Protokoll der Sitzung vom 13.06.2018

analog zur bestehenden Gesetzgebung bei der Landtagswahl. Hören Sie also bitte mit Ihrer künstlichen Empörung auf, und legen Sie die richtigen Maßstäbe an. Was Sie sich selbst als Landtagsabgeordnete gönnen, wollen Sie doch anderen nicht verwehren.

Sie, liebe Kollegen von der FDP, sind doch eigentlich auch dafür. Also geben Sie sich doch einen kleinen Ruck, und stim men Sie den Änderungen zu.

(Abg. Wilhelm Halder GRÜNE: Er biedert sich hier hoch an!)

Auch nach der Änderung des Kreistagswahlrechts in dem be antragten Sinn bleibt die letztendliche Entscheidung beim Wähler, also dem mündigen Bürger vor Ort. Das ist das Ent scheidende. Profiteur der Regelung ist die Demokratie.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das Wort hat Herr Abg. Stickelberger für die SPD.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der ersten Lesung die Argumente ausführlich ausgetauscht. Ich habe we der im Innenausschuss noch heute neue Argumente dazu ge hört. Wir haben einvernehmlich im Haus im Jahr 2013 die bis dahin geltende Rechtslage aus guten Gründen geändert. An der jetzigen Rechtslage halten wir fest.

Sinnvoll ist es, dass die örtliche Verankerung im Wahlkreis erhalten bleibt. Wenn man dazu nicht steht, wenn man Mehr fachkandidaturen zulässt, dann löst man den Abgeordneten oder den Verordneten sozusagen von seinem Wahlkreis ab. Das wäre doch bedenklich im Hinblick darauf, dass wir sehr heterogene Wahlkreise mit vielen ländlichen Gebieten, aber einer großen Dominanz von Städten haben. Wir würden ein unausgewogenes Verhältnis zwischen Gemeinden mit vielen Einwohnern gegenüber anderen, eher ländlich strukturierten Gemeinden mit wenig Einwohnern erhalten. Unsere Land kreise sind, wie sie sind. An dieser Ausgewogenheit, wie sie das derzeitige Kreistagswahlrecht schafft, wollen wir festhal ten.

Wir stehen auch dazu, dass derjenige, der gewählt ist, sein Amt antritt und der Wähler dies auch weiß. Im Übrigen gilt: Der Gesetzgeber hat Gestaltungsfreiheit. Da kann man so oder so verfahren.

Wir haben uns 2013 für diese sachgerechte Lösung entschie den. Diese Regelung ist transparent, und dies, glaube ich, zu Recht – bei einem Kommunalwahlrecht in Baden-Württem berg, das im Vergleich mit dem in anderen Bundesländern oh nehin schon relativ kompliziert ist. Wir sollten es nicht noch mehr verkomplizieren.

(Abg. Thomas Blenke CDU: Richtig!)

Deshalb bleibt es bei der bisherigen Rechtslage.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Herr Abg. Dr. Goll hat jetzt für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kol leginnen und Kollegen! Zunächst möchte ich mich natürlich beim Kollegen Halder für das Lob bedanken

(Abg. Wilhelm Halder GRÜNE: Taktisches Lob!)

und ihn ermuntern, so weiterzumachen. Ich bedanke mich auch beim Kollegen Hockenberger, dass er mich aus der ers ten Lesung zitiert hat, und zwar ähnlich, wie Sie, Herr Kolle ge Stickelberger, es auch wiedergegeben haben. Ich habe da mals bei der Einführung in der Tat gesagt: Diese Sache kann man so oder so entscheiden; da gibt es Vor- und Nachteile.

Wir haben damals die Möglichkeit, in zwei Wahlkreisen des Landkreises zu kandidieren, eingeführt. Wir hatten unsere Gründe. Sie haben diese Möglichkeit wieder abgeschafft. Ich hoffe, dass Sie das nicht noch bereuen werden. Es hätte in Zu kunft vielleicht auch Ihnen einmal helfen können. Das kann man so oder so machen. Sicher nicht überzeugend ist, wenn

die einen ständig etwas einführen und die anderen es ständig wieder abschaffen. Schon deswegen ist das für uns im Grun de Geschichte.

Außerdem habe ich in der ersten Lesung klargemacht, dass uns ein Blick auf das Gesamtprogramm der AfD daran hin dert, auch im punktuellen Fall mit ihr gemeinsame Sache zu machen.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Welcher Programmpunkt genau?)

Das wollen wir nicht – auch wenn Sie uns in der durchsich tigsten Weise dazu verleiten wollen –, weil dies zu Fehlschlüs sen führen könnte, denen wir uns nicht aussetzen wollen.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

Nun darf ich das Wort Herrn Innenminister Thomas Strobl erteilen.

Frau Präsidentin Kurtz, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Über den Inhalt dieses Gesetzentwurfs haben wir uns schon bei der Ersten Beratung hier im Landtag von Ba den-Württemberg umfassend ausgetauscht, und zwar so um fassend, dass in der Sitzung des Innenausschusses am 16. Mai auch die den Gesetzentwurf einbringende Fraktion keinerlei Gesprächsbedarf mehr hatte und gänzlich auf jede Wortmel dung verzichtet hat.

Deswegen ist meine Position mangels zusätzlicher neuer Ar gumente auch unverändert. Die von der AfD-Fraktion vorge sehene Regelung würde den bis zum Jahr 2013 geltenden Rechtszustand wiederherstellen. Die Regelung hat sich aller dings nicht bewährt. Für eine Rückkehr zur früheren Rechts lage besteht daher keine Veranlassung,

(Abg. Thomas Blenke CDU: Genau!)

und es gibt auch keine neuen Argumente.

Im Gegenteil, in mehrfacher Hinsicht bestehen fachliche Be denken. Mehrfachkandidaturen laufen der Persönlichkeits wahl in gewisser Weise zuwider. Wenn der Doppelbewerber oder die Doppelbewerberin in beiden Wahlkreisen gewählt würde, würde von den zusätzlichen Stimmen letztlich ein an derer Bewerber auf dem betreffenden Wahlvorschlag profitie ren. Dies führte im Ergebnis zu Unzufriedenheit und Enttäu schung bei den Wählerinnen und Wählern und könnte auch als eine Verzerrung des Wählerwillens empfunden werden.

Da die erzielten Stimmenzahlen in beiden Wahlkreisen für die Gesamtsitzverteilung zählen würden, könnte dies außerdem im Ergebnis vermehrt zu Ausgleichssitzen für die anderen Par teien oder Wählervereinigungen und damit zu einer Vergrö ßerung, um nicht zu sagen: zu einer Aufblähung der Kreista ge führen. Das kann ja auch nicht Ihr Interesse sein.

Hinzu kommt, dass es im Hinblick auf eine mögliche Zersplit terung der Kreistage und ihrer Gremien und die damit verbun denen Nachteile wenig sinnvoll erscheint, kleinen Parteien

mit der Ermöglichung von Doppelkandidaturen unter die Ar me zu greifen.

Meine Damen und Herren, das ausgewogene und bewährte Kommunalwahlrecht in Baden-Württemberg, das sich gerade und insbesondere durch die Persönlichkeitswahl auszeichnet, würde durch diese Regelung nicht nur nicht verbessert, son dern vielmehr geschwächt und verschlechtert.

Da es aus unserer Sicht keine Gründe gibt, die für die von der Fraktion der AfD vorgeschlagene Rechtsänderung sprechen, und insbesondere auch im Innenausschuss keine solchen Gründe vorgetragen worden sind, empfiehlt die Landesregie rung dem Landtag von Baden-Württemberg, diesen Gesetz entwurf abzulehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Tho mas Blenke CDU: Eine gute Empfehlung!)

Meine sehr geehrten Da men und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen für die Allgemeine Aussprache vor.

Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 16/3686. Der Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration emp fiehlt Ihnen in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/3990, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass ich den Ge setzentwurf im Ganzen zur Abstimmung stelle. – Sie sind da mit einverstanden.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/3686 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen.

(Abgeordnete der CDU-Fraktion heben die Hand. – Abg. Andreas Deuschle CDU: Passt nicht! Noch ein mal, bitte!)

Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.

Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

a) Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregie

rung – Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher Vorschriften – Drucksache 16/3870

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Digitalisierung und Migration – Drucksache 16/4017

Berichterstatter: Abg. Dr. Ulrich Goll