Protokoll der Sitzung vom 30.10.2020

Meine Damen und Herren, der Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz hat eine Qualität, die sich sehr von den Beschlüssen der vorherigen Konferenzen unterscheidet. Er hat deshalb diese Qualität, weil es gelungen ist, sich länderübergreifend zu einigen - und zwar unabhängig davon, welche Farbe das Parteibuch des jeweiligen Ministerpräsidenten hat: von Herrn Ramelow ganz links und den Regierungen, an denen die Linke noch beteiligt ist, über SPD- und CDU-geführte Regierungen bis hin zum CSU-Ministerpräsidenten von Bayern. Das war ein beeindruckendes Signal der Einigkeit. Zu Recht ist in der Vergangenheit bemängelt worden, dass die Beschlüsse zu einem Flickenteppich in Deutschland geführt haben und die Menschen sich in den Medien gar nicht mehr richtig informieren konnten, was eigentlich in ihrer jeweiligen Region gilt.

Der Vorschlag, der heute Nachmittag in Form einer Verordnung umgesetzt wird, ist - auch das wurde heute seitens der AfD bestritten - verhältnismäßig. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung ist etwas, das man schon im 1. Semester im Fach Staatsrecht lernt. Vielleicht kann ich da noch etwas zur Aufklärung beitragen.

Zunächst geht es um den legitimen Zweck. Der legitime Zweck ist in diesem Fall die Verhinderung der Überforderung unseres Gesundheitssystems. Es sind hier Zweifel daran geäußert worden, dass eine solche Überforderung droht. Sie sagen, es gehe nicht allein um die Ansteckungsraten. Das stimmt. Es geht nicht allein um die zusätzliche Zahl von Infizierten pro Tag. Bleiben wir einfach einmal bei den Zuwächsen bei der Belegung der Intensivbetten in Brandenburg: Seit fünf Wochen verdoppelt sich die Anzahl der belegten Intensivbetten in Brandenburg von Woche zu Woche. Das ist in absoluten Zahlen - da stimme ich Ihnen zu - zu Beginn sehr wenig: Von eins auf zwei, von zwei auf vier, von vier auf acht, von acht auf 16; und jetzt, nach den fünf Wochen, sind wir bei 20. Geht dieser Trend ungebrochen weiter, sind wir in der nächsten Woche bei 40, dann bei 80, dann bei 160, dann bei 320 und in fünf Wochen bei 640 belegten Intensivbetten. Damit ist die Kapazität der Intensivstationen in Brandenburg mehr als ausgeschöpft. Wollen wir uns in diese Situation begeben? Ich meine, wir wollen nicht in eine solche Situation geraten, sondern genau das verhindern. Wir werden in den nächsten Wochen noch genug damit zu tun haben, den südlichen Ländern Deutschlands zu helfen, wenn deren Intensivstationen überlastet sind; sie sind uns nämlich in der Pandemie schon ein ganzes Stück voraus.

Die Maßnahme ist auch geeignet, denn sie führt dazu, dass die Menschen weniger Kontakte haben. Natürlich ist ein Theaterbesuch häufig auch mit einem vorherigen Restaurantbesuch oder mit einem Treffen von Freunden verbunden, mit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, mit vielfältigen Situationen, in denen man Kontakte zu anderen hat - diese gibt es nicht nur in den Theatern mit ihren hervorragenden Hygienekonzepten.

Die entscheidende Frage ist: Ist die Maßnahme auch erforderlich? Das haben Sie ebenfalls bestritten. Zur Beantwortung der

Frage der Erforderlichkeit ist zu klären, ob es ein milderes, gleich geeignetes Mittel gibt. Wir haben zunächst gesagt, dass wir den Kinder- und Schulbereich offen halten wollen. Sicherlich würde die Schließung von Kitas und Schulen auch sehr stark dazu beitragen, dass sich die Zahl der Kontakte reduziert. Aber milder ist das Mittel nicht, denn viele Kinder sind auf den Schulunterricht angewiesen, weil Homeschooling nicht die gleichen Effekte hat - das betrifft insbesondere bildungsfernere Schichten. Ist aber das, was Ihre Fraktion vorschlägt, nämlich der Schutz der vulnerablen Gruppen, der Älteren und Vorerkrankten, tatsächlich ein gleich geeignetes, milderes Mittel? Wenn wir in dieser Situation allein durch den Schutz der vulnerablen Gruppen dazu beitragen wollten, dass keine Überlastung der Intensivstationen mehr droht, müssten wir Folgendes tun: Faktisch müssten wir für alle Älteren und Vorerkrankten Ausgangssperren verhängen, schlimmer als in Frankreich. Sie müssten zu Hause in ihrer Wohnung bleiben, dürften nicht mehr einkaufen, nicht in Fußgängerzonen oder überhaupt in die Öffentlichkeit gehen, sie dürften keine Verwandten mehr besuchen. Das wäre die Voraussetzung dafür, dass die vulnerablen Gruppen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit des Gesundheitssystems den von Ihnen geforderten Beitrag leisten. Würden wir es anders gestalten, wäre Ihr Vorschlag leider nicht gleich geeignet, weil er nicht dazu führen würde, dass eine Überlastung unseres Gesundheitssystems verhindert wird.

Er ist auch deshalb nicht gleich geeignet, weil es nicht nur um die vulnerablen Gruppen geht. Ein Fünftel aller, die nicht zu den vulnerablen Gruppen gehören, hat trotzdem erhebliche Symptome, und zwar auch Langzeitfolgen. Ich kenne aus meiner Region jemanden, der in der 1. Mannschaft des örtlichen Fußballvereins spielt und jetzt im Krankenhaus liegt - mit Ende 20! Niemand hätte damit gerechnet. Aber solche Fälle sind nicht selten, das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.

Wir haben uns deshalb entschieden, den Bereich der Freizeitgestaltung erheblich einzuschränken. Nach Abwägung aller gleich geeigneten zur Verfügung stehenden Mittel ist das nach unserer Überzeugung der geringste Eingriff.

Da geht es nicht darum, den Gastronomen oder Hoteliers zu sagen, sie hätten in der Vergangenheit schlecht gearbeitet oder nicht ausreichend Hygienemaßnahmen umgesetzt - das ist nicht der Fall. Sie haben sehr gut gearbeitet. Natürlich kann man auch nicht sagen, dass eine Gaststätte oder ein Hotel, die ordentlich geführt werden, mehr zum Infektionsgeschehen beitragen als eine Kita oder eine Schule. Es geht aber um die Frage: In welchem Bereich können wir die Kontakte verhältnismäßig wirksam reduzieren? Wenn wir jetzt den Bereich der Freizeitgestaltung herausgreifen und dessen Beschränkung in der Verordnung vorsehen, leisten die entsprechenden Branchen ein Sonderopfer für die Allgemeinheit. Natürlich hätte man auch andere Bereiche auswählen können, was aber erheblich schwerwiegendere Eingriffe bedeutet hätte. Deshalb haben diese Bereiche, die ein Sonderopfer für die Allgemeinheit leisten, auch Anspruch auf Entschädigung durch die Allgemeinheit. Diese Entschädigung wird erfolgen: Es wird eine Kompensation von Umsatzausfällen sowie eine Überarbeitung der Überbrückungshilfen geben, sodass wir den Menschen entgegenkommen, die jetzt für uns alle einen wichtigen Dienst leisten und für uns alle Einbußen in Kauf nehmen.

Meine Damen und Herren, ich bin fest davon überzeugt, dass die Corona-Pandemie eine Bewährungsprobe für unsere freiheitlichen Gesellschaften ist. Sie ist deshalb eine Bewährungsprobe für die freiheitlichen Gesellschaften, weil natürlich die Frage im Raum steht, ob autoritäre Regime wie das in China besser in der Lage sind, mit solchen Pandemien umzugehen - weil sie restriktiver durchgreifen können, lokal schärfere Maßnahmen, auch

Ausgangssperren etc., verhängen können, weil sie beispielsweise auf den Datenschutz keine Rücksicht nehmen -, oder ob es tatsächlich möglich ist, dass eine freiheitliche Gesellschaft wie die unsere eine solche Pandemie ebenso wirksam oder vielleicht sogar noch wirksamer bekämpfen kann. Ich bin fest davon überzeugt, dass unsere freiheitliche Gesellschaft zu diesem Kraftakt in der Lage ist. Sie ist deshalb dazu in der Lage, weil unsere Bürger in aller Regel und zum überwiegenden Teil verantwortlich handeln, wenn man ihnen die Situation auch richtig erklärt, weil unsere Bürger einen ethischen Zusammenhalt verspüren, aufeinander Rücksicht nehmen und nicht, wie es die AfD vorschlägt, auf Kosten der Älteren auf eine Freiheit der Jüngeren bestehen - denn das wäre unsolidarisch, das wäre Hedonismus und Egoismus und hat in diesem Land zum Glück keine Mehrheit.

Wir müssen den November nach meiner festen Überzeugung aber nicht nur dafür nutzen, die Zahl der Neuinfektionen zu reduzieren. Wir müssen den November auch dafür nutzen, unser Gesundheitssystem zu härten - mit einer Reihe von Maßnahmen, die verhindern, dass wir im Dezember und auch im Januar eine Art Jo-Jo-Effekt erleben.

Wie kann das gelingen? Wir müssen uns die Eindämmungsverordnung, die bislang galt und auch heute noch gilt, im Hinblick auf Dezember neu anschauen. Darin sind einige Lockerungen enthalten, die wir wahrscheinlich heute in Kenntnis des Infektionsgeschehens nicht mehr getroffen hätten. Wir müssen aber auch die Gesundheitsämter stärken. Ich finde den Vorschlag im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, der meines Wissens sogar von Brandenburg eingebracht wurde, sehr gut, auch Kurzarbeitern zu ermöglichen, dass sie etwas dazuverdienen, indem sie in den Gesundheitsämtern bei der Kontaktnachverfolgung helfen und Menschen informieren, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten.

Wir sollten auch noch einmal über die App sowie darüber reden, ob es angesichts der schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, die erforderlich sind, um eine Pandemie zu bekämpfen, nicht auch angezeigt ist, im Bereich des Datenschutzes etwas mehr zu ermöglichen, als es die App gerade zulässt.

Wir müssen auch unsere Teststrategie aktualisieren, weil jetzt flächendeckend Schnelltests zum Einsatz kommen können. Ich glaube, diese könnten einen wertvollen Beitrag insbesondere zum Schutz der vulnerablen Gruppen, der Krankenhäuser und der Pflegeheime sowie der älteren Menschen leisten.

Ich glaube, wenn wir diesen Monat konsequent nutzen, um Kontakte zu reduzieren und damit Neuansteckungen zu verhindern, aber auch um unser Gesundheitssystem widerstandfähiger zu machen, werden wir in den Dezember und den Januar in einer anderen Verfassung gehen und können weiter gewährleisten - wie es bislang immer der Fall war -, dass Deutschland die Pandemie dank seines starken Gesundheitssystems besser übersteht als viele andere Länder, die nicht über eine solche Struktur verfügen. - Vielen Dank.

Danke schön. - Das Wort erhält Herr Abgeordneter Vida von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich freue mich, dass es in den letzten Minuten möglich geworden ist,

zur Sachdebatte zurückzukehren und nicht dieses parteipolitische Hickhack zu spielen, das leider die gesamte Debatte wesentlich dominiert hat. Das ist nicht das, was die Bürger draußen an den Bildschirmen von uns erwarten.

Das Jahr 2020 wird - zumindest in der freiheitlichen Welt - als das Jahr mit den gravierendsten Einschränkungen seit vielen Jahrzehnten in die Geschichte eingehen. Es ist unser Auftrag, den Gesundheits- und Lebensschutz stets vornan zu stellen und dabei verhältnismäßige Abwägungen mit den übrigen Rechten vorzunehmen.

Diese übrigen Rechte haben es in sich: Berufsfreiheit, Freizügigkeit, Versammlungsrecht, Religionsausübung. Um das zu beurteilen, braucht es eine gesamtgesellschaftliche Debatte. Sie ist zu führen unter Einbeziehung aller gesellschaftlichen Kräfte, und in einer föderalen Republik ist das Spiegelbild dieser Kräfte nun einmal der Landtag.

Für BVB / FREIE WÄHLER steht die Beteiligung aller Fraktionen als Geschäfts- und Verhandlungsgrundlage vornan, wenn wir über weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie sprechen. Daher werte ich die heutige Debatte als ein Zeichen, als einen Schritt dahin. Hierfür braucht es aber keinen Dank seitens der Opposition, sondern das ist eine Selbstverständlichkeit. Wir gehen davon aus, dass das in Zukunft weiter ausgebaut wird. Die heute vorliegenden Anträge dienen dazu.

Meine Damen und Herren, bei sachlicher Betrachtung der Situation müssen wir feststellen, dass bereits seit Ende Juli die Infektionszahlen in Berlin gestiegen sind, erst langsam und seit Mitte September mit immer größerer Geschwindigkeit. Die Bundeshauptstadt wurde, für sich betrachtet, im Rahmen der zweiten Welle einer der bedeutendsten Corona-Hotspots Deutschlands.

Wir konnten feststellen, dass trotz der 200 000 Pendler die Zahlen für Brandenburg bis Mitte September noch recht gut aussahen. Vielleicht haben manche deshalb gehofft, dass Brandenburg verschont bleibt. Wir wissen nun, dass sich diese Hoffnung nicht erfüllt hat. Binnen anderthalb Monaten hat sich die tägliche Zahl der Neuinfektionen in etwa verzwanzigfacht, und zwar mit einer deutlich höheren Infektionsquote, als dies etwa die Testanstiegsquote erklären würde.

In den letzten Wochen verschiebt sich zudem das Infektionsgeschehen leider wieder zunehmend in Richtung der älteren und damit gefährdeteren Bevölkerung. Täglich steigt die Zahl von Covid-19-Patienten mit intensivmedizinischer Behandlung um etwa 7 % und hat den entsprechenden potenzierenden Effekt. Zwar können sich die Krankenhäuser heute noch gut um Patienten kümmern und gibt es auf den Intensivstationen freie Kapazitäten; doch sollte sich der Anstieg der Infektionszahlen weiterhin annähernd exponentiell fortsetzen, wird das Gesundheitswesen in wenigen Wochen an seine Kapazitätsgrenzen stoßen, wenn auch wahrscheinlich nicht zuerst in Brandenburg; dafür aber in Berlin - und danach auch in Brandenburg.

Genau deswegen braucht es Maßnahmen. Wir haben immer gesagt, dass wir die Maßnahmen an das lokale Infektionsgeschehen koppeln wollen. Dass dies nun angesichts der regionalen Situation in Brandenburg notwendig ist, ist bei rationaler Betrachtung vor dem Hintergrund der erheblich gestiegenen Zahlen wohl nicht in Zweifel zu ziehen.

Es stellt sich also weniger die Frage, ob etwas getan werden muss, sondern welche Maßnahmen sinnvoll erscheinen. Deswegen ist es auch richtig und wichtig, dass es in diesem Haus einen

großen Konsens gibt, entschieden dem Geschwätz entgegenzutreten, dass es im Sommer ja nur so und so viele Neuinfektionen gegeben habe. Es gibt einen Konsens, der Sichtweise entgegenzutreten, es sei besonders kühn, wenn man sich einer Maskenanordnung widersetzt. Diese Leute wollen nicht einsehen, dass das Wirken von Maßnahmen sich gerade auch in sinkenden Infektionszahlen zeigen kann und dass sich die Notwendigkeit von wiederaufzunehmenden Maßnahmen in dem Anstieg von Zahlen begründet. Wer hier abwiegelt und verharmlost, mag Schlagzeilen für sich produzieren, gefährdet aber im Ergebnis Menschenleben.

Die Voraussetzungen für eine Entscheidungsfindung sind jetzt deutlich besser als im März. Wir haben es bei Covid 19 nicht mehr mit einer unbekannten Gefahr zu tun - zwar mit einer großen, aber eben nicht unbekannten Gefahr. Damals, vor einem halben Jahr, beruhten die Maßnahmen notgedrungen noch auf Mutmaßungen. Dabei wurde immer vom schlimmsten Fall ausgegangen, und das war damals auch verhältnismäßig.

Wir verfügen in Deutschland mittlerweile über statistische Daten mit einer Stichprobengröße in den Zigtausenden, auf die wir unsere Entscheidung stützen können. Das sollten wir nutzen, um auch in der Krise Maßnahmen einer rationalen, auf Fakten basierenden Prüfung zu unterziehen. Unnötige wirtschaftliche Schäden sind dabei zu vermeiden.

Daher sagen wir ganz klar, dass viele in der Debatte befindlichen Maßnahmen unseres Erachtens nachvollziehbar und sinnvoll sind: Privathaushalte sollen Familienfeiern einschränken, Altenheime sollen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner ergreifen, und der Infektionsschutz am Arbeitsplatz sollte verbessert werden. Wo es geht, sollen Homeoffice-Lösungen ermöglicht werden, und im Freizeitbereich soll das Angebot reduziert werden. Das sind Maßnahmen, die sich mit den Zahlen des RKI rechtfertigen lassen. Ich erlaube mir hierbei den Hinweis, dass wir als BVB / FREIE WÄHLER bereits im März dieses Jahres die Ausweitung der Homeoffice-Möglichkeiten eingefordert haben.

Durchaus kritisch zu hinterfragen ist, welche Fortschritte seitdem im Bereich der digitalen Infrastruktur erzielt worden sind. Inwiefern hat sich Deutschland seit dem Frühjahr in diesem Bereich besser aufgestellt, nach dem, was alle gefordert und versprochen haben? Geschehen ist in diesem Bereich wenig, obwohl man ahnte oder zumindest ahnen musste, dass eine zweite Welle kommen würde.

Eine konsequente Beachtung der Maskenpflicht im Einzelhandel, besondere Vorsicht gegenüber Risikogruppen, Vermeidung größerer Gruppen, Schließung von besonders infektionsgeneigten Einrichtungen - das sind Maßnahmen, die verhältnismäßige Opfer abverlangen und auf große Akzeptanz in der Bevölkerung stoßen; denn sie beziehen sich auf Bereiche, in denen nachweislich verhältnismäßig viele Ausbrüche mit einer hohen Zahl an Infizierten stattfinden.

Würden sich nun die Maßnahmen, die von der Bundesregierung und wahrscheinlich auch von der Landesregierung vorgeschlagen werden, auf diese Bereiche beschränken, hätten sie unsere unumwundene Zustimmung. Doch bei einigen der vorgeschlagenen Maßnahmen ist das unseres Erachtens nicht der Fall.

So sollen auch Gastronomie und Gastgewerbe weitgehend heruntergefahren werden, und das für mindestens einen Monat. Da stellt sich die Frage nach dem Grund und auch nach der Geeignetheit und Erforderlichkeit dieser Maßnahme. Laut den Zahlen

des Robert Koch-Instituts waren Beherbergung und Gastronomie für die Ausbrüche der letzten Wochen kaum von Bedeutung. Selbst zusammengenommen verantworteten sie nur einen Bruchteil der Infektionen des restlichen Freizeitbereichs. Im Vergleich zu den Ausbrüchen in Altenheimen, auf der Arbeit und im privaten Bereich ist ihr Anteil praktisch bedeutungslos.

Rechtfertigt eine Reduktion der Ansteckung um etwa 1,5 % die Schließung von etwa 5 % der Wirtschaftsleistung? Offensichtlich basiert die geplante Stilllegung von Gastronomie und Gastgewerbe nicht auf den vorliegenden Zahlen des RKI zum Infektionsgeschehen und ist daher nicht verhältnismäßig; denn wenn man die Gaststätten isoliert betrachtet, sind diese Ursprung von nur 0,5 % der Infektionen. Daher bringen wir als BVB / FREIE WÄHLER einen Antrag zur Offenhaltung der Restaurants und Cafés ein.

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Bitte schön.

Herr Vida, Sie haben gerade eine Studie des RKI zitiert, in der vermerkt ist, dass die Gaststätten nur zu 1,5 % zum Infektionsgeschehen beitragen. Ist Ihnen bekannt, dass in dieser Studie bei 75 % der Ansteckungen überhaupt nicht der Grund vermerkt wurde, weil einfach unbekannt ist, wo sich die Menschen anstecken?

Die nächsthäufige Kategorie dieser Studie ist das häusliche Umfeld. Da wir aber nun wissen, dass sich Mutti nicht einfach bei Vati ansteckt, wenn keiner zuvor infiziert war, ist es auch keine weiterführende Information, wenn man das häusliche Umfeld als Grund nimmt.

Mit anderen Worten kann man dieser Studie, die Sie für Ihren Antrag als Begründung heranziehen, nicht ernsthaft entnehmen, wo sich die vielen Menschen angesteckt haben. Wir können natürlich sagen: „Hier und da wird sich nicht angesteckt“, aber wir haben heute 18 000 Neuinfektionen. Wo kommen die her?

Bitte schön, Herr Vida.

Herr Abgeordneter Redmann, Ihre Ungeduld verschafft mir mehr Redezeit, insofern bin ich dafür sehr dankbar. Ich hätte diese Ausführungen selbstverständlich ohnehin noch gemacht, gehe jetzt aber davon aus, dass sie mir nicht auf meine Redezeit angerechnet werden.

Ich kann Ihnen sagen, woher ich das habe bzw. warum wir der Auffassung sind, dass das der richtige Schritt ist. Es ist eben nicht so, Herr Redmann, dass Sie pauschal sagen können: 75 % sind unbekannt, und deswegen schließen wir dort einfach. - Sie müssen den Nachweis liefern, dass dort ein besonders erhöhtes Infektionsrisiko vorliegt. Genau so ist es!

Hierzu erlaube ich mir einen Verweis auf das gemeinsame Positionspapier von Wissenschaft und Ärzteschaft zum Umgang mit Covid-19 von gestern oder vorgestern. Da heißt es:

„Gesellschaftlich und infektionsepidemiologisch ist es besser, wenn Menschen sich in öffentlichen Räumen mit Hygienekonzept unter optimalen Bedingungen treffen, als dass sich die sozialen Begegnungen in vergleichsweise weniger sichere private Innenräume

- Sie haben das als „Mutti und Vati“ bezeichnet -

verlagern.“

Dieses Positionspapier der Kassenärztlichen Bundesvereinigung repräsentiert 30 ärztliche Berufsverbände und sollte Gehör finden. Schließen wir die Gaststätten, dann kann genau das passieren, was wir nicht wollen: Statt im sicheren öffentlichen Raum trifft man sich ohne Abstand und ohne Maske privat - Mutti und Vati eben - und ist bis spät in die Nacht gesellig beisammen. Das wäre aber in der Pandemiebekämpfung das Schlechteste, was passieren kann.

Hier wurden seinerzeit erhebliche Hygienekonzepte von den Restaurants gefordert. Diese wurden aufgestellt, und sie wirken auch. Es wird aber ignoriert, dass diese Konzepte mehr wirken als die in anderen Bereichen. Sie jedoch schaffen Substitutionseffekte, indem Sie die in sicherer Umgebung erfolgten Kontakte in nicht kontrollierbare Bereiche verlagern, nämlich in den privaten Bereich, wo diese Sicherheiten nicht gegeben sind. Deswegen ist diese Maßnahme nicht nur nicht erforderlich, sondern eventuell sogar noch nicht einmal geeignet, weil sie durch die Substitutionseffekte ein viel höheres Risiko nach sich ziehen.