dass Beteiligung mehr ist als zuhören. Genau deswegen würde mir jedes Verständnis dafür fehlen, wenn eure Regierung am Freitag im Bundesrat keine Kritik an der nun vorgelegten Formulierung der Bundesregierung üben würde.
Drittens: Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. - So steht es im Gesetzentwurf der Bundesregierung. Auch diese Formulierung bleibt weit hinter der Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und im Übrigen auch hinter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurück. Außerdem ist es eine vollkommen inhaltsleere Formulierung, weil Verfassungsgüter in einem Konfliktfall ohnehin angemessen gegeneinander abzuwägen sind, wie das Aktionsbündnis für Kinderrechte argumentiert. Das „angemessen“ in der Formulierung des Gesetzentwurfs muss daher dringend durch den Kindeswohlvorrang ersetzt werden.
Liebe Abgeordnete, nach knapp 30 Jahren Debatte haben wir nun endlich real die Möglichkeit, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Lassen Sie uns diese Chance nutzen und darauf hinwirken, dass diese Grundgesetzänderung so ausgestaltet wird, dass die Rechte von Kindern auch tatsächlich gestärkt werden.
Und an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD und der Grünen, gerichtet möchte ich daran erinnern, dass wir bereits im Jahr 2017 hier miteinander darüber diskutiert haben, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, und damit im Übrigen auch der Landesregierung für ihr Agieren im Bundesrat den Rücken gestärkt haben. Genau dazu haben Sie auch heute wieder die Chance. Dafür müssen Sie nur unserem Antrag zustimmen. - Vielen Dank.
So, es wird alles ein wenig konfus. - Jetzt, wurde mir gerade gesagt, spricht als Nächste die Abgeordnete Poschmann für die SPD-Fraktion.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Darin sind wir uns doch alle einig: Kinderrechte sind Menschenrechte. So steht es in unserem Koalitionsvertrag. So stand es in dem gemeinsamen Antrag, der in der letzten Wahlperiode von SPD, Linken und Grünen in diesem Hause verabschiedet wurde. Im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurden nunmehr die wesentlichen Weichen für eine Änderung des Grundgesetzes gestellt, in deren Folge Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden sollen. An dieser Stelle möchte ich mich zunächst bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendabteilung des MBJS und bei Frau Ministerin Ernst bedanken, denn sie haben im Sinne des damaligen Landtagsbeschlusses beharrlich und konsequent die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorangetrieben.
Meine Damen und Herren, die Position der SPD-Fraktion im Bund und in den Ländern in der Frage der Kinderrechte war und ist eindeutig: Kinderrechte gehören in das Grundgesetz, denn Kinder und Jugendliche haben das Recht, gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft zu sein. Sie haben das Recht, Teil des Gesetzes zu sein. Warum? Kinder brauchen einen besonderen Schutz, da sie anders als andere Grundrechtsträger ihre Rechte nicht selbst einfordern können. Sie zu schützen und ihnen gleichzeitig die Möglichkeit zu geben, ihre Zukunft aktiv mitzubestimmen, ist nur eine logische Folge. Beteiligung hat dabei eine elementare Bedeutung. Dass dies nicht nur erwünscht ist, sondern
auch konsequent eingefordert wird, zeigt uns beispielsweise die Fridays-for-Future-Bewegung eindrucksvoll.
Meine Damen und Herren, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte junger Menschen haben in Brandenburg richtigerweise einen herausgehobenen Stellenwert. Denken wir hier beispielsweise ganz konkret an § 18a, der die Jugendbeteiligung in der Kommunalverfassung festschreibt. Denken wir auch an Art. 27 unserer Landesverfassung, in dem bereits umfassend der Schutz und die Erziehung von Kindern und Jugendlichen verankert ist. Oder denken wir an unseren jüngsten Beschluss zur Etablierung eines Kinder- und Jugendbeauftragten. Beteiligung ist auch ein elementarer Baustein für Kindesschutz und Kindeswohl.
Die Bundesregierung hat am 20. Januar dieses Jahres einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Kinderrechte nun endlich ins Grundgesetz aufnehmen soll. Das ist grundsätzlich ein Grund zur Freude, denn dadurch erhalten Kinder und Jugendliche endlich den Verfassungsrang, den sie verdienen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD hat von Anfang an für ein Recht auf Schutz vor Gewalt, für das Recht auf Bildung, intensive Förderung und eine stärkere Beteiligung gestritten und gekämpft. Das ist Teil unserer Geschichte. Heute allerdings liegt der Gesetzentwurf mit der Formulierung für Kinderrechte im Grundgesetz vor. Wir wissen, dass die Koalitionspartner im Bund hart gerungen haben - um jedes Wort, um jedes Satzstück der jetzt vorliegenden Fassung zur Änderung des Artikels 6. Und es ist kein Geheimnis, dass die SPD im Land Brandenburg, aber auch im Bund für weitergehende Formulierungen gekämpft hat.
Ungeachtet aller Kritik an der Reichweite dieser Gesetzesinitiative ist sie ein wichtiger, entscheidender Schritt. Vor diesem Hintergrund und in Anbetracht der langjährigen Beratungen auf Bundesebene haben wir uns als Koalition darauf verständigt, dass wir hier und heute kein Signal für weitergehende Formulierungsvorschläge senden werden. Daran halte ich mich, denn Verabredungen sind einzuhalten. Daher lehnen wir den vorliegenden Antrag ab.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Liebe Zuschauer am Livestream! Heute steht ein Thema auf der Tagesordnung, das in zweierlei Hinsicht höchst bedenklich, ja sogar gefährlich ist. Gefährlich deswegen, weil es für viele Menschen nicht leicht zu durchschauen ist, welche Ziele unsere staatlich alimentierten Gesellschaftsarchitekten des Grauens damit verfolgen. Kinderrechte im Grundgesetz verankern - das hört sich für den arglosen Bürger erst einmal ganz toll und nachvollziehbar an. Aber genau diesen Umstand wollen sich die Altparteien in ihrem Verbund aus Regierungsparteien und Scheinopposition zunutze machen.
Schon im Dezember 2019 regte sich im Bundestag Widerstand gegen das Vorhaben, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Damals sprachen sich Abgeordnete von Union, FDP und
AfD gegen einen Gesetzentwurf zur Verankerung im Grundgesetz aus. Auch interessant: dass damals trotz Sympathien für die absurden Träume der Urheber die SPD in der Ausschussabstimmung dagegen votierte. Schon von daher darf man auf das Abstimmungsverhalten von SPD und der regierungsverhafteten CDU zu diesem Thema am heutigen Tage gespannt sein. Wirft man die damaligen Bedenken einfach über Bord und entscheidet sich eher für Machterhalt statt für Kindeswohl?
Angestoßen wurde dieser Taschenspielertrick damals, wir ahnen es bereits, von den Bündnisgrünen. Es müsste doch mit dem Teufel zugehen, wenn man nicht auch mit der heuchlerischen Sorge um das Wohl von Schutzbefohlenen die deutsche Gesellschaft spalten und umerziehen könnte. Angesichts des 30. Jahrestages der UN-Kinderrechtskonvention schien der Zeitpunkt gekommen, um scheinheilig in das Verkündungshorn zum Schutze unserer Kinder zu blasen. Die Protagonisten dieses hinterhältigen Manövers gehen natürlich äußerst geschickt vor. Sie zeichnen ein düsteres Bild unseres zivilisierten Staates, das an einen Dritte-Welt-Staat erinnert, in dem Kinderarbeit, Kindesmisshandlung und -züchtigung eher die Regel als die Ausnahme sind.
Wohl wissend, dass unsere Kinder schon jetzt uneingeschränktes Verfassungsrecht genießen, werden die Kulturmarxisten nicht müde, zu versuchen, die Lufthoheit über den Kinderbetten, wie es Olaf Scholz einmal nannte, zu erreichen. Ihnen scheint Artikel 6 des Grundgesetzes mit den Absätzen 1 und 2 ein besonderer Dorn im Auge zu sein, stehen danach doch Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung und werden Pflege und Erziehung der Kinder als natürliches Recht der Eltern und als ihnen zuvörderst obliegende Pflicht verbrieft. Eine Erweiterung des zweiten Absatzes braucht es also nicht - es sei denn, man benötigt ein Einfallstor.
Eine explizite Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz würde unweigerlich zu einem Konflikt zwischen Staat und Eltern führen, da man dem Staat und seinen Institutionen sowie sogenannten NGOs und zivilgesellschaftlichen Vereinen eine Handhabe über unsere Kinder ermöglichen würde, die man nur als gefährlich bezeichnen kann. Mit allen möglichen per Gesetz verankerten Kinderrechten ließen sich schwerste Eingriffe in die Vater-Mutter-Kind-Familie von ideologischer Fremdbestimmung bis hin zur Inobhutnahme von Schutzbefohlenen durchsetzen. Hier sei nur die Handreichung „Ene, mene, muh“ der berühmt-berüchtigten Amadeu Antonio Stiftung erwähnt, in der zum Beispiel Erzieher angehalten werden, ein besonderes Augenmerk auf Mädchen mit Zöpfen und sportliche Jungs zu legen, die besonders unauffällig sind und besonders gut spuren. Dies könne ein Hinweis auf Rechtslastigkeit und völkisches Gedankengut sein. Das ist zwar nur ein Fallbeispiel, zeigt aber deutlich das schizophrene Weltbild der Verfasser. Dieser schon nahezu krankhaft anmutende Aktionismus von sogenannten Aktivisten und Bündnissen der Zivilgesellschaft sollte bei jedem vernunftorientierten Menschen die Alarmglocken schrillen lassen und zur uneingeschränkten Vorsicht und Wachsamkeit führen.
Angesichts dieser Fakten kann man sich nicht des Eindrucks erwehren, dass es Ihnen in Wirklichkeit nicht um die Umsetzung von Kinderrechten, sondern vielmehr um das Kreieren von „rechten Kindern“ geht. So wäre vielleicht der Weg frei, um diversen Lebensgemeinschaften von staatlicher Seite zum lang ersehnten Nachwuchs zu verhelfen. Mit der von Ihnen angestrebten Grundgesetzänderung würde dem Staat ein Instrument in die Hand gegeben, mit dem er uneingeschränkt noch tiefer in die Privatsphäre der Keimzelle unserer Gesellschaft, der Familie, eingreifen und sein zerstörerisches Werk unter dem Deckmantel von Buntheit, Toleranz und Gleichheit fortführen könnte.
Wenn die Kinder unseres Landes noch eines Rechtes bedürfen, dann ist es das Recht, von ihren indoktrinierenden und familienverachtenden Angriffen verschont zu bleiben, werte Altparteien. Als AfD-Fraktion werden wir uns vehement gegen die Zerstörung der traditionellen Familie stellen und verhindern, dass Kinder zum Spielball und zur Handelsware einer von links-grünen Fantastereien dominierten Gesellschaft werden.
Im Namen meiner Fraktion bedanke ich mich an dieser Stelle auch einmal ausdrücklich bei all den mutigen Menschen und Vereinen, die sich mit ihrem Engagement und ihrem unerschrockenen Kampf gegen die politische Ausbeutung und Instrumentalisierung von Kindern einsetzen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Augustin für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ist besonders auf Bundesebene, aber auch hier im Landtag schon mehrfach thematisiert worden. Ich erinnere mich sehr gut daran, dass ich in der letzten Legislaturperiode - die Debatte wurde von Vorrednerinnen und Vorrednern schon angesprochen - auch dazu gesprochen habe. Aus verschiedenen Gründen, aber nicht, ohne das Vorhaben durchaus verständlich zu finden, haben wir den Antrag von Rot-Rot unter Beteiligung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN damals abgelehnt. Ich habe der Kollegin Gerrit Große im Nachgang, als die Forderung, Kinderrechte im Grundgesetz festzuschreiben, Einzug ins Bundestagswahlprogramm der CDU/CSU fand, gesagt, dass ich mich sehr gefreut habe. Insofern fand die Debatte auch einen guten Fortgang. Auch im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD wurde es vereinbart; auch das hat mich sehr gefreut.
Der Prozess der Umsetzung hat dennoch gedauert. Dass es unterschiedliche Ansichten zur Ausgestaltung gibt, zeigt ja auch der heute debattierte Antrag. Voranstellen möchte ich, dass dabei sicher jeder von uns die Wahrung der Interessen der Kinder und Jugendlichen im Sinn hat. Aber nicht jeder Vorstoß dazu ist letztlich auch dienlich. So sinnvoll und richtig es ist, die Rechte der Kinder zu stärken und mit einer Verankerung im Grundgesetz umzusetzen, kann nicht ausgeblendet werden, was damit verbunden ist und welche Schwierigkeiten die Ausgestaltung mit sich brachte.
Die vom Koalitionsausschuss des Bundes beauftragte Arbeitsgruppe aus Union und SPD hat sich im Januar endlich auf eine Formulierung zur Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz verständigen können. Kurz darauf, am 20. Januar, hat die Bundesregierung den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur ausdrücklichen Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz beschlossen. Die Freude über das erreichte Ziel und damit über die Umsetzung eines Koalitionsvorhabens wurde in den unterschiedlichsten Presseerklärungen diverser Politiker deutlich. So freute sich zum Beispiel Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und betonte, dass dies ein Erfolg sei. Ich zitiere:
„Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten. Es ist wichtig, dass wir dafür das gesellschaftliche Bewusstsein schärfen und die Rechte der Kinder überall
sichtbarer machen - vor allem endlich auch im Grundgesetz, unserem Wertekompass. Deswegen ist es ein Erfolg, dass wir heute eine weitere Hürde auf unserem Weg, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, genommen haben. Jetzt sind Bundestag und Bundesrat am Zug, um dieses historische Vorhaben weiter voranzubringen.“
Ja, liebe Oppositionsfraktionen, ich weiß, so manchem geht dies noch nicht weit genug. Auf dem Weg zur erzielten Einigung wurden aber verschiedene Aspekte sehr gründlich abgewogen. Mit der Einigung wird endlich eine jahrzehntelange Debatte um die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz beendet. Uns als Unionsfraktion war es dabei auch wichtig, dass in der Formulierung gleichzeitig die Erstverantwortung der Eltern für ihre Kinder gewahrt bleibt. Träger des Erziehungsrechts sind und bleiben die Eltern. Der Staat hat hier nur eine ergänzende und nachgeordnete Funktion, die nur ausnahmsweise dort zum Tragen kommt, wo die Erziehung durch die Eltern ausfällt - ein ganz entscheidender Punkt.
Bis zu dieser ausgewogenen Formulierung war es ein langer Weg. Gern wird auch auf die UN-Kinderrechtskonvention verwiesen, die die grundgesetzliche Verankerung auch maßgeblich vorangetrieben hat. An dieser Stelle möchte ich aber auch einmal betonen, dass die UN-Kinderrechtskonvention bereits jetzt eine große Bedeutung hat und angewendet wird. Sie gilt in Deutschland verbindlich, im Rang eines einfachen Bundesgesetzes. Mit der Ratifizierung im Jahr 1992 hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Rechte von Kindern zu achten, zu schützen und zu fördern.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Motto des Weltkindertages 2021 lautet „Kinderrechte jetzt!“. UNICEF Deutschland und das Deutsche Kinderhilfswerk unterstreichen damit im Wahljahr, dass es dringend an der Zeit ist, die Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern. Und ja, auch ich weiß um die aktuelle Debatte und darum, dass Sie immer noch Änderungen wünschen. Ich kann Ihnen aber sagen: Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ausgewogen und macht endlich den Weg für die Verankerung im Grundgesetz frei. Daher lehnen wir den Antrag der Linken ab. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Nicklisch für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER fort.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist sehr erfreulich, dass wir uns an dieser Stelle mit dem Thema Kinderrechte auseinandersetzen, denn Kinder sind besonders schützenswert, und es liegt in unser aller Verantwortung, uns für sie einzusetzen und ihnen eine Stimme zu geben. Dazu gehört es auch, gute Voraussetzungen sowie die entsprechenden erforderlichen Rahmenbedingungen für ihr Wohlergehen zu schaffen.
Schon seit Jahren wird darüber diskutiert, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern - das ist auch richtig so. Kinder dürfen nicht einfach übergangen werden, sondern müssen angemessene Berücksichtigung finden. Dies war leider bisher nicht immer in ausreichendem Maße der Fall. So wurde unter anderem in der Coronakrise an mancher Stelle deutlich, dass Kinder bei Entscheidungen, die sie betreffen, nicht einbezogen werden – beispielsweise, als es darum ging, festzulegen, mit wem sich Kinder während des Lockdowns treffen dürfen.
Generell ist es erforderlich, dass die Interessen von Kindern stärkere Beachtung finden, schließlich können Kinder ihre Rechte in vielen Fällen nicht selbst einfordern.
Die Rechte und Belange von Kindern dürfen nicht übergangen werden, vielmehr gilt es, sie zu achten, zu schützen und zu fördern. Die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg dorthin. Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die in Deutschland vor fast 30 Jahren in Kraft getreten ist, bildet dafür eine entscheidende Grundlage. Das Übereinkommen berücksichtigt Grundprinzipien wie ein Diskriminierungsverbot, das Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, ein Beteiligungsrecht und den Kinderwohlvorrang.
Da aber die Kinderrechtskonvention als völkerrechtlicher Vertrag den Rang eines einfachen Bundesgesetzes hat, steht sie unter dem Grundgesetz. Aufbauend auf dem Übereinkommen werden in der angestrebten Änderung des Grundgesetzes in Bezug auf die Aufnahme der Kinderrechte mehrere wichtige Punkte in Anpassung an die rechtlichen Bedürfnisse von Kindern berücksichtigt. Dies ist überaus begrüßenswert, wenngleich in Hinblick auf gewählte Formulierungen Diskussionsbedarf entstanden ist.
Ziel ist es, die Kinderrechte zu stärken. Die Förderung kindgerechter Lebensverhältnisse und gleicher Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen ist von entscheidender Bedeutung für den Lebensweg eines jeden Kindes und daher ausdrücklich zu befürworten. Das Gleiche gilt für die Verbesserung des Schutzes von Kindern sowie die Sicherstellung einer stärkeren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und vieles andere mehr.
Alles in allem halten wir BVB / FREIE WÄHLER den Ansatz, dass Kinderrechte stärker und angemessen Berücksichtigung finden müssen, für gut und richtig. Zur weiteren und umfassenden Beratung dieses wichtigen Themas schlagen wir daher eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vor. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Redebeitrag der Abgeordneten Ricarda Budke fort. Sie spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Vandre hat zur Verdeutlichung der Zeitschiene ihr Alter mit der Verabschiedung der UN-Kinderrechtskonvention in Kontext gesetzt; bei mir können Sie noch einmal zehn Jahre abziehen, dann haben Sie quasi meine Zeitschiene.
Stellen Sie sich jetzt einmal vor, Sie wären in dieser Pandemie Kind gewesen. Stellen Sie sich vor, Sie hätten seit über einem Jahr keinen normalen Schulunterricht mehr, Oma und Opa kämen nicht mehr zu Besuch und weder das Sporttraining noch die Klassenfahrt würden wie gewohnt stattfinden. Kindergeburtstag oder Ostereiersuchen in der ganzen Nachbarschaft - daran erinnern wir uns sicherlich alle, wobei es bei mir noch nicht ganz so lange her ist -, alles Fehlanzeige! Und die Eltern? Sie sind im Homeoffice und gestresst, vielleicht auch nicht, weil die Gastronomie seit Oktober geschlossen hat. Die Unsicherheit in unserer Gesellschaft, die harten Einschnitte - all das spüren auch Kinder.
Diese Zeiten sind für Kinder noch prägender und langfristig noch schwerer zu verarbeiten als für uns Erwachsene. Aber nicht nur die Pandemie zeigt, wie wichtig es ist, dass wir die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in die Mitte unserer Politik rücken. Die pandemische Lage verschärft die vielen Probleme nur: Beispielsweise betrifft häusliche Gewalt Kinder und Jugendliche verstärkt. Die ungleichen Bildungschancen aufgrund der sozialen Lage der Eltern machen sich im Distanzunterricht verstärkt bemerkbar.
Und, Herr Nothing, ich muss sagen, ich bin wirklich erschüttert: Wenn ich Ihre Rede richtig verstanden habe, wollen Sie nicht, dass der Staat in der Pflicht ist, Kinder beispielsweise vor häuslicher Gewalt zu schützen. Denn das ist ein zentraler Punkt, den wir mit Kinderrechten im Grundgesetz verankern wollen.
Ich nehme an, vielen von Ihnen ist auch bekannt, dass beispielsweise in Flüchtlingseinrichtungen schon vor Corona vielerorts ein Umfeld für gute Lernbedingungen gefehlt hat.
Deswegen ist das Thema, das wir heute diskutieren, so wichtig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen besondere Rechte und besonderen Schutz! Das Wohl der Kinder gehört ins Zentrum aller politischen Entscheidungen, und als Erwachsene ist es unsere Verantwortung, ihnen genau das in unserer Gesellschaft zu bieten.
Das Grundgesetz regelt die Grundfesten des Miteinanders in Deutschland. Wo sonst sollten wir solch eine bedeutende Frage klären? Je wichtiger die Frage ist, umso besser muss auch die Antwort sein, die wir darauf geben. Wie wichtig die Frage ist, haben wir jetzt von allen Rednerinnen und Rednern gehört, wie gut aber die Antwort ist, diskutieren wir gerade noch.
Die Bundesregierung legt da eine Antwort vor. In welchen Punkten sie unzureichend ist, hat Frau Vandre bereits ausführlich erklärt.
Die Linke hat uns ebenfalls eine Antwort vorgelegt. Ich unterstütze ausdrücklich, dass das Kindeswohl Vorrang haben muss. Das muss meiner Meinung nach dann auch unmissverständlich so im Grundgesetz stehen. Es darf aber nicht nur darum gehen, dass Kinder rechtliches Gehör finden. Wir müssen verankern, dass Kinder beteiligt werden, ihnen nicht nur zugehört wird, sondern sie aktiv mitwirken können. Der Antrag der Linken ist an dieser Stelle etwas unkonkret.
Die grüne Bundestagsfraktion schlägt hier die Formulierung vor, dass ein Kind bei allen es betreffenden Angelegenheiten entsprechend Alter und Reife zu beteiligen ist. Mit dieser Ergänzung würden wir dafür sorgen, dass es Beteiligungsformate gibt. Ganz essenziell ist, dass diese für Kinder wirklich wirksam sind, und dafür müssen sie altersgerecht sein.