Protocol of the Session on January 28, 2021

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Das ZDF ist auf dem ähnlichen Wege. Bei den anderen Anstalten hapert es ein bisschen. Wenn man was sehen will – in dem Fall lohnt es sich, nach Saarbrücken zu fahren. Wie gesagt – nicht nur deswegen: Der Saarländische Rundfunk ist auch trimedial sehr gut aufgestellt, da kann man auch für Berlin-Brandenburg noch was lernen. Unterm Strich: Der Antrag ist nicht verkehrt. Er ist zustimmungsfähig, aber wir müssen ihn auch noch in die Gesetze einbringen, wir müssen ihn noch erweitern und die genannten Punkte behandeln. Dann sind wir auf einem guten Weg. – Vielen Dank!

[Beifall bei der FDP]

Vielen Dank! – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Vorgeschlagen wird die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Medien. Widerspruch höre ich nicht – dann verfahren wir so.

Ich rufe auf

lfd. Nr. 5.6:

Priorität der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Tagesordnungspunkt 6

Erstes Gesetz zur Änderung des Berliner Mobilitätsgesetzes

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz vom 3. Dezember 2020 und dringliche Beschlussempfehlung des Hauptausschusses vom 20. Januar 2021 Drucksache 18/3325

zur Vorlage – zur Beschlussfassung – Drucksache 18/2429

Zweite Lesung

Der Dringlichkeit haben Sie eingangs bereits zugestimmt. Ich eröffne die zweite Lesung der Gesetzesvorlage. Ich rufe auf die Überschrift, die Einleitung, die Artikel 1 und 2 und schlage vor, die Beratung der Einzelbestimmungen miteinander zu verbinden. Widerspruch dazu höre ich dazu nicht. In der Beratung beginnt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es hat das Wort Herr Abgeordneter Moritz.

[Oliver Friederici (CDU): Sehr schön! Ich freue mich schon! – Zuruf von der SPD]

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir Bündnisgrüne haben heute das Fußverkehrsgesetz als unsere Priorität angemeldet.

(Stefan Förster)

[Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Vereinzelter Beifall bei der AfD]

Und das zu Recht – denn der Fußverkehr als fundamentalster Teil des Umweltverbundes muss viel mehr Priorität genießen. Wir, Rot-Rot-Grün, legen Ihnen hier einen Gesetzentwurf vor, der die Barrierefreiheit, die Verkehrssicherheit und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum stärker in den Fokus rückt, der die Transformation von der autogerechten Stadt hin zur fußgängerinnen- und fußgängerfreundlichen Stadt weiter voranbringt und somit für mehr Lebensqualität für alle Berlinerinnen und Berliner sorgen wird, egal ob groß oder klein, mit oder ohne Handicap.

[Beifall bei den GRÜNEN – Gunnar Lindemann (AfD): Ja! – Carsten Ubbelohde (AfD): Alles mit dem Geld der Steuerzahler!]

Herr Friederici wird gleich in seiner gewohnten Art lospoltern: Die Koalition hat dafür ein Jahr gebraucht, sie ist sich uneins, kriegt nichts hin, –

[Beifall bei der CDU, der AfD und der FDP – Frank Scholtysek (AfD): Gute Selbsterkenntnis!]

aber auch wenn es etwas länger gedauert hat, Herr Friederici – immer noch besser, als Ihre 70 Jahre autoorientierte Politik. Da sind wir anders drauf, und es hat sich gelohnt.

Bevor ich zum Inhalt komme, möchte ich noch auf die Entstehungsprozesse des Gesetzes eingehen: Dieses Gesetz, wie das gesamte Mobilitätsgesetz, ist gemeinsam mit der Stadtgesellschaft entwickelt worden.

[Jeannette Auricht (AfD): Die Stadtgesellschaft!]

Ich möchte mich ausdrücklich bei den zahlreichen Vertreterinnen und Vertreter der Vereine, Verbände, Institutionen und nicht zuletzt der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für die gute Zusammenarbeit im Fußverkehrsdialog, im Mobilitätsbeirat oder auch in der Anhörung des Ausschuss für Umwelt, Verkehr, Klimaschutz bedanken. Bedanken möchte ich mich auch bei meinen Koalitionskollegen Tino Schopf und Kristian Ronneburg, auch wenn es manchmal geholpert hat. Aber wir haben was Gutes zustande gebracht.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Tino Schopf (SPD)]

Jetzt aber zum Inhalt – beginnen möchte ich bei den Jüngsten. Besonderes Ziel ist die Förderung der Selbstständigkeit von Kindern im öffentlichen Raum, damit sie sich im Straßenverkehr sicher bewegen können – ob zur Schule oder in der Freizeit. Im Besonderen geht es natürlich um sichere Schulwege. Da sollen auch ausdrücklich solche Maßnahmen wie temporäre Straßensperren, Halte- oder Parkverbote vor Schulen und Kitas möglich werden. Im Zusammenspiel von Land und Bezirken sollen kontinuierlich Gefahrenstellen auf den Schulwegen beseitigt werden. Die Kinder selbst werden natürlich in die Prozes

se miteinbezogen. Dazu dient unter anderem das schulische Mobilitätsmanagement des § 17a.

[Frank Scholtysek (AfD): Jedem sein Koffer!]

Hinzu gekommen ist in § 50 die Förderung temporärer Spielstraßen. Auch das ist wichtig, um in einer immer dichter genutzten Stadt wieder Bewegungsmöglichkeiten für Kinder zu schaffen.

In § 21 ist ausdrücklich die Verkehrsüberwachung, also mehr und konsequentere Kontrollen, hervorgehoben, denn an der konsequenten Ahndung von Regelverstößen hapert es in Berlin.

[Beifall von Joschka Langenbrinck (SPD)]

Zentral im Gesetz steht natürlich die Gestaltung, Ausstattung, Unterhaltung und Freihaltung von Fußwegen und Fußverkehrsnetzen.

[Joschka Langenbrinck (SPD): Endlich mehr Fußgänger!]

Dem wichtigen Aspekt der Barrierefreiheit, der in § 3 des Mobilitätsgesetzes explizit hervorgehoben wird, ist an vielen Stellen noch einmal deutlich Rechnung getragen worden.

[Zuruf von Holger Krestel (FDP)]

Gerade bei der Querung von Fahrbahnen wichtig, es soll mehr und häufigere Querungsmöglichkeiten geben, um Umwege zu vermeiden. Die Querungen sollen natürlich sicher sein. An Ampeln sollen Fußgänger und Fußgängerinnen keinen Sport mehr hinlegen müssen. Die Bemessungsgrundlage für die Grünphasen der Fußgänger, also die Gehgeschwindigkeit, wird vermindert. Man soll künftig grundsätzlich in einem Zug über die Fahrbahn kommen, auch bei einer Mittelinsel.

[Beifall bei den GRÜNEN – Beifall von Katalin Gennburg (LINKE)]

Künftig wird die Doppelquerung zum Standard bei Fußgängerfurten, also die Bordabsenkung auf null für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer und daneben eine ertastbare Kante für Blinde und Sehbehinderte. Alle Ampeln sollen bis 2030 mit Blindenakustik und Vibrationstastern ausgestattet werden.

[Kurt Wansner (CDU): Seht gut!]

Die volle Barrierefreiheit, also auch die Ausstattung mit taktilen Elementen, wird bei allen über 2 000 Kreuzungen bis dahin nicht möglich sein, aber bei Neubau und grundhafter Erneuerung immer berücksichtigt.

[Frank Scholtysek (AfD): Es würde ja schon reichen, wenn die mal funktionieren! Die, die jetzt schon da sind!]

Im Kreuzungsbereich sollen, wo notwendig, bauliche Vorkehrungen getroffen werden, um das Zuparken von Bordsteinabsenkungen zur Fahrbahnquerung zu verhindern. Das ist ja auch immer ein großes Ärgernis. Im Gesetz werden weitere Maßnahmen zur Verbesserungen für

Fußgängerinnen und Fußgänger an Haltestellen oder in Baustellen und bei der Beleuchtung von Gehwegen festgelegt. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität oder um längere Wege für ältere Menschen zu ermöglichen, sind nicht-kommerzielle Sitzgelegenheiten wo immer möglich, einzurichten. Die §§ 56 und 58 enthalten Regelungen zu fußgängerfreundlichen Nebenstraßen oder der Förderung des Fußverkehrs.

[Unruhe]

Hier sind dann auch die bisherigen Förderprojekte erhöht worden, sodass jeder Bezirk mindestens ein Projekt gleich mal anmelden kann. Aber auch Projekte von Bürgerinitiativen zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität sollen unterstützt werden.

Die Zuständigkeit zwischen Land und Bezirk sind geregelt, inklusive der Aussage, dass in jedem Bezirk zusätzlich zwei hauptamtlich Beschäftigte für Planung und Umsetzung der Maßnahmen eingesetzt werden sollen, ähnlich wie beim Radverkehr. Weitere Ähnlichkeiten betreffen die Fußgängergremien und den neuen § 50a zum Erhalt und der Sanierung von Fußwegen.

Um die Bedeutung des Fußverkehrs deutlich zu machen, wird der Fußverkehrsplan

[Jeannette Auricht (AfD): Fußverkehrsplan! Ha, ha!]

auch als Rechtsverordnung erlassen, also parallel wie beim Radverkehr, auch wenn das ein Jahr länger dauern kann.

[Unruhe]