Die Koalitionsfraktionen beantragen die Überweisung der Gesetzesvorlage an den Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung. – Widerspruch hierzu höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Gesetz zur Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren und Beiträgen durch die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) und die Berliner Wasser-Betriebe (BWB)
Ich eröffne die erste Lesung der Gesetzesvorlage. – Eine Beratung ist nicht vorgesehen. Vorgeschlagen wird die Überweisung der Gesetzesvorlage federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Betriebe sowie mitberatend, an den Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz sowie an den Hauptausschuss. – Widerspruch hierzu höre ich nicht – dann verfahren wir so.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 27. August 2020 Drucksache 18/2959
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2727
Zu diesem Tagesordnungspunkt ist nach Verständigung der Fraktionen keine Beratung vorgesehen. – Zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen auf Drucksache 18/2727 empfiehlt der Fachausschuss mehrheitlich – gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion der FDP – die Annahme.
Wer dem Antrag gemäß der Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/2959 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind kleine Teile der Koalitionsfraktionen?
Die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gegenstimmen? – Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Unter Enthaltung der FDP-Fraktion ist der Antrag damit angenommen.
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen vom 2. September 2020 Drucksache 18/2975
zum Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/2678
In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und hier die Kollegin Billig. – Bitte schön!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste im Livestream! Wir hatten vor der Sommerpause schon mal über die Anforderungen an Privatstraßen gesprochen, und da lief in der Debatte ja einiges verquer. Deswegen ist es schön, dass wir heute noch mal hier einiges geraderücken können.
Wir kümmern uns damit nämlich um die alltäglichen Probleme der Berlinerinnen und Berliner. Das Leben vieler Menschen in Berlin wird damit unkomplizierter und besser. Da geht es nicht um Luxus und auch nicht um ein ganz kleines bisschen mehr an Komfort. Es geht hier vor allem um die Sicherheit. Und diese Sicherheit können wir mit relativ einfachen Mitteln erreichen. Das ist kein unwichtiger Kleinkram, und wir gehen das endlich an.
Wir nehmen auch niemandem etwas weg. Das Missverständnis tauchte letztes Mal in der Debatte auf. Es geht um einen Paradigmenwechsel bei der Zuständigkeit beim Bauen und Unterhalt von Straßen und Wegen in den neuen Baugebieten. Oft genug hatten wir anderen diese Pflichten aufgebürdet, aber wir haben gemerkt: Das klappt nicht immer so gut, wie wir uns das vorstellen. Deshalb nimmt Berlin diese Aufgabe nun wieder selbst in die Hand, und diejenigen, die wir davon entlasten, werden froh sein und sich eben nicht beschweren. – Da sind nämlich letztes Mal einige krude Vorstellungen gepaart mit wilden Verschwörungstheorien hier durch den Saal gegeistert. Das echte Leben sieht aber völlig anders aus.
Sicher ist: Der nächste Winter kommt bestimmt; leider nicht sicher sind Eis und Schnee. Es kann aber glatt und unzugänglich werden, und dann brauchen wir den Winterdienst, und zwar auf jeder Straße, auf jedem Weg in der ganzen Stadt. Sicher ist, dass es im Winter die meiste Zeit des Tages hier in Berlin dunkel sein wird, dann brauchen wir immer und überall funktionierende Straßenbeleuchtungen. Sicher ist, dass wir die Anwohnerinnen in den Privatstraßen nicht mehr allein im Dunkeln oder im Schnee stehen lassen werden.
Neben Sicherheit ist der zweite wichtige Aspekt die Freiheit, in diesem Fall die Pressefreiheit. Wir hatten die Probleme der Medienberichterstatterinnen letztes Mal hier benannt. Es gibt nun aber auch widersprüchliche Informationen, wie weit verbreitet die Probleme mit den Privatstraßen sind, deswegen ist ein Überblick ganz dringend notwendig, wir brauchen ihn auch, um alle Möglichkeiten auszuloten, um die teils recht unterschiedlichen Probleme abstellen zu können.
Also kurz gesagt: Wir kümmern uns um die Alltagsprobleme der Berlinerinnen. Die Koalition ist sich dabei absolut einig, und deswegen freue ich mich jetzt über Ihre Zustimmung zu dem wichtigen Antrag. – Danke!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin! Ich weiß nicht, was da durcheinander geworfen worden ist; auf jeden Fall, glaube ich, sind wir in einem Punkt ganz grundsätzlich unterschiedlicher Auffassung, nämlich dass das alle Probleme auf Privatstraßen oder öffentlichen Straßen löst. Die eigentliche Frage, die Sie angesprochen haben – Wird dort Winterdienst betrieben? Wird dort gekehrt, auch im Sommer, wenn etwas passiert? Egal, ob die Straße öffentlich gewidmet ist oder eine Privatstraße ist, gibt es dafür ja die verschiedenen Einteilungskategorien, die Sie auch kennen – wird damit überhaupt nicht gelöst, denn am Ende des Tages sind entweder die Anlieger zuständig, oder die BSR ist dort in der Kehrpflicht.
Nein, dadurch wird kein einziges Problem gelöst. Aber welcher private Investor sollte eigentlich etwas dagegen haben, wenn in seinem Gebiet – es sei denn, es ist eine Privatfläche, die danach auch Privatfläche bleibt – öffentlich gewidmet wird und durch die öffentliche Hand möglicherweise gekehrt wird oder nicht?
Aber das eigentliche Problem – und da würde ich mich sehr freuen, wenn Sie sich darum kümmern könnten, es steht nämlich in Ihrem Antrag auch in der Begründung drin – ist: Wie sehen Straßen aus? Wie werden Straßen ausgestaltet, auch in den neuen Gebieten, übrigens nicht nur da? – Schauen Sie sich beispielsweise mal an, was die Senatorin mit ihrer Senatsverwaltung gerade in städtebaulich sehr alten Gebieten macht, beispielsweise in den Einfamilienhausgebieten in meinem Bezirk, in Mahlsdorf, Kaulsdorf, Biesdorf. Da werden Straßenleuchten aufgestellt, das würde – ich glaube, Herr Kollege Ziller wird mir zustimmen – man sich in der Innenstadt niemals trauen, solche UFOs aufzustellen, dort, wo früher eine Gasbeleuchtung gewesen ist.
Erzählen Sie uns also bitte nicht, dass Sie sich um die Probleme der Menschen dort kümmern, gerade um die kleinteiligen Probleme. Das ist Unsinn, das ist Quatsch, das tun Sie jedenfalls mit diesem Gesetzesvorschlag nicht. Das kann man so machen, es löst aber im Kern die Probleme einer nichtfunktionierenden Stadt, weil Sie sie nicht gestalten, nicht. – Vielen Dank!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrten Damen und Herren! In Privatstraßen zu wohnen ist in Berlin leider nicht immer ein Privileg, sondern oft ein Ärgernis. Wir wollen als Koalition mit dem vorliegenden Antrag, „Anforderungen an Privatstraßen“, die Ordnung, die Rechtssicherheit für Nutzerinnen und Eigentümer und die Transparenz für Privatstraßen, -wege, -plätze und -zufahrten herstellen.
Privatstraßen oder Privatwege sind Straßen, die sich nicht im Eigentum der öffentlichen Hand befinden, sondern Bauherren oder Investoren gehören. In den letzten 15 Jahren haben das Land Berlin und die Berliner Bezirke viele städtebauliche Verträge bei Neubauprojekten abgeschlossen, damit private Investoren sich um den Bau und den Unterhalt von Privatstraßen kümmern. Leider geschah das nicht immer analog des Berliner Straßengesetzes. Der Eigentümer ist verpflichtet – meine Kollegin Frau Billig hat es schon erwähnt –, sich um den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern, er muss die Kosten für Reinigung, Schneeräumung und Instandhaltung tragen. Dafür steht es ihm auch frei, seine Straße ganz oder teilweise für die öffentliche Nutzung zu sperren. Einige Privatstraßen sind ausschließlich Anwohnern vorbehalten, andere lassen auch öffentliche Nutzung zu.
Viele Eigentümer kümmern sich aber um die Verkehrssicherungspflicht aus unterschiedlichen Gründen nicht, und das führt zu folgenden Situationen: Müll und Sperrmüll werden in einigen Fällen nicht entfernt, die BSR ist nicht immer für Privatstraßen zuständig, Beleuchtungen, auch das hat meine Vorrednerin schon angesprochen, auf Privatwegen und -straßen werden nach Vandalismusschäden und bei sonstigen Schäden nicht mehr instand gehalten, Wege bleiben dunkel – gar nicht gut, wenn man mit einer Taschenlampe oder mit einem Smartphone in der Hand die Wohnungstür aufzuschließen versucht im Dunkeln. Ein Beispiel aus der Siemensstadt: Mieterinnen stehen plötzlich vor der Tür im Dunkeln, die Straße ist dunkel, die Laterne ist kaputt und vom Investor nicht repariert worden.
Nicht nur für Mieterinnen sind Wege und Straßen oftmals schwer zu erreichen, sondern auch für die Medien. Auf Privatstraßen müssen Sie als Medienvertreter bei Aufnahmen eigentlich vorab eine Genehmigung des Eigentümers einholen. Unser politisches Ziel ist es, dass die Erschließung und die Zuwegung in Zukunft nur noch über gewidmetes öffentliches Straßenland erfolgen. Wir wollen auch, dass der Senat schaut, wie die Nutzungs- und Gestaltungsanforderung bei bestehenden Privatstraßen gestaltet wird und wie sie geändert werden kann, sodass die gleichen Anforderungen gelten wie für gewidmete öffentliche Straßen. Wir wollen Klarheit: Wie viele Privatstraßen gibt es eigentlich in Berlin? – Dazu brauchen wir eine Übersicht über alle Privatstraßen in Berlin.