Jacqueline Bernhardt

Sitzungen

6/6 6/12 6/13 6/15 6/16 6/18 6/20 6/21 6/22 6/24 6/28 6/29 6/33 6/34 6/35 6/36 6/37 6/39 6/40 6/43 6/44 6/45 6/47 6/50 6/51 6/55 6/56 6/57 6/60 6/61 6/63 6/64 6/65 6/66 6/68 6/72 6/75 6/78 6/80 6/82 6/86 6/87 6/93 6/94 6/95 6/96 6/101 6/102 6/104 6/106 6/110 6/112 6/114 6/115 6/118 6/119 6/120 6/121 6/124 6/125 6/126

Letzte Beiträge

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegen heute die Unterrichtung des Bürgerbeauftragten und die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses vor. Um es vorwegzunehmen: Wie auch schon im Ausschuss, im Petitionsausschuss, werden wir heute der Beschlussempfehlung nicht zustimmen, da aus unserer Sicht einige wichtige Aspekte fehlen, die aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten einfach hervorgehen und die aus unserer Sicht aufgenommen werden müssten in eine Beschlussempfehlung.
Doch bevor ich dazu komme, möchte ich zunächst einmal Herrn Crone und seinem Team, seinen Mitarbeitern, ganz herzlich danken für die gute Zusammenarbeit und für Ihr Engagement insgesamt. Sie stellten uns am 3. Juni im Petitionsausschuss den Bericht vor. Er legte dar, dass die Anzahl der Eingaben 2015 unverändert hoch sei und dass es über 1.619 Fälle sind. Schon allein die Anzahl der Eingaben macht deutlich, dass der Bürgerbeauftragte für die Einwohner ein fester Ansprechpartner ist, was sicherlich auch auf die Sprechtage vor Ort zurückzuführen ist, die insgesamt 47-mal – ich finde, das ist eine beachtliche Zahl – im letzten Jahr stattfanden.
Nicht nur für die Einwohner, sondern auch für die Mitglieder des Petitionsausschusses ist Herr Crone, der Bürgerbeauftragte, immer ein fester Ansprechpartner. Deshalb umso mehr unser Dank. In den letzten fünf Jahren wurde die Zusammenarbeit aus unserer Sicht immer besser. Kooperationsmöglichkeiten von Bürgerbeauftragtem und Petitionsausschuss wurden im Sinne der Bürger, der Petenten genutzt. Anregungen aus dem Petitionsausschuss griff Herr Crone auf und setzte sie mit seinem Team um, beispielsweise die Anregung, im Bericht auch statistische Zahlen zu Erledigungen darzustellen. Auch Zuordnungen, woher die Eingaben stammen, sind aufgrund des geänderten Bearbeitungsmodus feststellbar.
Wie aus dem Bericht des Bürgerbeauftragten deutlich wird, ist der Ton der Eingaben schärfer geworden. Und ich glaube, das sollte uns zu denken geben. Das Misstrauen und der Verdruss, heißt es, gegenüber Entscheidungen von Politik und Verwaltung werden immer größer – ein Umstand, den auch wir immer wieder im Petitionsausschuss feststellen, wenn wir beispielsweise im Nachgang zum Abschluss von Petitionen Briefe der Petenten bekommen, dass sie mit den Entscheidungen überhaupt nicht einverstanden sind.
Zu Recht weist Herr Crone darauf hin, dass man all diese Sorgen ernst nehmen müsse. Darum sind auch wir immer bemüht. Ich denke, wir müssen alle daran arbeiten,
Entscheidungen, die in unserer Zuständigkeit liegen, den Menschen zu begründen und transparent zu machen, warum wir wie handeln. Nur so können Menschen Entscheidungen nachvollziehen und aus meiner Sicht ist das auch ein Mittel gegen die Verdrossenheit. Und was hinzukommt, ist, dass unbedingt Ermessensspielräume im Sinne der Menschen genutzt werden müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Herr Crone machte bei der Vorstellung des Berichtes im Petitionsausschuss sehr deutlich, dass die meisten Eingaben den Bereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales betreffen. Auch mit Zahlen ist das belegbar. Von den 1.619 Ein- gaben sind allein über 800 aus dem sozialen Bereich. Auch aus diesem Grund hat die Fraktion DIE LINKE dem Petitionsausschuss zum Bericht des Bürgerbeauftragten eine Beschlussempfehlung vorgelegt, die sich hauptsächlich auf Missstände in diesem Bereich bezog. Leider lehnten SPD und CDU diese Beschlussempfehlung ab. Dennoch möchte ich es nicht versäumen, hier kurz auf drei Punkte einzugehen:
Zum einen ist das die Richtlinie zu Urlaubs- und Er- holungsmaßnahmen für Familien mit niedrigen Ein- kommen. Anfang 2015, so kann man im Bericht des Bürgerbeauftragten lesen, meldeten sich Familien, weil es erhebliche Schwierigkeiten gab bei der Beantragung von Fördermitteln für diese Maßnahmen. Hintergrund: Bis 2013 wurde die Förderung direkt an die Familien ausgereicht. Anfang 2014 wurde die Förderung auf eine Projektförderung von Maßnahmenträgern umgestellt. Grundlage für das Verfahren ist seitdem ein Entwurf einer Richtlinie. Danach sind die Antragsteller nicht mehr die Familien, sondern die Träger der freien Jugendhilfe, bei der der Urlaub durchgeführt werden soll. Das Verfahren ist nach Auffassung der freien Träger der Jugendhilfe zu bürokratisch und übertrage diesen ein nicht abschätzbares Kostenrisiko.
Zum Ersten: Wir stehen für einen Tourismus für alle. Alle haben das Recht auf Erholung. Gerade in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo Kinder- und Jugendarmut an der Tagesordnung sind, sollte alles unternommen werden, damit auch Familien mit niedrigen Einkommen sich in Familienfreizeiten gemeinsam erholen können. Dazu leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag. Deshalb haben wir uns in den Haushaltsberatungen immer für den Erhalt dieses Titels eingesetzt, obwohl damals noch unter Familienministerin Schwesig dieser Titel eingestampft werden sollte.
Diese Unterstützung aber, gerade für die Familien, sehen wir aktuell nicht mehr. Seit über zwei Jahren fördert das Sozialministerium diese Familienerholungsmaßnahmen ohne gültige Richtlinie. Die Voraussetzungen für die Zuwendungsempfänger wurden hochgeschraubt. Nur noch SGB-II-Empfänger sollen nach unserem letzten Stand von diesen Maßnahmen überhaupt profitieren. Bis 2013 waren es auch noch Niedriglohnempfänger. Das Ministerium habe den Personenkreis eingeschränkt, weil alles andere zu bürokratisch sei.
Da kann ich ganz ehrlich nur mit dem Kopf schütteln. Mit Familienfreundlichkeit und Bekämpfung von Armutsfolgen hat das nichts zu tun, Frau Hesse. Das Verfahren scheint wohl immer noch zu bürokratisch zu sein, wie uns die freien Träger signalisieren. Deshalb nahmen wir diese Bedenken auf und forderten die Landesregierung in unserer Beschlussempfehlung auf, die Richtlinie
schnellstmöglich zu erlassen und dabei die Anregungen der Anzuhörenden zu berücksichtigen. Lassen Sie die Familien nicht im Regen stehen, mit Gummistiefeln und Regenschirm!
Zweitens. Bereits in früheren Jahren musste der Bürgerbeauftragte feststellen, dass Verwandte, welche angehörige Kinder in ihren Haushalt aufnehmen wollen, von Jugendämtern lückenhaft beraten, teilweise sogar falsch beraten werden. Es sind in der Regel Großeltern, welche Hilfe und Unterstützung begehren. Auch 2015 meldeten sich Großeltern, die seit mehreren Jahren Enkel betreuen. Sie erhielten vom Jugendamt die unzutreffende Auskunft, dass eine Anerkennung als Pflegeperson generell nicht möglich sei. Ich denke, gerade in solch einer schwierigen Situation, wo Großeltern ihre Enkel aufnehmen, sollten alle Behörden ihr Möglichstes unternehmen, um die Pflegeeltern bei der Betreuung, bei der Erziehung der Kinder bestmöglich im Sinne der Kinder zu unterstützen. Auch hier sahen wir Handlungsbedarf. Die Landesregierung muss sich Ihrer Aufsichtsfunktion endlich klar werden und die örtlichen Jugendämter darüber informieren, dass sie die Pflegeeltern ordnungsgemäß beraten. Das ist ein Einfaches und das ist auch einfach ihre Pflicht.
Ich komme zum letzten und dritten Punkt. Den dritten Handlungsbedarf sahen wir bei den Maßnahmen zur Barrierefreiheit an bestehenden Straßen. Ich spreche da beispielsweise von der Absenkung von Bordsteinen oder der Schaffung von behindertenfreundlichen Übergängen. Ich habe mich gerade am 5. Mai in Ludwigslust zum Tag der Menschen mit Behinderung mit Vereinen und Verbänden unterhalten. Sie machten mir erneut deutlich, was es heißt, mit einem Rollator oder mit einem Rollstuhl schnell über eine Straße gehen zu wollen, die nicht intakt ist. Deutschland hat die UN-Behindertenrechtskonvention 2009 unterschrieben. Wir haben alles zu tun, damit Menschen mit Behinderung voll am Leben teilhaben können. Allerdings sind die meisten Kommunen nicht mehr in der Lage, dies vor Ort umzusetzen. Deshalb unterstützen wir die Anregung des Bürgerbeauftragten, wonach die Landesregierung prüfen solle, ob sie ein Förderinstrument auflegt, was Kommunen finanziell beim Umbau von bestehenden Straßen unterstützt.
Alle drei Punkte zeigen Handlungsbedarfe, die aus unserer Sicht unerlässlich sind und aufgegriffen werden sollten. Wenn dies heute nicht der Fall sein sollte, bleiben wir bei der Ablehnung der Beschlussempfehlung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Guten Morgen, Frau Hesse!
7. Wie viele Integrationslotsen gibt es derzeit in den Kommunen des Landes?
Nächste Frage:
8. Wie soll die Finanzierung für den Einsatz von Integrationslotsen langfristig sichergestellt werden und welchen Anteil übernimmt das Land dabei?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Abgeordnete! Schwangerschaft, ein Abschnitt im Leben von Frauen und Männern, der oftmals mit Freude, Angst, aber auch Hoffnung und Unsicherheiten verbunden ist. In dieser Phase benötigen gerade Frauen und Männer, die davor stehen, Vater oder Mutter zu werden, oder vor der Entscheidung, ob sie dieses Kind möchten, unter anderem professionelle Hilfe von Fachleuten in den Schwangerschaftsberatungsstellen. Wir müssen alles tun, damit dieses abgesichert werden kann, damit die Unsicherheiten bei Männern und Frauen abgebaut werden können, absichern durch ein gutes Ausführungsgesetz des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, was uns heute vorliegt.
Frau Tegtmeier hatte es gesagt, wir haben eine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt und meine Fraktion hat daraufhin bereits im Sozialausschuss des Landtages einen Änderungsantrag und zwei Entschließungsanträge zum Gesetzentwurf gestellt, die Ihnen heute nochmals vorgelegt wurden. Der Gesetzentwurf ist für uns zustimmungsfähig, wenn er auch die besondere Situation des ländlichen Raumes, der Bürgernähe – wie Sie es sagten, Frau Hesse – stärker in den Fokus nimmt, die Vielfalt der Menschen im Land berücksichtigt und die Beratungsstellen vom Land finanziell besser ausgestattet werden. Wir greifen mit unserem Änderungsantrag und mit den Entschließungsanträgen zum großen Teil die Forderungen der Sachverständigen auf, die in der öffentlichen Anhörung genannt wurden. Deshalb haben wir uns entschlossen, diese Änderungsanträge und Entschließungsanträge erneut zu stellen. Ich möchte sie kurz vorstellen:
„Die Beratungsstellen nehmen auf Veranlassung des Landes immer mehr Aufgaben wahr. Dazu gehört nicht nur die verpflichtende Beratung für Mädchen und Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen“, nein, „die Beratungsstellen beraten“ darüber hinaus „umfassend zu Kinderwunschbehandlungen und haben eine Schlüsselfunktion bei der Durchführung der ‚vertraulichen Geburt‘, sind wichtige Ansprechpartner und Schnittstellen in Fragen des Kinderschutzes und unerlässlich beim Zugang zu Frühen Hilfen. Die Erreichbarkeit von Beratungsstellen muss so ausgestaltet sein“, meine sehr verehrten Damen und Herren, „dass Mädchen und Frauen diese auch kurzfristig und“ bei Bedarf auch „mehrmals aufsuchen können“.
Die Beratungsstelle ist eben nicht nur für eine pflichtige Beratung von Frauen im Falle eines erwägten Schwangerschaftsabbruchs zuständig. Deshalb muss das Aufsuchen aus Sicht der Linksfraktion auch für diejenigen gewährleistet sein, die Kleinkinder zu versorgen und zu betreuen haben, aber auch für die Personen, die sich bereits im fortgeschrittenen Stadium der Schwangerschaft befinden. Deshalb meinen wir, die Zeit der An- und Abreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive der Beratungszeit dürfen zum Wohle des Kindes und der Mutter sechs Stunden nicht überschreiten. Das wäre für uns die Ausgestaltung des Kriteriums „Bürgernähe“, was Sie sagten, Frau Hesse. Das muss aus unserer Sicht noch mal nachgeregelt werden. Das ist schon so etwas wie ein Tagesausflug: sechs Stunden für eine Schwangere. Die bisherige Definition, wonach das Aufsuchen innerhalb eines Tages möglich sein soll, ist aus unserer Sicht zu ungenau – ist damit die Tageszeit gemeint, sind 24 Stunden gemeint? –, kann ungünstig ausgelegt werden und ein Vielfaches mehr betragen.
Zum Zweiten greift unser Änderungsantrag den Bedarf auf. Frau Hesse hat es gesagt, wir haben einen Sicherstellungsauftrag für die Schwangerschaftskonfliktberatung, allein schon durch das Bundesgesetz festgeschrieben. Das Bundesgesetz definiert den Bedarf so, dass Beratungsstellen für 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner mindestens eine Beraterin oder ein Berater vollzeitbeschäftigt oder eine entsprechende Anzahl von Teilzeitbeschäftigten zur Verfügung stehen sollen. Nur so ist der Sicherstellungsanspruch gewährleistet. Das heißt, dieser Schlüssel darf nicht unterschritten werden, er ist eine Mindestgröße.
Es müssen auch die besonderen Bedarfslagen berücksichtigt werden. Angesichts des ländlichen Raumes, gerade in Mecklenburg-Vorpommern, und der dünn besiedelten Fläche in vielen Landkreisen muss hier ein realistischer Schlüssel her. Wir fordern eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft oder eine entsprechende Zahl von Teilzeitbeschäftigten pro 30.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den Landkreisen – damit wird dem Bedarf in der Fläche Genüge getan – sowie je 40.000 Einwohnerinnen und Einwohner in den kreisfreien Städten, womit wir beim Mindestschlüssel des Bundesgesetzes bleiben würden, denn wir meinen, Beratungsstellen müssen auch für Mädchen und Frauen in dünn besiedelten Regionen angemessen erreichbar sein. Eine Änderung des Versorgungsschlüssels ist deshalb dringend erforderlich und wurde auch so in der öffentlichen Anhörung immer wieder geäußert.
Die Beratungsstellen haben zudem nach dem Bundesgesetz einen Anspruch auf eine angemessene öffentliche Förderung der Personal- und Sachkosten. Die Schwangerschaftsberatung ist auf der Grundlage des Bundesgesetzes eine Pflichtaufgabe, das heißt, die Beratungsstellen müssen ein ausreichendes Angebot sicherstellen. Das geht aber nur, wenn auch das Land dieser Pflichtaufgabe nachkommt und dafür Sach- und Personalkosten in ausreichender Höhe zur Verfügung stellt.
Angemessen ist, was notwendig ist, um die Kosten zu decken, und was mit Eigenmitteln nicht zu erwirtschaften ist. Bislang sind es 90 Prozent Landesmittel für die Sach- und Personalkosten in den Beratungsstellen. Das bedeutet, die Beratungsstellen müssen 10 Prozent Eigenanteil erbringen, was laut Aussagen der Anzuhörenden im
Sozialausschuss schon jetzt äußerst schwierig ist, weil das oftmals auf die Schwangerschaftsberatung …
Das kommt gleich noch, Frau Gajek. Da müssen Sie ein bisschen Geduld haben, dann führe ich das auch noch aus.
Durch Tariferhöhungen und Kostensteigerungen steigen auch die durch den Eigenanteil zu erbringenden Aufwendungen weiter an. Dies kann nicht zusätzlich durch die Kommunen kompensiert werden. Der zu erbringende Eigenanteil an Personal- und Sachkosten darf deshalb nicht per Gesetz angehoben werden, wie es im vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung noch war, wo nur 80 Prozent mit Landesmitteln gefördert werden sollten und 20 Prozent Eigenmittel vorgesehen waren. Das war untragbar, das haben zum Glück auch die Fraktionen von SPD und CDU gesehen und einen entsprechenden Änderungsantrag im Sozialausschuss ge- stellt, wonach wir die 80-prozentige Landesförderung auf 90 Prozent angehoben haben, so, wie es jetzt bereits ist, also keine Verbesserung des jetzigen Zustandes.
Wir meinen, es ist eine Pflichtaufgabe, das Land hat hier einen größeren Anteil zu erbringen, schließen uns deshalb den Forderungen auch der Anzuhörenden in der Anhörung an und fordern eine 95-prozentige Landesbezuschussung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen.
Zum Dritten, sehr geehrte Damen und Herren, sind das die Regelungen, dass die Träger von Beratungsstellen nach den Paragrafen 3 und 8 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes für einen Zeitraum von drei Jahren durch die zuständige Behörde ausgewählt werden sollen. Auf Bundesebene ist es so, dass die Anerkennung alle drei Jahre überprüft wird. Wir meinen, die bundesgesetzlichen Regelungen sind an dieser Stelle einfacher und bieten auch für die Träger von Schwangerschaftsberatungsstellen verlässlichere Rahmenbedingungen. Deshalb auch hier unser Änderungsantrag, dass wir die gesetzliche Regelung des Bundesgesetzes übernehmen und sagen, alle drei Jahre wird die Anerkennung als Schwangerschaftsberatungsstelle überprüft, und nicht, dass alle drei Jahre die Anerkennung neu ausgesprochen werden muss.
Zum Schluss möchte ich noch kurz zu unseren Entschließungen kommen, die wir zum Gesetz stellen und die aus unserer Sicht ebenfalls mit dem Gesetzentwurf verabschiedet werden sollen. Ich hatte eingangs schon geschildert, dass die Standorte der Beratungsstellen vor allem für Mädchen und Frauen im ländlichen Raum teilweise nur schwer mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sind. Die Entwicklung des ländlichen Raums und die Daseinsvorsorge vor Ort sind mit die größten Herausforderungen in unserem Bundesland. Wir müssen deshalb auch alternativ denken und neben den Standorten darüber nachdenken, wie beispielsweise eine fachgerechte mobile Beratung angeboten werden kann, die zudem noch die Anonymität der Ratsuchenden und die Diskretion der zu Beratenden zu wahren hilft. Zudem lässt teilweise eine eingeschränkte Verfügbarkeit des ÖPNV oder eine fehlende Barrierefreiheit öffentlicher
Verkehrsmittel eine An- und Abreise, zum Beispiel mit Kinderwagen, gar nicht zu. Die Landesregierung möge deshalb aus unserer Sicht prüfen, an welchen Standorten, in welchem Umfang und auf welche Weise der Einsatz einer mobilen Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere unter Gewährleistung der Privatsphäre und Anonymität der zu Beratenden, möglich ist.
Ich komme zum letzten Punkt in unserer Entschließung. Wie wir alle wissen – wir hatten es bereits mehrfach hier im Landtag erörtert –, die Zahl der Menschen, die aus anderen Ländern zu uns kommen, hat vor allem gerade im letzten Jahr stark zugenommen. Die Klientel der Mädchen und Frauen aus anderen Kulturen, die oft nicht oder nicht ausreichend Deutsch sprechen, ist angestiegen. Auch auf diese Situation müssen sich die Beratungsstellen einstellen, denn das Recht und teilweise auch die Pflicht auf Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz haben alle Mädchen und Frauen, unabhängig von ihrer Herkunft. Deshalb muss gelten, dass allen Mädchen und Frauen, die Deutsch nicht auf einem fortgeschrittenen oder muttersprachlichen Kompetenzniveau beherrschen, obligatorisch und unentgeltlich Dolmetscherinnen für die Beratung zur Seite gestellt werden.
Das waren insgesamt unsere Änderungsanträge, die aus unserer Sicht unbedingt erforderlich sind,
damit wir eine gute, eine flächendeckende Schwangerschaftskonfliktberatung in Mecklenburg-Vorpommern gewährleisten können. Wir bitten um Annahme unserer Änderungsvorschläge, anderenfalls werden wir uns zu dem Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn meiner Einbringung möchte ich mit einem Zitat beginnen: „Mecklenburg-Vorpommern sah noch nie so alt aus wie heute. Wenn wir die Verantwortung für unser Bundesland übernehmen, wollen wir dies ändern. Wir wollen ein innovatives, modernes und lebendiges M-V. Die vergangenen Jahre haben gezeigt: Wenn wir junge Menschen mehr Verantwortung übernehmen, ist das gut für unser Land, denn wir bringen frischen Wind in alle Bereiche des Landes. Wir verändern, wo es notwendig ist, wir bewahren, was sich bewährt hat.
Mit uns wird die Jugend mehr Verantwortung für unser Land tragen und es wird keine Minister*innen geben, die älter sind als 27 Jahre. Wir setzen uns für eine junge und lebendige Gesellschaft ein, in der Menschen ihre Ideen einbringen und sich einmischen können.“ Zitatende.
Das, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, ist ein Auszug aus dem Vorwort des Regierungsprogrammes,
welches die Jugendlichen anlässlich des zehnten „Jugend im Landtag“ hier vor zwei Wochen in diesem Raum verabschiedet haben.
Da sind wir alle raus, Herr Renz.
Recht haben sie, die Jugendlichen, meine Damen und Herren. Wollen wir ein modernes, lebendiges Mecklenburg-Vorpommern, so müssen wir unseren Jugendlichen ermöglichen, sich an der Gestaltung Mecklenburg-Vor- pommerns einzubringen, ohne unsere älteren Menschen zu vergessen. Das ist auch notwendig, wie wir meinen. Mecklenburg-Vorpommern hat sich von einem einst jüngsten Bundesland zum Bundesland mit der höchsten Anzahl von Menschen über 65 Jahren entwickelt, Tendenz steigend. Das können Sie auch alles nachlesen in Studien der Enquetekommission „Älter werden in Mecklenburg-Vor- pommern“. Mit dieser veränderten Gesellschaftsstruktur besteht die Gefahr, dass die Interessen der jungen Bevölkerung aus dem Blick geraten, dass sie nicht mehr wahrgenommen werden und ins Hintertreffen geraten. Und nicht nur das, auch unsere Landesverfassung verpflichtet uns dazu, die Teilhabe von Jugendlichen zu fördern. So ist es in Artikel 14 der Landesverfassung Mecklenburg-Vor- pommern niedergeschrieben, wo es um den Schutz der Kinder und Jugendlichen geht.
Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Beteiligung von Jugendlichen ist es nicht so, dass wir bei null anfangen. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es gute Ansätze, sei es bei den Jugendbeiräten in den verschiedenen Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern, sei es unsere Landesverfassung, wo die Rechte von Jugendlichen und Kindern niedergeschrieben sind, sei es bei „Zeitensprüngen“ oder bei dem Projekt „Take Five for Europe“,
wo sich Jugendliche einbringen können, oder sei es eben bei „Jugend im Landtag“ oder den Folgeveranstaltungen zu „Jugend fragt nach“.
Ja, das ist das Sächsische.
Was bei „Jugend im Landtag“ oder bei Folgeveranstaltungen immer wieder hochkommt, ist die Frage der Verbindlichkeit. Jugendliche stellen bei beiden Veranstaltungen ihre Forderungen auf, berichten uns über ihre Herausforderungen und Nöte im Aufwachsen in Mecklenburg-Vor- pommern und kommen mit uns ins Gespräch.
Was geschieht aber dann mit ihren Forderungen, sehr geehrte Damen und Herren? Meist nicht viel. Die Jugendlichen fühlen sich nicht ernst genommen,
sie fühlen sich überflüssig. So kam gerade im letzten Jahr die Frage nach mehr Verbindlichkeit der Forderungen auf. Daraus entstand dann auch im Nachgang zu „Jugend fragt nach“ im letzten Jahr ein generationsübergreifendes Treffen von Jung und Alt, von Politikern und dem Landesjugendring. Infolgedessen entstand die Idee zum ersten Kaminabend, der im März 2016 mit der Unterstützung aller demokratischen Fraktionen, der Landtagsverwaltung, namentlich Frau Richter, mit dem Landesjugendring und dem Landesseniorenbeirat organisiert wurde. Ein gutes Projekt, wie wir meinen, aber die Frage der Verbindlichkeit, des Gespräches mit den Jugendlichen über ihre Forderungen blieb.
In Vorbereitung zum diesjährigen „Jugend im Landtag“ entstand die Idee, den Forderungen mehr Verbindlichkeit zu geben, indem sich der Landtag in seinen Ausschüssen mit den Forderungen der Jugendlichen beschäftigen soll. Diese Empfehlungen möchten wir, möchte die Linksfraktion
im Ergebnis der vergangenen Legislaturperiode dem neuen Landtag aussprechen. Zum einen würde das so von vornherein neue Abgeordnete mit den Forderungen der Jugendlichen und mit den Projekten vertraut machen
und zum anderen gibt es bei dem uns vorliegenden Regierungsprogramm, was uns die Jugendlichen vor zwei Wochen vorgelegt haben, einige offene Fragen, die wir hier im Landtag beziehungsweise die Abgeordneten des nächsten Landtages klären müssen.
Bei dem Punkt „Politische Jugendbeteiligung“ im Regierungsprogramm finden Sie beispielsweise die Forderung nach einem Jugendparlament, wie also Jugendliche in die Beratung von Gesetzen, die sie betreffen, einbezogen werden können. Ein erster Schritt in die richtige Richtung, wie man die Interessen von Jugendlichen stärker einbeziehen könnte, wäre beispielsweise, dass der Landesjugendhilfeausschuss oder der Landesjugendring als Interessenvertreter automatisch bei der Anhörung von Gesetzen im Landtag als Sachverständiger gesetzt wäre, ebenso, wie es der Landkreistag oder der Städte- und Gemeindetag ist,
aber bei der letzten Anhörung war es leider nicht so, Silke. Die Beteiligung der Jugendlichen wäre so noch nicht direkt gegeben. Wie könnte also eine legitimierte Vertretung von Jugendlichen in das Gesetzgebungsverfahren im Landtag einbezogen werden? Diese Frage, finde ich, müssen wir doch hier im Landtag klären. Wer, wenn nicht wir, kann sagen, wer für die Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern aus unserer Sicht legitimiert wäre, ohne dass sie dann im Nachgang angezweifelt werden, oder die Frage nach der Einsetzung einer Enquetekommission „Jung sein in Mecklenburg-Vorpommern“ unter Beteiligung von Jugendlichen beantworten.
Dies kann nach Paragraf 2 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Enquetekommissionen
nur der Landtag, also der nächste Landtag, die nächsten Abgeordneten. Auch diese Frage gilt es aufzugreifen und sich dazu fraktionsübergreifend zu verständigen. Oder wenn die Jugendlichen fordern, den ÖPNV flächendeckend auszubauen, dann ist auch hier eine Information des betreffenden Ausschusses ratsam, der auf die Zuständigkeiten und Planungen aufmerksam macht. Nur so können die Jugendlichen wissen, was in Arbeit ist und was sich alles schon auf Landesebene getan hat.
Sie sehen, es gibt genug Diskussionspotenzial in dem Regierungsprogramm der Jugendlichen und offene Fragen, denen es lohnt, vor allen Dingen im nächsten Landtag vertieft nachzugehen. Nicht nur das Regierungsprogramm wäre eine Diskussion wert, auch über „Jugend im Landtag“ an sich könnten wir diskutieren.
Wir stehen zu diesen Projekten. Das finden Sie auch in unserem Feststellungsteil des Antrages. „Jugend im Landtag“ hat sich seit 2010 als regelmäßige Veranstaltung bewährt. Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe von Jugendlichen. Allerdings hatte uns der Landesjugendring – also dem Sozialausschuss, der dieses Projekt ja durchführt – mitgeteilt, dass „Jugend im Landtag“ nicht in allen Schulen gefördert wird. Diese Rückinformation hatten wir auch von den Jugendlichen. Im Regierungsprogramm der Jugendlichen finden Sie das Problem angesprochen. Deshalb wäre die Frage, wie die Jugendlichen an staatlichen oder privaten Schulen über Veranstaltungen wie „Jugend im Landtag“ besser informiert werden können. Wir hatten, wie gesagt, das Thema im Sozialausschuss angeschnitten und es schien seitens des Bildungsministeriums sichergestellt zu sein, dass alle Schulen diese Information erhalten und auch weiterleiten an die Schüler. Wenn bei „Jugend im Landtag“ aber mehrere Schüler berichten, dass es eher Zufall sei, dass sie die Information zu „Jugend im Landtag“ erhalten haben, dann scheint es doch noch Irritationen zu geben, denen es sich lohnt weiter nachzugehen.
Das wäre ein Beitrag, um „Jugend im Landtag“, um die Beteiligung von Jugendlichen auf Landesebene insgesamt voranzutreiben. Vielleicht gingen so auch Impulse auf die kreislichen oder gemeindlichen Ebenen aus. Deshalb bitte ich Sie im Interesse der Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern: Stimmen Sie unserem Antrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geehrter Herr Mucha, Ihre Bemerkung kann ich so nicht einfach stehen lassen.
Ihre Pressemitteilung, die Sie letzte Woche zu der Anhörung zu Kinder- und Jugendhilfestrukturen und nicht zu „Power for Kids“ abgegeben haben und dass Sie dort die Oberbürgermeisterin aufs Schäbigste angegriffen haben,
das entbehrt wirklich jeder Grundlage. Es gab andere Probleme, die in dieser Anhörung aufgegriffen wurden.
Anstatt sich dazu mal zu äußern, was in unserer Zuständigkeit läge, das haben Sie aber nicht gemacht, sondern es ging nur um den Scheinwahlkampf hier vor Ort.
Das müssen Sie sich mal durchlesen, total daneben!
Also das war wirklich schon so, insgesamt schien diese ganze Veranstaltung, die Anhörung zu einer bloßen Scheinveranstaltung zu verkommen. Es war noch nicht mal eine Auswertung Ihrerseits vorgesehen, das musste erst DIE LINKE im Sozialausschuss beantragen, dass wir nicht nur einfach eine Anhörung der Anhörung wegen durchführen.
Aber ich möchte zum Thema zurückkommen und auch auf einige Rednerinnen und Redner zurückkommen.
Sehr geehrte Frau Hesse, Sie werfen uns vor, wir würden nicht mit den Jugendlichen sprechen und sie hier in Korsette zwängen, die sie nicht wollen.
Das habe ich schon gehört, Herr Renz, wir können uns gern das Protokoll durchlesen.
Ich hatte am 21.06. zusammen mit den Jugendlichen den „Workshop Jugendbeteiligung“. Gerade da kam die Forderung nach den Jugendparlamenten auf. Die jungen Leute, mit denen ich gesprochen habe, wollen bei Gesetzentwürfen einbezogen werden. Deshalb haben wir überlegt, wie das funktioniert,
dass sie hier mit angehört werden, wenn es ihre Angelegenheiten betrifft.
Insofern müssen Frau Hesse und ich mit unterschiedlichen Jugendlichen gesprochen haben. Ich kann nicht verstehen, was Sie hier bewegt. Ich kann mir nur vorstellen, was Sie dann zum Schluss noch gesagt haben, das Thema sei nicht richtig platziert.
Sie können nicht nachvollziehen, dass DIE LINKE mit dem Antrag hier allein steht. Ich denke, das ist der ganze Aufreger,
dass DIE LINKE hier allein steht,
dass Sie es nicht verkraften können, dass DIE LINKE diesen Antrag allein im Landtag gestellt hat.
Dann möchte ich Ihnen gern mal sagen, warum ich das allein, warum wir das als Linksfraktion allein getan haben: Zum einen war es mir wichtig, am Dienstag, dem 21.06., einen Tag vor Antragsschluss, den Antrag erst mal mit den Jugendlichen zu besprechen,
denn die sind die Experten in ihren Angelegenheiten. Er sollte mit ihnen besprochen werden, …
Frau Borchardt wird nachher noch vorgehen und Ihnen antworten,
dann können Sie sie das gern fragen.
… und nicht nur, weil sie die Experten in ihren Angelegenheiten sind, sondern weil sie für diesen Antrag auch offen sind. Bei Ihnen habe ich das in den letzten fünf
Jahren überhaupt nicht gesehen, wenn es um das Thema „Kinder und Jugendliche“ ging.
Sie beteuern zwar heute, wie wichtig Ihnen Kinder und Jugendliche sind, aber schaue ich mal die letzten fünf Jahre zurück, dann scheinen das alles nur Worthülsen zu sein.
Ich erinnere an den Antrag im April 2013. DIE LINKE stellte einen Antrag unter dem Titel: „Bessere und verlässliche Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern schaffen“,
abgelehnt durch SPD und CDU. Februar 2014:
DIE LINKE stellt einen Antrag bezüglich der Armut von Kindern und Jugendlichen, abgelehnt durch SPD und CDU. Oktober 2014: „25 Jahre UN-Kinderrechtskonvention – Kinderrechte umsetzen“, auch dieser Antrag abgelehnt durch SPD und CDU.
Mai 2015: DIE LINKE stellt einen Antrag unter dem Titel: „Probleme nicht ignorieren – Lebenssituation von Haushalten mit Kindern in Mecklenburg-Vorpommern evaluieren und fortschreiben“,
abgelehnt durch SPD und CDU. So könnte ich das immer weiter machen.
Natürlich sind wir die Guten, Herr Müller. Schön, dass Sie es erkannt haben!
Dezember 2015: Im Sozialausschuss hatten wir die Unterrichtung durch die Präsidentin zur Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der österreichischen Landesparlamente. Da ging es darum, einfach nur eine Stellungnahme hinzugeben, wie wir „Jugend im Landtag“ einschätzen. Nicht mal dazu konnten sich SPD und CDU durchringen, abgelehnt durch SPD und CDU.
Sehr geehrte Damen und Herren, unsere Anträge bei dem Thema „Kinder und Jugendliche“ wurden alle abgelehnt.
Nur einmal wurde aus Versehen eine Unterrichtung der Landesregierung zum Kinderschutz in den Sozialausschuss überwiesen, weil SPD und CDU mangels Anwesenheit zur Debatte nicht die Mehrheit hatten. Da sieht man, wie wichtig Ihnen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern sind. Und dann soll ich ahnen, dass Sie auf unseren Antrag mit aufspringen wollen?
Ich bin keine Hellseherin, ich bin Politikerin,
und als solcher steht meiner Fraktion hier im Landtag das Recht zu, einen Antrag zu stellen,
und Sie können dem zustimmen, das ist Ihr Recht,
oder auch ablehnen, wie Sie es schon in den vergangenen Jahren immer wieder bei dem Thema „Kinder und Jugendliche“ getan haben. Sehr richtig, Herr Müller.
Sehr geehrte Damen und Herren, doch noch einmal zurück zum Thema, weg von der Frage, wer nun den Antrag gestellt hat und wer nicht.
Zum Thema unseres Antrages „Zwischenbilanz und Auftrag an die Landespolitik“, so heißt es im Titel unseres Antrages: Zwischenbilanz haben wir im Feststellungsteil unseres Antrages gezogen. Für uns hat sich das Jugendbeteiligungsformat „Jugend im Landtag“ bewährt. Es findet ein aktiver, kreativer, konstruktiver und nachhaltiger Austausch zwischen Jugendlichen und Politikern, also uns, statt. Sie lernen die Möglichkeiten, die Grenzen und die Funktionsweise von unserer Landespolitik kennen, sie können ihre eigenen Themen hier im Landtag platzieren, aber wir müssen überlegen, wie wir dieses Format weiter stärken und weiterentwickeln können. Gern können wir dazu im nächsten Landtag, so wir denn noch dabei sind, dazu reden.
Ich hoffe sehr, dass Sie das an die Nachfolgefraktionen weitergeben.
Es gibt noch weitere Handlungsbedarfe aus unserer Sicht. Diese wurden allen Vertretern im Sozialausschuss vorgestellt. Ich möchte die drei Punkte kurz benennen:
Erstens. Der Landesjugendring unterrichtete den Sozialausschuss, dass er bezüglich „Jugend im Landtag“ kritisch auswertet, dass sie bemüht seien, alle demokratischen Fraktionen ausgeglichen an „Jugend im Landtag“ teilnehmen zu lassen. Aber es gebe stets große Unterschiede zwischen der Präsenz der unterschiedlichen Fraktionen. Der Landesjugendring wünscht sich hier weitere Wege, um die Fraktionen gleichmäßig anzusprechen, weil es eine Wertschätzung – und das teilen wir ausdrücklich – für die Bedürfnisse und die Ideen der Jugendlichen sei. Hier sind vorrangig natürlich der Landtag und die Fraktionen gefragt, diese Wertschätzung für die Jugendlichen sicherzustellen. Das muss der nächste Landtag noch einmal hinterfragen und diese Wege mit dem Landesjugendring gemeinsam diskutieren.
Und, Herr Renz, es scheinen doch unterschiedliche Ansichten bezüglich der gleichmäßigen Beteiligung von Fraktionen bei „Jugend im Landtag“ da zu sein.
Zweitens. Damit eine große Präsenz der Abgeordneten sichergestellt wird, findet „Jugend im Landtag“ in Ausschusswochen, also in Schulwochen statt. Auch hier müssen wir noch mal darüber reden, wie Schüler und Jugendliche freigestellt werden, sei es an Schulen oder Berufsschulen. Hier wurde uns mitgeteilt, dass es noch Probleme gibt.
Das dritte Problem, womit sich auch der nächste Landtag befassen muss, ist die Frage der Kosten. Der Landes- jugendring machte deutlich, dass immer wieder die Kosten für die Veranstaltungen ansteigen, trotz gleichbleibender Landeskosten.
Die Jugendlichen müssten deshalb einen Teilnehmerbeitrag in Höhe von 20 Euro pro Jugendlichem zahlen. Für Jugendliche, die sich diese 20 Euro nicht leisten können, gebe es die Möglichkeit der Befreiung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen darf doch nicht vom Geld abhängen!
Was hat denn das mit Chancengleichheit zu tun? Wir bauen schon bei der Beteiligung Hürden durch einen Teilnehmerbeitrag auf. Da sind wir doch als Landespolitik, als Haushaltsgesetzgeber gefragt, „Jugend im Landtag“ so auszustatten, dass gerade von den Jugendlichen kein Teilnehmerbeitrag erforderlich ist. Ich finde das unglaublich und natürlich muss sich der nächste Landtag mit dieser Frage beschäftigen.
Deshalb noch mal mein Appell an Sie: Springen Sie über Ihren Schatten! Stellen Sie nicht die Frage nach dem Antragsteller in den Vordergrund, sondern die Sache! Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen und stimmen Sie unserem Antrag zu!
Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kommen wir jetzt mal von ausgewählten Polizeinachrichten zurück zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt.
Insofern hatte ja mein Kollege Peter Ritter schon einige Kritikpunkte vorgebracht. Und, Frau Ministerin Hesse, wenn Sie sagen, Herr Ritter hat zu Unrecht diesen Bericht als halbherzig bezeichnet und damit sozusagen das Engagement Ihrer Mitarbeiter infrage gestellt, so können wir das nur zurückweisen. Es war eine politische Einschätzung dieses Landesaktionsplans. Wenn die Führungsspitzen in den Ministerien nicht gewillt sind, etwas zu ändern, dann kommt nur ein halbherziger Bericht raus, da kann das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch so groß sein.
Das haben wir beispielsweise in der öffentlichen Anhörung zur Petition des Landesfrauenrates miterlebt, wo Mitarbeiter vor Ort wirklich ihre Probleme und ihre Bedarfslagen dargestellt haben und das Ministerium alles weggewischt hat mit dem Satz, es wird nicht mehr Finanzen geben.
Das war einfach nur beschämend in der öffentlichen Anhörung und zeigt eigentlich Ihren Willen, was Sie hier tun wollen.
Es bleibt bei der Einschätzung dieses Landesaktionsplans: Er ist halbherzig.
Ich möchte das an einigen Beispielen deutlich machen, zum Beispiel bei den Kindern und Jugendlichen: Sie stellen im Landesaktionsplan dar, dass es insgesamt fünf Kinder- und Jugendberatungsstellen an fünf Interventionsstellen gibt.
Aber was ist mit den Kindern und Jugendlichen in den Frauenhäusern? Kinder und Jugendliche, die in ihren Familien Gewalt oder Terror erleben, sind traumatisiert und brauchen natürlich Unterstützung, auch psychologisch und pädagogisch, wenn sie mit ihren Müttern oder ihren Vätern in die Frauenhäuser oder in die Schutzeinrichtungen kommen.
Dass das so ist, ist auch zu sehen: Von 2010 bis 2014 kamen insgesamt 1.571 Frauen mit 1.315 Kindern in die Frauenhäuser. Und was sie hier als Hilfestellung für die Kinder und Jugendlichen vorfinden, ist nicht sehr viel. Nur in dem Frauenhaus in Rostock gibt es überhaupt pädagogisches Personal, was konkret für die Kinder und Jugendlichen da ist und ihnen bei der Bewältigung der Folgen von Gewalt zu Hause hilft.
Was finden wir im Landesaktionsplan, um diesen Missstand zu beseitigen? Die Landesregierung verweist auf die Verantwortung der Kommunen und will mit den Kommunen ins Gespräch kommen, um für den Einsatz zu werben. Allerdings bleibt in dem Landesaktionsplan offen, wie das konkret dargestellt werden soll, wie verbindlich diese Gespräche sein sollen und bis wann diese Gespräche überhaupt stattfinden sollen – alles offen.
Kommen wir zum zweiten Beispiel: Das ist die psychosoziale Prozessbegleitung, die hier mehrfach angesprochen wurde. Die psychosoziale Prozessbegleitung hilft bisher Kindern und Jugendlichen bei der Vorbereitung, wenn sie zum Gericht müssen. Sie klären über das Gerichtsverfahren auf, unterstützen die Kinder, begleiten sie zu Gerichtsverfahren, um ihnen einfach die Angst zu nehmen.
2017 soll – wir haben das von Frau Friemann-Jennert gehört – die psychosoziale Prozessbegleitung in bestimmten Fällen auf Erwachsene ausgeweitet werden, was wir sehr gut finden. Aber was finden wir denn dazu im Landesaktionsplan? Nichts! Nichts, wie es ab nächstem Jahr weitergehen soll und wie die Personalstellen ausgestattet werden sollen! Wenn ich davon ausgehe, dass auch dieser Landesaktionsplan wieder zehn Jahre bestehen soll, bevor es überhaupt eine Überarbeitung gibt, ist das einfach nur beschämend. Er ist nicht nach vorne gerichtet, zeigt keine Handlungsbedarfe auf, wie wir weiter ansetzen wollen.
Kommen wir zum dritten Punkt, woran wir das ebenfalls festmachen können: Das sind die Opferambulanzen an den rechtsmedizinischen Instituten in Rostock und in Greifswald. Für beide Stellen gibt es seit 2011 insgesamt 30.000 Euro pro Jahr als Projektförderung. Wir haben vorhin die Projektitis angesprochen. Die Landesregierung betont im Landesaktionsplan, wie wichtig diese Opferambulanzen ist.
Aber anstatt wirklich mal dahinterzuschauen, diese Projektitis zu beenden und sie sozusagen in ihrem Bestand zu sichern, davon finden wir im Landesaktionsplan nichts, genauso wenig wie darüber, wie es künftig mit der Finanzierung weitergehen soll. Denn wenn man mal einen Blick in die Vergangenheit vornimmt, dann sieht man, dass die Fälle bei den Opferambulanzen deutlich gestiegen sind. Hatten wir 2011 noch 43 Fälle bei den Opferambulanzen, waren es 2015 schon 119 Fälle. Die Fallzahl hatte sich insgesamt verdreifacht. Wo bleibt da, dass die Opferambulanzen auch personell und natürlich mit Finanzen weiter unterstützt und weiter vorangetrieben werden? Wenn dieses Thema so wichtig ist, dann verstehe ich das nicht – kein Blick nach vorn. Deshalb bleibt
es bei unserer Bewertung: Dieser Landesaktionsplan wird seinem Namen nicht gerecht.
Wo ist denn der Plan nach vorne gerichtet? Ich sehe davon wenig. Deshalb bleiben wir dabei: Er ist halbherzig, halbherzig auch, wenn man zu den Fallzahlen kommt. Im Landesaktionsplan steht drin, dass die Landeskoordinierungsstelle CORA jährlich Fallzahlen des gesamten Beratungs- und Hilfenetzes aufgeschlüsselt nach Beratungssystemen und Hilfeeinrichtungen sowie nach Kindern und Erwachsenen veröffentlicht. Weiter heißt es – und das finde ich wirklich beschämend – in diesem Landesaktionsplan: „Die Übersicht über die Gesamtzahlen lässt jedoch keine Rückschlüsse auf Beratungsbedarfe und erfolgte Interventionen und Maßnahmen zu.“
Warum in aller Welt erhebe ich dann Zahlen? Es muss doch überlegt werden, diese Übersicht beim Sozialministerium anzugliedern und zu spezialisieren. Wenn ich beispielsweise weiß, dass 337 Kinder 2014 sexuell missbraucht wurden, ist es doch ein Einfaches aufzunehmen, wo das war und welche Täter das waren. So können Rückschlüsse gezogen werden. Wenn ich beispielsweise weiß, dass es vermehrt zu Übergriffen in Kitas kam, kann das Sozialministerium, wenn es denn die Aufsicht hätte, mit entsprechenden Gegenmaßnahmen intervenieren.
Deshalb unser Petitum: Zahlen dürfen nicht nur wegen der Zahlen willen erhoben werden, sondern diese müssen natürlich ausgewertet werden. Es müssen Handlungsbedarfe offengelegt und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Gegebenenfalls muss dies auch mit wissenschaftlicher Begleitung erfolgen, sodass das Beratungsnetz verbessert und weiterentwickelt wird. Deshalb findet die Linksfraktion, dass ein Monitoringverfahren nicht nur geprüft werden sollte, wie es noch im Landesaktionsplan heißt, sondern dass wir es endlich einsetzen sollten, um verbindliche Qualitätsstandards zu entwickeln.
Sie sehen, es gibt noch genügend Nachholbedarf im Landesaktionsplan, der seinem Namen tatsächlich nicht gerecht wird. Insofern hoffen wir, dass wir nicht weitere zehn Jahre auf eine Fortführung warten müssen,
sondern dass sie unverzüglich, eigentlich so schnell wie möglich,
erfolgt, um die angesprochenen Kritikpunkte zu verbessern. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie bereits Herr Dachner und Frau Friemann-Jennert erwähnten, liegen uns heute die Beschlussempfehlung und der Bericht des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 01.02. bis 31.03. vor. Wir hatten in diesem Zeitraum zwei Sitzungen und haben insgesamt 809 Petitionen beantwortet. Auch das wurde schon bei meinen Vorrednern klar, der Inhalt der Petitionen hatte die ganze Bandbreite des Lebens. Er richtete sich von der Kritik an der Situation in einer Justizvollzugsanstalt bis hin zur Förderung der Unterstützung einer Broschüre zur Inklusion, von Verbesserungen für Transgender und intersexuelle Menschen bis hin zum Dauerthema Rundfunkbeiträge und hier insbesondere für Ferienwohnungen.
Ich möchte heute die Aussprache zum Anlass nehmen, um insbesondere auf drei Petitionen näher einzugehen, die uns auch hier im Landtag mehrfach beschäftigt haben. Zum Ersten ist das die Petition, die sich über die Dauer eines Verfahrens vor dem Sozialgericht beschwert. Wenn wir auf die letzten Jahre zurückblicken, so stellen wir fest, dass uns das Thema der Verfahrenslaufzeiten vor den Sozialgerichten oder bei den Gerichten insgesamt im Petitions-, aber auch im Bürgerbeauftragtenbericht immer wieder beschäftigt. Das Thema ist also nicht neu, es ist altbekannt. Wie wir bei näherer Befassung mit dieser Thematik erfahren durften, dauerten Gerichtsverfahren vor den Sozialgerichten 2014 beispielsweise 22,5 Monate und wenn Urteile erfolgten sogar 32,6 Monate.
Ich denke, bei den Sozialgerichten sind Verfahren zu Rentenfragen, zu Fragen von SGB II, sprich Hartz IV, zu Rehamaßnahmen und zu weiteren Thematiken an
hängig – alles Verfahren, wo die Menschen, die Rechtsuchenden, oftmals vorher bereits monate- oder jahrelang gegenüber Behörden um ihr Recht kämpfen mussten. Es sind aber auch alles Verfahren, wo es um die Existenz von Menschen geht, beispielsweise bei der Anerkennung von Berufsunfähigkeitsrenten oder von existenzsichernden Leistungen nach dem SGB II. Deshalb ist es aus unserer Sicht umso unverantwortlicher, dass die Rechtsuchenden monate-, wenn nicht gar jahrelang auf eine Entscheidung warten müssen. Gerade im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit sind kurze Verfahren existenznotwendig für die Bürger/-innen und auch für den Petenten im konkreten Fall. Da kann nicht einfach mal so 22 Monate gewartet werden, bis entschieden wird, ob nach dem SGB II nun eine Bedarfsgemeinschaft besteht oder nicht.
Das Justizministerium hat uns gegenüber deutlich gemacht, welche Anstrengungen es bereits unternimmt, um die Verfahrensdauern zu verkürzen. Es wurden zusätzliche Richter eingestellt, die Sozialgerichtsbarkeit ist aus den Einsparungen des Personalentwicklungskonzeptes 2010 bis 2019 herausgenommen – alles richtige und wichtige Schritte, wie wir finden, aber alles scheinbar noch nicht ausreichend. Es muss weiter geschaut werden, welche Maßnahmen noch ergriffen werden können, damit die Verfahren kurz und schnell entschieden werden und damit den Betroffenen Rechtssicherheit gegeben wird. Nicht nur beim Petitionsausschuss lag dieses Thema beispielsweise vor, auch im Bericht des Bürgerbeauftragten finden Sie den Hinweis, dass es etliche Beschwerden zu der Verfahrenslänge von Gerichtsverfahren allgemein gab und dass die Leute sich eine größere Rendite von der Gerichtsstrukturreform erwartet hätten. Nun haben die Sozialgerichte nichts mit der Gerichtsstrukturreform zu tun, aber es zeigt sich, dass wir erstens hier ein grundlegendes Problem haben und sich dieses zweitens durch die Strukturreform nicht unbedingt lösen lässt.
Auch vor diesem Hintergrund sollte dieses Problem noch mal näher betrachtet werden. Wir stellen eine Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit unseren Gerichten, mit unserem Rechtsstaat fest. Wir sollten alles unternehmen, um das zu verhindern. Deshalb fand ich es ein richtiges und wichtiges Zeichen, dass im Petitionsausschuss diese Petition mit dem Votum abgeschlossen wurde, sie der Landesregierung und den Fraktionen zu überweisen. Nur so kann weiter nach Lösungen gesucht werden.
Eine weitere Petition beschäftigte sich ebenfalls mit dem Bereich der Justiz. Der Petent beklagt eine mangelnde Öffentlichkeitsarbeit seitens der Landesregierung zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform. Zudem kritisierte er, dass die Stimmzettel irreführend gewesen seien. Die Frage zum Volksentscheid, meine Damen und Herren, lautete: „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu?“ Gemeint war hiermit der Gesetzentwurf des Volksbegehrens und nicht das Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz. Selbst wer also gegen die Gerichtsstrukturreform war, musste auf dem Stimmzettel mit „Ja“ stimmen, wer der Gerichtsstrukturreform zustimmte, musste mit „Nein“ votieren. Das war formal zwar richtig, führte aber zu viel Verwirrung bei den Bürgerinnen und Bürgern, wie uns auch diese Petition deutlich macht. Viel Aufklärung wäre notwendig gewesen. Auf der Internetseite der Landeswahlleiterin war eine Mustervorlage eingestellt, die alles noch mal erklären sollte.
Dass das meiner Fraktion nicht ausreichend erschien, haben wir im Landtag mehrfach deutlich gemacht. Richtig wären Informationsbroschüren gewesen, die mit den Abstimmungsunterlagen an die Haushalte verschickt werden.
Andere Bundesländer haben eine entsprechende Regelung im Volksabstimmungsgesetz aufgenommen und gemeinsam mit den GRÜNEN haben wir auch im Landtag Mecklenburg-Vorpommern dies beantragt. Leider wurde das damals mit Koalitionsmehrheit abgelehnt. Dass wir mit unserer Befürchtung nicht falschgelegen haben, zeigt die vorliegende Petition.
Jetzt nicht, Herr Dachner.
Entsprechend kann ich den Unmut des Petenten nachvollziehen. Sowohl der Zeitpunkt des Volksentscheides als auch die Art und Weise der Abstimmung waren nicht förderlich, um den Volksentscheid zum Erfolg zu bringen. Ein Schelm, der da mit Blick auf die Landesregierung Böses denkt!
Leider wurde unsere Anregung, diese Petition der Landesregierung zu überweisen, von SPD und CDU abgelehnt. Was für mich aber umso erstaunlicher war, ist, dass uns in der letzten Sitzung des Petitionsausschusses ein Antrag der CDU-Fraktion vorlag, die Begründung ursprünglich unter Nummer 34 der Sammelübersicht um den Satz zu streichen: „Dem Petenten ist zuzugeben, dass das Ziel der Fragestellung auf dem Stimmzettel zum Volksentscheid über die Gerichtsstrukturreform für viele Stimmberechtigte nicht ohne Weiteres … erkennbar war.“ Wobei das so erstaunlich dann doch nicht ist: Geht man davon aus, dass der Landeswahlleiterin bei der Fragestellung nicht viele Möglichkeiten blieben und diese dann trotzdem irreführend ist, ergibt sich ja hieraus schon fast zwangsläufig ein Handlungsauftrag für die Landesregierung. Scheinbar wollte man diesen Widerspruch zur nicht vorgenommenen Überweisung beseitigen. Aber auch rechtlich habe ich meine Bedenken, eine einmal entschiedene Begründung im Petitionsausschuss später in der Sammelübersicht abzuändern. Nein, dieser Antrag zeugte nicht von Selbsteinsicht, denn Fakt war nun einmal, dass der Stimmzettel verworren war, wie uns auch der Petent schrieb.
Ich komme zu einer letzten Petition.
In der Petition kritisierte der Petent den Fahrplanentwurf für die Bahnstrecke Ludwigslust–Hamburg zum Fahrplanwechsel 2015/2016, meine sehr geehrten Damen und Herren. Bürger/-innen vor Ort wandten sich in der Sache auch persönlich an mich. Sie machten mir deutlich, welche praktischen Auswirkungen die Umstellung auf ihren Arbeitsplatz hatte. Die Umstellung hatte dramatische Auswirkungen für die Berufspendler nach Hamburg, nach Rostock, selbst nach Grevesmühlen, Schön
berg, Lübeck. Wir haben als Landtagsfraktion diese Problematik im Dezember 2015 hier im Landtag behandelt und hatten gefordert, dass die Landesregierung umgehend mit der Deutschen Bahn Verhandlungen aufnehmen sollte, mit dem Ziel, den Fahrplan spätestens zum nächsten Fahrplanwechsel so zu ändern, dass die Verschlechterungen im Regionalbahnangebot zurückgenommen und die Verbesserungen durchgesetzt werden.
Auch im Petitionsausschuss wurde der Handlungsbedarf der Landesregierung gesehen und deutlich. Deshalb bin ich froh, dass auch hier mehrheitlich entschieden wurde, dass wir die Petition der Landesregierung überweisen. Ich hoffe im Sinne der Pendler, dass die Landesregierung in ihrer verbleibenden Zeit die Interessen der Pendler wahrnimmt und bereits in Verhandlung mit der Deutschen Bahn getreten ist.
Wir werden der Beschlussempfehlung zustimmen, und zum Schluss lassen auch Sie mich noch mal ganz herzlich dem Petitionsausschusssekretariat danken für seine tolle Begleitung und für seine unterstützende Arbeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Um es voranzustellen: Der Missbrauch von Kindern, Gewalt gegen Kinder, Vernachlässigung von Kindern sind durch nichts zu entschuldigen. Es muss alles getan werden, damit es nicht zu Missbrauch, Gewalt und Vernachlässigung kommt. Dafür sind zuallererst die Eltern in der Pflicht. Lesen Sie das Grundgesetz! Aber auch dem Staat kommt ein Wächteramt zu. Er hat Strukturen zu schaffen, um der Beeinträchtigung von Kindern vorzubeugen,
sei es in der Familienbildung, in dem unterstützenden System, wie etwa die Familienhebammen, oder im eigenen Wirkungskreis. Jedoch kann auch der Staat nicht zu 100 Prozent vor Kindesmissbrauch schützen. Wenn es doch zu so einer abscheulichen Tat gekommen ist, hat er alles zu tun, damit dieser Missbrauch erkannt, geahndet und dem Kind geholfen wird.
Zuallererst stehen für den Kinderschutz die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, sprich, die Landkreise und kreisfreien Städte in der Pflicht. Das Land hat noch nicht mal eine Weisungsbefugnis oder eine Fachaufsicht, nichts. Da liegt auf der Landesebene der Hund begraben. Das Land hat sehr wenige Einflussmöglichkeiten. Wenn ein solcher Fall geschehen ist, müssen sich alle sachlich hinterfragen, wo die Probleme lagen und was in Zukunft getan werden muss, um die Risiken für eine Kindeswohlgefährdung zu minimieren.
Die Tatsache des vielfachen, jahrelang unaufgedeckten sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Schweriner Verein „Power for Kids“ bewegt und beschäftigt uns alle. Wir, die demokratischen Fraktionen hier im Landtag und in der Stadtvertretung in Schwerin, fragen uns, wie es dazu kommen konnte und wo die Fehler im Hilfesystem lagen und liegen, an welcher Stelle der so wichtige Informationsfluss unterbrochen wurde oder nicht zu den erforderlichen Maßnahmen geführt hat.
Jugendämter sind kommunale Einrichtungen. Die Stadt Schwerin befasst sich mit der Aufklärung.
Den Fehlern im Jugendamt wird derzeit in einem Sonderausschuss in Schwerin nachgegangen. Einen voreiligen Beschluss im Landtag herbeiführen zu wollen, ist nicht zielführend.
Die Stadt klärt selber auf.
Es gibt einen Untersuchungsbericht der Oberbürgermeisterin.
Punkt 3 Ihres Antrages ist deshalb erledigt.
Zu Punkt 2 muss ich sagen, das ist wirklich eine infame und nicht zu rechtfertigende Behauptung, die komplett an der konstruktiven Befassung mit diesem Thema vorbeigeht. Es ist schon bemerkenswert, wie Sie zu so einer Unterstellung kommen,
aber immer mit Feindbildern arbeiten. Das kennen wir von Ihnen.
Eine strukturierte und besondere Vorgehensweise ist genau das, was wir jetzt brauchen, was notwendig ist,
aber was wir bestimmt von der NPD nicht erwarten können. Aufklärung und das Ableiten von Strategien und Maßnahmen, unter anderem für eine bessere Kinder- und Jugendhilfe, sind jetzt geboten.
Sie wissen es und Herr Köster hat es auch erwähnt, dass auf Antrag von SPD und CDU am 29. Juni 2016 eine Anhörung im Sozialausschuss im Landtag zu dem Thema „Kinder- und Jugendhilfestrukturen in MecklenburgVorpommern – Bestandsaufnahme und Handlungsoptionen für die Zukunft“ stattfinden wird.
Wir haben es sehr unterstützt, dass diese öffentliche Anhörung hier im Landtag stattfindet, denn das ist unsere Aufgabe als Landesparlament, die Hilfestrukturen im Land auf ihre Tauglichkeit zu überprüfen, um gegebenenfalls Änderungen herbeizuführen. Wir lehnen es ab, eine Hetzjagd zu veranstalten, so, wie Sie es gerne möchten.
Wir pflegen auch nicht das Motto: „Hauptsache einen Schuldigen finden, die ganze Schuld und Wut auf ihn abladen und dann ist es gut.“ Nein, so einfach geht das nicht. Das wäre lediglich der Versuch, ein Symptom zu kurieren.
Personal führt aus auf Grundlage von strukturellen Vorgaben und ist nicht nur die Spitze eines nicht funktionierenden Systems. Natürlich müssen fallspezifisch Fehler und Ursachen untersucht werden, aber allein dabei kann es nicht bleiben. Wenn wir zukünftig sexuellen Missbrauch, Kindeswohlgefährdung, Vernachlässigung und Verwahrlosung, körperliche Misshandlungen, Totschlag verhindern oder zumindest so früh wie möglich erkennen wollen, dann müssen wir uns an die Verbesserung des Systems machen.
Es darf gar nicht mehr passieren, dass es Durchlässigkeiten gibt, weder bei der Weitergabe von wichtigen Informationen noch bei der Ausführung von wichtigen Handlungen und dem Einleiten von Maßnahmen und Konsequenzen.
Wir auf Landesebene müssen uns fragen, ob auf Landesebene alles getan wird, um Kindeswohlgefährdung rechtzeitig zu begegnen und die Gefahren zu minimieren. Die Kinder- und Jugendhilfe muss dringend weiterentwickelt werden. Das geht unter anderem aus dem Bericht des Landesrechnungshofes hervor. Zudem hat sich die Übertragung des Landesjugendamtes auf den Kommunalen Sozialverband nicht bewährt und sich eher nachteilig auf die Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe ausgewirkt. Auch das finden Sie im Bericht des Landesrechnungshofes. Das, denke ich, ist inzwischen Konsens unter den demokratischen Fraktionen.
Als wir uns aber sachlich mit dieser Thematik hier im Dezember 2015 zum Antrag der LINKEN „Rückführung des Landesjugendamtes Mecklenburg-Vorpommern an das Landesamt für Gesundheit und Soziales … Mecklenburg-Vorpommern“ auseinandergesetzt haben, haben Sie diesen ohne Begründung abgelehnt. Sie haben es noch nicht einmal für notwendig erachtet, hier vorzugehen und zu dem Antrag oder dagegen zu sprechen.
Und heute spielen Sie sich als Retter der Kinder auf?! Das finde ich eine bodenlose Frechheit.
Die Unterrichtung der Landesregierung „Landesprogramm Kinderschutz“ ist im März 2016 erschienen. Sie führt Maßnahmen, Programme und rechtliche Regelungen auf. Die Landesregierung verweist in der Zusammenfassung des Landesprogrammes unter anderem darauf, dass die Entwicklungsperspektiven von Kindern und Jugendlichen weiter verbessert werden müssen, und vor allem darauf, dass noch zu prüfen ist, ob das vorliegende Programm Wirkung zeigt. Zudem wird der Zu
sammenhang von Kindeswohlgefährdung und sozial benachteiligten Familien im Landesprogramm deutlich gemacht. Kinderarmut ist Elternarmut. Damit sehen wir unseren Kampf gegen Kinderarmut noch mal deutlich bestätigt.
Wir müssen uns zudem die Frage stellen, wohin uns die Ökonomisierung der sozialen Arbeit gebracht hat, wenn es nicht mehr vorrangig um die Klientel geht, sondern vielmehr um Kostensenkung und niedrige Ausgaben, wenn Unterbesetzungen an der Tagesordnung sind und sich die Fallzahlen auf einem Schreibtisch bis ins nicht mehr Leistbare aufstapeln.
Kindeswohlgefährdung ist ein bundesweites Problem. Die Zahl der Leistungen im Rahmen der Frühen Hilfen hat sich 2002 bundesweit verdoppelt, deshalb müssen die Mittel für die Hilfen zur Erziehung weiter aufgestockt werden. Offensichtlich sind die Bedarfe viel größer. Was sich bewährt hat und maßgeblich helfen kann, ist die Unterstützung der Familien durch das Aufsuchen in ihrem Wohnumfeld. Pragmatische Hilfe und Fürsorge können helfen, Misshandlungen, Missbrauch und Vernachlässigung in der Häuslichkeit auf der einen Seite vorzubeugen dadurch, dass die Eltern entlastet werden, aber auch zu erkennen, ob ein Kind Opfer von Missbrauch geworden ist.
Es ist zudem die Frage, wie mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung vonseiten der Betroffenen und vonseiten des Staates umgegangen wird und wie verlässlich den Hinweisen nachgegangen wird. Es ist zu hinterfragen, warum Kontrollsysteme versagt haben, und zu eruieren, wie sie in Zukunft lückenlos funktionieren können. Dazu brauchen wir eine Verstärkung im Bereich der Frühen Hilfen und eine kritische Bestandsaufnahme bei der Ausstattung der beteiligten Institutionen.
Das Thema Kindesmissbrauch, meine sehr verehrten Damen und Herren, wurde hier im Landtag mehrfach diskutiert. Die NPD fiel zu diesem Thema mit ihren undurchdachten Hassreden auf. In einer Rede der NPD aus dem Jahre 2009 hieß es noch: „Menschen, die Kinder vergewaltigen, haben nach Ansicht der NPD ihr Recht verwirkt, überhaupt in einer menschlichen Gemeinschaft zu leben.“
„Die Todesstrafe für einen Kinderschänder“
„wäre die angemessene Antwort der Gemeinschaft.“
Sie haben nach Ansicht der NPD also auch das Recht auf Leben verwirkt. Die NPD meint, dass Täter nicht therapierbar sind und dass in deren Eliminierung eine Lösung liegt. Dass sie damit grundsätzlich gegen das Grundgesetz und die Grundwerte unserer Gesellschaft verstoßen,
ist Ihnen entweder nicht bewusst oder Sie ignorieren es wie so vieles mit Vorsatz.
Zu Zeiten des Regimes, dessen Ideologie Sie heute noch weitertragen, wurden Menschen auch nur wegen eines Verdachts, einer falschen Äußerung oder einer Denunzierung hingerichtet.
Das ist gerade mal 71 Jahre her,
aber dahin soll es nie wieder zurückgehen.
Der ehemalige Vereinsvorsitzende von „Power for Kids“ ist zu sechseinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Ob diese Strafe ausreicht, entscheidet die deutsche Justiz auf der bestehenden Rechtsgrundlage. Ob er therapierbar ist, entscheiden Ärzte und Therapeuten. Dazu gibt es die Kompetenz der Expertinnen und Experten.
In der Vergangenheit haben Sie, meine Herren, mehrfach die Einführung einer zentralen Datenbank für Sexualstraftäter gefordert, auf die unter anderem alle Personen, die mit Kindern arbeiten, Zugriff haben sollen. Ich frage Sie: Inwiefern soll eine solche Datenbank nutzen, Kinder vor Sexualstraftaten zu bewahren? Oder dient sie nicht eher der Denunziation und dem Ausschluss der vermeintlichen Täter aus der Gesellschaft oder gar unüberlegten Handlungen im Rahmen von Selbstjustiz?
Und was, wenn Unschuldige in einer solchen Datenbank auftauchen, Verwechselungen stattfinden und so weiter?
Dann haben Sie auch auf diese Art und Weise das Leben von Unschuldigen durch Rufmord versaut.
Wir lehnen es ab, Menschen zu kategorisieren und für eine Sonderbehandlung auf Listen zu setzen. Das hatten wir alles schon und es ist für Millionen von Menschen in Elend und Tod geendet.
Ich möchte Ihnen zum Abschluss auch noch ein Beispiel benennen, wie schnell es gehen kann, dass Tatsachen verdreht werden und es zu Beschuldigungen von Unschuldigen kommen kann. Hierzu möchte ich Ihnen einen ganz aktuellen Vorfall aus Greiz schildern und hierzu aus der thüringischen „Volkszeitung“ vom 15. April 2016 zitieren. Zunächst hieß es in den Medien noch: „Kinder in
Greiz belästigt und unsittlich berührt“. Das war Ende März. Zwei Wochen später wurde das dann revidiert und Opfer wurden zu Tätern und Täter wurden zu Opfern. Die Schlagzeile lautete dann: „Kinder griffen Asylbewerber in Greiz an: Verdacht der sexuellen Nötigung bestätigt sich nicht“.
Ich zitiere den Artikel: „Die Polizei hat neue Erkenntnisse zu einem Fall einer mutmaßlichen sexuellen Nötigung, der sich am 30. März in Greiz ereignet haben soll.“
„Drei Kinder hatten ursprünglich angegeben, von einer Gruppe junger Männer beobachtet, fotografiert oder durch obszöne Gesten sexuell genötigt worden zu sein. Der damalige Tatverdacht der sexuellen Nötigung an zwei neunjährigen Mädchen und einem elfjährigen Jungen bestätigte sich laut Polizei nicht.“
Was machen wir in einem solchen Fall? Vor Bekanntwerden, wie es sich wirklich zugetragen hatte, hatten sich bereits 25 bis 30 Personen aus dem rechten Spektrum in Greiz auf einem Bolzplatz in der Neustadt als eine Art Bürgerpatrouille formiert. Laut ihren Aussagen hatten sie sich versammelt, um die auf dem Bolzplatz spielenden Kinder vor Asylbewerbern zu schützen. Zu welchen Mitteln sie gegriffen hätten, bleibt nur zu erahnen.
Denunziation und Selbstjustiz bringen uns nicht weiter. Das zeigt sich auch in diesem Fall. Es führt nur zu noch mehr Unheil. Für uns steht im Mittelpunkt, wie Kinder grundsätzlich vor solchen Taten geschützt werden können und wie gut das Hilfesystem funktioniert,
wenn Übergriffe auf Kinder stattgefunden haben. Darauf konzentrieren wir unsere Arbeit im Landtag. Wir lehnen Ihren Antrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Uns liegt heute die Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses für den Zeitraum vom 01.11. – Herr Dachner hat es schon gesagt – bis zum 31.01.2016 vor. Wir hatten in dieser Zeit sieben Sitzungen im Petitionsausschuss, bei denen wir uns mit 73 Eingaben beschäftigt haben. Der Inhalt der Eingaben reichte von der Kritik am Einsatz der Polizei bei einer Demonstration über die Finanzierung der Krankenhäuser bis zur Problematik der Ferienwohnungen und Abschiebungen – die ganze Bandbreite des Lebens. Drei Themen möchte ich besonders hervorheben:
Zum einen ist es das Thema Windenergie. Die Petenten forderten zwei Dinge: mehr Bürgerbeteiligung bei der Ausweisung neuer Windenergieanlagen und größere Abstände der Windenergieanlagen zu bestehenden Wohnbebauungen. Wir reden da über die 10H-Regelung, also einen Abstand von der zehnfachen Höhe der Windenergieanlagen zu Wohnbebauungen.
Die Energiewende ist beschlossene Sache in Deutschland. Dafür stand und steht die LINKE. Gerade Fukushima hat uns die Risiken der Atomenergie vor Augen geführt. Natürlich war es für uns immer klar, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig in die Planung einzubeziehen. Bei der Planung sehen wir insgesamt noch Ausbaumöglichkeiten. Bürgerinnen und Bürger müssen bei der Planung von Windparks, Solarparks oder Biogasanlagen frühzeitig einbezogen werden und nicht erst, wenn alles schon in Papier und Tüten ist. Ein Schritt in die richtige Richtung ist aber das Gesetz, was dem Landtag vorgestern vorlag, wo die Beteiligung an Gewinnen von Gemeinden und Bürgerinnen und Bürgern geregelt wird. Erfreulicherweise wurde dieses Gesetz auch angenommen.
Zum anderen ging es um die Abstände, die unter anderem Inhalt der Volksinitiative zur Änderung der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern waren. Der Petitionsausschuss hatte hier dem Wirtschaftsausschuss diese Petition mit Bitte um Stellungnahme übersandt. Der Wirtschaftsausschuss empfahl, die Volksinitiative abzulehnen. Die Landesregierung machte ebenfalls deutlich, dass sie nicht beabsichtige, die Länderöffnungsklausel zu ziehen. Auch bei uns LINKEN war die Auffassung da, dass wir das Ziehen der Länderöffnungsklausel kritisch sehen.
Fakt bleibt, wenn wir die Abstände der Windenergieanlagen zu den Wohnbebauungen vergrößern, verkleinern sich automatisch die Windeignungsgebiete drastisch. Dem Bericht können Sie entnehmen, dass dann statt der 15.600 Hektar nur noch 700 Hektar Windeignungsgebiete zur Verfügung stünden. Also faktisch wäre damit die Energiewende in Mecklenburg-Vorpommern begraben.
Nichtsdestotrotz haben wir als LINKE beantragt, diese Petition der Landesregierung zu überweisen. Hintergrund
war, dass wir die Sorgen der Bürger ernst nehmen und auch das Votum des Wirtschaftsausschusses. Dieser gab das Votum ab, dass die Landesregierung gebeten wird, sich auf Bundesebene für eine Überarbeitung der TA Lärm und der DIN-Normen einzusetzen. Dieses Votum wollten wir verstärken. Deshalb hatten wir beantragt, diese Petition der Landesregierung zur Kenntnis zu geben. Leider wurde dem nicht stattgegeben. Die Petition wurde abgeschlossen.