Protokoll der Sitzung vom 20.05.2021

Vielen Dank und ein schönes Pfingstfest Ihren Freunden und Familien. Guten Abend!

(Zuruf: Nein, Sie sind nicht die Mehrheit!)

Schönen Dank. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Kollegin Richstein für die CDU-Fraktion fort. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nothing, wenn Sie „Frohe Pfingsten“ wünschen, weiß ich erstens nicht, ob Sie wissen, was Pfingsten überhaupt bedeutet. Zum Zweiten glaube ich auch nicht, dass der Heilige Geist gerade zu Ihnen kommen würde.

Ich hatte mich eigentlich eher auf Frau Johlige konzentriert, aber jetzt muss ich doch noch sagen: Wenn Sie, Herr Nothing, über Integration und Assimilation sprechen, bin ich mir wirklich nicht sicher, ob Sie wissen, was diese Worte bedeuten. Da sollten Sie vielleicht noch einmal in den Duden schauen oder bei Wikipedia googeln. Ich würde mir wünschen, dass diese Leute sich nicht assimilieren. Sie können sich gerne integrieren, aber ich fände es schöner, wenn sie inkludiert würden, wenn wir nicht unterschieden, woher jemand kommt.

(Zuruf: Jetzt nehmen Sie mal die rosarote Brille ab!)

- Nein, ich habe keine rosarote Brille auf, noch nicht mal meine Lesebrille. Aber wenn Herr Nothing sagt, wir sollten die Leute nicht pauschalisieren und behaupten, das seien alles nur tolle Einwandererfachkräfte, sage ich: Pauschalisieren Sie nicht dauernd, und halten Sie den Leuten nicht vor, sie seien gar keine Flüchtlinge, sondern nur aus wirtschaftlichen Gründen hier. Sie pauschalisieren nämlich. Sie sind das Gegenteil von Pluralismus, und Sie sind das Gegenteil von Toleranz!

Wenn Sie sich hier als Vertreter der Mehrheitsgesellschaft sehen, frage ich mich, warum Sie in den Umfragen nur 16 % haben. Wenn Sie die Mehrheitsgesellschaft verträten, müssten Sie mehr als 50 % haben. Aber das Rechnen scheint Ihnen auch schwerzufallen.

Jetzt möchte ich aber auf den Antrag und Frau Johlige zu sprechen kommen. Ich kann die Irritation von Herrn Baaske verstehen, denn Sie haben überhaupt nicht zum Antrag gesprochen. Sie fingen mit der Situation von 2015 an, und in einem Zwischenruf sagten Sie dann, Sie bezögen sich auf die Situation von 2020 bis 2021.

Ich gebe Herrn Baaske an einer Stelle recht. Es hat mich geärgert, dass Sie, Frau Johlige, gesagt haben, das Land sei geizig und wolle den Landkreisen und den kreisfreien Städten die Mehrkosten nicht erstatten. In dieser pandemischen Situation müssen alle zuzahlen, ob es das Land ist, ob es der Bund ist oder ob es die Kommunen sind. Das betrifft wahrscheinlich auch viele freie Träger. Deswegen ist es wirklich ein Hohn, zu sagen, sie hätten gar nichts bekommen. Sie konnten durchaus Gelder aus dem kommunalen Rettungsschirm bekommen.

Ich gebe Ihnen aber in dem einen Punkt recht, dass wir die Durchführungsverordnung und die Erstattungsverordnung evaluieren müssen. Sie schreiben in der Begründung so freundlich, das habe schon 2017 geschehen sollen, sei aber aus verschiedenen Gründen nicht passiert. 2017, 2018, bis Ende 2019 hatten wir, glaube ich, eine rot-rote Landesregierung, und die Sozialministerin war von den Linken. Da frage ich mich: Warum, bitte schön, wurden die Erstattungsverordnung und die Durchführungsverordnung nicht in diesem Zeitrahmen evaluiert?

Seit November 2019 haben wir eine rot-schwarz-grüne Koalition, und dann kam Corona. Ich kann verstehen, dass das Sozialministerium - wir haben schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt darüber gesprochen, wie groß die Arbeitsbelastung hier ist - nicht die Kapazitäten hatte, gerade diese Verordnung zu evaluieren. Insofern: Geben Sie uns noch ein bisschen Zeit! Ich bin nicht besonders glücklich mit dem Zeitrahmen, der in der Beantwortung der Kleinen Anfrage von Frau Johlige genannt wurde. Ich würde mir wünschen, dass das ein bisschen schneller geht.

Wir brauchen diese Evaluierung, da gebe ich Ihnen recht. Dann hoffe ich doch, dass wir für alle Beteiligten gute finanzielle Rahmenbedingungen haben, um das Problem zu lösen. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Als Nächster spricht der Kollege Vida für die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Der Antrag der Linken zielt darauf ab, die LandesaufnahmegesetzDurchführungsverordnung und die Erstattungsverordnung zu überarbeiten. Demnach sollen die vorgesehenen Mindeststandards für Unterbringung und Versorgung an die Erfordernisse des Infektionsschutzgesetzes angepasst und die dadurch entstehenden Aufwendungen erstattet werden.

Nach über einem Jahr Coronapandemie ist uns allen klar geworden, dass Kontakte zwischen Menschen, insbesondere in großen Gruppen, ohne Schutzmaßnahmen ein gewisses Risiko in sich bergen. Es ist auch zutreffend und nicht zu leugnen, dass sozioökonomische Faktoren von Bedeutung sind, wenn es um die Verbreitung des Virus geht.

Wer arm ist und auf engem Raum zusammen mit anderen Menschen lebt, läuft häufiger Gefahr, angesteckt zu werden. Dies legt

auch eine OECD-Studie dar. Sprachbarrieren und der unterschiedliche Zugang zu Gesundheitsinformationen spielen auch eine wesentliche Rolle, worauf zum Beispiel das Robert KochInstitut hinweist. Deswegen verstehe ich die despektierlichen Bemerkungen der Koalition hier absolut nicht.

Diese beiden Bedingungen kommen in einer besonders starken Art und Weise kumulativ in Flüchtlingsunterkünften zum Tragen. Es geht hier um eine besonders vulnerable Gruppe, nicht aus medizinischen Gründen, aber aus Wohnumfeldgründen, und mit Sprachbarrieren erst recht, da sie nur einen begrenzten Zugang zu Informationen hat. Es gibt aber noch weitere Faktoren, nämlich dass nicht alle von ihnen mit allen Prozessabläufen und Zuständigkeiten der deutschen Gesellschaft vertraut sind. Hinzu kommt, dass Menschen, die in Gemeinschaftsunterkünften leben, weniger Möglichkeiten haben, selbst Maßnahmen planmäßig zu treffen, um sich zu schützen, und daher darauf angewiesen sind, dass andere diese Sorgfalt ausüben bzw. sie zumindest dabei unterstützen.

Es liegt zudem im Interesse der gesamten Gesellschaft, das Infektionsgeschehen auf einem niedrigeren Niveau zu halten und zu vermeiden, dass mögliche Infektions-Hotspots entstehen. Aufgrund der beengten Zustände in den Gemeinschaftsunterkünften war es somit notwendig, zusätzliche, über die Basishygiene hinausgehende Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko einer Verbreitung des Erregers auch durch unerkannt Infizierte einzudämmen.

Zudem gelten die Empfehlungen zum Umgang mit Verdachtsfällen für Asylsuchende gleichermaßen, wenn es um Quarantäneregelungen geht, nur dass in diesem Fall ganz andere räumliche Herausforderungen bestehen. Das ist eben nicht mit anderen Fällen gleichzusetzen, und die Landkreise und kreisfreien Städte haben in der Tat sehr große organisatorische, logistische Anstrengungen unternommen, um auch in der Raumbereitstellung die bestmöglichen Voraussetzungen zu schaffen, Schutzausrüstungen zu akquirieren, für zusätzlichen Wohnraum zu sorgen. All das geht aber mit Kosten einher, die vor der Pandemie nicht voraussehbar waren.

Beispielsweise hat der Beirat für Migration und Integration des Landkreises Barnim selbst in Hochzeiten der Pandemie Zehntausende Masken und andere Schutzmittel im Barnim verteilt. Wir haben damit einen kleinen Beitrag geleistet. Aber natürlich sind wir nicht in der Lage, das Ganze systematisch und flächendeckend abzudecken. Hier muss das Land unterstützend tätig werden, zumindest finanziell.

Schon bei dem besonders hohen Bedarf an schnell zur Verfügung stehendem Wohnraum in den Jahren 2014 bis 2016 - daran möchte ich erinnern - haben die Kreise Enormes geleistet, und zwar in kürzester Frist. Genau das haben sie jetzt wieder getan, und deswegen dürfen wir die Kommunen nicht mit diesen Kosten alleinlassen.

Erinnern Sie sich daran, was 2014 und 2015 so alles los war, welche Hektik da herrschte und welche organisatorischen Meisterleistungen da vollbracht wurden. Da haben alle ehrerbietungsvoll ihren Dank ausgesprochen. Jetzt erleben wir eine Situation, in der den Kommunen wieder viel abverlangt wurde und wieder schnell gehandelt wurde. Deswegen ist es völlig normal, dass man, wenn man das Ganze betrachtet, analysiert und die Kosten kalkuliert, zu dem Ergebnis kommt. Da geht es nicht um 2017 und darum, wer damals Minister war, sondern darum, welche Mehraufwendungen aufgrund des Zusammenwirkens dieser

Faktoren entstanden sind: eine erhöhte Flüchtlingszahl in bestimmten „Hotspots“ verbunden mit den Pandemie-Zusatzaufwendungen.

Es handelt sich sowohl bei der Unterbringung als auch beim Infektionsschutz um Aufgaben, für die das Land zuständig ist, auch wenn sie höflich als Bitte vorgetragen werden. Aus diesem Grund ist der Vorschlag, Standards für die Unterbringung von Geflüchteten in einer Pandemiesituation festzulegen und die damit einhergehende Kostenerstattung vorzusehen und besser zu regeln, natürlich zu begrüßen.

Für uns liegt auf der Hand, dass der hier bestehende Zusatzaufwand nicht allein von den Kreisen gestemmt werden kann. Vielmehr muss hier das Land helfen. Deswegen stimmen wir dem Antrag natürlich zu. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Zu uns spricht Frau Abgeordnete Kniestedt. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Fast hätte es die Aussicht auf einen doch noch schönen Abend gegeben - und dann kam Herr Nothing. Wenn Ihr Beitrag, den ich wirklich nur mit großer Mühe ertragen habe, einen Sinn hat - was ich mir zumindest erhoffe -, dann den, dass die wirklich konservativ-bürgerlich vernünftigen Wählerinnen und Wähler ihre rosarote Brille bei der Beurteilung der AfD ablegen. Das würde ich mir wünschen.

Mit diesem Antrag wird ein ernsthaftes Thema verfolgt. Es war und ist immer noch eine schwierige Zeit, auch und besonders für Geflüchtete. Ja, auch ich finde, dass es an dieser Stelle eine Menge zu tun gibt. Was ich allerdings nicht verstehe, ist, warum dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt und zu diesen Themen gestellt wird. Einiges zu den Zahlen und Hintergründen hat der Kollege Baaske schon gesagt; das spare ich mir.

Meine Blitzumfrage bei verschiedenen Landkreisen hat ein gewisses Wundern ausgelöst. Die akute Not scheint dort nicht so groß zu sein; jedenfalls drangen keine Beschwerden größerer Art an mein Ohr. Das ist so. Damit belasse ich es an dieser Stelle zu diesem Thema.

Es ist schon viel gesagt worden zum Landesaufnahmegesetz. Ja, es war schon für 2017 eine Überprüfung angedacht, was die Anpassung der Kostenerstattung angeht. Jetzt formulieren Sie in Ihrem Antrag etwas nebulös und unklar, dass es aus verschiedenen Gründen nicht zur Umsetzung gekommen ist. Dieses Gesetz wird evaluiert. Ja, es dauert ein bisschen länger, was die Abstimmung der Leistungsbeschreibung für die Vergabe der Evaluation betrifft; die Gründe hingegen sind keinesfalls nebulös und unklar.

Sie haben zu tun mit Corona - was für eine Überraschung -, mit all dem, was ungeplant zu tun war. Sie erinnern sich an das Kriseninterventionsteam, das vor allem in den ersten Monaten sehr gefordert war und eingesetzt wurde. Das betraf auch das Thema Impfen und vieles andere mehr. All das, was Sie in Ihrem Antrag formuliert haben, und was Sie, Herr Vida, gerade erwähnt haben, wird Bestandteil der Evaluierung des Gesamtgesetzes sein.

Diese Evaluierung ist wichtig und notwendig, und zwar in Gänze. Insofern erübrigt sich jetzt im Moment dieser Antrag. Ich bitte um Ablehnung. - Danke.

Vielen Dank. - Wir fahren in der Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Zu uns spricht Herr Staatssekretär Ranft. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir sind uns sicher alle darüber einig: Die Landkreise und kreisfreien Städte leisten auch mit Blick auf die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten während der Pandemie gute Arbeit. Dafür gebührt ihnen Dank und Anerkennung.

Wir sind uns sicher auch darüber einig, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten die hierfür anfallenden Kosten, auch die pandemiebedingten Kosten, erstattet werden müssen. Dies geschieht und geschah bisher laufend. Beispielsweise seien folgende Maßnahmen und Instrumente genannt: Gerade zur Unterstützung der Kommunen wurde im Jahre 2020 mit dem Innenministerium eine Richtlinie im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms geschaffen. Aus dieser Zuweisung können Mehrbelastungen der Gemeinschaftsunterkünfte aus pandemiebedingten Gründen finanziert werden. Alles Weitere dazu hat bereits der Abgeordnete Baaske gesagt.

Zweitens: Mehrkosten für Wachschutz können für die Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnverbünde schon jetzt grundsätzlich über das Landesaufnahmegesetz und die Erstattungsverordnung erstattet werden. Notwendige Schutzmaßnahmen für Geflüchtete wurden vor Kurzem sowohl seitens des Landes als auch seitens des Bundes den Landkreisen und kreisfreien Städten als Sachleistungen zur Verfügung gestellt.

Die Vermutung, die aus dem Antrag der Fraktion DIE LINKE hervorgeht, dass schon jetzt hohe Kosten nicht vonseiten des Landes abgedeckt würden, teile ich nicht. Wir haben keine derartigen Hinweise oder Anhaltspunkte - das Kostenerstattungsverfahren 2020 läuft ja noch beim LASV. Wir hatten lediglich einen Antrag von einer Kommune in Höhe von knapp 30 000 Euro. Wir sind der Auffassung, dass der Rettungsschirm die entsprechende Erstattungsgrundlage wäre. Wir haben also über den kommunalen Rettungsschirm eine Lösung geschaffen. Da stehen wir bundesweit sehr gut da.

Ich will nicht verhehlen, dass das Thema Infektionsschutz auch im Zusammenhang mit den Regelungen des Landesaufnahmegesetzes und der entsprechenden Verordnung für die Zukunft geprüft werden sollte. Inwieweit wir an welcher Stelle im Einzelnen nachsteuern oder nachsteuern können, bleibt abzuwarten.

Zusammenfassend kann ich sagen: Ja, wir werden die Regelung des Landesaufnahmegesetzes auch mit Blick auf die Erfordernisse des Infektionsschutzes und darüber hinaus überprüfen, wie es die Abgeordnete Richstein dargestellt hat. Natürlich dauert es! Das ist das dritte oder vierte konnexitätsrelevante Gesetzgebungsverfahren, das ich begleite. Ich muss mich doch mit der kommunalen Familie über die Ausschreibung, den Auftrag verständigen. Ich muss mich zudem über den Dienstleister verständigen, weil sonst jedes Gutachten infrage gestellt wird, weil der

Auftrag falsch war, weil der Dienstleister nicht der Richtige war, und dann fangen wir wieder von vorne an. Das haben wir häufiger erlebt.

Von daher finde ich es richtig, dass wir eine Arbeitsgruppe mit der kommunalen Familie gegründet haben, in der wir gemeinsam Punkt für Punkt abstimmen. Hier geht es immerhin um viel Geld. Ich sage auch deutlich: Eine Evaluierung kann auch bedeuten, dass das Land bisher zu viel erstattet hat. Das sollten wir auch offen sagen.

Von daher: Ich sehe derzeit keine Finanzierungslücke. Ich fühle mich bestätigt durch die Beiträge der Abgeordneten Günter Baaske und Carla Kniestedt. Ich bitte darum, den Antrag abzulehnen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an die Einbringerin, Frau Abgeordnete Johlige. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Frau Kniestedt, mir war klar, dass Sie auf die Novellierung des Landesaufnahmegesetzes verweisen. Bis diese jedoch stattgefunden hat, ist die Pandemie vorbei. Im Sozialministerium kam man im Januar dieses Jahres auf einmal damit um die Ecke, dass die Novellierung erst 2022 abgeschlossen sein wird. Das hilft aber wenig, denn die Kosten entstehen jetzt. Wenn wir im Jahr 2022 das Landesaufnahmegesetz ändern, und in der Folge noch die Verordnungen geändert werden, wird eine rückwirkende Erstattung für die jetzt aufgelaufenen Kosten haushaltsrechtlich nicht möglich sein.

Die Novellierung des Gesamtgesetzes und die Überprüfung der Kostenpauschalen bedeuten schon einen Unterschied. Und wir wissen doch aus der Debatte, die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der vergangenen Wahlperiode angestoßen hat - das war die Debatte um die Gebührenerhebung für Geflüchtete mit eigenem Einkommen in Gemeinschaftsunterkünften; dazu haben wir Kalkulationen gesehen -, dass die Unterbringungspauschalen in einigen Kommunen eben nicht auskömmlich sind.

Auch deshalb wäre übrigens eine schnelle Überprüfung der Kostensätze dringend notwendig, schon aus Rücksicht auf den Landeshaushalt. In § 20 Landesaufnahmegesetz steht nämlich auch, dass die Kommunen einen Anspruch auf rückwirkende Erstattung haben, wenn die tatsächlichen Kosten höher sind als die Erstattungspauschalen. Das kann noch ein richtiger Brocken sein - fünf Jahre rückwirkend. Herzliche Grüße an Frau Lange!

Zum kommunalen Rettungsschirm: Ich habe damit gerechnet, dass dieses Argument kommt. Es war übrigens nie die Rede davon, dass diese Aufgabe - ich erwähnte es: eine Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung - damit abgegolten ist. Ich habe vorhin die Zahlen zum Havelland genannt: 1,1 Millionen Euro im Jahr 2020 und 1,4 Millionen Euro im Jahr 2021 werden als pandemiebedingte Mehraufwendungen erwartet. Aus dem Mehrbelastungsausgleich des kommunalen Rettungsschirms hat das Havelland 2,8 Millionen bekommen. Da geht der Großteil des Mehrbelastungsausgleichs nur für diese eine Aufgabe drauf.

Meine Damen und Herren, wir wissen doch, was wir tun. Wenn der kommunale Rettungsschirm ausläuft, greifen Sie kräftig in die Taschen der Kommunen, indem sich das Land 60 Millionen

Euro im Jahr 2022 und 95 Millionen Euro in den Folgejahren aus der kommunalen Verbundmasse abzweigt. Die Zustimmung der kommunalen Spitzenverbände erpressen Sie einen Tag, bevor bekannt wird, dass die Steuerschätzung ergibt, dass das Land 268 Millionen Euro mehr hat, als in der November-Steuerschätzung zu erwarten war. Also erzählen Sie uns hier doch nicht, dass die Landkreise und kreisfreien Städte das mal so einfach stemmen könnten! Klar haben sie das erledigt, weil sie einfach gemacht haben und nicht zuerst aufs Geld geschaut haben. Aber das Geld fehlt dann eben woanders.