Protokoll der Sitzung vom 30.05.2013

Ich habe eine Nachfrage: Warum greift hier nicht das Prinzip der Inlandsentsorgung in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union?

Erstens ist es eine zugelassene Sonderdeponie, die zugelassen ist, und zwar nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz und der AbfallverzeichnungsVerordnung.

Zweitens ist es so, dass ein Notifizierungsverfahren des abgehenden Landes gestellt worden ist.

Und drittens ist die Genehmigung des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie in Mecklenburg-Vor- pommern für die Transporte erteilt worden.

Vielen Dank.

Eine zweite Zusatzfrage: Sehen Sie … Ich ziehe sie zurück.

(Heiterkeit bei Udo Pastörs, NPD)

Ich sehe eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Suhr. Bitte stellen Sie Ihre Nachfrage.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister!

Guten Morgen, Herr Fraktionsvorsitzender!

Herr Minister Glawe, wie bewerten Sie die Aussage des Geschäftsführers der Deponie Ihlenberg in der heutigen Ausgabe der „Schweriner Volkszeitung“, nach der er dieses Geschäft als ein übliches – sinngemäß – beschrieben hat? Und ist daraus,

(Udo Pastörs, NPD: Das ist doch keine Frage, was er da sagt.)

ist daraus abzuleiten, dass das Geschäft mit Asbestmüll in der bisherigen Dimension für die Zukunft so fortgesetzt werden wird?

Einen Moment, Herr Minister!

Herr Fraktionsvorsitzender Suhr, nach unserer Geschäftsordnung sind Nachfragen, die unterteilt sind, nicht zulässig, und Ihre Frage war unterteilt in einmal, wie bewerten Sie...

Dann stelle ich zunächst die Frage: Wie bewerten Sie die Aussage?

(Manfred Dachner, SPD: Er zieht die Frage zurück.)

Ich habe den Artikel noch nicht gelesen, ich kann Ihnen darauf heute und jetzt keine Antwort geben.

Erlauben Sie dann, den zweiten Teil der Frage als Einzelfrage zu stellen? (Zustimmung)

Ist denn aus der Aussage, dass es sich um ein übliches Geschäft handele, abzuleiten, dass die Asbesttransporte und die Einlagerung in Ihlenberg in der Dimension fortgesetzt werden, wie das bisher offensichtlich der Fall gewesen ist?

Asbest ist ein Baustoff, der in vielen Bauten der 60er-, 70er- und 80er-Jahre enthalten ist. Und die Frage will ich klar beantworten: Die Mülldeponie oder die Deponie Ihlenberg ist eine Deponie der Klasse III und damit kann auch Asbest angenommen werden, wenn die gesetzlichen Vorschriften nach den Sonderverträgen eingehalten sind.

Danke sehr.

Ich sehe eine weitere Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.

Herr Glawe, was ist Ihnen bekannt in Bezug auf die Wiedereinführung einer Krebsstudie für die hier in Rede stehende Deponie?

Ich kenne die Krebsstudie der Community Medicine unter Leitung von Professor Hoffmann. Die ist ausgewertet und die Frage muss insgesamt diskutiert werden, ob man weitere Gutachten in Auftrag gibt oder nicht.

Zusatzfrage: Ihnen ist nichts bekannt darüber, dass eine erneute Studie in Auftrag gegeben werden soll?

Ich habe gesagt, wir werden uns das ansehen, und weiter habe ich …

Ich rede nicht von ansehen, ich habe gefragt, ob es Ihnen bekannt ist.

… der Frage nichts hinzuzufügen.

Herr Pastörs, Sie haben die Ausführungen nicht zu kommentieren.

Danke, Herr Minister.

Bevor ich in der Fragestunde weiterverfahre, möchte ich darauf hinweisen, dass die Nachfragen nach Geschäftsordnung sich immer auf die Antworten des Ministers beziehen müssen. Ich habe das jetzt in diesem Fall mal weit zugelassen, aber ich bitte doch, in Zukunft bei den Nachfragen diesen Paragrafen der Geschäftsordnung in einer etwas engeren Auslegung zu sehen.

Ich darf nun die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 5 zu stellen.

(Die Abgeordnete Dr. Ursula Karlowski spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

5. Wie kann die Bevölkerung vor den Emissionen der geplanten Hähnchenmastanlage Fienstorf mit beantragten 180.000 Mastplätzen geschützt werden und welche Abstandsregelung wird auf welcher gesetzlichen Grundlage im Genehmigungsverfahren zwischen dem Emittenten, in diesem Fall also der geplanten Hähnchenmastanlage Fienstorf, einerseits und der nächstgelegenen Wohnbebauung andererseits gegebenenfalls zur Anwendung kommen?

Die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kann nur erteilt werden, wenn die Prüfung unter anderem ergeben hat, dass durch das Verfahren keine schädlichen Umwelteinwirkungen und erhebliche Beeinträchtigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft entstehen können. Die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BundesImmissionsschutzgesetz, die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, gibt Mindestabstände vor, die zur nächstgelegenen Wohnbebauung nicht unterschritten werden sollen, in diesem Falle 340 Meter.

Danke schön.

Bitte.

Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Professor Dr. Fritz Tack, Fraktion DIE LINKE, die Fragen 6 und 7 zu stellen.

Herr Minister!

6. Welche Position nimmt die Landesregierung zur Übernahme der verfügbaren BVVG-Flächen in Landeshoheit zwischenzeitlich ein?

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Tack! Die Position der Landesregierung und meine eigene haben sich nicht verändert. Sie wissen sehr genau, dass wir seit Jahren versuchen, die ehemals volkseigenen Flächen in Landeseigentum zu übernehmen. Die Kernfrage ist und bleibt, die Kernfrage ist und bleibt, zu welchen Konditionen der Bund und die BVVG dem Land Mecklenburg-Vorpommern diese Flächen anbieten. Direkterwerbsansprüche der langfristigen Pächter und Alteigentümer, die noch im Verkauf sind, sollen abgearbeitet werden.

Und ich will hier ausdrücklich auch betonen, dass laut Staatssekretär des Bundesfinanzministeriums Herrn Dr. Hans Bernhard Beus Ende Januar 2013 nach mehrfachen, auch konstruktiven Gesprächen, die wir und ich selber auch im BMF, also im Bundesfinanzministerium, geführt haben, wir im Sommer, in diesem Sommer noch mit weiteren Verhandlungen beginnen werden. Und das geht dann letztendlich darum, dass wir die Flächen, die außerhalb des EALGs, also Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetzes, stehen und, was den Direktkauf anbetrifft, die Restflächen vom Bund übernehmen wollen.

Danke.

7. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Übernahme von landwirtschaftlichen Flächen durch nicht landwirtschaftliche Investoren im Land und welche Position nimmt sie bezüglich der Erhöhung der Wirksamkeit des landwirtschaftlichen Grundstückverkehrsrechts ein?

Ja, wir bewerten, auch das habe ich hier, Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Tack, auch das habe ich hier immer wieder angedeutet, ich bewerte die Situation wirklich außerordentlich kritisch. Die inzwischen mehrfach geübte Praxis der Landwirtschaftsbetriebe in Mecklenburg-Vorpommern, von der BVVG erworbene Flächen dann an den einen oder anderen Kapitalanleger weiter zu veräußern und damit sich die Flächen für die nächsten zwölf Jahre in Form von Pachtverträgen zu sichern, bedeutet aus meiner Sicht und aus der Sicht der Landesregierung nur eine vorübergehende Sicherung auch der Betriebsfläche und damit deren Bewirtschaftung. Agrarstrukturen werden durch diese Entwicklung tatsächlich auch verändert.

Der Erwerb wird den erfolgreichen Landwirtschaftsbetrieben, das ist der nächste Punkt für mich, der Erwerb dieser Flächen wird dann erfolgreich wirtschaftenden Landwirtschaftsbetrieben verwehrt, auch das ist nicht gut, zumal wir gerade auch der Auffassung sind, dass das

Genossenschaftswesen eine Renaissance erleben wird und damit auch Teilhabe der Menschen in diesem Lande ermöglicht wird, das wird damit ausgeschlossen. Breit gestreutes Eigentum ist nach wie vor für mich einer der Grundpfeiler der Agrarpolitik und der Bodenpolitik in Mecklenburg-Vorpommern.

Ich habe aber auch ausdrücklich darauf hinzuweisen, weil es ja immer die Frage gibt, können wir das Grundstückverkehrsgesetz der Bundesrepublik Deutschland verschärfen, und da will ich auch noch mal an dieser Stelle betonen, wir haben ja immer wieder geprüft, ob es Sinn macht, gegebenenfalls auch eigene gesetzliche Grundlagen zu schaffen. Baden-Württemberg hat darüber ja nachgedacht und es erlassen, aber ich halte es nicht für richtig. Wir brauchen, wenn, dann eine bundeseinheitliche Regelung.

Ja, danke schön.

Ich sehe eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.