Das ist Augenwischerei. Sie wissen ganz genau, worüber wir reden müssen, nämlich darüber – und das müsste in einem Nahverkehrsplan stehen –, dass selbstverständlich Personal auf die Schnellbahnhöfe gehört. Das ist übrigens Beschlusslage dieses Hauses, auch wenn Sie es vergessen haben. Sie haben mitgestimmt. Es wäre nett, wenn Sie Ihre eigenen Beschlüsse ernst nähmen.
Wir können uns lange über Taktzeiten und ähnliche Punkte unterhalten. Das werden wir im Ausschuss auch machen. Aber was ist wirklich wichtig? – Die finanziellen Rahmenbedingungen – sie stehen unter 3.1 – sind wirklich wichtig. Was können wir uns in der nächsten Zeit tatsächlich noch leisten? – In dem Papier sind schöne Zahlen niedergelegt, nur leider stimmen sie mit den jüngsten Beschlussfassungen – auch auf Bundesebene – und mit dem, was im Moment an finanziellem Background in der Stadt vorhanden ist, nur wenig überein. Da wurde weder berücksichtigt, dass die Regionalisierungsmittel in den nächsten Jahren um 2 Milliarden € gekürzt werden sollen, noch, dass der neue Spartentarifvertrag – wenn er denn jemals ins Leben treten sollte, was wir alle nicht so genau wissen – bei der BVG trotzdem ein jährliches Defizit von 50 Millionen € übrig lässt. Wie wollen Sie diese Lücken schließen? Wie wollen Sie unter diesen finanziellen Bedingungen öffentlichen Nahverkehr gestalten? Dazu sagt dieses dünne Papier nichts. Es referiert Zahlen, die längst veraltet sind und deren Basis man – leider, muss ich sagen – nicht mehr planen kann. Der Senat wäre gut beraten, an dieser Stelle noch einmal eine gründliche Überarbeitung vorzunehmen und sich mit der Frage auseinander zu setzen, wie die finanzielle Leistungsfähigkeit aussieht und was wir uns noch leisten können.
Ich will noch einen Punkt herausgreifen, der in diesem Entwurf und auch in der öffentlichen Diskussion ein wenig zu kurz kommt: Das ist das Thema Sicherheit und Sauberkeit in den öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Man wird immer gekontert mit der Bemerkung, es sei sicherer, U-Bahn zu fahren als auf der Straße spazieren zu laufen. Statistisch stimmt das sicherlich. Es ist aber ein Unterschied, ob Menschen sich in ein Verkehrsmittel hineinbegeben und sich den Bedingungen dort gewissermaßen ausliefern oder auf der freien Straße unterwegs sind. Bezüglich der öffentlichen Verkehrsmittel müssen wir besonders hohe Maßstäbe anlegen. Deswegen verstehe ich nicht, warum es hier keinerlei Aussagen zum Thema Videoüberwachung in den öffentlichen Verkehrsmitteln gibt. Die bedauerlichen jüngsten Zwischenfälle, Angriffe auf Fahrgäste und Mitarbeiter der Verkehrsunternehmen, sollten uns Mahnung genug sein, dieses Thema endlich ernst zu nehmen.
Danke schön, Herr Kollege Kaczmarek! – Es folgt die Linkspartei.PDS. Frau Matuschek hat das Wort. – Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kaczmarek! Sie gefallen sich als zynischer Kommentator dieses Papiers.
Sie sagen nichts über die Qualität des alten Nahverkehrsplans. Daran waren Sie beteiligt. Sie sagen nichts darüber, dass dieses Papier über die Eckwerte des Nahverkehrsplans überhaupt einmal etwas über Finanzierungsrahmenbedingungen sagt. Das hat der alte nicht getan. Sie sagen auch nicht, dass die CDU – wenn sie gekonnt hätte – damals als allererste die fahrerlose U-Bahn eingeführt hätte. Dazu gab es bei der BVG ein Millionen-DM-schweres Pilotprojekt. Und es hätte auch ein Millionen-DMschweres elektronisches Ticketing-System gegeben, wenn die technischen Voraussetzungen gekommen oder absehbar gewesen wären. Das muss ich Ihnen zurückgeben. Da reicht der Zynismus, den Sie hier zeigen, nicht. Ein bisschen Ernsthaftigkeit stünde Ihnen gut.
Dann gibt es offensichtlich ein grundsätzliches Missverständnis darüber, was der Nahverkehrsplan ist und welche Bindungswirkung er entfaltet. Er ist nicht nur ein Instrument in Richtung der Verkehrsunternehmen, sondern er ist vor allen Dingen ein Bindungsinstrument des politische Aufgabenträgers, und der sind wir. Deswegen ist es wichtig und erstmalig in Berlin, dass die Eckwerte des Nahverkehrsplans hier im Parlament beschlossen werden. Das Parlament entscheidet – a – darüber, welche Anforderungen formuliert werden, um einen guten Nahverkehr zu sichern, aber auch – b – darüber, welche Anforderungen sich der Aufgabenträger selbst setzt. Welche Anforderungen ergeben sich daraus auch für die Verwaltung, wenn es zum Beispiel darum geht, die Pünktlichkeit des Nahverkehrs, auch der Busse, zu gewährleisten, indem man Busspuren einrichtet, indem man dafür sorgt, dass auf den Straßenbahnschienen nicht geparkt wird, indem man auch den Verkehrsunternehmen zur Seite steht,
Das, was hier vorliegt, ist ein Rechtfertigungspapier für diese besondere Organisationseinheit, genannt „lokale Nahverkehrsgesellschaft“. Die einzige Stadt, die so eine
Nahverkehrsgesellschaft hat, ist Frankfurt am Main, und das mit erheblichen Kostenbelastungen. Da hat sich nichts getan. Es sind nicht mehr Fahrgäste gewonnen geworden, sondern mehr Kosten für die Stadt Frankfurt entstanden – 2003 6,5 Millionen €, 2004 schon 9,5 Millionen €. Im Bedarfsfall weiß der Kunde in Frankfurt nicht mehr, an wen er sich wenden soll bei den vielen Akteuren, die dort unterwegs sind, und die Trennung von Fahrplan- und Dienstplanung hat katastrophale Auswirkungen auf die Effizienz des Verkehrsangebots. Das wollen wir hier nicht. Darüber werden wir im Ausschuss auch noch deutliche Worte verlieren.
Letztendlich geht es darum, den politischen Willen der Direktbeauftragung der BVG zu untersetzen. Das sollte man nicht tun, indem man der BVG die unternehmerische Kompetenz entzieht. Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen schlanke Strukturen, Effizienz statt zusätzlicher Akteure, Koordination statt neue Verwaltung außerhalb der Verwaltung. – Vielen Dank!
Vielen Dank, Frau Kollegin Matuschek! – Für Bündnis 90/Die Grünen hat das Wort der Herr Kollege Eßer!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Matuschek! Sie haben jetzt wenigstens über das gesprochen, was an diesem Papier wirklich interessant ist, allerdings auf eine Art und Weise, über die man sich wundern muss – dazu sage ich gleich noch etwas –, während Herr Gaebler das alles so niedrig gehängt hat, dass man überhaupt nicht weiß, womit man es hier zu tun hat. Richtig verstanden, legt uns der Senat hier seinen Vorschlag für einen Einstieg in eine neue Organisation des Nahverkehrs vor. Das Verhältnis zwischen Politik und BVG soll sich dadurch grundlegend wandeln – was Frau Matuschek ja so schlimm findet. Frau Matuschek hätte es lieber, es bliebe wie bisher. Da wackelt ja eher der Schwanz mit dem Hund, d. h. das Unternehmen BVG diktiert den vom Volk gewählten Abgeordneten und Senatsmitgliedern die Bedingungen statt umgekehrt. Man sollte sich – das war der Hinweis meines Zwischenrufs, Herr Gaebler – hier nicht immer als Unternehmenssprecher gerieren, sondern sich als Vertreter der Wählerinnen und Wähler verhalten. Das vermisst man bei Ihnen meistens.
wenn es darum geht, Vandalismus und Zerstörungswut in den öffentlichen Verkehrsmitteln zu bekämpfen! Diese Aufgaben ergeben sich auch für den Aufgabenträger. Deswegen ist es wichtig, dass wir dieses Papier beschließen.
Wir haben in Berlin im Vergleich zu anderen Großstädten schon jetzt ein hervorragendes Angebot. Das hat Herr Gaebler ausgeführt. Das soll so bleiben. Deswegen ist es auch wichtig, dass wir uns die grundsätzlichen Standards vor Augen halten, im Ausschuss diskutieren und dann auch auf die Finanzierungsnotwendigkeiten hinweisen. Der Nahverkehr in Berlin ist und bleibt ein Standortfaktor ersten Ranges, und das soll auch künftig – auch unter finanziell schwieriger werdenden Bedingungen – so sein. Das heißt aber nicht, dass wir meinen, der Nahverkehr hier sei gut und müsse nicht besser werden. Nein! Deswegen legen wir in den Eckwerten des Nahverkehrsplans besonderen Wert auf dichte Takte, auf andere Definitionen der Hauptverkehrszeiten beispielsweise, auf verbesserte Zugänglichkeit zu den Verkehrsmitteln für Menschen mit Behinderungen wie auch Kinder oder ältere Menschen, auf die erstmalige Einbeziehung von Fahrgastrechten in einen Nahverkehrsplan und auf die Berücksichtigung besonderer Interessenlagen von Frauen.
Nicht zuletzt ist der Fahrpreis für die potentiellen und jetzigen Fahrgäste wesentliches Kriterium für oder gegen die Nutzung von Bussen und Bahnen. Auch dazu sind einige Ausführungen in diesem Papier enthalten. Aber der Nahverkehrsplan ist eben kein BVG-Plan. Er betrifft in großen Teilen natürlich das Angebot der BVG, aber auch das Angebot aller anderen Nahverkehrsunternehmen.
Dennoch – ich komme zum kritischen Teil – kann man sich des Eindrucks manchmal nicht erwehren, dass die zuständige Verwaltung den Nahverkehrsplan als Instrument zur Enthauptung der BVG, als Verhütungsmittel vor unternehmerischem Handeln und als Rechtfertigungsgrundlage zur Gründung einer neuen Verwaltungseinheit benutzen will. Deshalb fängt die Vorlage auch nicht mit dem eigentlichen Nahverkehrsplan, sondern mit einem Elaborat über eine vermeintliche Rechtslage ab 2008 an, nur um schließlich zu behaupten, dass die BVG freischwebend sich selbst beauftrage und keiner Kontrolle unterliege. Das ist grober Unfug. Das habe ich schon öfter gesagt, und ich kann es auch immer wieder nachweisen. Die BVG agiert im Interesse des Landes in Abstimmung mit dem Land. Sie wird durch den Eigentümer kontrolliert
und leistet ein ähnlich detailliertes Qualitätsmonitoring wie die S-Bahn, indem sie z. B. einen jährlichen Qualitätsbericht detailliert vorlegt. Er sollte nicht nur in der Verwaltung schlummern, sondern endlich einmal veröffentlicht werden.
Wir kritisieren jedenfalls seit Jahren heftig, dass die Verhältnisse auf dem Kopf stehen und die BVG im Grunde genommen der Politik die Bedingungen diktiert, und wollen, dass die Politik ihrerseits das erforderliche Angebot in Form eines Nahverkehrsplans definiert und anschließend die Verkehrsunternehmen vertraglich verpflichtet, dieses Angebot zu angemessenen Preisen bereitzustellen. – Im Unterschied zu Ihnen, Frau Matuschek, habe ich Frau Junge-Reyer vor fünf Wochen in der Antwort auf unsere Große Anfrage so verstanden, dass sie das auch will.
Ich muss aber, Frau Junge-Reyer, dann doch kritisch anmerken: Wenn die Vorlage des Senats bis zur Be
Sollte das Ergebnis der Verhandlungen über einen Verkehrsvertrag zur Folge haben, dass diese Mittel nicht ausreichen, muss die Finanzplanung an das
Das sind doch keine Konsequenzen! – Aber ohne Konsequenzen bei Vertragsverletzung macht selbst der schönste Unternehmensvertrag keinen Sinn. Wir werden darüber sicherlich diskutieren. Wir hatten vor zwei Jahren, Herr Gaebler – nur zum Zwischenruf – im Hauptausschuss eine Delegation aus Zürich zu Gast. Ich finde, die haben ein sehr gutes Modell, wie man mit einem solchen Verkehrsvertrag umgeht. Wir werden das im Verkehrsausschuss und im Hauptausschuss eingehend diskutieren. Ich hoffe, dass am Ende – das ist wenigstens der Wille unserer Fraktion – diese Vorlage das Parlament nicht so verlässt, wie sie jetzt eingebracht wurde. – Danke!
schlussfassung nicht deutlich verändert wird, legen Sie mit diesem Dokument einen klassischen Fehlstart hin. Zu zwei Punkten von vielen, die mich zu dieser Ansicht bringen, will ich ein paar Ausführungen machen.
Ich habe Sie bisher immer so verstanden, dass auch aus Ihrer Sicht die Existenz einer Bestellorganisation, in der sich das Know-how für Planung und Gestaltung des Verkehrsangebotes bündelt, zentral für das angestrebte Primat der Politik in der Verkehrspolitik ist. Jetzt aber legen Sie uns einen Zeitplan vor – ich begreife ihn als politisch motiviert –, der dazu führt, dass die neue Bestellorganisation weder für die Erarbeitung des Nahverkehrsplans noch für die Verhandlungen mit der BVG zur Verfügung steht, denn der Vertrag mit der BVG soll laut diesem Plan im März 2007 ausverhandelt, Ihre Bestellorganisation aber erst sechs Monate später, im September, funktionsfähig sein. Sie soll also später kontrollieren, und zwischendurch müssen Sie sich mit externer Beratung behelfen. Mit anderen Worten: Da wird das Dach gebaut, bevor das Erdgeschoss errichtet ist. – Ich verstehe nicht, warum Sie nicht den Weg gehen, den z. B. – im Unterschied zu Ihnen sage ich das, Frau Matuschek – Frankfurt am Main gegangen ist. Besorgen Sie sich doch aus der Planungsabteilung der BVG die Leute, die Sie für die Definition des Nahverkehrsangebots brauchen! Dass die Vorstände der BVG immer ein saures Gesicht machen, wenn sie das hören, kann doch kein Grund sein, diesen Schritt zu unterlassen, wenn es um den Vorrang der Politik geht.
Der andere große Sündenfall der vorgelegten Eckpunkte für den Verkehrsvertrag mit der BVG besteht darin, dass es sich um keinen echten Leistungsvertrag handelt, denn ein Leistungsvertrag müsste drei zentrale Komponenten haben: erstens die Definition des abverlangten Angebots, zweitens Meilensteine für eine zunehmend wirtschaftlichere Bereitstellung dieses Angebots, drittens Sanktionen für den Fall, dass die BVG die qualitativen und wirtschaftlichen Komponenten des Vertrags nicht einhält.
Wie sehen aber die Eckpunkte aus, Herr Gaebler? – Zur ersten Komponente, der Qualität des Angebots, zur Frage von Strecken, Taktzeiten – Sie haben es erwähnt –, Zahl der Haltestellen, Fahrpreisen usw. steht einiges in Ihrer Vorlage, was in den Ausschüssen meiner Ansicht nach allerdings eingehend und kritisch zu erörtern sein wird.
Die zweite Komponente, Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit der BVG, sucht man in der Senatsvorlage jedoch vergebens. Schlimmer noch, auf Seite 9 der Vorlage findet sich im Hinblick auf die 250 Millionen €, die in der Finanzplanung des Senats als dauerhafter Zuschuss vorgesehen sind, wörtlich der Satz – ich zitiere –:
Ich weiß nicht, ob der Finanzsenator in dem Augenblick spazieren gegangen ist, aber fest steht doch: Ein Parlament in einem Haushaltsnotlageland, das diesen Satz beschließt, bevor die Verhandlungen überhaupt angefangen haben, nimmt sich selbst und seine Verantwortung für die Gesamtbelange Berlins nicht ernst. Dieser Satz muss aus der Vorlage heraus. Anders werden Sie unsere Zustimmung zu der Vorlage auf keinen Fall gewinnen.
Die dritte Komponente – ich komme zum Schluss –, Sanktionen gegen die BVG bei Vertragsverletzung, sucht man in den Eckpunkten auch vergeblich.
Vielen Dank, Herr Kollege Eßer! – Das Wort zu einer Kurzintervention hat jetzt die Frau Kollegin Matuschek. – Bitte schön!
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Kollege Eßer! Sie verwechseln wieder die Dokumente, die vorliegen. Hier liegen Eckwerte zum Nahverkehrsplan vor. Es kommt ein detaillierter Nahverkehrsplan. Eine Verkehrsfinanzierungsvereinbarung über die Leistungen der BVG ab 2008 ist all dies nicht. Sie würde sich auf die hier festgelegten Qualitätsstandards stützen.
Es ist ganz logisch, dass zunächst gesagt werden muss, in welcher Qualität und in welchem Umfang der politische Souverän meint, ein akzeptables Angebot in Berlin haben zu wollen. Daraus ergeben sich entsprechende Finanzierungsnotwendigkeiten.
Dass hier nichts mehr über die Jahre ab 2008 hinaus steht, ist misslich, hat aber etwas damit zu tun, dass die Regionalisierungsmittel einer Revision unterzogen werden. Hier – das geht in Richtung von Herrn Kaczmarek – erwarte ich seitens der CDU, dass einer Kürzung der Regionalisierungsmittel nicht zugestimmt wird, denn das ist
Wenn Sie da allerdings eine leitende Position haben möchten, müssten Sie wenigstens Überschriften vom Papier lesen können.
Dieses Papier, das uns vorliegt, heißt im Unterschied zu früheren Papieren nicht einfach nur „Eckpunkte für den Nahverkehrsplan 2006 bis 2009“ – im Übrigen liegt 2009 nach 2008, nicht? –, sondern das Papier heißt „Organisation des ÖPNV in Berlin und Eckpunkte für den Nahverkehrsplan 2006 bis 2009“. Es hat die entsprechenden Teile, nämlich „I. Organisation und Finanzierung des ÖPNV in Berlin“. Dazu habe ich einiges gesagt und entnehme Ihrem Beitrag, dass Ihnen der Ansatz, den Ihr Senat hier vorlegt und beschlossen hat, persönlich überhaupt nicht passt. Gut, Ihr Problem, nicht meines!
Dann kommt der Punkt „II. Eckpunkte des Nahverkehrsplans“. Ich denke, dass ich das richtig interpretiere, dass hier versucht wird, dem Nahverkehrsplan auf dem Wege eines von Ihnen in den vergangenen Sitzungen beschriebenen Unternehmensvertrags mit der BVG und unter Kontrolle einer aufzubauenden Bestellorganisation eine ganz andere Verbindlichkeit und Durchsetzungsfähigkeit zu verpassen, als das in der Vergangenheit der Fall war. Insofern werden Sie sich ausnahmsweise in Ihrem Ausschuss nicht über unverbindliche Sachen unterhalten, die man auf ein Planungspapier schreibt, die aber dann nie realisiert werden, sondern in einem detaillierten Dokument etwas zu erarbeiten haben, was dann Verhandlungsgrundlage des Landes Berlin mit dem Unternehmen BVG ist. Von dem hoffen wir, dass es dann 1:1 in die Tat umgesetzt wird. Da werden Sie nicht mehr nur ‚seifenblasenmäßig’ planen können, sondern unter Einschluss der finanziellen Rahmengegebenheiten. Da spielt der Staatszuschuss eine Rolle, aber auch das, was das Unternehmen selbst fähig ist, an Leistungskraft durch eigene Effizienz und Kostensenkung zu generieren.