Deshalb muss Klimaschutz zugleich auch Mieterschutz sein. Mit diesem Anspruch wurden von der Umweltsenatorin Modelle und Vorschläge für ein Klimaschutzgesetz entwickelt und hat die Koalition mietenpolitische Initiativen ergriffen. Diese sind unter anderem in eine Bundesratsinitiative eingeflossen, mit der das Land Berlin eine Absenkung der bisherigen Modernisierungsumlage von jetzt 11 auf 9 Prozent erreichen will. Mietsteigerungen durch energetische Sanierungen müssen bundesrechtlich – und nur da geht es, liebe Grünen – auf ein sozial verträgliches Maß reduziert werden. Für Transferleistungs
Herr Wilke! Was da vonseiten der schwarz-gelben Bundesregierung geplant ist, ist das glatte Gegenteil von dem. Hausbesitzer und Vermieter sollen zukünftig die Lasten der energetischen Gebäudesanierung einseitig auf die Mieter umlegen dürfen. Haushalte mit geringem Einkommen hätten so nach einer energetischen Sanierung Probleme, die entsprechende Miete aufzubringen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Bundesregierung auch die Heizkostenzuschüsse kürzen will. Ich meine, sozial geht anders.
Energetische Sanierung des Wohnbestandes als Beitrags- und Klimaschutz ist für die Linke unerlässlich. Das erfordert aber zuallererst ein langfristiges und verlässliches Investitionsprogramm, sodass die Lasten der Sanierung gleichmäßig verteilt werden. Aber auch hier macht die Bundesregierung genau das Gegenteil von dem, was notwendig wäre: Sie kürzt die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung. Auch das geht letztendlich zulasten der einkommensschwachen Haushalte. Ich frage Sie, Herr Wilke, allen Ernsts, was daran noch ausgewogen ist. Überall dort, wo bisher energetisch saniert wurde und eine annähernde Mietneutralität hergestellt werden konnte, sind auch erhebliche Fördermittel geflossen.
Aber genau das soll in Zukunft nicht mehr sein. Das ist der aktuelle politische Rahmen, Herr Wilke, den uns die Bundesregierung vorgibt. Deshalb haben wir das Klimaschutzgesetz zunächst einmal zurückgestellt, aber nicht aufgegeben, weil nicht absehbar ist, welche konkreten Auswirkungen die sozial-ökologische Selbstaufgabe von Schwarz-Gelb auf der Bundesebene für die Betroffenen in Berlin haben wird.
Wir müssen ganz klar feststellen, dass mit den Vorhaben der Bundesregierung die Handlungsspielräume für das Land Berlin deutlich eingeschränkt wurden. Vor allem wurden sie dann eingeschränkt, wenn die notwendigen energetischen Sanierungen nicht einseitig zulasten und auf Kosten der Mieter gehen soll. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ein Klimaschutzgesetz in Berlin, das auf einem wie auch immer gearteten Stufenmodell basiert, auch vor dem Problem stehen würde, dass eine verpflichtende, umfassende Sanierung ohne mietrechtliche Flankierung mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Mieter verbunden wäre, auch das Modell der drei Verbände.
Es stimmt einfach nicht, dass man mit einem solchen Modell alles automatisch wunderbar und sozialverträglich wäre. Herr Schäfer! Um es deutlich zu sagen, in der Mieterstadt Berlin – über 80 Prozent der Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete – leben überdurchschnittlich viele Menschen mit geringen Einkommen. Schon deshalb wollen wir nicht nur beim Klimaschutz eine faire und
Nein, ich lasse sie nicht zu. – Ich frage aber, was die Grünen wollen, Herr Schäfer. Ich habe mit Interesse der „taz“ vom 18. November 2010 entnommen, dass sich die Grünen in der Frage, wie hoch die Belastung der Mieterinnen und Mieter durch die energetische Sanierung sein soll, nicht einig sind. Das geht von der Position, beim Klimaschutz dürfen keine Investitionshemmnisse aufgestellt werden, bis hin zu der Forderung nach Warmmietenneutralität.
Mich würde schon einmal interessieren, für welchen Weg sich die Grünen entscheiden. Das kann man ruhig einmal konkreter darstellen. Das interessiert nicht nur mich, das interessiert nicht nur die potenziellen Grünen-Wähler, sondern interessiert alle Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt.
Unter diesem Aspekt, Herr Schäfer, überlegen Sie sich einmal, was Sie in der Begründung zur Aktuellen Stunde gesagt haben! Ich greife die Stichworte auf: soziales Denken aus dem Kohlesteinzeitalter, modernes soziales Denken – was ist das? – und dass es weniger um Belastungen als um Chancen geht. Ihnen scheint es wirklich wurst und scheißegal zu sein, wie es anderen Menschen in dieser Stadt. Das nehme ich heute hier zur Kenntnis.
Dass Klimaschutz zunächst einmal auch ohne ein zunächst zurückgestelltes Klimaschutzgesetz möglich ist, zeigen die bisherigen Initiativen und Aktivitäten des Senats. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben mit dem Senat eine Klimaschutzvereinbarung unterzeichnet. Und, Herr Schäfer, hören Sie einmal zu: Inzwischen sind 85 Prozent der von städtischen Wohnungsbaugesellschaften bewirtschafteten Wohnungen vollständig oder teilweise energetisch saniert. Trotzdem bestehen noch Einsparmöglichkeiten. Die städtischen Gesellschaften setzen bereits jetzt die Forderungen, die in der Debatte um ein Klimaschutzgesetz aufgestellt wurden, um. Das beste Beispiel ist die DEGEWO. Sie hat ein Programm aufgestellt, das sich solare Sanierung nennt. Die Gesellschaft prüft, ob für Objekte, in denen eine Erneuerung der Heizkessel und der Warmwasseraufbereitung bzw. eine Umrüstung ansteht, der Einsatz von Solarthermen in Frage kommt. Dabei werden nicht nur die technischen Möglichkeiten betrachtet, sondern besonders der wirtschaftliche Aspekt für die Mieter.
Das Beispiel GESOBAU wurde vom Regierenden Bürgermeister schon genannt. Ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen – dieser Hinweis sei mir zur GESOBAU noch gestattet –, dass die GESOBAU für ihre Unternehmenspolitik, für ihre energetische Sanierung der Wohnbestände für den deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgewählt worden ist.
Ich möchte Ihnen gern weitere Beispiele für eine gute Klimaschutzpolitik des Senats benennen. Mit den Energiepartnerschaften werden bereits 25 Prozent der öffentlichen Gebäude durch private Energiedienstleistungsunternehmen gemanagt. Das sind mehr als 500 Liegenschaften mit mehr als 1 300 Gebäuden. Diese Dienstleistungsunternehmen investieren bereits 70 Millionen Euro in Energiesparmaßnahmen einschließlich Instandhaltung. Das hat den Landeshaushalt entlastet und die CO2-Belastung um mehr 68 000 Tonnen pro Jahr reduziert.
Die Klimaschutzvereinbarungen haben sich zu einem wichtigen Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik entwickelt. Seit 2006 sind mit der Senatsverwaltung für Umwelt zwölf Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen worden. Es bestehen Verträge unter anderem mit dem BBU, den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Wasserbetrieben, der GASAG, der BIM, Vivantes, Vattenfall und anderen. Mit diesen Vereinbarungen soll bis Ende der Laufzeiten eine CO2-Reduktion von 1,9 Millionen Tonnen erreicht werden.
Bei der Energieerzeugung wurde eine Trendwende eingeleitet. Während anderswo mit grüner Regierungsbeteiligung Kohlekraftwerke genehmigt wurden, hat in Berlin die Regierungspolitik zusammen mit vielen Menschen dieser Stadt dafür gesorgt, dass ein geplantes neues Kohlekraftwerk nicht gebaut wurde.
Senat und Vattenfall haben eine Klimaschutzvereinbarung abgeschlossen, die vorsieht, CO2-Emissionen von derzeit etwa 7,5 Millionen Tonnen pro Jahr um gut 1 Million Tonnen auf etwa 6,4 Millionen Tonnen bis 2020 zu senken.
Die Klimaschutzpolitik des Senats kann mit den genannten Eckpunkten beschrieben werden. Das Land Berlin ist Vorbild bei der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. Es wurde eine Trendwende in der Energieerzeugung eingeleitet. Mit den Klimaschutzvereinbarungen können mit den Vertragspartnern gemeinsam Aktivitäten zur Reduktion der CO2-Werte entwickelt werden, trotz aller Unkenrufe der Opposition. Der rot-rote Senat ist nicht nur in Sachen Umweltpolitik auf dem guten Weg.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Doering! – Für die FDPFraktion hat jetzt Herr Abgeordneter Schmidt das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Klimaschutz ist eine globale Frage, aber so global wie die erste Hälfte der Rede des Regierenden Bürgermeisters ist er nun auch wieder nicht. Da erwarten wir uns schon sehr konkrete Vorschläge für das, was der Senat hier tun will.
Unter den Erfolgen, die Sie für den Senat aufgezählt haben, waren ein paar dabei, die nicht Erfolge des Senats sind. Wir alle erinnern uns an die Stellungnahmen des Regierenden Bürgermeisters in der Debatte um das Steinkohlekraftwerk. Wir wissen auch, dass nicht Sie es waren, Herr Wowereit, der es damals verhindert hat,
Bei der Frage, ob Klimaschutz Chefsache ist, wurde auch klar, dass der Chef jedenfalls mit dem Herzen und dem Interesse nicht dabei ist. Das hat man schon der ganzen Anmutung Ihrer Rede angemerkt.
Den grünen Vorwurf, die Senatsverwaltungen seien bei Energiefragen nicht koordiniert, haben Sie bestätigt, indem Sie sagten, dass jede Senatsverwaltung es als Chefsache ansehe, was natürlich heißt, dass sich keiner richtig darum kümmert. Wir brauchen aber eine klare Richtung und geordnete Aktivitäten für den Emissions- und Ressourcenschutz und keine unabgestimmten Basteleien der einzelnen Senatsverwaltungen. Das wird auf Dauer kontraproduktiv und teuer.
Beim Klimaschutzgesetz gilt das alternativ zum Senat vorgelegte Stufenmodell mit klaren langfristigen Zielen, mit Konzentration der Maßnahmen auf die wirklich wesentlichen Energieverschwender. Das wurde vom Senat noch nicht einmal als Anregung genommen, obwohl sich so viele auch hier auf dessen Grundprinzipien einigen konnten, auch die FDP-Fraktion, was ich hier bestätige. Deshalb ist es wichtig, dass das Stufenmodell durch den Grünen-Antrag heute noch einmal bekräftigt wird. Wir als FDP-Fraktion werden diesem Antrag zustimmen.
Erheiternd fand ich, dass sich der Senat wieder hinter der Bundesregierung verstecken möchte und dann auch noch Herrn Wilke in der Kernenergiedebatte in die Falle hat laufen lassen.
[Dr. Wolfgang Albers (Linksfraktion): Er hat so schmale Schultern, dahinter kann man sich nicht verstecken!]
Die beiden wesentlichen Hebel für Emissionssenkungen in Berlin sind energetische Sanierung der Bestandsgebäude und verstärkter Einsatz erneuerbarer Wärme. Für beides gibt es im Energiekonzept der Bundesregierung sehr klare und ambitionierte Vorgaben. Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht z. B. eine Verdoppelung der Sanierungsrate der Bestandsgebäude vor. Und wieso dieses Konzept den Senat daran hindern sollte, energetische Sanierungen und erneuerbare Wärme in Berlin zu unterstützen, das kann wirklich keiner erklären.
In Wirklichkeit ist das Klimaschutzgesetz nicht am Bund gescheitert, wie manche gesagt haben, sondern eben daran, dass es unzumutbare Belastungen der Mieter verursacht hätte. Da danke ich auch dem Regierenden Bürgermeister, dass er es so klar gesagt hat. Ich finde, dass wesentliche Teile der SPD eingesehen haben, dass das so ist, ist lobenswert. Dafür brauchen Sie sich nicht hinter der Bundesregierung zu verstecken. Es ist durchaus ehrenwert, ein schlechtes Gesetz auch zurückzuziehen.
Bei der Diskussion heute war aber wieder eine der klassischen Lebenslügen der Klimaschutzdebatte im Raum, mit der man sich wirklich noch einmal beschäftigen sollte. Herr Schäfer hat sogar gesagt, es gebe gar keinen Unterschied zwischen Mieter- und Klimaschutz, das sei etwas aus dem letzten Jahrhundert. Es gibt hier die Behauptung, dass sehr hohe Investitionen, egal mit welchen strengen Sanierungszielen, durch Energieeinsparungen immer zurückverdient würden, dass die hohen Anforderungen an die energetische Sanierung immer die Mieter entlasten. Das stimmt nicht! Eine ganz einfache Rechnung zeigt, dass vieles von dem, was die Grünen fordern, sich auch dann nicht rechnet, wenn die Energiepreise sich verfünffachen, versechsfachen, versiebenfachen. Und zu solchen Erhöhungen wird es gar nicht kommen. Die Sanierungen, die Sie teilweise fordern, sind noch teuerer als die Energiepreissteigerungen, mit denen die Mieter belastet werden. Deshalb ist Mieterschutz und Klimaschutz teilweise im Konflikt. Sie wollen den Mietern noch mehr aufdrücken, als sie durch die Energiepreissteigerung an sich schon hätten.
Die hohen Sanierungsziele sind deshalb eine zusätzliche Belastung für alle. Das hat Frau Eichstädt-Bohlig so schön gesagt: Klimaschutz ist nicht zum Nulltarif zu haben. – Aber man sollte schon sagen, wie teuer es wirklich wird. Es ist auch eine Irreführung, wenn hier immer wieder suggeriert wird, dass zu hohe Vorgaben bei der energetischen Sanierung nicht bei den Mietern landeten. Bei wem landen sie denn sonst? Die Hauseigentümer werden nicht auf Dauer Verlust mit Investitionen machen und aus Verantwortung für die Menschheit immer wieder Geld hinterherwerfen. Der Staat hat die vielen Duzend
Milliarden nicht, die man bräuchte, um alle Ziele zu erreichen, deshalb landet die Belastung bei den Mietern. Deshalb ist genau die richtige Frage an die Grünen: Sagen Sie doch bitte mal, um wie viel Hundert Euro pro Jahr Sie dem Durchschnittsmieter die Mieter in diesem Land erhöhen wollen mit den Forderungen, die Sie stellen! Das ist eine Antwort, auf die wir schon lange warten.