Ich sehe eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Pastörs. Bitte, Herr Pastörs, stellen Sie Ihre Frage.
Herr Backhaus, guten Morgen! Was bewegt Sie, hier nicht das Gleiche zu tun, wie Baden-Württemberg das getan hat, um im Übergang, bis eine bundeseinheitliche Regelung vielleicht dann zustande kommt, hier ein klein bisschen dämpfend zu wirken?
Ja, die Baden-Württem- berger haben ja das Problem, dass mehr oder weniger aus der Schweiz …, die Verhältnisse innerhalb der Grenzregion Schweiz und Baden-Württembergs kann man mit den Verhältnissen Mecklenburg-Vorpommerns so nicht ganz vergleichen. Nichtsdestotrotz sage ich noch mal, wir denken innerhalb Deutschlands über eine Verschärfung nach, aber ein Alleingang MecklenburgVorpommerns würde uns da nicht weiterhelfen.
Ich bitte jetzt die Abgeordnete Silke Gajek, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage 8 zu stellen.
8. Warum wurden im Fall des Eichenprozessionsspinners die Mittel „Karate Forst flüssig“ und DIPEL ES in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz gebracht, obwohl das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit diese Mittel auf der Rechtsgrundlage des Artikels 53 der Verordnung Nummer 1107/2009 über die bestehende Zulassung hinaus für die Ausbringung mit Luftfahrzeugen nur in Bran- denburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt und im Fall des Mittels DIPEL ES noch dazu nur für die Ausbringung in Forsten – und nicht wie in Mecklenburg-Vorpommern in Alleen – zugelassen hat?
Also ich will, Frau Präsidentin, sehr geehrte Frau Gajek, Ihnen Folgendes dazu auch noch mal mit auf den Weg geben. Bei den von Ihnen zitierten und richtig zitierten Zulassungen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit handelt es sich um eine Pflanzenschutz- maßnahme für betroffene Eichenwaldbestände in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Das ist richtig. Die aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern – im Übrigen auch in Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen – sind jedoch auf einer anderen Grundlage vorgenommen worden, nämlich hier geht es ausschließlich um den Gesundheitsschutz der Menschen. Und das müssen Sie einfach da auch berücksichtigen.
Auch in den anderen Ländern, auch in den anderen Bundesländern, die Sie zitiert haben, wurden und werden im öffentlichen Grün mit zugelassenen Bioziden Maßnahmen des Gesundheitsschutzes durchgeführt, im Übrigen mit dem gleichen Mittelspektrum, die drei Mittel Karate, DIPEL ES und Dimilin. Auch das ist mir außerordentlich wichtig.
Der Mitteleinsatz für Maßnahmen des Gesundheitsschutzes unterliegt dem Biozidrecht. Über die Zulassung entscheidet nicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, sondern die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Das müssen Sie bei dieser Entscheidung berücksichtigen. Ich betone noch mal, es geht hier um den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
Nach Biozidrecht ist der Einsatz von Karate mit Luftfahrzeugen auch in Alleen aufgrund von Übergangsregelungen möglich. Die Zulassungsstelle für Biozidprodukte, wie gesagt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, hat am 22. April 2013 die vorläufige Zulassung des Mittels DIPEL ES für drei Jahre erteilt, sodass aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dieses Mittel zur Bekämpfung vom Boden aus als auch von der Luft eingesetzt werden kann, und zwar auch in Alleen.
Ich hätte noch eine Nachfrage, Herr Minister: Wurde und wird künftig von den Umweltbehörden nach Anwendung der Pflanzenschutzmittel „Karate Forst flüssig“, DIPEL ES und Dimilin gegen den Eichenprozessionsspinner ein Monitoring zum Verhalten der Mittel auf Umweltmedien wie zum
Beispiel Gewässer und Boden zu den Wirkungen der Mittel auf die menschliche Gesundheit und auf die Artenvielfalt durchgeführt?
Also ich betone noch mal, ich habe Ihnen gerade auch erläutert, es geht hier um Gesundheitsschutz. Und ich will auch ausdrücklich betonen, ich glaube, die ganz breite Mehrheit der Menschen in diesem Lande hat verstanden, dass wir versuchen müssen, die Ausbreitung, die ja in einem Schrittmaß erfolgt ist, dass erhebliche Gefahr für die Gesundheit der Menschen bestanden hat und nach wie vor besteht, dass dies in den Vordergrund gestellt wird.
Und selbstverständlich machen wir ein Monitoring, auch und insbesondere zur Wirkung, und darüber werde ich im Ausschuss unterrichten. Wir werden im Juni/Juli dann Ergebnisse vorliegen haben. Die Tendenz, die darf ich Ihnen hier andeuten, die Tendenz ist: Aufgrund des sehr konsequenten Durchführens in einer sehr guten Kooperation mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim gibt es ernst zu nehmende Hinweise, dass aufgrund der Stringenz der Maßnahmendurchführung wir hoffentlich großen Erfolg haben werden.
Stellen Sie sich bitte vor, das schönste Bundesland der Welt hätte in der Urlaubssaison an der Küste oder insbesondere in der Mecklenburgischen Seenplatte das Problem, dass hier Menschen in Mitleidenschaft gezogen werden, und die würden dann ihren Urlaub abbrechen müssen. Ich glaube, das wollen wir alle nicht.
Ich sehe eine Nachfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Pastörs. Stellen Sie Ihre Frage, Herr Pastörs.
Herr Backhaus, wie wird organisatorisch ausgeschlossen, dass es zu Doppelbehandlungen kommt, wie das ja auch im Kreistag befürchtet wurde, Doppelbehandlungen, also dass einerseits der Kreis tätig wird aus der Luft und dann vor Ort in den Gemeinden und in den Dörfern das durch die örtliche Kommune durchgeführt wird?
Also es gibt hier wirklich eine sehr enge Zusammenarbeit. Hier ist ein Team zum Pflanzenschutz zusammengestellt worden, das unter der Leitung von dem LALLF steht, dem Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei. Und ich glaube, ich darf das an dieser Stelle auch mal sagen, wir haben einen ausgezeichneten Mitarbeiter, Dr. Vietinghoff, der dieses Team geführt hat. Und damit ist das ausgeschlossen, weil das ja alles digitalisiert, mit Karten, mit den Maßnahmen genauestens analysiert wird, wann wo welcher Einsatz stattgefunden hat. Flurstücksgenau
Und es ist ja auch so, und damit ist das abschließend beantwortet, dass die Gemeinden, die für sich ausgeschlossen haben, aus der Luft die Bekämpfungsmaßnahme durchzuführen, durch den Landkreis, der die Verantwortung trägt für diese Maßnahme, beauflagt worden sind, die Maßnahmen dann vom Boden aus durchzuführen. Also das ist aus meiner Sicht sehr konsequent nachvollziehbar und ich schließe Doppelbehandlungen aus.
Wie erklären Sie sich dann, dass die Bürgermeisterin von Lübtheen klagte, dass sie bis vor 14 Tagen noch keine Information erhalten habe, die diese Koordination überhaupt möglich macht?
Die Koordination läuft in Zusammenarbeit mit dem Landkreis und ich gehe davon aus, dass alle Gemeinden informiert sind. Im Übrigen hat das ja in den Medien auch eine ganz breite Rolle gespielt, insofern gibt es da auch immer eine Informationspflicht, sich über diese Themen zu informieren.
Ich darf nun die Abgeordnete Jutta Gerkan, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bitten, die Frage 9 zu stellen.
9. Können die vom Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz gemachten Äußerungen in der Zeitschrift „Wild und Hund“ vom 08.05.2013 als Vorverurteilung des zuständigen Dezernenten im Nationalparkamt Müritz ange- sehen werden, da unter anderem die Ermittlungen der zuständigen Behörde laut unserer letzten Kleinen Anfrage noch nicht abgeschlossen sind?
Eine Nachfrage, Herr Minister: Ist Ihr Verhalten in der Zeitschrift, Ihre Äußerung, als Verstoß gegen die Fürsorgepflicht des Dienstherrn zu werten,
sondern in unserer heutigen Gesellschaft ist es so, dass es auch das Informationsbedürfnis gibt, und die Medien haben Anfragen gestellt. Und ich glaube, man kann aus dem Artikel auch erlesen, dass es erstens keine Vorverurteilung gibt und zweitens der entsprechende Mitarbeiter oder die Mitarbeiter auch unter dem Schutz des Landes und seines Dienstherrn stehen.