Für die Gruppe der Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt wurden ebenfalls 107 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Sybille Stamm entfielen 83 Stimmen. 4 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt, enthalten haben sich 6 Abgeordnete, 2 Stimmen entfielen auf andere Namen. Damit ist Frau Sybille Stamm zum Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.
Für die Gruppe der stellvertretenden Mitglieder ohne Befähigung zum Richteramt wurden 107 Stimmzettel abgegeben. Auf Frau Adelheid Kiesinger entfielen 90 Stimmen. Mit Nein haben 4 Abgeordnete gestimmt, 6 Abgeordnete haben sich enthalten, 2 Stimmen entfielen auch hier auf andere Namen. Damit ist Frau Adelheid Kiesinger zum stellvertretenden Mitglied des Staatsgerichtshofs ohne Befähigung zum Richteramt gewählt.
Bei der Wahl des stellvertretenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs wurden insgesamt 105 Stimmzettel abgegeben. Auf Herrn Landgerichtspräsidenten Georgii entfielen 88 Stimmen. Enthaltungen: 8, Neinstimmen: 6, andere Namen: 3. Damit ist Herr Landgerichtspräsident Georgii zum stellvertretenden Präsidenten des Staatsgerichtshofs gewählt.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Erprobung elektronischer Bürgerdienste unter Verwendung der digitalen Signatur (e- Bürgerdienste-Gesetz) – Drucksache 12/5240
Das Präsidium hat festgelegt, dass für die Aussprache nach der Begründung durch die Regierung fünf Minuten je Fraktion bei gestaffelten Redezeiten zur Verfügung stehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Landesregierung sieht einen ihrer politischen Schwerpunkte in der Stärkung und Förderung des Medienstandorts Baden-Württemberg. Dazu hat sie neben zahlreichen anderen Aktivitäten das Arbeitsprogramm EBürgerdienste im Netz Baden-Württemberg beschlossen. Mit dem Programm sollen in konkreten Projekten für elektronische Verwaltungsdienstleistungen entsprechendes Entwicklungs-Know-how erworben und größere Kundenfreundlichkeit bei gleichzeitiger Leistungssteigerung der Verwaltung erreicht werden.
Nach einer Allensbach-Umfrage Ende letzten Jahres sind über 50 % der Bürgerinnen und Bürger daran interessiert, ihre Behördengänge unabhängig von Öffnungszeiten und langen Warteschlangen zu Hause vom PC aus zu erledigen. Was bei den Banken beispielsweise mit Homebanking selbstverständlich geworden ist, wird auch von der Verwaltung erwartet. Dem muss sich die Verwaltung stellen.
Innerhalb kürzester Zeit, Herr Kollege Veigel, haben sich neben dem Amtsgericht Stuttgart, der L-Bank und der Universität Stuttgart insgesamt zwölf Städte und Gemeinden sowie zwölf Landkreise bereit erklärt, als Pilotbehörden mitzuwirken. In diesen Pilotprojekten soll beispielsweise erprobt werden, wie die Kfz-Zulassung, die An-, Ab- und Ummeldung nach dem Meldegesetz, ein Bauantrag oder eine Gewerbeanzeige vom heimischen PC aus abgewickelt
werden können. Bei einigen Anwendungen ist die technische Umsetzung schon weit fortgeschritten. Es ist geplant, mit diesem Verfahren schon im Herbst online zu gehen.
Da Verwaltungsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit bestimmten Formanforderungen unterworfen sind, stößt die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren jedoch teilweise an rechtliche Grenzen. So schreiben Bundes- und Landesrecht häufig eine schriftliche Antragstellung oder zum Zweck der Identifizierung sogar das persönliche Erscheinen eines Antragstellers vor. Eine schlichte elektronische Antragstellung genügt nach herrschender Meinung dem Schrifterfordernis nicht.
Um diese Hindernisse zu beseitigen, haben wir im Bundesrat Anfang Juni 2000 auf Antrag Baden-Württembergs eine Entschließung gefasst, mit der die Bundesregierung aufgefordert wird, in geeignet erscheinenden Rechtsbereichen die elektronische Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen unter Verwendung der digitalen Signatur in Form eines Erprobungsgesetzes bzw. so genannter Experimentierklauseln zuzulassen und mittelfristig im Verwaltungsverfahrensrecht digital signierte elektronische Dokumente der Schriftform gleichzustellen.
Die elektronische Signatur ist derzeit das einzig sichere technische Instrument, mit dem elektronisch übermittelte Dokumente hinsichtlich der Authentizität – –
(Im Plenarsaal klingelt ein Handy. – Abg. Brecht- ken SPD: Im Plenarsaal braucht man die Elektro- nik nicht auch noch!)
Ich darf meinen zuletzt begonnen Satz wiederholen: Die elektronische Signatur ist derzeit das einzig sichere technische Instrument, mit dem elektronisch übermittelte Dokumente hinsichtlich der Authentizität – das ist ein schwieriges Wort – ihres Inhalts und der Identität des Ausstellers vor unbefugter Veränderung durch Dritte hinreichend gesichert werden können.
Mithilfe technischer Rechenprozesse ist es möglich, in weiten Teilen des Rechtsverkehrs elektronische Dokumente neben die bisher übliche Schriftform treten zu lassen. Der Einsatz der elektronischen Signatur in Verwaltungsabläufen lässt wesentliche Vorteile für die Kommunen, die die Hauptlast der Verwaltungstätigkeit tragen, Herr Kollege und Oberbürgermeister List, erwarten
und wäre für die Bürger ein bequemer Weg, von zu Hause aus rechtswirksam und schnell Anträge und Schreiben an die Verwaltung zu richten.
Was wir auf der Bundesebene mit der beschriebenen Bundesratsinitiative bereits initiiert haben, wollen wir mit dem
vorliegenden Entwurf eines E-Bürgerdienste-Gesetzes jetzt auch auf Landesebene umsetzen. Hierzu wird in einzelnen ausgewählten Sachbereichen aufgrund von Vorschlägen einer vom Innenministerium eingerichteten Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen, der regionalen Rechenzentren und der Ministerien sowie der Ergebnisse einer Studie des Fraunhofer-Instituts der Universität Stuttgart das jeweils fachlich zuständige Ministerium ermächtigt, abweichend von der Schriftform eine Übermittlung in elektronischer Form zuzulassen. Diese soll nur möglich sein, wenn das elektronische Dokument mit einer elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes des Bundes verbunden ist. Das Gesetz selbst erfasst nur solche Rechtsmaterien, in denen die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben ist.
Soweit Rechtsverordnungen die Schriftform vorsehen, kann dies ohne den vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend geändert werden. Für eine Vielzahl von Rechtsbereichen wie etwa das Jagdscheinverfahren, das uns kürzlich auch schon in anderem Zusammenhang begegnet ist,
oder die Beantragung eines Anliegerparkausweises besteht bereits jetzt kein Schriftformerfordernis, sodass die entsprechenden Pilotprojekte ohne weiteres gestartet werden können.
Ich betone: Das Gesetz hat experimentellen Charakter. Flächendeckende Erfahrungen mit dem Einsatz elektronischer Signaturen liegen sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens der Privatwirtschaft noch nicht vor. Letztlich muss weiterhin gewährleistet bleiben, dass personenbezogene Daten der Bürgerinnen und Bürger von Unbefugten weder gelesen noch verändert werden können und dass die Rechtssicherheit für alle am Verwaltungsverfahren Beteiligten aufrechterhalten bleibt. Wir sollten jedoch nicht verkennen, dass angesichts der außerordentlich schnellen technischen Entwicklung und der geradezu in Quantensprüngen erfolgenden praktischen Nutzung des Internets sich derzeit ein gesellschaftlicher Wandel vollzieht, der auch vor den Türen der Behörden nicht Halt macht.
Unser Ziel ist es daher, zu ermöglichen, dass die Behörden durch Einsatz modernster Kommunikationstechnik sozusagen zu ihren Kunden kommen, um Bürgern und Firmen Behördengänge zu ersparen. Uns geht es darum, dass Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft über das notwendige Wissen verfügen, um mit den modernsten Arbeits- und Kommunikationswerkzeugen intelligent und verantwortlich umgehen zu können. Entscheidend dafür wird sein, dass die Menschen der elektronischen Signatur wirklich vertrauen. Zur Erreichung dieses Ziels stellt der vorliegende Gesetzentwurf eine gute Basis und einen ersten Schritt dar.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt die öffentliche Verwaltung BadenWürttembergs dem Zug der Zeit, denn Electronic Banking und E-Commerce werden von unseren Bürgern und von der Wirtschaft schon lange mit größter Zufriedenheit und zunehmender Tendenz genutzt. So, wie es die Bürger gewohnt sind, jederzeit, unabhängig von Öffnungszeiten und von jedem Ort – also auch von zu Hause –, Bargeld oder Kontoauszüge zu erhalten oder Bestellungen aufzugeben, wollen sie jetzt natürlich auch Verwaltungsvorgänge bearbeiten können: Geburtsurkunde beantragen, Pkw zulassen, Steuererklärung abgeben etc.
Die Vorteile liegen auf der Hand, denn viele Informationen liegen bei Bürgern und Betrieben bereits in elektronischer Form vor, sodass diese Form zur Weiterleitung benutzt werden kann und bei den Behörden, den Bürgern und den Betrieben keine doppelten Kosten anfallen.
Es war auch in den Anhörungen der Enquetekommission „Situation und Chancen der mittelständischen Unternehmen, insbesondere der Familienunternehmen, in BadenWürttemberg“ immer eine sehr lautstark vertretene Forderung, den Bürokratieabbau auch dadurch zu beschleunigen, indem wir von Landesseite aus die elektronischen Bürgerdienste forcieren, was zum Beispiel bei der Vergabe öffentlicher Aufträge die Betriebe entlastet.
Selbstverständlich müssen Sicherheit und Verlässlichkeit der Datenübermittlung und der Datenschutz gewährleistet sein. Aber ich möchte hier doch zu bedenken geben, dass wir das Thema „Sicherheit und Datenschutz“ als Aufgabenstellung und nicht als K.o.-Kriterium ansehen sollten. Die Banken haben uns bereits vorgemacht, dass Sicherheit und Datenschutz sehr wohl lösbare Probleme sind. Wir sollten uns bei der Problemlösung auch von dem Grundsatz leiten lassen: so einfach wie möglich, aber so sicher wie nötig.
Deswegen begrüßen wir auch die Entwicklung einer multifunktionalen Baden-Württemberg-Card. Wir freuen uns, dass sich zum Beispiel die Sparkassen an diesem Projekt beteiligen, was im Endeffekt dazu führt, dass die BankCard mit solchen Zusatzinformationen ausgestattet wird, dass der Bürger mit der Bank-Card praktisch Zutritt zur öffentlichen Verwaltung erhält. Ich denke, dass Einfachheit wirklich ein sehr wichtiges Kriterium dafür sein wird, dass die Bürger elektronische Bürgerdienste auch konkret in Anspruch nehmen.
Ich möchte betonen, dass die Einführung der elektronischen Bürgerdienste für die Bürger aber keinen Zwang bedeutet, diese zu nutzen, sondern ein Angebot, davon Gebrauch zu machen, und dass auch die Kommunen und Landkreise nicht zur Umstellung verpflichtet werden,
sondern dass wir die kommunale Selbstverwaltung hochhalten. Trotzdem freue ich mich über das große Interesse vonseiten der Gemeinden und vonseiten der Landkreise, sich bereits in der Probephase zu beteiligen; denn natürlich muss es unser Ziel sein, den Informationsaustausch mit der öffentlichen Verwaltung in Gemeinden, in Landkreisen
und mit den Landesbehörden in allen Landesteilen, vom Schwarzwald bis zum Odenwald, sehr bald elektronisch durchführen zu können, damit alle Bürger und alle Unternehmen in Baden-Württemberg, egal an welchem Standort sie sind, die gleichen Arbeitsbedingungen haben, also überall die gleiche Modernität in der öffentlichen Verwaltung vorzufinden ist.
Ich bedauere natürlich, dass wir in Baden-Württemberg nicht alle Bürgerdienste auf die digitale Signatur umstellen können, weil das Bundesrecht dem entgegensteht. Leider hat die Bundesregierung in diesem Bereich ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Sie sitzt bei der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung im Bremserhäuschen. Ich möchte die Kollegen von der Opposition bitten, ihren Einfluss geltend zu machen, dass die Bundesratsinitiative zu konkreten bundesgesetzlichen Regelungen führt.