Uwe Doering
Appearances
16/1
16/4
16/6
16/7
16/9
16/10
16/11
16/13
16/14
16/15
16/19
16/20
16/23
16/24
16/26
16/27
16/30
16/33
16/34
16/39
16/40
16/41
16/42
16/43
16/54
16/55
16/56
16/57
16/58
16/59
16/61
16/63
16/68
16/69
16/70
16/72
16/74
16/76
16/77
16/80
16/82
16/83
16/84
16/85
16/86
Last Statements
Meine Frage richtet sich an Frau Senatorin JungeReyer. – Vor dem Hintergrund von Mietsteigerungsankündigungen bei unseren kommunalen Wohnungsbaugesellschaften möchte ich Sie fragen: Gibt der Senat den Wohnungsbaugesellschaften einen Rahmen vor, in dem die Mietsteigerungen erfolgen dürfen, und wie werden dabei einkommensschwache Haushalte berücksichtigt?
Unabhängig davon, dass ich einen anderen Eindruck habe, weil zurzeit massenhaft Mieterhöhungsbegehren herausgehen – nicht nur bei der DEGEWO –, möchte ich Sie fragen, welchen Rahmen der Senat in Bezug auf Neuvertragsmieten vorgibt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Ich möchte Ihnen sagen, dass ich das verurteile, dass Sie das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger rund um den Müggelsee instrumentalisieren. Das macht sich schon deutlich an Ihrem miserabel gemachten Antrag. Sie stellen einen Antrag, der die Deutsche Flugsicherung auffordert, ihren Kurs zu korrigieren, obwohl sie bereits am 4. Juli ihre abschließende Stellungnahme gegeben hat. So fein haben Sie Ihren Antrag vorbereitet!
Zweitens finde ich das perfide, am Wannsee Plakate aufzustellen, in denen Sie sich dafür einsetzen, dass Flugzeuge den Wannsee nicht überfliegen, am Müggelsee ist aber nicht ein Plakat geklebt. So ernst meinen Sie es mit der Auseinandersetzung.
Drittens müssen Sie schon zu Ihrer Verantwortung stehen, dass es der Regierende Bürgermeister Diepgen und der Bundesverkehrsminister Wissmann waren, die sich für den Standort Schönefeld mit all seinen Folgen eingesetzt haben. Auch zu dieser Wahrheit müssen Sie stehen, das können Sie nicht einfach verschweigen.
Bevor die Deutsche Flugsicherung ihre abschließenden Vorschläge zu den Flugrouten vorgelegt hat, gab es natürlich im Vorfeld schon Proteste von Berlinerinnen und Berlinern. Sie befürchteten, dass neu entstehender Fluglärm ihre Lebensqualität empfindlich beeinträchtigen wird. Das betrifft vor allem den Südosten Berlins, und hier insbesondere die Region um den Müggelsee und die Region westlich des Flughafens, die unter dem Lärm und dem Dreck startender und landender Flugzeuge dauerhaft leiden sollen. Für die Linksfraktion ist solch eine Lösung nicht hinnehmbar.
Die Lärmkommission hatte ursprünglich vorgeschlagen, die Flugzeuge weiträumig um Berlin und Potsdam herumzuführen. – Dazu eben von der CDU kein Wort! – Damit würde es keine Flugrouten über dem Müggelsee geben, wenn man der Lärmkommission gefolgt wäre. Doch der Vorschlag der Lärmkommission wurde von der Deutschen Flugsicherung nicht übernommen, weil er als vermeintlich unwirtschaftlich gilt. Ich denke, hier kann das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Den Montagskundgebungen in Friedrichshagen und der erfolgreichen Menschenkette – waren Sie eigentlich dabei, Herr Friederici? – um den Müggelsee ist zu verdanken, dass die Vorschläge der Deutschen Flugsicherung in der Öffentlichkeit problematisiert wurden. Zu danken ist auch den engagierten Bürgerinnen und Bürgern in Rudow, Lichtenrade, Steglitz und Zehlendorf, die mit ihren Protesten die Flugrouten über Berlin erst zu einem öffentlichen Thema gemacht haben – und das mit Recht!
Bei der Entscheidung über zukünftige Flugrouten müssen der besondere Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Das sind die Prämissen, unter denen die geplanten Flugrouten noch einmal überarbeitet werden müssen.
Für meine Fraktion gilt: Die Wirtschaftlichkeit darf nicht das entscheidende Kriterium für die Festlegung zukünftiger Flugrouten sein. – Was sagt die CDU eigentlich dazu? – Vor Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen muss zwingend der Schutz von Mensch und Natur stehen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es, selbst wenn es gelingt, die Flugrouten über dem Müggelsee zu verhindern, beim Überflug von Karolinenhof, Müggelheim, Schmöckwitz und Bohnsdorf bleibt. Sie werden die Leidtragenden bleiben.
Immer mehr zeigt sich: Der verhängnisvolle Konsensbeschluss zum Standort Schönefeld von Diepgen, Stolpe und der Bundesregierung aus dem Jahr 1995 mit seiner stadtnahen Anbindung in dichtbesiedeltem Gebiet bescherte der Stadt ein nahezu unlösbares Flugroutenproblem. Gerade deshalb erwarten wir, dass das Machbare gemacht wird. Berlin und sein Umland brauchen einen leistungsfähigen Flughafen mit internationalen Standards. Aber wir brauchen ebenso Flugrouten, die so wenig wie möglich Menschen und Natur belasten, und einen bestmöglichen Lärmschutz, der für uns auch ein konsequentes Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr beinhaltet.
Die Region um den Müggelsee ist ein beliebter Wohnort, ein wichtiges Naherholungsgebiet für Berlinerinnen und Berliner, und sie ist auch Natur- und Wasserschutzgebiet. Mögliche Folgewirkungen der aktuellen Routenplanung für die Pflanzen- und Tierwelt, den Gewässerschutz und den Charakter als Naherholungsgebiet sind überhaupt nicht absehbar. Aus den genannten Gründen unterstützen wir heute mit dem Antrag der Koalition den Senat in seinem Bestreben, die von der Deutschen Flugsicherung
vorgelegten Flugrouten noch einmal im Einzelnen überprüfen zu lassen. Von der Bundesregierung – Herr Friederici, auch zu der haben Sie nichts gesagt – erwarten wir, dass sie ihren Einfluss geltend macht, um den Forderungen der betroffenen Bevölkerung hinsichtlich der Alternativen zu den vorgeschlagenen Flugrouten nachzukommen. Ich persönlich, meine Fraktion und meine Partei setzen sich dafür nachdrücklich ein.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede auch mein Dank an den Ausschussvorsitzenden und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ausschusses für ihre hervorragende Arbeit. Ich bedanke mich speziell bei Herrn Zimmer für seine sachliche, kompetente und ruhige Art, mit der er den Ausschuss geleitet und durch manche Klippe geführt hat. Das ist ihm hervorragend gelungen. – Danke schön!
Der Untersuchungsausschuss HOWOGE hat am 24. August dem Abgeordnetenhaus seinen Bericht vorgelegt. Die Arbeit des Ausschusses brachte im Wesentlichen keine neuen Erkenntnisse. Im Hauptausschuss und im Unterausschuss Beteiligungsmanagement und Controlling wurden vorab die Vorgänge um die Vergabepraxis der HOWOGE umfassend beraten und dargelegt. Die angeforderten relevanten Unterlagen standen den Ausschussmitgliedern zur Verfügung. Damit will ich aber nicht sagen, dass alles rechtens und in Ordnung gewesen ist.
Zu den Ergebnissen des Ausschusses: Es hat sich bestätigt, dass die Vergabepraxis der HOWOGE in der Vergangenheit teilweise rechtswidrig gewesen ist. Aber auch wenn die Opposition bei ihrer Bewertung zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses auffällig oft auf die Formulierungen wie „hätte“, „könnte“ und „aber“ zurückgreift, bleibt es dennoch bei der Feststellung, dass der Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer nicht nachgewiesen werden konnte, dass sie von der rechtswidrigen Auftragsvergabe der HOWOGE wusste. Vielmehr konnte anhand von Protokollen des Aufsichtsrats der HOWOGE nachvollzogen werden, dass Mitarbeiter der Stadtentwicklungsverwaltung wiederholt auf die Notwendigkeit von Ausschreibungen bei Auftragsvergabe hinwiesen. So zum Beispiel im Dezember 2003. Dem Protokoll der 60. Sitzung des Aufsichtsrats ist zu entnehmen, dass die Vertreter der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung davon ausgingen, dass es bei Vergabe von Leistungen zu
einer europaweiten Ausschreibung kommen werde. Letztlich – das ist bereits erwähnt worden – gibt es auch ein Schreiben der damaligen Staatssekretärin Junge-Reyer vom 31. Juli 2002, das die städtischen Wohnungsbaugesellschaften als öffentliche Unternehmen aufforderte, sich an die Vergaberichtlinien zu halten.
In diesem Zusammenhang ist die Bewertung des Schreibens durch die Geschäftsführer der HOWOGE interessant. Sie stuften dieses Schreiben als ein eher unverbindliches Rundschreiben ein. Da muss man sich schon fragen, was ist das für ein Verhältnis von Verwaltung und Landesunternehmen? Dieses Verhältnis muss offenbar dringend geklärt werden.
Das in der Öffentlichkeit bekannt gewordene Schreiben des ehemaligen Finanzsenators Dr. Sarrazin an den ehemaligen Geschäftsführer der HOWOGE, Herrn Adam, hat Fragen nach der Rolle der Stadtentwicklungssenatorin bei der Vergabepraxis der HOWOGE aufgeworfen. In diesem Schreiben berichtete Dr. Sarrazin von einem Senatorengespräch aus dem Juni 2006. Dieses Schreiben war letztlich der Anlass für die Opposition, den Untersuchungsausschuss einzusetzen und ihn zu befragen. Immerhin schrieb Herr Dr. Sarrazin im September 2010:
Sie hatten dargestellt, dass die Form der Direktvergabe ohne förmliche Ausschreibung aus verschiedenen Planungsbüros die wirtschaftlichste Lösung für die HOWOGE war.
Weiter schreibt er:
Ich habe diese Vorgehensweise der HOWOGE aus wirtschaftlichen Gründen zum Wohl der Gesellschaft und damit auch des Gesellschafters, des Landes Berlin, von Anfang an uneingeschränkt gebilligt.
Der von der Opposition erhoffte Kronzeuge gegen die Senatorin Junge-Reyer konnte nicht bestätigen, dass die Senatorin von diesem Vorgang Kenntnis hatte. Auch Nachfragen brachten keine neuen Erkenntnisse.
Kritisch hinterfragt wurde im Untersuchungsausschuss die Rolle des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hätte grundsätzlich mit dem Thema Vergabe sensibler umgehen müssen. Zwar kann ein Aufsichtsrat meiner Auffassung nach nicht in das operative Geschäft eingreifen, aber an der einen oder anderen Stelle zu geschäftlichen Vorgängen nachfragen, das kann und muss er schon. In dem Moment, in dem bei der HOWOGE eine neue Vergabestelle eingerichtet wurde, wäre eine Kontrolle der Funktionsfähigkeit der neu eingerichteten Organisationseinheit angemessen gewesen. Insbesondere dann, wenn die Auftragsvergabe schon einmal Thema war und Berichte der Geschäftsführung in diesem Punkt durchaus nachfragenswert gewesen wären. Nach Bekanntwerden der Vorgänge bei der HOWOGE veranlasste der Aufsichtsrat der HOWOGE eine Untersuchung der Vorgänge durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen. Im Ergebnis dieser Untersuchung wurden die Geschäftsführer der HOWOGE entlassen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften wurden vom
Senat erneut angewiesen, als öffentliche Unternehmen die Vorgaben für die Vergabe von Aufträgen einzuhalten, und diese Vorgaben zur Auftragsvergabe wurden verschärft.
Auch das Ergebnis der vom Aufsichtsrat veranlassten Untersuchung sowie die daraus resultierenden Schlussfolgerungen und Vorgaben für die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften wurden bereits vor der Einsetzung des Untersuchungsausschusses in den entsprechenden Ausschüssen dargelegt und ausführlich beraten. So wurde im März 2010 im Zwischenbericht zur Vergabepraxis der HOWOGE von dem beauftragten Wirtschaftsprüfungsunternehmen festgestellt, dass es in den vergangenen fünf Jahren zu mehreren Verstößen gegen das Vergaberecht kam. Dabei wurden Aufträge im Wert von mehr als 200 000 Euro ohne Ausschreibung vergeben, und es wurden Aufträge gestückelt, um ein Ausschreibungsverfahren zu umgehen.
Festgestellt werden muss, dass bei der rechtswidrigen Auftragsvergabe teilweise persönliche und auch Parteikontakte der Beteiligten eine Rolle spielten. So im Falle des Abgeordneten Hillenberg! Man kannte sich eben. Der ehemalige Finanzsenator Sarrazin hatte zumindest die Geschäftsführung in ihrer rechtswidrigen Vergabepraxis bestärkt und das Vorgehen sogar geduldet. Das ist kritikwürdig.
Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass bei der rechtswidrigen Vergabe von Aufträgen und Folgeaufträgen Kompetenz, Fachwissen und wirtschaftliche Ausführung der Aufträge im Vordergrund standen und den Ausschlag gaben. Aber auch das war rechtswidrig.
Anschließend muss zudem kritisiert werden, dass die Vernichtung von Akten zum Vorgang HOWOGE durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die Arbeit des Untersuchungsausschusses behindert hat. Immerhin bedurfte es mehrerer Ermahnungen des Ausschussvorsitzenden zur Vervollständigung der Unterlagen. Eine zusätzliche Sitzung des Untersuchungsausschusses und sogar die Bildung eines Unterausschusses sowie die Inaugenscheinnahme der Aktenbestände in der Senatsverwaltung waren notwendig. Ob mit der Vernichtung von Akten gegen rechtliche Bestimmungen und Vorschriften verstoßen wurde, wurde vom Ausschuss nicht weiter verfolgt. Die Beantwortung einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Otto zur Verwaltung von Unterlagen in den Senatsverwaltungen erbrachte, dass die Aktenverwaltung und die Führung von Aktenplänen sehr unterschiedlich gehandhabt wird.
Sehr unterschiedlich! – Dies sollte der zukünftige Senat schnellstens korrigieren.
Das Landesarchivgesetz ist einzuhalten.
Eine Aktenführung, wie sie in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wohl ständige Praxis war, ist in Zukunft nicht hinzunehmen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die FDP gestern in der Geschäftsführerrunde beantragt hatte, ihren Antrag zur Priorität zu machen, habe ich mich gefragt: Was soll dieser Quatsch eigentlich?
Ihr Gag, Sie würden uns vorführen, ist schon längst verpufft. Wir haben in der ersten Lesung ihren Antrag lang und breit diskutiert. Wir haben Ihnen unsere Beweggründe, warum wir gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz sind, vorgetragen. Wir haben Ihnen vorgetragen, warum wir Ihren Anträgen auf keinen Fall zustimmen werden. Im Prinzip haben Sie heute wieder einmal nichts Neues gebracht, außer dass jetzt erkennbar wird, dass die FDP gerne die CDU vorführen will. Na, bitte schön, machen Sie, wenn das der Effekt ist, den Sie haben wollen, okay!
Wir haben auch im Bauausschuss ausführlich über die Anträge von CDU und FDP beraten. Da habe ich mit Erstaunen festgestellt, dass inzwischen nicht nur in der Beratung der ersten Lesung der Anträge von CDU und FDP, sondern auch im Bauausschuss von der SPD leichte Zweifel am Straßenausbaubeitragsgesetz geäußert wurden. Im Bauausschuss gesellten sich dann die Grünen hinzu. Und das wurde auch deutlich durch die Kleine Anfrage von Frau Hämmerling hinsichtlich des Straßenausbaus in der Köpenicker Wendenschlossstraße. Da sprach sie von „Hütchenspielertricks“, übrigens ein Vorgang, den ich hier in der ersten Lesung dargestellt hatte.
Jetzt darf ich also feststellen, dass offensichtlich ein Landesparteitagsbeschluss der Linken hier im Haus Wirkung zeigt. CDU und FDP sind für die Abschaffung des Gesetzes,
Die Linke auch, so steht es in unserem Wahlprogramm. SPD und Grünen haben Zweifel und wollen mindestens eine Überarbeitung des Gesetzes. Das werden aus meiner Sicht interessante Verhandlungen zum Straßenausbaubeitragsgesetz bei den bevorstehenden Koalitionsverhandlungen, egal in welcher Konstellation.
Jetzt wird uns ja vorgeworfen, wir würden unseren Parteitagsbeschluss nicht ernsthaft umsetzen wollen. Auch da, liebe FDP, liebe CDU: beim letzten Bauausschuss nicht aufgepasst, Chance verpennt. Wenn Sie aufmerksam gewesen wären, hätten Sie feststellen können, dass auf der Tagesordnung des Bauausschusses steht: Zustimmungsersuchen zum Ausbau der nördlichen Gehbahn der KarlMarx-Allee vom Straußberger Platz bis zur Proskauer Straße. – Diesen Antrag haben wir von der Tagesordnung genommen. Und, Herr Czaja, dreimal dürfen Sie raten, warum. Weil wir dieser Maßnahme nicht zustimmen werden. Und genau das unterscheidet uns in der Konsequenz von dem Handeln, das Sie in den Bezirken an den Tag legen. Reinickendorf ist ja schon mal als Beispiel genannt worden. Selbst wenn Sie sich darauf berufen, dass die armen Bezirksstadträte das Gesetz umsetzen müssen, dann verpflichtet Sie keiner, die Bürgerbeteiligung außer Acht zu lassen, eine Luxussanierung durchzuführen wie in Reinickendorf.
Und jetzt kommt der entscheidende Punkt: Die BVVFraktionen stimmen der Maßnahme zu oder nicht. Und um Gottes willen, wer hindert Sie daran, wenn Sie Vorkämpfer gegen das Straßenausbaubeitragsgesetz sind, diesen Maßnahmen nicht zuzustimmen? – Sie stimmen überall zu!
Überall stimmen Sie zu! – Ja, jetzt schütteln Sie den Kopf, weil Sie gleich mit Marzahn-Hellersdorf kommen werden. Da sind Ihre CDU-Verordneten in der glücklichen Lage, so einer Vorlage nicht zustimmen zu müssen, weil die Mehrheit im Bezirksamt erst gar nicht so eine Vorlage vorlegt – anders als in Reinickendorf.
Und selbst in Treptow-Köpenick, wo es darum ging, in zwei Straßen, Wegedornstraße konkret, die Baumaßnahme zurückzunehmen, weil nicht durchsetzbar, waren Ihre CDU-BVV-Mitglieder in vorderster Front, um immer noch die Maßnahme durchdrücken zu wollen.
Letzter Satz, dann kann die Frage gestellt werden. – So sieht Ihr wahres Gesicht aus. Hier rumkrähen und draußen vor Ort anders handeln.
So, jetzt Herr Heide!
Herr Dr. Heide! Das können Sie ja in Ihrer Wahrnehmung so darstellen. Nur, die Bürger sehen das anders.
Die Bürger beschweren sich bei uns und sagen, es gab diese Beteiligung der Bürger nicht. Und sie sprechen von einem Luxusausbau der Straße. Das ist der Fakt. Und immer noch, Dr. Heide, wenn Sie die Vorkämpfer gegen den Straßenausbau sind, wie verhält sich dann die CDUFraktion in der BVV? Das ist doch die spannende Frage.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Wohnraumgesetz ist kein Gesetz, das grundsätzliche Lösungen für die Miet- und Wohnungspolitik unserer Stadt bietet. Das haben wir auch nie behauptet. Es regelt einen kleinen Ausschnitt der komplexen Mietgesetzgebung und betrifft unter anderem Wohnungen aus dem sogenannten sozialen Wohnungsbau Berlins, dessen Anschlussförderung – Herr Brauner! – wir 2003 bewusst gestoppt haben. Der Ausstieg aus der Anschlussförderung war wichtig, denn er beendet die milliardenschwere Subvention von Vermietern in der Stadt. Diese milliardenschwere Subvention hat eben nicht zu sozialen Mieten geführt. Da liegt Ihre Verantwortung bei der CDU.
Dieser Ausstieg brauchte auch aufgrund fehlender Regelungen große Probleme, die z. B. im Fanny-Hensel-Kiez zutage traten. Stadtentwicklungssenatorin Junge-Reyer war in der Pflicht, hierfür gesetzliche Lösungen vorzuschlagen.
Der Entwurf der Senatsverwaltung zum Wohnraumgesetz war allerdings für Die Linke nur unzureichend und wurde unser Sicht der Problemlage im sozialen Wohnungsbau nicht gerecht. Deshalb haben wir zunächst geprüft, ob
eine soziale Richtsatzmiete rechtssicher durchsetzbar ist. Das ist eine Lösung, die wir angestrebt haben und nach wie vor anstreben. Sie scheint aber vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des Rückwirkungsverbots und möglicher Eingriffe in die Eigentümerrechte der Vermieter nicht rechtssicher möglich zu sein. Den Beweis, dass es nicht so ist, haben Sie, Herr Brauner und liebe Grüne, bisher nicht angetreten.
Dann haben wir geprüft, ob in Berlin erstens, wie von vielen vermutet, die realen Kostenmieten deutlich unterhalb der fiktiven Kostenmieten liegen und ob zweitens die realen Kostenmieten bereits unterhalb des Mietspiegels liegen. Wenn diese Annahmen stimmen würden, dann bräuchten wir nach unserer Auffassung kein Wohnraumgesetz. Dies ließe sich dann über eine Berechnungsverordnung regeln. Aber auch diese Vermutung, Herr Brauner, hat sich nicht bestätigt. Sie und wir wissen nicht, jedenfalls nicht sicher, wie die realen Mieten in ihrer Höhe tatsächlich aussehen, und wir wissen nicht, ob die realen Mieten in Größenordnungen über oder unter dem Mietspiegel liegen. Wir jedenfalls haben solche Erkenntnisse nicht. Ich glaube, Sie haben sie auch nicht, jedenfalls nicht sicher.
Deshalb haben wir in intensiven Verhandlungen mit der SPD-Fraktion in § 4 geregelt, dass für Wohnungen, die nach der Grundförderung nicht in die Anschlussförderung übernommen werden, bei Eigentümerwechsel die bestehenden Mieten, sofern sie über den Mietspiegel liegen, auf die örtliche Vergleichsmiete reduziert werden. Das ist übrigens, liebe Grünen, übrigens, Herr Brauner, eine Forderung, die aus der Anhörung kommt. Das ist eine Forderung vom Mieterverein und von Herrn Jung, der da oben sitzt.
Zusätzlich haben wir eine Härtefallregelung und deutlich längere Überlegens- und Kündigungsfristen in das Wohnraumgesetz aufgenommen. Außerdem ist im Gesetz geregelt, dass für die Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz zu Hälfte in der Sozialbindung bleiben, eine verlängerte Bindungsdauer von 20 Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden. Der Entwurf einer Verwaltungsverordnung sieht die Deckelung der Mieten unterhalb des Mietspiegels vor. Jetzt kommt es: Die zuständigen Bezirke entscheiden, welche Wohnungen in der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ und damit in der Belegungsbindung bleiben.
Wir haben wichtige Verbesserungen gegenüber dem Gesetzesentwurf erreicht. Aber für die Linksfraktion bleibt es bei der Feststellung, dass das jetzige Wohnraumgesetz ein nur sehr kleiner Einstieg in den Ausstieg aus dem bisherigen Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus ist.
Und ja, das vorliegende Ergebnis wird von Teilen meiner Fraktion kritisch gesehen. Wir sind uns aber einig, dass wir auch künftig die Auseinandersetzung um ein in sich
geschlossenes Konzept und in diesem Zusammenhang auch um eine rechtssichere soziale Richtsatzmiete führen werden. Auch in Sachen Berechnungsverordnung und Aufhebung des Einfrierungsgrundsatzes werden wir nicht locker lassen. Aus all diesen Gründen werden wir dem heute vorliegenden Wohnraumgesetz zustimmen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat:
1. Wie bewertet der Senat die Empfehlungen der Fluglärmkommission zur Festlegung von An- und Abflugrouten für den BBI?
2. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, sich dafür einzusetzen, dass die Empfehlungen bei der Entscheidung über die Flugrouten berücksichtigt werden?
Danke schön! – Frau Senatorin! Können Sie uns sagen, bis wann die Flugrouten verbindlich festgelegt werden, und dementsprechend, bis wann die damit verbundenen Schallschutzmaßnahmen umgesetzt werden?
Na, das war doch übersichtlich, Frau Präsidentin! Nachdem die CDU einen Rückzieher gemacht hat, gibt es von der FDP keine Kurzintervention mehr, das ist doch klar! – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Nachtflugverbot für eine Kernzeit von 0 bis 5 Uhr festgelegt. In den vom Bundesverwaltungsgericht definierten Randzeiten sollen Starts und Landungen nur sehr eingeschränkt erfolgen. Das heißt, liebe FDP, neben der strikten Einhaltung des Flugverbots in der Kernzeit muss der Flugverkehr in den Randzeiten absolut minimiert werden.
Meine Damen und Herren! Herr von Lüdeke! Die nächtliche Ruhezeit darf nicht auf fünf Stunden beschränkt werden, denn dieses ist für die vom Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger unzumutbar. Sicher muss ein Flughafen wirtschaftlich betrieben werden, aber Wirtschaftlichkeit hat seine Grenzen, zum Beispiel dann, wenn Gewinnmaximierung auf Kosten von Lebensqualität, Gesundheit und Umwelt geht.
Auch die notwendigen Lärmschutzmaßnahmen werden nicht gänzlich eine Einschränkung der Lebensqualität vermeiden können. Deshalb kann ich nachvollziehen und verstehen, wenn die vom Fluglärm betroffenen Bürgerin
nen und Bürger ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr wollen.
Ich kann nachvollziehen und verstehen, warum von der FDP solch ein Antrag kommt, weil bei Ihnen in der FDP nicht nur in der Flughafenfrage erst die Wirtschaft kommt und dann die Schutzbedürfnisse von Menschen kommen.
Die FDP hat namentliche Abstimmung beantragt, und ich bin auf das Abstimmungsergebnis gespannt, insbesondere darauf, wie sich Herr Thiel bei dieser Abstimmung verhalten wird, wie er den Bürgerinnen und Bürgern in Bohnsdorf, Müggelheim, Hessenwinkel und Rahnsdorf
den Antrag der FDP näherbringt. Die Linke setzt sich für ein konsequentes Nachtflugverbot ein.
Wir wollen eine möglichst geringe Belastung der Anwohner bei Berücksichtigung der Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des neuen Flughafens. Wir wollen unter dieser Maßgabe eine Ausweitung der Kernzeit von 23 Uhr bis 6 Uhr. Daraus folgt: Wir stimmen dem Antrag der FDP nicht zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die drei Anträge, die wir hier behandeln, befassen sich mit dem Problem der Verdrängung, der Gefährdung von sozialen Strukturen und des Schutzes der Mieterinnen und Mieter. Das sind Themen, die auch für die Linksfraktion ein besonderes Gewicht haben. Dem Antrag der Grünen „Wohnraum
erhalten – Zweckentfremdung verhindern“ hat Die Linke im Bausausschuss in geänderter Fassung zugestimmt. Ich glaube, das haben Sie, Herr Otto, vergessen zu erwähnen. Auch für Die Linke ist die zunehmende Zweckentfremdung von Wohnungen ein drängendes Problem. Ob durch Umwandlung in Gewerberäume oder durch gewerbliche Nutzung als Ferienwohnung, die Zweckentfremdung von Wohnungen entzieht dem ohnehin inzwischen angespannten Wohnungsmarkt dringend benötigten Wohnraum. Die Umwandlung von Wohnungen in gewerbemäßig genutzte Ferienwohnungen nimmt in der Innenstadt enorme Ausmaße an. Die Wilhelmstraße ist das Negativbeispiel dafür.
Bisher herrschte die Auffassung, dass Verbote für Zweckentfremdung von Wohnraum nur über die gesamte Gemeinde, also für die gesamte Stadt, erlassen werden können, wenn berlinweit ein angespannter Wohnungsmarkt festgestellt wird. Als Maßstab hierfür galt bisher ein berlinweiter Wohnungsleerstand von 3 Prozent. Durch eine Anhörung im Bausausschuss, die ja schon erwähnt wurde, und durch die Beantwortung meiner Kleinen Anfrage – zum Nachlesen: Nr. 16/15 322 – haben wir nun erfahren, dass das Land Berlin die Kompetenz besitzt, das Zweckentfremdungsverbot auch für einzelne Bezirke gesetzgeberisch selbst zu regeln. Wir meinen, dass das in der Anhörung vorgestellte Hamburger Modell auch für Berlin ein gangbarer Weg ist.
Hier erwarten wir nun durch den Prüfauftrag vom Senat einen entsprechenden Vorschlag.
Einige kurze Bemerkungen zum Antrag „Vorkaufsrechte und Abwendungsvereinbarungen in Erhaltungs- und Sanierungsgebieten anwenden“. Es gibt in den Erhaltungsgebieten nach Baugesetzbuch ein Vorkaufsrecht und die Abwendung des Vorkaufsrechts durch Abwendungsverträge. In diesen Verträgen wird der Verzicht auf Eigenbedarf und die Bindung der Neuvermietung an Einkommensgrenzen festgehalten.
Ja, bitte.
Wenn man sich die Ergebnisse der Sanierungspolitik anguckt, kann ich dem nur zustimmen, man muss sich ja bloß die Zusammensetzung der heutigen Bevölkerung dort ansehen.
In der bereits erwähnten Anhörung, die ich schon angesprochen hatte, wurde auch deutlich, dass in Hamburg das Vorkaufsrecht lediglich in acht Fällen angewandt wurde. In Hamburg gibt es lediglich ein Gebiet mit einer Umwandlungsverordnung. Und Hamburg ist das einzige Land, das diese Regelung anwendet. Es stellt sich also schon die Frage, warum diese städtebaurechtliche Instrument in der Praxis so gut wie gar nicht angewendet wird. Dies hat sicher Gründe.
Einer davon wurde von den Hamburgern bereits selbst genannt: der große Verwaltungs- und Personalaufwand in den Bezirken bei begrenzten Nutzen. Der wesentliche Satz, Herr Otto, steht in Ihrem Antrag, im letzten Absatz in der Begründung.
Die Ausübung des Vorkaufsrechtes hat haushaltsmäßige Auswirkungen.
Ich betone: „haushaltsmäßige Auswirkungen“. Ich frage Sie: Wie geht das bei der Haushaltslage des Landes Berlin? Ich frage hier insbesondere wegen der Bemerkung von Frau Pop in diesen Tagen, Berlin befinde sich haushaltsmäßig wie das Land Griechenland vor einem Abgrund. Ich frage Sie wirklich, wie sich Ihre Aussage in diesem Antrag mit der Aussage von Frau Pop deckt.
Weiter: Welchen Käufer sollte das Land Berlin an der Hand haben? Sollten sich städtische Wohnungsbaugesellschaften daran beteiligen? Sollten Sie die Wohnungen aufkaufen und sie später wieder an einen anderen Eigentümer verkaufen? Herr Otto! Sie haben es doch selbst in der Anhörung gehört. Es geht in Hamburg nicht so sehr um den Vorkauf, sondern um die Abwendungsverträge. Ihr Antrag wirft also viele Fragen auf, und wir haben viel im Ausschuss zu diskutieren.
Nur noch einige Worte zum Antrag „Milieuschutzgebiete wirksam steuern“. Da kann ich das Ansinnen der Grünen
durchaus nachvollziehen. Mir scheint allerdings, dass wir uns im Moment auf die Kündigungsschutzverordnung zum Schutz von Mieterinnen und Mietern bei Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen konzentrieren sollten. Diese läuft, wie bereits erwähnt, im August aus und muss verlängert werden. Meine Fraktion will einen Kündigungsschutz von zehn Jahren und möglichst flächendeckend für die Stadt. Darum geht es jetzt. – Danke schön!
Erstens, Herr Otto, habe ich gesagt, dass wir darüber diskutieren wollen. Aber wenn ich das noch einmal aufzählen darf, das habe ich an anderer Stelle schon einmal gemacht: Wenn Sie sich hinstellen und sagen, wir sollen Wohnungen aufkaufen – in der Regel soll das durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften passieren –,
die wollten Sie ja sowieso verkaufen. Das ist ein ganz anderes Thema –, wenn ich mich an die Anträge der Grünen erinnere,
bin ich jetzt dran oder sind Sie dran? –, wenn ich mich also an die diversen Anträge der Grünen erinnere, was die Wohnungsbaugesellschaften so alles sollen, da fangen wir an bei Wohnungsaufkäufen, gehen wir über Wohnungsneubau weiter bis hin zur energetischen Sanierung. Jetzt kommen wir zu dem Fall, den wir eben besprochen haben.
Herr Otto! Irgendwann, auch wenn Sie Opposition sind, müssen Sie sich die Frage stellen, wer das finanzieren soll.
Und das vor dem Hintergrund der Sparorgien, die Sie ständig einklagen, wo Sie unserem Senat keinen Sparwillen attestieren wollen.
Zweiter Punkt: Ich kann über viele kleinteilige Maßnahmen nachdenken, auch über die Frage, ob die Bezirke künftig per Verordnung in die Lage versetzt werden sollen, der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen überhaupt erst mal zuzustimmen, was ja nur für die Mi
lieuschutzgebiete gelten würde. Ich rede aber erst mal, vor dem Hintergrund, dass die Kündigungsschutzverordnung ausläuft und wir die gerne flächendeckend haben wollen, darüber, dass dies dringend notwendig ist, dass diese Kündigungsschutzverordnung verlängert wird. Das möchte ich an erster Stelle sehen. Und da wiederhole ich: Zehn Jahre nicht nur für die Milieuschutzgebiete, sondern flächendeckend für die Stadt.
Und wenn wir das erst mal gemeinsam erreicht haben, dann können wir uns über die kleinteiligen Schritte unterhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl in den letzten Jahrzehnten Milliardenbeträge in das Fördersystem des sozialen Wohnungsbaus gepumpt wurden, müssen wir heute feststellen, dass die Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus zu einem großen Teil nicht mehr für diejenigen zur Verfügung stehen, für die der soziale Wohnungsbau einst gedacht war. Das ist Grund genug, aus diesem System der Subventionierung und Förderung auszusteigen, und es ist Grund genug, um nach neuen Wegen zu suchen, die einkommensschwachen Haushalten Wohnungen mit bezahlbaren und kostengünstigen Mieten sichern. Das vorliegende Wohnraumgesetz ist ein kleiner, ein sehr kleiner Versuch, aus dem bisherigen System auszusteigen, aber es ist nicht ausreichend.
Kollege Gaebler, bitte zuhören! – Es ist nicht ausreichend, weil sich für 90 Prozent der Haushalte im sozialen Wohnungsbau auch mit diesem Gesetz nichts ändert. Für diese Haushalte bleibt es bei dem Zustand, dass die bereits heute durchschnittlich hohen Mieten um weitere 13 Prozent pro m² und jährlich steigen werden.
Zudem ist mit dem Angebot an die Vermieter zur Barwertablösung und den damit verbundenen Kooperationsverträgen eine weitere Aufgabe von Bindungen für Sozialwohnungen vorgesehen. Obwohl der Kreis der Anspruchsberechtigten für Sozialwohnungen immer größer wird, wird über diesen Weg das Angebot an gebundenem Wohnraum weiter abgebaut.
Auch wenn über die Barwertablösung für jede zweite Wohnung die Belegungsbindung erhalten bleibt und verlängert wird, bleibt unter dem Strich jedoch ein weiterer Abbau. Problematisch ist auch, dass nicht im Gesetz, sondern über eine Verwaltungsvorschrift geregelt werden soll, in welchem Rahmen die einvernehmlichen kooperationsvertraglichen Regelungen mit den Vermietern abgeschlossen werden sollen.
Er kann gern eine Kurzintervention machen. Ich möchte jetzt gern meinen Gedanken fortführen.
Das ist doch keine Frage an mich.
Unklar ist also, wie stark für die geschätzten 7,5 Prozent der Wohnungen, die in der Bindung bleiben sollen, die Miete tatsächlich sinken wird. In Bezug auf die 28 000 Wohnungen, die nach Ablauf der Grundförderung keine Anschlussförderung erhalten, ist zu begrüßen, dass hier die Kündigungs- und Einspruchfristen deutlich verlängert werden. Es bleibt am Ende jedoch die Verdrängung.
Letztendlich müssen die Sozialmieter wegen der geforderten Miethöhe ihre Wohnungen verlassen, und in ihrem gewohnten Wohnumfeld z. B. in Kreuzberg werden sie heute kaum noch eine geeignete und bezahlbare Wohnung finden. Das hatten wir mit dem Wegfall der Anschlussförderung 2003 zu Zeiten eines entspannten Wohnungsmarktes so nicht im Blick.
Auch die Regelung in § 4 wirft Fragen auf. Um Spekulationen mit Kostenmieten zu stoppen, soll bei Eigentümerwechsel für die entsprechenden Wohnungen die Vergleichsmiete Anwendung finden. Abgesehen davon, dass der Mietspiegel für die entsprechenden Bauklassengruppen eine Miete von 7 bis 9 Euro pro m² hergibt, findet sich dieser Gedanke aus dem Vorblatt im Gesetz nicht wieder. Zwar ist geregelt, dass nach Wegfall der Eigenschaft „öffentlich gefördert“ Mieterhöhungen nur auf der Grundlage des allgemeinen Mietrechts möglich sind, aber was ist, wenn zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels die Bestandsmiete höher als der Mietspiegel ist oder gar die Höhe der Kostenmiete erreicht hat?
Unsere Anforderungen an ein Wohnraumgesetz sind: Sozialwohnungen müssen für die Versorgung von einkommensschwachen Haushalten zur Verfügung stehen.
Dementsprechend muss ein Mietsystem im sozialen Wohnungsbau angestrebt werden, das unterhalb der ortüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei den Wohnungen, die keine Anschlussförderung erhalten, muss das bisherige Kostenmietensystem durchbrochen werden. In diesem Sinne werden wir in die weiteren Beratungen gehen. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mir ein Bedürfnis, mich zunächst einmal bei CDU und FDP dafür zu bedanken, dass ein Aspekt unseres Wahlprogramms so in die mediale Aufmerksamkeit gestellt wird. – Danke schön!
Zweitens: Da fange ich mit Herrn Lüdeke an. – Herr Lüdeke! Wenn Sie sagen, uns sei plötzlich die Idee gekommen, etwas zum Straßenausbaubeitragsgesetz zu machen und uns kritisch dazu zu verhalten, haben Sie auf der einen Seite schon gesagt, wie die Podiumsdiskussion im November letzten Jahres abgelaufen ist. Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass dies nicht so plötzlich kommt. Sie können in diversen Protokollen dieses Hauses nachschauen. Ich nenne nur beispielhaft das Protokoll der
Sitzung vom 5. Juli 2007 oder die Protokolle zu den Anhörungen im Bauausschuss, unter anderem von September 2008. Welche Themen haben wir da zu diesem Zeitpunkt in den Vordergrund gestellt? Das könnte ich jetzt alles zitieren.
Der erste Punkt war seinerzeit die Straßenbeleuchtung, von der wir nach einer Anhörung der Ansicht waren, dass sie öffentliche Aufgabe ist. Das wurde diesbezüglich verändert. Meine Frage damals im Ausschuss zu Herrn Driehaus war: Wie ist das eigentlich mit dem Wasser? Ist Wasser nicht auch eine Daseinsvorsorge? Wieso müssen die Anrainer beim Straßenausbau die Abwasser- und die Regenwasserkanalisation bezahlen, wenn sie gleichzeitig Wassergebühren bezahlen müssen?
Wir stellen heute fest, Sie haben ja gerade dieses Beispiel Altglienicke gebracht, dass dieser Tage Anrainer Bescheid bekommen haben, dass eine Abwasserkanalisation bzw. Regenwasserkanalisation ausgetauscht worden ist. Da muss man noch gar nicht mal über den Straßenausbau reden. Da sind schon Beträge um die 19 000 bis 25 000 Euro dabei, nur für den Austausch eines Abwasser- bzw. Regenkanals. Das bringt die Leute natürlich auf die Palme, weil die sich die Straße anschauen und sagen: Wieso muss das ausgebaut werden, die Straße selbst ist ja noch top? – Das haben wir bereits 2007 thematisiert.
Ein anderer Punkt, den wir thematisiert haben – dazu hat auch Herr Driehaus Ausführungen gemacht –, ist die Frage, ab welchem Zeitpunkt das öffentliche Interesse beim Straßenausbau gegenüber dem privaten Interesse vorgeht. – Da kann ich inzwischen diverse Beispiele nennen, wo die Anrainer nicht mehr nachvollziehen können, warum sie mit 65 bis 75 Prozent am Straßenausbau beteiligt werden, wenn die Straße eindeutig nach Ausbau ihren Charakter als Anliegerstraße verliert.
Da kann ich beispielsweise die Wegedornstraße nennen. Da wird zurzeit aus einer Fußgängerbrücke eine Autobrücke gemacht in einer Straße, wo absolut nichts los ist. Die Straße wird demnächst eingeweiht, und pünktlich zur Einweihung bekommen die Anrainer eine Mitteilung, dass ihre Straße jetzt ausgebaut werden soll. Na, dreimal darf man raten, warum! Dann fragt man sich, ist es ein Zufall, dass gleich neben der Brücke ein Gewerbegebiet liegt, auf das demnächst Gewerbe ziehen soll. Da fragt sich der interessierte Bürger natürlich, wieso werden wir beteiligt und nicht diejenigen, die a von der Brücke und b auf dem Gewerbegebiet davon profitieren. Das sind alles Themen, die wir 2007, 2008 schon angesprochen haben.
[Christoph Meyer (FDP): Trauen Sie sich jetzt oder nicht? Stehen Sie zu Ihrem Wort oder nicht? – Alles nur Wahlkampfgetöse! – Zurufe von Uwe Goetze (CDU) und Michael Braun (CDU)]
Was wir dagegen gemacht haben? Wir haben das thematisiert und immer wieder als Thema aufgegriffen. Lei
der hat sich in dieser Frage nichts bewegt, auch in den Bezirken, da gucke ich auch die CDU an, auch in den Bezirken, wo die CDU das Sagen hat und den Straßenausbau weiter vorantreibt. Da hat die FDP vollkommen recht, gucken wir uns mal die Alemannenstraße an, was Ihr CDU-Bezirksamt dort treibt, im Ausbau, an Standards und Pipapo. Gucken wir uns das mal genau an!
Wie man feststellt, ist irgendwo der Sinn dieses Gesetzes, den es einmal gehabt hat, nämlich die Bürgerinnen am Ausbau einer Straße zu beteiligen, aber nicht dann zu beteiligen, wenn die Straße im überwiegend öffentlichen Charakter ausgebaut wird, verloren gegangen.
Dementsprechend haben wir einen Antrag auf dem Parteitag gestellt, in dem wir gesagt haben, wir wollen im Wahlprogramm mit Blick auf die nächste Wahlperiode das Straßenausbaubeitragsgesetz – man kann sagen: dieses Straßenausbaubeitragsgesetz – abschaffen.
Aber Ihr Wahlkampfgetöse, liebe CDU und FDP, das machen wir wiederum auch nicht mit,
weil wir in der Tat eine Koalitionsvereinbarung haben, in der steht, wir werden nicht gegeneinander abstimmen. Daran gedenken wir uns zu halten.
Aber noch eins, das ich auf den Weg mitgeben will, zum Nachdenken für alle, weil die SPD auch von einer möglichen Evaluierung des Gesetzes gesprochen hat: Ist es korrekt, wenn eine Straße ausgebaut und bei der Gelegenheit verbreitert wird und man dabei an Grenzen und über Grenzen von Grundstücken kommt, dass auf der einen Seite die entsprechenden Anrainer dann enteignet und gleichzeitig zur Zahlung des Straßenausbaubeitrags herangezogen werden? Das kann kein Bürger mehr nachvollziehen. – Danke schön!
Danke, Herr Präsident! – Ich frage die Umweltsenatorin, Frau Lompscher: Wie beurteilt der Senat bezugnehmend auf den Umwelt- und Gesundheitsschutz für die Anrainer am Flughafen BBI den Brandenburger Entwurf für eine Entgeltordnung für Starts und Landungen in Schönefeld?
Werden späte Starts und Landungen und frühe Starts und Landungen besonders bezuschlagt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Um es gleich am Anfang zu sagen: Es ist das gute Recht des Hauses – in der Regel der Opposition –, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen. Das stelle ich überhaupt nicht infrage.
Nur sei die Frage erlaubt, was sich die Opposition von einem solchen Ausschuss verspricht.
Ist zu erwarten, dass er zu Substanz, zu neuen Erkenntnissen führt, gerade nach der Rede von Herrn Esser? Oder wird der Ausschuss nur aus wahltaktischen Gründen eingerichtet?
Alles, was Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, im vorliegenden Antrag zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses als Fragestellung zur Prüfung und Klärung von Sachverhalten aufgeschrieben haben, ist inzwischen nicht nur dem Abgeordnetenhaus, sondern auch der Öffentlichkeit bekannt. Vieles von dem, was Sie durch den Untersuchungsausschuss aufarbeiten wollen, ist
in den Protokollen und Unterlagen des Hauptausschusses und des Bauausschusses nachzulesen. Bekannt ist auch das Zitat von Herrn Hillenberg: „Man kennt sich eben.“
Die im Jahre 2006 vollzogene Vergabepraxis der HOWOGE wurde zu Recht kritisiert, im Plenum und den Ausschüssen ausführlich diskutiert.
Was ist genug? Wurde diskutiert oder nicht? – Es wurde diskutiert. Hinsichtlich der Praxis der HOWOGE gibt es nichts zu beschönigen, und das hat Die Linke auch zu keinem Zeitpunkt getan. – Und: Es wurden Konsequenzen gezogen. Die Geschäftsführer der HOWOGE wurden entlassen, und Herr Hillenberg gehört heute nicht mehr der SPD-Fraktion an. Bekannt ist auch die öffentlich gemachte schriftliche Stellungnahme von Exfinanzsenator Sarrazin, in der er festhält, dass er die Vergabepraxis der HOWOGE aus wirtschaftlichen Gründen, wie er schreibt, gebilligt hat. Er hält in diesem Schreiben allerdings auch fest, dass von der Geschäftsführung der HOWOGE dargestellt wurde, dass die Planungsleistung dem festen Preisgefüge der HOAI unterliegen.
Zu diesem Schreiben wurde auf Antrag der Opposition – man merke sich das Datum – am 10. November 2010 im Hauptausschuss der Senat befragt und um Stellungnahme gebeten. Konkret nahmen Frau Junge-Reyer und Herr Nußbaum zu der Vergabepraxis der HOWOGE Stellung und legten aus ihrer Sicht Sachstände und Erkenntnisse dar. Dies geschah übrigens auch im Bauausschuss. Unterlagen und schriftliche Berichte wurden im Unterausschuss „Beteiligungen“ diskutiert. Alle sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften mussten im Beteiligungsausschuss ihre neu überarbeitete Vergabepraxis, die vom Senat veranlasst wurde, vorstellen.
Neu ist an Ihrem Einsetzungsantrag, dass Sie offensichtlich auch Mitglieder meiner Fraktion vor dem Untersuchungsausschuss befragen wollen, weil sie mit Herrn Hillenberg Gespräche geführt haben. Sie wollen die Arbeit von Fraktionsmitgliedern und Mitgliedern des Abgeordnetenhauses einer Untersuchung unterziehen, was ich als Anmaßung bewerte.
Ich sage Ihnen ganz klar: Wir lassen uns nicht unter Generalverdacht stellen, als wären alle, die mit Herrn Hillenberg gesprochen haben, in Filz und Korruption verwickelt.
Ich weise diesen Vorwurf im Namen meiner Fraktion entschieden zurück.
Denn Herr Hillenberg hat natürlich mit mir darüber gesprochen, ob die Linksfraktion einen Antrag zur Vergabepraxis der städtischen Wohnungsbaugesellschaften unterstützen würde. Sie wissen: Dieser Antrag ist nie zustande
gekommen. Dieser Vorgang ist bekannt und wurde übrigens auch bereits in den Ausschüssen diskutiert. Frau Matuschek hatte bereits im Hauptausschuss deutlich gemacht, dass Herr Hillenberg seine Abgeordnetentätigkeit mit seiner beruflichen Tätigkeit vermischt habe, was dem Verhaltenskodex von Abgeordneten widerspreche. Das ist zu diesem Fragenkomplex aus meiner Sicht schon alles. Wobei mich allerdings interessiert – und ich stelle die Frage in Richtung CDU –: Mit wem hat Herr Hillenberg in Ihren Reihen über die Auftragsvergabe der städtischen Wohnungsgesellschaften gesprochen und um Unterstützung für sein Anliegen geworben? Diese Antwort hätte ich gern, alles andere ist bekannt. – Danke schön!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Meyer! Die CDU hat es eben schon versucht, und auch Sie haben jetzt wieder versucht, uns vorzuwerfen, wir wollten die Einrichtung und die Arbeit des Untersuchungsausschusses torpedieren und blockieren. Ich habe das mit keinem Satz gesagt. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass aus meiner
Sicht alles aufgeklärt ist. Punkt! Mehr habe ich nicht gesagt.
Ich möchte in dem Zusammenhang nur zu dem Punkt Wahlgetöse sagen: Bereits am 3. März letzten Jahres hat der Bauausschuss ausführlich über die Vergabepraxis bei der HOWOGE diskutiert. März letzten Jahres! Sie brauchen acht Monate, um auf die Idee zu kommen, einen Untersuchungsausschuss einzurichten. Angesichts der Nähe zum Wahlkampf kann jeder seine eigenen Schlussfolgerungen daraus ziehen.
Wenn ich darauf hingewiesen habe, dass Sie mit diesem Einsetzungsantrag meine Fraktion unter Generalverdacht stellen, und wenn ich die Frage gestellt habe, ob denn alle Mitglieder des Abgeordnetenhauses, die Gespräche mit Herrn Hillenberg oder mit Wohnungsbaugesellschaften unter dem Aspekt der Vergabepraxis geführt haben, tatsächlich im Untersuchungsausschuss befragt werden sollen, beziehe ich mich auf Ihren Punkt D, der immerhin fünf Fragenkomplexe enthält, wobei einer vorsieht, dass Sie die Vertreter und Mitglieder der Fraktion der SPD und der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus mit dem Ziel befragen wollen, welche Gespräche wir – unsere Mitglieder – mit der Verwaltung, mit Wohnungsbaugesellschaften und anderen geführt haben. Sie haben das dort hineingeschrieben, nicht ich. Wenn Sie das schon hineinschreiben, frage ich Sie direkt: Warum nicht alle Fraktionen? – Ich bin mir ziemlich sicher, dass solche Gespräche auch mit Mitgliedern der CDU-Fraktion geführt wurden. Warum stellen Sie meine Fraktion unter Generalverdacht und lassen drei andere Fraktionen aus? Diese Frage müssen Sie mir mal beantworten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Herrn Otto, der auf seinen Antrag überhaupt nicht eingegangen ist, werde ich mich an den beiden Anträgen ein wenig abarbeiten. Die Grünen fordern mit ihrem Antrag den Senat auf zu prüfen, ob durch die Umnutzung von Wohnungen in Gewerberäume, die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichendem Wohnraum gewährleistet ist. Das heißt, der Senat soll prüfen, ob Berlin einen angespannten Wohnungsmarkt hat.
Bei einem angespannten Wohnungsmarkt könnte der Senat beispielsweise ein Zweckentfremdungsverbot von Wohnungen erlassen. Anders ist das aber bei den Ferienwohnungen. Ferienwohnungen sind nach allgemein herrschender Rechtsauffassung eine Sonderform des Wohnens. Hier hat der Senat bereits im Sommer mit einer Beherbergungsverordnung reagiert. Mit dieser Verordnung wurde klargestellt, dass ab einer bestimmen Größenordnung Ferienwohnungen wie Beherbungsstätten zu behandeln sind. Das war die Frage, was wir getan haben.
Ob diese Verordnung wirksam ist und die Umwandlung von Wohnungen in Ferienwohnungen wirksam eindämmen kann, sollte nach zwölf Monaten evaluiert werden. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass die Ferienwohnungen ab einer zu bestimmenden Größenordnung zukünftig wie ein Gewerbeunternehmen behandelt werden sollten.
Nun zur Frage des angespannten Wohnungsmarkts: Auch hier sind rechtliche Vorgaben zu beachten. Das OVG Lüneburg sagt zum angespannten Wohnungsmarkt, Voraussetzung für eine solche Situation seien 3 bis 4 Prozent Leerstand und länger als sechs Monate. Das OVG Hamburg kommt zu der Feststellung, wenn man über einen angespannten Wohnungsmarkt reden wolle, komme es auf die Leerstandsquote an. – Wir wissen, nach § 5 Wirtschaftsstrafrecht, inzwischen auch durch BGH bestätigt, muss das gesamte Gebiet einer Gemeinde betrachtet werden.
Wie macht man also das Anliegen der Grünen, das in der Tendenz auch unser Anliegen ist, rechtssicher? – Der BBU gibt, Herr Otto, für seine Bestände über die Stadt gesehen eine Leerstandsquote von 3,5 Prozent an. Eine Studie der GSW beziffert den Leerstand mit 4,2 Prozent. Die IBB geht von einer Quote von 5,46 Prozent aus. Alle Daten beziehen sich auf die gesamte Stadt. Es lässt sich aus den Studien aber ablesen, dass der Trend deutlich nach unten geht und wir stadtweit bald die 3-ProzentMarke erreicht haben werden. Bekannt ist auch, dass in einigen Bezirken der Innenstadt die Leerstandsquote bereits deutlich unter 3 Prozent liegt. Dies ist also die Datenbasis, die uns bereits vorliegt. Von den Normen der Rechtsprechung – das gesamte Gebiet einer Gemeinde muss betrachtet werden und 3 Prozent Leerstandsquote – ist das noch ein Stückchen entfernt.
Ich meine aber, wir sollten nicht abwarten, bis der Leerstand die Quote von 3 Prozent erreicht hat, um dann tätig zu werden; Politik muss vorausschauend handeln und somit jetzt aktiv werden.
Herr Otto hat es angesprochen, in der Tat bestätigt uns der auch BBU, dass es in Teilsegmenten des Berliner Wohnungsmarkts inzwischen zu Engpässen – um nicht zu sagen Wohnungsnot – kommt. Auch das fordert uns zum Handeln auf. Die Linksfraktion hat entsprechende Be
schlüsse gefasst und drängt in der Koalition auf konkrete Schritte.
Noch einige Worte zum zweiten Antrag der Grünen – Milieuschutz: Die Linksfraktion setzt sich dafür ein, dass Berliner Mieterinnen und Mieter, deren Wohnungen in Eigentum umgewandelt werden, weiterhin vor Eigenbedarfskündigungen geschützt werden. Die Linksfraktion will, dass die entsprechende Verordnung im August dieses Jahres verlängert wird, denn wir haben eine zurzeit geltende, und zwar großflächig und für zehn Jahre.
Verdrängung von Bestandsmieterinnen und -mietern und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen findet gerade in der Innenstadt in größerem Maß statt. Die Grünen wollen, dass zukünftig die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen im Einzelfall genehmigt werden muss. Auch wir finden solch eine Regelung bzw. Verordnung sinnvoll. Allerdings sollten wir auch in diesem Fall im Ausschuss diskutieren, wie solch eine Verordnung rechtssicher umgesetzt werden kann.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Friederici! Wenn bei Ihnen in der CDU das Markenzeichen für das Zusammenwachsen der Stadt im Bau von Straßen besteht, dann ist das mehr als erbärmlich. Wir haben da andere Maßstäbe.
Als ich den Antrag der Grünen gelesen habe, habe ich so bei mir gedacht: Eigentlich ist das nichts anderes als der Versuch, die Debatte vom 7. Oktober hier im Hause fortzusetzen, nicht mehr und nicht weniger. – Die Rede eben von Frau Hämmerling hat mich in dieser Auffassung bestärkt: Im Wesentlichen nichts Neues, aber auch überhaupt nichts Neues zum Stand vom 7. Oktober. – Sie schreiben in Ihrem eigenen Antrag in der Begründung:
Ob die A 100 gebaut wird, ist aus politischen und haushalterischen Gründen völlig ungewiss.
Ja, genau damit haben Sie die Debatte vom 7. Oktober schon mal zusammengefasst. Und dann schreiben Sie, dass niemand in der SPD die A 100 möchte. Na, ich kenne da einen anderen Landesparteitagsbeschluss!
Nein, gestatte ich nicht! Er kann ja eine Kurzintervention machen, habe ich längere Redezeit. – Sie schreiben jetzt also hier, dass die SPD die A 100 nicht möchte. Wie gesagt, ich kenne da einen anderen Landesparteitagsbeschluss. Und die Linke schon gar nicht. Das stimmt wiederum. Und im dritten Satz schreiben Sie:
Demzufolge steht ein Baubeginn auch mit dem Planfeststellungsbeschluss in diesem Jahr nicht an.
Allein Ihre Begründung macht Ihren Antrag absurd. Warum stellen Sie dann diesen Antrag, wenn Sie selber feststellen, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht den Baubeginn festhält.
Die Linke hat sich – habe ich eben schon gesagt – zur A 100 klar positioniert. Wir haben im April letzten Jahres auf unserem Landesparteitag beschlossen:
Die Linke Berlin lehnt den Weiterbau der A 100 als Stadtring grundsätzlich ab.
Klare Aussage!
Der Landesparteitag hat den Landesvorstand sowie die Fraktion im Abgeordnetenhaus entsprechend beauftragt, in Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über einen Stopp der Planungen für den 16. Bauabschnitt einzutreten. Genau das haben wir getan. Die Linke hält sich an ihre Parteitagsbeschlüsse.
Der Koalitionspartner hat sich bekanntlich mit einem zweiten Parteitagsbeschluss ganz knapp für den Weiterbau der A 100 entschieden.
Dies bildet die Grundlage für die Verhandlungen. Herausgekommen ist ein politischer Kompromiss, was im politischen Geschäft, liebe Grüne, üblich ist – vielleicht für Sie ein Fremdwort, aber die Bildung von Kompromissen ist normalerweise üblich. Dieser Kompromiss bedeutet: Das Projekt wird planerisch fortgeführt, aber es werden keine vollendeten Tatsachen geschaffen und keine unwiderruflichen Schritte getan. Es kommt nicht zu bauvorbereitenden Maßnahmen und auch nicht zur Vergabe von Bauleistungen. Die vorliegende Planfeststellung ist keine Verpflichtung zum Bau.
Zu dem gefundenen Kompromiss steht die Koalition. Den Bündnisgrünen wird es also nicht gelingen, einen Keil in diese Koalition zu treiben. Ihre Absicht ist durchsichtig. Wir lehnen Ihren Antrag selbstverständlich ab.
Um es noch mal zu sagen, liebe Grüne: Es wird Baurecht geschaffen. Bagger werden in dieser Wahlperiode nicht rollen. Ob gebaut wird oder nicht, werden am 18. September die Wählerinnen und Wähler entscheiden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kluckert! Sie haben eben selbst davon gesprochen, dass Ihre Anträge ein Gegenpol zu unserem Partizipationsgesetz sein sollen. Das sind sie auch. Deswegen haben wir schon rein inhaltlich die Zusammenlegung abgelehnt.
Denn die Debatte für eine Integration und Integrationsmöglichkeiten und auch als Angebot, sich zu integrieren, sind etwas anderes als das, was Sie unter Deutschenfeindlichkeit diskutieren wollen.
Jetzt kommen wir aber mal zur Geschäftsordnung, Herr Kluckert. Da kann man natürlich scheinheilig herkommen und sagen: Wir beachten ja die Geschäftsordnung, das ist
ein Angebot von uns. – Nein! Sie sprechen mit Ihrem Geschäftsordnungsantrag ein grundlegendes Problem an, das wir in der Geschäftsordnung haben. Das will ich Ihnen in aller Deutlichkeit einmal sagen. Vor einigen Jahren – das ist gar nicht so lange her – haben sich die Geschäftsführer darauf verständigt, dass wir das Instrument des Prioritätenblocks gemeinsam einführen. Es war Sinn der Maßnahme, dass die Fraktionen unmittelbar nach der Aktuellen Stunde, nämlich dann, wenn noch Zuschauerinnen und Zuschauer da sind, wenn die Medien noch da sind, für sie interessante Punkte im vorderen Bereich platzieren können, in den Prioritätenblock. Deswegen haben wir in § 59 Abs. 2 der Geschäftsordnung festgelegt, dass jede Fraktion für sich entscheidet, welcher Punkt das sein soll. Damit hat die Opposition die Möglichkeit, für sie interessante Punkte, die hinten auf der Tagesordnung sind, z. B. Anträge, die in der Regel aktueller sind als Beschlussempfehlungen, zu diskutieren. Die jeweilige Fraktion bestimmt dann Inhalt und Stoßrichtung der Diskussion. Und bisher haben sich alle Fraktionen an diese Maßgabe, an diese Verständigung gehalten. Was Sie jetzt machen, ist der Tabubruch und die Türöffnung. Was Sie provozieren, ist, dass zukünftige Mehrheiten hier im Hause dann von Ihrer Anregung Gebrauch machen und sagen: Na ja, einzelne Fraktionen haben zwar das Recht, ein Thema zu bestimmen. Aber wir können es ja mit der Mehrheit infrage stellen. – Und genau diesen Weg wollen wir nicht. Und das werfe ich Ihnen vor.
Mein Vorredner müsste sich eigentlich für das Zeug, das er hier erzählt hat, entschuldigen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Präsidentin! Städtische Klimaschutzpolitik kann auf die Potenziale des Gebäudesektors nicht verzichten, schon aus sozialen Gründen. Wird nichts für den Klimaschutz getan, treiben steigende Energiekosten die zweite Miete in die Höhe.
Warten Sie noch! Klatschen Sie nicht zu früh! – Das ist vor allem für Menschen mit geringem Einkommen nicht hinnehmbar. Aber auch Klimaschutzmaßnahmen wie etwa die energetische Sanierung von Wohnbeständen kosten Geld. Deshalb ist für die Linksfraktion ein wichtiges Anliegen, dass Klimaschutzmaßnahmen sozial verträglich sein müssen.
Deshalb muss Klimaschutz zugleich auch Mieterschutz sein. Mit diesem Anspruch wurden von der Umweltsenatorin Modelle und Vorschläge für ein Klimaschutzgesetz entwickelt und hat die Koalition mietenpolitische Initiativen ergriffen. Diese sind unter anderem in eine Bundesratsinitiative eingeflossen, mit der das Land Berlin eine Absenkung der bisherigen Modernisierungsumlage von jetzt 11 auf 9 Prozent erreichen will. Mietsteigerungen durch energetische Sanierungen müssen bundesrechtlich – und nur da geht es, liebe Grünen – auf ein sozial verträgliches Maß reduziert werden. Für Transferleistungs
empfängerinnen und -empfänger ist eine zusätzliche Abfederung notwendig.
Herr Wilke! Was da vonseiten der schwarz-gelben Bundesregierung geplant ist, ist das glatte Gegenteil von dem. Hausbesitzer und Vermieter sollen zukünftig die Lasten der energetischen Gebäudesanierung einseitig auf die Mieter umlegen dürfen. Haushalte mit geringem Einkommen hätten so nach einer energetischen Sanierung Probleme, die entsprechende Miete aufzubringen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Bundesregierung auch die Heizkostenzuschüsse kürzen will. Ich meine, sozial geht anders.
Energetische Sanierung des Wohnbestandes als Beitrags- und Klimaschutz ist für die Linke unerlässlich. Das erfordert aber zuallererst ein langfristiges und verlässliches Investitionsprogramm, sodass die Lasten der Sanierung gleichmäßig verteilt werden. Aber auch hier macht die Bundesregierung genau das Gegenteil von dem, was notwendig wäre: Sie kürzt die Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung. Auch das geht letztendlich zulasten der einkommensschwachen Haushalte. Ich frage Sie, Herr Wilke, allen Ernsts, was daran noch ausgewogen ist. Überall dort, wo bisher energetisch saniert wurde und eine annähernde Mietneutralität hergestellt werden konnte, sind auch erhebliche Fördermittel geflossen.
Aber genau das soll in Zukunft nicht mehr sein. Das ist der aktuelle politische Rahmen, Herr Wilke, den uns die Bundesregierung vorgibt. Deshalb haben wir das Klimaschutzgesetz zunächst einmal zurückgestellt, aber nicht aufgegeben, weil nicht absehbar ist, welche konkreten Auswirkungen die sozial-ökologische Selbstaufgabe von Schwarz-Gelb auf der Bundesebene für die Betroffenen in Berlin haben wird.
Wir müssen ganz klar feststellen, dass mit den Vorhaben der Bundesregierung die Handlungsspielräume für das Land Berlin deutlich eingeschränkt wurden. Vor allem wurden sie dann eingeschränkt, wenn die notwendigen energetischen Sanierungen nicht einseitig zulasten und auf Kosten der Mieter gehen soll. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass ein Klimaschutzgesetz in Berlin, das auf einem wie auch immer gearteten Stufenmodell basiert, auch vor dem Problem stehen würde, dass eine verpflichtende, umfassende Sanierung ohne mietrechtliche Flankierung mit erheblichen finanziellen Belastungen für die Mieter verbunden wäre, auch das Modell der drei Verbände.
Es stimmt einfach nicht, dass man mit einem solchen Modell alles automatisch wunderbar und sozialverträglich wäre. Herr Schäfer! Um es deutlich zu sagen, in der Mieterstadt Berlin – über 80 Prozent der Berlinerinnen und Berliner wohnen zur Miete – leben überdurchschnittlich viele Menschen mit geringen Einkommen. Schon deshalb wollen wir nicht nur beim Klimaschutz eine faire und
sozial tragbare Lastenverteilung zwischen Vermieter, Mieter und Staat.
Nein, ich lasse sie nicht zu. – Ich frage aber, was die Grünen wollen, Herr Schäfer. Ich habe mit Interesse der „taz“ vom 18. November 2010 entnommen, dass sich die Grünen in der Frage, wie hoch die Belastung der Mieterinnen und Mieter durch die energetische Sanierung sein soll, nicht einig sind. Das geht von der Position, beim Klimaschutz dürfen keine Investitionshemmnisse aufgestellt werden, bis hin zu der Forderung nach Warmmietenneutralität.
Mich würde schon einmal interessieren, für welchen Weg sich die Grünen entscheiden. Das kann man ruhig einmal konkreter darstellen. Das interessiert nicht nur mich, das interessiert nicht nur die potenziellen Grünen-Wähler, sondern interessiert alle Mieterinnen und Mieter in dieser Stadt.
Unter diesem Aspekt, Herr Schäfer, überlegen Sie sich einmal, was Sie in der Begründung zur Aktuellen Stunde gesagt haben! Ich greife die Stichworte auf: soziales Denken aus dem Kohlesteinzeitalter, modernes soziales Denken – was ist das? – und dass es weniger um Belastungen als um Chancen geht. Ihnen scheint es wirklich wurst und scheißegal zu sein, wie es anderen Menschen in dieser Stadt. Das nehme ich heute hier zur Kenntnis.
Dass Klimaschutz zunächst einmal auch ohne ein zunächst zurückgestelltes Klimaschutzgesetz möglich ist, zeigen die bisherigen Initiativen und Aktivitäten des Senats. Die sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben mit dem Senat eine Klimaschutzvereinbarung unterzeichnet. Und, Herr Schäfer, hören Sie einmal zu: Inzwischen sind 85 Prozent der von städtischen Wohnungsbaugesellschaften bewirtschafteten Wohnungen vollständig oder teilweise energetisch saniert. Trotzdem bestehen noch Einsparmöglichkeiten. Die städtischen Gesellschaften setzen bereits jetzt die Forderungen, die in der Debatte um ein Klimaschutzgesetz aufgestellt wurden, um. Das beste Beispiel ist die DEGEWO. Sie hat ein Programm aufgestellt, das sich solare Sanierung nennt. Die Gesellschaft prüft, ob für Objekte, in denen eine Erneuerung der Heizkessel und der Warmwasseraufbereitung bzw. eine Umrüstung ansteht, der Einsatz von Solarthermen in Frage kommt. Dabei werden nicht nur die technischen Möglichkeiten betrachtet, sondern besonders der wirtschaftliche Aspekt für die Mieter.
Das Beispiel GESOBAU wurde vom Regierenden Bürgermeister schon genannt. Ich möchte an der Stelle nur darauf hinweisen – dieser Hinweis sei mir zur GESOBAU noch gestattet –, dass die GESOBAU für ihre Unternehmenspolitik, für ihre energetische Sanierung der Wohnbestände für den deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgewählt worden ist.
Ich möchte Ihnen gern weitere Beispiele für eine gute Klimaschutzpolitik des Senats benennen. Mit den Energiepartnerschaften werden bereits 25 Prozent der öffentlichen Gebäude durch private Energiedienstleistungsunternehmen gemanagt. Das sind mehr als 500 Liegenschaften mit mehr als 1 300 Gebäuden. Diese Dienstleistungsunternehmen investieren bereits 70 Millionen Euro in Energiesparmaßnahmen einschließlich Instandhaltung. Das hat den Landeshaushalt entlastet und die CO2-Belastung um mehr 68 000 Tonnen pro Jahr reduziert.
Die Klimaschutzvereinbarungen haben sich zu einem wichtigen Instrument der Berliner Klimaschutzpolitik entwickelt. Seit 2006 sind mit der Senatsverwaltung für Umwelt zwölf Verträge mit unterschiedlichen Laufzeiten abgeschlossen worden. Es bestehen Verträge unter anderem mit dem BBU, den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften, den Wasserbetrieben, der GASAG, der BIM, Vivantes, Vattenfall und anderen. Mit diesen Vereinbarungen soll bis Ende der Laufzeiten eine CO2-Reduktion von 1,9 Millionen Tonnen erreicht werden.
Bei der Energieerzeugung wurde eine Trendwende eingeleitet. Während anderswo mit grüner Regierungsbeteiligung Kohlekraftwerke genehmigt wurden, hat in Berlin die Regierungspolitik zusammen mit vielen Menschen dieser Stadt dafür gesorgt, dass ein geplantes neues Kohlekraftwerk nicht gebaut wurde.
Senat und Vattenfall haben eine Klimaschutzvereinbarung abgeschlossen, die vorsieht, CO2-Emissionen von derzeit etwa 7,5 Millionen Tonnen pro Jahr um gut 1 Million Tonnen auf etwa 6,4 Millionen Tonnen bis 2020 zu senken.
Die Klimaschutzpolitik des Senats kann mit den genannten Eckpunkten beschrieben werden. Das Land Berlin ist Vorbild bei der energetischen Sanierung öffentlicher Gebäude. Es wurde eine Trendwende in der Energieerzeugung eingeleitet. Mit den Klimaschutzvereinbarungen können mit den Vertragspartnern gemeinsam Aktivitäten zur Reduktion der CO2-Werte entwickelt werden, trotz aller Unkenrufe der Opposition. Der rot-rote Senat ist nicht nur in Sachen Umweltpolitik auf dem guten Weg.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute liegt das Ergebnis einer sehr umfassenden Ermittlung zur Aufklärung der Problematik der Vermögens- und Baupolitik am Spreedreieck und den umliegenden Grundstücken,
insbesondere der Friedrichstraße 100-103, vor. Erwartungsgemäß gibt es bei einer derart umfassenden Untersuchung neben einer Vielzahl von Erkenntnissen immer auch eine Vielzahl von Bewertungsmöglichkeiten der Vorgänge. Das wird auch anhand des vorliegenden Abschlussberichts und der drei abweichenden Stellungnahmen der Oppositionsfraktionen deutlich, die sich auch nicht auf eine gemeinsame Stellungnahme verständigen konnten.
Mit dem Abschluss eines juristisch nicht wasserdichten Vertrages im Dezember 2000 über das heute als Spreedreieck bekannte Grundstück öffneten der damalige Finanzsenator Kurth und dessen Staatssekretär Holzinger, beide CDU, die Büchse der Pandora.
Was folgte, war der Reparaturbetrieb des rot-roten Senats, der gezwungen war, das Übel, das aus diesem Vertrag entstand, wieder aus der Welt zu schaffen. Nicht immer gelang dies sofort und optimal. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass die CDU in ihrem Bericht die grundsätzliche Einschätzung teilt, die Ursächlichkeit am Anfang des Vorgangs Spreedreieck zu verorten. Wenn die CDU allerdings der Meinung ist, dass man die Verantwortlichkeit der OFD aufbürden kann, dann verkennt die CDU einen wesentlichen Umstand: Der Investor hat keine Ansprüche aus der Arbeit der OFD abgeleitet, sondern letztendlich immer aus dem Vertrag vom Dezember 2000.
Auch im späteren Verlauf der Entwicklung wäre im Problemfall der Dezembervertrag immer ein Rettungsfallschirm für den Investor gewesen, völlig unabhängig von den späteren Zusatzvereinbarungen und den daraus resultierenden Baurechten. Und diesen Vertrag hat der damalige Finanzsenator Kurth zu verantworten und niemand sonst.
Die Ausgangssituation auf dem Papier war der Verkauf eines unbelasteten Grundstücks. In der Realität gab es dieses unbelastete Grundstück nicht. Damit hatte das Land von Anfang an Lieferschwierigkeiten. Der Vertrag vom Dezember 2000 hat jedoch nicht nur schwere inhaltliche Mängel, sondern ist auch selbst schon ein Problem. Man muss die Frage stellen, warum bei einer derart anspruchsvollen Ausgangssituation ein dreiseitiger Vertrag abgeschlossen worden ist. Das Land hätte durchaus auch die Möglichkeit gehabt, ausschließlich mit dem Inhaber des Restitutionsanspruchs zu verhandeln. Das war aber gerade nicht der Investor, sondern die Erbengemeinschaft nach Max Reinhardt. Das Land Berlin hätte so nicht das Problem gehabt, dass ausgerechnet der Bauherr auf dem Spreedreieck auch noch der Vertragspartner in einem schlecht gemachten Vertrag zum Spreedreieck ist. Im Ergebnis eine fehlerträchtige Gemengelage, die ohne Not in zweiseitige Verträge aufspaltbar gewesen wäre. Auch dies ist ein Makel, den sich der damalige Finanzsenator Kurth ankreiden lassen muss.
In der Folge kam es zu verschiedenen langwierigen Lösungsversuchen mit dem Investor. Leider rangierte sich dabei die Bahn nicht unerheblich auf das Abstellgleis. Sie trug nichts zur Befriedigung der Problemlage auf dem Spreedreieck bei. Auch im Falle von Zahlungen an die Deutsche Bahn AG durch das Land hätte man immer noch die Lastenproblematik gehabt. Insoweit hatte der Investor eine kristallklare ablehnende Position. Es war also eine Einigung nicht möglich, der Handlungsspielraum des Landes sehr überschaubar. Warum die CDU in ihrer abweichenden Stellungnahme ausgerechnet das Bahnthema anspricht und versucht, den ehemaligen Finanzsenator Dr. Sarrazin für das Scheitern der Verhandlungen – Zitat: uneinsichtiges Verhalten – verantwortlich zu machen, kann ich nur als Ablenkungsmanöver werten.
Aus den Reihen der Opposition wurde des Öfteren die Frage aufgeworfen und gerade ja wieder, warum Finanzsenator Sarrazin den einen oder anderen Punkt nicht gerichtlich habe prüfen lassen oder mit dem Investor und Vertragspartner die gerichtliche Auseinandersetzung gesucht hat. Es ist kein Geheimnis, dass man vor Gericht immer genauso ausgeliefert sein kann wie auf hoher See. Insoweit ist es nachvollziehbar, dass versucht wurde, gewissermaßen in ruhigen Gewässern auf den Konflikt durch Verhandlungen und Gespräche Einfluss zu nehmen. Infolge der jahrelangen Heilungsphase des Ausgangsvertrags durch den rot-roten Senat wurde dann ja auch in der Zusatzvereinbarung von 2004 ein zweiseitiger Kompromiss zwischen dem Land und dem Investor gefunden. Natürlich kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Lösungsansätze verfolgbar gewesen wären. Konsens zwischen allen Fraktionen war jedoch im Jahr 2004 die abgeschlossene Zusatzvereinbarung. Gut, die Grünen waren nicht für diese Zusatzvereinbarung. Der Aussagewert dieses Umstandes hält sich jedoch in Grenzen, denn die Grünen übernehmen ja bekanntlich selten Verantwortung.
Wer aber heute behauptet, man habe fehlerhaft geheilt, der stellt sich insoweit selbst ein mangelndes Zeugnis aus und verkennt die damalige Vertragssituation. Danach war auch ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Investor mit katastrophalen wirtschaftlichen Folgen für das Land möglich.
Der Zusatzvereinbarung folgten zwei wesentliche Reaktionen, die der Untersuchungsausschuss analysierte. Auf der einen Seite wurde das konkrete Projekt entwickelt, auf der anderen Seite der Bebauungsplan. Der abschließende Bebauungsplanentwurf des Investors fiel dabei 3 000 Quadratmeter größer aus als auf den ersten Blick in der Zusatzvereinbarung 2004 mit dem Investor vereinbart. Wie es dazu kommen konnte, war im Untersuchungsausschuss nicht abschließend geklärt worden. Von der Opposition und gerade ja wieder wird hier von einem Geschenk der Senatorin Junge-Reyer an den Investor gesprochen. Aber im Untersuchungsausschuss wurde deutlich, dass es
in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung die rechtliche Einschätzung gab, dass dem Investor gemäß der Zusatzvereinbarung von 2004 zugestanden wurde, abweichend von Planungsentwürfen in Kubatur und Bruttogeschossfläche je nach Entwurf und Wirtschaftlichkeit zu variieren. Zugegeben, eine großzügige Auslegung! Die FDP und die CDU jedoch müssten sich an dieser Stelle eigentlich wohlwollend zurücklehnen, denn in den Parlamentsdebatten zum Bebauungsplan forderten sie lautstark eine völlig unangemessene Wolkenkratzerbebauung. Es war vorhersehbar, dass davon nichts in den abweichenden Stellungnahmen dieser Fraktionen steht. Feststellen möchte ich an dieser Stelle, dass im Gegensatz zur Vereinbarung von 2000 die rot-rote Koalition ab 2001 dafür Sorge getragen hat, dass das Abgeordnetenhaus über alle Vorgänge zum Spreedreieck informiert und beteiligt wurde. Dies ist durch Protokolle der Debatten im Plenum, im Hauptausschuss und in Fachausschüssen belegt.
Im Dezember 2007 erklärte überraschend das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan für nichtig. Das Gericht bemängelte einen formalen Fehler und den verbesserungswürdigen Abwägungsprozess. Geklagt hatten Nachbarn des Spreedreiecks. Es ging um die Ermittlung von Abstandsflächen, um die Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung und um Anforderungen an gesunde Arbeitsplätze und Wohnverhältnisse – Stichwort Verschattung. Nachdem der Senat mit dem klagenden Nachbarn einen Kompromiss aushandeln konnte, hatte der beklagte B-Plan weiterhin Bestand. Somit konnte auch hier größerer Schaden für das Land Berlin abgewendet werden. Im Untersuchungsausschuss haben uns entsprechende Zeugen mitgeteilt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bereits entsprechende Lehren aus dem OVGUrteil gezogen hat. Ich meine aber, dass bei zukünftigen B-Planverfahren mit den Belangen der Nachbarn noch sensibler umgegangen werden muss und dem Abgeordnetenhaus mehr Raum für die entsprechende Beratung eingeräumt werden muss.
Abschließend stellt sich die Frage, was am Ende des Tages für das Land Berlin und die Bürger bilanziert werden muss. Im Zusammenhang mit dem Bericht des Untersuchungsausschusses werden die unterschiedlichsten Zahlen genannt, die belegen sollen, wie groß der Schaden sein soll, der für das Land Berlin entstanden ist. Dabei wird mit verschiedenen Zahlen operiert, die auf unterschiedlichen Annahmen beruhen. Mal werden wahlweise 8 Millionen, 12 Millionen, 20 Millionen, aktuell 30 Millionen und auch schon mal 100 Millionen Euro genannt. Mal geht es um mögliche Werte eines Grundstücks, mal um tatsächliche Zahlungen, mal um virtuelle Zahlen, um Schätzungen und Vermutungen. Für mich steht fest, dass es dem Senat gelungen ist, Schaden von Berlin abzuwenden. Man muss sich nur einmal vorstellen, wäre es nicht zu der Zusatzvereinbarung und zu einer gütlichen Regelung mit den Nachbarn des Spreedreiecks gekommen, die Folgen für das Land Berlin wären unüberschaubar gewesen. Das Land Berlin wäre bei einem Rücktritt des Investors nicht nur auf dem Grundstück sitzengeblieben, son
dern es hätten zusätzlich auch mit einer Bauruine und immensen Schadensersatzansprüchen zu tun gehabt. Dies in Rechnung stellend hat der rot-rote Senat im Nachgang des mangelhaften Kaufvertrages aus dem Jahr 2000 Schaden von Berlin abwenden können.
Wer durch die Stadt geht , kann schon einmal den Eindruck gewinnen, dass sich inzwischen an jeder Ecke eine Spielhalle befindet. Dieser Eindruck ist ja auch nicht falsch, weil wir inzwischen alle wissen, dass sich das Problem Spielhallen ausweitet. In Berlin sollen es inzwischen rd. 350 Spielhallen sein. Und Berlin ist ganz offensichtlich damit nicht allein, sondern alle großen Städte in Deutschland haben inzwischen dieses Problem. Jede Stadt sucht nach Mitteln und Wegen, die stark ansteigende Zahl der Spielhallen einzudämmen.
In Berlin deutet der Finanzsenator an, dass er sich eine Erhöhung der Vergnügungssteuer vorstellen kann, die den Betreibern und Nutzern von Spielhallen die Freude am Spielen verderben soll. In anderen Städten wird darüber nachgedacht, ob über Bebauungspläne Spielhallen in Wohngebieten verhindert werden können. Auch in den Berliner Bezirken wird nach entsprechenden Möglichkei
ten gesucht, Neuansiedlung von Spielhallen einen Riegel vorzuschieben, ob über Planungsrecht oder Jugendschutz oder die Anzahl der Automaten. Dieser Umstand deutet ja schon darauf hin, dass es zur Zeit an gesetzlichen Möglichkeiten fehlt, wirksam die Anzahl von Spielhallen zu regulieren oder gar Spielhallen zu verhindern.