Aber dennoch, Herr Strieder: Die Geschichte, über die wir heute hier zu reden haben, hat mit Ihnen begonnen.
ALBA, Dussmann – Sie haben diese Reisebüros in Anspruch genommen; es ging alles durch die Presse. Und Ihre Entschuldigung, als Sie gesagt haben, Sie sähen nicht ein, dass Sie nachträglich für diese Reisen zu zahlen hätten, weil die ohnehin geflogen wären – nach Moskau, nach Prag und anderswo – finde ich schon eigenartig, weil das genau das Argument ist, das die Schwarzfahrer bei der BVG immer vorbringen.
Dass der Antrag heute mit Datum vom 14. Februar von den Bündnisgrünen vorgelegt wird, ist auch eigenartig. Ich habe mich gewundert, dass die Kollegin Künast heute nicht ans Pult trat und diesen Antrag begründet hat, denn am 14. Februar haben Sie nicht gewusst, dass dieser Organizer 900 DM wert sei und dass Sie dann die gleichen Probleme haben wie unser Kollege Strieder.
Aber ernsthaft: Es geht darum, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie die Verwaltungsvorschriften, die 1990 erlassen worden sind, noch konkreter gefasst werden. Am vergangenen Donnerstag haben wir im Rechtsausschuss bereits hören können, dass man sich Gedanken macht, wie das konkretisiert werden kann. Denn es kann nicht sein, dass Geschenke und sonstige Vorteile angenommen werden und damit die Behörde, die Zuverlässigkeit und das Ansehen des gesamten öffentlichen Dienstes einige Kratzer abbekommt. Deshalb brauchen wir auch für die Senatsmitglieder klare Regelungen auch dahin, dass in Bezug auf sie eine Entscheidung des gesamten Senats erforderlich ist, was Reisen betrifft. Ich habe nichts dagegen, wenn Senatsmitglieder Reisen unternehmen und für die Berliner Wirtschaft wirken wollen. Aber wir brauchen klare Abgrenzungen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass im Nachhinein irgendwelche Dinge getan werden, woraus man Rückschlüsse ziehen kann – Stichwort : Dussmann und ALBA.
Die Offenbarung von Frau Künast – es war eine Offenbarung –, man sollte eben nicht in jede Tüte greifen, die man entgegen gehalten bekommt – – Strafrechtlich – dazu haben wir auf Grund der Vorlesung unseres Kollegen Wruck am vergangenen Donnerstag dieses und jenes hören können – wird sicherlich nicht viel zu machen sein. Wäre der Gesetzentwurf der Berliner Landesregierung, im Bundesrat 1996 eingebracht, durchgekommen, wäre es mit Straftatbeständen eindeutig. Aber die Grau
zone, die hier besteht, muss erhellt werden. Deswegen sagt unsere Fraktion Ja dazu, dass klare Regelungen in diese Dienstvereinbarung hinein müssen. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen, aber zunächst einmal im Rechtsausschuss beraten.
In dem Zusammenhang ist auch der Antrag zu sehen, den wir am vergangenen Donnerstag im Rechtsausschuss beraten zu gläsernen Parteikassen haben. Deshalb noch ein Wort an die Kollegen der CDU.
Ich kann das mit 29 Jahren machen. Ich sage: Machen Sie es sich nicht zu einfach. Ich kann mich noch sehr genau an die hitzigen Debatten in meiner eigenen Partei vor knapp 10 Jahren erinnern. Es war nicht leicht, aber wir mussten da durch. Ich kann Ihnen empfehlen, es sich nicht zu leicht zu machen.
Wenn ich mir Ihren Parteitag vom vergangenen Wochenende anschaue, dann habe ich eher das Gefühl, dass Sie nach der Devise „Augen zu und durch“ handeln und sich nicht intensiv mit diesen Fragen auseinandersetzen wollen.
Deshalb ist der Antrag – um auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückzukommen –, klare Regelungen für uns alle zu schaffen, sinnvoll, und ich kann nur empfehlen, diesen Antrag intensiv im Rechtsausschuss zu beraten. Ich hoffe, dass wir dann gemeinsam in diesem Hause eine Stimme finden. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit – und deshalb brauchten wir den Antrag nicht –, wenn im Antrag zu 1 von den Senatsmitgliedern gefordert wird, sie sollten sich an Gesetze und Verordnungen halten. Dieser Selbstverständlichkeit kann man nur zustimmen. – Danke schön!
[Wieland (GRÜNE): Herr Strieder braucht einen Anwalt! – Heiterkeit – Künast (GRÜNE): Zeig mal, was du kannst!]
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die SPD-Fraktion kann ich klar machen, dass der Senator Strieder sich an Gesetze und Verordnungen gehalten hat. Ich finde, Herr Abgeordneter Wieland, wenn ich mich frage, was Ihr Anliegen wirklich ist, das Sie mit diesem Antrag verfolgen: Filz und Korruption sind ja nicht nur schwer wiegende Vorwürfe, sondern in diesem Lande schon öfter aufgetaucht. Ob alles aufgetaucht ist, wissen wir nicht. Aber wenn Sie in diesem Zusammenhang von Filz und Korruption sprechen, dann dürfen wir das zwar nicht klein reden, aber wir dürfen vor allem nicht diese völlig falschen Zusammenhänge herstellen, wie Sie das getan haben.
Die völlig falschen Zusammenhänge bestehen zu den Vorwürfen, die Senator Strieder gemacht werden. Es wird der Versuch gemacht, dies in Zusammenhang zu bringen, was die CDU auf Bundesebene mit Millionenbeträgen getan hat. Dies beides hat nichts miteinander zu tun.
Wenn ein Altkanzler Kohl – wenn man so will, fast meineidig – seinen Eid als Kanzler bricht, indem er nicht die Verfassung wahrt und meint, er könne hier Geld am Parteiengesetz vorbei nach Gutdünken und Gutsherrenart verteilen, dann ist dies etwas völlig anderes [Zuruf des Abg. Adler (CDU)]
und bringt unseren Staat in ganz andere Nöte als das, was Sie jetzt meinen in Zusammenhang bringen zu können. Das sollte in diesem Zusammenhang ganz klar gemacht werden, insbesondere, wenn Sie meinen,– –
Hier stellt sich für uns die Frage, ob ein solcher Regelungsbedarf besteht. Wir haben den Pätzold-Erlass, der klar auch für Regierungsmitglieder gilt, der nicht nur für Beamte gilt, sondern der für alle Amtsträger gilt. Aber wir haben im Innenausschuss gehört, dass nach entsprechender sachlicher Prüfung festgestellt werden konnte, dass zwar auch Herrn Strieder Nachlässigkeiten vorzuwerfen sind – aber wem sind gerade aus Ihrer Fraktion in diesem Zusammenhang keine Nachlässigkeiten vorzuwerfen –, [Widerspruch bei den GRÜNEN]
aber dies ist jedenfalls kein Vergehen gegen diesen so genannten Pätzold-Erlass gewesen. Wenn ich mich frage, warum Sie dieses Thema heute in dieser Weise ansprechen, dann ist es offensichtlich das schlechte Gewissen Ihrer Kollegin Künast, die sich mit diesem Antrag gegenüber ihrer eigenen Fraktion rechtfertigen muss, die sich offensichtlich weit aus dem Fenster gehangen hat, als es um diesen Organizer ging, und nach Wochen feststellen musste, dass bei ihr Ähnliches vorliegt.
Was die Flüge angeht: Diese waren fachlich geboten und dienstlich veranlasst. Wer hier behauptet, sie hätten etwas mit Privatem zu tun, oder er habe sich in irgendeiner Weise durch diese Mitflüge abhängig gemacht,
und im Dienste all derer, die hier immer wieder für mehr Arbeitsplätze plädieren, und es gibt nicht den geringsten Anlass und den geringsten Anschein dafür, dass er sich für irgendetwas habe vereinnahmen lassen.
Wir können darüber entscheiden – und das sollten wir auch im Rechtsausschuss tun –, wo hier die Grenzen zu ziehen sind. Wenn wir von den Senatorinnen und Senatoren verlangen, dass sie sich überall für Arbeitsplätze stark machen, dann liegt es im Interesse des Landes Berlin, wenn sie mit bestimmten Firmen mitfliegen, um bei der Stadtverwaltung in Moskau für diese ein gutes Wort einzulegen und sie dort bekannt machen.
Und wenn dies im Interesse des Landes Berlin ist, dann können wir auch sagen: Das Land Berlin soll dies bezahlen.
Aber auf der anderen Seite sehe ich nicht ein, warum private Unternehmer – wenn es in deren Interesse liegt – sich nicht in bestimmter Weise an den Kosten solcher Akquisitionen beteiligen können, die im Interesse des Landes Berlin, aber auch im Interesse einzelner liegen. Das kann in einer solchen Mischfinanzierung passieren, ohne dass sich etwas Anrüchiges ergibt, was unter die Stichworte Filz oder Korruption fallen würde.
Abgeordnete sind weitgehend von anderen Amtsträgern zu unterscheiden. Wir sind unserem Gewissen unterworfen.