1. Wie viel Geld haben Senat und BVG in den vergangenen fünf Jahren für die Beschleunigung von Buslinien investiert, wie viel ist für die kommenden Jahre geplant, und mit welchen Einsparungen für den Verkehrsbetrieb wird dabei gerechnet – sowohl hinsichtlich Betriebskosten als auch hinsichtlich Investitionskosten –?
2. Hält der Senat es vor diesem Hintergrund für angemessen, durch Reduzierung des Einstiegs auf die Vordertür erhebliche Zusatzaufenthaltszeiten an Haltestellen in Kauf zu nehmen, liegt dem Senat ein entsprechendes Wirtschaftlichkeitsgutachten der BVG vor, und wie beurteilt der Senat die sonstigen damit einhergehenden Qualitätsverluste für die Fahrgäste?
Meine Damen und Herren! Ich eröffne die 47. Sitzung des Abgeordnetenhauses von Berlin und begrüße Sie, unsere Gäste und Zuhörer sowie die Medienvertreter sehr herzlich.
Fraktion der CDU zieht ihren in der 25. Plenarsitzung am 30. Januar 2003 eingebrachten Antrag über „Ziel- und wirkungsorientiertes Controlling (Hochschule – Lehre)“, Drucksache 15/1247, zurück.
1. Antrag der Fraktion der PDS und der SPD zum Thema: „Vivantes sanieren, Patientenversorgung sichern“,
2. Antrag der Fraktion der CDU zum Thema: „Problemkieze und rechtsfreie Räume, steigende Gewalt gegen Polizeibeamte und gleichzeitig Raubbau an den Berliner Sicherheitsbehörden – Körting wird zum Sicherheitsrisiko für die Hauptstadt“,
4. Antrag der Fraktion der Grünen zum Thema: „Der rotrote Senat hält Versprechen nicht: Statt Mentalitätswechsel – Versorgungsmentalität bei BVG, Bankgesellschaft, DEGEWO und Charité!“.
Inzwischen haben sich die Fraktionen einvernehmlich auf das Thema verständigt: „Finanzgebaren bei der BVG – Jetzt aufklären und Konsequenzen ziehen!“ Die Aktuelle Stunde wird wieder unter TOP 2 unserer Tagesordnung aufgerufen.
Konsensliste und auf das Verzeichnis der eingegangenen Dringlichkeiten hin. Sofern sich gegen die Konsensliste bis zum Aufruf des jeweiligen Tagesordnungspunktes kein Widerspruch erhebt, gelten die Vorschläge als angenommen. – Über die Anerkennung der Dringlichkeit wird dann wieder jeweils an entsprechender Stelle der Tagesordnung entschieden.
von Senatsmitgliedern vor: Herr Senator Flierl ist erkrankt und kann deshalb der Sitzung nicht beiwohnen. Wir wünschen ihm gute Besserung! Senator Dr. Sarrazin ist bis ca. 14.15 Uhr wegen Teilnahme an der Aufsichtsratssitzung der BCIA verhindert. Ab 19.45 Uhr wird Herr Dr. Sarrazin zu einem Arbeitsgespräch mit dem Bundesfinanzminister zusammentreffen und dann ebenfalls nicht anwesend sein.
Sodann habe ich Ihnen die erfreuliche Mitteilung zu machen, dass der Kollege Klaus Lederer nunmehr den Namen Dr. Klaus Lederer führt. Ich gratuliere zur Promotion, alles Gute! Wir brauchen juristischen Sachverstand!
Danke schön, Herr Abgeordneter! Das Wort zur Beantwortung hat Herr Senator Strieder. – Bitte sehr, Herr Senator!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Gaebler! Ich beantworte die Anfrage wie folgt: Insgesamt haben wir für die Busbeschleunigungsmaßnahmen ein Kostenvolumen von 16 Millionen €. Dabei sind ungefähr 230 Ampeln einbezogen. Das Projekt wurde im Jahr 2001 begonnen und soll im Jahr 2005 abgeschlossen werden. Bisher konnte die BVG dadurch 18 Fahrzeuge einsparen, da durch die schnelleren Takte weniger Fahrzeuge eingesetzt werden mussten. Gegenwärtig resultiert hieraus für die BVG ein jährliches Einsparvolumen von 1,7 Millionen €.
In den Jahren 2004/2005 sollen die Investitionen 13,6 Millionen € betragen. Durch die Busbeschleunigungen wird die BVG hierbei weitere Einsparungen in Höhe von rund 2,3 Millionen € erreichen.
Zu der Entscheidung, dass der Vorneeinstieg bei den Bussen obligatorisch werden soll, ist der Aufgabenträger nicht gefragt worden. Für uns ist völlig klar, dass das keine verlorenen Investitionen in das Busbeschleunigungsprogramm sein dürfen. Wenn die BVG nicht in der Lage ist, ihre Taktzeiten einzuhalten und den Effekt des
Herr Senator! Sie hatten eben zu Recht von einem Testbetrieb der BVG gesprochen. Treffen Meldungen zu, nach denen der BVG-Vorstand bereits beschlossen hat, zum 5. April flächendeckend in Berlin nur noch Vorneeinstieg bei Bussen zuzulassen, und wie verträgt sich das mit dem Testbetrieb und dessen Auswertung?
Das trifft zu, Herr Abgeordneter. Ich habe zu Beginn meiner Antwort deutlich gemacht, dass wir leider nicht in die Entscheidung des Vorstands einbezogen worden sind und dass wir vom Vorstand erwarten, dass erstens der Testbetrieb vernünftig ausgewertet wird – die ersten Informationen über den Testbetrieb sind mir auf mein Anfordern hin gerade vor einer halben Stunde zugegangen, im Haus sind die Zahlen, die ich Ihnen hier genannt habe, noch nicht bekannt. Zweitens wollen wir einen Nachweis der BVG haben, dass es durch diese Kontrollen und das Verringern der Schwarzfahrer nicht zu einer Attraktivitätsminderung des Busverkehrs kommt. Diese beiden Bedingungen müssen erfüllt sein. Dann allerdings finde ich es auch richtig, dass die BVG alles unternimmt, um ihre Einnahmen zu erhöhen und Schwarzfahrer abzuweisen.
Busbeschleunigungsprogramms zu nutzen, dann muss diese Maßnahme überprüft werden. Die BVG teilt uns allerdings mit, dass die Einnahmen während des Testversuchs deutlich gestiegen sind. Die Einnahmen sind im Dezember 2003 um 9,6 % gestiegen, im Januar um 26,1 %, im Februar um 9,2 %. Diese Einnahmesteigerungen sind um die Tariferhöhung im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bereinigt. Für das Gesamtnetz rechnet die BVG mit einer Einnahmesteigerung von 4,6 Millionen € pro Jahr. Für das Jahr 2004 sollte das – wenn das ab 5. April 2004 umgesetzt wird – 3 Millionen € betragen. Die erhöhten Beförderungsentgelte für Schwarzfahrer sind dabei nicht berücksichtigt. Die Schwarzfahrerquote ist in dieser Testphase erheblich zurückgegangen und beträgt nur noch 1 %.
Wir werden am Ende abzuwägen haben, ob wir das Schwarzfahren in erheblichem Ausmaß weiterhin tolerieren oder ob wir durch den Vorneeinstieg die Einnahmen im Busbetrieb deutlich erhöhen können – 4,6 Millionen € ist ein wesentlicher Betrag. Die Einnahmeerhöhung wird aber nur funktionieren, wenn die Attraktivität des ÖPNV erhalten bleibt, seine gegenwärtige Geschwindigkeit also mindestens erhalten oder besser noch ausgebaut werden kann. Insgesamt halte ich es aber für richtig, dass die BVG endlich anfängt, gegen Schwarzfahrer vorzugehen, und dies ist durch das vorne Einsteigen und die Pflicht zum Vorweisen der Beförderungskarten möglich.
Das Vorgehen gegen Schwarzfahrer ist ja unstrittig. – Herr Senator! Habe ich recht in Erinnerung, dass bei der BVG ein Personalüberhang von 600 bis 700 Personen im Verwaltungsbereich existiert, und sind mal Alternativszenarien geprüft worden, inwieweit man diese Personen für Schwarzfahrerkontrollen einsetzen und damit die entsprechenden Qualitätsverluste für die Fahrgäste vermeiden könnte?
Herr Abgeordneter! Ich habe gerade gesagt, Qualitätsverluste bei der BVG sollen nicht in Kauf genommen werden. Das ist völlig klar. Zur Zeit ist es ein Testbetrieb, dessen Auswertung uns noch nicht im Einzelnen vorliegt. Wenn der Testbetrieb ergibt, dass deutliche Einnahmesteigerungen zu sehen sind, dann wird auch deutlich, dass wir bisher eine erhebliche Schwarzfahrerquote hatten. Für eine Übergangszeit mag es so sein, dass man Überhangpersonal für solche Kontrollen einsetzen kann. Auf Dauer gesehen wollen wir nicht, dass die BVG Überhangkräfte hat. Dann muss man sich andere Szenarien überlegen. Wenn dieser bequeme Mittel- und Hinteneinstieg bei der BVG ermöglicht wird, aber gleichzeitig die Einnahmen der BVG drastisch nach unten gehen, ist der Effekt der Beschleunigung nicht sehr groß. Wenn wir uns den Beschleunigungseffekt mit erwarteten Kostenersparungen
von 2,3 Millionen € ansehen, aber 4,6 Millionen € an Mehreinnahmen durch Verringern der Schwarzfahrerquote zu erreichen sind, ist dies durchaus etwas, worüber sich die BVG Gedanken machen muss. Die einfache Antwort von Herrn Cramer, immer alles so zu lassen, wie es ist, ist keine Antwort.