Protokoll der Sitzung vom 17.12.2020

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vogelsänger, im Streckenabschnitt der A 10 von Kilometer 45,525 bis Kilometer 59,450 wurden Erhaltungsmaßnahmen zur Umrüstung der Fahrzeugrückhaltesysteme und zur punktuellen Erneuerung der Fahrbahndecke mit der Sanierung von Fugen, Kanten und Rissen durchgeführt. Bestandteil dieser Maßnahmen waren auch das Errichten, Betreiben und Unterhalten einer Stauvorwarnanlage auf beiden Richtungsfahrbahnen sowie die Herstellung und der Rückbau von Mittelstreifenüberfahrten.

Momentan läuft der Rückbau der temporären Schutzeinrichtung auf beiden Richtungsfahrbahnen. Der Rückbau der Verkehrssicherung wird bis zur Verkehrsfreigabe, die für den 23. Dezember 2020 vorgesehen ist, abgeschlossen. - Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage 325 (Brunnenbohrungen auf dem Tesla- Gelände) der Abgeordneten Kathleen Muxel von der AfD-Fraktion. Bitte.

Es geht um das Tesla-Gelände in Freienbrink, Gemarkung Grünheide.

Ich frage die Landesregierung: Werden aktuell - also im Dezember 2020 - oder wurden im November 2020 Brunnenbohrungen auf dem Gelände vorgenommen? Oder ist der Landesregierung bekannt, dass dort Bohrungen oberhalb der Wasserschichten von 10 m getätigt werden? Ich frage speziell den Bereich zwischen den Schienen und der großen Halle an, die dort jetzt gebaut wird.

Herr Minister Vogel steht schon am Rednerpult. Er beantwortet die Frage für das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte schön.

Frau Präsidentin, vielen Dank. - Ja, Frau Muxel, zurzeit werden Brunnenbohrungen auf dem Tesla-Gelände durchgeführt.

Zur Erläuterung: Das Bundesimmissionsschutzgesetz fordert für Anlagen, die der europäischen Industrieemissionsrichtlinie unterliegen, im Rahmen der Anlagegenehmigung die Erstellung eines Ausgangszustandsberichts. Dieser Ausgangszustandsbericht soll den Zustand des Bodens und des Grundwassers auf dem Anlagengrundstück vor Anlagenerrichtung dokumentieren und

dient als Vergleichsmaßstab für die Rückführungspflicht bei endgültiger Einstellung des Anlagenbetriebes. Für die Erstellung dieses Ausgangszustandsberichts werden gegenwärtig Pegelbrunnen errichtet, um den Zustand des Bodens und des Grundwassers zu dokumentieren. Die Brunnen dienen nicht der Gewässerbenutzung, also nicht der Entnahme oder Einleitung von Wasser für Nutzungszwecke, sondern ausschließlich der vorgeschriebenen Umweltüberwachung.

Sie haben eine Nachfrage. Bitte schön.

Wie viele Pegelbrunnenbohrungen werden auf der Seite gerade durchgeführt? Auf welcher Höhe bewegen wir uns? Bewegen wir uns unter 12 m oder unter 15 m oder sind wir bereits bei 40 m?

Dazu kann ich Ihnen gegenwärtig keine Auskunft geben, weil ich die Information hier nicht vorliegen habe. Die reiche ich Ihnen gerne nach.

Die Frage 326 (Entschädigungsleistung für die Zeit der Quaran- täne) vom Abgeordneten Ingo Senftleben wird schriftlich beantwortet; er hat darum gebeten.

Wir kommen zur Frage 327 (Flächenausschluss für Windkraft durch Drehfunkfeuer), die der Abgeordnete Clemens Rostock für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt.

Bei Drehfunkfeuern handelt es sich um Anlagen, die ein Funksignal aussenden, um Flugzeugen Orientierung zu geben - ähnlich wie bei einem Leuchtturm. Es handelt sich um eine inzwischen veraltete Navigationstechnik, die heute nur noch als Back-up für moderne Technik genutzt wird. Die Deutsche Flugsicherung verlangt für Windkraftanlagen einen Mindestabstand von 15 km zu diesen Drehfunkfeuern. Damit werden große Flächen für die Windkraft ausgeschlossen.

Ich frage die Landesregierung: Ist absehbar, wann der Flächenausschluss für Windkraft durch Drehfunkfeuer aufgehoben bzw. verkleinert wird?

Es antwortet Herr Minister Beermann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rostock, bei der Errichtung von Windenergieanlagen im Umfeld von Drehfunkfeuern ist das Bauverbot des § 18a Luftverkehrsge- setz zu beachten. Im sogenannten Anlagenschutzbereich dürfen

keine Bauwerke errichtet werden, die Flugsicherungseinrichtungen stören können.

Die Entscheidung darüber, ob die Flugsicherungseinrichtung gestört werden kann, trifft das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das BAF, auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation. Bei Drehfunkfeuern wird eine Fläche mit einem Umkreis von 15 km als das Gebiet betrachtet, in dem Bauwerke störend auf das Drehfunkfeuer wirken können. Dies bedeutet jedoch kein generelles Bauverbot in diesem Umkreis, sondern es erfolgt eine Einzelfallentscheidung für das jeweilige Bauwerk, die jeweilige Windkraftanlage.

Je näher das Bauwerk an der Flugsicherungseinrichtung und je mehr Bauwerke im Anlagenschutzbereich errichtet werden sollen, umso größere Störpotenziale sind zu erwarten, die zu einem Bauverbot führen können.

Für die Abwicklung des Luftverkehrs wird zukünftig verstärkt die Satellitennavigation eingesetzt. Dies entspricht dem „Performance Based Navigation“-Konzept der Europäischen Kommission. Eine wichtige Säule in diesem Konzept ist das Satellitennavigationssystem Galileo, das unter den Navigationssystemen langfristig deutlich an Bedeutung gewinnen wird.

In gleichem Maße ist ein Rückbau von Drehfunkfeuern vorgesehen. Ein vollständiger Rückbau ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht geplant, da diese Technik als Rückfallebene weiterhin vorgehalten werden soll. Des Weiteren wird gegenwärtig die Berechnungsformel für konventionelle Drehfunkfeuer überarbeitet, um den Störbeitrag durch Windkraftanlagen genauer berechnen zu können. In Abhängigkeit von der eingesetzten Technik bei den Drehfunkfeuern sind unterschiedlich große positive Effekte zur Errichtung weiterer Anlagen im Bauschutzbereich zu erwarten. Ob dadurch im Bereich der einzelnen Flugsicherungsanlagen mehr Windenergieanlagen zulässig sein werden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abschätzbar. - Vielen Dank.

Es gibt eine Rückfrage dazu. Bitte schön.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Sie haben von konventionellen Drehfunkfeuern gesprochen. Da gibt es auch technische Entwicklungen. Gibt es sozusagen Nachrüstungen oder technische Entwicklungen bei den Drehfunkfeuern, die ermöglichen, dass die Abstände kleiner werden?

Ich habe jetzt leider keinen Überblick dazu. Ich glaube, entscheidend ist, dass die 15-km-Betrachtung kein pauschales Bauverbot bedeutet. Es handelt sich vielmehr um eine Einzelfallentscheidung unter den dargestellten Bedingungen und Aspekten, die zu berücksichtigen sind. Wenn es dort technische Neuerungen gibt - ich gehe der Frage gerne nach -, mag das sicherlich in eine solche Einzelfallentscheidung mit einfließen.

Es gibt noch eine Rückfrage vom Abgeordneten Vida. Bitte.

Zu dieser Fragestellung des ENERTRAG-Geschäftsbesorgers ist doch noch mal ein Nachfassen erforderlich.

Herr Minister, Sie haben ausgeführt, dass Ihnen die Planungen nicht genau bekannt sind. Sind Ihnen Rechtsetzungen bzw. Überlegungen auf Bundesebene bekannt - etwa unter Bezugnahme auf das nicht definierbare Schlagwort der nationalen Sicherheit, mit der der Windkraftausbau ab nächstem Jahr gerechtfertigt werden soll -, entgegen allen technischen und sicherheitsrelevanten Regeln und entgegen allem technischen Sachverstand Regelungen aufzuweichen? Sind Ihnen auf Bundesebene dahin gehende Entwicklungen bekannt? In anderen Bereichen passiert das ja leider auch.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Vida, leider ist mir das zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt. Aber ich werde auch dieser Frage gerne nachgehen.

Danke schön. Die Frage 328 wurde getauscht mit der Frage 356 (Sollen Abschiebungen nach Syrien möglich sein?). Sie wird gestellt von der Abgeordneten Andrea Johlige, Fraktion DIE LINKE. Bitte.

Im Vorfeld der Innenministerkonferenz hat der brandenburgische Innenminister geäußert:

„Die Koalition in Brandenburg ist sich einig, dass vollziehbar ausreisepflichtige Intensivtäter prioritär abgeschoben werden sollen.“

Hintergrund ist der Vorschlag von CSU-Bundesinnenminister Seehofer, bei Straftätern aus Syrien künftig eine Abschiebung zu prüfen, obwohl dorthin bis zum Jahresende wegen der schlechten humanitären Lage ein genereller Abschiebestopp gilt. Das Auswärtige Amt beschreibt Syrien in seinen Lageberichten als unsicheres Land.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie hinsichtlich der Aufhebung eines generellen Abschiebestopps nach Syrien?

Es antwortet für das Ministerium des Innern und für Kommunales Herr Minister Stübgen. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Johlige, im Land Brandenburg leben derzeit ein als Gefährder eingestufter syrischer Staatsbürger und elf Straftäter syrischer Staatsangehörigkeit, von denen sich vier in Haft befinden.

In Anbetracht dieser und der bundesweit festzustellenden Zahlen habe ich eine unreflektierte Verlängerung des Abschiebestopps abgelehnt. Ich begrüße daher die Entscheidung der Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche, den generellen Abschiebestopp nicht zu verlängern.

Stattdessen muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Dabei wird die differenzierte Lagebewertung für Syrien durch das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen, EASO, den Ausschlag geben. Diese Stelle sieht übrigens auch die Lage in Afghanistan und im Irak differenzierter als das Auswärtige Amt - bedauerlicherweise, muss ich hinzufügen.

Klar ist: Abschiebungen können nur durchgeführt werden, wenn auch die faktischen Voraussetzungen gegeben sind, also etwa die grundsätzliche Einreisemöglichkeit oder bestehende Flugverbindungen. Allerdings möchte ich an dieser Stelle auch daran erinnern, dass Hunderte Syrer jedes Jahr ihre Heimat besuchen, obwohl sie in Deutschland und Europa einen subsidiären Schutzstatus haben. Sie reisen nicht nur problemlos nach Syrien ein, sondern kommen auch unbeschadet wieder nach Deutschland zurück.

Deshalb kann die Ausweisung bei gleichzeitig fehlendem Abschiebestopp ein wirksames Mittel bei denjenigen syrischen Staatsangehörigen sein, die in Deutschland eine oder mehrere schwere Straftaten begangen haben, oder bei denjenigen, bei denen die Verfassungsschutzorgane so etwas befürchten. Denn auch wenn eine Abschiebung derzeit aufgrund verschiedener Hindernisse nicht möglich ist, kann eine Ausweisung zumindest eine freiwillige Rückkehr in die Heimat oder in ein anderes aufnahmebereites Land nahelegen.

Aus diesem Grund begrüße ich die Entscheidung der Innenministerkonferenz ausdrücklich. Sie ist das richtige Signal an diejenigen, die unsere Rechtsordnung nicht anerkennen und den Gaststatus massiv missbrauchen. - Danke.

Frau Abgeordnete, Sie haben eine Frage dazu.

Ja, ich habe zwei Nachfragen. Zur ersten Nachfrage: Ich hatte nicht nach Ihrer persönlichen Meinung gefragt, sondern nach der der Landesregierung. Meine Frage ist, ob diese Haltung, wonach künftig Abschiebungen nach Syrien möglich sein sollen, mit den Koalitionspartnern, insbesondere mit der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, abgestimmt ist.

Meine zweite Nachfrage lautet: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie dafür sind, dass Menschen in den möglichen Tod abgeschoben werden? Ich möchte gerne wissen, wie Sie das mit Ihrem christlichen Weltbild vereinbaren können.

Herr Minister, bitte.

Zu Ihrer ersten Frage: Die Haltung der Landesregierung haben Sie in Ihrer Frage so schön zitiert, dass ich sie nicht wiederholen

muss. Ich bestätige sie nur. Das ist die Haltung der Landesregierung: bevorzugte Abschiebung von ausreisepflichtigen Intensivtätern, Mehrfachstraftätern, Gefährdern etc. Das ist die Haltung der Landesregierung.

Zur zweiten Frage: Ich weiß nicht, ob ich das als Unterstellung von Ihnen ansehen soll. Aus Deutschland wird nie jemand in den sicheren Tod abgeschoben, niemals. Das ist seit dem Krieg nicht passiert und das wird auch nicht passieren. Im Übrigen: Das würde auch der Bund verhindern, wenn irgendjemand in einem Bundesland auf solch eine Schnapsidee käme.

Ich habe von etwas ganz anderem gesprochen. Wir haben die Situation, dass die Innenministerkonferenzen seit neun Jahren zweimal jährlich - nämlich auf der Frühjahrstagung und auf der Herbsttagung - einen generellen Abschiebestopp nach Syrien beschließen, weil dort Bürgerkrieg herrscht. In neun Jahren hat sich die Situation in Syrien allerdings etwas verändert. Nun ist Syrien alles andere als ein sicherer, blühender Rechtsstaat und weit davon entfernt; das weiß jeder von uns.