Die meisten Fälle lassen sich schon da klären. Wenn keine Reaktion erfolgt, bleibt das Jugendamt so lange an den Eltern dran, zum Beispiel durch Hausbesuche, bis es Kenntnis über die Situation des Kindes erhält und dann geeignete Schritte gehen kann.
Was bringt uns dieses Verfahren? Was bringt das Verfahren für die Kinder in unserem Land? Vor allem geht es darum, Kinder mit Auffälligkeiten, gleich welcher Art, so früh wie möglich zu fördern und zu therapieren. Dass jetzt durch das Erinnerungsverfahren mehr Kinder und ihre Eltern diese Chance in Anspruch nehmen, bestärkt mich darin, dass dieses Verfahren weiterlaufen sollte. Eltern erfahren, ob ihr Kind altersgemäß entwickelt ist, die anstehenden Impfungen können bei dem zum Untersuchungszeitpunkt gesunden Kind erfolgen, und wenn etwas nicht stimmt, können frühzeitig weitere Untersuchungen, auch bei anderen Fachärzten, vorgesehen werden. Die Eltern werden in jedem Fall beraten.
Von den Mitarbeiter/-innen aus den Gesundheitsämtern, zum Beispiel aus dem Gesundheitsamt Schwerin, weiß ich, dass sie positive Effekte dieses sogenannten Erinnerungsverfahrens feststellen. Es entstanden Kontakte zu Rat suchenden Eltern. Beratungsangebote durch das Gesundheitsamt oder auch Informationen über Hilfsangebote anderer Institutionen, zum Beispiel Hilfen zur Erziehung, aber auch Familienberatungsstellen, können besser bekannt gemacht werden. Die Vernetzung mit dem Jugendamt wurde verbessert. Der Kontakt zu den niedergelassenen Kinderärzten hat sich positiv verstärkt.
Immer wieder gab es Eltern, die es gern angenommen haben, sich im Gesundheitsamt auch ärztlich, entwicklungsdiagnostisch beraten zu lassen oder eben die U-Unter- suchung dort nachzuholen. In Einzelfällen wurden Hilfen zur Erziehung oder andere Unterstützung vom Jugendamt angeboten.
Bei den Kinderuntersuchungen wird auch der Impfstatus festgestellt. Die Impfraten gegen Kinderlähmung, Keuchhusten, Mumps, Masern, Röteln, Hepatitis B und gegen die Erreger der Hirnhautentzündung haben sich in den letzten Jahren teilweise deutlich gesteigert. Inzwischen ist Mecklenburg-Vorpommern bei allen dokumentierten Impfungen der Altersgruppe der Kinderuntersuchung deutschlandweit Spitzenreiter – mit Ausnahme der Pneumokokken, da belegen wir Platz 3, aber immer noch bundesweit mit an der Spitze. Diese hohen Impfquoten müssen erhalten werden und das geht natürlich am besten über die Teilnahme an den U-Untersuchungen, denn gerade in Situationen, in denen viele Kinder aufeinandertreffen, miteinander spielen, wie bei uns in MecklenburgVorpommern in Kita und Schule, ist es wichtig, dass Kinder geimpft werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, das Erinnerungssystem in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Erfolgsgeschichte. Der Anstieg der Zahl der Untersuchungen und die hohe Impfquote zeigen das deutlich. Der Einsatz des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, der Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte führt dazu, dass heute im Schnitt mehr als 95 Pro- zent der Kinder die Untersuchungen wahrnehmen. Das sind im Schnitt zehn Prozent mehr als noch vor sechs
Jahren. Oder anders gesagt: Es wurden in den vergangenen sechs Jahren 73.000 Untersuchungen mehr durchgeführt dank des Erinnerungssystems. Deshalb sollten wir in einem ersten Schritt das Gesetz zum Wohl und Schutz unserer Kinder im Land entfristen.
Ich darf daran erinnern, dass der Grund für dieses Gesetz ein trauriger Anlass war. In 2011, als Lea-Sophie, ein kleines Mädchen, von ihren Eltern hier in Schwerin im Stich gelassen wurde und in ihrer eigenen Wohnung, in der Wohnung ihrer Eltern verhungerte, fragten sich viele und fragten viele die Politik: Was können wir mehr tun? In dieser Zeit hat sich viel bewegt. Der Kinderschutz hat sich verbessert. Der Kinderschutz ist gestärkt worden. Die Verantwortung für Kinder übernehmen jetzt schon lange nicht nur Jugendämter, sondern viele andere Professionen mehr. Damals stand die Frage: Wie können wir gerade den Blick auf Kinder bekommen, die vielleicht noch nicht in Kita oder Schule sind? Und da spielte eine Rolle, auch frühzeitig über die Vorsorgeuntersuchung von Kindern auf Kinder und ihre Familien aufmerksam zu werden, die Unterstützung brauchen, früh da zu sein, wenn Familien Probleme haben, und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.
Das führte dazu, dass unser heutiger Ministerpräsident Erwin Sellering und damaliger Sozialminister dieses Erinnerungssystem für Vorsorgeuntersuchungen vorschlug: ein Meldesystem, eine Meldepflicht der Ärzte und dann ein Erinnerungssystem durch die Behörden. Und ich finde, wir können heute feststellen, dass es Sinn macht, wenn Politik sich für Gesetze entscheidet. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Baustein zur Gesundheitsvorsorge und zum Kinderschutz in unserem Land.
Ich möchte mich bei denjenigen bedanken, die damals diesen Vorschlag von unserem Ministerpräsidenten Erwin Sellering unterstützt haben, denn dieser Vorschlag, dieses Gesetz, dieses Erinnerungssystem hat dazu geführt, dass 73.000 Kinder mehr an Untersuchungen teilnahmen, die wiederum dazu führten, dass Gesundheitsvorsorge, Impfstatus und auch Kinderschutz verbessert wurden.
Ich will Ihnen die Entfristung dieser Maßnahme – die Frist läuft nämlich zum Ende des Monats aus – vorschlagen. Dafür müssen wir das Gesetz in einem Satz ändern. Und ich möchte Ihnen ankündigen, dass wir eine grundsätzliche Novellierung des entsprechenden Gesetzes anstreben, dass wir das bestehende Gesetz weiterentwickeln möchten. Ich möchte gern für die Jugenduntersuchung 1, also die Untersuchung für 13- bis 14-Jährige, ein ähnliches Erinnerungssystem einführen. Die Teilnahmerate ist dort verhältnismäßig gering. Ein Pilotprojekt in einigen Kreisen hat uns aber gezeigt, dass, wenn wir die Jugendlichen und ihre Eltern auf die Untersuchung aufmerksam machen, mehr als jeder Zweite sie auch nutzt.
Diesen Erfolg unseres Modellprojektes sollten wir auf das ganze Land ausweiten. Wir sollten über diesen Punkt und viele andere in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren reden, denn es macht Sinn, von guten Regelungen zu lernen und zu überlegen, wie man sie weiter verbessern kann. In einem ersten Schritt in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf geht es lediglich um die Entfristung für das schon vorhandene Erinnerungssystem.
Ich habe in jedem Jahr über die Erfolge dieses Erinnerungssystems berichtet und gehe davon aus, dass alle
Abgeordneten der demokratischen Fraktionen das sehr gut kennen. Wir haben uns im Sozialausschuss schon intensiv damit beschäftigt. Deshalb möchte ich mich bedanken bei den Fraktionsvorsitzenden der demokratischen Fraktionen von SPD, CDU, LINKE und GRÜNE, dass sie zugestimmt haben, dass wir das Verfahren für die Entfristung in dieser Landtagssitzung durchziehen können. Jetzt ist die Einbringung, heute Abend sind die Mitglieder des Sozialausschusses dankenswerterweise bereit, nach dieser Sitzung noch eine Ausschusssitzung ranzuhängen, damit wir morgen über die Entfristung entscheiden können. Das zeigt, dass allen demokratischen Fraktionen das Kindeswohl in diesem Land am Herzen liegt.