Protokoll der Sitzung vom 27.08.2020

Danke schön. - Das Wort hat der Herr Abgeordnete Rostock. Er spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben schon sehr viel dazu gesagt, warum der Antrag so nicht geht, Herr Kubitzki.

Ich möchte deswegen auf der Metaebene ein wenig darauf eingehen, was teilweise in den Debatten mitkommuniziert wird. Es wird ein Bild von Energiemangel, Niedergang und Arbeitsplatzverlusten in der Lausitz gezeichnet. Das Bild stimmt so einfach nicht. Darum will ich einige Zahlen nennen, um im Vergleich deutlich zu machen, was wir vor uns haben und was bereits hinter uns liegt.

1990 wurden im Lausitzer Revier ungefähr 200 Millionen Tonnen Kohle gefördert. Bis Ende der 90er-Jahre sank die Fördermenge auf ungefähr 50 Millionen Tonnen. Bei den Arbeitsplätzen war der Strukturbruch noch viel stärker. Waren es 1990 noch 60 000 bis 70 000 Menschen, die im Bergbau beschäftigt waren, sind es jetzt deutlich unter 10 000. Das heißt, der größte Teil des Kohleausstiegs liegt im Grunde schon hinter uns.

Und diesmal haben wir - anders als damals, als es ein großer Strukturbruch war, der für viele Menschen wirklich schlimm war - die Chance, es anders zu machen. Dazu haben wir auf Bundesebene ein Strukturstärkungsgesetz beschlossen. Deswegen: Wir schaffen das - das wollte ich an der Stelle sagen -, und dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht. - Danke sehr.

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Minister Prof. Dr. Steinbach. Bitte schön.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Kubitzki, die Landesregierung begrüßt jegliche Bestrebung, den Industrie- und Kraftwerksstandort Jänschwalde mit seinen Energieinfrastrukturen zu sichern und energiewendetauglich weiterzuentwickeln. Aktuell werden von der LEAG mit diversen Projektpartnern verschiedene Möglichkeiten und Technologien geprüft, um die Sicherung der Strom- und Wärmeversorgung für ein zunehmend auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem zu gewährleisten.

Dennoch halte ich es - abgesehen von den rechtlichen Bedenken, die hier schon geäußert wurden - nicht für zielführend, wenn sich die Landesregierung in den aktuellen technologieoffenen Prüfprozess mit einer Vorfestlegung auf eine Technologie einmischt. Zudem liegt die Entscheidung für eine bestimmte Technologie letztendlich bei den Investoren. Vor diesem Hintergrund befürworte ich Ihren Antrag nicht.

Ergänzend möchte ich die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Domres, mitzuteilen, dass meinem Haus Informationen vorliegen, wonach die LEAG die „Lausitzer Rundschau“ bezüglich des heutigen Artikels von Jan Siegel zu einer Richtigstellung aufgefordert hat, weil die Darstellung des Sachverhalts in der „Lausitzer Rundschau“ nicht stimmt. Wenn Sie Details wissen wollen, können Sie gern außerhalb des Plenarsaals in die Stellungnahme hineinschauen.

Dann verbleibt mir nur noch, Ihnen ein schönes Wochenende zu wünschen. - Danke schön.

Herr Abgeordneter Kubitzki, anderthalb Minuten haben Sie noch. Bitte schön.

Ich fasse mich kurz. - Herr Barthel, ich bin voll bei Ihnen. Was Sie gesagt haben, ist richtig.

Herr Walter, Herr Brüning, es ist mir vollkommen klar, dass ich nicht über die Nutzung eines Privatgeländes, wie dem in Jänschwalde, bestimmen und da ein Kraftwerk hinsetzen kann.

(Zuruf)

- Nein, das ist ja richtig.

Mir ging es einzig und allein darum, dass der Ministerpräsident auf jeder Veranstaltung erzählt hat, er wolle da ein Kraftwerk errichten. Ich wollte bloß ein bisschen provokant nach dem Stand fragen und wissen, ob er zu seinem Wort steht. Was denken Sie, warum selbst ich im Präsidium dafür gestimmt habe, die Redezeiten für diesen Antrag von 5 auf 3 Minuten zu reduzieren?

Herr Rostock, Sie erzählen, es sei alles gut. Den Strukturbruch hätten wir damals gehabt; jetzt würden kaum noch Arbeitsplätze wegfallen. Erzählen Sie das einmal den Leuten, die da wohnen. Ganz so ist es nun nicht!

Trotzdem wünsche ich allen ein schönes Wochenende. Bleiben Sie gesund und werden Sie ruhiger!

Vor dem Wochenende stimmen wir noch ab. Ich bitte um Abstimmung zum Antrag „Klares Ja zum Gaskraftwerk Jänschwalde“ der AfD-Fraktion, Drucksache 7/1815. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen, bitte! - Die Enthaltungen! - Damit wurde der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 17. Ich danke ganz herzlich den Saal- und Schreibdiensten; ich danke der Ton- und Veranstaltungstechnik und allen, die diese Sitzung so gut vorbereitet haben.

(Allgemeiner Beifall)

Das war die 20. Sitzung. Alles Gute, bleiben Sie gesund! Ich beende die Sitzung.

Ende der Sitzung am 28.08.2020: 14.24 Uhr

Anlagen

Gefasste Beschlüsse

Den gesamtgesellschaftlichen Kampf gegen den Rechts

extremismus konsequent fortsetzen!

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 20. Sitzung am 27. August 2020 zum TOP 4 folgenden Beschluss gefasst:

„Für unsere freie und offene Gesellschaft stellen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus die größten Gefahren dar. Mit Hass und Gewalt wollen Rechtsextremisten und Rechtspopulisten unsere Demokratie aushöhlen. Die ideologische Grundlage hierfür legt ein traditionell rechtsextremistisches, neurechtes und rassistisches Netzwerk, welches bis in Parlamente reicht. Rechtsextremisten aber auch Rechtspopulisten verabsolutieren Begriffe wie ‚Volk‘, ‚Kultur‘, ‚Heimat‘ und ‚Identität‘ und nutzen sie, um andere auszugrenzen und eine völkische Ideologie weit in die bürgerliche Gesellschaft hineinzutragen und zu implementieren. Auf diesem Nährboden entstehen Nationalismus, Rassismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit, Homo- und Transphobie und Antifeminismus sowie Verschwörungsideologien, wie unter anderem die abstruse Vorstellung von einer ‚Umvolkung‘. In diesem Zusammenhang wird zum Widerstand gegen Regierung, ‚Altparteien‘, ‚Volksverrätern‘, ‚Lügenpresse‘ und ‚Establishment‘ aufgerufen. Menschen, die sich nicht in dieses Weltbild fügen, werden zu Feindbildern erklärt. Gewalttäter fühlen sich so legitimiert, mitunter auch Waffengewalt anzuwenden. Aus Worten werden immer häufiger Taten, wie beispielsweise in Halle, Hanau und Kassel.

Die wehrhafte Demokratie ist aus diesem Grund mehr denn je gefordert, entschieden gegen jegliche Form von Extremismus vorzugehen. Der Schutz und die Verteidigung unseres demokratischen Wertesystems sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Eindimensionale Lösungsansätze, die jeweils nur die Sicherheitsbehörden, die Justiz oder die Zivilgesellschaft betrachten, führen allein nicht zum Erfolg. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus und aller Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist eine Querschnittsaufgabe. Er bedarf einer gemeinsamen Bearbeitung auf allen Ebenen. Dort, wo sich Schulen, Behörden, Kommunalvertretungen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Einzelpersonen dieser Herausforderung stellen, müssen sie sich auf politischen Rückhalt und fachliche Unterstützung verlassen können.

Der Landtag stellt fest:

Brandenburg verfügt über eine lebendige und aktive Zivilgesellschaft. Sie ist eine unverzichtbare Partnerin bei der Umsetzung des seit mehr als 20 Jahren bestehenden Handlungskonzeptes ‚Tolerantes Brandenburg - für eine lebendige und starke Demokratie‘ der Landesregierung. Der bewährte Schulterschluss von Zivilgesellschaft und Landespolitik ist ein wesentlicher Schlüssel für eine erfolgreiche Demokratiestärkung sowie die Extremismusprävention. Zusammen mit lokalen Initiativen und Organisationen sind dabei unter anderen das Mobile Beratungsteam, die RAA, das Aktionsbündnis gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die Opferperspektive, aber auch die Fachstellen ‚Islam im Land Brandenburg‘ und ‚Antisemitismus‘ sowie der Landessportbund und der Landesfeuerwehrverband bewährte Partner. Dort, wo diese zivilgesellschaftliche Initia

tiven, aber auch Jugendverbände, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Organisationen, lokalen Bündnisse oder Einzelpersonen, auf Grund ihres Engagements gegen Rechtsextremismus politischem Druck ausgesetzt sind, müssen sie entschlossen durch einen breiten Konsens aller Demokratinnen und Demokraten unterstützt und in ihrem Handeln gestärkt werden. Großer Dank gilt auch den brandenburgischen Sicherheitsbehörden und den Staatsanwaltschaften für ihren stetigen und engagierten Einsatz gegen den Rechtsextremismus.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, im Rahmen eines konsequenten Vorgehens gegen den Rechtsextremismus folgende inhaltliche Schwerpunkte zu berücksichtigen:

1. Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist auch in

Brandenburg eine wichtige Säule zur Finanzierung zivilgesellschaftlicher Aktivitäten auf kommunaler und Landesebene. Die Demokratieförderung auf kommunaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene muss durch ein Demokratiefördergesetz sichergestellt werden.

2. Neben der wichtigen Arbeit der Rechtsextremismus- und

Hassprävention müssen die politische Bildung und Medienkompetenz verstärkt gefördert werden. Dies beinhaltet zum einen, deren Stellenwert in der Umsetzung des Rahmenlehrplans hervorzuheben. Zudem gilt es, den Umgang mit Emotionalisierungen, Verschwörungsideologien, Hate Speech und digitaler Gewalt zu verbessern. Bürgerinnen und Bürger müssen für Desinformation und Fake News sensibilisiert werden, damit sie diese frühzeitig erkennen können. Mit geeigneten Formaten sollen unterschiedliche Zielgruppen wie Lehrkräfte, Dozierende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Bürgerinnen und Bürger über Rechtsextremismus, die Gefahren des Rechtsextremismus und digitale Gewalt informiert werden.

3. Der 1998 mit dem Handlungskonzept ‚Tolerantes Bran

denburg‘ eingeschlagene Weg soll weiter beschritten und ausgebaut werden. Dazu gehört, dass die Koordinierungsstelle ‚Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg‘ im Rahmen der Umsetzung des Handlungskonzeptes auch Handlungsanregungen zu aktuellen Fragen und neuen Herausforderungen geben soll. Die Landesregierung wird gebeten, dem Landtag mindestens im zweijährigen Turnus zu der jeweiligen Plenarsitzung im Juni einen Bericht über die Umsetzung des Konzeptes ‚Tolerantes Brandenburg‘ vorzulegen. Dieser Bericht soll sich jeweils auf ein aktuelles Schwerpunktthema konzentrieren.

4. In Ergänzung zum Themen- und Aufgabenspektrum

(Rechtsextremismus, Rassismus, Menschenfeindlich- keit, Antisemitismus) des Toleranten Brandenburgs soll perspektivisch eine stärkere Ausrichtung des ‚Bündnis für Brandenburg‘ auf Demokratieförderung und Teilhabe vorgenommen werden. Die Koordinierungsstelle ‚Tolerantes Brandenburg/Bündnis für Brandenburg‘ mit ihrem Beratungsnetzwerk, aber auch lokale Initiativen und Bündnisse, sollen mit Nachdruck gestärkt werden.

5. Die bereits bestehenden Initiativen und Maßnahmen der

Polizei des Landes Brandenburg mit Blick auf Taten wie

zum Beispiel den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Lübcke und aktuelle Fälle von Hasskriminalität zum Nachteil von kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sind in Brandenburg zu intensivieren. Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger müssen auch weiterhin - unter Berücksichtigung ermittlungstaktischer Gesichtspunkte - zu ihrer Sicherheit umgehend informiert werden, wenn sie auf sogenannten ‚Feindeslisten‘ stehen oder ihre Namen auf sogenannten ‚Schwarzen Listen‘ kursieren.

6. Kommunale Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger

sind über das bestehende Beratungsangebot im Land Brandenburg durch die Polizei und den Verfassungsschutz sowie Mobile Beratungsteams unter anderem mittels Informationsbroschüren mit Verhaltensempfehlungen hinsichtlich der Sicherheit von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern zu informieren. Diese Informationen sowie Beratungsangebote und Hinweise zur Ansprechstelle im Polizeipräsidium sollen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bei Amtsantritt zur Verfügung gestellt werden.

7. Ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen wird den

Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern ein Beratungsangebot über die Internetwache der Polizei des Landes Brandenburg eröffnet. Darüber hinaus informiert der Verfassungsschutz bei Bedarf brandenburgische Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger individuell über extremistische Bestrebungen. Betroffene von Bedrohungen und Angriffen sind unbürokratisch zu unterstützen und zu bestärken.

8. Stärker als bisher müssen Verantwortungsträgerinnen