Denn die Modernität eines Landes zeigt sich natürlich auch in der Modernität seiner öffentlichen Verwaltung. Deswegen können wir in Baden-Württemberg auch stolz darauf sein – denn Baden-Württemberg ist ein modernes Land –, dass unser Bundesland vor einigen Tagen als erstes Bundesland eine Auszeichnung für sein Internetangebot erhalten hat. „www.baden-wuerttemberg.de“ wurde ausgezeichnet mit dem Goldenen Pfeiler, immerhin nicht von irgendjemandem, sondern von der Deutschen Public Relations Gesellschaft, die beeindruckt war von Imagetransfer, Nutzwert und der Kosten-Nutzen-Relation. Die Jury stellte fest, einen schnelleren, zielgruppengerechteren und übersichtlicheren Internetauftritt müsse man lange suchen.
Das ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Verwaltung. Ich weiß, Herr Brechtken, positive Nachrichten über die Landesregierung wollen Sie nie hören. Trotzdem müssen wir das hier darstellen. Der Preis, denke ich, ist auch eine Auszeichnung für die Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg, die hier das Projektmanagement übernommen hatte.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion unterstützt den Gesetzentwurf und hofft auf baldige Verabschiedung im Landtag und dann auch auf eine schnelle Umsetzung und Erfahrungsgewinnung.
(Beifall bei der CDU – Abg. Brechtken SPD: Es steht nirgends in der Geschäftsordnung, dass man zum Thema reden muss!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf, über den wir heute hier zu befinden haben, ist längst überfällig. Die Bundesregierung hat den Aufbruch in die Informationsgesellschaft eingeläutet
Da in diesem hohen Hause immer gerne nach anderen Bundesländern geschielt wird, will ich das jetzt auch tun und nach Niedersachsen schauen, denn dort wird die digitale Signatur bereits flächendeckend genutzt. In Baden-Württemberg soll wieder einmal nur erprobt werden, was woanders längst gängige Praxis ist.
Der vorgelegte Entwurf scheint auch in einigen Punkten nicht genau durchdacht worden zu sein. Dieser Gesetzentwurf zielt auf die Erprobung neuer Kommunikationsformen zwischen Bürger und Verwaltung. Das sollte unserer Meinung nach aber erst der zweite Schritt sein. Weitaus sinnvoller scheint es doch, zunächst die Kommunikation zwischen den Behörden als Erprobungsfeld zu nehmen. Das hätte zwei Vorteile, die bei genauerem Hinsehen auf der Hand liegen.
Erstens findet zwischen den Verwaltungen ein wesentlich häufigerer Schriftwechsel statt. Als Beispiel nenne ich die Gemeinde Walldorf, die weit über 1 000 Kassenanweisungen pro Woche hat. Es wäre eine erhebliche Arbeitsersparung, wenn nicht für jede Anweisung ein extra Beleg an die Rechnung geheftet werden müsste, der dann auch noch von zwei Personen persönlich unterzeichnet werden muss.
Zweitens wird der Bürger nicht in eine Testphase einbezogen, in der auch die beteiligten Verwaltungsangestellten und Beamten ihre mangelnden Kenntnisse in vielen Fällen nicht verbergen könnten. Da bliebe es nicht aus, dass die Bürgerinnen und Bürger schon zu Beginn verärgert wären und sich dann dem neuen Medium nur sehr zögernd näherten.
Im Moment ist das Angebot der praktischen Nutzung für die Bürgerinnen und Bürger noch sehr begrenzt, und noch ist nicht erkennbar, wann, ob überhaupt und wie sich das Angebot ausweiten wird. Wünschenswert wäre es, wenn sich zum Beispiel die Banken diesem System anschließen würden und damit die PIN- und TAN-Nummern wegfallen könnten. Das wäre dann eine positive und bürgerfreundliche Erweiterung der elektronischen Dienste. Da aber offenbar auch weiterhin diversen Anträgen Unterlagen in Schriftform beigelegt werden müssen – so heißt es zumindest in der Einzelbegründung zu Absatz 1 –, erscheint mir die Begründung zu § 2, dem wirtschaftlichen Nutzen, als haltlos.
Was mit diesem Gesetz erreicht werden könnte und was außerordentlich vernünftig und sinnvoll wäre, ist, verstärkt auf die Verwaltungen hinzuwirken, sich diesem neuen Medium zu öffnen. Die Kosten können hierbei sicherlich vernachlässigt werden, da man sich zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt ohnehin zu diesem Medium bekennen muss und längerfristig deutliche Kosteneinsparungen diese Investitionen mit Sicherheit rechtfertigen werden.
Ein Knackpunkt wird sein, dass in vielen Verwaltungen erst die Organisation an dieses Medium angepasst werden muss. Gegenüber der Schriftform erwartet der Bürger bei E-Mail eine deutlich schnellere Antwort. Um die Unsicherheit Einzelner zu nehmen, wäre auch ein automatischer Nachweis darüber, dass eine E-Mail angekommen ist, sicherlich wünschenswert. Im allgemeinen Teil der Begründung zu § 1 heißt es:
Der automatische Nachweis, dass ein inhaltlich bestimmter Datensatz dem Empfänger in lesbarer Form auch tatsächlich zugegangen ist, dürfte erst mittelfristig zu realisieren sein.
Dass immer wieder von künftig eventuell unterschiedlichen Verschlüsselungsverfahren die Rede ist, lässt offen, ob und, wenn ja, wie diese aufeinander abgestimmt werden oder ob der Bürger ständig Anpassungen vornehmen muss. Erst wenn es möglich ist, die multifunktionale Chipkarte, nennen wir sie „BaWü-Logi-Card“,
mit einem einheitlichen Grundprinzip bei jeder Karte, flächendeckend anzubieten, werden die Bürgerinnen und Bürger bereit sein, sich diese praxisfreundliche Erneuerung etwas kosten zu lassen.
Hiermit habe ich auf einige noch nicht ausgereifte Punkte in diesem Gesetzentwurf aufmerksam gemacht, will abschließend für die SPD-Fraktion aber betonen, dass wir diesen längst überfälligen ersten Schritt begrüßen, auf schnellstmögliche Umsetzung drängen, aber auch dazu auffordern, die angesprochenen Schwachstellen mit dem nötigen Nachdruck in angemessener Zeit anzugehen und auch zu beseitigen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Wichtigste zuerst: Unsere Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen,
weil er einfach vernünftig ist, weil er angesagt ist, weil es notwendig ist, dass sich auch das Land Baden-Württemberg diesen technischen Möglichkeiten öffnet.
Die Form des elektronischen Business hat zweifellos eine ganze Reihe von Vorteilen. Über das elektronische Netz auch Behördendinge zu erledigen ist einfacher – man kann das jederzeit tun, auch sonntags –, wahrscheinlich billiger und hoffentlich auch schneller abzuwickeln. Es ist also nur zu begrüßen, dass sich das Land Baden-Württemberg und die Behörden relativ früh diesen neuen technologischen Möglichkeiten öffnen und es möglich machen, dass die Bürgerinnen und Bürger, die mit der Verwaltung zu tun haben, immerhin einen Teil ihrer Dinge unter Nutzung elektronischer Möglichkeiten erledigen können.
Ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist – das sage ich in Richtung SPD –, zunächst nur die behördeninterne Kommunikation elektronisch zu ermöglichen. Man weiß ja, dass es heute schon elektronische Verfahren, technologische Verfahren gibt, die diese Kommunikation zwischen den Behörden ermöglichen.
Es wird immer darüber geredet, ob das technische Verfahren wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Ich glaube, dass das nicht so ist. Ich glaube, dass auch hier das Internet notwendig ist. Aber das ist ein anderes Thema.
Man kann ja das eine tun, ohne das andere zu lassen. Da muss man sich einfach in die Position der Nutzerinnen und Nutzer, der Bürgerinnen und Bürger versetzen, die – das wurde ja heute schon gesagt – inzwischen ihre Geschäfte mit den Banken wie selbstverständlich online tätigen und nicht verstehen würden, wenn sich die Verwaltung solchen technischen Entwicklungen verweigerte. Dadurch würde das Image, das Verwaltung heute leider immer noch hat oder zumindest zum Teil noch hat, nämlich altbacken zu sein, sicherlich bekräftigt, und daran hat niemand Interesse.
Die Zielsetzungen dieses Gesetzes und der Verfahren sind klar. Es ist ein ganz wesentliches Element, dass die Nutzer der elektronischen Dienste sicher sein müssen, dass derjenige oder diejenige am anderen Ende der Leitung auch tatsächlich die entsprechende Person ist – Stichwort Authentizität. Das ist entscheidend wichtig, denn der Nutzer des Internets hat zwar die Adresse, aber er weiß nicht, ob es tatsächlich der Mensch ist, der vorgibt, am anderen Ende der Leitung zu sein. Bei sensiblen Vorgängen wie Bankgeschäften oder Angelegenheiten der Verwaltung muss man schon sicher sein, dass es tatsächlich der Richtige ist. Das ist ein ganz wesentliches Kriterium auch für die Akzeptanz dieser technologischen Verfahren.
Auch die Wahrung der Vertraulichkeit ist ganz wichtig, damit klar ist, dass Informationen nicht an andere, an Dritte unbefugt weitergegeben werden können oder dass gar manipuliert wird, dass Daten anders ins Netz eingestellt werden, als sie beim Empfänger ankommen.
Die elektronische Signatur ist wirklich ein sehr modernes, ein sehr pfiffiges und auch sicheres Verfahren, wenn sie richtig angewandt wird.
Wir halten es aus den Gründen, die ich gerade dargelegt habe, für sehr wichtig, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen einen hohen Stellenwert haben, denn es nutzt niemandem etwas – auch nicht denjenigen, die mit viel Hoffnung neue technologische Wege einschlagen –, wenn sich hinterher herausstellt, dass manipuliert wird, verfälscht wird oder Daten verloren gehen. Wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird, wird es insgesamt zu einem Verlust des Vertrauens in die neuen technologischen Möglichkeiten kommen. Der Datenschutz muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben.
Der Datenschutzbeauftragte – das ist unser Wunsch, Herr Innenminister – sollte auch bei der Erarbeitung der Richtlinien von Anfang an einbezogen sein, damit ein hohes Maß an Datenschutz gewährleistet ist. Auch für die Verwaltungen ist es übrigens enorm wichtig, dass die Datenschutzregelungen gut sind, denn wir alle haben ja in den letzten Wochen und Monaten von zuhauf eingeschleusten Viren hören müssen. Wenn dann über diese Form des Eingangstors ins Rathaus Viren oder schädliche Programme eingespeist werden, entsteht möglicherweise ein hoher Schaden, auch innerhalb der Verwaltungen.
Es wird übrigens ganz wichtig sein, wie die Schnittstelle zwischen dem Amt für die elektronischen Bürgerdienste und dem weiteren Verarbeiten der Daten in der Verwaltung organisiert wird, ob dann quasi eine Schleuse, eine Firewall eingerichtet wird, was dann aber möglicherweise dazu führt, dass Daten, die von Bürgerinnen und Bürgern an die Verwaltung gegeben werden, praktisch nochmals eingegeben werden müssen, oder ob die Daten unmittelbar weiterverwendet werden können, wie wir das heute beispielsweise mit Daten aus dem Internet tun können. Es ist ein technisches Problem, das in der Praxis auftaucht, wie die Sicherung vor möglicherweise unliebsamen Computerprogrammen in das Rathaus hinein gewährleistet werden kann. Aber diese Probleme sind zu lösen. Das Beispiel der Banken, die ja auch mit externen Informationen zu tun haben, zeigt, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, die Sicherheit in diesem Fall für die Verwaltung herzustellen.
Zum Schluss: Unsere Fraktion, meine Damen und Herren, wird diesen Gesetzentwurf unterstützen. Wir halten ihn für richtig. Er ist nicht überladen; er ist nicht überfrachtet. Die Details werden von der Verwaltung in die Richtlinien aufgenommen werden. Wir freuen uns, dass die Regierung in Baden-Württemberg jetzt diesen Weg eröffnet.