Protokoll der Sitzung vom 23.11.2000

(Abg. Dagenbach REP: Da wäre ich dankbar!)

Zweite Zusatzfrage, Herr Abg. Dagenbach.

Herr Staatssekretär, würden Sie zur Kenntnis nehmen, dass ein Teil der von „FOCUS“ berichteten rechtsextremistischen Handlungen und Verhaltensweisen nachweislich verstärkt in der Woche vom 7. bis 13. Februar 1994, zum Zeitpunkt der vom Innenministerium und vom Verfassungsschutz hier im Landtag eröffneten Propagandaausstellung „Biedermann und Brandstifter“, erfolgte?

Das ist eine Behauptung, die Sie in den Raum stellen. Ich kann sie so nicht bestätigen.

(Abg. Dagenbach REP: Bitte schriftlich!)

Keine weiteren Zusatzfragen. – Damit ist die fünfte Mündliche Anfrage abgeschlossen.

Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg – Drucksache 12/5676

Das Präsidium hat für die Aussprache über den Gesetzentwurf nach der Begründung durch die Regierung eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Das Wort zur Begründung des Gesetzentwurfs erhält Herr Staatssekretär Dr. Mehrländer.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Mittelpunkt des hiermit von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs steht die Möglichkeit des Bauherrn, zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren zu wählen. Dieses Thema hat den Landtag bereits im Jahr 1997 beschäftigt. Vor diesem Hintergrund haben sowohl die kommunalen Landesverbände als auch die Architektenkammer Baden-Württemberg und die Ingenieurkammer Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Resolution die Verankerung eines dauerhaften Wahlrechts in der Bauordnung gefordert.

Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Erfahrungen in der Praxis in die Gesetzgebung einfließen müssen. Im vorliegenden Entwurf ist deshalb als erster von vier wesentlichen Punkten eine dauerhafte Option zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren vorgesehen. Damit kann der Bauherr auch künftig selbst entscheiden, ob für ihn eine schnellere und Kosten sparende Realisierung des Bauvorhabens durch das Kenntnisgabeverfahren oder eine erhöhte Rechtssicherheit durch das Baugenehmigungsverfahren infrage kommt.

Dabei gehe ich davon aus, dass die Akzeptanz des Kenntnisgabeverfahrens auch weiterhin steigen wird. Nach den Erhebungen des Statistischen Landesamts ist seit Inkrafttreten der Landesbauordnung 1996 ein kontinuierlicher Anstieg des Kenntnisgabeverfahrens zu verzeichnen. Während der Anteil der im Kenntnisgabeverfahren geplanten Wohngebäude an den Wohngebäuden insgesamt 1996 landesweit noch ca. 25 % betrug, lag der Anteil 1999 bereits bei 41,2 %. Betrachtet man nur diejenigen Wohngebäude, bei denen das Kenntnisgabeverfahren gesetzlich möglich ist, also im Bereich qualifizierter Bebauungspläne, liegt der Anteil der Kenntnisgabeverfahren bereits heute bei weit über 50 %.

Zweiter Hauptpunkt des Gesetzentwurfs: Die bisher für die Teilung bebauter Grundstücke erforderliche bauordnungsrechtliche Genehmigung soll ersatzlos abgeschafft werden. Denn die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, Genehmigungspflichten auf das unabdingbare Maß zu reduzieren.

Die Tendenz zur Lockerung der Genehmigungspflicht bei Grundstücksteilungen wurde bereits 1998 auf Bundesebene sichtbar. Seit Inkrafttreten des neuen Bau- und Raumordnungsgesetzes ist die bauplanungsrechtliche Teilungsgenehmigung bundesrechtlich nicht mehr vorgeschrieben. In

(Staatssekretär Dr. Mehrländer)

sofern liegt es heute nahe, auch das bauordnungsrechtliche Pendant zur städtebaulichen Genehmigungspflicht aufzuheben, damit die Grundstücke künftig völlig frei geteilt werden können.

Die vorgesehene ersatzlose Aufhebung der Genehmigungspflicht wird auch von den kommunalen Landesverbänden unterstützt. Sie stellt einen effektiven Beitrag zur Entbürokratisierung im Baubereich dar. Dabei kommt es nicht nur zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwands, sondern auch zu einer Kostenersparnis für den Bürger und zu einer Beschleunigung der Grundbucheintragungen.

Die dritte Änderung betrifft einen Regelungsbereich, der in der Öffentlichkeit weniger bekannt, aber für die Hersteller und Bauherren dennoch von großer Bedeutung ist: Das sind die Vorschriften über Bauprodukte und Bauarten. Diese Regelungen wurden zur Umsetzung der EG-Bauprodukte-Richtlinie auf der Grundlage der Musterbauordnung in die Bauordnungen aller Länder aufgenommen. Meine Damen und Herren, inzwischen haben die Erfahrungen in der Praxis zu Änderungen und einer Fortschreibung der Musterbauordnung geführt.

Mit dem jetzt vorliegenden Entwurf sollen auch die badenwürttembergischen Regelungen dem aktuellen Stand der Musterbauordnung angepasst werden. Diese Anpassung ist dringend notwendig, weil für deutsche Hersteller Erschwernisse aufgrund unterschiedlicher Regelungen in den einzelnen Bundesländern vermieden werden müssen.

Die vierte Änderung dient der Umsetzung eines Ministerratsbeschlusses zur Entlastung der Regierungspräsidien. Danach sollen die Regierungspräsidien von der Aufgabe der Typenprüfung entlastet werden. Für diese Aufgabe ist ein hoher bautechnischer Sachverstand notwendig. Daher soll die Durchführung von Typenprüfungen künftig bei den Prüfämtern für Baustatik als Kompentenzzentren konzentriert werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf hat in der Verbändeanhörung breite Zustimmung gefunden. Die in der Baupraxis Tätigen wollen vor allem bezüglich des dauerhaften Wahlrechts zwischen Kenntnisgabe- und Genehmigungsverfahren möglichst bald Rechtssicherheit haben. Nicht nur der Landesregierung ist es deshalb ein Anliegen, dass der heute eingebrachte Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Wir haben uns deshalb auch bemüht, den Gesetzentwurf so rasch wie möglich vorzulegen. Wir mussten uns dabei aber auch auf das aktuell Notwendige beschränken und konzentrieren.

Wir sahen die Gefahr, dass durch die Einbeziehung weiterer, insbesondere strittiger Themen die Verabschiedung des Gesetzes sonst insgesamt gefährdet würde. So ist zum Beispiel auch für die Landesregierung der barrierefreie Wohnungsbau ein großes und wichtiges Thema. Darüber haben wir ja im Landtag bereits am 17. Mai dieses Jahres diskutiert. Die Diskussion über dieses Thema muss weiter geführt werden – das ist von mir damals in der Debatte auch zugesichert worden –, allerdings, auch wegen der Komplexität dieses Themas, nicht unter dem Zeitdruck, unter dem wir jetzt stehen und den ich skizziert habe. Daher ist der vorliegende Gesetzentwurf bewusst auf die vier von mir

genannten eng gefassten Regelungsbereiche konzentriert worden. Sie sind – das möchte ich noch einmal ausdrücklich betonen – dennoch für die baurechtliche Praxis von großer Bedeutung. Von daher bitte ich Sie, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Das Wort erhält Frau Abg. Dr. Brenner.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Über mögliche Änderungen der Landesbauordnung ist ja schon öfter diskutiert worden. Nun liegt der Gesetzentwurf vor. Hauptanlass ist das Wahlrecht zwischen Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren. Sodann gibt es noch einige Punkte in der Landesbauordnung, die man gleich miterledigen kann, was vernünftig ist. Der Gesetzentwurf der Regierung legt dies dar.

Wir wollen das Wahlrecht zwischen Kenntnisgabeverfahren und Baugenehmigungsverfahren dauerhaft verankern. Dieser Punkt scheint zwischen den Fraktionen nicht umstritten zu sein. Wir wollen die Teilungsregelung nach § 8 der Landesbauordnung entfallen lassen. Sie ist unnötig und führt nur zu einem höheren Verwaltungsaufwand. Wir wollen Regelungen in der Landesbauordnung mit denen der benachbarten Bundesländer harmonisieren. Wir denken da an viele baden-württembergische Firmen, die in benachbarten Bundesländern Aufträge haben. Es ist ökonomischer, nach einheitlichen Standards zu arbeiten, als zunächst andere Normen zu studieren und dann zu hoffen, fehlerfrei über die Runden zu kommen. Dies alles sind Vereinfachungen, die von Leuten, die tagtäglich damit arbeiten müssen, gewünscht werden. Sie würden dazu führen, dass die Architekten den Kopf etwas freier bekommen für wichtigere Dinge, zum Beispiel die Energie sparende Bauweise.

Kommen wir zu dem Punkt, der noch Diskussion erfordert: die praxisgerechte Anpassung der Regelungen zum barrierefreien Bauen. Beim barrierefreien Bauen möchte ich generell betonen, dass am Grundsatz und an dessen Sinn in keiner Weise gerüttelt werden soll. Bei den öffentlichen Gebäuden sind wir in Baden-Württemberg vorbildlich. Die anderen Bundesländer beschränken sich auf den für Besucher frei zugänglichen Raum, wir nicht. Die vorgeschriebene Barrierefreiheit führt jedoch bei gewerblichen Gebäuden teilweise zu nicht gewünschten Auswirkungen. Es gibt einige Dutzend Fälle von Handwerkern, die neue Hallen bauen wollen und plötzlich mit der Aufzugspflicht für das erste Obergeschoss konfrontiert werden. Da hat einer also zwei Büroangestellte, für die ein Büro im ersten Stock geplant ist, und für diese zwei Leute soll der Handwerker einen Aufzug einbauen, der etwa 120 000 DM kostet. Die Möglichkeit, den Aufzug durch einen rollstuhlgeeigneten Treppenlift zu ersetzen, gibt das Wirtschaftsministerium nicht. Diese Treppenlifte sind TÜV-geprüft und in jedem Privathaus zulässig. Für einen Handwerksbetrieb sind sie offensichtlich nicht gut genug.

Es gibt einen Ermessensspielraum bei wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder wenn ein Vorhaben nicht möglich ist. Diese Begriffe sind nicht hieb- und stichfest definiert, auch

nicht im vorliegenden Vorschlag, obwohl dies im Wirtschaftsausschuss beantragt wurde. Wenn sich ein Baurechtler einer Kommune beim Wirtschaftsministerium erkundigt, ob er das Ermessen in einer bestimmten Art ausschöpfen dürfe, bekommt er die lapidare Auskunft, die Landesbauordnung sei einzuhalten. Ich könnte mir schon vorstellen, Herr Staatssekretär, dass das Wirtschaftsministerium bei der Aufzugspflicht etwas unbürokratischer und handwerksfreundlicher vorgeht, zumal dies auch im Wirtschaftsausschuss die vorherrschende Meinung war. Das muss nicht über das Gesetz geregelt werden, sondern über die Verwaltungspraxis. Geben Sie bitte endlich diesen Hinweis nach draußen an die Kommunen, und seien Sie so pragmatisch, wie es FDP-Leute immer sein wollen.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Puchta SPD – Abg. Dr. Puchta SPD: Sehr gut!)

Übrigens fehlt auch die Rechtsharmonisierung mit Unfallverhütungsvorschriften, eine unproblematische Kleinigkeit, die man noch nachreichen sollte.

Kommen wir zum privaten Wohnungsbau. Die SPD hat ja hierzu bereits einen Antrag eingebracht. Die Forderung des SPD-Antrags, bei mehr als zwei Wohnungen jede weitere dann barrierefrei zu gestalten, kann man als derzeit völlig überzogen bezeichnen, gerade auch im Vergleich mit anderen Bundesländern. Dieses wichtige Thema konnte so kurzfristig nicht mehr geregelt werden; aber für mich ist dies nicht die letzte Änderung der Landesbauordnung. Deshalb, meine Damen und Herren: Lassen Sie uns die unumstrittenen Dinge jetzt regeln – ansonsten auf ein Neues in der nächsten Legislaturperiode gemäß dem schönen Motto: Der Weg ist das Ziel.

(Beifall bei der CDU – Oh-Rufe von der SPD – Abg. Dr. Puchta SPD: Jetzt oder nie, Frau Kolle- gin!)

Das Wort erhält Herr Abg. Moser.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Werte Kollegin Dr. Brenner, Sie haben zwar den Nagel auf den Kopf getroffen, aber der Weg ist nicht das Ziel, sondern das Ziel ist Artikel 3 des Grundgesetzes, und in Artikel 3 des Grundgesetzes geht es um das Diskriminierungsverbot auch im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen. Da, muss ich sagen, ist die Vorlage der Regierung schwach. Die Zusagen sind nicht erfüllt worden. Baden-Württemberg bleibt bei den baurechtlichen Regelungen in Bezug auf das barrierefreie Bauen Schlusslicht. Insofern würde ich nicht vom Weg und vom Ziel reden, sondern ich würde schlicht und ergreifend sagen, obwohl Sie eine mutige Rede gehalten haben: Freunde, so etwas hättet ihr eigentlich leichter haben können; hättet ihr es im Wirtschaftsministerium gleich richtig gemacht, hätten wir hier eine einvernehmliche Regelung im Zusammenhang mit dem barrierefreien Bauen finden können.

Was das unbefristete Wahlrecht zwischen dem so genannten Kenntnisgabeverfahren und dem so genannten Genehmigungsverfahren anbelangt, so sind wir in der Fraktion übereingekommen – das kann ich Ihnen auch zusagen –, die geplante Gewährung des dauerhaften Wahlrechts un

eingeschränkt mit zu unterstützen. Wir haben ja hier eine breite Front aller möglichen Verbände, Vertreter der Wirtschaft, der Kommunen, der Sparkassen, der Bausparkassen usw. Insofern ist es richtig, obwohl es auch manche gibt, die die reine Lehre vertreten, in der Bauordnung ein unbefristetes Wahlrecht zu verankern.

Ich habe es schon einmal gesagt: Beim barrierefreien Bauen schließe ich mich in Teilen dem an, was die Kollegin Dr. Brenner gesagt hat. Trotzdem muss ich noch darauf hinweisen, dass es wirklich notwendig wäre, den Grundsatz, den wir ja alle haben, nämlich dass wir barrierefrei bauen wollen, auch vernünftig durchzuziehen. Die Vernunft fängt dort an, wo selbst Behindertenverbände sagen: Im Normalfall ist dort kein Aufzug erforderlich – übrigens auch bei kommunalen Bauten und nicht nur bei Bauten privater Investoren –, weil dort nur drei, vier oder fünf Leute arbeiten, aber ein Behinderter dort gar nicht arbeiten kann, weil die Arbeit für ihn nicht geeignet ist. Für solche Fälle muss man vernünftige Regelungen finden, beispielsweise dadurch, dass man Vorkehrungen fordert, damit man gegebenenfalls später noch einen Aufzug oder etwas Ähnliches einbauen kann.

Es gibt inzwischen Petitionen. Ich verweise auf den Fall Stühlingen. Wenn Sie sich die Aktenlage genau anschauen, werden Sie feststellen, dass Sie dort ein Paradebeispiel dafür haben, wie man vernünftig miteinander umgeht und die Interessen eigentlich ausgleichen könnte. Das Problem ist, dass wir inzwischen eine unterschiedliche Verwaltungspraxis haben, weil das Wirtschaftsministerium immer den vorgedruckten Antwortbrief verschickt und sagt, es gehe nicht. Diejenigen, die damit zu tun haben, sagen: Natürlich würde es gehen, wenn wir uns vernünftig treffen würden.

Das barrierefreie Bauen ist einer der Punkte, wo man wirklich sagen muss: Da hätte das Wirtschaftsministerium das Ermessen, das es zurzeit gibt, vernünftig ausüben können. Das Ministerium tut es nicht. Ihr wollt es nicht! Vielleicht bekommen wir im Wirtschaftsausschuss eine gemeinsame Regelung hin, um euch zu zwingen, dass ihr es tut.

Es gibt immer wieder bei den Privaten den Vorwurf, die Wohnungen würden zu teuer. Ich glaube das schlicht und ergreifend nicht. Baden-Württemberg ist ein Land, das sagt: Wir haben in Baden-Württemberg viele gescheite und studierte Leute; wir haben die meisten Universitäten in der ganzen Bundesrepublik. Warum soll es dann nicht möglich sein, ein paar vernünftige Leute zu finden, die barrierefreies Bauen so konzipieren, dass es nicht teurer wird? Es muss nicht teurer sein.

Die Wohnungsbaugesellschaften und andere sind bereit. Schon etwa 10 % der Leute sind auf Barrierefreiheit angewiesen, weil sie aus irgendeinem Grund in ihrer Bewegungsfreiheit durch Alter, Sehbehinderung oder körperliche oder sonstige Behinderungen eingeschränkt sind. Verdammt noch mal, ist es wirklich teurer, einen breiteren Türrahmen oder anstatt einer Wanne eine Sitzdusche einzubauen oder zumindest so zu planen, dass dies geht? Das muss doch möglich sein.

Die Bauunternehmungen, auch die öffentlichen, haben gesagt: Wir müssen nur einen Weg finden, dass diese Wohnungen dann auch verwertbar sind. Das scheint mir ein

Problem zu sein. Wir sind bereit, mit Ihnen einen Kompromiss einzugehen. Also machen Sie das endlich, und kommen Sie wirklich mit dieser Geschichte zu Stuhle, damit nicht der Vorwurf bestehen bleibt, dass Baden-Württemberg beim barrierefreien Bauen den Grundgesetzauftrag des Artikels 3, das Diskriminierungsverbot, nicht erfüllt und Schlusslicht in der Bundesrepublik Deutschland bleibt. Es gibt viele Bundesländer, die in diesem Bereich besser sind als Baden-Württemberg.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Witzel.