Protokoll der Sitzung vom 20.06.2024

Natürlich liegt auch uns der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt sehr am Herzen. Ich habe manchmal so das Gefühl, dass das bei Ihnen eher ein bisschen halbherzig der Fall ist.

Schauen wir uns die europäischen Länder an: Die importierte Gewalt ist in den meisten europäischen Ländern leider auf dem Vormarsch,

(Zurufe von der Fraktion Die Linke - Dr. Berndt [AfD]: Ja, so ist es!)

auch in Deutschland.

(Frau Johlige [Die Linke]: Ekelerregend! - Gegenruf des Ab- geordneten Dr. Berndt [AfD]: Ja, das ist ekelerregend!)

Durch Ihre Verweigerung jedweder Veränderungen in der Migrationspolitik ist es doch gerade so, dass Horden von Gewalttätern und Frauenverächtern in unser Land gelassen werden.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Schauen wir uns die Sonderauswertung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2023 an. Das ist keine Statistik der Alternative für Deutschland. In dieser offiziellen Statistik heißt es, dass es mittlerweile mehr als zwei Gruppenvergewaltigungen am Tag gibt

(Dr. Berndt [AfD]: Eine Schande!)

und dass der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen fast 50 % beträgt.

(Frau Block [Die Linke]: Und wer sind die anderen 50 %?)

Unsere Vertreter der Alternative für Deutschland wollen gerade kein Patriarchat auf den Schultern der Frauen.

(Beifall AfD)

Wir wollen nicht zurück ins Mittelalter. Wir wollen keine Verschleierung, wir wollen keine Kinderehen, wir wollen keine Zwangsehen, und wir wollen auch keine Genitalverstümmelungen.

(Scheetz [SPD]: Das will keiner!)

Gerade auch der extrem hohe Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund in den Frauenhäusern spricht doch eine eindeutige Sprache. Selbst das Sozialministerium hat in einer Pressemitteilung vom vergangenen Oktober eingestanden, dass der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund in den Frauenhäusern in Brandenburg zuletzt etwa 50 % betrug. Bundesweit soll der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund sogar bei fast 70 % liegen.

Gerade weil die Istanbul-Konvention nicht nur die Genderideologie forciert, sondern auch die Augen vor importierter Gewalt verschließt, gehen einige europäische Länder den Weg, diese Istanbul-Konvention nun einmal nicht mitzutragen. Auch dieser Hinweis gehört zur Ehrlichkeit und zur Realität dazu.

(Vereinzelt Beifall AfD)

Dass es also Handlungsbedarf in dem Bereich gibt, was Präventionsarbeit usw. anbelangt, steht absolut außer Frage. Aber die beste Präventionsarbeit ist nun mal die Beendigung der unkontrollierten Migration in unsere Heimat. Statt Gewalt gegen Frauen durch die Istanbul-Konvention zu verwalten, braucht es tatsächliche Präventionsarbeit und bei Ihnen, meine Damen und Herren, vor allem auch offene Augen. Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen, ist von großer Bedeutung, um gerade die Rechte von Frauen, die Sicherheit im Land und unser aller Freiheit zu gewährleisten.

(Beifall AfD)

Im Übrigen sei am Ende noch angemerkt, dass die Istanbul-Konvention eigentlich eine kleine Mogelpackung ist; denn sie versteckt die Genderideologie, die sie in Europa verbreiten möchte, um die Stabilität von Ehe und Familie sowie Elternrechte zu untergraben.

Wir wünschen uns einen echten Schutz von Frauen, von Mädchen, von jedermann - auch von Männern - im Land. Sie mit Ihrer feministischen Ideologie, mit Ihrer Verblendung werden leider nicht dafür sorgen, dass Frauen im Land mehr geschützt werden. Wir brauchen nicht noch mehr Plätze in den Frauenhäusern, wir brauchen weniger. Wir müssen verhindern, dass immer mehr Frauen dort Schutz suchen müssen, dass sie vor ihren Männern wegrennen und beschützt werden müssen. Es ist Aufgabe der Regierung, dafür zu sorgen. Dass das in der Vergangenheit nicht passiert ist, zeigt, dass Sie versagt haben.

Ich muss Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Frau Abgeordnete Hildebrandt hat das Wort für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Zuschauende! Liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne! Gewalt gegen Frauen: Was wird dagegen getan? Was haben wir getan? Wie steht es um die Prävention, wie um das gesellschaftliche Bewusstsein? Ich gehe hier gar nicht auf den vorherigen Redebeitrag ein,

(Hünich [AfD]: Dann machen Sie es doch nicht!)

denn ich möchte meine Redezeit gerne nutzen, um zum Landesaktionsplan zu sprechen.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU, B90/GRÜNE und Die Linke)

Wie sieht es aus bei Beratung, Intervention, Strafverfolgung und Täterarbeit? Wie kommen wir bei der Umsetzung der IstanbulKonvention voran? Ich denke, es wurde im Beitrag meiner Kollegin Sahra Damus schon sehr deutlich, dass in dieser Legislaturperiode das Thema hier sehr präsent war. Wir sind auf jeden Fall vorangekommen. Dafür danke ich dem Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und dem Frauenpolitischen Rat. Ich danke Frau Letsch von der Koordinierungsstelle, Frau Dörnenburg, dem Ministerium unter Ursula Nonnemacher, meinen Kolleginnen, den frauenpolitischen Sprecherinnen der demokratischen Fraktionen, und besonders dir, liebe Sahra.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Au- gustin [CDU] und Fortunato [Die Linke])

Zumindest wissen inzwischen alle Abgeordneten hier im Saal, was die Istanbul-Konvention ist, sogar die der AfD. Der Landesaktionsplan ist mit den verschiedenen Handlungsfeldern sehr übersichtlich gestaltet. Die aktuellen und die geplanten Maßnahmen sind auch in einer tabellarischen Übersicht dargelegt, und es gibt Empfehlungen, was passieren muss und welche Ressorts wofür zuständig sein sollen. Besonders schön finde ich auch, dass er in Leichter Sprache vorliegt.

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Ich möchte beispielhaft einen Punkt nennen, bei dem wir etwas geschafft haben, und einen Punkt, bei dem wir weiterarbeiten müssen.

Worüber wir uns wirklich freuen - Frau Damus hat es schon angedeutet -, ist, dass wir die Nutzungsentgelte angegangen sind. Vielen ist wahrscheinlich gar nicht bewusst, dass überall in Brandenburg bis vor Kurzem Frauen, die vor Gewalt oder drohender Gewalt in eine Frauenschutzeinrichtung fliehen mussten, einen Eigenanteil zu zahlen hatten. Dieser betrug - das war ganz unterschiedlich in den Landkreisen - pro Tag zwischen 6 und 13 Euro und für ihre Kinder bis zu 9 Euro. Das muss man sich mal vorstellen! Diese Frauen befinden sich in besonders schwierigen und gefährlichen Lagen, und eigentlich sollte ihnen die Inanspruchnahme von Schutz rechtlich zustehen. Deshalb haben

wir 600 000 Euro zur Kompensation ebendieser Nutzungsentgelte in den Haushalt eingestellt.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE, vereinzelt Die Linke sowie der Abgeordneten Augustin [CDU])

Ich habe gerade erst aus der Praxis wirklich sehr erleichterte und zufriedene Rückmeldungen bekommen, denn auch für die Frauenschutzeinrichtungen selbst war das Nutzungsentgelt eine zusätzliche administrative Belastung. Nicht alle Frauen waren in der Lage, das Nutzungsentgelt zu zahlen. Das führte oft zu zusätzlichen Mindereinnahmen. Also, auch viele Buchhalter atmen jetzt auf. Das Ministerium hat Richtlinien erarbeitet und so die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Landkreise und kreisfreie Städte sich hier anschließen. Denn: Diese zahlen noch in ganz unterschiedlicher Art die Eigenanteile zur Unterstützung ihrer Frauenschutzeinrichtungen. Aber inzwischen sind wirklich fast alle Einrichtungen dabei, und die Nutzungsentgelte gehören in Brandenburg der Vergangenheit an, und so muss es auch bleiben.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Nun exemplarisch ein Punkt, bei dem wir vorankommen müssen: das sogenannte Hochrisikomanagement. Hier geht es um das Erkennen von typischen Hochrisikosettings, wenn beispielsweise schon Bedrohungen erfolgten, wenn potenzielle Täter schon polizeilich bekannt sind oder wenn es eine Trennung gab. Hier braucht es klare Abläufe - Polizei, Justiz, Medizin -, und die Unterstützungsstrukturen müssen sich regional vernetzen und interdisziplinäre Fallkonferenzen durchführen. Diese verbindlichen Verfahren zum Gefahrenmanagement können schwere Gewalttaten und Femizide verhindern. Der Landesaktionsplan ist also eine klare Arbeitsanweisung, mit der das Parlament in der nächsten Legislaturperiode zielgerichtet weiterarbeiten kann, um Frauen zu ihrem Recht und zum Schutz zu verhelfen.

Abschließend möchte ich die Gelegenheit nutzen, an die Bundesregierung und die Abgeordneten der Regierungsfraktionen im Bundestag zu appellieren - ja, auch was das Zustandekommen des Gewalthilfegesetzes und die Finanzierung der Frauenhäuser betrifft. Aber mir geht es jetzt vor allem noch einmal um § 218. Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten aus Ethik, Medizin und Recht hat nun ganz eindeutig die Entkriminalisierung von Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche empfohlen und betont, dass die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht standhalten. Aber es geht nicht voran.

Dass ich das in diesem Zusammenhang erwähne, mag Sie vielleicht verwundern. Zur Erläuterung schließe ich mit einem Zitat der Autorin und Journalistin Teresa Bücker:

„Dürfen Frauen sich selbst besitzen? An diesem Punkt berühren sich die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Femizide. Paragraf 218 StGB normalisiert den patriarchalen Besitzanspruch

(Oh! bei der AfD - Hohloch [AfD]: Sozialpolitiker!)

auf die Körper und Leben der Menschen, die Kinder in die Welt bringen können. Daher gehört ein neuer politischer Blick“

- ganz nebenbei: Für alle Ostsozialisierten ist dieser Blick absolut nicht neu -

„auf das Recht, eine Schwangerschaft abbrechen zu können, auch zur Gewalt- und Femizid-Prävention.“

Vielen Dank.

(Starker Beifall SPD, B90/GRÜNE und Die Linke)

Vielen Dank. - Frau Abgeordnete Fortunato spricht für die Fraktion Die Linke.