Protokoll der Sitzung vom 30.01.2019

Das Wort für die Grünen hat Frau Abg. Niemann.

Sehr geehrte Frau Präsiden tin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Energiewende ist ei ne klimapolitische Notwendigkeit. Das haben wir heute schon ausführlich diskutiert.

Die Hälfte des Energieverbrauchs und ein großer Teil der CO2Emissionen entfallen auf die Wärmeversorgung. Deshalb ha ben wir in der letzten Legislaturperiode unter Grün-Rot das Erneuerbare-Wärme-Gesetz fortgeschrieben, das Tanja Gön ner in Baden-Württemberg eingeführt hatte. Damit haben wir im Wärmebereich Maßstäbe gesetzt.

Mittlerweile ist die Evaluation abgeschlossen, was das E-Wär me-Gesetz angeht. Sie haben das Werk hier gezeigt – ein dickes Werk. Aber klar ist aufgrund der Evaluation, dass das E-Wär me-Gesetz wirkt. Es wird maßgeblich CO2 eingespart, bis En de 2017 schon mindestens 380 000 t.

(Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Andreas Kenner SPD)

Das heißt, z. B. die Ausweitung auf die Nichtwohngebäude war sinnvoll, denn hier wird ein maßgeblicher Teil des CO2 eingespart. Durch die verschiedenen Erfüllungsoptionen, die möglich sind, ist das EWärmeG auch flexibel genug, um alle unterschiedlichen Bedürfnisse abdecken zu können. Beson ders der von Baden-Württemberg eingeführte Sanierungsfahr plan hat sich bewährt. Durch eine gute Beratung beschäftigen sich die Eigentümerinnen und Eigentümer mit dem Thema Sa nierung. Dadurch werden auch Maßnahmen umgesetzt, die nicht verpflichtend vorgeschrieben sind.

(Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Die Datenlage ist nicht ganz einfach; das haben Sie schon er wähnt. Aber trotzdem ist erkennbar, dass ein Sanierungsstau durch das EWärmeG in Baden-Württemberg nicht vorhanden ist. Es gibt allgemein einen Sanierungsstau in der Bundesre publik. Es gab Vorzieheffekte in Baden-Württemberg, bevor das Gesetz verabschiedet wurde. Die Delle, die sich in den Nachfolgejahren bei der Zahl der Heizungsaustausche zeigt, kann dadurch erklärt werden.

Die Evaluation zeigt also: Das EWärmeG erfüllt seinen Zweck.

Was das EWärmeG nicht tut, ist, die Zahl der Heizungstau sche zu erhöhen. Dafür war es aber auch nicht gemacht. Das ist aber nötig. Dazu brauchen wir zusätzliche Anreize, denn die Innnovations- und Sanierungszyklen im Gebäudebereich und bei den Heizungen sind in ganz Deutschland viel zu lang. Das Tempo bei der Wärmewende reicht bei Weitem nicht aus.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es!)

Hier ist der Bund gefragt. Die Bundesregierung muss endlich ein ambitioniertes, einfach umzusetzendes und auf CO2-Ein sparung ausgerichtetes Gebäudeenergiegesetz verabschieden.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf: Richtig!)

In diesem sollte dann auch ein verpflichtender Austausch von fossilen Heizungen nach 20 oder 25 Jahren festgeschrieben werden, und es sollten Anreize dafür erfolgen.

Wie im Erneuerbare-Wärme-Gesetz in Baden-Württemberg sollten dann auch im GEG sinnvolle und machbare Vorgaben für den Einsatz von erneuerbaren Energien gemacht werden.

Frau Kollegin, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Fiechtner?

Nein. – Den Einbau von neu en Gas- oder Ölbrennwertkesseln als Erfüllungsoption anzu erkennen macht dagegen keinen Sinn, zum einen, weil schon 98 % der heutigen, neuen fossilen Heizkessel sowieso Brenn wertheizungen sind, und zum anderen, weil jeder neue Öl- oder Gaskessel, der heute eingebaut wird, einen Lock-in-Ef fekt bedeutet, also mindestens 20, eher 30 Jahre weiter fossi le Energien verbrannt werden und so CO2 ausgestoßen wird – was wir uns aber nicht erlauben können.

(Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Ken ner SPD)

Wir werden in Baden-Württemberg in Sachen Wärmewende weiter vorangehen. Wir wollen das Erneuerbare-Wärme-Ge setz fortführen, weil es sich bewährt hat. Auch zu einer lang fristigen ambitionierten Weiterentwicklung des EWärmeG sind wir gern bereit. Es gibt gute Vorschläge in der Evaluati on. Wir Grünen können uns auch vorstellen, langfristig eine Erhöhung des verpflichtenden Anteils auf 20 oder 25 % vor zunehmen.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Bei Nichtwohngebäuden sollen weitere verbindliche Pflichten neben der Erstellung eines Sanierungsfahrplans hinzukommen.

Ich habe hier in den vergangenen Wochen und auch heute ei ne breite Unterstützung für ambitionierten Klimaschutz ver nommen. Ich hoffe, dass das auch dann noch gilt, wenn die konkreten Vorschläge dafür z. B. im Klimaschutzgesetz und auch in dem daraus entwickelten Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept vorliegen, sodass wir alle gemeinsam die Wärmewende in Baden-Württemberg schaffen werden.

Vielen Dank.

(Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat das Wort Herr Kollege Schuler.

Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Wir haben gerade gehört: Wir sind auf ei nem guten Weg. Aber gestatten Sie mir einen kurzen Rück blick zum E-Wärme-Gesetz.

Die CDU-Fraktion hat in der 14. Wahlperiode – 2006 bis 2011 – mit dem E-Wärme-Gesetz Standards für eine moderne und praktikable Klimaschutzpolitik gesetzt. Das E-Wärme-Gesetz ist zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Die Pflicht, bei der Errichtung neuer Wohngebäude 20 % erneuerbare Energien zu nutzen, wurde zum 1. Januar 2009 durch das E-WärmeGesetz des Bundes abgelöst. Zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 30. Juni 2015 mussten Eigentümer im Falle eines Heizungsaustauschs 10 % des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken oder entsprechende Ersatzmaß nahmen ergreifen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: So ist es!)

Zum 1. Juli 2015 ist die Novelle des E-Wärme-Gesetzes in Kraft getreten. Das novellierte E-Wärme-Gesetz schreibt vor, dass bei einem Heizungsanlagenaustausch oder einem nach träglichen Einbau in bestehenden Wohn- und Nichtwohnge bäuden 15 % des Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt oder entsprechende Ersatzmaßnahmen ge leistet werden müssen.

Die CDU-Fraktion hat in der 15. Wahlperiode zwischen 2011 und 2015 gegen die Erweiterung des Gesetzes gestimmt.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Stimmt!)

Argumente in der damaligen Rede meines Kollegen und heu tigen AK-Sprechers Paul Nemeth – ich verweise auf das Ple narprotokoll 15/122 – waren: zu bürokratisch, zu kompliziert, schwer zu kontrollieren.

Gemeinsam mit den Grünen haben wir in den Koalitionsver trag 2016 geschrieben, das E-Wärme-Gesetz einer umfassen den Evaluierung zu unterziehen, wohlgemerkt unter Einbin dung der betroffenen Akteure. Die Befürchtungen der CDU haben sich zum Teil leider bestätigt. Die Analysen zum Voll zug des E-Wärme-Gesetzes ergeben ein recht ernüchterndes Bild. Der Vollzug ist derzeit nicht ausreichend sichergestellt. Hauptprobleme in den Kommunen oder Behörden sind feh lende personelle Kapazitäten und teilweise auch fehlende – insbesondere technische – Fachkenntnisse der verantwortli chen Sachbearbeiter.

Nun aber zur heutigen Situation. Nach wie vor ist BadenWürttemberg das einzige Bundesland, welches über ein sol ches Gesetz verfügt, obwohl die Grünen auch in weiteren Bundesländern mitregieren. Nur ein Drittel des Anlagenbe stands in Baden-Württemberg entspricht dem Stand der Tech nik mit Brennwerttechnik, Wärmepumpe, Biomassekessel usw. – Quelle: Bundesverband der Deutschen Heizungsindus trie.

Mit anderen Worten: Bei über 1,5 Millionen veralteten Wär meerzeugern ließen sich Energieeinsparungen und CO2-Min derungspotenziale in einer Größenordnung von 20 bis 40 % pro Modernisierungsfall heben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Evaluation beklagen die Handwerker in der Befragung von 2018 den Modernisie rungsstau. Dies gilt aber nicht nur für Baden-Württemberg, sondern in der gesamten Republik. Die Heizungskunden ver zögern den Austausch – das war bei 91 % der Fall – und zie hen eine Reparatur dem Heizungstausch vor – das war bei 86 % der Fall.

Auch die Kaminfeger in unserem Land berichteten 2018, dass 80 % der Kunden den Kessel reparieren lassen und mit dem Austausch des Kessels vermehrt zögern. Es gibt den Durch bruch bei den Gebäudesanierungen und damit in der Wärme wende also noch nicht ganz.

Das Handwerk als zentraler Akteur und Partner der Kunden hat sich heute mit einer Pressemitteilung zum E-Wärme-Ge setz zu Wort gemeldet.

(Minister Thomas Strobl niest.)

Zitat: „Handwerk will zu Erfolg beitragen“. Es fordert jedoch einmal mehr eine Vereinfachung der Nachweispflicht, also ei ne Entbürokratisierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die CDU betreibt Klima schutz ohne ideologische Scheuklappen. Dabei zählt für die CDU die quantifizierbare Treibhausgasreduktion, und zwar unabhängig davon, wie sie technisch erreicht wird. Wenn ein neuer Heizungskessel den CO2-Ausstoß um 20 bis 40 % senkt, hilft das dem Klimaschutz, und das muss für die Bürger in un serem Land honoriert werden.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Stimmt! – Minister Thomas Strobl niest erneut. – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wir hatten gestern Neujahrsempfang!)

Gesundheit! – Wir wollen das E-Wärme-Gesetz dahin ge hend optimieren, dass Anreize für den Einbau effizienterer Heizkessel gesetzt werden. Das E-Wärme-Gesetz ist auf dem Weg, und es bleibt ein Aktivposten mit dem Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung kontinuier lich zu steigern. Dazu braucht es jedoch Zeit und Anreize und eine sinnvolle Förderung, die gekoppelt mit den steigenden Energiekosten für fossile Brennstoffe den regenerativen Ener gien mehr Aufmerksamkeit geben wird.

Ich komme zum Schluss. Die CDU hat sich am vergangenen Wochenende in der Schöntal-Klausur für eine weitere Novel lierung des E-Wärme-Gesetzes ausgesprochen. Nachhaltig keit darf nicht an bürokratischen Hürden scheitern.

(Zuruf von der SPD)

Ja. – Dabei setzen wir auf Investitionen, die ökonomisch und ökologisch sinnvoll sind. Wenn dies zu zusätzlichen Kos ten für Bauherren führt, muss eine entsprechende Landesför derung gesichert werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü nen und der SPD – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Gut gemacht!)

Für die AfD hat das Wort Herr Abg. Voigtmann.

Frau Präsidentin, mei ne Damen und Herren! Seit über zehn Jahren gibt es nun al so das E-Wärme-Gesetz. Erklärtes Ziel war es, den Anteil er neuerbarer Energien an der Wärmeversorgung im Interesse des Klimaschutzes zu erhöhen. Wenn man sich im Bezugsrah men grüner Weltklimarettungsfantasien bewegt, ist das sicher ein Vorhaben, das als konsequent zu bezeichnen ist.

Immerhin lag der Energieverbrauch für Wärme in BadenWürttemberg nach Zahlen des Bundesamts für 2017 bei ca. 130 bis 140 TWh. Wir nutzen also doppelt so viel Energie für Wärme wie für die Erzeugung von Strom, wo der Wert etwa bei 70 bis 75 TWh liegt.