Weil es jetzt von der Rednerin und dem Redner der Regie rungsfraktionen gesagt wurde: Dann sollen Sie hier gefeiert werden für das Mitarbeitendenwohnen. Dafür sind wir ja auch; das ist ein Zukunftsmodell. Aber der Normenkontroll rat hat Ihnen ins Stammbuch geschrieben, dass Sie da mit ma ximal 40 Anträgen pro Jahr rechnen können. Für 40 Anträge wird hier ein derartiges Bohei gemacht! Das passt aber zu dem Bild, das die Ministerin abgeliefert hat. Die hat so viel Pres searbeit dazu gemacht – obwohl es am Schluss um 40 Anträ ge im Jahr geht. Frau Ministerin, das ist PR-Arbeit für Anfän ger, das ist Ignoranz für Fortgeschrittene, aber es ist keine kompetente Wohnungsbaupolitik für Baden-Württemberg.
Wohnungsbaupolitik geht nur in stringenter Linie. Eine finan ziell stark ausgestattete Landeswohnraumförderung ist ein wichtiger Baustein, ebenso wie konsequente mietordnungs rechtliche Maßnahmen, die Förderung innovativer Modelle, eine Unterstützung der Kommunen, eine Unterstützung von Eigenerwerb und eine Landesentwicklungsgesellschaft. GrünSchwarz fehlt die Kraft, diese Bausteine zusammen zu den ken und umzusetzen. Wenn dann ein Kommunalfonds seit zwei Jahren angeblich auf der Zielgeraden ist, wissen wir, wa rum die Menschen wissen, dass sie sich bei dieser Landesre gierung nicht darauf verlassen können, dass tatsächlich eine Wohnraumoffensive stattfindet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Wald hat ja vorhin davon schwadroniert, wie toll die Gesetze optimiert worden sind. Herr Wald, so erfolgreich kann es nicht gewe sen sein.
Denn die Zahl der Sozialwohnungen ist rapide gesunken. En de 2014 waren es 63 000 Wohnungen, Ende 2018 nur noch 56 000. Sie kommen mit Ihrer Gesetzgebung einfach nicht hinterher.
Das soll allerdings nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich in dem Gesetzentwurf auch sinnvolle Punkte finden. Mitar beiterwohnen in der Wohnraumförderung 2021 – Herr Born hat es gerade erwähnt –; das ist zwar nicht viel, erhält aber jetzt seinen rechtlichen Rahmen. Damit erhalten viele Betrie be doch gute Möglichkeiten, gegen den Arbeitskräftemangel, unter dem sie leiden, mit einem ganz neuen Anreiz vorzuge hen. Wir geben dem eine Chance; wir beobachten es allerdings weiter.
Auch die Anrechnung von Unterhaltszahlungen ist sinnvoll. Wir sprechen hier auch für die Mittelschicht nicht selten von höheren vierstelligen Beträgen pro Jahr. Dies bedeutet massi ve finanzielle Einbußen, so rechtmäßig diese Zahlungen auch sein mögen. Das hat eben auch Auswirkungen auf die Frage, ob Wohnraum leistbar ist oder eben nicht.
Unverständlich ist hier die Deckelung auf jährlich 3 000 € pro Kind und 6 000 € pro Scheidung und Trennung. Wenn ein Un terhaltspflichtiger wegen höherer Summen unter die Einkom mensgrenze fällt, hat er plötzlich kein Recht mehr auf geför derten Wohnraum. Das ist einfach nur inkonsequent und ge hört – wie in unserem Änderungsantrag auch ausgeführt – ge ändert.
Die Änderungen zu den Aufhebungsbedingungen bei Sozial bindungen zur mittelbaren Belegung und zur Untervermie tung begrüßen wir. Hier wird einiges klarer und unbürokrati scher geregelt.
Beim Nachweis zur Wohnberechtigung in einer geförderten Wohnung sollte aber mittelfristig noch etwas nachgeschärft
werden. Ich habe Ihnen, Frau Ministerin, ja auch schon mehr fach erklärt, warum das so sinnvoll wäre.
Verpflichtende Einkommensnachweise der Betroffenen sind eine Methode, die gangbar scheint. Über das zuständige Fi nanzamt wäre dies unbürokratisch möglich und könnte zur Wahrung der Datensicherheit direkt an die Kommune erfol gen. In nächster Zeit sollten wir daher einen solchen Mecha nismus unbedingt rechtlich verankern.
Die Wohnungsbindungskartei ist bereits ein Schritt in die rich tige Richtung, weil sie eine landesweite Vergleichbarkeit er möglicht, wie wir sie bislang nicht hatten. Die Daten können auch einer weiteren Evaluation der Wohnraumförderung zu der Frage dienen, in welchen Bereichen und in welchen Re gionen genug geleistet wird und wo es zu wenig ist.
Natürlich ist das Thema Kartei nicht frei von Kontroversen, weil gleichzeitig die Datensicherheit gewahrt werden muss. Die nun doch festgeschriebene Datenlöschung nach zehn Jah ren begrüßen wir daher ausdrücklich und können deswegen der Kartei zustimmen. – Vielen Dank an den Datenschutzbe auftragten Stefan Brink für diesen wichtigen Impuls.
Das grundsätzliche Misstrauen gegenüber den Kommunen, das dem Gesetzentwurf teilweise zu entnehmen ist, lehnen wir hingegen ab. Die Kommunen haben in den letzten Jahren im Hinblick auf bezahlbares Wohnen mehr auf die Beine gestellt als die Landesregierung; das kann ich Ihnen als Gemeinderat und Kreisrat sagen. Dennoch sollen sie nun nicht nur sämtli che Daten übermitteln – was, wie gesagt, noch vertretbar ist –, sondern sie werden jetzt mit dem Aussetzen von Förder maßnahmen sanktioniert, wenn es nicht so läuft, wie es die Landesregierung gern hätte. Wir sagen hierzu: Dieses Miss trauen ist fehl am Platz. Natürlich wird es nicht eine einzige solche Sanktion geben, und trotzdem zerschlagen Sie hier un nötig Porzellan, Frau Ministerin.
Wenn die CDU das zuständige Ministerium schon offiziell kontrolliert, möge die Ministerin doch einmal ihre Parteifreun de in den Rathäusern um Rat fragen, statt über Strafen für Kommunen nachzudenken. Dort ist man für gewöhnlich nä her an der Realität als in Ihrer Fraktion, wo man sich politisch eher nach den Grünen richtet, als mit eigenen Ideen aufzufal len.
Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die positiven Ansätze überwiegen und das meiste in die richtige Richtung geht. In Zukunft bitte mehr davon – und vor allem bitte nicht mit sol chen Verzögerungen. Die AfD-Fraktion wird daher dem Ge setzentwurf zustimmen.
Frau Bay kann ich nur noch mitgeben: Die Vorstellungen der Grünen stehen in krassem Gegensatz zu bezahlbarem Wohn raum.
Hier im Saal werden ein paar wirklich aufwendige, lange Besprechungen geführt. Das kommt alles hier vorn an. Viel leicht kommen Sie irgendwann einmal zum Abschluss Ihrer Verhandlungen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landeswohnraumför derungsgesetz regelt, wen und was das Land im Bereich des sozialen Wohnungsbaus fördern will, wie die Förderung aus sieht, welche Bindungen entstehen, welche Einschränkungen der geförderte Wohnraum hat und welche Konsequenzen bei Verstößen drohen.
Wohnraum als solcher ist bei uns schon die ganze Legislatur über ein großes Thema. Wir haben früh erkannt, dass es hier im Land einen riesigen Bedarf gibt. Wie von Prognos darge legt wurde, fehlen 520 000 Wohnungen.
Dafür hat dieser Landtag jährlich 250 Millionen € zur Verfü gung gestellt, sowohl zur Eigentumsbildung als auch zur För derung von Wohnraum, wobei sozial gebundene Wohnungen mit eingebunden sein müssen, damit die Förderung möglich ist.
Deswegen geht es bei dieser ganzen Debatte natürlich stets auch um die Fragen: Wie viel sozial gebundenen Wohnraum brauchen wir eigentlich im Land? Ist er richtig vergeben? Ist er richtig erfasst? Was wissen wir dazu, und wie viel brauchen wir noch?
Die Zahlen, die uns vorgelegt worden sind, besagen, dass der soziale Wohnungsbestand, wenn man nichts unternimmt, auf 38 000 sinken würde. 2030 wären dann knapp 20 000 Sozial wohnungen weniger verfügbar als 2017. Wir haben deswegen wohl einen Bedarf in einer Größenordnung von 1 500 Sozial wohnungen, die im Jahr gebaut werden müssen und im Rah men dieser Förderung entstehen sollen.
Feststellen können wir jetzt, dass in den letzten Jahren trotz aller Fördermittel nicht genug gebaut worden ist. Wir hinken noch immer hinterher, und zwar nicht nur im sozialen Woh nungsbau, sondern beim Wohnungsbau insgesamt.
Dieses Gesetz soll nun einen Beitrag dazu leisten, dass es bes ser wird. Das Augenmerk gilt in erster Linie dem sozial ge bundenen Wohnungsbau. Wenn man schaut, welche Neuerun gen dieser Gesetzentwurf enthält, dann stellt man fest, dass zum einen das Land besser erfassen will, welche Belegungs- und Mietbindungen insgesamt überhaupt da sind. Dann ist die Idee entstanden, Mitarbeiterwohnungen zu fördern und die Möglichkeit zu schaffen, Belegungsrechte im Bestand zu er werben und damit den Tatbestand der Förderfähigkeit zu er füllen.
Dies soll laut Vorstellung der Landesregierung dem Ziel die nen, den sozialen Wohnungsbau zu stärken, den Bestand dau erhaft zu sichern sowie den effizienten Einsatz von Fördermit teln und einen sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln zu gewährleisten.
Wir glauben, dass mit diesen Maßnahmen diese Zielsetzung nicht erreicht wird. Warum? Die Zielgruppe und der Zweck der Förderung sind mittlerweile so breit formuliert, dass wir dahinter kein kohärentes politisches Ziel mehr erkennen kön nen. Die Belegungsrechte im Bestand schaffen z. B. keine ein zige neue Wohnung, sondern widmen nur Wohnraum in sozi alen Wohnraum um. Richtig wäre es gewesen, angesichts der Knappheit des Gutes Sozialwohnungen die Zielgruppe eng zu fassen und sie nicht noch weiter auszudehnen.
Wir schließen uns hier der Kritik des Rechnungshofs an, dass die Auslegungsbreite nun so groß ist, dass kaum mehr jemand von einem Förderanspruch ausgenommen werden könne.
Somit bleibt als einzige Steuerungsmöglichkeit die Einkom menshöhe. Hier werden nun zwar Unterhaltszahlungen be rücksichtigt; wir kritisieren aber, dass die Anregung des Rech nungshofs, auch Kindergeld, Elterngeld, BAföG und Arbeits losengeld einzubeziehen, nicht aufgenommen wurde. Diese umfassendere Einkommensermittlung bei der Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins hätte auch dazu beitragen können, dass weniger Sozialwohnungen nach wenigen Jahren schon fehlbelegt sind. Wir alle wissen: Die Fehlbelegung ist ein The ma, dem wir uns im Grunde genommen auch mit diesem Ge setz nicht gestellt haben. Man hätte sich mal Gedanken dazu machen müssen, welche Hebel man einer Kommune an die Hand gibt, damit sie an dieser Stelle handlungsfähiger wird, als es im Moment der Fall ist.
Die Wohnungsbindungskartei als Idee ist im Grundsatz rich tig. Wir halten es für gut, dass wir diese Dinge künftig konse quent verfolgen können und abbilden, wie viele Wohnungen noch in der Sozialbindung sind. Hier hätte man einen Hebel gehabt, um auch solche Themen wie die Verhinderung von Fehlbelegungen mit einzubauen. Die Ausgestaltung der Woh nungsbindungskartei blieb allerdings noch sehr diffus. Sie soll nun bei den Kommunen stattfinden. Das Land will dazu 200 000 € beitragen. Man muss schauen, wie es sich am Ende tatsäch lich darstellt. Der Weg ist richtig; die Frage bleibt aber offen, wie dies gelingen kann.
Wir hatten in der Ausschusssitzung mit Enthaltung votiert, um die Überlegungen des Rechnungshofs noch einmal in Ruhe zu bedenken, sind dann aber nach sorgfältiger Abwägung zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Gesetz in dieser Form nicht mittragen können.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich hier sagen, dass ich nicht mehr Mitglied der AfD bin und dass ich auch